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29. Tagungsabschnitt

· 332 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CDU (84)SPD (78)AfD (66)GRÜNE (65)fraktionslos (1)

Volker Bajus GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung und zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes sowie zur Stärkung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gerne schließe ich mich der Begrüßung an und freue mich, dass wir hier heute zu einem doch sehr wichtigen und auch nicht einfachen Thema besondere Gäste empfangen dürfen. Um es gleich vorwegzustellen und auch klar zu sagen: Das Ziel, Demokratiefeinden und Antisemiten den Zugang zu öffentlichen Mitteln zu verbauen, teilen wir ausdrücklich. Da passt kein Blatt Papier zwischen uns. Das gebietet unser Selbstverständnis als Demokratinnen und Demokraten, das gebietet auch das Grundgesetz, das ergibt sich als Auftrag. So weit: Vielen Dank an die CDU für ihre Initiative hier! Bei dem Teil Ihres Entwurfes, in dem es um die Landeshaushaltsordnung geht, kann man jedoch den Eindruck kriegen, dass Organisationen, die extremistisch oder gar antisemitisch unterwegs sind, heute problemlos an öffentliche Gelder kommen könnten. Meine Damen und Herren, das ist schlichtweg falsch. Schon jetzt greift eine ganze Menge von Schutzmechanismen: der § 44 der Landeshaushaltsordnung, die Verwaltungsvorschriften, aber auch die Prüfung der Zuverlässigkeit der ZuwendungsempfängerInnen und natürlich alle strafrechtlichen und verfassungsschutzrechtlichen Vorgaben. Deswegen ist bisher auch kein konkreter Fall bekannt. Wir reden also nicht über ein bestehendes Regelungsvakuum, sondern über diese Fragen: Gibt es womöglich in dem einen oder anderen Fall Regelungslücken und Präzisierungsbedarf? Was ist sinnvoll? Was ist verhältnismäßig? Jedenfalls wäre es ein Riesenfehler, wenn wir hier den Eindruck erwecken würden, wir hätten ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber der Zivilgesellschaft. Das darf auf keinen Fall sein. Wenn also Ortsfeuerwehren, Sportvereine, Repair-Cafés oder auch Demokratieinitiativen meinten, sie müssten jetzt zusätzliche Prüfungen vornehmen und unklare oder bürokratische Hürden befürchten: Das hielten wir für grundfalsch, ja für schädlich für das Ehrenamt und dessen Initiativen. Die wollen wir eben nicht belasten, die müssen wir ja entlasten. Darin sind wir uns hoffentlich einig. Aber, meine Damen und Herren, gut gedacht ist eben nicht immer gut gemacht. Der Entwurf, den Sie hier vorlegen, ist leider an vielen Stellen unscharf und erzeugt Rechtsunsicherheiten. Sie verweisen auf die FDGO, aber nicht in der aktuellen Definition, wie sie das Bundesverfassungsgericht 2017 festgelegt hat, um nur ein Beispiel zu nennen. Im Grunde erinnert das an die Extremismusklausel, die die Bundesregierung für Demokratieprogramme Anfang der 2010er-Jahre schon einmal eingeführt hatte. Sie musste wieder einkassiert werden, weil ExpertInnen davon abgeraten und Gerichte sie für unpraktikabel, unangemessen und viel zu unbestimmt gehalten haben. Ähnlich verhielt es sich in Sachsen: Da wurde die Klausel 2015 wieder einkassiert. In Schleswig-Holstein ringt der Landtag seit über einem Jahr über vernünftige Formulierungen an der Stelle. Also: Einfach ist das Ganze nicht! Sie gehen mit Ihrem Vorschlag sogar viel, viel weiter als Schleswig-Holstein. Ich glaube, da muss noch viel miteinander diskutiert werden. Am Ende muss das eine Verwaltung umsetzen und vollziehen. Sie wissen doch, wie Verwaltung arbeitet: streng nach dem Gesetz. Noch steht nur in der Begründung Ihres Gesetzentwurfs, dass nicht anlasslos geprüft wird und dass keine Gewissensprüfung stattfindet. Das reicht aber nicht aus. Wenn man so was will, dann muss man es auch im Gesetzestext haben. So erweckt Ihre Initiative leider auch den Eindruck, dass das Teil der Kampagne ist, die die Union und auch das halte ich für einen grundsätzlichen Fehler gegen die NGOs, gegen die Zivilgesellschaft, gegen Demokratieinitiativen auf Bundesebene fährt. Davon kann ich Ihnen nur abraten. Diesen Eindruck sollten Sie auf jeden Fall korrigieren. So, wie es jetzt formuliert wird, ist es jedenfalls nicht handhabbar. Lassen Sie mich aber nun zum zweiten Teil kommen, bei dem wir, wie ich glaube, sehr eng beieinander sind. Es kann überhaupt nicht sein, dass wir Rechtsextremen, dass wir Demokratiefeinden, dass wir Antisemitinnen und Antisemiten Zugang zum parlamentarischen Betrieb, zur Herzkammer der Demokratie, gewähren. Das müssen wir auf jeden Fall vermeiden. Hier gibt es dringenden Handlungsbedarf. Ich darf daran erinnern, dass der Bayerische Rundfunk recherchiert hat, dass über 100 Rechtsextreme für eine Fraktion im Bundestag gearbeitet haben. Und auch hier im Niedersächsischen Landtag sind ja bei einer Fraktion schon Auffälligkeiten festgestellt worden. Das dürfen wir eben nicht zulassen. Hierfür brauchen wir einen konkreten Vorschlag. Den gucken wir uns gerne im Detail genauer an und diskutieren den mit Ihnen. Natürlich müssen wir auf der einen Seite die Autonomie der Fraktionen bewahren und auf der anderen Seite aber das Parlament vor seinen Feinden schützen. Zu dieser Abwägung sind wir gerne konstruktiv bereit. Auch über den anderen Teil reden wir gerne mit Ihnen. Herr Bajus, lassen Sie eine Zwischenfrage Darf ich zum Ende kommen? Keine Zwischenfrage? Ach so, eine Zwischenfrage! Doch, selbstverständlich! Herr Brockmann, bitte! - Genau! Vielen Dank, Herr Ba

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Saskia Buschmann CDU

Drohnen über Niedersachsen: Aufklären, Abwehren, Schützen

geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gestern haben wir über das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz gesprochen. Das ist die zentrale Regelungsnorm für die Polizei dazu, wie man mit illegalen Drohnenüberflügen umgeht. Dort kann der Einsatz geregelt werden, dort kann geregelt werden, wann und wie wir die Drohnen abschießen. Wir glauben, Sie haben gestern etwas Großes verpasst. Sie haben gestern nämlich verpasst, das Thema Drohnen vorzuziehen. Genauso wäre es richtig gewesen, gestern das Thema Fußfessel vorzuziehen und in einem Gesetzgebungsverfahren schneller voranzubringen. Wir leben in einer Situation, die herausfordernd und sicherlich auch neu ist. Aber wir müssen uns dieser Situation stellen. Wir müssen jetzt schnell handeln und die Polizei in die Lage versetzen, Maßnahmen zu ergreifen. Frau Buschmann, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Saade zu? Ja. Bitteschön!

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Falko Mohrs

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes und zur Einführung eines hochschuleigenen Ordnungsrechts

da nicht dabei? Vielen Dank für die Zwischenfrage, Frau Hermann. In der Tat kann ich die Antwort mit meinem dritten Punkt verbinden. Es ist unsere gemeinsame Überzeugung, dass wir trotz der vorhandenen Möglichkeiten eine Nachschärfung vorsehen müssen. Denn beispielsweise sind Aspekte wie Volksverhetzung heute nicht Bestandteil dieser Regelung. Beispielsweise müssen wir das wurde von Herrn Prange angesprochen auch eine Betrachtung von Gewalttaten, auch von psychischer Gewalt, stärker mit berücksichtigen. Deswegen sehen wir eine Formulierung genau dazu in unserem Gesetzentwurf vor. Dieser Gesetzentwurf ist in der Ressortabstimmung und wird danach von der Landesregierung vorgelegt werden. Darin finden sich auch präzisere Regelungen zu einem Ordnungsrecht an den Hochschulen. Das heißt, wir bilden die gesamte Palette ab, aber nicht als Schnellschuss, nicht zusammenkopiert, sondern so, dass es am Ende rechtlich Bestand haben kann das ist unser Anspruch, denn dann kann gehandelt werden. Für uns ist und bleibt Antisemitismus völlig inakzeptabel. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Minister Mohrs. -

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Omid Najafi AfD

Erfolgreiche Wirtschaft in Niedersachsen sichern - verlässliche Grundlagen und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen gewährleisten gute Arbeitsbedingungen

Bitteschön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren Kollegen von der SPD, der Titel Ihrer Aktuellen Stunde ist ein Schlag ins Gesicht und eigentlich schon eine Beleidigung für unsere Unternehmer. Der Titel lautet: „Erfolgreiche Wirtschaft in Niedersachsen sichern - verlässliche Grundlagen und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen gewährleisten gute Arbeitsbedingungen". Meine Damen und Herren, der Strompreis, zu dem man wettbewerbsfähig produzieren kann, liegt bei etwa 50 Euro je Megawattstunde und günstiger. Der aktuelle Großhandelsstrompreis in Deutschland ich habe es eben gerade noch einmal nachgeprüft liegt bei 102,88 Euro. Mehr als doppelt so teuer! Sind das Ihre „wettbewerbsfähigen Rahmenbedingungen"? Der Industriestrompreis, der auch immer wieder erwähnt wird, ist doch wohl ein Witz. Erst verschleudern Sie Steuergeld, um Kraftwerke abzureißen, was zu Strommangel führt, und dann setzen Sie wiederum Steuergeld ein, um den Strompreis zu subventionieren und ihn wieder günstiger zu gestalten. Das ist doch ein Witz, oder? Laut der OECD, der Organisation der Industrieländer für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, sind wir bei der Steuer- und Abgabenlast weltweit auf Platz zwei hinter Belgien. Doch Belgien hat Kernkraftwerke und damit günstigen Zugang zu Strom. Nun zu den Bürokratieauflagen mittlerweile müssten Sie das ja auch aus dem Effeff kennen, so oft wie ich die schon erwähnt habe: Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz, Nachhaltigkeitsberichterstattung, Entgelttransparenzgesetz, Hinweisgeberschutzgesetz, Tariftreue- und Vergabegesetz, Datenschutzgrundverordnung, Bundesklimagesetz, Niedersächsisches Klimagesetz, Energieeffizienzgesetz und natürlich auch das Heizungsverbot, welches Sie ja eigentlich auf Bundesebene laut Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD das ist auf Seite 24 zu finden abschaffen wollten. Aber was sind schon Koalitionsverträge und Wahlversprechen, meine Damen und Herren? Doch weiter: CO2-Steuer, CO2-Emissionszertifikate, CO2-Maut, CO2-Grenzausgleichssystem, welches ab 1. Januar 2026 sprich: in anderthalb Monaten scharf gestellt wird. Dann zahlen wir bei Importen aus Nicht-EU-Staaten für den CO2-Ausstoß, der bei der Herstellung dieser Produkte entstanden ist. Wir bezahlen den CO2-Ausstoß anderer Länder! Das ist purer Isolationismus, purer Protektionismus und purer Wahnsinn. Sind das etwa Ihre „wettbewerbsfähigen Rahmenbedingungen"? Ständig neue Doppel- und Dreifachbelastungen durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz treiben nicht nur die Unternehmer aus dem Land. Laut dem Bundesamt für Statistik verließen letztes Jahr 270 000 gut ausgebildete Fachkräfte und Akademiker unser Land. Von Januar bis April dieses Jahres waren es 93 000. Wenn die Arbeitsbedingungen hier angeblich so gut sind, warum suchen dann unsere Bürger zu Hunderttausenden das Weite? Und diese Fachkräfteabwanderung wollen Sie durch illegale Einwanderung auffangen? Schauen Sie sich die Arbeitslosenstatistik an! Bundesweit haben wir dieses Jahr 120 000 bis 180 000 Arbeitslose mehr gegenüber letztem Jahr. Was glauben Sie, wie es aussehen wird, wenn sich die Auswirkungen des Stellenabbaus bei VW in Höhe von 35 000 Mitarbeitern einmal voll entfalten, vor allem bei den Zulieferern? Sie hinterlassen nichts weiter als eine Schneise der Verwüstung und besitzen noch die Dreistigkeit, sich hier als Retter der Wirtschaft aufzuspielen. Meine Damen und Herren, gehen Sie mit mir einmal auf eine kurze Gedankenreise: Schließen Sie die Augen und stellen Sie sich vor, die Kernkraftwerke und die Kohlekraftwerke wären niemals abgeschaltet worden! Stellen Sie sich vor, die Stromrechnung trudelt ein und Sie bezahlen als Endverbraucher nur noch 10 Cent pro Kilowattstunde! Meine Damen und Herren, Wohlstand für Deutschland gibt es nur mit der AfD. Vielen lieben Dank.

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Swantje Schendel GRÜNE

Starker Start ins Leben: Babybegrüßungsgeld einführen und Familien entlasten!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe KollegInnen! Ich freue mich immer, nach so einer Rede wieder zur Sache kommen zu dürfen und ein bisschen runterzufahren. Der Antrag der AfD macht ganz große Worte, er verfehlt aber den Kern der Sache. Denn wer glaubt, dass ein paar Tausend Euro wirklich darüber entscheiden würden, dass Menschen mehr Kinder bekommen, der ignoriert die Realität von Familien und vor allem die Realität von Frauen. Warum gibt es schon seit Jahrzehnten einen Geburtenrückgang? Das hat nichts mit fehlenden Einmalzahlungen zu tun. Das hat mit Strukturen zu tun, die das Leben mit Kindern schwerer machen und vor allem Frauen belasten. Frauen bekommen nicht weniger Kinder, weil sie kein Begrüßungsgeld erhalten. Sie bekommen weniger Kinder, weil unsere Gesellschaft noch immer von ihnen erwartet, den Großteil der Sorgearbeit zu übernehmen - und das auch dort, wo Kindertagesstättenstrukturen und Betreuung sehr gut ausgebaut sind. Das zeigt sich ganz klar an den Zahlen. Nur 6 % der Väter in Deutschland mit kleinen Kindern arbeiten in Teilzeit, aber über 70 % der Mütter. Das ist kein persönlicher Wunsch, das ist ein System, und zwar eines, das Frauen Einkommen, Rente und berufliche Perspektiven kostet. Mit zwei Kindern verlieren Frauen im Durchschnitt 64 % ihres Erwerbseinkommens gegenüber Männern. Das ist strukturelle Benachteiligung, die es zu beseitigen gilt. Und die AfD schlägt ein Begrüßungsgeld vor, aber nur für deutsche Staatsangehörige. Eine Maßnahme, die Kinder nach Pass sortiert, ist aber nicht lösungsorientiert, sondern nur eines: diskriminierend. Was führt tatsächlich dazu, dass Familien mehr Kinder zu bekommen? Das ist doch die eigentlich spannende Frage. Und was führt dazu, dass sich auch Frauen dafür entscheiden, die bisher kinderlos sind? Dazu hat die Nobelpreisträgerin Claudia Goldin in ihren Studien Folgendes gezeigt: je gerechter die Aufteilung von Kinderbetreuung und Hausarbeit, desto höher die Geburtenrate. Nicht Herkunft, nicht Staatsangehörigkeit und schon gar nicht Einmalzahlungen entscheiden darüber, sondern Gleichberechtigung. Das sage nicht ich, das sagen die Fakten, liebe Herren. Länder, in denen Väter selbstverständlich Verantwortung übernehmen, haben stabilere Geburtenzahlen. Bei uns aber nehmen viele Väter noch immer keine Elternzeit. Über 80 % der unbezahlten Sorgearbeit bleibt weiterhin an Frauen hängen. Und solange das so bleibt, solange entscheiden sich Frauen gegen Kinder. Eine moderne Familienpolitik stärkt Familien und Gleichberechtigung. Sie sorgt für gute Betreuungsstrukturen, aber auch für faire Arbeitsbedingungen für ErzieherInnen, für flexible Arbeitszeiten für beide Elternteile und ein Steuersystem, das Gleichstellung ermöglicht, anstatt das Einverdienermodell zu belohnen. Vor allem aber traut sie Männern zu, Verantwortung zu übernehmen. Liebe KollegInnen, Familien brauchen keine symbolischen Schecks, sie brauchen gerechte Strukturen, und das ist unser aller Aufgabe. Leugnen wir das nicht, sondern packen wir es an!

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Jessica Miriam Schülke AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes und zur Einführung eines hochschuleigenen Ordnungsrechts

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Uns liegt ein Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur abschließenden Beratung vor, der auf den ersten Blick vernünftig klingt. Endlich mehr Struktur und Ordnung an unseren Hochschulen: Wer will das nicht? Gewalt, Campusbesetzungen, als AStA getarnte linksextreme Gruppen, die Vorlesungen stürmen und durch studentische Zwangsbeiträge finanzierte Blockade-Workshops abhalten - das muss ein Ende haben. Genau das könnte Ihr Gesetzentwurf auch leisten, werte CDU: konsequent gegen Störungen, Straftaten und Missbrauch von Uniräumen vorgehen, Beleidigungen und Übergriffe auf jüdische Studenten und Dozenten, die zunehmend auf der Tagesordnung stehen, konsequent ahnden - durch Rüge, Ausschluss von Seminaren, Hausverbote und, als letztes Mittel, durch Exmatrikulation. Das ist richtig; das unterstützen wir. Unsere Universitäten dürfen dem linksextremen und radikalislamischen Gedankengut nicht hilflos gegenüberstehen. Aber dann kommt § 19 a Abs. 1 Nr. 6, und plötzlich wird aus einem guten Gesetz ein Risiko für die freie Forschung und Lehre. Denn hier soll schon bestraft werden, wer bewirkt, dass sich jemand in seiner Würde verletzt fühlt. Ist das Ihr Ernst - auch wenn eine wissenschaftliche Debatte stattfindet, auch wenn jemand nur seine Meinung sagt? Werte Kollegen der CDU, hier kommen Sie dem Wokismus, der in anderen Ländern gerade abgeschafft wird, gefährlich nahe. Stellen wir uns vor, eine Studentin sagt, sie fühle sich aufgrund der Massenzuwanderung immer unsicherer auf Niedersachsens Straßen, vor allem abends. Fremdenhass? Oder: Ein Student lehnt die Genderideologie ab und macht einer Kommilitonin ein Kompliment zu ihrem schönen Haar. Queerfeindlichkeit, Sexismus? Ein anderer wiederum sagt, er selbst ist überzeugter Christ. Islamophobie? Mit Ihrem Gesetz, werte CDU, müsste sich nur jemand auf den Schlips getreten fühlen, und es droht Exmatrikulation. Sie sagen: Wir wollen nur Mobbing verhindern. Aber warum dann diese weichen, subjektiven Formulierungen in Ihrem Antrag? Warum machen Sie sich die Kampfbegriffe der Linken wie Hass und Hetze und diffuse Begrifflichkeiten wie sexuelle Identität zu eigen? Und noch etwas: Wer soll am Ende darüber entscheiden, was freie Meinungsäußerung innerhalb einer Debatte oder eines Gesprächs ist und was eine persönliche Beleidigung? Wie soll das rechtlich funktionieren? Ein Gesetz ist ein scharfes Schwert. Umso wichtiger sind hier eine exakte, differenzierte Formulierung, akribische Ausarbeitung und ein eindeutiger Wortlaut. Ihr Gesetzentwurf ist an den Stellen, an denen er Präzision erfordert, völlig ungenau. Das ist sehr schade. Also: Streichen Sie in § 19a Abs. 1 die Nr. 6! Dann wird aus diesem Entwurf ein gutes Gesetz, eines, das Struktur und Ordnung schafft. Die AfD steht für Freiheit auf der Grundlage klarer Regeln, nicht für Gesinnungskontrolle im Hörsaal oder auf Hochschulkorridoren. In dieser Fassung lehnen wir, werte CDU, Ihren Gesetzentwurf ab. Vielen Dank. Vielen Dank. - Nun spricht: von der Fraktion der SPD der Kollege Prange.

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Peer Lilienthal AfD

Starker Start ins Leben: Babybegrüßungsgeld einführen und Familien entlasten!

Wir knüpfen bei unseren Anträgen an alle möglichen Rechtsinstitute an, zum Beispiel an die unbeschränkte Steuerpflicht oder, wie der Kollege Bothe, an die Unionsbürgerschaft, und jetzt eben auch an die deutsche Staatsbürgerschaft. Liebe CDU, was wir aber noch nie gemacht haben, ist, am Phänotyp anzusetzen, also daran, wie jemand aussieht. Genau das hat Ihr Parteivorsitzender und Bundeskanzler gemacht, indem er gesagt hat: Wir haben Probleme im Stadtbild. Das ist etwas, was Sie aus meiner Fraktion und aus meiner Partei nie hören würden, weil das nämlich echter Rassismus ist. Das ist nicht der Rassismus, den Sie uns immer vorwerfen, nämlich zwischen Deutschen und Nichtdeutschen zu unterscheiden völlig legitim, sondern Sie unterscheiden bei den Deutschen zwischen richtigen und falschen Deutschen. Rassismus pur! Ich frage mich auch, wo das eigentlich endet. Wer gehört denn noch dazu? Bei mir ist das in Ordnung, bei Thiele auch, bei Frau Schendel wird es schon schwierig, und bei Schülke und Najafi bin ich ja schon froh, dass die heute Morgen noch hier gesessen haben. Von daher: Erzählen Sie uns nach der Aussage des Bundeskanzlers bloß nie wieder was von Rassismus! Herr Kollege Lilienthal, fahren Sie bitte mal einen Gang runter, und werfen Sie hier nicht irgendwelchen Fraktionen, in diesem Fall der Fraktion der CDU, Rassismus vor! Wir haben uns verständigt, dass wir hier einen anderen Tonfall wollen. Ich bitte Sie, sich daran zu halten. Auch wenn es emotional zugeht dafür bin ich auch, ich bitte um eine andere Wortwahl. Bitteschön! Ich wollte auf keinen Fall der CDU-Fraktion Rassismus vorwerfen. Die Aussagen des Bundeskanzlers halte ich für klar rassistisch. Das wollte ich deutlich machen. Im Übrigen: Sie werfen uns das ja auch immer vor, zum Beispiel weil sich ein Kreisvorsitzender aus Kornwestheim entsprechend eingelassen hat. Es macht aber einen Riesenunterschied, ob das ein Parteivorsitzender auf Bundesebene - noch dazu ein Bundeskanzler macht oder jemand, der gar keine Regierungsgewalt hat. Vergessen Sie nicht: Demokratien kippen immer aus der Regierung, nie aus der Opposition. Vielen Dank.

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Marie Kollenrott GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir heute das Niedersächsische Klimagesetz novellieren. Ich hoffe, das ist das letzte Mal in dieser Legislatur. Im Wesentlichen sind es Anpassungen an das Bundesrecht das hat mein Kollege schon gesagt in den Bereichen kommunale Wärmewende und Klimawandelfolgenanpassung. Diese Novelle ist aber keine lahme Formalie, sondern eine zentrale Weichenstellung. Denn bei über der Hälfte des niedersächsischen Energieverbrauchs ist die Wärmewende der zentrale Hebel. Einfach jede und jeder ist betroffen. Bisher sorgen überwiegend fossile Brennstoffe für die warme Bude im Winter. Das werden wir ändern. Hier liegt die Aufgabe. Wie machen wir das genau? Erstens. Wir erleichtern Verfahren für kleine Kommunen und Gemeinden, die bereits beschlossen haben, eine Wärmeplanung aufzustellen. Zweitens. Wir ermöglichen Zusammenschlüsse mehrerer Gemeinden. Drittens. Wir belohnen die Kommunen, die vorausgehen, mit einem Vorreiterbonus in Höhe des Konnexitätsausgleichs. Dass die Novellierung folgerichtig ist, zeigt uns aber auch die Praxis. Bakum im Landkreis Vechta ich weiß, das ist ein beliebtes Beispiel von mir, aber die sind einfach gut steht beispielhaft für eine innovative Energiewende im ländlichen Raum. Hannover als Großstadt hingegen hat schon frühzeitig seine Wärmeplanung abgeschlossen. Auch der Markt bewegt sich. Der Absatz von Wärmepumpen ist trotz aller Debatten um das Gebäudeenergiegesetz im Vergleich zum Vorjahr um 55 % gestiegen. Da kann man nur sagen: Hatte Robert Habeck am Ende etwa doch recht? Oha, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können an dieser Stelle auf jeden Fall feststellen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU: Der Markt regelt, nämlich den Hochlauf der Wärmepumpe. Alle, die sich damit beschäftigen, auch Bundesumweltminister Carsten Schneider, erkennen an, dass die Wärmepumpe die effizienteste Maschine ist, die die Physik derzeit anzubieten hat. Umweltenergie aus Luft, Wasser und Erde steht eben unbegrenzt zur Verfügung. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das neue Normal. Was früher mal war, ist mir, ehrlich gesagt, total egal. Anstatt die deutsche Technologie- und Marktführerschaft also wieder kaputtzumachen, wie das Herrn Altmaier damals erfolgreich bei der Solarbranche gelungen ist, sollten wir diesen Fortschritt fördern und aus der fossilen Investitionsfalle heraustreten. Gerade in Zeiten, in denen wir nicht wissen, welches fossile Tier Frau Bundeswirtschaftsministerin Reiche als nächstes durchs Dorf treiben wird, ist es verdammt dringlich, die kommunale Wärmeplanung jetzt flächendeckend umzusetzen. Denn was wir wissen, ist doch: Klarheit und Planungssicherheit stärken Innovationsreichtum und Kapazitätsausbau. Das stärkt unsere Wirtschaft und macht sie resilienter gegen Marktschwankungen und gegen Wettbewerber. Kommunen, die vorausschauend planen und dabei einen ganzheitlichen Blick auf die lokalen Potenziale werfen können, schaffen die Grundlage für mehr Energiesicherheit, soziale Gerechtigkeit und Lebensqualität heute und in Zukunft. Dazu gehört auch die Klimawandelfolgenanpassung. Die Klimakrise ist nicht mehr abstrakt, sie ist Realität. Wir sehen das täglich auch hier in Niedersachsen. Mit der Landesstrategie zur Klimafolgenanpassung sind wir vorangegangen und schaffen damit nun den Boden, um Klimaanpassung zur kommunalen Pflichtaufgabe zu machen. Auch das hat der Kollege dankenswerterweise schon beschrieben. Das passiert im Rahmen dessen, was wir mit dem Konnexitätsausgleich abbilden können. Damit gehen wir über die Vorgaben des Bundesrechts hinaus. Darüber bin ich froh, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Novelle zielt aber nicht allein auf die kommunale Verantwortung ab. Wir schaffen auch tragfähige Strukturen, inhaltlich wie finanziell, damit Klimaanpassungskonzepte nicht als Papiertiger enden, sondern tatsächlich vor Klimafolgen schützen können. Die Kombination aus Expertise vor Ort, Beteiligung der Gemeinden und eingesetzten Landesressourcen in Form von finanziellen Mitteln, Beratung und Datenverfügbarkeit auch darüber haben wir viel gesprochen erzeugen eine Win-win-Situation in unsicheren Zeiten für Bürgerinnen und Bürger, und das ist gut so. Vielen Dank.

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Thordies Hanisch SPD

Klimaziele, erneuerbare Energien und fossile Abhängigkeiten - welchen Beitrag leistet Niedersachsen zum ambitionierten Klimaschutz?

sich Frau Hanisch zu Wort gemeldet. Bitte, Frau Hanisch! Vielen Dank. - Herr Minister, Sie haben dargestellt, wie gut Niedersachsen bei der Genehmigungsdauer und bei der Anzahl von Windkraftanlagen dasteht. Die Zahlen klingen super, aber wie sieht das denn im Vergleich zu anderen Bundesländern aus? Wird es da auch deutlich, wie gut wir dastehen? Bitte, Herr Minister! Vielen Dank, Frau Präsidentin. -

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Alfred Dannenberg AfD

Regulierung von Tierhandel und Tierbörsen - Tierwohl stärken, illegalen Handel eindämmen

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Rot-Grün möchte Tierhandel und Tierbörsen regulieren - dem Tierwohl zuliebe, heißt es. Im Grundsatz begrüßt die AfD das. Aber Ihr Antrag ist kritikwürdig. „Tierwohl" ist ein nebulöser Begriff: subjektiv, schwer messbar, individuell. Dagegen ist „Tierschutz" anhand gesetzlicher Mindeststandards objektiv messbar und über den Grundsatz „Leiden verhindern" klar definiert. Aber Sie führen das schwammige Tierwohl zu Felde. Mich springen aus diesem Antrag schon wieder die grünen Lieblingsbegriffe an: eindämmen, kontrollieren, verbieten. Sie schießen weit über das Ziel hinaus! Einige Beispiele: Die Recherchestelle für Onlinehandel mit Tieren wurde gerade erst eingerichtet. Sollte man diese nicht erst einmal richtig in Gang bringen, bevor man weitere Beschränkungen fordert? Bedenken Sie bitte auch: Was die Recherchestelle herausfindet, müssen dann die Ämter vor Ort abarbeiten. Gibt es dafür genug Personal und Sachkunde? Sie wollen eine bundesweit einheitliche Tierbörsenverordnung. Wie ausufernd soll die denn werden? Denn es gibt Märkte für Kleintiere, Reptilien, Fische, Pferde, Rinder, Vögel usw. Wollten wir nicht Bürokratie sparen? Wirklich anmaßend ist Ihre Behauptung aus der Antragsbegründung, dass Tierbörsen häufig unzureichende Standards für Haltung, Transport und Präsentation der Tiere hätten. Wie bitte? Diese Standards gibt es doch! Es existiert eine gut 50‑seitige Leitlinie der Bundesregierung zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten. 54 Seiten! Reicht Ihnen das nicht? Tierärzte müssen vor Ort oder rufbereit sein, sonst darf solch eine Tierbörse gar nicht stattfinden. Es wird noch anmaßender unter Punkt 5 Ihres Antrags: Rot-Grün will den Verkauf von Wildfänden und besonders geschützten oder gefährdeten Tierarten mit Ausnahme von Zoos verbieten. Gut gebrüllt, Löwe! Jedoch ist das längst reguliert, und zwar auf internationaler Ebene durch das Washingtoner Artenschutzabkommen 11 Seiten, auf EU-Ebene durch die EU-Artenschutzverordnung 130 Seiten und auf nationaler Ebene durch das Bundesnaturschutzgesetz 81 Seiten. Das wäre solch ein Stapel, wie ich ihn gerade hochhalte. Reicht das nicht? Und noch mehr: Sie wollen eine Positivliste für zum Handel zugelassene Heimtierarten. Wie übergriffig, unnötig und zudem rechtswidrig! Ich empfehle Ihnen hierzu das Buch des Verwaltungs-, Verfassungs- und Europarechtlers Professor Dr. Tade Matthias Spranger. Immer dieser rot-grüne Furor! Kontrollieren, überregulieren und verbieten, und verdächtig sei schon mal alles, sogar das Legale! Man, man, man! Aber eines hat dem Fass wirklich den Boden ausgeschlagen. Sie schreiben: Der illegale Handel mit Tieren habe ein „alarmierendes Ausmaß" erreicht 700 Fälle pro Jahr. Zwar ist jeder einzelne Fall schon einer zu viel. Aber bitte: Das entspricht knapp 2 Fällen pro Tag - auf 84 Millionen Einwohner! Und das nennen Sie „alarmierendes Ausmaß"? Ich sage Ihnen mal, was ein alarmierendes Ausmaß ist: pro Tag in Deutschland 80 Messerdelikte. So sieht es aus! Vielleicht wollen Sie da endlich mal regulieren! Schönen Feierabend! Feierabend haben wir noch nicht. Es kommt jetzt noch der Kollege Domeier von der

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Falko Mohrs

50 Jahre Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz: Jetzt Bildungsfreistellung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer modernisieren und weiterentwickeln, Beteiligung erhöhen, Erwachsenenbildung stärken

Kultur. Herr Mohrs, bitteschön! Sie haben das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! 50 Jahre Bildungsurlaubsgesetz in Zukunft „Bildungszeitgesetz" sind in der Tat eine Würdigung wert. Vielen herzlichen Dank, dass auch das in dieser Debatte sehr deutlich geworden ist. Als am 1. Januar 1975 das Bildungsurlaubsgesetz in Niedersachsen in Kraft trat, war Niedersachsen nach Hamburg das zweite Bundesland, das ein solches Gesetz eingeführt hat - übrigens von Anfang an mit der klaren Aussage, dass sowohl die berufliche Weiterqualifizierung als auch die politische Bildung und die persönliche Bildung Teil dieses Gesetzes sind. Das ist ein wesentlicher Unterschied und bis heute höchst innovativ im Vergleich mit der Gesetzgebung in anderen Bundesländern. Genau das wird für uns im Prozess der Beratung des Gesetzentwurfs Maßgabe sein. Ich bin den Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD sehr dankbar, denn dieser Entschließungsantrag nimmt wesentliche Weichenstellungen für die weitere Erarbeitung des Gesetzentwurfs und den Gesetzgebungsprozess zum Bildungszeitgesetz vor. Herr Reinken, da Sie sagen, dass dieser Entschließungsantrag für Sie viel zu unkonkret sei und das Thema nicht weiterentwickelt, will ich Sie an einige Dinge erinnern, die in dem Antrag stehen und für uns ganz maßgebliche Weichenstellungen mit Blick auf die Gesetzgebung sind: Es geht darum, dass wir Bildungszeit in Zukunft auch für Beamtinnen und Beamte genauso wie für Richterinnen und Richter in Niedersachsen ermöglichen. Das ist eine wesentliche, zentrale Veränderung. Dass beispielsweise die Praxisanteile erhöht werden und damit insbesondere einer Forderung des Ehrenamtes und auch der Blaulichtorganisationen Rechnung getragen wird, ist eine wesentliche Veränderung, die sich aus diesem Entschließungsantrag ergibt und die wir in der Gesetzeserarbeitung übernehmen werden. Dass es am Ende nur zu einer kraftvollen Enthaltung reicht, ist, ehrlich gesagt, relativ unkonkret. Der Entschließungsantrag ist es aber nicht, meine Damen und Herren. - Ich weiß zumindest, wie Sie bisher abgestimmt haben. Wenn Sie nach der Debatte zustimmen, wären wir sehr erfreut, weil das zeigen würde es heißt ja „lebenslanges Lernen", also Bildung auch im Erwachsenenalter, dass die Debatte hilft. Damit sind wir bei einem weiteren Punkt, der für uns entscheidend ist, nämlich, dass politische Bildung auch in Zukunft einen noch stärkeren Anteil an der Bildungszeit hier in Niedersachsen hat. Beispielsweise sehen wir, dem Entschließungsantrag folgend, vor, dass Reisen in den Niedersächsischen Landtag, die als Bildungsveranstaltungen stattfinden, um den Debatten hier beizuwohnen und die Breite dieser Debatten zu erleben, in Zukunft als Bildungszeit gelten. Und Frau Schülke von der AfD, wenn es Ihnen Angst macht, dass Menschen mitkriegen, wie Sie sich hier in diesem Landtag verhalten und wie Sie debattieren wenn das Ihr Problem ist, dann sagt das viel mehr über Sie aus als über andere. Für uns sind die freiheitliche demokratische Grundordnung und das, was hier passiert, Maßstab. Wenn man mit Blick darauf Sorge hat, dann tut es mir für Sie leid. Frau Schülke, bevor Sie versuchen, sich des Instituts der deutschen Wirtschaft zu bemächtigen, müssen Sie bis zum Ende lesen. Beispielsweise sagt gerade das IW, dass das lebenslange Lernen und die berufliche Weiterqualifizierung ein Faktor dafür sind, dass die deutsche Wirtschaft in Zukunft Erfolg hat. Das ist die Aussage des Instituts der deutschen Wirtschaft das setzen wir hiermit um, nicht der Quatsch, den Sie hier eben erzählt haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir feiern mit diesem Entschließungsantrag zu Recht 50 Jahre Bildungsurlaub und Bildungszeit in Niedersachsen. Wir machen deutlich, wohin die Reise geht. Wir werden die Bildungszeit in Niedersachsen modernisieren, aktualisieren und weiterhin erfolgreich machen. Vielen Dank für diese Debatte und die Aufmerksamkeit.

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Lukas Reinken CDU

Planungssicherheit für Schulen und Schulträger - Organisation und Finanzierung des Ganztagsbetriebes verlässlich ausgestalten

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir kommen also zum großen Finale des heutigen Plenartags: zur Umsetzung der Ganztagsschule. Meine Damen und Herren, wir sprechen über ein Thema, das für die Zukunft unserer Kinder ebenso entscheidend ist wie für die Kommunen in unserem Land: den Ganztag. Vor allem sprechen wir darüber, wie wir ihn so organisieren und finanzieren können, dass er auch wirklich gelingt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eines möchte ich vorweg sagen: Der Ganztag da sind wir uns, glaube ich, alle einig kann eine Riesenchance sein: eine Chance für mehr Bildungsgerechtigkeit, für individuelle Förderung, für bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und vor allem auch eine echte Chance für Qualitätsentwicklung an unseren Schulen. Aber das ist der Grund, warum wir erneut im Landtag über dieses Thema sprechen müssen diese Chancen verspielt die Ministerin gerade. Denn weniger als ein Jahr vor dem Start des bundesrechtlich verankerten Ganztagsanspruchs fehlen immer noch die zentralen Grundlagen. Ja, die beiden Erlasse sind mittlerweile endlich veröffentlicht und haben die Verbandsanhörung durchlaufen. Ihr Haus hat im Ausschuss gesagt, sie sollten noch in diesem Schulhalbjahr in Kraft treten, versprechen könnten Sie das aber nicht - also nicht einmal ein halbes Jahr vor Start der Ganztagsschule! Aber auch in diesem Erlass schaffen Sie nur sehr bedingt mehr Klarheit zu den vielen offenen Fragen, die die Schulträger rund um die Finanzierung und die Ausgestaltung des Rechtsanspruchs haben. Die Kommunen stehen mit dem Rücken zur Wand. Immer wieder hören wir aus den Gesprächen mit den kommunalen Vertretern: Wir wollen ja, aber wir können nicht planen. - Planung ganz ohne Regeln, ganz ohne den Erlass ist eben nicht möglich. Seien Sie ehrlich: Es ist doch nicht die CDU, die das behauptet! Das hören Sie doch von Ihren kommunalen Vertretern ganz genauso wie wir von unseren. Es sind die kommunalen Spitzenverbände, es sind die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aller Parteien, es sind die Schulträger und Schulleitungen. Alle schlagen Alarm, dass endlich etwas passieren muss! Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Rechtsanspruch gilt für jedes Kind, auch dann, wenn sich in einer Schule nur zwei oder drei anmelden. Genau deshalb brauchen wir eine Finanzierung, die nicht mehr auf genaue Anmeldezahlen setzt, sondern auf verlässliche Pauschalen. Die CDU schlägt genau das im vorliegenden Antrag vor. Wir sagen: Die Landesregierung muss für acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche vollständig ausfinanzieren - nicht halb, nicht mit Hintertüren, sondern vollständig. Das ist auch kein Luxus, sondern das ist schlicht die Erfüllung dessen, was das SGB VIII vorgibt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, momentan erleben Schulen und Kommunen etwas, das man ganz freundlich als „zurückhaltende Führung" bezeichnen könnte. Ich würde es eher als „wegducken" bezeichnen. Es gibt immer noch keine Förderzusagen, es gibt keinen gültigen Erlass, es gibt keine Personalstrategie. Stattdessen heißt es dann: Na ja, die Kommunen sollen halt mal kreativ werden. Die Schulträger sollen sich mal etwas ausdenken. Man kann ja kapitalisieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage das mal ganz deutlich, auch zum Thema Kapitalisierung: Mit 390 Euro pro Kind und Schuljahr, wie es der Gemeindebund vorgerechnet hat, finanzieren Sie doch keinen Ganztag in diesem Land. Was sagen Sie denn eigentlich zu diesen Zahlen? Ihr Haus, Frau Ministerin, ist im Ausschuss genau dazu von meinem Kollegen, Herrn Fühner, gefragt worden. Und was hat Ihr Haus im Ausschuss gesagt? Ich zitiere: Unsere Einschätzung ist daher, dass die zur Verfügung gestellten Mittel im Grundsatz ausreichend sind. - „Ausreichend"! Sagen Sie das mal den kommunalen Vertretern! Ich bin wirklich auf das Echo Ihrer kommunalen Vertreter gespannt, wenn sie erfahren, dass das Ministerium die Finanzierung wirklich als ausreichend bezeichnet. Im Gegenteil, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ging dann im Ausschuss noch weiter. Ihr Haus suggerierte in der Ausschussberatung noch, dass die Zahlen der Kommunen irgendwie nicht ganz stimmen könnten und dass die Kommunen ihre Finanzbedarfe für den Ganztag künstlich hochrechnen würden. Ihre Ganztagspolitik ist nicht nur realitätsfremd, sie ist ganz einfach frech. Das Risiko wird also insbesondere auf kleine Gemeinden, auf die Ehrenamtlichen in den Vereinen, auf Träger wie Kirchengemeinden, Kunstschulen und Sportvereine abgewälzt. Unser Antrag, der heute zur Abstimmung steht, ist deshalb klar und konkret. Wir fordern erstens eine vollständige Ausfinanzierung wie gesagt, acht Stunden, fünf Tage, außerhalb der Ferienzeiten nicht nach Anmeldelisten, sondern nach verlässlichen Pauschalen, und zweitens Mindeststandards, die auch kleine Standorte im ländlichen Raum schützen; denn der Rechtsanspruch gilt überall - nicht nur in Hannover, sondern im ganzen Land. Frau Ministerin, Sie tun jedes Mal so, als sei jetzt schon alles geregelt. Sie tun jedes Mal so, als würden wir uns die schlechte Stimmung der Schulträger ausdenken und als würde bei Ihnen nie Kritik ankommen. Offensichtlich lesen Sie die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände nicht, oder Sie ignorieren sie. Wenn die Landesregierung so weitermacht da bin ich leider sicher, dann wird der Start in den Ganztagsanspruch scheitern, bevor er beginnt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei den Kommunen herrscht Unsicherheit, bei den Schulleitern herrschen Sorgen und bei Ihnen herrscht Stille. Das reicht nicht. Denn die Leidtragenden sind nicht wir Abgeordnete, das sind auch nicht Sie. Die Leidtragenden sind die Kinder und die Familien in Niedersachsen, die Lehrkräfte in den Schulen und die kommunalen Vertreter, die mit Ihrem Chaos umgehen müssen. Deswegen lade ich Sie ein: Nehmen Sie sich ein Beispiel an meinem wunderbaren Kollegen Herrn Pohlmann, der zum letzten Tagesordnungspunkt gesprochen hat! Lassen Sie uns gemeinsam diesem Antrag zustimmen, damit wir beim Thema Ganztag endlich ein Stück weiterkommen! Ich bin gespannt, ob Sie sich das trauen, so wie wir es uns gerade getraut haben. Vielen herzlichen Dank.

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Melanie Reinecke CDU

Stillstand beim LNG-Projekt in Stade - Symbol einer verfehlten Energiepolitik in Niedersachsen?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kollegen! Am 4. November fand im Unterausschuss „Häfen und Schifffahrt" eine Unterrichtung zum Thema FSRU in Stade statt. Meine Frage zu den niedersächsischen Investitionen konnte man mir dort nicht beantworten. Sie wurde auch bis heute nicht beantwortet. Deswegen wiederhole ich hier meine Frage: Wie hoch ist die Gesamtsumme der niedersächsischen aufgewendeten Finanzmittel im Hinblick auf die Kreditaufnahme zur Schaffung der Infrastruktur, den Ausgleichszahlungen und den aktuellen Mindereinnahmen, da kein Umschlag erfolgt? Vielen Dank. Vielen Dank. -

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Alexander Saade SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes und des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes

ja oder nein? Frau Butter, vielen Dank für die Frage. Ich weiß nicht, ob Sie meiner Rede überhaupt zugehört haben. Ich bin überhaupt gar nicht an diesem Punkt. Ich rede gerade über Bodycams, und jetzt kommen Sie mit einem komplett anderen Thema. Mein Vorschlag ist: Sie lauschen meiner Rede. Zum Thema elektronische Fußfessel komme ich auch noch. Sie dürfen sehr gerne Zwischenfragen stellen, aber vielleicht so, dass sie thematisch ein bisschen in meine Rede passen. Ich fahre jetzt mit meiner Rede fort. Beim Thema Bodycams bin ich jetzt, und später reden wir dann gerne über die elektronische Fußfessel. Okay?

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Eva Viehoff GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesundheitsfachberufegesetzes

vielleicht widmen auch Sie der Kollegin Viehoff Ihre Aufmerksamkeit. - Bitteschön! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Und täglich grüßt das Murmeltier. Die AfD will wieder zurück zur „guten alten Zeit". Wir hier wollen aber nach vorne schauen, und, ich glaube, das ist auch richtig so. Ja, die generalistische Pflegeausbildung ist noch nicht dort angekommen, wohin sie eigentlich sein müsste, damit sie gut funktioniert. Aber das heißt ja nicht, dass man das alles gleich wieder in den Mülleimer schmeißen und wieder von vorne beginnen muss, sondern man muss das weiterentwickeln. Hierfür bietet die Ombudsstelle eine Möglichkeit. Wir haben tatsächlich eine hohe Abbrecherquote im Bereich der Pflegeausbildung und den Fachkräftemangel, der auch heute schon die Pflege sehr stark belastet. Die Landesregierung bringt nun diesen Gesetzentwurf zur Einrichtung einer Ombudsstelle als einen essenziellen Pfeiler zur Stärkung der generalistischen Pflegeausbildung hier in Niedersachsen ein. Das zentrale Ziel wurde schon mehrfach betont und liegt in der unbürokratischen und zeitnahen Einrichtung, aber auch in der Unterstützung von Auszubildenden, Pflegeeinrichtungen und Ausbildern. Ziel ist es zudem, die Zahl der Ausbildungsabbrüche deutlich zu verringern und damit auch zu zeigen, dass jeder nicht erfolgte Abbruch, jede beendete Ausbildung ein Gewinn für die Fachkräftesicherung in der Pflege ist. Die Kernaufgabe liegt, das sagte ich schon, in der Beilegung von Streitigkeiten. Es ist ein niederschwelliges Verfahren und legt sehr viel Wert auf Qualität und Integrität. Die Ombudspersonen werden ehrenamtlich tätig sein, und hier aufgepasst! sie verfügen „über berufliche Erfahrung in der Pflegeausbildung sowie über Kenntnisse über die maßgeblichen Rechtsvorschriften". So steht es in dem Gesetzentwurf. Und erst dann, nämlich nach der Qualifikation, kommt die Quote. Das mit der Quotierung verstehen Sie von der AfD immer nicht. Erst die Qualifikation, dann die Quote! Jetzt sagen Sie mir doch bitte mal: Wieso sollen in dem eigentlich weiblich konnotierten Berufsfeld der Pflege Frauen nicht zu 50 % in einer solchen Ombudsstelle vertreten sein? Das erschließt sich mir überhaupt nicht! Selbstverständlich bin ich keine Männerhasserin, wenn ich sage, dass auch Pfleger dort vertreten sein müssen. Es steht dort, es soll mindestens ein Mann vertreten sein. Ich würde mich auch über 50 % Männer freuen - vor allem, weil es um die Tatsache geht, dass sie pflegen sollen. Das haben wir ja auch noch nicht erreicht. Von daher ist es ganz wichtig, dass genau diese Quotierung im Gesetz vorgesehen ist. Und daher, glaube ich, ist das der richtige Weg, zumal für Transparenz und Qualitätssicherung gesorgt ist. Denn es soll einen öffentlichen Tätigkeitsbericht geben, der wertvolle Informationen gegebenenfalls für die Weiterentwicklung der Ombudsstelle oder aber für die Weiterentwicklung der Pflegeausbildung liefern kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sehe, dass der Gesetzentwurf bei den demokratischen Parteien auf große Zustimmung stößt. - Nein, möchte ich nicht! Ich muss aber Eike Holsten noch einmal sagen: Sehr schön, dass Sie festgestellt haben, dass Nordrhein-Westfalen schon 2020 eine solche Ombudsstelle eingeführt hat. Meine vage Erinnerung ist, dass von 2017 bis Oktober 2022 die CDU mit der SPD regiert hat. Selbstverständlich bringen auch wir Ideen in rote Ministerien ein. Das kann man ja tun. Also: Auch Sie hätten das umsetzen können. Die Kritik setzt hier falsch an. Es ist gut, dass wir jetzt mit der Ombudsstelle beginnen. In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss.

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Dennis Jahn AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes

Sie haben das Wort, Herr Jahn. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Machulla, ich gehe direkt auf Sie ein. Intensive Beratungen waren das meiner Meinung nach nicht. Denn weder Sie noch die Grünen oder die SPD haben einen Wortbeitrag gebracht. Es gab also keine intensiven Beratungen an dieser Stelle. Sie haben jetzt versucht, unseren Gesetzentwurf zu zerpflücken. Allerdings kam von Ihnen selbst auch kein Änderungsantrag. Ich glaube also, Sie möchten, wenn ich Sie richtig verstehe, genauso weitermachen wie bisher, bis dann irgendwann so ein Fall wie bei Herrn oder Frau Liebig eintritt. Und das finde ich tatsächlich skandalös. Frau Machulla möchte antworten. -

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Reinhold Hilbers CDU

Niedersachsen 2030 - starker Standort, starke Wirtschaft

Zwischenfrage. Ja, immer gerne. Der Kollege Constantin Grosch möchte fragen. Bitte sehr! Sehr geehrter Herr Hilbers, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage.

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Nicolas Mülbrecht Breer GRÜNE

23. Eingabenübersicht

Bündnis 90/Die Grünen vor: vom Kollegen Mülbrecht Breer. Bitteschön! Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren, ich überlege gerade, wo ich anfangen soll. Die CDU-Fraktion plädiert bei dieser Eingabe für das Votum „Erwägung". Wir haben einen längeren Text gewählt, den Herr Präsident Nacke wahrscheinlich gleich vorlesen wird, wenn es zur Abstimmung kommt. Warum haben wir diesen längeren Text gewählt? Eine Petition kann verschiedene Themenbereiche abdecken. Wenn wir als Petitionsausschuss mit „Erwägung" votieren, ist gar nicht klar, was genau erwogen werden soll. An dieser Stelle sind wir etwas differenzierter. Nicht alles soll erwogen werden, sondern nur Teile der Petition. Das macht der Text deutlich. Wir hatten in der Vergangenheit auch Voten, in denen „Sach- und Rechtslage", „kein Anlass" und „Material" vorkamen, weil wir differenziert darstellen wollten. Das kann man an dieser Stelle machen. Frau Bode, recht gebe ich Ihnen, was das Zurverfügungstellen dieser ausführlichen Voten betrifft. Gerade dieses Votum habe ich Ihnen nur eine Stunde vorher zur Verfügung gestellt. Das würde ich in Zukunft weitaus früher machen, damit eine bessere Zusammenarbeit möglich ist. Ich glaube, das kriegen wir auch weiterhin gut zusammen hin. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Christian Meyer

Klimaziele, erneuerbare Energien und fossile Abhängigkeiten - welchen Beitrag leistet Niedersachsen zum ambitionierten Klimaschutz?

Welche wirtschaftlichen Folgen hat das? Bitte, Herr Minister! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt zum einen weltweite Schätzungen. Die globalen Versicherer warnen, weil wir jetzt schon eine massive Zunahme an Stürmen haben. Die Hurrikans in den USA, die Milliardenschäden verursachen, nehmen deutlich zu. Wir kennen das bis hin zum Kleinen. Ich glaube, gestern hat der NDR berichtet, dass wir eine Zunahme von Tornados sehen. Wir kennen das aus meinem Wahlkreis, wo ein Ort von einem Tornado betroffen war. Das hat auch etwas mit Veränderungen der Lufttemperatur zu tun. Das heißt, wir werden deutlich mehr solcher wetterbedingten Risiken haben. Auch die Hannover Rück als großer Versicherer hat letztens vor der Klimakrise gewarnt. Die Katastrophe im Ahrtal das habe ich Ihnen ja schon gesagt hat 40 Milliarden Euro Schäden verursacht, und wir haben täglich eine Zunahme von solchen Kosten - sowohl global als auch in Niedersachsen. Es gibt Studien, dass Niedersachsen die Region in Europa ist, die am härtesten von der Klimakrise betroffen ist. Das liegt an der langen Küstenlinie. Bayern oder Baden-Württemberg müssen keine 680 km Deich aufstocken. Es liegt auch an unserer Landwirtschaft. Wir sind schon jetzt das bewässerungsintensivste Bundesland, und wir tragen natürlich auch die Folgen. Das kostet eben. Deshalb müssen wir sparsamer mit Wasser umgehen und den Wasserrückhalt stärken. Das alles wird Geld kosten. Wir erleben das auch in unseren Forsten und in den Wäldern: Die Trockenheit in den letzten Jahren hat dazu geführt, dass mittlerweile auch unsere Wälder austrocknen. Das alles sind wirtschaftliche Schäden. Ich denke an die Dürre, die wir in Niedersachsen vor ein paar Jahren hatten. Ich glaube, der Bund hat in Niedersachsen 1 Milliarde Euro allein an Entschädigungen gezahlt, und das wird wahrscheinlich nicht ausreichend gewesen sein. Man kann sich vorstellen, dass wir in der Land- und Forstwirtschaft, aber auch in der Wirtschaft insgesamt mit erhöhten Krankheitsraten rechnen werden müssen. Wir müssen uns vor Hitze schützen. Ich denke da an Alten- und Pflegeheime. Wir müssen Klimaanlagen einbauen, wir müssen entsiegeln, und das alles wird Geld kosten. Und beim Wasser steuern wir auch auf die Problematik zu, dass wir allein durch die Erwärmung Wasser verlieren. 1 °C Erwärmung führt zu 7 % mehr Verdunstung, also bei 2,5 °C mehr verdunstet schon 20 % mehr Wasser, wenn es zuvor gleichmäßig regnen würde. Unsere Flüsse die Weser, die Elbe, die Ems führen so wenig Wasser wie noch nie. Wir werden uns auf Niedrigwasser einstellen müssen mit Folgen für Tourismus, für Schifffahrt, für Fischerei. Das alles sind enorme Folgekosten. Deshalb sagen viele Institute, an volkswirtschaftlichen Kosten ist eigentlich das Zehnfache von dem zu erwarten, was effektiver Klimaschutz kostet. In Niedersachsen würden wir sogar profitieren. Ich habe Ihnen gesagt, dass die guten Zahlen, die wir mit Blick auf das Wirtschaftswachstum haben, zum Beispiel auch am Stromnetzausbau liegen. Der SuedLink kostet 10 Milliarden Euro, und davon fließt viel an heimische Unternehmen, die hier die Kabel verbuddeln. Letztens habe ich mit einem großen niedersächsischen Erdkabelhersteller gesprochen, der hier mit vielen arbeitet und sagt: Bleibt bloß beim Erdkabelvorrang. Wir haben uns darauf verlassen. Falls es wieder zu einer anderen Logik kommt, wären hier in Niedersachsen viele Arbeitsplätze gefährdet. - Niedersachsen profitiert bei Wärmepumpen, bei Elektromobilität, bei Wasserstoff, bei grünem Stahl sehr stark von Klimaschutzmaßnahmen. Das trägt dazu bei, dass wir Klimaziele erreichen und dass ein Deich dann weniger hoch gebaut werden muss. Also führt jedes Windrad, das hinzukommt, dazu, dass wir Klimafolgekosten sparen.

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Daniela Behrens SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung disziplinarrechtlicher und beamtenrechtlicher Vorschriften

von Frau Ministerin Behrens für die Landesregierung. Bitteschön! Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der öffentliche Dienst trägt eine besondere Verantwortung für die Wahrung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Ich bin sehr froh und sehr dankbar, dass die überwältigende Mehrheit unserer Beschäftigten im öffentlichen Dienst tagtäglich für die Grundwerte unserer Verfassung eintritt und mit ihrer Arbeit unsere staatlichen Strukturen nicht bloß aufrechterhält, sondern sie mit Leben füllt und dafür sorgt, dass der Laden läuft. Dafür meinen aufrichtigen Dank! Zum Gesamtbild gehört allerdings auch, dass einige wenige Personen im öffentlichen Dienst Niedersachsens die Pfade der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlassen haben: Personen, die nicht für unsere Grundwerte einstehen, Personen, die sich gar gegen unsere Strukturen auflehnen und den Staat im Grunde von innen bekämpfen. Diese Personen, meine Damen und Herren, haben im Staatsdienst nichts verloren. Meine Damen und Herren Abgeordnete, unsere bisherigen Regelungen des Niedersächsischen Disziplinargesetzes erfordern langwierige und komplexe Verfahren, um erkannte Extremisten aus dem Dienst zu entfernen. Mit der vorliegenden Novelle wollen wir das ändern. Verfassungsfeinde sollen deutlich schneller aus dem Landesdienst entfernt werden können. Nur so können wir dafür Sorge tragen, dass unsere staatlichen Strukturen standfest bleiben und unsere Bürgerinnen und Bürger auf funktionierende und integre Strukturen vertrauen können. Hierfür bietet der vorliegende Entwurf die notwendigen Grundlagen. So schaffen wir mit der Novelle die Möglichkeit einer anlassbezogenen Abfrage beim Verfassungsschutz. Liegen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass eine Beamtin oder ein Beamter gegen die Pflicht zur Verfassungstreue verstoßen hat, besteht künftig die Möglichkeit zu einer Datenabfrage. Gegebenenfalls vorliegende Erkenntnisse können dann als wichtige Beweismittel in das Disziplinarverfahren einfließen. Kernstück des Gesetzentwurfs ist die Abschaffung der Disziplinarklage. Bislang konnten statusändernde Disziplinarmaßnahmen auch bei identifizierten Verfassungsfeinden im Staatsdienst nur durch Verwaltungsgerichte nach Erhebung einer Disziplinarklage ausgesprochen werden. Das bedeutet, dass selbst bei identifizierten Extremisten in unserer Verwaltung teils langwierige und zähe Prozesse abgewartet werden müssen, bevor es möglich ist, diese Personen aus dem Staatsdienst zu entfernen. Künftig sollen entsprechende Maßnahmen durch Disziplinarverfügungen der jeweils zuständigen Behörde getroffen werden. Der Entwurf sieht dafür eine weitere Verfahrensbeschleunigungen vor. Deswegen, meine Damen und Herren, möchte ich deutlich betonen, dass mit der Abschaffung der Disziplinarklage anders als vielfach behauptet keine Einschränkungen der Rechtsschutzmöglichkeit einhergehen. Die Entscheidung der Disziplinarbehörde kann von den Verwaltungsgerichten natürlich vollumfänglich überprüft werden. Dabei hat auch die Klageerhebung aufschiebende Wirkung für die Disziplinarverfügung, und zwar bis zum rechtskräftigen Abschluss des Gerichtsverfahrens. Zudem haben wir die Rechtsschutzposition der Betroffenen weiter verbessert und damit auch einem Wunsch der Gewerkschaften Rechnung getragen. So wird die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Disziplinarmaßnahme durch gesetzliche Regelungen ausgeschlossen. Die Einschränkung der aufschiebenden Wirkung einer Klage wird somit unmöglich. Einem häufig befürchteten Missbrauch der schnelleren Durchgriffsrechte beugen wir somit durch ergänzende Instrumente umfassend vor. Meine Damen und Herren Abgeordnete, Niedersachsen geht damit übrigens keinen Sonderweg. In Baden-Württemberg ist das sehr lange schon gang und gäbe. Der Bund hat es eingeführt, Brandenburg hat es eingeführt, Hamburg hat es eingeführt. Weitere Bundesländer machen sich auf den Weg. Auch wir haben uns schon im Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen darauf vereinbart, dass wir klare Schritte einleiten wollen, um Extremisten und Verfassungsfeinde aus dem Staatsdienst zu entfernen. Das tun wir mit diesem Gesetzentwurf. Das ist angesichts der aktuellen Situation auch wichtig. Der Staat muss über jeden Zweifel erhaben sein. Die Staatsbediensteten müssen über jeden Zweifel erhaben sein. Daher brauchen wir dieses Regelwerk. Weil ich weiß, dass es bei unseren Beamtinnen und Beamten durchaus zu Debatten zu diesem Thema kommt, möchte ich den Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst sehr klar sagen: Die Landesregierung ist Ihnen sehr dankbar, dass Sie sich unermüdlich für das Wohl unseres Landes einsetzen. Das schätzen wir, und das macht auch das Land Niedersachsen aus. Dafür sind wir sehr florierend. Aber wir müssen auch dafür Sorge tragen, dass die Wenigen, die den Staat bekämpfen wollen, ihn nicht von innen aushöhlen können. Dafür müssen wir Vorsorge treffen, und dafür ist dieser Gesetzentwurf entwickelt worden. Das ist das Hauptziel des Gesetzes: Extremisten und Verfassungsfeinde gehören nicht in den öffentlichen Dienst. In diesem Sinne wünsche ich mir eine sehr konstruktive Debatte auch in den Ausschüssen. Ich freue mich, dass Sie sich mit dem Thema beschäftigen. Es ist ein wichtiges Thema für die wehrhafte Demokratie in diesen anstrengenden Zeiten. Ich wünsche uns eine gute Beratung und hoffe, dass die große Mehrheit dieses Landtages dieses wichtige Gesetz mittragen kann. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dr. Andreas Philippi

Wie wirkt sich der neue Hebammenhilfevertrag auf die geburtshilfliche Versorgung in Niedersachsen aus?

Bitte, Herr Dr. Philippi! Sie haben das Wort. Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich mag Fragen der Art: Können Sie sich vorstellen oder halten Sie es für denkbar, dass? Vorstellen und denken kann ich mir jede Menge. Fakt ist, dass für die Bezahlung der Hebammen die Verhandlungen zwischen den Hebammenverbänden und der GKV entscheidend sind. Das Land hat dabei zunächst einmal keine aktive Rolle. Ich sehe aufgrund der Situation auch in Braunschweig, dass man sich gut geeinigt hat und dass es weitergeht. Viele von ihnen sind in feste Arbeitsverhältnisse übergegangen. Einige sind auch sehr zufrieden damit. Daher besteht, denke ich, keine Notwendigkeit für das Land, in irgendeiner Art und Weise Überbrückungshilfen zu finanzieren. Danke, Herr Minister. -

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Andrea Prell SPD

Starker Start ins Leben: Babybegrüßungsgeld einführen und Familien entlasten!

Kollegin Andrea Prell. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kinder sind ein Geschenk, Frau Behrendt. Jede Geburt ist ein Grund zur Freude - für die Familien und für unsere Gesellschaft. Wir sind uns sicher einig, dass Eltern in der Regel das Beste für ihre Kinder wollen. Und ja, es ist davon auszugehen, dass finanzielle Leistungen, die Familien hier erhalten, tatsächlich auch den Kindern zugutekommen. Aber wie wir Familien unterstützen, sagt viel darüber aus, welche Werte wir vertreten. Ihr Antrag klingt sicherlich auf den ersten Blick recht freundlich: ein starker Start ins Leben, Begrüßungsgeld für Babys. Aber wenn man genauer hinsieht, steckt eine klare Botschaft dahinter: Nur Kinder Sie haben es ja gerade gesagt mit deutscher Staatsangehörigkeit sollen diese Unterstützung bekommen. - Sie stimmen dem zu. Ich freue mich. Damit trennt man Kinder von Anfang an in „unsere" und „die der anderen". Das ist kein Beitrag zur Familienförderung. Ich sage es gerne noch mal: Das ist kein Beitrag zur Familienförderung, sondern ein Signal der Ausgrenzung. An dieser Stelle hat Herr Siebels einfach mal recht. Ihr Antrag ist weder sinnvoll noch überfällig, Frau Behrendt. Er ist sinnlos und überflüssig. Da haben Sie möglicherweise etwas vergessen. Wir in Niedersachsen gehen einen anderen Weg. Wir entlasten Familien gezielt und bedarfsorientiert vom Kindergeld über das Elterngeld bis hin zum Kinderzuschlag und zur Bildungs- und Teilhabeleistung. Kita-Plätze sind in Niedersachsen ab drei Jahren beitragsfrei das spart jeden Monat bares Geld, und zwar für alle Familien, unabhängig von Herkunft, Namen oder Hautfarbe. Das ist echte Hilfe, die wirkt und die niemanden hier ausschließt. Ich würde gern mein eigenes Wort verstehen können, Herr Präsident; dann könnte ich mit meiner Rede fortfahren - auch wenn es für Sie schwer zu ertragen ist; ich kann das verstehen. Denn Kinder sind einfach Kinder, egal welchen Pass sie haben. Jede Familie, die hier lebt, die hier liebt, die hier arbeitet, die hier engagiert ist und ihre Kinder großzieht, verdient unser aller Respekt und Unterstützung. ‑ Zuhören hilft auch manchmal. Einen kleinen Moment, Frau Prell! - Ich möchte gerne um etwas Ruhe bitten. Das Plenum hat die Rede von Frau Behrendt ertragen, und genauso müssen Sie die Gegenrede von Frau Pr ell ertragen. Bitteschön, Frau Prell! Jetzt noch mal zu der Frage: Hilft ein Begrüßungsgeld überhaupt, damit sich mehr Menschen für Kinder entscheiden? Niemand, wirklich niemand, der klar bei Verstand ist, entscheidet sich aufgrund einer einmaligen Zahlung für ein Kind. Vielmehr hängt die Entscheidung davon ab, ob Eltern Beruf und Familie vereinbaren können, ob es genug Kita-Plätze gibt, ob die Arbeitszeiten passen und ob das Leben und das Wohnen bezahlbar bleiben. Ein Scheck von 2 000 Euro beruhigt vielleicht kurzfristig. Aber er löst doch keine einzige dieser Fragen - keine! Und mal ehrlich: Wenn Sie meinen, dass die Entscheidung für ein Kind wirklich von einer Einmalzahlung abhängt, dann müssten wir demnächst wohl auch mit Anträgen von Ihrer Seite zu Gutscheinen zur Entlastung bei schlaflosen Nächten, vollen Waschmaschinen, vollen Windeln und der ersten Trotzphase des Kindes rechnen dürfen. Das wäre dann das Rundum-sorglos-Paket der AfD. Aber so funktioniert Entlastung nicht, und so funktioniert auch Familienpolitik nicht. Was Familien wirklich brauchen, sind verlässliche Betreuung, damit beide Eltern arbeiten können, wenn sie das wollen, gute Arbeitsbedingungen, die nicht zur Entscheidung „Kind oder Beruf?" zwingen, Planungssicherheit, die über Jahre trägt - und nicht nur eine Einmalzahlung. Das bedeutet Vereinbarkeit. Und genau das und übrigens auch eine familienfreundliche, soziale Gesellschaft hilft jungen Menschen, sich für Kinder zu entscheiden. Um noch mal auf das Thema bezahlbaren Wohnraum einzugehen der baupolitische Sprecher, Herr Henning, hat es in seiner Rede auch gesagt: Sie haben die 200 Millionen Euro für die WohnRaum Niedersachsen mit dem Nachtragshaushalt vorgestern abgelehnt. Das ist sicherlich kein Beitrag zur Stärkung von Familien. Was bedeutet der Antrag der AfD also am Ende? Er ist überhaupt kein ernsthafter Beitrag zur Familienpolitik. Er ist ein Versuch, Kinder nach Herkunft zu sortieren und gleichzeitig mit einem einfachen Scheck schnelle Schlagzeilen zu machen. Familien brauchen sicherlich keine Schlagzeilen. Sie brauchen Verlässlichkeit, Fairness, Zukunftsperspektiven und den Blick auf alle Kinder, die hier großwerden wollen, mit langfristigen und zielgenauen Unterstützungen. Was Sie hier fordern, ist eine pauschale Zahlung an all diejenigen, die Sie für würdig halten - egal wie hoch deren Einkommen und Vermögen ist. Sie wollen ernsthaft in Zeiten knapper werdender Mittel besserverdienende Familien zusätzlich mit Steuermitteln alimentieren, während Sie einkommensschwächeren nicht deutschen Familien, die auch hier arbeiten und ihren Beitrag leisten, Ihre Unterstützung verweigern. Das ist nicht nur sozial ungerecht. Das ist Rummelfunz. „Rummelfunz" ist in meinem Wahlkreis ein Synonym für „Murks". Wenn Sie gern die demografische Stabilität in unserem Land erhalten wollen, warum machen Sie genau das Gegenteil? Warum tun Sie wirklich alles dafür, dass dieses Land für junge Familien aus aller Welt so unattraktiv und so unzugänglich wie möglich gemacht wird? Wir haben jetzt schon die das erste Mal in der Menschheitsgeschichte aufgetretene Situation, dass wir viel weniger junge Menschen als alte Menschen haben. Wir schaffen es ohne Zuzug gar nicht, diese demografische Gerechtigkeit zu halten. Sehr geehrte Damen und Herren, wir alle hier haben vor allem Kinder und Familien im Blick. Wir alle wollen sie weiterhin stärken und ihnen die bestmögliche Zukunft geben. Aber wir tun es mit echter, ernst gemeinter Unterstützung und nicht mit Ausgrenzung. Wir investieren in Kitas, in Betreuung, in Vereinbarkeit und in bezahlbaren Wohnraum. Wir fördern alle Kinder Niedersachsens, weil uns alle Kinder hier gleich lieb und gleich teuer sind. Letzter Satz, bitte! Ich bin zahlreich unterbrochen worden. Bitte letzter Satz! Dieser Antrag ist eine schallende Ohrfeige für all jene Familien, die tagtäglich zum Zusammenhalt und zur Zukunft unseres Landes beitragen, aber nicht den von Ihnen gewünschten Pass mitbringen. Er ist daher selbstverständlich abzulehnen.

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Pippa Schneider GRÜNE

Reform der Verfassten Studentenschaft zur Beförderung der Wissenschaftskompetenz unserer Hochschulen - Studentenrat (StuRa) statt AStA

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Schülke, wenn Ihre gesamte Mappe voll mit Recherchen und Daten und Fakten ist, dann wundert es mich sehr, welche ziemlich „interessanten" Zahlen Sie beispielsweise zur Wahlbeteiligung vortragen. Ich erinnere mich zum Beispiel an eine Beteiligung an der Wahl zum Studierendenparlament an der Universität Göttingen von über 30 %. Das sind ganz andere Zahlen, als Sie hier gerade vorgetragen haben. Vielen Dank.

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Dr. Andreas Philippi

Wie wirkt sich der neue Hebammenhilfevertrag auf die geburtshilfliche Versorgung in Niedersachsen aus?

Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank für die Frage. Sie wissen, dass es die Entscheidung gegeben hat. Nach meinem Kenntnisstand und nach Informationen, die ich vom Hebammenverband habe, hat man sozusagen schon begonnen, nachzuverhandeln, um das zu verbessern. Es wird auch dafür gesorgt, dass die Ausfälle nicht so extrem groß sein sollen. Wenn man sich die Zahlen bei den Berechnungen sehr genau anschaut: Es geht darum, einen unabhängigen Schlichter zu finden, der mal ausrechnet, was das eigentlich bedeutet. Es ist nicht so, auch wenn es sich vielleicht so anhört, dass ein Teil der Hebammen gar nichts mehr verdienen würde, sondern es geht um eine relative Differenz bei Hebammen, die möglicherweise mehr als eine Gebärende gleichzeitig betreuen. Um Ihre Frage zu beantworten: Die Evaluation erfolgt durch den Bund. Wir haben noch einmal angeregt, möglicherweise einen neutralen Gutachter einzusetzen und das auszurechnen. Soviel ich weiß, sind sie schon dabei, zu verhandeln, wie es weitergehen soll. Das ist also nichts, was gerade in der Luft hängt oder wo der blaue Himmel über einem ist. Aufgrund dieser Situation muss sich keiner Sorgen machen, massive Gehaltseinbußen zu haben. Danke, Herr Minister. - Für die zweite Zusatzfrage der

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Birgit Butter CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes und des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes

Frau Präsidentin! Vielen Dank, Herr Saade, für das Zulassen der Zwischenfrage. Sie ist eigentlich ganz einfach, aber elementar: Wird die Regelung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung, so wie Sie es im Innenausschuss angekündigt haben, vorgezogen, ja oder nein? Frau Butter, vielen Dank für die Frage.

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Gerd Hujahn SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ja, Herr Jahn, was soll ich dazu noch sagen? Meine beiden Vorredner haben ziemlich deutlich ausgeführt, was wir von den drei Oppositions, also den drei Parteien, die hier auf der demokratischen Seite so eng zusammenstehen, dass kein Blatt Papier dazwischen passt, davon halten. Ich werde deshalb auch mein Redemanuskript zur Seite legen, weil es gar keinen Sinn ergibt, über einen rechtswidrigen Gesetzentwurf zu diskutieren. Die Rechtswidrigkeit wurde von Frau Machulla bereits dargelegt. Ich glaube, es ist auch nicht sehr zielführend, wenn wir hierzu sehr weit ausführen und damit hier eine Diskussion am Köcheln halten, die einfach nur populistisch und diskriminierend ist. Ich versuche es mir ja vorzustellen, was mit jemandem ist, der mit männlichen Geschlechtsorganen geboren wurde, dann erkannt hat, dass er vielleicht doch nicht zum männlichen Geschlecht zählt, und sich mithilfe einer Hormonbehandlung und entsprechenden Operationen hat umwandeln lassen, um dann wie eine Frau auszusehen, wie eine Frau zu denken, eine Frau zu sein. Nach Ihrem Vorschlag wird sie dann aber in den Männerknast geschickt. Ja, sehr viel Spaß dabei! Das ist einfach menschenverachtend, und es nimmt diesem Menschen die Würde. Wir haben in der mündlichen Unterrichtung durch die Landesregierung sehr klar gehört, dass es darum geht, eine Einzelfallprüfung durchzuführen. Das passiert bei jedem Gefangenen, der aufgenommen wird, ob männlich oder weiblich. Da wird abgerastert. Und wenn es Einzelfälle gibt, über die diskutiert werden muss, dann werden für diese Einzelfälle jeweils entsprechende Entscheidungen getroffen. Aber pauschal zu sagen, obwohl es rechtswidrig ist, wir schicken jemanden einfach in den Knast A oder B, geht einfach nicht. Unsere Fraktion lehnt das entschieden ab, und die Diskussion darüber ist, denke ich, heute hier ausführlich geführt worden. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Die nächste Wortmeldung hat unsere Justizministerin Frau Dr. Wahlmann. Sie haben das Wort. Bitteschön!

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Jens Nacke CDU

Entwurf eines Gesetzes zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge - Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Wook, Sie haben in Ihrer Rede an den wesentlichen Problemen vorbeigeredet. Ich will Ihnen das noch einmal darlegen. Wir reden heute über drei Medienänderungsstaatsverträge. Nehmen wir den Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag: Er ändert den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, Interaktionsrisiken werden abgestellt ein ganz wichtiges Thema, die Alterskennzeichnung wird aufgenommen. Diesem Staatsvertrag werden wir als CDU natürlich zustimmen. Es würde sich lohnen, über dieses Thema etwas intensiver zu sprechen. Das machen wir in diesem Haus auch an anderer Stelle. Jetzt ist es, glaube ich, aber wichtiger, über den Siebten und den Achten Medienänderungsstaatsvertrag zu sprechen. Bei den Medien diskutiert man immer über zwei Bereiche. Das erste Thema ist natürlich das Programm der öffentlich-rechtlichen Medien, über das schon immer im Hinblick auf die Fragen der Akzeptanz, der Vielfalt des Programms, der Ausgewogenheit der Angebote und der Qualität diskutiert worden war. Das zweite Thema, um das es hier auch ganz wesentlich geht, ist allerdings die Frage der Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. An der Stelle möchte ich Sie einmal kurz mitnehmen. Wir haben zwei Sender, den WDR und den Bayerischen Rundfunk, die jeweils nur für ein Bundesland, aber für sehr große Bundesländer, zuständig sind, den Rundfunk Berlin-Brandenburg und den SWR, die jeweils für zwei Länder zuständig sind, den MDR für drei Länder und den NDR, de r auch für Niedersachsen zuständig ist, als Vierländeranstalt. Und dann haben wir mit dem Hessischen Rundfunk, dem Saarländischen Rundfunk und Radio Bremen Sender, die jeweils für ein so kleines Bundesland zuständig sind, dass die Gelder, die in diesem Bundesland aus den Beiträgen generiert werden, für die Finanzierung dieser Sender nicht ausreichen. Meine Damen und Herren, es gibt in der Medienlandschaft niemanden niemanden!, den ich kenne, der das für eine richtige Struktur hält. Was wir nicht haben, ist eine Zuständigkeit für das wichtige erste Programm. Diese Zuständigkeit wird in einem echten Wirrwarr zwischen diesen neun völlig unterschiedlichen Rundfunkanstalten aufgeteilt. Wir haben aber eine parallele Struktur, die bundesweit zuständig ist: das ZDF für das zweite Fernsehprogramm in Deutschland und Deutschlandradio für nationale Radioangebote. Das alles haben wir. Und obwohl es niemanden gibt, der das tatsächlich für eine sinnvolle, effektive und kostensparende Struktur hält, wird es nicht geändert. Der ehemalige niedersächsische Ministerpräsident Weil leider ist er heute nicht bei der Debatte dabei; er hat aber ja ganz wesentlich die Verhandlungen, die zu diesem Thema geführt worden sind, mitgetragen nimmt mit einem Schulterzucken zur Kenntnis: Ja, das ist zwar alles Unsinn; aber ändern kann man das nicht; also lohnt es nicht, sich damit weiter zu befassen. - So haben seinerzeit Herr Weil und auch sein Chef der Staatskanzlei in dieser Frage agiert. Wohin hat uns das geführt? Es hat uns dahin geführt, dass die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten 2021 den Vorschlag gemacht hat, die Beiträge zur Deckung der Kosten, die dieses ganze ineffektive System mit sich bringt, zu erhöhen. Dieser Vorschlag hat nicht die Zustimmung aller Bundesländer gefunden. Sachsen-Anhalt hat seinerzeit dem dafür notwendigen Änderungsstaatsvertrag nicht zugestimmt. Das Ergebnis war, dass die Anstalten vor das Bundesverfassungsgericht gezogen sind und das Bundesverfassungsgericht im Juli 2021 mit einer Entscheidung diesen ausgebliebenen Staatsvertrag quasi ersetzt hat. Das heißt: Wir haben zurzeit einen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, der nicht der aktuellen Lage entspricht; vielmehr ist der Rundfunkbeitrag aufgrund eines Gerichtsurteils erhöht worden. Dass das nicht so bleiben kann, war eigentlich allen klar. Also wurde im März 2023 ein Zukunftsrat eingesetzt. Dieser Zukunftsrat hat seine Vorschläge zu Januar 2024 vorgelegt. Warum zu Januar 2024? Weil Ende 2024 die Phase ausläuft und Ende 2024 zu Anfang 2025 die KEF einen erneuten Vorschlag zur Finanzierung des Rundfunks vorlegen sollte. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben aber diesen Umstand schlicht und einfach ignoriert. Sie haben sich im Laufe des Jahres 2024 nicht einigen können, obwohl die Beschlussempfehlungen vorlagen. Wer einmal in diese seinerzeitigen Empfehlungen des Zukunftsrat schaut, sieht: Er hat schon von Anfang an gesagt: Wir empfehlen nicht die Abschaffung einzelner Sender, weil wir genau wissen, dass das auf gar keinen Fall kommen wird, weil sich die Ministerpräsidenten nie darauf einigen werden; denn das Saarland und Bremen haben die Blockademöglichkeit und werden es auf jeden Fall blockieren. Deswegen schlagen wir vor: Baut wenigstens für das Programm Das Erste eine zentrale Organisation auf, die das alles dann etwas günstiger und kostensparender schaffen kann, und belasst es bei dieser Struktur der einzelnen Sender was schon falsch ist, damit die Versorgung auf regionaler Ebene stattfinden kann. - Das alles ist aber ignoriert worden. Das Ergebnis liegt uns hier jetzt vor. Ich habe es mal das „kleinste gemeinsame Versagen" genannt, weil es ein Minimalkompromiss ist, der ganz sicher nicht zu einem vernünftigen Ergebnis führen wird. Worum man sich in dieser Medienlandschaft wirklich kümmern müsste ein bisschen hat Herr Wook das ja gerade mit angesprochen, sind der Aufbau von gemeinsamen Mediatheken und öffentlich-rechtliche Angebote in den sozialen Medien, deren Auffindbarkeit zurzeit ein großes Problem ist. Der NDR hat vorgetragen, dass seine Angebote nicht mehr richtig angezeigt werden, weil die KI bei Google diese Angebote aussondert. Außerdem ist es wichtig, regionale Berichterstattung zu stärken, ohne mit den Verlagshäusern in Konkurrenz zu treten. Es geht um sichere und geprüfte Quellen für Informationen und die Sicherstellung einer Angebotsvielfalt jenseits des Mainstreams. Das alles ist die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Da sind wir uns völlig einig. Aber das wird mit diesen Verträgen nicht erreicht. Herr Kollege Nacke, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Schulz-Hendel zu? Bitteschön! Bitte sehr!

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Marcel Scharrelmann CDU

Energie-Fiasko: Stahlriesen sterben - wer zahlt den Preis?

Bitteschön, Herr Scharrelmann! - Ich bitte um Ruhe im Saal. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute Vormittag nicht über abstrakte Energiepreise. Wir sprechen über Menschen: über Schichtarbeiter in Salzgitter, über Familien in Peine, über Fachkräfte in Georgsmarienhütte. Wir sprechen über Niedersachsen und darüber, ob unser Land auch in zehn Jahren noch ein Industrieland ist, denn das, was bei der Salzgitter AG, bei der Georgsmarienhütte GmbH oder im Stahlwerk Peine passiert, entscheidet über die Zukunft unseres Landes. Ja, die Lage der Stahlindustrie ist ernst. Die Produktion ist deutschlandweit zweistellig eingebrochen. Betriebe, die Niedersachsen über Jahrzehnte stark gemacht haben, stehen unter massivem Druck. Menschen, die ihr ganzes Berufsleben in diesen Werken verbracht haben, wissen nicht, ob ihr Arbeitsplatz morgen noch existiert. Die Regionen wie Salzgitter, Peine oder Georgsmarienhütte, in denen Stahl nicht nur ein Industriezweig, sondern ein Teil der Identität ist, spüren diese Unsicherheit ganz konkret. Die Gründe, meine Damen und Herren, sind klar: Steigende Energiekosten belasten die Werke massiv. Gleichzeitig drückt China mit unfair subventioniertem Stahl in den Markt. Wenn die Politik dann auch noch widersprüchliche Signale sendet, geraten selbst robuste Betriebe in Straucheln. Die entscheidende Frage aber lautet: Wie viele solcher Verluste kann sich ein Industrieland wie Niedersachsen eigentlich leisten? Eines ist klar: Es dürfen nicht die Menschen in Schichten und Werkhallen sein, die am Ende diesen Preis zahlen, nicht die Regionen, die über Generationen Wertschöpfung aufgebaut haben, und es darf nicht unser Standort Niedersachsen sein, der Stück für Stück eine industrielle Grundlage verliert, meine Damen und Herren. Die AfD hat diese Aktuelle Stunde beantragt und, ja, das Thema ist wichtig. Aber schon der Titel zeigt, worum es Ihnen wirklich geht: „Energie-Fiasko: Stahlriesen sterben". Alles Drama, aber keine Verantwortung. Herr Schledde, Ihre Rede hat gezeigt: Dramaturgie ist einfach, Konstruktivität muss man sich erarbeiten. Genau das ist das Muster der AfD: viel Empörung, null Substanz, keine industriepolitische Strategie, keine realistische und zukunftsorientierte Energiepolitik, kein Konzept für faire Wettbewerbsbedingungen. Meine Damen und Herren, wer Verantwortung trägt, macht das anders. Der Stahlgipfel im Kanzleramt hat das gezeigt. Es gibt einen breiten Konsens zwischen Bundesregierung, Bundesländern, Industrie und Gewerkschaften. Friedrich Merz hat die Situation klar benannt eine existenzbedrohende Krise und ebenso den Weg klar markiert. Erstens: ein Industriestrompreis. Ohne deutlich niedrigere Energiekosten können die Werke in Salzgitter, Peine und Osnabrück nicht in klimafreundliche Produktion investieren. Gezielte Entlastungen sind notwendig und finanzierbar. Zweitens: Schutz vor unfairen Importen. Unsere Betriebe können nicht mit massiv subventioniertem Stahl aus China konkurrieren. Wir dürfen beim Stahl nicht dieselben Abhängigkeiten schaffen, wie es bei Medikamenten oder Energie bereits geschehen ist. Drittens: Wir brauchen Leitmärkte für grünen Stahl. Öffentliche Aufträge sollen künftig europäischen und deutschen Stahl bevorzugen. Das schafft Nachfrage, stärkt die heimischen Betriebe und sichert Arbeitsplätze in Niedersachsen. Diesen Weg haben wir bereits in der letzten Wahlperiode dank des damaligen Wirtschaftsministers Bernd Althusmann und des damaligen Finanzministers Reinhold Hilbers begonnen. Dieser Weg wird noch etwas dauern, aber dank dieser beiden Minister sind wir auf dem richtigen Weg, meine Damen und Herren. Das, meine Damen und Herren, ist verantwortliche Industriepolitik: realistisch, finanziell darstellbar, europakompatibel, kein Alarmismus, keine Rückwärtsgewandtheit, sondern klare verlässliche Schritte, und das heute und nicht irgendwann. Sehr geehrte Damen und Herren, auf Worte müssen Taten folgen. Die Beschlüsse des Stahlgipfels müssen jetzt auf europäischer Ebene durchgesetzt werden - für Salzgitter, für Peine, für Georgsmarienhütte, für Niedersachsen und für die gesamte deutsche Stahlindustrie. Vielen Dank.

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Grant Hendrik Tonne SPD

Stillstand beim LNG-Projekt in Stade - Symbol einer verfehlten Energiepolitik in Niedersachsen?

Herr Minister Tonne antwortet. Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Reinecke, es hat bereits in der Vergangenheit übrigens auch in diesem Jahr schriftlich und mündlich immer wieder auch von Niedersachsen initiiert die Einladung gegeben, zusammenzukommen, um Lösungen zu finden. Dankenswerterweise hat es zwischen DET und HEH nun eine Lösung gegeben, weswegen wir vorankommen. Selbst wenn die formale Zuständigkeit dann auf der Bundesebene liegt, werden wir das auch weiterhin tun, weil wir ein Interesse daran haben, dieses Projekt zum Erfolg zu bringen. Deswegen werden wir auch weiterhin in persönlichen Terminen ebenso wie in schriftlicher Kommunikation gemeinsam prüfen, wie wir dazu beitragen können, Knoten aufzulösen, um Sorge dafür zu tragen, dass die Erreichung des Ziels, das wir vor Augen haben nämlich im zweiten Quartal 2026 zueinanderzukommen, weiter befördert wird. Dieser laufende Prozess findet sowohl auf politischer als auch auf fachlicher Ebene der Häuser statt. Vielen Dank, Herr Minister Tonne. - Eine haben wir noch: Die fünfte und somit letzte Zusatzfrage aus der Fraktion

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Thorsten Paul Moriße AfD

Stillstand beim LNG-Projekt in Stade - Symbol einer verfehlten Energiepolitik in Niedersachsen?

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Wirtschaftsminister, warum hat die Landesregierung das Parlament nicht sofort informiert, als die „Energos Force" an einen ausländischen Staatskonzern unterverchartert wurde? Herr Minister Tonne wird antworten.

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Reinhold Hilbers CDU

Niedersachsen 2030 - starker Standort, starke Wirtschaft

Sie haben noch vor der Bundestagswahl durch die ökologische Wende das Wirtschaftswunder vom Zaun brechen wollen und gesagt, alle möglichen Wachstumsraten kämen daher. Der Bundeskanzler hat gesagt, es werde durch die ökologische Wende Wachstumsraten wie in den 50er-Jahren geben. Das alles ist nicht eingetreten. Fakt ist doch: Jetzt regiert ein Bundeskanzler, der von der CDU ist, und jetzt packen wir diese Dinge an, und jetzt werden sie Wirklichkeit. Das ist doch Fakt! Die Stromkosten werden gesenkt die Netzentgelte werden gesenkt, die Gasspeicherumlage ist abgeschafft worden, es gibt eine Verstetigung der Kfz-Steuersenkung für Elektromobilität, es gibt Planungssicherheit für Unternehmen, was den Netzausbau angeht. Die Energiethemen werden angepackt, und strategische Standortthemen werden in Deutschland ebenfalls angepackt, wie beispielsweise der Ausbau der Ladeinfrastruktur mit der Deutschlandnetz-Fördermaßnahme, die von der Bundesregierung auf den Weg gebracht worden ist. Sie sehen: Die Bundesregierung liefert. Jetzt ist Niedersachsen dran, entsprechend zu liefern und Punkte zu machen. Ich sehe in Ihrem Papier nur Punkte, zu denen die Landesregierung Ihre Landesregierung vorgetragen hat, dass alles bereits in der Mache ist. Kollege Hilbers, lassen Sie noch eine Zwischenfrage zu: des Abgeordneten Sachtleben? Ja, natürlich. Bitteschön, Herr Sachtleben! Danke, Herr Hilbers, für das Zulassen der Zwischenfrage. Mich interessiert eine einzige Sache. Es ist nur eine einzige Zahl, und mit Zahlen können Sie ja ganz gut umgehen. Wie hoch ist das Wirtschaftswachstum unter diesem wahnsinnig erfolgreichen Bundeskanzler Friedrich Merz? Erst mal: Es wäre höher, wenn Sie nicht überall, im Bundesrat und sonst wo, blockieren würden. Das Zweite ist: Herr Sachtleben, Sie gehören auch zu den Menschen, die wahrscheinlich mit wenig Freude jeden Freitag auf die Entwicklung der Umfragewerte schauen. Lassen Sie die Dinge doch mal wirken! Wirtschaft ist doch etwas, was erst mal in Gang kommen muss. Die Dinge werden wirken. Der Abschreibungs-Turbo, der Einstieg in die Unternehmenssteuerreform - das alles muss in Deutschland erst mal wirken, und es wird wirken. Sie sehen es doch: Die Prognosen gehen nach oben. Schauen Sie sich doch die Prognosen des Sachverständigenrats an! Dann sehen Sie: Die Richtung stimmt. Ich gebe Ihnen aber recht: Wir müssen das noch intensivieren. Sie könnten dazu einen erheblichen Beitrag leisten. Wo ist denn Ihre Wasserstoffstrategie in Niedersachsen? Was machen Sie denn ganz konkret bei diesem Punkt? Wo ist denn Ihre Landesinitiative, die Verwendung nachwachsender Rohstoffe und von Biokraftstoffen zu fördern, damit wir beimischen können und bei der ökologischen Wende weiterkommen? Wo ist denn Ihre Initiative? Fehlanzeige! Der Kollege Bratmann hat hier die Brückensanierungen und die Straßenausbauarbeiten aufgezählt. Ich kann nur feststellen: Von dem Anteil im Umfang von 9,4 Milliarden Euro aus dem großen Sondervermögen des Bundes 4,7 Milliarden Euro für die Kommunen und 4,7 Milliarden Euro für das Land setzen Sie ganze 5 % das sind 10% Ihres Landesanteils, wenn Sie den Anteil der Kommunen abziehen, also 500 Millionen Euro, für Sanierungen der Straßen und Brücken ein. Wenn Sie sich dafür loben wollen, dass Sie an der Stelle etwas tun, müssten Sie ganz andere Beträge aufwenden. Sie verteilen die Mittel mit der Gießkanne. Schwerpunktsetzung, Prioritätensetzung - all das ist bei Ihnen Fehlanzeige. Solange Sie so unambitioniert arbeiten, wie Sie es in diesem Papier aufgeschrieben haben, ist es kein Wunder, dass es in Niedersachsen nicht läuft. Das wird erst 2027 wieder passieren, wenn wir die Verantwortung übernehmen. Dann wird es in diesem Land wieder vorwärts gehen. Dann werden wir den Anspruch erheben, wirtschaftlich wieder ganz vorn mitzuspielen. Dieser Anspruch fehlt Ihnen. Sie sind schon zufrieden, wenn Sie im Mittelfeld Platz nehmen dürfen. Nein, es muss immer der Anspruch sein, die Initiativen so zu gestalten, dass es gelingt, ganz vorne mitzumischen und die Stärken Niedersachsens auszuspielen. Sie haben die Task-Force Energiewende eingestellt. Sie finanzieren das Luft- und Raumfahrtprogramm nicht weiter. Das alles sind keine guten Signale, wenn es darum geht, die Stärken Niedersachsens auszuspielen. Wir haben eine starke Luft- und Raumfahrtindustrie in Niedersachsen. Sie müssten doch jetzt im Haushalt Akzente setzen, dass die Förderung von Forschung und Entwicklung in dem Bereich fortgesetzt wird! Das tun Sie aber nicht. Sie haben sie auslaufen lassen. Vorher gab es das im Haushalt. Das ist ein Zeichen dafür, dass Sie nicht in der Lage sind, die wirklichen Stärken unseres Landes herauszustellen und mit diesen eine Politik zu machen, die für unser Land neue, wirklich tragfähige Initiativen, Märkte und Ansiedlungen schafft. Ich warte auf ein Papier, in dem Sie mal aufzeigen, wie Sie den Unternehmen wieder mehr Freiraum einräumen wollen. Sie schreiben ständig auf, wie Sie es gerne hätten. Wo sind denn in Ihren Papieren mal Ideen verfasst, bei denen es darum geht, wirklich zu entlasten und loszulassen, Förderpolitik einzustellen und stattdessen den Unternehmen mehr Geld zu überlassen oder es ihnen pauschal zu gewähren, um damit die Infrastruktur auszubauen und die Bedingungen in unserem Land zu verbessern? Sie fördern über kleinteiligste Förderprogramme; viele davon laufen überhaupt nicht. Sie machen Schaufensterpolitik, indem Sie ein Programm, das mit viel Geld ausgestattet ist, ins Schaufenster stellen und dann, wenn es sich als zu kompliziert herausstellt mit der Folge, dass Geld nicht abgerufen wird, bleibt es im Schaufenster liegen. - Im Laden haben Sie nichts, Frau Kollegin! Sie stellen das Programm im Schaufenster aus, und am Jahresende sammeln Sie es wieder ein, und im Laden auf der gegenüberliegenden Straßenseite stellen Sie ein neues Förderprogramm ins Schaufenster. Das ist Ihre Politik. Das ist professionelles Anscheinerwecken in unserem Land! Damit werden Sie unser Land nicht nach vorn bringen. Sie werden es nur nach vorn bringen, wenn Sie die Bedingungen wieder verändern und eine angebotsorientierte Wirtschaftspolitik machen, mit der Sie den Unternehmen wieder die Möglichkeit einräumen, sich zu entwickeln, und nicht alles vorschreiben und kontrollieren - im Gegenteil. Das, was Sie in der Bauordnung getan haben, muss noch viel weiter gehen und viel entschlossener stattfinden. Ich jedenfalls höre nirgendwo im Land, dass Unternehmer sagen: Mensch, in Niedersachsen ist es ganz toll, da gibt es, anders als anderswo, ein ansiedlungsfreundliches Klima, und da gibt es viel weniger Bürokratie. Ich höre das Gegenteil! Und das muss sich grundsätzlich ändern. Es muss so ein Investitionsklima geben, dass die Wirtschaft in ganz Deutschland sagt: Wenn du in Deutschland investieren willst, dann geh nach Niedersachsen; da geht es am einfachsten, da geht es am schnellsten! Das gibt es aber bei Ihnen nur verbal, nicht in der Realität. Kollege Hilbers, lassen Sie noch eine Zwischenfrage des Abgeordneten Sachtleben zu? Ja, gerne. Herr Sachtleben scheint ja Spaß daran zu haben.

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Julius Schneider SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (Bürokratierückbaugesetz zur Erleichterung kommunaler Vergaben)

Herr Schneider. Sie haben das Wort, bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich die Gelegenheit nutzen, um mich bei der CDU dafür zu bedanken, dass sie diesen Gesetzentwurf eingebracht hat; denn das ist tatsächlich ein wichtiges Thema. Dass der Landtag sich damit beschäftigt, ist, finde ich, ausdrücklich richtig. Nachdem Minister Tonne bereits im Mai die Wertgrenzen für die Kommunen drastisch angehoben hat, finde ich, ist es doch ein schönes Signal, dass Sie sich jetzt auch auf den Weg machen wollen, das Arbeiten für die Kommunen einfacher, schneller und günstiger zu machen. Wenn wir da gemeinsam an einem Strang ziehen können, dann ist das doch erst mal etwas Schönes, was die Kommunen freut, aber was auch das ganze Land freuen kann. Man hat jedoch, wenn man das genauer liest, den Eindruck, dass Sie ein Vergabegesetz und kein Tariftreue- und Vergabegesetz machen wollen. Die Arbeitsschutzstandards sollen weg, und auch soziale Kriterien sollen keine Rolle mehr spielen dürfen - nicht müssen, sondern nicht dürfen. Das ist mit uns als Sozialdemokraten natürlich nicht zu machen. Denn wir brauchen mehr Tariflöhne und nicht weniger, liebe Kolleginnen und Kollegen. Nur noch 45 % der Niedersachsen werden nach Tarif bezahlt. Das ist ein Zustand, den wir bekämpfen sollten, statt das nur schulterzuckend hinzunehmen und zu sagen: Damit haben wir als Auftraggeber nichts zu tun. ‑ Ich freue mich, dass Sie gerade noch lauter applaudiert haben. Das ist ja eine Ehre, wenn das mal passiert. Tariftreue und Arbeitsschutzmaßnahmen sind kein Selbstzweck. Sie schützen die Beschäftigten, die Tag für Tag dafür sorgen, dass die Leistungen, die wir ausschreiben, überhaupt gemacht werden können. Denn viele suchen Fachkräfte von Busfahrerinnen und Busfahrern über Bauarbeiter bis zu IT-Dienstleistern. Sie sorgen dafür, dass es höhere Löhne gibt, dass es gesunde Beschäftigte gibt. Die Tariflöhne sorgen auch dafür, dass Menschen nicht im Wettlauf nach unten organisiert werden und die Bedingungen nach unten organisiert werden. Das darf nicht im Sinne von Beschäftigten sein. Es ist aber auch nicht im Sinne von Kommunen, wenn es diesen Wettlauf gibt. Von daher sind wir fest der Meinung, dass wir da weiterarbeiten sollten. Denn davon profitieren auch regionale Unternehmen. Die meisten kleinen und mittelständischen Unternehmen zahlen nämlich nach Tarif oder nach tarifähnlichen Strukturen. Diese Fachkräfte vor Ort sollten wir nicht in einen unbotmäßigen Wettbewerb nach unten mit Unternehmen bringen, die das eben nicht tun. Auch daran haben wir ein Interesse. Die Tariftreue sorgt auch für Qualität. Denn bei öffentlichen Aufträgen darf es nicht ausschließlich darum gehen, wer den günstigsten Preis zahlt, sondern es muss auch darum gehen, wer der beste Anbieter ist. Wer ordentliche Löhne zahlt, investiert in Qualität, in Sicherheit und in vieles anderes. Genau das brauchen wir in unseren Kommunen. In unseren Straßen, Schulen und Dienstleistungen, die wir einkaufen, muss das eine Rolle spielen. Deswegen stehen wir in der Sozialdemokratie immer wieder dafür ein, dass wir Politik für die Menschen machen, die arbeiten und sich an die Regeln halten. Deswegen ist klar, dass es natürlich ein Tariftreue- und Vergabegesetz geben muss, mit dem wir Fortschritte und nicht Rückschritte in das Gesetz reinschreiben. Trotzdem, finde ich, kann man bei dem Thema, wenn es um Kommunen geht, durchaus das Verbindende betonen. Wir alle wollen doch, dass Kommunen handlungsfähig sind. Wir wollen, dass sie schneller bauen, schneller instand setzen, schneller beschaffen können, und sie sollen das ohne unnötige Hürden tun. Es soll einfacher, schneller, günstiger werden. Am Ende geht es darum, dass Schulgebäude saniert werden, dass Straßen nicht monatelang auf ihre Ausschreibung warten, dass Buslinien zuverlässig ausgeschrieben werden können und dass öffentliche Dienstleistungen dort ankommen, wo sie hingehören, nämlich zu den Menschen. In diesem Sinne freue ich mich auf eine Debatte im Ausschuss und darauf, dass wir ein Tariftreue- und Vergabegesetz hinbekommen, das arbeitnehmerfreundlich ist, das die Belange von allen Unternehmen von den Großen und den Kleinen mitdenkt und natürlich auch Kommunen entlastet. Ich glaube aber, da haben wir noch eine Menge Arbeit vor uns, wenn ich mir das so angucke. In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratung. Vielen Dank.

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Jonas Pohlmann CDU

Klimaziele, erneuerbare Energien und fossile Abhängigkeiten - welchen Beitrag leistet Niedersachsen zum ambitionierten Klimaschutz?

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Meyer, welche Maßnahmen plant die Landesregierung ganz konkret, um die Planung und Genehmigung von klimarelevanten Infrastrukturprojekten zu beschleunigen, insbesondere wenn es um Stromnetze und Wasserstoffnetze geht? Bitte, Herr Minister!

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Alexander Saade SPD

Drohnen über Niedersachsen: Aufklären, Abwehren, Schützen

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Niedersachsen und in ganz Deutschland erleben wir in den letzten Jahren einen starken Anstieg von Drohnensichtungen. Waren es in Niedersachsen 2022 noch knapp über 40 Fälle, sprechen wir in diesem Jahr von über 350. Viele dieser Sichtungen finden in der Nähe von Häfen, Energieanlagen oder militärischen Liegenschaften statt. Zur Wahrheit gehört, dass wir in den meisten Fällen nicht wissen, wer die Drohnen steuert und woher sie kommen. Manche Muster und technische Merkmale deuten allerdings darauf hin, dass hinter den Vorfällen zu einigen Teilen fremdstaatliche Akteure stehen. Gleichzeitig müssen wir unterscheiden: Nicht jeder Überflug steht im Zusammenhang mit Spionage oder Sabotage. Aber Fakt ist, dass jeder unklare Überflug von sensiblen Orten ein Sicherheitsrisiko ist, das wir ernst nehmen müssen. Genau deshalb bringen wir heute unseren Antrag „Drohnen über Niedersachsen: Aufklären, Abwehren und Schützen" ein. Er bildet aus verstreuten Maßnahmen eine zusammenhängende Linie. Wir wollen Gefahren früh erkennen, rechtsklar eingreifen und Infrastruktur schützen. Wer in solchen Diskussionen reflexhaft „Abschießen!" ruft, hat sich über mögliche Folgen vermutlich keine Gedanken gemacht. In besiedelten Gebieten bedeutet das nämlich auch eine erhebliche Gefahr und ein erhebliches Risiko für Unbeteiligte. Zudem sind Rechtslage und Technik komplex, und deshalb ist unser Ansatz auch etwas anders. Wir wollen, wo möglich, die Technik kontrolliert stören, wir wollen sie übernehmen und sicher landen lassen und dann erst die Steuernden identifizieren. Dort, wo es rechtlich zulässig und tatsächlich auch erforderlich ist, erwägen wir dann auch weitere Mittel. Die Wahrung der Verhältnismäßigkeit ist der Kern professioneller Gefahrenabwehr im zivilen Umfeld. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Entwicklung der Drohnentechnik schreitet nicht zuletzt aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine mit sehr hohem Tempo voran. Auch in Niedersachsen passiert in Sachen Forschung zu Drohnen bereits einiges - etwa im Rahmen der Projekte des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt oder der Fraunhofer-Gesellschaft. Wir möchten die dort gewonnenen Erkenntnisse schnell in die Praxis umgesetzt wissen, und deshalb verankert unser Antrag auch, dass solche Forschungsergebnisse künftig direkt in Lagebeurteilung und Taktik- und Technikbeschaffung einfließen - möglichst realitätsnah, praxistauglich und immer mit Blick auf die besonderen Bedingungen der kritischen Infrastrukturstandorte. Parallel dazu schaffen wir verlässliche Strukturen im Land. Die Landesregierung beschafft Detektions- und Abwehrtechnik. Rechtlich gehen wir vom Arbeiten mit der Generalklausel aus dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz weg und hin zu einer eigenen Drohnennorm, die die Eingriffe transparenter und rechtssicherer macht. Organisatorisch hat Ministerin Behrens beim Verfassungsschutz eine Schaltstelle geschaffen, die alle Informationen zur hybriden Bedrohung von Drohnen bis zu Sabotagehinweisen zusammenführt. Dort laufen jetzt schon die Fäden zusammen. Dort werden Informationen gebündelt, analysiert und zielgerichtet an Polizei und Betreiber kritischer Infrastruktur weitergeleitet, damit dort reagiert werden kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das macht Niedersachsen früherkennungs- und handlungsfähiger. Wichtig ist aber auch die Anbindung an die Nordländer und den Bund. Das Thema stand ja auch schon mehrfach in der Innenministerkonferenz weit oben auf der Tagesordnung und wird sicherlich auch im Dezember einer der Schwerpunkte sein. Diese Linie unterstützen wir ausdrücklich. Es braucht natürlich eine bundesweit abgestimmte Lösung, denn Drohnen kennen keine Landesgrenzen. Deshalb ist es wichtig, dass auch die Fähigkeiten der Bundespolizei und der anderen Landespolizeibehörden entsprechend ausgebaut und die Kommunikationsstrukturen und Kooperationsstrukturen gestärkt werden und auf Bund-Länder-Ebene an einem behördenübergreifenden Drohnenabwehr-Kompetenzzentrum gearbeitet wird. Auch das begrüßen wir. Denn genau das brauchen wir für die Erstellung eines gemeinsamen Lagebildes und für kürzere Reaktionswege. Das hilft uns und allen anderen Beteiligten im Bund ganz konkret, weil im Einzelfall dann schneller Expertise eingebunden werden kann. Auch der strategische Rahmen ist klar. Aus dem Bundestag heraus wird unterstrichen, dass Deutschland Verantwortung in der NATO und der EU übernimmt, einschließlich des Ausbaus einer gemeinsamen Drohnenabwehr. Das stärkt auch unseren Kurs hier im Land, denn die Landesmaßnahmen entfalten natürlich erst dann ihre volle Wirkung, wenn sie in eine übergeordnete Sicherheitsstruktur eingebettet werden. Was heißt das für Niedersachsen? Für Niedersachsen bedeutet das: Wir bleiben zweigleisig. Wir erhöhen zum einen unsere eigene Schlagkraft - technisch, rechtlich und organisatorisch. Und wir verzahnen uns zum anderen auch enger mit dem Bund, mit den Ländern, mit der Forschung und den Betreibern kritischer Infrastruktur. Unser Antrag verpflichtet uns genau auf diese Linie. Wir bauen ein laufend aktualisiertes Lagebild auf. Wir sorgen für verlässliche Austauschformate. Wir bringen Forschung auf die Straße. Und wir wollen Warn- und Informationswege für die Bevölkerung verbessern. Die neuen Herausforderungen sind groß. Drohnen sind heute eine der sichtbarsten Erscheinungsformen hybrider Bedrohungen. Sie werfen aber auch neue Fragen auf: Wie erkennt man, ob eine Drohne gefährlich ist? Wie stoppt man sie, ohne andere zu gefährden? Wie dokumentiert man den Einsatz? Drohnen sind für unsere Sicherheitsbehörden immer noch ein junges, komplexes Einsatzfeld. Ihnen zu begegnen, wird auch in Zukunft Präzision und abgestimmtes Handeln mit Nachbarn und Sicherheitsbehörden verlangen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns das gerne gemeinsam angehen. Unterstützen Sie unseren Antrag! Schützen wir Menschen und Infrastruktur hier in Niedersachsen, im Verbund des Nordens und im Schulterschluss mit Berlin und Europa! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Christian Meyer

Klimaziele, erneuerbare Energien und fossile Abhängigkeiten - welchen Beitrag leistet Niedersachsen zum ambitionierten Klimaschutz?

Bitte, Herr Minister! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Wir haben zum Beispiel von der Task-Force Energiewende eine eigene Gruppe zum Thema „Beschleunigung des Netzausbaus", die auch weiterhin tagt. Darin sind auch die Netzbetreiber vertreten, und wir nutzen Potenziale auch mit den Kommunen. Wir haben jetzt gerade auch den Verband der Batteriespeicherhersteller bzw. -betreiber zu einem sehr konstruktiven Dialog eingeladen, weil wir natürlich auch dort zu einer Steuerung kommen wollen. Die Batteriespeicher sollen dort entwickelt werden, wo sie sinnvoll sind, und der Netzausbau soll dem folgen. Die Netzbetreiber sind sehr dankbar. Wir verfolgen die großen Projekte wie SuedLink, A‑Nord usw.: Wie kommen sie voran? Wie nutzen wir Beschleunigungspotenziale? Niedersachsen nutzt in diesen Fällen die Regeln, die uns die EU bei den Stromnetzen für bestimmte Punkte gegeben hat, und ermöglichen ganz oft einen vorgezogenen Maßnahmenbeginn. Letztes Jahr hatten wir für ein Projekt, ich glaube, für eine Stromleitung, eine vorgezogene Baugenehmigung erteilt. Dann stand in der Zeitung: So schnell ist das Unternehmen nicht, es ist noch gar nicht vorbereitet, es kann erst nächstes Jahr bauen. - Wir genehmigen also manchmal schneller, als die Unternehmen bauen können. Wir kriegen sehr viel Lob von den Netzbetreibern und haben in Niedersachsen eine sehr hohe Akzeptanz. Dafür ist auch die Erdverkabelung weiterhin wichtig und dass es zum Beispiel Verträge mit den Landwirten gibt, was die Entschädigungszahlung angeht. Ich glaube, die haben jetzt fast alle großen Übertragungsnetzbetreiber. Olaf Lies und ich waren letztes Jahr vor Ort, als das Landvolk mit Tennet diese Vereinbarung getroffen hat, damit man nicht mit jedem einzelnen Landwirt einzelne Verhandlungen führen muss, sondern Klarheit hat. Von daher nutzen wir die Beschleunigungspotenziale aus. Dann kommen wir zu den Regelungen. Sie wissen, laut dem Klimaschutzgesetz sind alle Maßnahmen, auch Transformationsmaßnahmen, die dem Klimaschutz dienen, in den Behörden vorrangig zu bearbeiten, und sie haben einen öffentlichen Vorrang. Das heißt, wenn die Salzgitter AG Milliarden in den Klimaschutz investiert, dann arbeiten unsere Gewerbeaufsichtsämter und die anderen Behörden intensiv vorrangig an diesen Projekten, weil sie dem Klimaschutz dienen. Diesen Klimaschutzvorrang hat dieser Landtag ins Gesetz geschrieben. Er gilt für alle Behörden. Deshalb werden Transformationsprojekte vorrangig bearbeitet. Wir schauen gerade auch beim Bund, dass Transformationsprojekte Vorrang haben zum Beispiel bei Netzanschlüssen etc., damit wir die Energiewende hinkriegen. Zu Ihrer Frage nach Wasserstoffnetzen. Auch dort sind wir sehr gut im Bau. Da loben uns alle in den Genehmigungsverfahren. Vor allem vorhandene Leitungen werden dann von Gas auf Wasserstoff umgerüstet. Da sind wir in vielen Bereichen sehr gut und gehen voran. Wir warten noch auf das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz des Bundes, das immer wieder angekündigt worden ist. Ich sage aber auch: Wir warten nicht insofern darauf, dass wir jetzt erstmal alle Leitungsarbeiten liegen lassen, sondern wir bauen und hoffen, dass es kommt. Es wäre schon gut gewesen, wenn es in der letzten Periode gekommen wäre. Wir drängen auch beim Bund darauf, dass man die Planung in diesen Phasen beschleunigt, ohne Bürgerbeteiligung, Akzeptanz ich denke an Erdkabel oder auch den Naturschutz zu gefährden. Man kann das alles zusammen machen. Das zeigen wir sowohl bei den erneuerbaren Energien als auch beim Ausbau der Strom-, Gas- und Wärmenetze.

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Jan Henner Putzier SPD

23. Eingabenübersicht

Aber nun kommen 500 zusätzliche Personen nach Ahlhorn, die bis heute nicht da sind. Erlauben Sie mir, gerne kurz darauf einzugehen. Natürlich bezieht sich die Zahl der verringerten Zuweisungen auf den Landkreis. Aber in meinem eigenen Wahlkreis liegt die Einrichtung in Bad Bodenteich. Bevor diese eingerichtet wurde, kam es zu großen Ängsten. Genau solche Ängste wie dort vor Ort. Heute stellt man fest: Die sind alle unbegründet! Das funktioniert! Das kann tatsächlich funktionieren! Wenn man nämlich gute Arbeit macht, wie sie die LAB.NI auch in Bodenteich und in den anderen Einrichtungen macht, funktioniert es. Aber jetzt lassen Sie mich dazu kommen, was Sie mit dem Votum eigentlich bezwecken. Ich empfehle dieses Buch. Das ist der Bericht des

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Heiko Sachtleben GRÜNE

Niedersachsen 2030 - starker Standort, starke Wirtschaft

Sachtleben zu? Ja, gerne. Herr Sachtleben scheint ja Spaß daran zu haben. Die Antwort wäre dann: null. Was sagen Sie denn dazu, dass die Rate des wirtschaftlichen Wachstums in Niedersachsen Sie haben das ja eben so niedergeredet bei 1,4 % liegt? Wissen Sie, es kommt immer auf die Struktur an, darauf, was Sie gerade vorfinden. Nichtsdestotrotz kommt es am Ende darauf an,

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Jan Schröder SPD

Möglichkeiten der Einziehung bei Strafverfahren optimieren - Zentralstelle zur Vermögensabschöpfung in Niedersachsen einrichten

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema Vermögensabschöpfung ist zweifellos wichtig und verdient eine gründliche parlamentarische Debatte. Der Antrag der CDU wirkt auch auf den ersten Blick entschlossen. In Wahrheit aber werden jedenfalls in Teilen Entwicklungen eingefordert, die längst auf Bundes‑ und Europaebene angestoßen, teils bereits beschlossen sind und teils aus guten Gründen noch einer sorgfältigen Abstimmung bedürfen. Der Handlungsbedarf ist also bekannt, er ist anerkannt, und er wird längst abgearbeitet. Zunächst möchte ich festhalten: Die Beschreibung der Ausgangslage in den ersten Abschnitten des Antrags ist korrekt. Die Zahlen aus den BKA-Lagebildern stimmen. Auch die Relationen der vorläufig gesicherten Vermögenswerte zu den ermittelten Erträgen krimineller Organisationen werden zutreffend dargestellt. Was allerdings fehlt und das ist entscheidend, ist die Einordnung dieser Zahlen in den bundesweiten Kontext. Denn Niedersachsen weist im Bereich der Organisierten Kriminalität eine durchweg überdurchschnittliche Sicherungsquote auf. Diese Quote, also das Verhältnis von gesicherten Vermögenswerten zu kriminellen Erträgen, ist der reale Erfolgsindikator - nicht die absolute Summe, nicht der isolierte Jahreswert, sondern die Effizienz der Vermögensabschöpfung gemessen am kriminellen Gewinn. Unsere Ermittlungsbehörden arbeiten also erfolgreich. Das gilt nicht nur punktuell, sondern strukturell. Wer das in seinem Antrag unterschlägt, zeichnet kein vollständiges Bild. Wenn wir über Vermögensabschöpfung sprechen, dann sprechen wir über ein Instrument, das nicht nur die wirtschaftliche Grundlage der Organisierten Kriminalität angreift, sondern auch das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat stärkt. Denn für die Menschen ist es nicht akzeptabel, wenn Täter auf der einen Seite verurteilt werden, aber auf der anderen Seite ihre kriminell erlangten Werte behalten dürfen. Auch deshalb ist Vermögensabschöpfung ein hochsensibles politisches Feld, in dem mit Augenmaß und Sorgfalt gehandelt werden muss. Ich komme nunmehr zu den Forderungen des Antrags. Die CDU verlangt eine Bundesratsinitiative zur Optimierung des Rechts der Vermögensabschöpfung. Das klingt nach Tatkraft, ist aber in dieser Phase unnötig und möglicherweise sogar kontraproduktiv. Denn wenn man hierzu googelt, wird man schnell fündig: Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit längst aufgenommen und im Juni 2024 umfassende Reformvorschläge vorgelegt. Die Justizministerkonferenz hat das zuständige Bundesministerium aufgefordert, diese zu prüfen und umzusetzen, und auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist dies klar vereinbart. Damit liegt der Ball beim Bund. Ich habe größtes Vertrauen darin, dass die Bundesregierung, insbesondere unsere Bundesjustizministerin, der Bitte der Justizministerinnen und Justizminister nachkommt und zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegen wird. Dies gilt umso mehr, als die EU-Richtlinie 2024/1260, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, das europäische Mindestniveau der Vermögensabschöpfung anzuheben, gerade in nationales Recht umgesetzt wird. Der nationale Gesetzgebungsprozess läuft bereits, und wir alle wissen, dass europäische Vorgaben Vorrang haben. Eine Landesinitiative zum jetzigen Zeitpunkt wäre also reine Symbolpolitik, und Symbolpolitik ersetzt nun mal keine gute Gesetzgebung. Eine weitere Forderung die vollständige Beweislastumkehr bei Vermögen unklarer Herkunft ist aus meiner Sicht der weitestreichende und zugleich vielleicht auch problematischste Punkt. Natürlich ist es ein legitimes kriminalpolitisches Ziel, kriminelle Vermögenswerte leichter einziehen zu können. Aber eine vollständige Beweislastumkehr bedeutet einen erheblichen Eingriff in die Eigentumsgarantie. Darüber hinaus eröffnet eine solche Regelung erhebliche Missbrauchs- und Fehlerrisiken. Denn es kann nicht Ziel einer rechtsstaatlichen Ordnung sein, legal erworbenes Vermögen einzuziehen, nur weil jemand es nicht dokumentieren kann. Auch europarechtlich sind uns Grenzen gesetzt. Die EU-Richtlinie kennt eine Beweislastumkehr gerade nicht. Sie bleibt bei der richterlichen Überzeugungsbildung und den in Deutschland bereits bestehenden Beweiserleichterungen. Ich sehe hier den Ausschussberatungen mit Interesse entgegen, inwieweit eine Beweislastumkehr oder vielleicht auch nur ‑erleichterung verfassungskonform und europakonform ausgestaltet werden könnte. Schließlich fordert der Antrag zusätzliche Stellen bei Staatsanwaltschaften und Polizei. Wir kennen das. Auch hier lautet die Frage nicht, ob mehr Personal hilft. Natürlich hilft es. Die Frage ist, ob ein belegbarer Bedarf besteht. Was jedenfalls zum heutigen Zeitpunkt gesagt werden kann, ist: Die Landesregierung und dieses Haus haben bereits große Anstrengungen unternommen, um insbesondere die Staatsanwaltschaften zu stärken. Darüber hinaus hat das MJ einen Prozess mit allen beteiligten Playern gestartet, um den Beruf der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger durch eine Reform der HR Nord noch attraktiver zu machen. Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag enthält unter anderem den Vorschlag einer gemeinsamen Datenbank für Polizei und Justiz. Das hört sich zunächst einmal sinnvoll an. Auch hier werden die Beratungen zeigen, inwieweit dieser Vorschlag umsetzbar ist. Bevor der Bund aber die EU-Richtlinie umgesetzt hat, scheint mir noch völlig offen zu sein, welche Datenstrukturen möglich sein werden. Lassen Sie mich abschließend zu einer weiteren Forderung kommen: der Forderung einer Zentralstelle mit Standort Celle. Ich sehe diese konkrete Vorabfestlegung kritisch. Warum? Weil strukturelle Entscheidungen das Ergebnis einer Analyse sein müssen und nicht deren Startpunkt. Wir sollten als Landtag nicht einen Organisationsentscheid fordern, bevor ein generelles Bedürfnis überhaupt festgestellt werden kann. Auch hier bin ich auf die Beratung gespannt, und zwar auch vor dem Hintergrund der europäischen Vorgaben in diesem Bereich. Meine Damen und Herren, der Antrag benennt zwar wichtige Themen, aber er zieht zumindest auf den ersten Blick an einigen Stellen zu schnelle, teils falsche Schlussfolgerungen. Einige Forderungen sind inhaltlich überholt, andere werfen verfassungsrechtliche und europarechtliche Fragen auf. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, wir sollten daher zunächst eine Unterrichtung im Ausschuss abwarten, die Entwicklung in Bund und EU eng begleiten und dann entscheiden, ob und, falls ja, welche Schritte für Niedersachsen sinnvoll und rechtssicher sind. Vielen Dank. Die

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Nadja Weippert GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (Bürokratierückbaugesetz zur Erleichterung kommunaler Vergaben)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Zum Tariftreue- und Vergabegesetz hat eben der Kollege Julius Schneider schon alles gesagt. Bei der Einbringung durch die Union habe ich mich eben aber schon gefragt, wo Sie die letzten Tage waren. Denn gestern haben wir hier das Niedersächsische Kommunalfördergesetz kurz: NKomFöG auf den Weg gebracht und damit einen historischen Gamechanger verabschiedet: weg von überbürokratisierten komplizierten Verfahren bei der Fördermittelbeantragung hin zur vereinfachten Auszahlung investiver Mittel, die unsere Kommunen so dringend brauchen. Wir haben damit einen ganz wichtigen Punkt unseres Koalitionsvertrags umgesetzt und ein positives Signal des Vertrauens an unsere Kommunen gesendet. Unser Ziel als rot-grüne Koalition und Landesregierung ist klar: starke, resiliente Kommunen durch mehr Investitionen und weniger bürokratische Fesseln. Der Gesetzentwurf zum Kommunalfördergesetz, der noch einstimmig im zuständigen Fachausschuss, dem Innenausschuss, verabschiedet wurde, fand gestern hier aber überraschenderweise keine Einstimmigkeit mehr; denn Sie, liebe CDU-Fraktion, haben sich enthalten. Ist auch das ein politischer Offenbarungseid? Stattdessen bringen Sie heute einen eigenen Gesetzentwurf ein, mit dem Sie, ehrlich gesagt, der Lage wieder einmal nur hinterherlaufen. Sie tun das wohl, weil Sie festgestellt haben, dass der im Innenausschuss einstimmig und von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände ebenfalls sehr positiv begrüßte rot-grüne Gesetzentwurf zum NKomFöG ein historischer und bundesweit bisher einmaliger Schritt in Richtung Entbürokratisierung ist. Das ist einfach ein gutes Gesetz, das nicht die Union, sondern Rot-Grün auf den Weg gebracht hat. Aber nicht nur mit dem Kommunalfördergesetz hat die rot-grüne Koalition proaktiv neue Maßstäbe gesetzt. Denn unser grüner Finanzminister Gerald Heere hat bereits vor ein paar Tagen eine groß angelegte, historische Entbürokratisierungsoffensive angekündigt, von der vor allem unsere Kommunen ab dem 1. Januar 2026 profitieren. Ein paar Punkte möchte ich kurz anreißen: Zum einen werden zukünftig Prüfungen und Nachweispflichten reduziert und somit Verfahren beschleunigt. Zum anderen können kleine und mittlere Vorhaben künftig früher begonnen werden, also bereits vor der Bewilligung der Projektförderung. Des Weiteren soll das Vergabe- und Zuwendungsrecht entkoppelt werden und sollen Fördermittel zukünftig länger verwendet werden können, auch um Verzögerungen im Projektablauf seitens der ZuwendungsempfängerInnen künftig besser auffangen zu können. Liebe KollegInnen, Sie sehen: Wir als rot-grüne Koalition etablieren mit all diesen Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Entlastung bereits proaktiv eine neue Vertrauenskultur, insbesondere gegenüber unseren niedersächsischen Kommunen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der CDU-Fraktion wird meines Erachtens hingegen lediglich versucht, auf einen schon lange abgefahrenen Zug aufzuspringen. Liebe Union, da kann ich nur sagen: Eine bessere Opposition ist machbar! Ich freue mich auf die Beratung im Innenausschuss. Vielen Dank.

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Thorsten Paul Moriße AfD

Stillstand beim LNG-Projekt in Stade - Symbol einer verfehlten Energiepolitik in Niedersachsen?

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Wirtschaftsminister, sieht die Landesregierung Ich meine, es ist ja schlecht gelaufen in Stade. Da wollen wir doch mal ehrlich sein. Wie sieht es denn mit der eigenen politischen Mitverantwortung der Niedersächsischen Landesregierung aus? Oder wälzen Sie die Verantwortung für die ganzen Probleme, die in Stade aufgewachsen sind, auf den Bund ab? Danke schön. Die Landesregierung antwortet: in persona Wirtschaftsminister Tonne. Bitteschön!

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Guido Pott SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Während wir hier heute beraten, wird in Belém auf der COP30 über die globalen Leitplanken der Klimapolitik verhandelt. Dort geht es um internationale Klimadiplomatie. Hier im Landtag diskutieren wir darüber, wie wir unseren Beitrag in Niedersachsen klar, verlässlich und verantwortungsvoll gestalten können. Für uns als SPD-Fraktion ist dabei eines klar: Klimaschutz gelingt nur, wenn er ambitioniert ist, ohne zu überfordern, und wenn er zugleich zuverlässig, planbar und sozial gerecht ist. Es reicht eben nicht, Ziele zu formulieren. Wir müssen Wege schaffen, damit Menschen, Kommunen und Unternehmen diese Ziele tatsächlich erreichen können. Das Niedersächsische Klimagesetz haben wir in dieser Legislaturperiode bereits grundlegend modernisiert. Mit der heutigen Novelle führen wir diese Arbeit fort und schaffen den verbindlichen Rahmen, den die Kommunen für Klimaanpassung und Wärmeplanung brauchen: mit klaren Aufgaben, klaren Fristen und einer verlässlichen Finanzierung. Erstmals wird die kommunale Wärmeplanung in allen niedersächsischen Gemeinden verbindlich. Für kleinere Kommunen gibt es ein vereinfachtes Verfahren. Vorreiter profitieren von einem Bonus. Mit insgesamt 46 Millionen Euro bis 2040 schafft das Land die finanzielle Grundlage dafür, dass vor Ort verlässlich geplant werden kann. Gleichzeitig, meine Damen und Herren, zeigt die Klimakrise längst ihre Auswirkungen: ein Temperaturanstieg von 1,9 Grad seit 1881, eines der trockensten Frühjahre seit Beginn der Aufzeichnung nach einem Jahr, indem wir noch mit Hochwassern zu kämpfen hatten. Diese Extreme sind nicht mehr die Ausnahme, sondern die Realität. Deshalb richten wir in allen Landkreisen und kreisfreien Städten ein Klimaanpassungsmanagement ein, dauerhaft finanziert mit 4,4 Millionen Euro jährlich. Damit stellen wir sicher, dass aus Analysen Maßnahmen werden: mehr Wasserrückhalt, mehr Begrünung, mehr Schutz vor Hitze. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat dieses Vorgehen das ist wirklich bemerkenswert und nicht alltäglich ausdrücklich gelobt und die konnexitätsgerechte Finanzierung sogar als vorbildlich bezeichnet. Das, meine Damen und Herren, ist wirklich ein starkes Signal. Unsere Kommunen wollen diese Aufgabe, und sie bekommen nun auch die Mittel, um das verantwortungsvoll schultern zu können. Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion schlägt in ihrem Änderungsantrag hingegen vor, zentrale Vorgaben der letzten Novelle des Klimagesetzes zurückzunehmen. Dabei geht es nicht nur um eine Frage des Zieljahres, sondern darum, ob wir den Weg zur Klimaneutralität konsequent weitergehen - mit klaren Maßnahmen, verbindlichen Pfaden und verlässlichen Instrumenten für Kommunen, Unternehmen und Haushalte. Wenn diese Grundlagen ausgehöhlt werden, geht Planungssicherheit verloren und dies nicht erst in den vermeintlich fernen Zieljahren, sondern sofort. Genau das können wir uns inmitten der Transformation nicht leisten. Meine Damen und Herren, der Volksentscheid in Hamburg hat uns sehr deutlich vor Augen geführt, dass ambitionierter Klimaschutz keineswegs auf Ablehnung stößt. Im Gegenteil, die Menschen wollen, dass wir verlässlich handeln und ihnen eine klare Orientierung gehen. Die CDU möchte die Ausbauziele für erneuerbare Energien absenken - sowohl bei der Photovoltaik auf versiegelten Flächen als auch bei der Freiflächen-PV. Damit würde die CDU ausgerechnet dort bremsen, wo wir Tempo brauchen, um Versorgungssicherheit, niedrige Energiepreise und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten. Weniger Ambition bedeutet nicht weniger Belastung. Es bedeutet weniger Orientierung, es bedeutet weniger Investitionssicherheit für Betriebe, die heute entscheiden müssen, wie sie ihre Produktion, ihre Energieversorgung und ihre Infrastruktur in Richtung Klimaneutralität umstellen, und es bedeutet weniger Zukunftschancen für unser Land. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung. Er stärkt die kommunale Ebene, schafft Verlässlichkeit und gibt unserem Land die Instrumente an die Hand, die wir jetzt brauchen. Lassen Sie uns unseren Kommunen den Rücken stärken - für das Gelingen einer klimaneutralen und bezahlbaren Wärmewende und mehr Resilienz gegen die Folgen des Klimawandels! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. - Die nächste Wortmeldung kommt von der

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Carina Hermann CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung und zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes sowie zur Stärkung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung

Verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Menschen in Niedersachsen wollen wissen, für was ihre Steuermittel ausgegeben werden, und sie wollen, dass sie sinnvoll eingesetzt werden: für mehr Polizistinnen und Polizisten auf den Straßen, für mehr Sprachförderung in der Schule, für mehr Personal in den Kitas, für Straßen und für Radwege. Was die Menschen aber ganz sicher nicht wollen, ist, dass mit ihrem Steuergeld Extremisten und Antisemiten finanziert werden. Wir beraten deshalb heute in erster Lesung unseren Gesetzentwurf, der eine klare, einfache und zugleich grundlegende Regel enthält: Keine Steuermittel des Landes Niedersachsen an Extremisten oder Antisemiten, meine Damen und Herren! Diese Aussage sollte so selbstverständlich sein, dass sie auf den ersten Blick banal erscheint. Das ist sie aber nicht. Denn viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich angesichts der aktuellen Situation: Ist unser Staat überhaupt noch in der Lage, sich selbst und uns zu schützen? Wir Christdemokratinnen und Christdemokraten sind von unserem wehrhaften Rechtsstaat überzeugt. Aber er kann nur dann wehrhaft sein, wenn die Politik die richtigen Rahmenbedingungen dafür schafft. Wir schützen Niedersachsen und seine Institutionen, indem wir den Umgang mit öffentlichen Mitteln so regeln, dass diese niemals indirekt oder direkt an Personen oder Organisationen gehen, die unseren demokratischen Staat ablehnen, seine Institutionen verächtlich machen, die freiheitliche Ordnung bekämpfen oder antisemitische Hetze verbreiten, meine Damen und Herren. Und wir handeln, weil Extremismus und Antisemitismus auf unseren Straßen präsent sind: an unseren Universitäten, an unseren Schulen, in den Büros, in unserem Alltag. Extremisten und Antisemiten gefährden unser Zusammenleben, sie bedrohen Jüdinnen und Juden in Deutschland, und sie untergraben Vertrauen in staatliche Institutionen. Der aktuelle Jahresbericht der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus in Niedersachsen Herr Prange hat gestern darauf Bezug genommen listet für das Jahr 2024 650 antisemitische Vorfälle in Niedersachsen auf - so viele wie nie zuvor. Nie seit dem Ende der NS-Diktatur war es für Jüdinnen und Juden in Deutschland so bedrohlich wie heute. Wir wollen, dass unsere jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger sicher in die Synagoge gehen können, ihre Kippa ohne Angst tragen können und ihren Glauben frei leben können. Was für eine Schande für unser Land, dass dies keine Selbstverständlichkeit mehr ist, meine Damen und Herren! Wir werden mit diesem Gesetzentwurf allen Antisemiten und Extremisten die Stirn bieten - aus Solidarität gegenüber unseren jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, aus Verantwortung gegenüber unserer Geschichte und aus Verpflichtung unserer liberalen Demokratie gegenüber. Es ist mir deshalb eine besondere Freude, die erste Vorsitzende der liberalen jüdischen Gemeinde, Rebecca Seidler, und den Präsidenten des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen, Michael Fürst, heute auf Einladung meiner Fraktion hier begrüßen zu dürfen. Seien Sie uns ganz herzlich willkommen! Wir haben im Vorfeld der heutigen Debatte noch einmal mit Ihnen gesprochen, und wir haben Sie vor einigen Monaten anlässlich der Verfassungsänderung hier im Niedersächsischen Landtag zu Gast gehabt. Darüber hinaus habe ich in den vergangenen Wochen viele Gespräche mit weiteren Vertreterinnen und Vertretern jüdischer Gemeinden und Einrichtungen geführt, und die Berichte, die mich dabei erreichten, waren von Anfeindungen geprägt, von Angst, von Verunsicherung im Alltag. Sie waren erschütternd und bewegen mich persönlich bis heute. Eines kam in all diesen Gesprächen klar zum Ausdruck: Klare Worte gegen Antisemitismus sind richtig, aber sie reichen nicht mehr aus. Deswegen hat sich meine Fraktion dieses Anliegen zu Herzen genommen und Initiativen eingebracht. Gestern haben wir über den Gesetzentwurf zur Einführung eines hochschulischen Ordnungsrechts debattiert - ein Instrument, das antisemitische Vorfälle an Universitäten in Niedersachsen wirksam bekämpfen könnte. Leider hat Rot-Grün diesen Entwurf gestern abgelehnt. Wir legen heute einen weiteren Gesetzentwurf vor und hoffen, dass wir hier Zustimmung finden, um als Rechtsstaat gegen extremistische und antisemitische Vorfälle klar handlungsfähig zu sein. Meine Damen und Herren, wir würden uns wünschen, dass die Fraktionen von SPD und Grünen sich heute, anders als gestern, unserer Initiative anschließen. Das wäre doch ein starkes gemeinsames Signal aus dem Niedersächsischen Landtag heraus. Das Ziel unseres Gesetzes ist klar: Kein Steuergeld an Extremisten und Antisemiten! Warum aber braucht es überhaupt dieses Gesetz? Weil Eingriffe in bestehende Rechte, wenn der Staat Zuwendungen versagen will auch rückwirkend, nicht einfach sind. Solche Maßnahmen berühren grundlegende Freiheitsrechte: Eigentumsrecht, Berufsfreiheit, Meinungsfreiheit. Hier schafft unser Gesetz jetzt Klarheit und Sicherheit. Es ist ein Instrument, um Extremismus und Antisemitismus entgegenzutreten, ohne dabei das will ich ganz ausdrücklich sagen überzuregulieren, ohne Grundrechte zu überdehnen und ohne Generalverdächtigung. Unser Vorschlag orientiert sich an einem umfassenden verfassungsrechtlichen Gutachten, das ein Rechtsprofessor im Auftrag der Präsidentin des Bayerischen Landtages im Sommer 2024 vorgelegt hat. Diese Systematik haben wir auf das niedersächsische Recht übertragen. Eins ist uns dabei besonders wichtig: Wir stärken die wehrhafte Demokratie, aber wir tun es rechtsstaatlich. Meine Damen und Herren, die erste Gesetzesänderung betrifft die Landeshaushaltsordnung. Zuwendungen sollen nur an Empfänger gehen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung achten. Sie sollen deshalb dann versagt werden, wenn Empfänger extremistische Bestrebungen verfolgen oder innerhalb der letzten fünf Jahre verfolgt haben oder antisemitische Handlungen vornehmen, unterstützen oder verharmlosen. Für antisemitische Handlungen haben wir dann eine präzise, genaue Definition gebildet: Wer Israel das Existenzrecht abspricht, wer jüdische Menschen in an die NS-Verfolgung anknüpfender Weise herabwürdigt, oder wer die Shoa leugnet oder gröblich verharmlost, kann nicht gleichzeitig Empfänger von Landesmitteln, Empfänger von Steuermitteln sein. Das ist rechtstaatlich geboten, und es ist politisch ein notwendiges Signal. Für den Fall, dass solche Tatsachen der zuständigen Behörde erst später bekannt werden, wollen wir auch die Rückforderung vergangener Zahlungen regeln. Folgender Punkt ist mir ganz besonders wichtig: Es gibt keine anlasslosen Ermittlungen, es gibt keine Screening-Verfahren, und es gibt auch keinen Generalverdacht, es gibt keine Demokratieerklärung oder Ähnliches. Behörden, die Landesmittel in Form von Zuwendungen auskehren, sollen auch erst dann tätig werden, wenn es konkrete Anhaltspunkte bei einem Verein, zum Beispiel bei einem Kulturverein, gibt. Wir schaffen also keine zusätzliche Bürokratie. Wir fördern auch kein Misstrauen, sondern wir schaffen eine klare staatliche Handlungsbefugnis, die bisher fehlt, wenn Behörden von Extremismus oder Antisemitismus Kenntnis erlangen, meine Damen und Herren. Der zweite Teil unseres Gesetzentwurfs betrifft die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von uns Abgeordneten und von unseren Fraktionen. Über die Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann weiterhin frei entschieden werden. Nur darf Steuergeld dann nicht verwendet werden, wenn belastbare Hinweise auf extremistische oder antisemitische Aktivitäten vorliegen. Das ist eine Frage der Verantwortung gegenüber unserem Parlament und auch gegenüber den Menschen in Niedersachsen. Weil jeder Fall anders ist, tritt die Kürzung dann nicht automatisch ein, sondern das Präsidium prüft anhand klarer gesetzlicher Kriterien die konkreten Umstände im Einzelfall und trifft eine Abwägungsentscheidung, bevor eine Kostenerstattung versagt werden kann. Am Ende muss doch eines klar sein: Unser Parlament darf kein Arbeitsplatz für diejenigen sein, die unsere Demokratie verachten, meine Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich sagen: Niemand wird unter Generalverdacht gestellt. Niemand muss befürchten, aufgrund seiner politischen Meinung überprüft zu werden. Niemand muss befürchten, wegen kritischer Äußerungen oder engagierter Debatten ausgeschlossen zu werden. Der Maßstab ist klar und eng. Es geht um Personen oder Organisationen, die den Boden unserer Verfassung verlassen. Wir sprechen über extremistische Strukturen gleich welcher Art Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus oder sonstige verfassungsfeindliche Gruppen, und wir sprechen über Antisemitismus in allen Formen. Gerade hier braucht es eine klare politische Haltung. Es reicht nicht, Antisemitismus zu beklagen. Der Staat muss auch entsprechende Konsequenzen ziehen können. Genau das wollen wir mit diesem Gesetz tun. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf stärkt die Freiheit, indem er diejenigen ausschließt, die die Freiheit bekämpfen. Wir stärken die institutionelle Widerstandskraft unseres Landes, wir schützen öffentliche Mittel vor Missbrauch, wir sichern die Integrität parlamentarischer Arbeit, und wir senden auch ein klares Signal an unsere jüdischen Gemeinden in Niedersachsen. Wir handeln, wir schützen sie und wir stehen an ihrer Seite. Die freiheitliche demokratische Grundordnung ist das Fundament, auf dem unser Zusammenleben beruht. Sie zu schützen, ist unsere gemeinsame Aufgabe - parteiübergreifend, verantwortungsvoll und entschlossen! Vielen Dank.

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Dr. med. vet. Ingo Kerzel AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (Gesetz zur Förderung von Paludikulturen auf Moorflächen)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf soll die Moorwiedervernässung gezielt gefördert werden und die notwendige rechtliche Sicherheit für Planung und Umsetzung geschaffen werden. Die AfD-Fraktion unterstützt dieses Vorhaben. Warum? Moore sind ein Herzstück unserer gewachsenen Heimat und haben eine zentrale Funktion im natürlichen Wasserhaushalt. Sie wirken wie ein Schwamm. Sie nehmen Niederschläge auf, speichern sie zwischen und geben sie langsam wieder ab. Gerade in Trocken- wie in Starkregenphasen verzögern sie Hochwasserabflüsse. Die Land- und Forstwirtschaft ist in unseren Moorregionen seit Jahrhunderten verwurzelt. Landwirte und Forstwirte sind Partner, nicht Gegner des Moor- und Landschaftsschutzes. Sie verdienen Respekt statt Stigmatisierung, Kooperation statt einseitiger Vorgaben und bürokratischer Auflagen. Praxisnahe Lösungen liegen auf der Hand: Pflege- und Extensivierungsverträge, die Förderung bewährter extensiver Bewirtschaftungsformen wie Plaggenmahd und Weidehaltung sowie Beratung durch Natur- und Wasserverbände. Wir können auch Paludikulturen ansetzen: Torf erhaltende Landwirtschaft auf wiedervernässten Moorböden. Sie verbindet ökologischen Nutzen mit wirtschaftlicher Vernunft. Wiedervernässung braucht Augenmaß. Vorrangig müssen bekannte oder ehemals entwässerte Moorstandorte genutzt werden, deren hydrologische Voraussetzungen bereits vorhanden sind. Produktive land- oder forstwirtschaftliche Flächen dürfen nicht ohne Not aus der Bewirtschaftung genommen werden. Maßnahmen sind in enger Abstimmung mit Eigentümern und Bewirtschaftern umzusetzen: freiwillig, kooperativ und mit angemessener Entschädigung. Die Wiedervernässung ist kein Selbstzweck. Sie muss dort ansetzen, wo ökologische, wasserwirtschaftliche und gesellschaftliche Interessen im Einklang stehen. Ziel bleibt die Balance zwischen Naturschutz, Eigentumsschutz und regionaler Entwicklung. Wir stehen für Pragmatismus statt Ideologie, für Kooperation statt Konfrontation. Dieser Weg verlangt Geduld, Fachwissen und Verlässlichkeit. Es ist eine Generationenaufgabe. Wer Moore bewahrt, schützt das Land, das Wasser und das Leben selbst. Lassen Sie uns einen sachlichen, verantwortungsbewussten Schritt in diese Richtung gehen! Die AfD-Fraktion sieht einer Beratung im Ausschuss positiv entgegen. Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung: aus der Fraktion der SPD der

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Christoph Bratmann SPD

Niedersachsen 2030 - starker Standort, starke Wirtschaft

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da die Uhr hier noch nicht läuft, habe ich den Eindruck, dass ich unbegrenzte Redezeit habe. Man könnte zu diesem Thema auch unbegrenzt reden. Es geht schließlich um unseren Wirtschaftsstandort Deutschland. - Jetzt muss ich die Rede doch auf sieben Minuten eingrenzen. Ich werde das versuchen. Es geht um unseren Wirtschaftsstandort Niedersachsen. Er war in diesem Plenarabschnitt schon mehrfach Thema, und er war in den letzten Plenarabschnitten mehrfach Thema. Das ist natürlich folgerichtig, denn wir leben nun mal in sehr herausfordernden Zeiten. Die Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten und die Mitglieder der Landesregierung, die zuletzt mit Wirtschaftsverbänden zu tun hatten das gilt, glaube ich, für die meisten von uns hin und wieder, haben mitgekriegt, dass die Stimmung alles andere als gut ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir sehr schwierige Zeiten haben, dass die Hiobsbotschaften nicht abreißen und dass auf uns auf den Niedersächsischen Landtag, auf die Landesregierung, auf die regierungstragenden Fraktionen geschaut wird, aber natürlich auch auf den Bund und auf die Europäische Union. Denn überall gibt es Hebel, an denen gezogen werden muss, um die Voraussetzungen für unsere Wirtschaft zu verbessern. Welche Bedeutung die Wirtschaft in Niedersachsen hat, wird deutlich, wenn wir sehen, wo wir stehen würden, wenn wir ein eigenständiges Land, ein eigenständiger Staat wären. Dann wäre Niedersachsen unter den Top 40 der weltweit 200 Volkswirtschaften. Deutlich wird auch immer die Trennlinie bei den Meinungen hierzu. Die eine Fraktion fordert immer ein Zurück ins Gestern, in Zeiten, in denen es noch funktioniert hat, dass ein Land wie Deutschland billige Energie aus Russland importiert und hohe Exportüberschüsse erwirtschaftet. Dieses Modell, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist vorbei. Das ist ein Bestandteil der Krise und der Herausforderungen, auf die wir reagieren müssen. Das macht dieser Antrag. Dieser Antrag hat nicht den Anspruch, alle Probleme abschließend zu lösen, sondern er macht deutlich: Wir greifen Themen auf, an denen die Landesregierung längst arbeitet. Wir greifen Themen auf, an denen die regierungstragenden Fraktionen längst arbeiten. Wir denken weiter. Wir denken auch in Richtung der Bundesregierung, an die wir mit diesem Antrag appellieren. Wir appellieren an die EU. Denn es ist eine fortlaufende Aufgabe, unsere Wirtschaft zu unterstützen und die besten Rahmenbedingungen für unsere Wirtschaft, insbesondere auch für unsere Industrie in Niedersachsen, zu schaffen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich beginne mit dem Thema Infrastruktur, Brücken, Wasserstraßen. Auch darüber haben wir schon häufig gesprochen. Es ist unglaublich wichtig, dass das 500‑Milliarden-Euro-Paket im Bund jetzt endlich auf den Weg gekommen ist. Umso wichtiger ist es, dass wir in Niedersachsen es im wahrsten Sinne des Wortes auf die Straße kriegen. Dazu fand gestern in der Mittagspause ein sehr guter Termin statt. Nicht alle Abgeordneten haben es mitbekommen, aber gestern wurde die Charta für Infrastruktur von unserem Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne im Zusammenspiel mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, mit der Ingenieurkammer Niedersachsen, mit dem Bauindustrieverband Niedersachsen-Bremen und dem Baugewerbe-Verband Niedersachsen unterzeichnet. Das war ein Termin, bei dem nicht nur über die Politik geklagt wurde, sondern bei dem alle den Schulterschluss gesucht haben und die Privatwirtschaft, die Kammern, die Behörde und das Ministerium gesagt haben: Wir unterzeichnen jetzt die Charta und haben damit eine kraftvolle Absichtserklärung, dass es jetzt endlich losgeht, dass gebaut wird, dass unsere Infrastruktur saniert wird und damit auch gute Voraussetzungen für unsere Wirtschaft geschaffen werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es geht in diesem Antrag natürlich um das, was wir „digitale Baugenehmigungsverfahren" nennen, um Entbürokratisierung, um Beschleunigung. Wir haben mit der Bauordnung schon einen Meilenstein erreicht. Aber wir müssen auch das habe ich an dieser Stelle schon mehrfach gesagt ein Klima für Entbürokratisierung schaffen. Denn zur Wahrheit gehört auch dazu: Nicht alle Freiheiten, die geschaffen werden, werden auch genutzt. Deutschland ist immer noch ein klagefreudiges Land. Viele Verbände sind zurückhaltend, wenn es darum geht, genehmigungsfreie Dinge umzusetzen, weil sie Angst haben, beklagt zu werden. Auch Wertgrenzen anzuheben, um Kommunen die Möglichkeit zu geben, Verträge ohne Ausschreibung zu vergeben, wird in der Wirtschaft zum Teil kritisch gesehen. Wir müssen also weiterhin ein entsprechendes Klima schaffen. Wir müssen uns endlich trauen, wir müssen schneller werden, und wir müssen digitaler werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es geht in diesem Antrag um die Ladeinfrastruktur im Bereich der Transformation zur Elektromobilität. Auch da ist Niedersachsen schon vorangekommen. Aber auch da sind wir noch lange nicht am Ende. In den Kommunen tut sich jedoch etwas. Es gibt landesseitig Informations- und Beratungsangebote, die wir ausrollen und weiter stärken wollen, damit auch hier die Transformation im Sinne unserer Autoindustrie und im Sinne der Kundinnen und Kunden vorankommt. Es geht um die Elektrifizierung der Landesflotte, die auf dem Weg ist. Und es geht natürlich um Fachkräftestrategie und Weiterbildung. Auch das ist ein ganz wichtiger Aspekt unseres Antrags. Wir erleben auf der einen Seite in manchen Gewerben Fachkräftemangel, und wir erleben auf der anderen Seite etwas, das wir eigentlich überwunden geglaubt haben, nämlich dass im Zuge der Wirtschaftskrise wiederum Arbeitskräfte bis hin zu Akademikerinnen und Akademikern freigesetzt werden. Auch da müssen wir gegenhalten, auch da müssen wir Möglichkeiten schaffen, müssen wir mit Weiterbildung, mit Umschulung, mit passgenauer Beratung ansetzen. Auch das gibt der Antrag her. Eine ganz wichtige Forderung dieses Antrages an den Bund ist der Industriestrompreis. Er wird schon seit Jahren hier gefordert. Stephan Weil hat ihn als Ministerpräsident gefordert. Olaf Lies hat ihn als Wirtschaftsminister gefordert. Auch Grant Hendrik Tonne fordert ihn jetzt von der Bundesregierung. Wir sind froh, dass es jetzt die klare Ankündigung der Bundesregierung gibt, dass der Industriestrompreis ab 2026 kommen soll. 5 Cent/kWh helfen. Zum Vergleich: Privatkunden zahlen im Schnitt 40 Cent/kWh. Aber natürlich ist klar: Die große Herausforderung ist, das auch EU-konform umsetzen zu können, liebe Kolleginnen und Kollegen. Jetzt liegt ein Papier von Bundeswirtschaftsministerin Reiche vor, das signalisiert: Es soll im Januar 2026 losgehen. Ich wünsche mir, dass das auch so kommt. Der Industriestrompreis wäre für unsere Industrie in Niedersachsen von enormer Bedeutung. Denn es geht vor allen Dingen um die Branchen Chemie, Glas, Stahl, Metall, Batterien, Halbleiter, Papier. Sie merken schon: All das haben wir hier in Niedersachsen, und all das würde eine wichtige Entlastung erfahren, wenn es so kommt, was die Bundesregierung jetzt auf den Weg bringen will. Ich sage ganz klar: Wir brauchen auch in dieser Hinsicht ein klares Signal der politischen Geschlossenheit, genauso wie das beim Stahlgipfel gelungen ist. Auch das war gut. Es war richtig, dass der Stahlgipfel Ergebnisse hervorgebracht hat und nicht, wie Olaf Lies eingangs befürchtet hat, ein Stuhlkreis war. Das war er nicht. Ich glaube, im Sinne unserer Stahlindustrie sind von dort hoffnungsvolle Signale ausgesendet worden. Alles in allem geht es also um eine aktive Industriepolitik, die dieser Antrag fordert und weiter voranbringen will. Es geht darum, Rückenwind für den auf Landes- und auf Bundesebene eingeschlagenen Kurs zu geben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ließe sich noch viel mehr zu unserem Wirtschaftsstandort und zu dem, was wir jetzt tun müssen, sagen. Ich schließe aber damit: Wir haben eine klare Linie. Wir halten den Druck hoch. Wir beschleunigen. Wir schließen Lücken. In diesem Sinne freue ich mich über die Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Bratmann. -

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Rüdiger Kauroff SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Helferregistergesetz)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Helferregister möchte die CDU-Fraktion das Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz verändern. Meine Damen und Herren, grundsätzlich ist das Helferregister eine gute Idee. Aber es ist wie so oft: Der Teufel steckt allerdings im Detail. Ein landesweites Helferregister soll entstehen, das künftig das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz, NLBK, zu führen hat. Meine Damen und Herren, Sie können sich vorstellen, dass ein solches Helferregister eine riesige Sammlung an personenbezogenen Daten ist. Um das Helferregister zu erstellen, müsste zuerst eine organisationsübergreifende Datenbank erstellt werden. Mit dieser ließe sich dann die Einsatzverfügbarkeit von Helferinnen und Helfern im Katastrophen- bzw. Zivilschutz bewerten. Um darüber urteilen zu können, welche Personen wann für welche Einsätze zur Verfügung stehen, müsste dieses Register engmaschig gewartet und fortlaufend aktuell gehalten werden. Ich spreche hier von personenbezogenen Daten im umfassendsten Sinne. Dazu gehören auch die Angaben: Wo ist meine Arbeitsstätte? Wo ist mein Arbeitgeber? Welchen Beruf habe ich? Es müsste kontinuierlich erfasst werden, wer wann wie verfügbar ist. Auch Krankheit und Abwesenheit müssten ja mitgeteilt werden. Damit das Register funktioniert, müssten Registerdaten in Dauerschleife gepflegt und Änderungen sofort eingearbeitet werden. Dabei sprechen wir von alltäglichen und immer wiederkehrenden Szenarien wie Urlaub oder kurzfristige Arbeitsunfähigkeit. Zudem müsste die Kommunikation zwischen den Katastrophenschutzbehörden für ein funktionierendes Helferregister flüssig und kontinuierlich laufen, und Informationen müssten sofort eingepflegt werden. Meine Damen und Herren, das führt zu ausuferndem bürokratischen Aufwand auf regionaler und auch auf Landesebene. Über die Ermächtigung zu dieser umfassenden Datenerfassung und die Verarbeitung fange ich in dieser Rede gar nicht erst an nachzudenken. Das würde meine Redezeit sprengen. Ein aktualisiertes Register durch gute Kommunikation alleine reicht jedoch nicht aus. Auch müssten „Registerfehler" wie eine eventuelle doppelte bzw. Mehrfachverplanung derselben Personen rechtzeitig erkannt sein, um eine gezielte und koordinierte Einsatzplanung im Bedarfsfall zur Verfügung zu stellen. Anderenfalls macht das Register schlichtweg keinen Sinn, sondern nur Arbeit. Liebe CDU-Fraktion, Sie haben das Problem ebenfalls erkannt und schreiben in Ihrem Gesetzentwurf ich zitiere: „Die Einsatzfähigkeit des Katastrophenschutzes in Niedersachsen hängt maßgeblich vom Engagement ehrenamtlich tätiger Einsatzkräfte ab. Nach aktuellen Untersuchungen sind jedoch weniger als die Hälfte der registrierten Einsatzkräfte im Krisenfall tatsächlich verfügbar. Ursache sind insbesondere Doppelrollen - etwa Beschäftigte in kritischen Infrastrukturen (KRITIS), die zusätzlich Ehrenämter im Katastrophenschutz ausüben." An dieser von mir zitierten Stelle des Gesetzentwurfs zeigt sich ansatzweise das Ausmaß der Problematik. Schauen wir in die Realität: Bei zurückliegenden Katastrophen, beispielsweise bei dem Weihnachtshochwasser von 2023, gab es keine personelle Knappheit aufgrund von Doppelmitgliedschaften bzw. mehrfachem Engagement von Ehrenamtlichen im Katastrophenschutz. Es konnten stets ausreichend Einsatzkräfte kreis- und länderübergreifend wie auch international zugeführt werden. Sollte sich die Sicherheitslage verändern und der Bedarf für ein zentrales, in diesem Fall bundesweites Helferregister erkennbar werden, müsste es mit dem Bund und allen Bundesländern einheitlich erstellt und abgestimmt werden. Zusammenfassend und aus den zahlreichen aufgeführten Gründen ist ein praktischer Bedarf an einem zentralen landesweiten Helferregister aus unserer Sicht aktuell nicht zu erwarten. Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir noch einen kleinen Hinweis auf die Kosten für die Einrichtung und Pflege des Helferregisters. Liebe CDU-Fraktion, Sie schreiben in Ihrem Gesetzentwurf: „Es ist mit überschaubaren Kosten für die Einrichtung und Pflege des Helferregisters durch die Registerbehörde zu rechnen." Das mag alleine für die Registerbehörde stimmen. Aber was ist mit den vielen Kosten der zahlreichen Hilfsorganisationen, die die Daten erfassen, aufarbeiten, ständig auf dem Laufenden halten und mit der Behörde kommunizieren müssen? Unsere ehrenamtlichen Einsatzkräfte haben durchaus Wichtigeres als die Datenpflege zu tun. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, wie stellen Sie sich diese Umsetzung vor? Möchten nicht wir alle den Bürokratieaufwand abbauen? Mit Ihrem Antrag, liebe CDU-Fraktion, erreichen Sie genau das Gegenteil. Ihre Auflistung der zu erhebenden Daten ist sehr umfangreich. Ich freue mich, dass wir das gemeinsam im Ausschuss besprechen können. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Peer Lilienthal AfD

Starker Start ins Leben: Babybegrüßungsgeld einführen und Familien entlasten!

4:02 Minuten. Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kollegen! Ich wollte eigentlich etwas zur Finanzierung des Antrags sagen, das mache ich jetzt aber nicht. Denn ich glaube, dass das Parlament hier eine sehr gute Chance hat, sich zu verorten und ein paar Linien einzuziehen, um zu zeigen, wo wir stehen und wo Sie stehen. Vorweg: Liebe Kollegin Prell, die Verhältnisse in diesem Land haben bis jetzt vor allem Sie geschaffen, Vertreter von CDU und SPD, und noch nicht wir. Das ändert sich demnächst. Das verspreche ich Ihnen. Und dann werden genau solche Anträge auch Realität. Und um das gleich vorwegzunehmen: Selbstverständlich besteht für jedes Gesetz immer die Möglichkeit der rechtlichen Überprüfung. Das wäre natürlich auch bei einem Antrag, der in einer AfD-Welt umgesetzt würde, so. Wir würden das natürlich respektieren und akzeptieren und auch unsere Spitzenbeamten dazu anhalten, die Richtersprüche umzusetzen und zu respektieren und nicht auf ihrem Rechtsirrtum zu beharren. Das soll es ja auch geben - im Bereich des Innenministeriums zum Beispiel. So viel vorweg. Es ist doch völlig legitim, dass ein Staat seine eigenen Staatsbürger privilegiert. Es gibt doch nichts Natürlicheres, als dass wir als Deutsche sagen: Wir wollen unser Volk, unsere Staatsbürger nach vorne bringen. Das liegt in der Natur des Staates an sich. Das gibt es auch in allen möglichen Rechtskreisen. Ich nenne nur das Wahlrecht oder zum Beispiel die Wehrpflicht, liebe Kollegen von den Grünen. Ich bin übrigens bass erstaunt, dass noch niemand von Ihnen darauf gekommen ist, die Wehrpflicht auch entsprechend zu erweitern. Aber wenn es ans Kämpfen, ans Töten geht, dann ist nichts mehr mit „Liebe alle". Herr Abgeordneter Lilienthal! Dann gibt es keine Ausländer, dann gibt es nur die Deutschen und in diesem Fall sogar nur die Männer, die ran müssen. Wo sind eigentlich dort Ihre Initiativen? Herr Abgeordneter Lilienthal! Herr Abgeordneter Lilienthal! Bitte, Herr Präsident? Ich habe gesehen, dass es eine Frage aus der Fraktion der SPD gibt. Sehr gern. Bitteschön! Herr Güldner, waren Sie es? Ah, Herr Meyer, bitteschön!

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Sophie Ramdor CDU

Ergebnis IQB-Bildungstrend 2024 für Niedersachsen: Platz 13 vor NRW, Hessen und Bremen

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor drei Jahren habe ich hier meine erste Rede zum IQB-Bildungstrend gehalten - damals zu den sprachlichen Fächern. Ich habe damals darauf aufmerksam gemacht, dass wir das Bildungsniveau unserer Kinder nur verbessern werden, wenn wir uns auf Lesen, Schreiben, Rechnen konzentrieren. Drei Jahre ist das her - drei Jahre, in denen man dafür hätte sorgen können, dass sich die frühkindliche Sprachentwicklung wirklich verbessert. Denn ohne ausreichende Sprachkenntnisse kann keinem naturwissenschaftlichen Fach gefolgt werden, kann keine Textaufgabe verstanden werden. Wir als CDU-Fraktion haben uns mit den Gründen beschäftigt, aus denen so viele Kinder in die 1. Klasse kommen, ohne ausreichend Deutsch zu sprechen, woran es liegt, dass sie die Grundschule verlassen, ohne richtig lesen, schreiben und rechnen zu können. Wir haben einen Antrag vorgelegt, um die frühkindliche Sprachförderung zu verbessern: Die Kinder müssen im Alter von vier Jahren ihre Sprachfähigkeiten überprüfen lassen und, wenn die Deutschkenntnisse nicht ausreichen, verpflichtend Deutsch lernen, wie es in anderen Ländern gemacht wird. Und nein, in Niedersachsen ist das nicht so - die Stunden können frei verwendet werden. Das ist der große Unterschied. Uns wurde gesagt: „Es funktioniert doch alles!", und die bestehenden Programme und Maßnahmen wurden vorgestellt. Wenn die Hannoversche Allgemeine Zeitung titelt: „Neuer Bildungstrend: Niedersachsen rutscht ... weiter ab", dann kann man die Augen doch nicht weiter vor der Realität verschließen. Dann helfen Ihre Maßnahmen nicht. Und wenn man Maßnahmen hat, die nicht funktionieren, dann hilft es nicht, den Weg beharrlich immer weiterzugehen. Dann muss man sich irgendwann einmal fragen: Was muss sich ändern? Wie gesagt, wir als CDU haben dafür Vorschläge gemacht. Und mit welchen Themen haben Sie sich hier vor allem beschäftigt? Sie haben einen Mehrsprachigkeitserlass auf den Weg gebracht, der in der Praxis dafür sorgt, dass Kinder noch weniger Deutsch sprechen müssen, weil es für das Weiterkommen in den Schulen egal ist. Frau Ministerin, wie soll man ohne Sprache dem Biologieunterricht folgen? Wir waren mal das Land der Ingenieure und Entwickler - ein Land, in dem sich angestrengt wurde. „Made in Germany" stand für Pünktlichkeit, Genauigkeit und einen hohen Qualitätsanspruch. Sie schaffen die Noten immer weiter ab. Prüfungen können nach Lust und Laune geschrieben werden. Sie vermitteln damit den Kindern und Jugendlichen, dass es egal ist, ob man und welche Leistungen man bringt. Sie vermitteln ein Gesellschaftsbild, in dem sich anzustrengen und sich auch mal durchzubeißen als etwas Negatives gesehen wird. Aber so funktioniert nun mal das Leben. Wenn man nicht früh lernt, auch mal unbequeme Dinge zu tun Dinge, die einem nicht leichtfallen, dann wird man im Leben scheitern, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir können jetzt von Klasse 1 bis 4 alle gemeinsam in einer Klasse lernen. Grundschulen müssen verpflichtend einen Klassenrat haben. Aber jetzt müssen wir einmal ehrlich sein: Was hilft ein Klassenrat, wenn die Kinder im Unterricht oder im Klassenrat nicht richtig sprechen können? Was hilft es uns, immer und immer wieder zu betonen, dass wir Demokratiebildung an den Schulen verbessern müssen, wenn die Kinder später komplexe Sachverhalte gar nicht verstehen können? Wir müssen dafür sorgen, dass sich Kinder und Jugendliche wieder auf den Unterricht konzentrieren und ihre Aufmerksamkeitsspanne länger als ein 60-Sekunden-TikTok-Video ist. Die Schulen müssen sich auf die Vermittlung der Inhalte konzentrieren und sollten nicht mit Eltern darüber diskutieren müssen, wie mit den Handys verfahren wird. Die Schulen brauchen in diesen Dingen verbindliche Vorgaben und keine Freiräume. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die neuesten Studien zeigen, dass sich Niedersachsen weiterhin auf dem falschen Weg befindet. Konzentrieren wir uns wieder auf die wesentliche Vermittlung der Inhalte! Geben wir den Schulen einen klaren Rahmen, in dem sie sich bewegen und frei entfalten können! Aber wir müssen die Dinge dort angehen, wo sie sind. Wie gesagt, Frau Ministerin: Die Stunden, von denen Sie immer und immer wieder sprechen, sind Stunden, die die Schulen anders verwenden. Wir haben darauf den Finger gelegt. Wir würden uns freuen, wenn Sie das auch machen. Vielen Dank.

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Reinhold Hilbers CDU

Niedersachsen 2030 - starker Standort, starke Wirtschaft

Idee vor der Bundestagswahl, und von wem wurde die Umsetzung des Industriestrompreises verhindert? Ich könnte jetzt eine historische Abhandlung halten. Sie können ja mal in die verschiedenen Wahlprogramme und Unterlagen schauen. Dass es in Deutschland einen Strompreis geben muss, der unsere Industrie in die Lage versetzt, wettbewerbsfähig zu produzieren, ist auch vonseiten der CDU immer ganz deutlich gesagt worden. Ich bin ja dankbar für die Frage. Sie haben sich doch noch vor der Bundestagswahl hingestellt und haben - Wer viel spricht, hat wenig Zeit zum Denken. Passen Sie auf! Sie haben noch vor der Bundestagswahl durch die ökologische Wende das Wirtschaftswunder vom Zaun brechen wollen und gesagt, alle möglichen Wachstumsraten kämen daher. Der Bundeskanzler hat gesagt, es werde durch die ökologische Wende Wachstumsraten wie in den 50er-Jahren geben. Das alles ist nicht eingetreten. Fakt ist doch: Jetzt regiert ein Bundeskanzler, der von der CDU ist, und jetzt packen wir diese Dinge an, und jetzt werden sie Wirklichkeit. Das ist doch Fakt! Die Stromkosten werden gesenkt die Netzentgelte werden gesenkt, die Gasspeicherumlage ist abgeschafft worden, es gibt eine Verstetigung der Kfz-Steuersenkung für Elektromobilität,

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Omid Najafi AfD

Für ein faires Erbbaurecht als Grundlage bezahlbaren Wohnens

Herr Kollege Najafi möchte antworten. Bitteschön! Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Sachtleben, die Problematik ist seit mehreren Jahren bekannt. Die Erbbaurechtsverträge laufen seit Jahren nach und nach ab. Aber erst vor Kurzem gab es das mediale Interesse, und es kamen ein paar Presseberichte heraus. Also, wenn Sie jetzt schon so häufig und so lange mit der Klosterkammer im Gespräch sind, aber erst jetzt, nicht mal einen Monat nach unserer Anfrage, etwas hervorbringen, dann: Ja, gut, glauben Sie ruhig Ihre eigene Geschichte! Aber wir wissen, was die Wahrheit ist. Vielen lieben Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Najafi. Weitere Wortmeldungen liegen nicht

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Jens Nacke CDU

Entwurf eines Gesetzes zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge - Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages

Medienänderungsstaatsverträgen zugestimmt? Vielen Dank, Herr Schulz-Hendel. Darauf habe ich nämlich nur gewartet. Genau das habe ich erwartet, dass jetzt als Argument kommt: Na ja, aber ist das nicht wenigstens besser als nichts? Ist es nicht so, dass die CDU an anderer Stelle auch zugestimmt hat? Genau diese erste Frage muss man sich stellen. Ich sage Ihnen jetzt die Antwort: Es ist nicht besser als nichts. Das, was hier vorliegt, ist für Niedersachsen schlechter als nichts. Ich komme jetzt nämlich Ich will Ihnen auch erklären, warum es für Niedersachsen zwingend erforderlich ist, diesen Staatsvertrag abzulehnen. Hier werden jetzt Strukturen verfestigt, in denen Niedersachsen das habe ich Ihnen schon mehrfach erklärt ausdrücklich benachteiligt wird. Niedersachsen hat 8 Millionen Einwohner. Niedersachsen alleine ist größer als das Sendegebiet des MDR oder als das Sendegebiet von rbb. Das heißt: Wir hätten hier genauso wie Bayern oder Nordrhein-Westfalen auch einen echten Anspruch darauf, dass für ein so großes, vielfältiges Bundesland eine vernünftige regionale Berichterstattung sichergestellt wird. Wissen Sie, was in diesem Vertrag drinsteht? Radio Bremen und der Saarländische Rundfunk müssen an ihrem Angebot nichts nichts! verändern. Dem haben die Ministerpräsidenten nicht dieser Ministerpräsident, sondern der davor zugestimmt. Warum? Weil es ansonsten von den beiden Ländern eine Blockade gegeben hätte. Wer muss also draufzahlen? Niedersachsen zahlt drauf. Die Angebote in Niedersachsen werden nicht nur nicht verbessert; sie werden verschlechtert, indem NDR Schlager zukünftig eingestellt wird ein Programm, das hier in Niedersachsen wenige Hundert Meter weiter im

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Reinhold Hilbers CDU

Niedersachsen 2030 - starker Standort, starke Wirtschaft

Wirken und das Wirken Ihrer Partei der letzten Jahre? Herr Grosch, vielen Dank für die Frage, weil sie mir die Gelegenheit gibt, noch einmal herauszuarbeiten, worum es geht. Es ist nämlich wirklich so, dass die Wirtschaft verlässliche Rahmenbedingungen braucht. Sie setzen das aber immer damit gleich, nicht einen Rahmen vorzugeben, sondern die Technologie, den Weg, also alles, genau vorzugeben. Damit zimmern Sie fest, was Sie wollen, und glauben, dass das dann gute Rahmenbedingungen sind, mit denen die Wirtschaft gut arbeiten kann. Nein, gute Rahmenbedingungen sind Rahmenbedingungen, die nur die Leitplanken festlegen. Dann entscheidet die Wirtschaft über die Technologie, wie wir dorthin kommen; die Wirtschaft entscheidet über den Weg und die Intensität, wie wir dorthin kommen. Und das passiert im Wettbewerb. Da wird es Erfolgreiche und weniger Erfolgreiche geben. Aber diesen Wettbewerb der Ideen wollen Sie gar nicht zulassen, weil das nicht in Ihr Weltbild passt. Das ist der Unterschied. Und deswegen sind Sie nicht erfolgreich. Das unterscheidet eben wenn ich die grüne Seite angucke ideologische Ansätze von bürgerlichen Ansätzen: Die Ideologen müssen immer recht haben. Die anderen sind weltoffen. Die sagen, dass auch der andere mal recht haben könnte, und gehen offen an die Dinge heran. Deswegen sind wir viel fortschrittlicher, als Sie es sind. Sie glauben, Sie seien die Fortschrittlichsten. Wir sind die Fortschrittlichsten, weil wir diese Dinge entwickeln lassen, weil wir das fördern und wollen. Herr Grosch, deswegen ist es richtig, dass man den Rahmen nicht ständig ändert. Für die Frage von Steuerpolitik, die Frage von wirtschaftlicher Infrastruktur und die Frage, in welchem Rechtsrahmen ich arbeite, gilt: Diese Dinge darf man nicht ständig ändern.

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Klaus Wichmann AfD

Immunitätsangelegenheit

Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir, die AfD-Fraktion, haben bisher, seit 2017, in jeder Immunitätsangelegenheit zugestimmt. Heute werden wir das nicht tun. Das ist nicht gänzlich ungewöhnlich: Die SPD hat das in der Vergangenheit zusammen mit den Grünen auch schon getan. Anders als die SPD und die Grünen werden wir heute aber nicht gegen eine Aufhebung der Immunität stimmen. Wir werden uns enthalten. Wir wollen durch unser Abstimmungsverhalten ein Signal setzen. Aber wir wollen, anders als SPD und Grüne damals, nicht das falsche Signal setzen. Grundsätzlich gilt: Im Rechtsstaat darf der Bürger darauf vertrauen, dass die Bindung der Behörden an Recht und Gesetz funktioniert. Und das ist auch meine tiefe Überzeugung. In der letzten Zeit aber häufen sich Verfahren, die man kritisch sehen darf, ja, kritisch sehen sollte. Denn, meine Damen und Herren, der Rechtsstaat lebt auch von der Akzeptanz, vom Vertrauen in seine Objektivität, vom Vertrauen in seine politische Neutralität. Nun sind zunehmend Fälle vorgekommen, in denen die notwendige Verhältnismäßigkeit keine Rolle mehr spielt und in denen eine politische Motivation nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Erinnert sei an die kürzliche Hausdurchsuchung bei Herrn Bolz, erinnert sei an eine überzogene Verfolgung samt Hausdurchsuchung bei einem Rentner, der sich kritisch zu Herrn Habeck geäußert hatte. Eine besondere Rolle spielen dabei die von den derzeitigen Regierungen eingeführten sogenannten Meldestellten gegen Hass und Hetze. Bezüglich dieser Stelle in Hessen etwa wurde zuletzt bekannt, dass 90 % der Fälle, die dort auch anonym angezeigt werden können, gar nicht im Land Hessen angesiedelt sind, und dass nur 0,1 % der Fälle überhaupt zu Verurteilungen führen, und zwar meist zu Wie könnte es anders sein? sehr geringen Strafen. Das so einzuführen und so handzuhaben war und ist eine politische Entscheidung. Diese Verfahren haben auch deshalb immer öfter ein politisches Geschmäckle. Wir wollen keine Aufklärung verhindern, und wir wollen auch keine Strafverfolgung verhindern. Wir stimmen nicht dagegen. Aber wir nehmen diese Angelegenheit zum Anlass, darauf hinzuweisen und zu warnen. Der Rechtstaat droht das Vertrauen bei immer mehr Bürgern zu verlieren. Das ist fatal für die Demokratie. Bedenken wir das alle - bitte! Vielen Dank, Herr Wichmann. - Für die Fraktion der

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Jörg Hillmer CDU

Reform der Verfassten Studentenschaft zur Beförderung der Wissenschaftskompetenz unserer Hochschulen - Studentenrat (StuRa) statt AStA

für die Fraktion der CDU Herr Kollege Hillmer. Bitteschön! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte daran erinnern, dass wir immer noch in der ersten Beratung sind. Sie waren eben ja schon abstimmungsfähig. - Ja, das können wir auch. Aber ich meine: Das ist ein sachlicher Antrag, den wir dann doch auch im Ausschuss sachlich beraten wollen. In fast jeder Diskussion mit Studentinnen und Studenten kommt irgendwann die Frage nach den in jedem Semester zu leistenden, also regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen auf uns zu. Dass an der Gebührenhöhe unter anderem auch AStA und Studentenparlament beteiligt sind, ist vielen Studierenden gar nicht bewusst. Auch die studentischen Mitwirkungsmöglichkeiten und die automatische Mitgliedschaft in der verfassten Studentenschaft sind häufig nicht bekannt. Wie kann das sein? Wie können wir die Wertschätzung und Beteiligung für die verfasste Studentenschaft erhöhen? Meine Damen und Herren, unsere Rechtsordnung kennt an vielen Stellen die Pflichtmitgliedschaft, zum Beispiel bei Kammern. Unabhängig davon, ob man freiwilliges oder Pflichtmitglied ist, bleibt doch die Teilnahme an Wahlen immer freiwillig. Andererseits ist es auch nicht verboten, Pflichtmitgliedschaften von Studentinnen und Studenten einmal kritisch zu reflektieren. Wir jedenfalls werden uns in der Ausschussberatung von der Landesregierung unterrichten lassen: Wie hoch sind Beteiligungsquoten an den Stupawahlen in den niedersächsischen Hochschulen im Einzelnen? Wir werden auch mit Studierenden und ASten sprechen. Wenn man die Pflichtmitgliedschaft bejaht, dann findet alles in einem gesetzlichen Rahmen statt, den wir als Landtag beschließen. Dann gibt es eine Rechts- und Fachaufsicht durch die Landesregierung, gegebenenfalls auch mit Überprüfung durch den Landesrechnungshof und mit Rechenschaftspflicht gegenüber dem Landtag. Das nebenbei bemerkt ist übrigens das Demokratieprinzip. Alle Macht geht vom Volke aus, vom Souverän, und in der repräsentativen Demokratie der Bundesrepublik werden die Interessen der Bürgerinnen und Bürger durch die gewählten Vertreter in den Parlamenten, also durch uns, vertreten, und wir entscheiden nach dem Mehrheitsprinzip. Der Antragsteller hingegen stellt sich eine Eintritts- und Austrittsoption vor. Das ist doch de facto eine freiwillige Mitgliedschaft, die dann aber keine gesetzliche Grundlage mehr benötigt. Mit Blick auf das Grundrecht der Koalitionsfreiheit ist es sogar geboten, sich als Gesetzgeber herauszuhalten, wenn man dieser Meinung ist. Da finde ich es durchaus inkonsequent, gleichzeitig noch detaillierte Regelungen zum Beitrag, zur Haushaltsführung und zur Themenstellung einzufordern und in einem Gesetz festschreiben zu wollen. Das werden wir aber alles in der Ausschussberatung klären. Wir sehen das kritisch, aber wir sind neugierig. Danke schön. Vielen Dank,

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Alexander Wille CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Helferregistergesetz)

Lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Wille zu? Ja, gerne. Bitteschön! Herr Präsident! Herr Kollege Leddin, herzlichen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Können Sie mir erklären, warum die großen, bundesweit tätigen Feuerwehrverbände und weitere Zivilschutzorganisationen genau solche Hilferegister fordern, am Ende des Tages sogar auf Bundesebene? Sehr geehrter Herr Kollege! Wie Sie gerade gesagt haben, fordern Sie das auf

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Pascal Leddin GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Helferregistergesetz)

Sicht gerade nicht sinnvoll ist. Aber wir können das ja im Ausschuss gerne noch vertiefen. Ich möchte gerne mal einen kurzen Praxischeck mit Ihrem Gesetzentwurf machen. Nehmen wir mal eine fiktive Person, die Günter heißt. Günter will der Freiwilligen Feuerwehr beitreten, weil ihm sein Dorf am Herzen liegt. Was alles muss Günter melden, wenn der CDU-Vorschlag so durchkommt? Erstens: Name, zweitens: Vorname, drittens: Geburtsdatum; logisch. Weiter geht's. Viertens: Geschlecht, fünftens: Anschrift, sechstens: Telefonnummern und andere Angaben über die Erreichbarkeit, siebtens: besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, achtens: Zugehörigkeit zu Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes, neuntens: Arbeitgeber und zehntens: Angaben über die Einheit oder Einrichtung des Katastrophenschutzes und ihre Träger sowie über konkurrierende Verpflichtungen im Zivilschutz oder in kritischen Infrastrukturen. Und diese Daten müssen regelmäßig aktualisiert und auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Viel Aufwand für erst mal wenig Nutzen! Ich glaube, Günter hätte jetzt schon keine Lust mehr. Aber nicht nur Günter hätte keine Lust mehr, denn die Daten müssten auch alle verwaltet werden. - Das muss der Bürokratieabbau sein, von dem die CDU immer spricht! Also neue Stellen für die Selbstverwaltung. Ich finde, das Geld kann man besser in Geräte investieren, mit denen die Kameradinnen und Kameraden wirklich arbeiten. Aber vielleicht überzeugen Sie mich noch im Ausschuss. Die Beratungen kommen ja noch. Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung: aus der Fraktion der AfD der

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Gerald Heere

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2025 (Nachtragshaushaltsgesetz 2025) und der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Nachtragshaushalt 2025 bildet den ersten Baustein für das historische Investitionsprogramm von 14,5 Milliarden Euro, das diese Landesregierung im Sommer beschlossen hat. Mit diesem Investitionsprogramm tragen wir einen über Jahrzehnte aufgelaufenen Investitionsstau ab, investieren in Krankenhäuser, Straßen und Brücken, öffentlichen Nahverkehr, Hochschulen, die Digitalisierung der Verwaltung, den Klimaschutz und die Zukunftsfähigkeit der ländlichen Räume. Wir erhöhen die Investitionsquote auf über 9 % und schaffen es, sie im Laufe dieser Legislaturperiode zu verdoppeln. Das ist eine Leistung, die wir heute mit diesem Nachtragshaushalt schaffen. Dieser Nachtragshaushalt ist der Startschuss. Damit machen wir zunächst Maßnahmen aus diesem Programm in der Größenordnung von knapp 1,2 Milliarden Euro möglich, die natürlich noch im laufenden Haushaltsjahr kassenmäßig umgesetzt werden können. Nichts anderes ist im Haushaltsausschuss behauptet worden. Hierunter fällt insbesondere eine erste Zahlung in Höhe von 400 Millionen Euro aus dem niedersächsischen Pakt für Kommunalinvestitionen, die unmittelbar zur Refinanzierung kommunaler Investitionsmaßnahmen bereitgestellt werden. Dort werden sie dringend gebraucht. Sie wissen, wir machen das ohne weitere Vorgaben an die Kommunen. Das ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung unserer niedersächsischen Kommunen. Ferner umfasst der Nachtrag Investitionen in die Energie- und Hafeninfrastruktur, in den öffentlichen Nahverkehr, in den sozialen Wohnungsbau sowie in die Sanierung von Landesliegenschaften. Ich betone, dass diese Einzelmaßnahmen nicht für sich stehen, sondern in einem Zusammenhang mit den weiteren Maßnahmen unseres Investitionsprogramms „Niedersachsen kann Zukunft", die wiederum unter anderem mit dem Haushalt 2026, der im Dezember zur Beschlussfassung anstehen wird, in Verbindung stehen. Mit diesem Programm steht Niedersachsen bundesweit in der Poleposition. Rot-Grün wird damit den Sanierungsstau aus Jahrzehnten zügig angehen und Niedersachsens Infrastruktur endlich fit für die Zukunft machen. Und das ist gut so. Sehr geehrte Damen und Herren, zur Finanzierung des Nachtragshaushalts nutzen wir den zusätzlichen Kreditfinanzierungsspielraum, den der Bundesgesetzgeber inklusive der CDU, sehr geehrter Herr Thümler den Ländern mit der Änderung des Grundgesetzes im Frühjahr zugebilligt hat. Wir nutzen das anders als andere. Anders als zum Beispiel der Bund dort werden auch Mittel umgewidmet nutzen wir diesen Spielraum vollständig investiv, um die Zukunft des Landes zu gestalten. Bei der Nutzung des Kreditaufnahmespielraums handelt es sich um eine sehr bewusste Entscheidung. Angesichts der Größe der Bedarfe wäre es den Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen kaum zu erklären, diesen Spielraum nicht für dringend erforderliche Maßnahmen zu nutzen. Jetzt gilt es, den Standort fit und noch attraktiver zu machen, um damit auch neue wirtschaftliche Dynamik zu erzeugen. Und obwohl wir das machen, bleiben die wichtigsten Verschuldungsparameter des Landes stabil. Der Schuldenstand in Prozent des Bruttoinlandsprodukts bleibt bei rund 15 %. Die Zinssteuerquote steigt kaum merklich im Bereich von 3 %. Beide Indikatoren sind unkritisch, und sie bleiben vor allem weiterhin historisch niedrig. Kommende Generationen werden daher die Lasten dieser Kredite kaum spüren, sondern ganz im Gegenteil massiv von einer zukunftsfähigen Infrastruktur profitieren. Genau deshalb nutzen wir jetzt diese Spielräume für die Zukunft unseres Landes. Ich bitte um Zustimmung zum Nachtragshaushalt. Lassen Sie uns schnellstmöglich mit der Umsetzung beginnen! Vielen Dank.

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Alexander Saade SPD

Drohnen über Niedersachsen: Aufklären, Abwehren, Schützen

Vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage, Frau Buschmann. Sie haben auf das NPOG abgezielt. Sind Sie der Meinung, dass wir derzeit keine Regelung haben, die den Einsatz von Drohnen in Niedersachsen ermöglicht? - Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Saade, wir können im Moment Drohnen

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Carina Hermann CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes und zur Einführung eines hochschuleigenen Ordnungsrechts

Frau Hermann! Herr Prange, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Vor dem Hintergrund, dass Sie regieren bzw. die Landesregierung stellen: Wann legen Sie einen Gesetzentwurf zu diesem Thema vor, oder wann legen Sie einen Änderungsantrag zu unserem Gesetzentwurf vor, wenn Sie doch dessen Ziel teilen?

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Lukas Reinken CDU

23. Eingabenübersicht

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zur Petition des Bürgervereins Ahlhorn aus meinem Wahlkreis. Die Bürgerinnen und Bürger wenden sich darin gegen die geplante Erstaufnahmeeinrichtung für rund 500 Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Ortsteil Ahlhorn. Vor Ort unterstützen alle Ratsfraktionen, auch SPD und Grüne, diese Haltung. Warum? Ahlhorn hat bereits heute einen Migrationsanteil von über 50% . Das liegt vor allem an der Unterbringung von Saisonarbeitern und Mitarbeitern der Fleischindustrie, übrigens genau auf dem Gelände, auf dem nun die Erstaufnahmeeinrichtung entstehen soll. Die dort lebenden Menschen sollen dann in andere Unterkünfte im Ort ausweichen. Seit vielen Jahren leisten die Ehrenamtlichen in Ahlhorn herausragende Integrationsarbeit. Das Land Niedersachsen hat dies in vielen Förderprogrammen auch anerkannt und die besondere soziale Lage des Ortes Ahlhorn verstanden. Die Menschen dort wollen integrieren, aber sie können das nicht unbegrenzt leisten. Integrationserfolg erfordert auch Integrationskraft. Wenn die Landesregierung also wie in ihrer Stellungnahme behauptet, 500 zusätzliche Asylbewerber in diesem kleinen Ort seien für den Ort keine Belastung, dann kann ich nur sagen: Bitte hören Sie auf Ihre eigenen Kommunalpolitiker! Dort spürt man schon heute ein wachsendes Gefühl von Überforderung bei Menschen, die sich immer engagiert haben und sich nun fragen, warum das Land ihnen trotzdem immer mehr aufbürdet. Meine Damen und Herren, es geht nicht einfach darum, eine Unterkunft in der Region abzulehnen. - Das ist übrigens auch anders, als das gerade angesprochen wurde. - Gemeinde und Landkreis haben eigene Alternativvorschläge gemacht, die geprüft worden sind und die das Land abgelehnt hat. Ahlhorn ist weltoffen. Es geht hier nicht um eine grundsätzliche Ablehnung, sondern es geht um die Verantwortung, diese Gemeinschaft nicht zu überlasten. Wir stimmen dafür, die Eingabe als Material an die Landesregierung zu überweisen. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Reinken. -

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Dr. Andreas Philippi

Wie wirkt sich der neue Hebammenhilfevertrag auf die geburtshilfliche Versorgung in Niedersachsen aus?

Bitte, Herr Minister! Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nein. Für die zweite Zusatzfrage der Fraktion der CDU hat

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Grant Hendrik Tonne SPD

Stillstand beim LNG-Projekt in Stade - Symbol einer verfehlten Energiepolitik in Niedersachsen?

zum Redepult. Bitteschön! Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Reinecke, ich will es noch einmal sehr deutlich machen. Wir sehen die Entscheidungen, die seit 2022 hier getroffen werden, immer vor dem Hintergrund, wie wir die Energieversorgung hier bei uns in Niedersachsen, aber auch in Deutschland sicherstellen können. Ich nutze gerne die Gelegenheit, um darauf hinzuweisen, von welchem Stand wir kommen. Ich selbst hatte, als wir über diese Frage diskutiert haben, eine andere Funktion, war aber Teil des Kabinetts und erinnere mich daher sehr genau daran, dass wir miteinander nicht darüber diskutiert haben, wie hoch die Energiepreise, insbesondere der Gaspreis, werden würden, sondern uns miteinander die Frage gestellt haben, wann wir in Niedersachsen kein Gas mehr zur Verfügung haben, weil die Speicher leer sind. Das war die Ausgangslage, in der man gesagt hat: Wir müssen uns deutlich vielseitiger als bisher aufstellen. Dazu leisten die LNG-Terminals, die wir planen und in Betrieb nehmen zwei in Wilhelmshaven, eines in Stade und zwei an weiteren Standorten, einen ganz wesentlichen Beitrag, um darüber den notwendigen Gasbedarf decken zu können. Daher ist das Errichten und das Vorhalten für die Versorgungssicherheit essenziell. Ich möchte auch deutlich sagen: Wir dürfen nicht den Fehler machen, uns an Durchschnittswerten zu orientieren, sondern wir brauchen die LNG-Terminals insbesondere auch dafür, um Spitzen abdecken zu können und um auf Unvorhergesehenes reagieren zu können. Ich glaube, vor dem Hintergrund der Dimension und der damaligen Situation in 2022 wird an uns alle miteinander die Anforderung gestellt, alles dafür zu tun, dass wir nicht erneut in eine solche Situation geraten. Ansonsten hätten wir nämlich hier im Parlament eine Debatte darüber, warum eine Landesregierung nicht vorsorgt. Diese Standorte sind essenziell für die Versorgungssicherheit hier bei uns in Niedersachsen, in Deutschland und darüber hinaus. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Minister Tonne. - Die dritte Zusatzfrage aus der Fraktion der AfD

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Volker Bajus GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung und zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes sowie zur Stärkung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung

Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Brockmann, für die Frage. Ich finde es ja auch spannend, dass Sie sich selbst hier ins Spiel bringen und damit auch selbst dem Verdacht aussetzen. Es hat ja auch Gründe, dass das hier gerade von Ihnen mit einer besondere7n

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Volker Bajus GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die AfD macht hier wieder einmal mehr einen Vorschlag, der nicht nur an der Realität vorbeigeht, der nicht nur niemandem hilft, sondern der im Einzelfall die Situation in den ohnehin schon belasteten JVAs verschärft. Meine Damen und Herren, offensichtlich fällt es der AfD schwer, weiter als bis zwei zu zählen. Denn in Ihrer Welt, Herr Jahn, existieren ja nur zwei Geschlechter offenbar die eigenen und exakt eine Wahrheit, nämlich auch nur die eigene. Das allerdings reicht nicht aus, um verantwortlich Politik zu machen. Denn unsere Rechtsordnung ist differenzierter. Auch unser Vollzug ist differenzierter. Die Realität ist es auch. All das ignorieren Sie einfach. Warum machen Sie das? Ihnen geht es doch gar nicht um Sicherheit. Ihnen geht es um Stimmungsmache und um ideologische Hetze gegen transgeschlechtliche Menschen auf dem Rücken einer ohnehin verletzlichen Minderheit. Sie sollten sich was schämen! Zur Sache: Meine Damen und Herren, die Unterbringung im Justizvollzug erfolgt eben nicht nach dem Prinzip „Hier Geburtsurkunde, dort freie Wahl der Justizvollzugsanstalt". Das ist nicht die Realität. Herr Jahn, das müssten Sie eigentlich verstanden haben, wenn Sie im Ausschuss einmal zugehört hätten. Die Entscheidung basiert auf einer gesetzlich vorgeschriebenen Einzelfallprüfung. Sicherheitsaspekte, Gefährdungslagen, körperliche und psychische Merkmale - all das wird von Fachleuten einbezogen, die im Gegensatz zu manchen politischen Akteuren hier im Haus wissen, wie Vollzug tatsächlich funktioniert. Die AfD dagegen fantasiert von Männern, die sich einfach als Frauen ausgeben, um Zugang zu Frauenvollzugsanstalten zu erhalten. Meine Damen und Herren, dieses Bild ist doch absurd! Es ist gefährlich irreführend. Verfahren, die solche Missbrauchsversuche verhindern, existieren längst, und sie funktionieren doch, wie wir aus den JVAs wissen. Dazu hat die Landesregierung im Ausschuss ausführlich unterrichtet. Meine Damen und Herren, wenn sich Männer als Transfrauen ausgeben, um Frauen zu belästigen, sei es im Sportverein, auf der Toilette oder von mir aus im Frauenknast, dann sind doch nicht die Transfrauen das Problem. Dann sind das Problem Männer, meine Damen und Herren. Das wissen auch wir alle hier. Dieser einfache, ganz schlichte Gedanke mag Sie überfordern. Sie beschäftigen sich lieber damit, wie Sie Minderheiten stigmatisieren, statt sich mit tatsächlichen Täterstrukturen auseinanderzusetzen. Wir wissen auch, woran das liegt: Sie glauben, dass das populistischer ist. Nur, damit landen Sie am Ende auf der Nase. Meine Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht Herr Bajus, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Bothe zu? Aber selbstverständlich. - Herr Bothe, was können Sie Erhellendes Vielen Dank,

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Laura Hopmann CDU

Wie wirkt sich der neue Hebammenhilfevertrag auf die geburtshilfliche Versorgung in Niedersachsen aus?

Wort gemeldet. Frau Hopmann, bitte! Sie haben das Wort. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Minister Philippi, Sie werden die Presseberichterstattung in den vergangenen Wochen zu der Thematik wahrgenommen haben, sicherlich auch den Artikel in der Braunschweiger Zeitung vom 11. November 2025, in dem dargelegt wird, dass das Marienstift Braunschweig das wirtschaftliche Risiko des neuen Hebammenhilfevertrages seiner Dienstbeleghebammen kompensieren möchte, um das Belegsystem im eigenen Kreißsaal zu retten. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Halten Sie es für denkbar, für die betroffenen Dienstbeleghebammenteams in Niedersachsen eine Überbrückungsfinanzierung auf die Beine zu stellen, bis die Nachverhandlungen abgeschlossen sind? Vielen Dank. - Herr Minister wird antworten.

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Evrim Camuz GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen

Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! In einer digitalisierten Welt darf die niedersächsische Justiz nicht zu einem Fossil verkommen. Der Satz stammt zwar nicht von mir, ist aber trotzdem sehr cool. Er ist von der Präsidentin unseres Oberlandesgerichts, Stefanie Otte, in Celle. Der Satz hat mich sehr tief geprägt. Daher freue ich mich sehr auf die Änderung des Gesetzes zur Ausbildung unserer JuristInnen. Denn es geht um nichts Geringeres als erstens um Digitalisierung und zweitens um Wahlfreiheit. Wenn ich mich hier so umschaue, sehe ich ganz viele Tablets und Laptops. Die allerwenigsten arbeiten ausschließlich mit Papier und Stift. Und wenn wir alle die Vorzüge von digitalem Arbeiten hier nutzen, warum sollten wir dann unsere angehenden JuristInnen dazu verpflichten, ihre Abschlussprüfungen handschriftlich abzuleisten? Acht Klausuren, jeweils fünf Stunden! Wenn man davon ausgeht, dass in jeder Klausur mindestens 20 Seiten geschrieben werden, haben die Prüflinge am Ende 160 Seiten in kürzester Zeit handschriftlich aufs Papier gebracht. Wenn Sie sich dort umgucken würden, würden Sie sehen, wie am laufenden Band die Finger, die Handgelenke, die Unterarme und Schultern massiert, gedehnt und gekreist werden. Denn das ist unglaublich anstrengend, und nicht wenige tragen Bandagen an der Hand. Dass diese Tortur aus der Zeit gefallen ist, ist offensichtlich. Zukünftig können die Klausuren für das Zweite Juristische Staatsexamen auch am Laptop geschrieben werden. Dabei liegt die Betonung auf „können". Auch wenn die Erfahrungen in den anderen Bundesländern gezeigt haben, dass sich 90 % der Studierenden für eine elektronische Anfertigung entscheiden, schließen wir eine handschriftliche Ausarbeitung, wenn gewollt, nicht aus. Die Ausbildung der angehenden JuristInnen dieses Landes muss auf dem neuesten Stand bleiben und aktuellen Entwicklungen entsprechen. Gerade auch, um qualitativ nicht hinter anderen Bundesländern zurückzubleiben, muss die niedersächsische JuristInnenausbildung dringend angepasst werden. Und genau das geht die Landesregierung mit dieser Gesetzesänderung an. Und es geht um Wahlfreiheit. Denn wir erweitern die Pflichtpraktika auf weitere Gerichtsbarkeiten und die Staatsanwaltschaften. Künftig können Praktika von angehenden JuristInnen nicht nur bei den Amtsgerichten, sondern auch bei den Land‑, Sonder- und Fachgerichten sowie bei den Staatsanwaltschaften absolviert werden. Denn Studierende haben eben verschiedene Neigungen. Die Landesregierung kommt ihnen nun mit einem breit gefächerten Angebot an Praktikumsplätzen entgegen. Aspekte wie die Ausweitung der Möglichkeiten des Gerichtspraktikums auf Fachgerichte sowie die Möglichkeit, ein Teil des Referendariats an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer zu absolvieren, sind für unsere angehenden JuristInnen relevant. Um einen bestehenden Wettbewerbsnachteil abzubauen, reduzieren wir außerdem den Umfang der Wochenstunden im Schwerpunktbereich. Sehr geehrte Abgeordnete, unsere Universitäten und wir bilden die StaatsanwältInnen, RichterInnen und RechtsanwältInnen von morgen aus. Die Änderung des Gesetzes zur Ausbildung von JuristInnen schafft dafür genau die richtigen Rahmenbedingungen und Rechtsgrundlagen. Ich freue mich sehr auf die angehenden Beratungen. Danke schön. Vielen Dank, Frau Kollegin Camuz. - Weitere Wortmeldungen liegen

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Jonas Pohlmann CDU

Smart Grid mit Tempo und Akzeptanz: ein intelligentes Stromnetz für Niedersachsen

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Heiko Sachtleben GRÜNE

Niedersachsen 2030 - starker Standort, starke Wirtschaft

Herr Sachtleben! Danke, Herr Hilbers, für das Zulassen der Zwischenfrage. Mich interessiert eine einzige Sache. Es ist nur eine einzige Zahl, und mit Zahlen können Sie ja ganz gut umgehen. Wie hoch ist das Wirtschaftswachstum unter diesem wahnsinnig erfolgreichen Bundeskanzler Friedrich Merz? Erst mal: Es wäre höher, wenn Sie nicht überall, im Bundesrat und sonst wo, blockieren würden. Das Zweite

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Pippa Schneider GRÜNE

Reform der Verfassten Studentenschaft zur Beförderung der Wissenschaftskompetenz unserer Hochschulen - Studentenrat (StuRa) statt AStA

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD-Fraktion möchte die niedersächsischen ASten abschaffen, und, ehrlich gesagt: Da weiß ich eigentlich gar nicht, wo ich anfangen soll. Aber eigentlich verwundert es mich überhaupt nicht, dass Sie versuchen, alles, was Ihnen nicht in den Kram passt, was Sie nicht verstehen oder bei dem Menschen andere Meinungen haben als Sie, einfach zu verbieten. Eigentlich verwundert es mich auch nicht, dass Sie als AfD-Fraktion politische Bildung einschränken wollen. Politische Bildung ist der Feind von Populismus und der Feind der extremen Rechten. Menschen, die viel politische Bildung genossen haben, sind Menschen, die komplexe politische Zusammenhänge verstehen. Sie suchen sich nicht den einen Sündenbock für all ihre Probleme seien es migrantisierte Menschen, seien es Geflüchtete oder seien es queere Personen, und sie versuchen auch nicht, ihre Probleme auf einzelne Bevölkerungsgruppen abzuwälzen. Vor diesem Hintergrund wundert mich überhaupt nicht, dass Sie als AfD-Fraktion hier den Auftrag der niedersächsischen Studierendenvertretung, politische Bildung zu betreiben und auch politische Meinungen zu haben, weiter einschränken wollen. Ich kann dieses Gerede von fehlender demokratischer Legitimation der studentischen Selbstverwaltung allmählich echt nicht mehr hören - und das nur, weil dort Menschen aktiv sind, die sich klar und entschlossen gegen die extreme Rechte einsetzen. Die Studierendenparlamente an den Hochschulen werden gewählt wie unsere Landes‑, Bundes- und Kommunalparlamente auch, von allen eingeschriebenen Studierenden. Aus diesen Studierendenparlamenten werden dann ebenfalls mit Standardwahlverfahren die ASten gewählt - also nichts mit ihrer Lügengeschichte der fehlenden Legitimation! Die niedersächsischen ASten sind die demokratisch Frau Kollegin Schneider, wir haben uns in diesem Haus darauf verständigt, dass wir uns gegenseitig nicht der Lüge bezichtigen wollen. Ich empfehle daher, sich für diese Formulierung zu entschuldigen. Gut, ich werde das in Zukunft anders ausdrücken. Ich glaube, es ist deutlich geworden, und insofern bedarf es jetzt keines weiteren Austauschs über die Bänke. Frau Kollegin Schneider, bitte fahren Sie mit Ihrer Rede fort. Die niedersächsischen ASten sind die demokratisch gewählten VertreterInnen der Studierendenschaften - Punkt. Ihr Vorschlag ist ganz schön gruselig. Denn: Wo fängt das an, und wo hört das auf? Wen wollen Sie eigentlich noch abschaffen? Jeden, der Ihnen sagt, was ihm nicht passt, jeden, der politisch anderer Meinung ist, jeden, der es wagt, den Mund aufzumachen? Da könnten wir hier beliebig weiter ausführen, und da blicken wir in einen sehr, sehr düsteren Abgrund. Dieser Antrag ist ein Angriff auf die demokratischen studentischen Strukturen. Sie stellen damit die Autonomie der Hochschulen und die Autonomie der Selbstverwaltung infrage. Doch da werden wir nicht mitmachen! Wir stehen hinter der verfassten Studierendenschaft. Wir stehen hinter unseren Hochschulen. Wir stehen hinter einer offenen, bunten und vielfältigen Gesellschaft. Und wenn es sein muss, dann stellen wir uns auch vor sie.

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Dr. Andreas Hoffmann GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2025 (Nachtragshaushaltsgesetz 2025) und der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im März dieses Jahres hat der Deutsche Bundestag mit breiter Mehrheit die Möglichkeit für strukturelle Neuverschuldung der Länder angepasst. So weit sind sich, glaube ich, alle Fraktionen noch einig. Zusammen mit dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität, dem SVIK, und der dazugehörigen Grundgesetzänderung ergeben sich für Niedersachsen neue finanzielle Spielräume - Spielräume, die wir nutzen wollen für kluge Investitionen, für Zukunftschancen, die wir nicht verstreichen lassen dürfen. Damit wir diese Möglichkeiten rasch einsetzen können, passen wir den Landeshaushalt 2025 mit dem vorliegenden Nachtragshaushalt an. Und es ist richtig, dass wir als Land im Vergleich zu anderen Ländern hier vorangehen. Es ist ebenso richtig, festzustellen: Mit Blick auf Verschuldung und Defizite steht Niedersachsen vergleichsweise, na ja, okay da. Allerdings muss man sagen: auch dank vorangegangener Regierungen. Wo wir allerdings nicht gut dastehen, sind die impliziten Schulden: marode Brücken, veraltete Gebäude, heruntergewirtschaftete Infrastruktur. Wenn von den Landesbrücken 150 in den Kategorien „kritisch" oder „Ausfall" stehen, wenn in Justizvollzugsanstalten Zellen vergammeln und wenn es durch die Dächer der Landesliegenschaften regnet, dann hat in der Vergangenheit eindeutig jemand seine Hausaufgaben nicht gemacht. Zur Einordnung und um das klarzustellen: Wir handeln klar im Rahmen des geltenden Rechts von Bund und EU. Wir handeln bei Weitem verantwortungsbewusster, als es derzeit auf Bundesebene geschieht, um das einmal anzumerken. Ich sage nur: Das Deutschland-Ticket wird teurer, und gleichzeitig senken sie die Luftverkehrssteuer. Aber ich sage mal: Gut, wenn man ein Flugzeug zu besitzen als Merkmal des Mittelstandes ansieht, passt das wahrscheinlich ins Bild. Das sehe ich ein bisschen anders. Wir in Niedersachsen nutzen die neuen finanziellen Spielräume für historische Zukunftsinvestitionen. Die 400 Millionen Euro, die direkt an die Kommunen fließen, wurden erwähnt. Weitere 700 Millionen Euro gehen in die Gebäudesanierung, die Energieinfrastruktur, den ÖPNV, den Wohnungsbau. Um sinngemäß aus der Rede des Bundeskanzlers an die Junge Union vom vergangenen Freitag zu zitieren: Sehen Sie doch bitte das größere Ganze! Liebe CDU, fixieren Sie sich nicht ausschließlich auf die heilige Schuldenbremse! Folgen Sie in diesem Punkt doch mal Ihrem eigenen Kanzler! Die schwarze Null sanierte noch nie eine Brücke, baute noch nie eine Kita, löste noch nie ein Problem. Sie ist Selbstzweck, kein politisches Gestaltungsinstrument. Noch eine Bemerkung zu den Änderungsanträgen von rechts außen: Ihre Anträge gehen bei den Ein- und Ausgaben nicht auf, weil Sie geminderte Einnahmen als Änderung der Ausgaben gebucht haben. Das ergibt im Schnitt eine Überbuchung von knapp 964 Millionen Euro. Aber gut, was sind schon 900 Millionen Euro? Das ist ein Rechenfehler und eigentlich auch gar nicht der Punkt. Der Punkt ist, dass Sie mit den Änderungsanträgen Schulden aufnehmen wollen, um Schulden zu reduzieren. Also eigentlich machen Sie rechte Tasche, linke Tasche - ohne Konsequenz. Ich bitte Sie daher, liebe Abgeordnete: Folgen Sie dem gesunden Menschenverstand, notfalls auch dem Kanzler, vor allem aber der Landesregierung, der ich hier noch einmal ausdrücklich danken möchte. Stimmen Sie dem Nachtragshaushalt zu! Vielen Dank. Vielen Dank. - Der Landesregierung können wir nun auch

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Christian Frölich CDU

Für ein faires Erbbaurecht als Grundlage bezahlbaren Wohnens

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Antrag von Rot-Grün greift ein aktuell wichtiges Thema auf. Ich vermute, dass jeder von uns hier im Landtag mittlerweile durch betroffene Bürgerinnen und Bürger für dieses Thema sensibilisiert wurde. Niedersachsen gehört zu den Bundesländern mit der höchsten Zahl an Erbbaurechtsverträgen. Etwa 5 bis 10 % der Bevölkerung leben auf Erbbaurechtsgrundstücken. Die Klosterkammer ist deutschlandweit der größte Erbbaurechtsgeber. Viele dieser Verträge stammen aus den 1950er-Jahren und laufen in den kommenden zwei Jahrzehnten aus. Bis 2045 sind rund 2 600 Verträge der 17 000 Verträge davon betroffen. Im Zuge der Verlängerungen kommt es wir haben es gerade gehört durch die Kopplung des Erbbauzinses an die stark gestiegenen Bodenrichtwerte zum Teil zu erheblichen Mehrbelastungen der Erbbaurechtsnehmer. Das betrifft übrigens insbesondere die Verträge, die unter der Geltung der Preisstoppverordnung von 1936, die bis 1960 in Niedersachsen Geltung hatte, abgeschlossen worden waren. Auch bei Neuverträgen kommt der ursprünglich sozialpolitische Gedanke, Grundstücksflächen günstig zur Verfügung zu stellen, um beispielsweise geförderten Wohnungsbau oder das kleine Eigenheim zu ermöglichen, ebenfalls unter die Räder. In den einzelnen, regional unterschiedlichen Fällen steigen die Erbbauzinsen um mehrere Hundert Prozent. Dies führt für viele betroffene Haushalte zu existenziellen Sorgen. Die laufenden Belastungen übersteigen dabei häufig die finanziellen Möglichkeiten der Erbbauberechtigten. Zudem mindern die hohen Zinsen den Wert der Immobilien. Zusätzlich gibt es die Besonderheit, dass auch junges Wohnen, zum Beispiel beim Studentenwerk in Göttingen, durch diesen rasanten Anstieg der Erbbauzinsen kaum mehr bezahlbar ist bzw. eine Sanierung der Gebäude plötzlich vollkommen unwirtschaftlich wird. Obwohl die Verträge zwischen Erbpachtgeber und Erbpachtnehmer eindeutig formuliert sind und viele Erbbaurechtsnehmer über Jahre von diesen günstigen Konditionen profitiert haben, sollten die wirtschaftlichen Belastungen in den betroffenen Regionen für die Erbbauberechtigten nicht in einem solchen Maß steigen, dass die soziale Tragfähigkeit verloren geht. Die Klosterkammer verweist zu Recht darauf, dass ihre Einnahmen für zentrale Aufgaben verwendet werden: die bauliche Erhaltung von Kirchen, Klöstern, Denkmälern, die Förderung sozialer Projekte sowie kirchliche Bildungsarbeit. Diese Leistungen kommen der gesamten Gesellschaft zugute und rechtfertigen daher eine solide Einnahmenbasis. Mittlerweile stellen die Erbbaurechtserträge rund 50 % der Gesamteinnahmen des Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds dar. Andererseits, meine Damen und Herren, muss in diesem Kontext schon auch kritisch hinterfragt werden, warum die Klosterkammer über finanzielle Spielräume verfügt, um Verluste einer Tochtergesellschaft in Höhe von aufsummiert rund 12 Millionen Euro seit 2008 gemäß Drucksache 19/7794 auszugleichen. Die Klosterkammer ist nach der Landeshaushaltsordnung verpflichtet, die Erbbauzinsen nach festen Sätzen am Bodenwert auszurichten: 5 % für Wohnungsbau, 6 % für Gewerbe, 4 % für den geförderten Wohnungsbau. Damit sind die Gestaltungsspielräume sehr begrenzt. Sonderregelungen, wie sie bereits in Einzelfällen durch ministerielle Erlasse zugelassen wurden, zeigen jedoch, dass flexible und sozialverträgliche Lösungen möglich sind. Der Antrag von Rot-Grün teilt sich in drei wesentliche Bereiche auf. Zunächst soll durch einen klassischen Delegationstrick ein Gremium gebildet werden, das sich um das Gebot der angemessenen Vertragsgestaltung und die wirtschaftliche Tragfähigkeit bei Vertragsverlängerung kümmern soll. Die Einsetzung eines solchen Gremiums, das gemäß dem Wortlaut des Antrags der Forderung nach einer Fachaufsicht gleichkommt, wäre vermutlich verfassungswidrig. Das Ministerium ist Stiftungsaufsicht, ansonsten ist die Klosterkammer verfassungsrechtlich unabhängig. Für die im zweiten Teil rückblickende Zehnjahresmedian-Bewertung mit Bezug auf 2010 zur Festlegung des maßgeblichen Bodenrichtwertes gibt es kein anerkanntes bewertungsrechtliches Verfahren. Ein solches Vorgehen verstößt aus unserer Sicht gegen geltende Rechtsnormen wie § 63 der Landeshaushaltsordnung. Es würde sich dann explizit haushaltsrechtlich die Frage stellen, warum nur im Falle des Erbbaurechts zukünftig der volle Verkehrswert der Grundstücke keine Berücksichtigung mehr finden soll. Der letzte Teil greift dann die Neuverträge auf und versucht für geförderten Wohnraum auf angespannten Wohnungsmärkten deutlich reduzierte Zinssätze und einen Festschreibungszeitraum von 75 Jahren zu ermöglichen. Da es mittlerweile gerade in sämtlichen Mittel- und Oberzentren angespannte Wohnungsmärkte gibt, entziehen Sie der Klosterkammer mit dieser pauschalen Regelung zumindest für alle Neuverträge ihre wirtschaftliche Einnahmeseite zur Sicherung des Stiftungsvermögens. Dies ist eine klare Benachteiligung des Erbbaurechtsgebers, also des Grundstückseigentümers, und würde im Ergebnis dazu führen, dass der öffentlichen Hand bei diesen pauschalen Änderungen Erträge, die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben bestimmt sind, entzogen und private Vermögen dadurch eben gestärkt würden. Bezüglich des Mustererbbaurechtsvertrags möchte ich nur anmerken, das der von der Klosterkammer verwendete Erbbaurechtsvertrag in wesentlichen Punkten erbbaurechtsfreundlicher ist als der Mustervertrag. Zu allen Punkten dürften somit die Beratung, die Unterrichtung und sicherlich auch die Anhörung sehr spannend werden. Als CDU sehen wir ebenfalls Handlungsbedarf, meinen aber, dass die Klosterkammer verbindliche sozialpolitische Optionen für Familien, Senioren, Studierende oder den geförderten Wohnungsbau erhalten sollte, um somit weiter das Heft des Handelns in der Hand zu behalten, statt durch starre, rechtlich bedenkliche Normierungen von oben in die Defensive gedrängt zu werden. Bei Bestandsverträgen sind auch weitere Abschläge bei vorzeitiger Verlängerung oder die Einführung eines zusätzlichen Nachlasses auf angespannten Märkten oder für besonders betroffene Gruppen denkbar. Ebenso könnte eine neue Bezugsgröße für den Erbbauzins wie von der Klosterkammer Ende Oktober selbst angeregt die zehnjährige Bundesanleihe eingeführt werden. Wir freuen uns auf konstruktive Beratungen, und ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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Delia Klages AfD

Bürokratieabbau in Zahnarztpraxen

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Belastung durch Dokumentationen, durch Vorgaben aus der EU und Bundesrecht und durch Verwaltungsabläufe hat das erträgliche Maß schon lange überschritten. Die Zahnärzteschaft benennt diese Belastung seit Jahren klar. Genau deshalb wäre es wichtig gewesen, sich mit dem Antrag der CDU im Ausschuss ernsthaft zu befassen. Wer den Vorgang im Ausschuss verfolgt hat, weiß jedoch, dass eine ernsthafte Befassung nicht stattgefunden hat. Der Antrag lag über ein Jahr im Ausschuss, wurde mehrfach vertagt, wieder aufgerufen, erneut verschoben und einmal sogar versehentlich auf die Tagesordnung gesetzt, um dann gleich wieder abgesetzt zu werden. Die Anhörung, die sowohl die Opposition als auch die Fachverbände begrüßt hätten, wurde von der SPD und den Grünen Monat für Monat hinausgezögert und am Ende gar nicht durchgeführt. Mit anderen Worten: Die Zeit wurde verplempert, ohne dass inhaltlich neue Erkenntnisse hinzugewonnen wurden. Die Probleme sind aber geblieben. Trotzdem bleibt festzustellen: Der CDU-Antrag trägt in wesentlichen Punkten nicht. Viele Forderungen betreffen Bereiche, in denen das Land schlicht keine Zuständigkeit besitzt. Praxisbegehungen nach dem Medizinproduktegesetz können nicht an Kammern übertragen werden. Dokumentations- und Hygieneregeln werden bundeseinheitlich vorgegeben. Das Niederlassungsrecht ist eindeutig Bundessache. Wer hier landespolitische Lösungen verspricht, erzeugt Erwartungen, die der Landtag niemals erfüllen kann. Der Antrag hätte es aber verdient gehabt, im Ausschuss wirklich inhaltlich beraten zu werden, um die Lösungsansätze, die er hat, auch richtig adressieren zu können. Für uns als AfD-Fraktion gilt: Wir stehen für einen Bürokratieabbau. Wir wollen echte Entlastung für die Praxen. Was nötig gewesen wäre, ist klar: eine ehrliche Überprüfung der landeseigenen Vollzugspraxis, transparente Standards bei Begehungen, verlässliche Kommunikation und ein klares Signal an den Bund, die überfälligen Entlastungen endlich umzusetzen. Eine Anhörung hätte genau diese Debatte eröffnet. Sie fand allerdings nicht statt. Aus diesem Grund kann der Antrag von uns nicht abgelehnt werden. Die teilweise falschen Adressierungen machen aber auch eine Zustimmung unmöglich. Deshalb werden wir uns enthalten. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Klages. - Als Nächstes hat sich zu Wort gemeldet:

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Jan Henner Putzier SPD

23. Eingabenübersicht

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die vorliegende Petition ist mit dem Votum „Sach- und Rechtslage" zu behandeln. Alle Argumente, die hier auch eben genannt worden sind, wurden in der Stellungnahme durch die Landesregierung entkräftet. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die vermeintlich in Rede stehende kommunale Belastung durch eine Notunterkunft der LAB.NI am Ende sogar gesenkt wird. Denn die dortigen Plätze werden auf die Zuweisungen angerechnet und belasten nicht die Integrationskraft vor Ort. Die Stellungnahme der Landesregierung ist klar. Ich möchte diesen Anlass gerne für ein bisschen Erwachsenenbildung nutzen. Was bedeutet das Votum „Material"? Herr Kollege Putzier! Herr Reinken, bitte! Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage. Dem wird offensichtlich entsprochen. - Herr Kollege Reinken, Sie haben das Wort! Von Herrn Reinken immer! Ach so, ich habe Sie so verstanden,

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Grant Hendrik Tonne SPD

Stillstand beim LNG-Projekt in Stade - Symbol einer verfehlten Energiepolitik in Niedersachsen?

Herr Minister Tonne wird antworten. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe eben in der Beantwortung der Dringlichen Anfrage erläutert, dass das Land Niedersachsen erstens an dieser Stelle kein Vertragspartner ist. Zweitens entstehen dem Land Niedersachsen durch die Regelung zwischen Bund und Land in der Frage, wann die „Energos Force" vor Ort sein wird, um ihre Tätigkeit aufnehmen zu können, keine Schäden. Dadurch besteht auch kein Interesse daran, hinsichtlich der Frage der Abwicklung auf Bundesebene Informationen vorzulegen. Vielen Dank, Herr Minister Tonne. - Die zweite Zusatzfrage aus der Fraktion der CDU stellt die Kollegin Reinecke.

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Harm Rykena AfD

Ergebnis IQB-Bildungstrend 2024 für Niedersachsen: Platz 13 vor NRW, Hessen und Bremen

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Rahmen der Studie „Bildungstrend 2024" des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) der Humboldt-Universität zu Berlin wurden bundesweit 48 000 Neuntklässler an mehr als 1 500 Schulen getestet. In Niedersachsen nahmen 2 563 Schüler aus 84 Schulen an der Studie teil. Überprüfungsgegenstand waren die Kompetenzen im Fach Mathematik sowie in den naturwissenschaftlichen Fächern Physik, Chemie und Biologie. Im Fach Mathematik belegt Niedersachen im Vergleich der Bundesländer den 14. Platz vor NRW und Bremen. Gegenüber 2018 verzeichnet Niedersachsen vor Thüringen und NRW in diesem Sachgebiet einen Leistungsrückgang um 29 Punkte. Das bedeutet, dass 37,1 % der getesteten niedersächsischen Schüler den Mindeststandard in Mathematik für den mittleren Bildungsabschluss nicht erreichen. In den naturwissenschaftlichen Fächern erreichte Niedersachsen 464 bis 466 Punkte und befindet sich damit unterhalb des Bundesdurchschnitts. „Bei 26,3 Prozent der Neuntklässler stimmt die Chemie nicht, 18,2 Prozent scheitern an den Mindeststandards in Physik und in Biologie immerhin 11,8 Prozent. Das sind insgesamt verheerende Ergebnisse für Niedersachsens Schulen." So der Philologenverband Niedersachsen. In der Gesamtbewertung der IQB-Studie „Bildungstrend 2024" nimmt Niedersachsen den 13. Platz unter den 16 deutschen Bundesländern ein. Daher stelle ich folgende Fragen: 1. Welche Einschätzung nimmt die Landesregierung hinsichtlich des Ergebnisses der IQB-Studie „Bildungstrend 2024" für Niedersachsen vor? 2. Welche Umstände sind nach Kenntnis der Landesregierung jeweils teilursächlich für das festgestellte Resultat der Studie „Bildungstrend 2024" für Niedersachsen? 3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung auf welchen Feldern ergriffen bzw. wird sie gegebenenfalls ergreifen, um nach der Auswertung zukünftiger Datenerhebungen im schulischen MINT-Bereich einen der oberen Plätze in der Rangliste der Bundesländer bei Bildungsvergleichen einzunehmen? Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Rykena. -

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Jens Nacke CDU

Entwurf eines Gesetzes zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge - Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages

nur nicht verbessert; sie werden verschlechtert, indem NDR Schlager zukünftig eingestellt wird ein Programm, das hier in Niedersachsen wenige Hundert Meter weiter im Landesfunkhaus produziert und hergestellt wurde. Die Angebote in Niedersachsen werden verschlechtert. Ich habe in der Anhörung die Stellvertretende Intendantin des NDR und Direktorin des Landesfunkhauses gefragt, ob es eine Kompensation gibt. Die Antwort war: Das ist nicht vorgesehen. - Das ist das Ergebnis. Sie verschlechtern die Versorgung Niedersachsens auf Kosten der Angebote, die wir hier produzieren. Und was bekommen Sie dafür? Keine Zustimmung zum Achten Medienänderungsstaatsvertrag - nicht nur von uns nicht, sondern insgesamt nicht. Bayern und Sachsen-Anhalt haben von vornherein angekündigt, dass dem Achten Medienänderungsstaatsvertrag nicht zugestimmt wird, wenn die Sender nicht ihre aktuell laufende Klage zurücknehmen werden. Und genau das wird jetzt passieren. Das heißt: Sie verändern hier Strukturen auf einem minimalen Niveau, verschlechtern die Angebote für Niedersachsen und sichern trotzdem nicht die finanziellen Möglichkeiten, die das Land hat. Wenn Herr Wook das hier jetzt abfeiert, das sei alles umgekehrt: Was ist das, bitte, für ein Verständnis von Landespolitik, zu glauben, dass ein Landesparlament einem Gesetzentwurf zustimmen kann, ohne aber bereit zu sein, dem Gesetzentwurf gegebenenfalls zu widersprechen? Welches Verständnis von Landespolitik steckt denn, bitte sehr, dahinter? Das ist eine Scheinlösung, die hier angeboten wird. Deswegen sind die Lösungen nicht ausreichend. Dieser Ministerpräsident hat sich bislang noch nicht sehr intensiv mit Medienpolitik befasst. Er wird das in seiner Amtszeit auch nicht mehr tun. Das ist in Niedersachsen üblich. Und das ist genau einer der Vorwürfe, die ich an dieser Stelle auch gegenüber der Landesregierung erhebe. Der NDR ist eine Vierländeranstalt. Eigentlich müsste das ein Vorteil sein. Aber weil der NDR seinen Sitz im kleinen Hamburg hat und das große Niedersachsen wie ein schlafender Riese die Interessen nicht vertritt weder die Interessen des Landes im NDR noch die Interessen des NDR gegenüber den anderen Bundesländern, zahlt der NDR immer drauf. „Die Großen unterstützen die Kleinen" mag ein Ansatz sein, aber wenn das großen Niedersachsen im NDR zulasten der kleinen Länder aufgestellt wird und wenn der Gesamtverbund der anderen Länder zulasten des großen NDR aufgestellt wird, dann ist das Ergebnis eine schlechtere Medienversorgung in Niedersachsen, die schlechteste Medienversorgung durch öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Das werden wir nicht länger akzeptieren! Und deswegen werden wir den Siebten und den Achten Änderungsstaatsvertrag ablehnen.

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Reinhold Hilbers CDU

Niedersachsen 2030 - starker Standort, starke Wirtschaft

so niedergeredet bei 1,4 % liegt? Wissen Sie, es kommt immer auf die Struktur an, darauf, was Sie gerade vorfinden. Nichtsdestotrotz kommt es am Ende darauf an, dass Sie aus dem Potenzial, das Sie haben, auch etwas machen. - Frau Kollegin, wenn Sie eine Frage stellen, dann müssen Sie bei der Beantwortung schon zuhören. Ich würde ein paar Dinge, die Windfall-Profits sind, herausrechnen. Die Probleme in der Automobilindustrie, die Transformationsfragen, gehen Sie nicht entschieden und entschlossen an. Und Sie haben in Niedersachsen im Bereich des Potenzialwachstums das ist das organische Wachstum in einer Volkswirtschaft riesige Probleme. Diese Probleme verkennt in der Industrie doch niemand. Sie hätten an der Veranstaltung der Unternehmerverbände Niedersachsens teilnehmen sollen! Was haben die Ihnen denn gesagt? Ihnen ist dort vorgeworfen worden, dass Sie im Haushalt keine Priorisierungen machen, sondern sich, statt zu investieren und zu priorisieren, Freiräume für Ihre Projekte schaffen. Das ist dort vorgetragen worden und nicht etwa, dass Sie besonders gut sind. Sie brauchen doch nur auf die Wirtschaft zu hören! Dann kriegen Sie genau die Antworten, die Sie von mir nicht hören wollen. Solange Sie die Beurteilungen der Wirtschaft nicht ernst nehmen und Ihr Weltbild für das richtige halten, werden Sie nicht zu dem notwendigen Ergebnis kommen. Kollege Hilbers, es gibt einen weiteren Wunsch nach einer Zwischenfrage. Ja, immer gerne. Der Kollege Constantin Grosch möchte fragen. Bitte sehr! Sehr geehrter Herr Hilbers,

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Christoph Plett CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Wahlmann, ich teile Ihre Auffassung, dass die niedersächsische Justiz in der digitalisierten Welt ankommen muss. Sie haben jetzt mit diesem Gesetzentwurf dazu etwas vorgelegt. Wir als CDU glauben, dass es an der Zeit ist, die Staatsexamina der Juristen der digitalen Welt anzupassen. In dem Gesetzentwurf, den Sie vorgelegt haben, liegt ein Schwerpunkt auf der Digitalisierung. Die nun kommenden Generationen von Referendarinnen und Referendaren, Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten arbeiten ausschließlich mit volldigitalen Akten. Dieser Digitalisierungsschub soll nunmehr durch die Möglichkeit elektronisch durchgeführter Prüfungen und digitaler Studieninhalte auch in die Ausbildungs- und Prüfungsphasen übernommen werden. Das ist aus unserer Sicht der richtige Weg. Wir glauben, dass mit den Dingen, die Sie angesprochen haben und die auch Inhalt dieses Gesetzentwurfs sind digitale Prüfung, Ausbildung und Praktika, der richtige Weg eingeschlagen worden ist. Ich will kurz auf die Inhalte des Gesetzentwurfs eingehen. Zu den digitalen Prüfungen ist extra geregelt worden: „Die Möglichkeit, die Aufsichtsarbeiten elektronisch anzufertigen, kann angeboten werden." Das beinhaltet immer noch die Möglichkeit der Auswahl. Ich glaube, dass in der Zukunft der überwiegende Teil der Juristinnen und Juristen diese digitale Möglichkeit nutzen wird. Diejenigen, die dazu angehört worden sind, haben eingewendet, dass die Möglichkeit besteht, dass das Digitale gegenüber dem Analogen ein wenig vorteilhafter bewertet würde, weil man es besser lesen kann. Das glaube ich nicht. Ich habe das Zutrauen in die Prüfer, die die Staatsexamina abnehmen, dass sie dabei keinen Unterschied machen werden. Sie sind gut ausgebildet und qualifiziert, und ich glaube, dass dieses Argument in der Zukunft nicht ziehen wird. Des Weiteren zur Ausbildung: Ich bin sehr dafür, dass die Praktika auch weiterhin einen Schwerpunkt in diesem Gesetz bilden. Ich kann mich daran erinnern, als ich in der Staatsanwaltschaft das erste Mal die Anklage vertreten habe. Da merkte man: Jetzt ist man im juristischen Geschäft; jetzt ist man dabei, den Staat als Staatsanwalt zu vertreten. Man muss Fragen stellen, man muss sich dem Verfahren vor Gericht anpassen, man muss Neuerungen aufnehmen, die im Prozess vorgetragen werden. Bei all dem sagen wir: Das ist richtig. Denn es hat überhaupt keinen Sinn, dass wir Juristinnen und Juristen ausbilden, die erst, wenn sie den Praxisschock bekommen, zu dem Ergebnis kommen: Nein, das ist nichts für mich. Das, was jetzt in Speyer angeboten wird, ist auf jeden Fall eine Möglichkeit, über den Tellerrand hinauszusehen. Dass die Möglichkeit gegeben wird, an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer auch eine längere Zeit seiner Stage zu verbringen, halte ich für vollkommen richtig. Es wurde dann der Einwand gebracht, dass damit vielleicht die Ausbildung zum Anwalt eingeschränkt wird. Auch dieses Argument halte ich für nicht zielführend. Wir Juristen werden dafür ausgebildet, uns schnell in neue Sachverhalte einarbeiten und uns Strukturen erarbeiten zu können. Ich glaube, dass uns genau das auch befähigt, Schwerpunkte zu setzen. Deswegen halte ich Speyer für das vollkommen Richtige. In diesem Sinne glaube ich, dass wir mit dieser Ausbildung unserer Juristinnen und Juristen gut beraten sind - insbesondere vor dem Hintergrund, dass wir als Justizstandort Niedersachsen eine Ausbildung forcieren müssen, die auf dem Stand von heute ist und nicht in die Vergangenheit, sondern in die Zukunft gerichtet ist. Mit Blick auf die bestehenden Herausforderungen seien es strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, sozialrechtliche oder zivilrechtliche sind wir als Land Niedersachsen geradezu dazu aufgerufen, unsere Juristinnen und Juristen für die Zukunft auszubilden. Ich glaube, das werden wir erreichen. Haben Sie herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Christian Meyer

Stillstand beim LNG-Projekt in Stade - Symbol einer verfehlten Energiepolitik in Niedersachsen?

Jetzt aber: Der Energieminister! Herr Minister Meyer, bitteschön! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Terminal ist gebaut und genehmigt. Wenn das Schiff, das bereits vor Ort war, wiederkommt, dann kann es natürlich die in, glaube ich, 2023 in Kraft getretene Genehmigung nutzen. Sie erfüllt denselben Zweck wie die Genehmigung, die wir für Wilhelmshaven erteilt haben. Wenn das Schiff kommt, dann liegen alle Voraussetzungen vor, weil die Genehmigung 2023 für die Inbetriebnahme der schwimmenden FSRU erteilt wurde und der Anleger gebaut und fertiggestellt wurde. Vielen Dank. - Die vierte Zusatzfrage aus der

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Hanna Naber SPD

Mitteilungen der Präsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 76. Sitzung im 29. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode. Tagesordnungspunkt 1: Ich bitte Sie, sich, soweit möglich, von den Plätzen zu erheben. Meine Damen und Herren, am 8. Oktober 2025 verstarb der ehemalige Abgeordnete Gustav Isernhagen im Alter von 88 Jahren. Gustav Isernhagen gehörte dem Niedersächsischen Landtag als Mitglied der Fraktion der CDU von 1982 bis 1994 an. Während dieser Zeit war er Mitglied im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, im Ausschuss für öffentliches Dienstrecht, im Ausschuss für innere Verwaltung und im 11. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Wir werden den Kollegen in guter Erinnerung behalten und widmen ihm ein stilles Gedenken. - Ich danke Ihnen. Trotz Erkältungswelle sind die Reihen sehr gut gefüllt. Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. Zur Tagesordnung: Die Einladung für diesen Tagungsabschnitt sowie die Tagesordnung einschließlich des Nachtrages liegen Ihnen vor. Mit der Tagesordnung mit aktualisierten Redezeiten haben Sie Informationen über die von den Fraktionen umverteilten und die vom fraktionslosen Mitglied des Hauses angemeldeten Redezeiten erhalten. Darf ich das Einverständnis des Hauses mit diesen Redezeiten feststellen? - Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist dem so. Die heutige Sitzung soll demnach gegen 19:10 Uhr enden. Ergänzend weise ich auf Folgendes hin: In der Portikushalle wird derzeit die Ausstellung des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege mit dem Titel „Denkmalpflege. MehrWert als du denkst" präsentiert. Von heute bis zum 20. November 2025 laden Mitarbeitende des Landesamtes Sie herzlich ein, jeweils von 11 bis 14 Uhr in der Ausstellung mit ihnen ins Gespräch zu kommen und mehr über den Mehrwert der Denkmalpflege zu erfahren. Das Landesamt freut sich auf Ihr Interesse und auf Ihren Besuch. Im vergangenen Jahr haben wir gemeinsam viele Päckchen mit Hilfsgütern für die Aktion „Weihnachtstrucker" der Johanniter gesammelt. Auch in diesem Jahr möchte ich mit Ihnen im Rahmen dieser Aktion Hilfsgüter für Menschen in der Ukraine sammeln, denen es vielerorts an Grundlegendem fehlt. Die Päckchen können bis zum 12. Dezember in der Amtsmeisterei abgeholt und, gemäß der beiliegenden Packliste befüllt, wieder abgegeben werden. Zur Übergabe der gesammelten Päckchen am 15. Dezember um 12:30 Uhr möchte ich alle Spenderinnen und Spender recht herzlich einladen. Für die Initiative „Schulen in Niedersachsen online" werden in den kommenden Tagen Schülerinnen und Schüler des Realschulzweiges der Oberschule Söhlde mit einer Onlineredaktion live aus dem Landtag berichten. Die Patenschaft dafür hat der Abgeordnete Markus Brinkmann übernommen. Vielen Dank, Herr Brinkmann! Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr Herr Schriftführer von Danwitz mit. Herr von Danwitz, bitte! Es haben sich entschuldigt: von der Fraktion der CDU Laura Hopmann bis 12 Uhr, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Tamina Reinecke und von der Fraktion der AfD Holger Kühnlenz von 10 bis 18 Uhr. Vielen Dank, Herr von Danwitz. Ich rufe auf: Tagesordnungspunkt 2: Feststellung eines Sitzverlustes gemäß Artikel 11 Abs. 2 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Planungssicherheit für Schulen und Schulträger - Organisation und Finanzierung des Ganztagsbetriebes verlässlich ausgestalten

zu Wort gemeldet. Bitteschön, Frau Hamburg! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist im Bereich des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in den letzten Jahren viel Bewegung entstanden. Auch das Land hat wirklich sehr viel getan, um diesen Rechtsanspruch umzusetzen, der ja nun, ehrlich gesagt, ein Stück weit systemwidrig ist, weil er den Jugendhilfeträger adressiert, wenngleich bislang eigentlich ausschließlich die Schulträger und das Land zuständig sind. - Das Bundesgesetz habe ich nicht beschlossen, Herr Thiele. Ich habe diese Systemwidrigkeit und auch die ambitionierten Zeitpläne durchaus kritisiert. Aber wir müssen das Bundesgesetz umsetzen. Und anders als andere Bundesländer hat Niedersachsen den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe gesagt: Gerne könnt ihr das in der Ganztagsschulen tun! Denn Niedersachsen ist längst ein Ganztagsschulland. Rot-Grün hat schon 2014 entschieden, Niedersachsens Schulen zu Ganztagsschulen weiterzuentwickeln. Insofern können wir hier auf ein geübtes und durchaus bewährtes Verfahren zurückgreifen, das 75 % aller Schulen im Land bereits freudvoll und begeistert nutzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir war wichtig, sehr früh mit den kommunalen Spitzenverbänden ins Gespräch zu kommen und die Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztag miteinander zu besprechen. Uns als Rot-Grün war stets wichtig, die Kommunen an dieser Stelle nicht alleinzulassen. So haben wir als Land entschieden, den Kommunen 50 % der Kofinanzierung für das Abrufen der Bundesinvestitionsmittel als Zuschuss zu zahlen. Und wir haben gesagt: Die Kommunen können unsere Ganztagsschulen gerne nutzen, um den Rechtsanspruch umzusetzen. Weil hier immer wieder Verunsicherung vorherrscht: Sie müssen das nicht tun. Sie können auch nur einzelne Grundschulen zu Ganztagsgrundschulen entwickeln. All das kann die Kommune vor Ort entscheiden. Und auch für die Horte zahlen wir weiter Finanzhilfe; diese wird nicht abgeschafft. Vollkommen klar ist: Wenn man mehr Ganztag anbieten muss, braucht man mehr Geld. Deswegen werden wir den Faktor 0,5 für die Teilnahme am Ganztagsangebot an fünf Tagen in der Woche einführen. Mir ist dabei wichtig: Die Schulen finanzieren sich seit vielen Jahren auf diesem Wege. Ein Großteil der Schulen hat sich deshalb schon auf den Weg gemacht, und dieser hat sich im Grundsatz bewährt. Damit sollten wir nicht vermischen, dass die Schulbudgets im Jahr 2024 durch erhebliche Tarifsteigerungen erheblich unter Druck geraten sind. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir mit dem Haushalt 2025 geheilt, indem wir das Schulbudget deutlich gesteigert haben. Im nächsten Jahr werden wir das Schulbudget noch einmal deutlich steigern, um die Schulen angemessen auszufinanzieren. Aber auch die vielen weiteren Bereiche, die uns betreffen, schauen wir uns an. So sind wir in Gesprächen zu curricularen Vorgaben, zu Möglichkeiten der Fachkräftegewinnung und zur Qualifizierung pädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir haben in Niedersachsen ein Beratungs- und Unterstützungssystem, das sehr gezielt gerade diejenigen Schulen unterstützt und berät, die sich auf den Weg machen. Wir versuchen, die Umsetzung möglichst niedrigschwellig und realistisch zu auszugestalten. Auch eine 100-prozentige Kapitalisierung ermöglichen wir, gerade in Zeiten des Fachkräftemangels. Trotzdem ist mir wichtig zu sagen: Die Umsetzung des Rechtsanspruchs ist nicht nur für das Land, sondern gleichermaßen für die Kommunen ein extrem ambitioniertes Unterfangen. Insofern wird es 2026 zwar überall funktionieren, aber nicht überall sofort perfekt sein. Mir ist es noch einmal wichtig zu betonen, weil Sie mir das vorgeworfen haben: Ich bin sehr intensiv mit den Kommunen im Gespräch. Wir haben gerade erst im letzten Sommer einen großen Kongress mit allen Schulträgern in Niedersachsen veranstaltet. Sie konnten uns ihre Fragen stellen und ihre Meinung sagen. So können wir zusammenarbeiten. Mit den kommunalen Spitzenverbänden haben wir regelmäßige Routinen, mit denen wir versuchen, Steine aus dem Weg zu räumen. Zu Ihrem Vorwurf, Herr Reinken, möchte ich hier sagen: Sie reden hier immer von einem großen Stein, der mittlerweile, wenn er überhaupt noch existiert, längst nur noch ein Kiesel ist. Mir ist wichtig, noch einmal zu betonen: Alle Schulen können mit den jetzigen Erlassen arbeiten und ihren Ganztag planen. Das habe ich den Kommunen geschrieben, das habe ich den Schulen geschrieben, das steht in den FAQ auf unserer Homepage. Insofern sind hier wirklich überhaupt keine Fragen offen. Das möchte ich Ihnen so deutlich sagen. Gleichzeitig haben wir versucht, weiter pragmatisch Wege zu ebnen. So gilt für Schulen künftig eine Vergabegrenze von 100 000 Euro. Was für eine Entbürokratisierung, liebe Kolleginnen und Kollegen, was für eine Entlastung unserer Schulen! Was für eine Entscheidung! Das hat es vorher so nie gegeben. Wir haben uns auf Bundesebene erfolgreich für die Verlängerung der Fristen zur Beantragung der Ganztagsmittel eingesetzt. Hier möchte ich Karin Prien ganz herzlich dafür danken, dass Sie unserer Bitte gefolgt ist. Wir haben den Kommunen 600 Millionen Euro zusätzliche Investitionsmittel gegeben. Wir geben ihnen jetzt den größten Teil der Bundesinvestitionsmittel vollkommen unbürokratisch. Auch diese können sie natürlich in die Ganztagsschulen investieren. Gemeinsam mit dem Bund haben wir auch das Problem der Ferienbetreuung gelöst, sodass unsere Kommunen auch attraktive Ferienbetreuungsangebote machen können. Insofern ist es mir wichtig zu sagen: Die Umsetzung der Ganztagsschule ist eine Mammutaufgabe. Niedersachsen unterstützt hier die Kommunen stark. Schauen Sie in andere Bundesländer, gerne auch in CDU-regierte! Da läuft es ganz anders. Fragen Sie mal die dortigen Bürgermeister, wie zufrieden sie mit der Umsetzung sind! Wir werden die Bretter weiter gemeinsam bohren. Denn in der Tat ist eine gute Ganztagsschule ein wichtiger Garant sowohl für Bildungsgerechtigkeit als auch für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

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Hartmut Moorkamp CDU

Vogelgrippe: Großställe in der Krise - Prävention und Resilienz verbessern

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir die Titel der Aktuellen Stunden und die bisherigen Redebeiträge miteinander vergleichen, wird schon eines deutlich: Während auf der einen Seite versucht wird, die Vogelgrippe für eine Grundsatzdebatte zur Tierhaltung zu nutzen, steht die CDU-Fraktion auch in dieser schwierigen Zeit fest an der Seite unserer landwirtschaftlichen Familienbetriebe. Was mich aber wirklich am meisten ärgert, ist, dass seitens der Grünen schon seit Wochen versucht wird, gemeinsam mit den üblichen Verdächtigen das aktuelle Seuchengeschehen zu nutzen, um Stimmung gegen die moderne Nutztierhaltung in Niedersachsen zu machen. Sehr geehrter Herr Leddin und sehr geehrter Herr Schroeder, seit Ausbruch des Seuchengeschehens agieren Sie in einem fatalen Dreiklang aus Verharmlosen, Aufschieben und Ablenken. Sie und Ihre Ministerin haben die Lage völlig falsch eingeschätzt. Das hat existenzielle Konsequenzen für die Tiere, für die Betriebe und für die Beschäftigten. Anstatt Verantwortung zu übernehmen, schieben Sie den Schwarzen Peter in dieser Aktuellen Stunde unseren Tierhaltern und der Nutztierhaltung in Niedersachsen zu. Um es mit Ihren Worten zu sagen: Das ist verantwortungslos, und das ist respektlos. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Grünen, Sie bezeichnen uns gerne als das Agrarland Nummer eins. Aber ich stelle mir die Frage: Woher kommt Ihre Ablehnung gegenüber unserer Landwirtschaft? Woher kommt das ständige Misstrauen? Woher kommen die Vorurteile? Und warum immer diese ständige Verdrehung der Fakten? Das aktuelle Seuchengeschehen bedeutet nicht nur wirtschaftliche Einschnitte. Es ist auch eine extreme mentale Belastung für unsere Tierhalter. Kein Tierhalter hat ein Interesse daran, dass ein Seuchenfall in seinem Betrieb ausbricht, und kein Tierhalter in Niedersachsen hat ein Interesse daran, seine Tiere keulen zu lassen. Als bereits 14 Landkreise in Niedersachsen die Anordnung zur Stallpflicht verfügt hatten, hat Ihre Ministerin Ende Oktober noch dazu aufgerufen, die Lage nicht zu dramatisieren, um einen kühlen Kopf zu bewahren; es habe schon größere Ausbrüche gegeben. Wie fatal diese Fehleinschätzung war, belegen die inzwischen über 1 Million notgetöteten Tiere in den Nutztierbeständen und die zahlreichen toten Tiere in den Wildvögelbeständen. Noch nie ist die Geflügelpest in einer solchen Intensität in so kurzer Zeit ausgebrochen. Sie und Ihre Ministerin haben die Gefahr unterschätzt und viel zu zögerlich gehandelt. Dafür tragen Sie letztendlich auch die Verantwortung. Meine Damen und Herren, wir haben als CDU-Fraktion von Anfang an auf härtere Schutzmaßnahmen gepocht. Wir haben von der Ministerin entschlossenes Handeln eingefordert, um vor der Welle zu bleiben. Mit dem heutigen Tag können wir festhalten: Das ist Ihnen grandios missglückt. Ja, zur Wahrheit gehört dazu: Das Seuchengeschehen ist aktuell in Regionen mit besonders hoher Viehdichte auch besonders hoch. Sie ziehen aber die falschen Rückschlüsse daraus. Die Vogelgrippe verbreitet sich nicht aus den Ställen in die Natur, sondern umgekehrt. Wesentlich tragen unsere Wildvögel dazu bei. Wo es viele gibt, kommt es auch zu einem erhöhten Infektionsgeschehen. Das gilt übrigens auch für den Landkreis Cloppenburg und die Gemeinden Garrel und Bösel. Das gilt wissenschaftlich belegt besonders entlang der Zugrouten und an Wasserflächen. Ein weiterer falscher Rückschluss ist der konstruierte Zusammenhang: große Ställe, viele Fälle. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist schlichtweg falsch. Meine Damen und Herren der Grünen-Fraktion, wenn diese Fakten von politischer Untätigkeit flankiert werden wie beim Thema Gänsemanagement das ist schon genannt worden, dann fördert man direkt die endemische Ausbreitung des Seuchengeschehens hier in Niedersachsen. Hier soll den Tierhaltern die Verantwortung für die Vogelgrippe zugeschoben werden, um von den eigenen Versäumnissen abzulenken. Das ist nach unserer Auffassung einer Regierungsfraktion und einer Landwirtschaftsministerin unwürdig und ein Affront gegenüber unseren Landwirten. Das weisen wir an dieser Stelle entschieden zurück. Dann haben Sie darauf hingewiesen, dass es Konzepte braucht. Das ist richtig. Der letzte massive Seuchenzug ist jetzt drei Jahre her, und die Landwirtschaftsministerin ist seit drei Jahren im Amt. Wo sind denn die in der Zwischenzeit erarbeiteten Konzepte für die vier intensiven Regionen, um einer solchen Lage am Ende Herr zu werden? Wo sind die wirksamen Lösungen? Wo sind die Unterstützungsmaßnahmen für unsere Landwirte? Richtig, ich kenne sie nicht, denn es gibt sie bis heute nicht. Ihr rot-grüner Dreiklang aus „müsste", „könnte" und „sollte" war und ist fahrlässig. An dieser Stelle sage ich aber auch: Zur Lösung müssen wir über das Thema Impfungen diskutieren, und wir müssen am Ende auch gemeinsam auf die EU-Ebene einwirken, um zu praxistauglichen Lösungen zu kommen, damit sich dieses Seuchengeschehen am besten nicht wiederholt. Noch einmal an die Grünen-Fraktion gerichtet: Mit Ihrer kleinteiligen Agrarpolitik hier in Niedersachsen werden wir Ziele wie Ernährungssouveränität und Krisenresilienz sicherlich nicht erreichen. Kümmern Sie sich um unsere Landwirtschaft und ihre Existenzsicherung, anstatt jede Kartoffelkiste am Wegesrand zu fördern oder uns mit DGE-Standards zu belegen! Legen Sie im Sinne unserer Tiere, Tierhalter und Landwirte Ihre Scheuklappen ab, und setzen Sie endlich die Kompetenzbrille auf! Wir wollen und werden Sie dabei gern unterstützen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

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Dr. Andreas Philippi

Wie wirkt sich der neue Hebammenhilfevertrag auf die geburtshilfliche Versorgung in Niedersachsen aus?

Herr Minister! Frau Präsidentin! Jeder Mensch hat das Recht, seinen Arbeitsplatz frei zu wählen, und jeder kann kündigen, wenn er einen Vertrag hat. Aber ich habe Ihnen sehr ausführlich erklärt, wo es wie viele Kündigungen gegeben hat. Wenn Sie zugehört haben, haben Sie auch gehört, dass das relativ überschaubar ist und es dadurch keine qualitative Verschlechterung der Versorgung im ganzen Land gegeben hat - bis jetzt jedenfalls nicht. Ich werde nicht auf die Frage antworten, ob ich für einen Strukturwandel etwas billigend hinnehmen muss, weil ich weiß, dass gerade die Geburtsversorgung durch Hebammen und durch Geburtskliniken in diesem Land extrem gut aufgestellt ist und wir im Rahmen der Krankenhausreform sehr genau darauf achten, wie das aufrechterhalten werden kann. Das ist unser aller Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Danke, Herr Minister. - Für die Fraktion der CDU hat sich mit der dritten Zusatzfrage Frau Hopmann zu Wort gemeldet. Frau Hopmann, bitte! Sie haben das Wort.

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Vanessa Behrendt AfD

Starker Start ins Leben: Babybegrüßungsgeld einführen und Familien entlasten!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn sich die SPD aufregt, zeigt das: Wir haben alles goldrichtig gemacht. Unsere AfD-Fraktion fordert heute ein Babybegrüßungsgeld und ein ergänzendes Familiengeld. Das heißt konkret, mit jeder Geburt erhalten Familien einmalig 2 000 Euro und 36 Monate lang zusätzlich 125 Euro. Voraussetzung ist: Die Kinder besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit, und die Familien bzw. Elternteile haben seit mindestens zwölf Monaten ihren Hauptwohnsitz durchgehend in Niedersachsen. Das ist sinnvoll, und das ist überfällig. Und jetzt stellt sich die SPD hin und schimpft: Die AfD will ein Kinderbegrüßungsgeld nur für Deutsche. - Da habe ich nur eine Frage: Ja, für wen denn auch sonst? Warum sollten wir in einer geschlossenen Solidargemeinschaft Geld an Leute verteilen, die dieser nicht angehören? Übrigens eine Solidargemeinschaft, die maßgeblich die SPD mitgeformt hat. Sollen wir ernsthaft allen, die gerade aus dem FlixBus gestiegen sind, Begrüßungsgeld für ihre Kinder zahlen? Ein Staat muss sich zuerst um seine Bürger kümmern, um sein Volk. Nicht um alle, nicht um irgendwen, sondern um die eigenen. Ja, was denn auch sonst? Mit der AfD unterscheiden wir zwischen Deutschen und Nichtdeutschen, so wie es das Grundgesetz tut. Artikel 8, Artikel 9, Artikel 11 - sie alle gelten nicht für jeden, sondern für Deutsche. Für die SPD ist das völkisches Denken. Sie fragt: Was kommt als Nächstes? - O‑Ton von Wiard Siebels, dem Parlamentarischen Geschäftsführer: „Nach Hautfarben separierte Bänke?" Herr Siebels, persönlich würde ich Ihnen etwas anderes raten. Politisch sage ich Ihnen: Machen Sie weiter so! Sie sind wirklich der beste Wahlkämpfer, den wir uns als AfD wünschen können! Ich rufe alle SPD-Mitglieder auf: Wählen Sie Wiard Siebels weiterhin in Spitzenpositionen! Damit helfen Sie uns als AfD wirklich am meisten. ‑ Das könnte durchaus möglich sein. Stellen Sie sich vor, Sie gehen in ein anderes Land, bekommen ein Kind und sagen: Ich will Geld vom Staat! - Dann wird Ihnen das Land höflich sagen: Dieses Geld ist für unsere Bürger! - Wenn Sie Anstand hätten, würden Sie sagen: Ja, was denn auch sonst? Aber die SPD hat keinen Anstand. Sie sagen: Was fällt denen ein? Was fordern die als Nächstes, diese Rassisten? - Merken Sie eigentlich, wie entrückt das ist? Ich gestehe: Wir wollen, dass sich Deutsche Kinder leisten können. Wir wollen, dass Deutsche mehr Kinder kriegen. Wir wollen, dass sich der Staat zuerst um seine Bürger kümmert. Was denn auch sonst? Daran ist nichts diskriminierend und nichts rassistisch. Es geht um Kinder deutscher Eltern. Wo die Eltern geboren sind, spielt keine Rolle. Wie sie aussehen, spielt keine Rolle. Ich weiß: Wenn es nach der SPD geht, ist jeder Dahergelaufene wichtiger als das eigene Volk - Pass egal, Aufenthaltsstatus egal. Ihre Freunde von der Links-Partei wollen ja jetzt sogar das Wahlrecht für alle Ausländer. Aber ich verspreche Ihnen: Mit uns wird es das nicht geben. Ich weiß, dass ich Sie nicht mit Fakten überzeugen kann - nicht mit der Tatsache, dass sich die meisten Deutschen Kinder wünschen, aber eine Mehrheit vor allem auch finanzielle Gründe gegen Kinder insgesamt oder gegen mehr Kinder anführt. Die AfD will die Familien von Deutschen unterstützen - die Familien derer, die schon immer Deutsche waren, und derer, die hart dafür gearbeitet haben, um Deutsche zu werden. Ja, für die SPD wäre es ein Albtraum, wenn in Deutschland wieder mehr Deutsche im Stadtbild zu sehen wären. Aber ich verspreche Ihnen: Genau dafür werden wir sorgen, meine Damen und Herren - mit Ihnen oder ohne Sie. Vielen Dank.

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Christian Meyer

Klimaziele, erneuerbare Energien und fossile Abhängigkeiten - welchen Beitrag leistet Niedersachsen zum ambitionierten Klimaschutz?

Herr Minister wird antworten. Bitte, Herr Meyer! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Die Frage ist: konkurrenzfähig gegenüber was? Wasserstoffenergie ist auf jeden Fall gegenüber dem Verbrennen fossiler Energien ob sie nun von Putin oder von Herrn Trump kommen immer besser und wirtschaftlicher, weil wir volkswirtschaftlich davon profitieren, wenn wir Klimaschutz betreiben. Ich habe gesagt: Wir müssen die Kosten herunterfahren, indem wir Überschussstrom vollständig anrechnen. Wir müssen die Erzeugung von grünem Wasserstoff auch aufgrund der Klimavorteile deutlich anreizen. Dann ist eben genau das der Vorteil: Weil man Klimaschutzzertifikate spart, wird man bei Salzgitter Wasserstoff verwenden und nicht Gas. Die warten darauf, dass endlich das Wasserstoffkernnetz fertig ist, weil das eben CO₂ einspart und die Wirtschaftlichkeit verbessert. Wenn man das in grünen Leitmärkten macht, dann ist Wasserstoff natürlich für die Bereiche, die man nicht elektrifizieren kann wie bestimmte Bereiche der Industrie, das Wirtschaftlichste. Aber ich weiß ja, dass Sie immer die Wärmepumpen bekämpfen. Aber mit Wasserstoff zu heizen, ist wirklich unwirtschaftlich. Das würde ich nicht machen. Eine Wärmepumpe gewinnt aus einer Einheit Strom vier Einheiten Wärme. Wenn Sie eine Einheit Strom einsetzen, um eine Wasserstoffheizung zu betreiben, bekommen Sie aus dieser einen Einheit Strom die Hälfte als Wärme. Um es einmal so auszudrücken: Wenn Sie alle Wohnungen in Niedersachsen mit Wasserstoff beheizen wollten, bräuchten Sie noch einmal 6 000 Windräder, und wenn Sie alle Wohnungen mit Wärmepumpen versorgen wollten, bräuchten wir vielleicht 700 oder 800. Sie können sich also überlegen, was wirtschaftlicher ist. Beim Heizen wird also der Erneuerbare-Strom günstiger sein, und bei der Elektromobilität übrigens auch. Man kann mit Wasserstoffautos fahren, aber das wird sehr teuer sein. Am besten ist der Weg der Elektrifizierung - sogar für Speditionsunternehmen; das wird man heute Abend auch beim Klima-Innovationspreis in Göttingen sehen.

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Barbara Otte-Kinast CDU

Mitteilungen der Präsidentin

Zur Tagesordnung: Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 21, das ist die Fortsetzung der Aktuellen Stunde. Anschließend setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge unserer Tagesordnung fort. Die heutige Sitzung soll gegen 18:25 Uhr enden. Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr die Schriftführerin Eva Viehoff mit. Bitteschön! Es haben sich entschuldigt: von der Fraktion der SPD Stefan Klein bis zur Mittagspause, Hanna Naber, Tim Wook bis zur Mittagspause, Ulrich Watermann bis zur Mittagspause und Nico Bloem bis zur Mittagspause und von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Djenabou Diallo Hartmann und Tamina Reinecke. Vielen Dank. Dann kommen wir nun zu: Tagesordnungspunkt 21: Aktuelle Stunde Wie gestern angekündigt, setzen wir sie heute mit den Anträgen der Fraktion der CDU und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fort. -

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Delia Klages AfD

Wie wirkt sich der neue Hebammenhilfevertrag auf die geburtshilfliche Versorgung in Niedersachsen aus?

Bitteschön! Sehr geehrter Herr Minister Philippi, halten Sie die Versorgung in Niedersachsen durch Kündigungswellen der Beleghebammen für gefährdet, ja oder nein? Bitte, Herr Minister! Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung:

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Stephan Bothe AfD

Drohnen über Niedersachsen: Aufklären, Abwehren, Schützen

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Kanonen auf Spatzen schießen: Diesen Eindruck könnte man mittlerweile erlangen, wenn man der Debatte und den Aussagen auf der Bundes- und Landesseite folgt. Es wird eine regelrechte Hysterie geschaffen, und es werden Maßnahmen am Stück gefordert - und das wegen ein paar Sichtungen von Drohnen unbekannter Herkunft. Meine persönliche Anmerkung dazu: Die gleiche Empörung hätte ich mir damals bei der Migrationsdebatte gewünscht, als hunderttausende Migranten illegal nach Deutschland kamen, ebenfalls unbekannter Herkunft. Aber, meine Damen und Herren, heute geht es um Drohnen. 400 000 privat registrierte Drohnen gibt es in Deutschland. 400 000! Da ist es fast logisch, dass davon auch einmal eine über einem Kraftwerk oder einer Kaserne fliegt. Das ist wahrscheinlich oder sogar höchstwahrscheinlich keine Spionageaktion. Das ist Alltag. Und was passiert? Die mediale Dauerberichterstattung über mysteriöse Drohnen lockt Nachahmer und Wichtigtuer an. - Ah, da haben wir es! Und wer ist nun der Bösewicht? Wer ist schuld? - Der Russe, selbstverständlich! Aber bis heute gibt es exakt null wirklich null bestätigte Fälle von russischen Drohnen über deutschem Boden. Und verstehen Sie mich bitte richtig: Natürlich können Drohnen gefährlich sein. Sie sind billig, schnell produziert und in Schwärmen einsetzbar. Das bestreitet niemand. Aber wir wissen aktuell schlicht und ergreifend nicht, woher diese paar gesichteten Drohnen überhaupt kommen. Und die Zuständigkeiten bleiben nach wie vor auch unklar. Also, meine Damen und Herren, worüber reden wir hier heute eigentlich wirklich? Statt schwammiger Panikmache und vagen Vermutungen brauchen wir endlich Beweise und klare, harte Fakten. Erst dann können wir auch vernünftig darüber diskutieren. Aber, meine Damen und Herren, solange wir hier im luftleeren Raum diskutieren, möchte ich diesem Hohen Haus einen Vorschlag machen: Kümmern wir uns um die realen Angriffe auf unsere Infrastruktur. Ich erinnere an dieser Stelle an die linksextreme „Switch off"-Kampagne: Brandanschläge auf Strommasten, Kabelbrände bei der Bahn auch hier in Niedersachsen, alles im heiligen Kampf gegen Kapitalismus und Naturzerstörung. Oder an die Letzte Generation, die Flughäfen lahmgelegt und sich auf Startbahnen festgeklebt hat. Oder an die Antifa Ost, ein linksextremistisches Netzwerk, welches von der amerikanischen Regierung sogar zur Terrororganisation erklärt wurde, die nachweislich Verbindungen nach Niedersachsen hat. Im Übrigen hat die Landesregierung hiervon erst durch unsere Nachfragen erfahren. Das war peinlich. Meine Damen und Herren, wir haben genug konkrete Bedrohungen durch linksextremistische Netzwerke in diesem Land, um die wir uns wirklich dringend kümmern müssen. Also brauchen wir hier keine Drohnenpanikmache. Aber jetzt mal angenommen, Sie hätten recht, und die Lage wäre tatsächlich so dramatisch, wie hier geschildert. Deutschland würde massiv von fremden Mächten mit feindlichen Drohnen angegriffen - und die Landesregierung bräuchte erst einmal einen Entschließungsantrag ihrer eigenen Regierungsfraktionen mit Prüfaufträgen, um endlich tätig zu werden Entschuldigen Sie, Herr Bothe! Ich möchte Sie einfach nur fragen, ob Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Schröder-Köpf zulassen. Ja, großartig. Gerne. Deswegen musste ich Sie unterbrechen, weil es ja eine Zwischenfrage werden soll. Es war mein letzter Satz. Die Redezeit war ja

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Olaf Lies SPD

Entwurf eines Gesetzes zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge - Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages

eingestellt werden müssen. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie führen heute sozusagen eine Debatte um die Frage, ob es eine Ungerechtigkeit zwischen den Beiträgen aus Niedersachsen und Bremen bzw. ob es einen Mehrwert für Radio Bremen gibt. Meine Botschaft ist eine ganz andere: Wir müssen dafür sorgen, dass wir als Länder zusammenbleiben. Wir müssen dafür sorgen, dass wir uns nicht auseinanderdividieren. Wir müssen bereit sein, Kompromisse zu schließen, um einen starken, zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu haben, und dürfen nicht bei dem Punkt, den Sie immer wieder anführen, spalten und teilen. Und wie das im Leben ist: Dafür muss man manchmal auch Kompromisse eingehen. Das gehört dazu. Wir haben es bei dem Intendantenwechsel und den Gesprächen mit den Intendanten erlebt, mit welcher Dynamik und inhaltlichen Stärke sie dabei sind, trotzdem und gerade für Niedersachsen ein regionales Angebot sicherzustellen. Der Intendant hat das bei seiner Einführung noch mal sehr deutlich gesagt und ich halte das auch für wichtig: Niedersachsen ist ein Flächenland, ein Flächenland braucht regionale Angebote. Ich setze darauf, dass der NDR das, was er sehr deutlich gesagt hat, auch einhält. Regionale Berichterstattung aus einem Flächenland wie Niedersachsen ist wichtig. Ich bin mir sicher, dass das erfolgen wird. Das bringt mich zu dem Punkt, über den Achten Medienänderungsstaatsvertrag zu sprechen. Er reformiert das ist einer der Punkte das Verfahren

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Eva Viehoff GRÜNE

50 Jahre Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz: Jetzt Bildungsfreistellung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer modernisieren und weiterentwickeln, Beteiligung erhöhen, Erwachsenenbildung stärken

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf die Frage, wie sich der Bildungsurlaub in den letzten Jahren entwickelt hat, sind meine VorrednerInnen schon eingegangen. Die Beteiligungsquote von 1,26 % aller Anspruchsberechtigten ist tatsächlich ausbaufähig. Genau deshalb braucht es eine Novellierung und Modernisierung des Bildungsurlaubsgesetzes. Bildungsurlaub oder Bildungszeit ermöglicht lebenslanges Lernen, ist damit ein Tor zur Partizipation, stärkt die Teilhabe, fördert die persönliche Entwicklung und bietet Chancen. Weil Bildungsurlaub stabil, aber auf niedrigem Niveau in Anspruch genommen wird, brauchen wir eine Verbesserung. Vor 50 Jahren wurde das Bildungsurlaubsgesetz erlassen. Viele Menschen haben inzwischen den Bildungsurlaub zur beruflichen oder persönlichen Weiterbildung genutzt, um sich mit bestimmten Themen beschäftigen, sei es mit dem Thema Bildung insgesamt, sei es mit dem Thema Ökologie, sei es mit wirtschaftlichen Herausforderungen, sei es mit politischen Fragen. Dafür ist der Bildungsurlaub genau der richtige Weg. Deshalb ist es wichtig, dass wir hier neu ansetzen, uns mit den modernen Arbeitsformen beschäftigen und selbstverständlich nicht nur mit denjenigen, die Anspruch auf Bildungszeit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer befassen, sondern auch mit den Problemen von Arbeitgebern, wenn Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit genommen wird. Ich möchte betonen, dass sowohl unser Antrag als auch der Gesetzentwurf ich gehe davon aus, dass das so ist enthält, dass längere Bildungszeiträume über zehn Tage immer mit dem Arbeitgeber, mit der Arbeitgeberin abgesprochen werden müssen. Das geht nicht einfach so nach dem Motto: „Das möchte ich jetzt tun", sondern es muss genau besprochen werden, wie man so etwas umsetzen kann. Und es bedarf natürlich auch auch davon gehe ich aus eines besonderen Angebotes der Erwachsenenbildung. Wir müssen mit Blick auf die Teilnahme an dieser Möglichkeit auch andere Zielgruppen stärker adressieren, zum Beispiel Menschen mit Behinderungen Stichworte „Inklusion" und „Gleichstellung", aber auch die Frage betrachten, wie Menschen, die zu uns gekommen sind, weiterhin an Erwachsenenbildungsangeboten teilnehmen können. Wir haben die Wirtschaft im Blick. Wir sehen, dass die Erwachsenenbildung immer wichtiger auch für Transformationsprozesse, für Digitalisierung und wie ich schon erwähnt habe für Teilhabe wird. Erwachsenenbildung und Bildungszeit erhöhen Chancengleichheit und ermöglichen lebenslanges Lernen. Deshalb ist es wichtig, dass der vierte Bildungssektor mit diesem Antrag und dann mit dem Gesetzentwurf gestärkt wird. Herzlichen Dank.

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Veronika Bode CDU

23. Eingabenübersicht

erteile ich Ihnen das Wort. Bitteschön! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche jetzt tatsächlich zu den drei folgenden Petitionen: Anerkennung von im Ausland erworbenen Lehramtsabschlüssen, Betreuungsplätze für behinderte Erwachsene sowie die Einführung eines Gedenktages für die Heimatvertriebenen. Ich fasse die Eingaben zusammen, da es mir hier gar nicht um die Inhalte geht, sondern vornehmlich um die Arbeitsweise. Meine Damen und Herren, der Niedersächsische Landtag hat sich eine Geschäftsordnung gegeben. Darin haben wir in den §§ 50 ff. geregelt, wie wir Petitionen bearbeiten. In § 52 haben wir festgelegt, in welcher Form wir unsere Beschlussempfehlungen formulieren. Aus gutem Grund, meine Damen und Herren, haben wir uns auf kurze, einfache Voten verständigt. Und es wird transparent für alle auf der Homepage des Landtags erläutert, was diese Voten bedeuten. Nun gibt es sicherlich in Ausnahmefällen ebenso gute Gründe, von den regelmäßigen Voten abzuweichen. Darauf haben wir uns in der Vergangenheit dann auch im Einzelfall verständigt. Was Sie uns aber in der letzten Ausschusssitzung unterbreitet haben, meine Damen und Herren, empfinden wir als eine Zumutung. Wir werden in der Verlesung der Beschlüsse durch Herrn Präsidenten hoffentlich gleich hören, welche Langtexte uns vorgeschlagen wurden. Sie haben es nicht einmal für nötig gehalten, liebe Kolleginnen und Kollegen, uns diese Texte in Vorbereitung zur Sitzung im Vorfeld vorzulegen, sondern wir wurden damit in der Sitzung konfrontiert. Wenn man sie dann genau liest, stellt man fest, dass sie im Grunde nichts anderes bedeuten als „Erwägung" für die Lehramtsabschlüsse, „Erwägung" für die Betreuungsplätze und „Material" für den Gedenktag. Wobei Sie bei der Formulierung zum Gedenktag für Heimatvertriebene der Petentin sogar noch eine Anlehnung an den 20. Juni als Weltflüchtlingstag in den Mund legen, was von ihr aber definitiv und ausdrücklich überhaupt nicht gewollt ist. „Material" ist also in ihrem Sinne überhaupt nicht das passende Votum. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihre Voten werden durch Ihre Langtexte irreführend. Sie sind unnötig und intransparent. Sie entsprechen auch nicht der Geschäftsordnung. Dieses Verfahren ist auch nicht kollegial, denn nicht umsonst werden die Voten der Berichterstatter ja in der Regel vorher mit der Tagesordnung versandt. Wir beantragen, die Beschlüsse, wie vorgetragen, ohne die Langtexte entsprechend der Geschäftsordnung zu ändern. Danke schön.

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Lena Nzume GRÜNE

Planungssicherheit für Schulen und Schulträger - Organisation und Finanzierung des Ganztagsbetriebes verlässlich ausgestalten

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte KollegInnen! Es fing so gut an, denn wir alle stimmen darin überein, dass der Ganztag eine enorme Chance ist: eine Chance auf Chancengerechtigkeit, auf Entlastung für Familien, auf Vereinbarkeit von Beruf und Care-Arbeit. Davon profitieren natürlich vor allem Frauen. Aber dann wurde es irgendwie cringe, würde man sagen. Ich habe noch einmal im Protokoll nachgeschaut vielleicht können Sie mich hinterher aufklären, Herr Reinken zum Thema Hochrechnen. Das habe ich nicht gefunden. Ich habe aber gefunden, dass der Vertreter aus dem Kultusministerium gesagt hat, dass es einen Sockelbetrag gibt, dass dieser Sockelbetrag auch erhöht werden soll und dass man gerade guckt, wie man den kleinen Grundschulen helfen kann, weil eben eine pauschalisierte Zuweisung nicht ausreicht. Deswegen ist es wichtig, einen Sockelbetrag zu haben und dann aber auch bedarfsgerecht die Stunden zuzuweisen. Vielleicht können wir das gleich noch einmal diskutieren. Ich möchte aber auch noch einmal deutlich machen, dass die Landesregierung alles tut, um unsere Kommunen zu unterstützen. Viele Maßnahmen laufen bereits. Das haben Sie schon genannt. Und trotzdem ist es manchmal so, dass die Informationen nicht vorhanden sind. Bei den vielen Besuchen höre auch ich: Die Informationen liegen uns nicht vor. - Dann habe ich mir die Mühe gemacht und habe nachgeschaut, und tatsächlich: Es gibt viele Informationen im Bildungsportal, im Schulverwaltungsblatt, aber auch bei den Beratungen der LSBen. Ich glaube, dieses Informationsdefizit ist lösbar, wenn man sich die verschiedenen Sachen anschaut. Gerade werden die Erlasse überarbeitet und veröffentlicht. Unsere Ministerin hat immer gesagt, dass es natürlich einen Faktor 0,5 für die Teilnahme an fünf Tagen geben wird, und die Vorgaben sind bekannt, genauso die Vorgaben zur Zusammenarbeit mit externen Partnern. Philipp Meyn hat das gerade ausgeführt. Wir schaffen Verlässlichkeit. Wir halten unsere Versprechen. Wir kümmern uns um eine bedarfsgerechte Ausstattung, nämlich entsprechend der teilnehmenden Kinder. Das ist gerecht, und das ist verantwortungsvoll. Auch die Kapitalisierung der Lehrkräftestunden, dass Schulen Stunden in Geld umwandeln können, ist richtig. Sie ist wichtig, um die Kooperationen und Projekte zu unterstützen, die angestoßen werden. Es ist bedarfsgerecht, zu gucken, was vor Ort nötig ist und wie das vor Ort regional gelöst werden kann. Deswegen haben wir die Sockelbeträge. Wir haben differenzierte Modelle wir hatten schon ausgeführt, dass Niedersachsen da eine Vielfalt hat, und wir haben fair verteilte Ressourcen nach dem tatsächlichen Bedarf. Deswegen sagen wir Nein zu pauschalen Modellen, denn das wäre nicht fair und auch nicht sinnvoll. Außerdem ist die Situation gar nicht so düster, wie Sie gerne darlegen möchten. Denn 72 % unserer Schulen arbeiten im Ganztag. Sie nutzen die Ressourcen, und sie wissen ganz genau, wie das funktioniert. Und natürlich schauen wir dahin, wo Unterstützung besonders nötig ist. Deshalb ist unsere Ministerin in engen Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden, mit dem Landessportbund, mit den Volkshochschulen und anderen. Genau deswegen prüfen wir, welche Mittel jetzt weiterhin nötig sind. Deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen. Vielen Dank.

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Cindy Lutz CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes und zur Einführung eines hochschuleigenen Ordnungsrechts

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Unsere Hochschulen sollten Orte sein, an denen junge Menschen frei, sicher und offen studieren können - ohne Angst, ohne Einschüchterung, ohne Hetze. Das ist der Kern unseres Selbstverständnisses als Wissenschaftsland. Doch die Realität hat sich verändert. Antisemitismus, Hass und extremistische Bedrohungen machen längst nicht mehr vor unseren Hochschulen halt. Der Spiegel berichtete am 10. April 2025 über eine aktuelle Studie, wonach nach dem Hamas-Angriff auf Israel im Oktober 2023 an zahlreichen Hochschulen antisemitische Vorfälle registriert wurden. 37 % der befragten Hochschulleitungen bestätigten solche Vorkommnisse, auch bei uns in Niedersachsen: in Göttingen, in Hannover, in Hildesheim und andernorts. Die Landesregierung weiß das. Sie hat es selbst in ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage im April 2024 eingeräumt. Beschimpfungen, Bedrängungen, Hakenkreuzschmierereien, Anti-Israel-Hetze. Die Liste ist lang. Schon im März 2024 habe ich hier bei der ersten Beratung gesagt, dass wir das Hochschulgesetz schnellstmöglich anpassen müssen, um den Hochschulen den notwendigen Rückhalt für den Umgang mit solchen Vorfällen zu geben und vor allem Rechtssicherheit zu geben. Das ist nun anderthalb Jahre her, und daran hat sich bis heute nichts geändert. Was sich allerdings geändert hat, ist eines: die Zahl der antisemitischen Vorfälle gegenüber unseren jüdischen Studierenden, meine Damen und Herren. Mit unserem Gesetzentwurf könnten wir den Hochschulen seit über anderthalb Jahren ein Instrumentarium an die Hand geben, das Störungen, Gewalt, antisemitische Übergriffe und diskriminierende Einschüchterungen rechtssicher und abgestuft sanktioniert: Rüge, Ausschluss von Einrichtungen, Ausschluss von Lehrveranstaltungen, Exmatrikulation. Wir hätten mit unserem Gesetz schon längst Rechtssicherheit für die Hochschulen und Schutz von jüdischen und anderen bedrohten Studierenden geschafft. Andere Bundesländer haben solche Regelungen längst eingeführt. Wir haben das Gesetz dafür vorgelegt, und Rot-Grün hat bisher nur vorgeschobene Gründe vorzutragen, es nicht umzusetzen, meine Damen und Herren. Ich will die Chronologie an dieser Stelle noch einmal ganz klar benennen: Februar 2024: Minister Mohrs kündigt den Bedarf an, eine gesetzliche Änderung zu prüfen. Mai 2024: Unter anderem das RND berichtet, dass der Wissenschaftsminister erklärt habe, dass derzeit Absprachen mit Regierungsfraktionen zu der Gesetzesänderung liefen. Nach Angaben des Ministers habe zum Zeitpunkt der RND-Berichterstattung im Mai 2024 bereits ein Vorschlag vorgelegen, den die Öffentlichkeit bis heute nicht gesehen hat. August 2024: Die HAZ berichtet, SPD und Grüne seien sich uneinig. Nach Auffassung der Grünen sei ein Ordnungsrecht nicht das Mittel der Wahl. März 2025: Auf unsere Kleine Anfrage antwortet das Ministerium, man prüfe noch und wolle gegebenenfalls irgendwann im Rahmen einer großen NHG-Novelle etwas integrieren. September 2025: Der Minister erklärt wieder einmal in der Zeitung, man wolle im Hochschulgesetz Volksverhetzung stärker adressieren und klare Konsequenzen fortschreiben. Stand heute, 18. November 2025: Kein Gesetz, keine Beratung, kein gar nichts, meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir reden hier nicht von einer komplexen neuen Ausformulierung des gesamten Hochschulgesetzes. Wir reden im Kern von einem einzigen Paragrafen, der seit anderthalb Jahren angeblich von dieser Landesregierung und dieser rot-grünen Koalition geprüft wird. Währenddessen erleben Betroffene reale Bedrohungen, wie zum Beispiel die Vorsitzende der Liberalen Jüdischen Gemeinde Hannover, Rebecca Seidler, gesagt hat. Die HAZ berichtet, dass sie aus Sicherheitsgründen zunächst nur von der Gemeinde aus an der Hochschule unterrichte. Schließlich habe sie ihre Tätigkeit ganz eingestellt. Am Campus sei die Situation sehr angespannt gewesen - ein erschütternder Befund. Und was sagt die Landesregierung? Wir prüfen noch. Herr Minister Mohrs, Sie stehen seit anderthalb Jahren im Wort und liefern einfach nicht! Die Koalition ist sich offensichtlich nicht einig. Dann räumen Sie das doch endlich mal ein, und verstecken Sie sich nicht hinter irgendwelchen Floskeln, es gebe rechtliche Bedenken und Sie prüften das! Und ja: Prävention ist wichtig, aber sie ersetzt keinen rechtlichen Schutz. Es ist völlig unzureichend, dass das seit anderthalb Jahren als Ausrede dafür dienen muss, dass Rot-Grün nicht liefert. Das ist das Grundproblem dieser Koalition: Sie ist permanent in Vorbereitung, in Prüfung, aber niemals in echter Entscheidung. Die Landesregierung schreibt in ihrer Antwort vom 3. März 2025, es gebe verfassungsrechtliche Prüfbedarfe, und man habe im November 2024 ein externes Gutachten in Auftrag gegeben - wohlgemerkt, mehr als ein halbes Jahr nach der Ankündigung eines eigenen Gesetzes! Meine Damen und Herren, wir reden hier von einem Thema mit höchster gesellschaftlicher Bedeutung. Jüdinnen und Juden müssen sich an unseren Hochschulen sicher fühlen - Punkt. Bis heute liegt uns im Parlament und der Öffentlichkeit kein Ergebnis vor - abgesehen davon, dass sich Herr Mohrs im September mal wieder in der Zeitung geäußert hat. Wenn die rot-grüne Koalition wirklich hätte handeln wollen, hätte sie Wege gefunden. Sie wollten oder konnten nicht und finden deshalb Gründe, meine Damen und Herren. Ich möchte an dieser Stelle ganz ausdrücklich sagen: Wir hängen nicht an jedem einzelnen Wort unseres Gesetzentwurfs. Wir sind und waren immer gesprächsbereit. Wir hätten gern mit SPD und Grünen einen breiten Konsens erreicht. Das wäre dem Thema angemessen gewesen. Aber wie soll man Kompromisse finden, wenn von Ihnen seit anderthalb Jahren nichts auf den Tisch gelegt wird, meine Damen und Herren? Liebe Kolleginnen und Kollegen, SPD und Grüne werden heute hier unseren Gesetzentwurf mit dem Hinweis ablehnen, ihre Novelle sei in Vorbereitung. Seit anderthalb Jahren erzählen sie uns das jetzt schon, und ich sage sehr klar: Das wird der Sache nicht gerecht! Und vor allem wird es den Mitgliedern unserer Hochschulen nicht gerecht. Wir als CDU haben einen Vorschlag gemacht. Rot-Grün hat angekündigt, gezögert, verschoben und bis heute nichts vorgelegt. Niedersachsens Hochschulen und Studierende brauchen keinen weiteren Prüfauftrag. Sie brauchen Schutz, Rechtssicherheit und eine Landesregierung, die endlich handelt. Vielen Dank. - Nun hat sich zu Wort gemeldet:

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Marie Kollenrott GRÜNE

Klimaziele, erneuerbare Energien und fossile Abhängigkeiten - welchen Beitrag leistet Niedersachsen zum ambitionierten Klimaschutz?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Zwölf Minuten - Wahnsinn! Ich muss, ganz ehrlich, sagen: Ich habe die Nase ziemlich voll. Das Wasser steht uns nämlich buchstäblich bis zum Hals, und wir haben einen Bundeskanzler, dessen „Missverständnisse" wir der Welt im Wochenrhythmus erklären müssen. Sinngemäß sagte er nun auf seiner Reise nach Belém, alle seien froh gewesen, dort wieder wegzukommen. Verständlicherweise ist das nicht besonders gut angekommen. Diese Worte wurden in Brasilien als arrogante Herablassung betrachtet. Danach dann: Alles nur ein „Missverständnis". Aber Entschuldigung? - Fehlanzeige! Peinlich, bodenlos, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist eben kein Respekt, keine sympathische und tatkräftige Vertretung unseres Landes in der Welt. Dabei geht es gerade um ein Thema, das nicht wichtiger sein könnte. Es geht um das Leben unserer Kinder, um Klimaschutz. Und ich erwarte: Fokus auf Inhalte! Die Frage, die sich Friedrich Merz gerade doch stellen sollte, ist, ob er genug für den Klimaschutz und damit Menschenschutz in unserem Land und in der Welt tut. Die Antwort ist einfach: Nein! Gestern ist das jährliche Ranking herausgekommen, das zeigt, welche Länder am meisten Klimaschutz machen. Deutschland ist mittlerweile nicht mal mehr in den Top 20. Das ist traurig. Wir sind im internationalen Ranking in einem Jahr um 6 Plätze auf Platz 22 abgerutscht. Waren wir nicht mal das Land, das zeigen wollte, wie man nachhaltig wirtschaftet und wettbewerbsfähig bleibt und damit andere inspiriert mitzuziehen? Jetzt sind wir der Klassenclown, der seine Hausaufgaben nicht macht und seine Mitschüler mobbt. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen: Nicht mit uns, nicht in Niedersachsen! Klimaanpassung, Klimaschutzfinanzierung, erreichte Kipppunkte und deren Konsequenzen, Milliardenschäden für Wirtschaft und Gesellschaft, die durch Untätigkeit entstehen - das sind die Themen, denen wir alle uns jetzt stellen müssen, die gerade auf der Weltklimakonferenz behandelt werden und die für uns in Niedersachsen Richtschnur sind. Oder, wie kluge Menschen schreiben: Belém oder Berlin oder Hannover - wir sind ernsthaften Risiken ausgesetzt und müssen anfangen, die Klimakrise als das zu behandeln, was sie ist: ein planetärer Notfall. Darauf, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen wir Antworten finden, und das machen wir auch in Niedersachsen: Klarheit, Planungssicherheit, soziale Absicherung, Zukunftsfähigkeit. Am Dienstag haben wir die Novellierung unseres Klimagesetzes mit zentralen Weichenstellungen für die kommunale Wärmeplanung und Klimafolgenanpassung beschlossen. Das ist unsere Antwort. Wir wissen, Klimarisiken betreffen uns. Die Folgen sind vor allem für Land- und Forstwirtschaft sowie in den Kommunen insbesondere für Ältere, Kranke, Kinder, von Armut Betroffene oder für Arbeitnehmerinnen im Freien spürbar. Um unseren gerechten Beitrag zu leisten und Klimafolgen einzudämmen, haben wir beschlossen, bis 2040 für ein klimaneutrales Niedersachsen zu sorgen. Dafür nutzen wir unter anderem Niedersachsens geopolitische und soziale Potenziale. Erstens. Das Windbeteiligungsgesetz und die Taskforce Energiewende zeigen Wirkung. Stichwort: 127 neue Onshore-Windenergieanlagen allein in 2025. Mit Offshore-Windenergie und PV-Ausbau macht uns das zum Energiewendeland Nummer eins! Zweitens. Den Schatz an Wäldern, Moorflächen und weiteren wertvollen Ökosystemen schützen wir mit zahlreichen Vorhaben der Minister hat es ausgeführt im natürlichen Klimaschutz und aktivieren damit reichlich bisher ungenutzte Potenziale. Drittens. Mit unserem Projekt KiSs Klimaschutz in der Sozialpolitik stärken und weiteren Geldern für Klimasozialpolitik nehmen wir mit unseren Partnern aus der Sozialwirtschaft und der Zivilgesellschaft alle in den Blick, insbesondere die, die der Klimawandel am stärksten trifft. Wir werden nicht zulassen, dass die Bundespolitik von Frau Reiche und Herrn Merz all das ins Wanken bringt! Wir haben Nachbarn wie Schleswig-Holstein und NRW, die mit uns an einem Strang ziehen. Wir haben europäische Partner wie Dänemark, die keinen Wert auf faule Ausreden legen und die Verantwortung weg vom eigenen Land hin zu Großemittenten wie China verschieben und die stattdessen zum unverzüglichen und gemeinsamen Handeln aufrufen. Daran messen wir uns! Das sind unsere Partner, liebe Kolleginnen! Sie alle haben den Minister gehört. Die Zahlen für den Erfolg von Klimaschutz und der Energiewende sprechen für sich. Sicherheit, Bezahlbarkeit und unser wirtschaftlicher Erfolg sind abhängig von Politik, die nicht kurzfristig und nur an wenige denkt, sondern sich langfristige Ziele für eine gute Bewirtschaftung unseres Landes setzt. Deswegen kann ich auch das Gemotze von rechts an unseren ambitionierten Klimazielen nicht mehr hören. Schauen wir uns an, was wir in kürzester Zeit erreichen konnten! Dann wissen wir, dass es absolut richtig ist, entschlossen voranzugehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich frage in die Runde: Seit wann ist Tatkraft denn ein Schimpfwort? Ich dachte, wir müssen mehr Zuversicht wagen? Ich dachte, das wäre möglich, liebe Kolleginnen von der CDU. Entweder wir packen also an, oder wir stecken den Kopf in den Sand. Ich sage: Wir packen an! Gerade in Zeiten, in denen vieles unsicher scheint, stehen wir auf eine werteorientierte Klimapolitik, liebe Kolleginnen von der CDU - eine Politik, die Planungssicherheit gibt, mehr Teilhabe ermöglicht und praxistaugliche Lösungen findet. Eine Politik, die an morgen denkt und deshalb heute handelt. Mitmachen statt motzen! Danke schön. Frau Ko

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Antonia Hillberg SPD

Reform der Verfassten Studentenschaft zur Beförderung der Wissenschaftskompetenz unserer Hochschulen - Studentenrat (StuRa) statt AStA

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich in die inhaltliche Erwiderung des Antrags einsteige, möchte ich mich einmal bei einigen Menschen bedanken und sagen, dass wir als SPD-Fraktion demokratisches Engagement schätzen, schützen und fördern wollen. Daher gilt mein großer Dank allen Menschen in Studierendenvertretungen, in Jugend- und Auszubildendenvertretungen, in Schüli-Vertretungen, in den vielen Jugendverbänden, Vereinen, Jugendfeuerwehren und darüber hinaus. All diese vielmals jungen Menschen engagieren sich in demokratischen Gremien zum Wohle ihrer Mitmenschen. Und egal, ob es die verfasste Studierendenschaft oder ein anderes Gremium ist: Mit uns wird es nicht weniger Demokratie geben, sondern nur mehr Demokratie und Mitbestimmung. Nun zu Ihrem Antrag. Um keine falschen Schlüsse aufkommen zu lassen: Die darin aufgestellten Forderungen sind falsch, sie sind schlecht, und wir sind dagegen. In seiner Pauschalität ist dieser Antrag mal wieder ein Lehrstück des Populismus der AfD. Sie liefern Hörensagen und einige Vermutungen und vermischen das dann mit Ressentiments. Sie wollen Repressionen und Freiheitsbeschränkungen einführen, da die Studierendenschaft anscheinend Ihr Feindbild darstellt. Um nun auf ein paar problematische Argumente und Pauschalargumente einzugehen: Sie fordern die Reform der verfassten Studierendenschaft in ihrer aktuellen Form, weil diese in ihrer Zusammensetzung aus Studierendenparlament und Allgemeinem Studierendenausschuss, dem AStA, angeblich viel zu komplex sei. Was ist so schwer verständlich an einem Parlament, das gewählt wird und im Anschluss eine Art Regierung wählt? Das ist dasselbe System wie hier oder auch im Bundestag. Ich weiß: Demokratische Prozesse sind nicht so Ihr Ding. Aber viel zu komplex erscheint dieses System nun wirklich nicht. Um was geht es hier also wirklich? Sie wollen unter dem Deckmantel der Vereinfachung demokratische Prozesse und Institutionen delegitimieren. Die Studierendenschaften in unserem Bundesland haben aktuell eine große Freiheit in der konkreten Ausgestaltung der studentischen Selbstverwaltung. Das NHG gibt nur Leitlinien vor. Das halten wir ausdrücklich für richtig. So gestalten die Studierenden ihre demokratische Selbstverwaltung nach ihren Bedürfnissen und in lokalen Strukturen. Ihr Vorschlag schränkt diese Selbstbestimmung und Freiheit ein. Mit Freiheit haben Sie es also auch nicht so. Sie fordern nämlich, das hochschulpolitische Mandat so einzuschränken, dass nur noch hochschul-, fakultäts- und studienbezogene Themenstellungen umfasst sind. Das widerspricht übrigens ausdrücklich unserem NHG. Die politische Bildung wollen Sie nämlich explizit ausschließen. Das liest sich eher wie eine politische Entmündigung unserer Studierenden. Und das lehnen wir ab. Das ist grundfalsch. Zudem wollen Sie die Möglichkeit schaffen, aus der verfassten Studierendenschaft auszutreten. Also mal ehrlich: Die Studierendenschaft ist doch kein Netflix-Abo, das man einfach so kündigen kann. Vielmehr ist man Teil der Studierendengemeinschaft, die durch ihre Vielfalt auch Kontroversität und Diskurs mit sich bringt und die nur als geschlossene Einheit ihre Wirkmächtigkeit entfalten kann. Auch Ihre Aussagen, dass es nur in eine Richtung geneigte politische Meinungen der Studierendenschaft gäbe oder Ähnliches, finde ich durchaus spannend. Als ehemalige Präsidentin des Studentischen Rates der Uni Hannover ‑ ja! kann ich Ihnen sagen: An der politischen Meinungsvielfalt mangelt es nun wirklich nicht, und von einseitigen politischen Ausrichtungen kann hier auch nicht die Rede sein. Ihr Problem ist doch, dass die Studierenden Ihre Partei in überwältigender Mehrheit ablehnen, wie es die Wahlergebnisse von AfD-nahen Listen zeigen. Deren Stimmen muss man nämlich wirklich mit der Lupe suchen. - Sie beruhigen sich jetzt; ich bin noch nicht fertig. Ich weiß, das ist hart, aber ich mache trotzdem weiter. Demokratie lebt von der Beteiligung. Und glauben Sie mir: StudierendenvertreterInnen würden sich auch eine höhere Wahlbeteiligung wünschen. Doch eine niedrige Wahlbeteiligung mit fehlender Legitimation gleichzusetzen, ist nun wirklich etwas weit hergeholt. Das ist vielmehr ein gezielter Angriff auf studentische Gremien und deren Arbeit. Wenn ein Großteil der Studierenden gegen die aktuelle Studierendenvertretung wäre, dann würden diese Studierenden ja bei den Wahlen antreten und beispielsweise den AStA mit eigenen VertreterInnen besetzen. Ich glaube, das kann man Menschen, die Sie als die zukünftige geistige Elite dieses Landes beschreiben, wirklich intellektuell zutrauen. Sie fabulieren hier über eine angeblich hohe Ablehnung der Arbeit der Studierendenvertretungen in unserem Land - ohne einen echten Beleg. Und holen Sie jetzt nicht wieder Ihre Mappe hervor! Immer wenn es um die angebliche Unzufriedenheit der Studierenden geht, werden Sie vage. Sie ziehen engagierte Studierende in den Dreck und sprechen allen Studierenden die Fähigkeit ab, eine ihnen nicht gefallende Studierendenvertretung in den jährlichen Wahlen abzuwählen. Über eine angebliche Gefährdung der Wissenschaftsfreiheit haben wir bei Ihrem abgeschriebenen Antrag zum Thema Geschlechterforschung schon ausführlich gesprochen. Daher nur kurz: Nur weil man immer wieder behauptet, dass die Welt eine Scheibe ist, wird sie nicht zur Scheibe. Auch die angebliche Cancel Culture, die Sie hier behaupten, ist, ehrlich gesagt, nur eine mystische Erzählung von Menschen, die noch nie die Konsequenzen ihres Verhaltens tragen mussten oder jemals ein Nein gehört haben. Zur Freiheit in diesem Land gehört auch dazu, dass, wenn man findet, dass jemand mit Verlaub! Mist erzählt, derjenige sich das auch anhören und die Verantwortung dafür tragen muss - so wie ich mir wahrscheinlich gleich anhören muss, dass „Mist" nicht parlamentarisch ist. Damit werde ich klarkommen und hier nicht weinen. Ihre pauschalisierenden und Frau Kollegin Hillberg, ich muss Sie an dieser Stelle unterbrechen. Erstens. Der Begriff, den Sie gerade verwendet haben, ist in der Tat unparlamentarisch. Wenn Sie dann aber zweitens noch zum Ausdruck bringen, dass Sie mit der Korrektur, die dieses Präsidium vornimmt, leben können und das praktisch abfeiern wollen, erteile ich Ihnen für dieses Verhalten einen Ordnungsruf. So verhalten Sie sich bitte nicht gegenüber dem Präsidium. Herr Präsident, das nehme ich zur Kenntnis. Es tut mir leid, wenn der Eindruck entstanden ist, dass ich das abfeiern wollte. Das war nicht der Fall. Ich wollte lediglich das Beispiel untermalen. Ihre pauschalisierenden und angstschürenden Schauergeschichten, liebe AfD, über eine ideologische Studierendenschaft lassen sich doch in der Realität nicht halten. Die verfasste Studierendenschaft organisiert Hilfsangebote, soziale Beratungen und kulturelle Veranstaltungen, Interessensvertretung und politische Bildung und vieles mehr. Viele Studierende setzen sich mit hohem Zeitaufwand für ihre KommilitonInnen ein. Das ist ein wahnsinnig wertvoller und bewundernswerter Beitrag zum Zusammenleben, den ich und meine Fraktion hier ausdrücklich wertschätzen wollen. Ihr Antrag macht deutlich: Sie wollen die demokratische Mitbestimmung von Studierenden an unseren Hochschulen einschränken, austrocknen und vermutlich am liebsten auch abschaffen. Dem treten wir entschieden entgegen. Vielen Dank.

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MUDr. PhDr. / Univ. Prag Jozef Rakicky fraktionslos

Bürokratieabbau in Zahnarztpraxen

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin nun seit fast drei Jahren Mitglied dieses Landtages und ein Jahr fraktionslos. Vielleicht ist es gerade deshalb leichter für mich, heute etwas auszusprechen, was viele denken, aber kaum jemand so offen sagt. Ich habe in diesen drei Jahren eines immer wieder erlebt: In diesem Parlament wird ein Antrag nicht danach bewertet, ob er sinnvoll, notwendig oder sachlich richtig ist, sondern danach, wer ihn stellt. Viel zu oft werden gute Vorschläge abgelehnt - nicht weil man etwas Besseres hätte, sondern weil es parteitaktisch gerade nicht passt oder nicht passen soll. Und dann werden Gründe gesucht, die so abenteuerlich sind, dass man sie außerhalb politischer Gremien kaum ernst nehmen könnte. Der heute vorliegende Antrag der CDU zum Bürokratieabbau in Zahnarztpraxen ist ein Paradebeispiel dafür. Wir sprechen hier nicht über Ideologie, nicht über Weltanschauung, nicht über irgendeine parteipolitische Profilierung. Wir sprechen über etwas völlig Bodenständiges: die Arbeitsrealität von Zahnärzten, die Woche für Woche mehrere Stunden ihrer Zeit mit Bürokratie verschwendet sehen. Wir sprechen über Praxisteams, die, statt Patienten zu behandeln, Formulare ausfüllen. Wir sprechen über fachfremde Kontrollen, die für jedermann sichtbar so nicht optimal sind. All das ist belegt, all das ist bekannt, und all das ließe sich mit den vorgeschlagenen Maßnahmen entschärfen - ohne großen Aufwand, nahezu sofort. Dieser Antrag ist nicht CDU. Er ist nicht Opposition. Er ist schlicht gesundheitspolitische Vernunft. Die CDU hat die Empfehlungen des Normenkontrollrates schlicht in Antragsform gegossen. Wer dieses Gremium nicht kennt: Dort laufen die Expertisen von Ärzteschaft, Zahnärzteschaft und GKV-Spitzenverband zusammen. Doch was passiert nun mit diesem Antrag? SPD und Grüne lehnen ihn ab - nicht weil der Antrag schlecht wäre, sondern weil die falsche Fraktion ihn eingebracht hat. Die Begründungen, die wir hierzu hören, wirken oft wie Pflichtübungen. Man sucht Gründe gegen den Antrag, nicht Argumente für die Sache - krampfhaft, gezwungen, durchschaubar. Und hier liegt das eigentliche Problem: nicht im Parlamentarismus, den ich ausdrücklich schätze, sondern in der Art und Weise, wie Parteien sich dieses Parlament zurechtformen. Die Demokratie ist stark, aber die Routine, mit der zuerst nach dem Antragsteller statt nach dem Antragsthema oder gar den Argumenten geschaut wird, erschüttert mich. Das hat die Demokratie nicht verdient. Wir alle bekommen viel Geld, um hier abzustimmen. Die Bürger erwarten zu Recht, dass wir sachlich das Beste in ihrem Sinne entscheiden. Goethe sagte einmal sinngemäß: In der Jugend, wo wir nichts besitzen, sind wir Demokraten. Im Alter sind wir Aristokraten. Meine Damen und Herren, ich habe diese Legislaturperiode als Alterspräsident eröffnet. Aber im Sinne Goethes fühle ich mich heute jünger als damals und jünger als Sie alle. Ich möchte Ihnen Mut zusprechen: Springen Sie über Ihren Schatten! Ihre Wähler werden Sie nicht verlassen, wenn Sie einem Antrag Ihrer Mitbewerber zustimmen. Ich verspreche Ihnen: Im Gegenteil! Ich bin überzeugt, man wird es Ihnen hoch anrechnen. Denken Sie nicht nur in Niederlagen für sich und andere! Wahlkampf kommt noch früh genug. Denken Sie in Erfolgen für Demokratie! Erinnern Sie sich, wie Sie in der Politik angefangen haben, was Sie erreichen wollten und wie! Ich denke von jedem Einzelnen hier: Es waren nicht die Parteifarben, die Sie in die Politik gebracht haben, sondern der Wille, die Welt besser zu machen. Ich glaube, dass niemand hier gleich klatschen wird, und ich erwarte das auch nicht. Doch ich wünsche mir sehr, dass diejenigen, die hier sitzen, sich wieder stärker einem einfachen Prinzip verpflichtet fühlen: Erst die Sache, dann die Partei. Heute hätten wir die Gelegenheit dazu. Danke für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Herr Kollege Rakicky. Ich erlaube mir den Hinweis,

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Antonia Hillberg SPD

Gerichtliche Verfahren kindgerecht gestalten - Einsetzung einer koordinierenden Stelle für kindgerechte Justiz in Niedersachsen

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auf einiges von dem eingehen, was hier gelaufen ist. Ich finde es ganz spannend, wenn einerseits gefordert wird, feste Abläufe vorzuschreiben, und drei Sätze später in derselben Rede gesagt wird, dass man nicht übersteuern darf und den Gerichten ihre Freiheit lassen muss. Das kriege ich logisch nicht ganz zusammen. Es hört sich eher an wie der Versuch, in einer Rede das, was wir fordern, als schlecht darzustellen, weil man es nicht selber gefordert hat. Das finde ich gerade beim Kinderschutz ein bisschen schade. Ebenso kann ich zu Herrn Moriße nur sagen: Dass man in seiner Rede das Wort „konstruktiv" benutzt, heißt noch lange nicht, dass man sich konstruktiv verhält. Und hier zu behaupten, es gebe keine kindgerechten Ansätze an den Gerichten in Niedersachsen, ist unehrlich und falsch. Das wird der Arbeit der Kolleginnen und Kollegen in den Gerichten nicht gerecht. Denn es gibt wahnsinnig viele gute einzelne Initiativen. Das Problem ist aber, dass diese Initiativen von den Gerichten alleine gewuppt werden müssen. Daher soll die Koordinierungsstelle die Gerichte entlasten. Niemand soll mehr alleine sein, es soll keine Einzelkämpferinnen und Einzelkämpfer mehr geben. Die Erfahrung soll gebündelt werden, und man soll aus Best Practice lernen. Sonst finden wir so etwas in diesem Haus immer ganz gut. Auch deshalb wundert mich die Kritik. Und Sie betonen, dass eine Stelle im Ministerium nichts umbaut. Ja, Schocker! Das haben solche Stellen noch nie getan. Denn in der Regel sitzen da recht wenige Handwerkerinnen und Handwerker. Handwerkerinnen und Handwerker braucht man aber für einen Umbau. Das ist übrigens in jedem Haus so, und das ist auch gut so. Aber irgendwer muss sagen, was umgebaut werden soll und woher das Geld dafür kommt. Im besten Fall unterstützt er die Planung mit Best-Practice-Beispielen, damit nicht mehr jedes Mal ganz neu geplant werden muss. Jede gute Idee, die zu Entlastung, Strukturierung und Bündelung führt, stellen Sie als Bürokratieaufbau dar, auch wenn sie eigentlich das Gegenteil bewirkt. Spielen wir hier irgendwie Bingo, und bei jedem Entschuldigen Sie bitte, Frau Hillberg, dass ich Sie unterbreche. Es gibt den Wunsch der Kollegin Martina Machulla nach einer Frage. Lassen Sie diese zu? Nein, eigentlich gerade nicht. Dann müsste die Kollegin Machulla sich wieder hinsetzen, denn die Kollegin Hillberg lässt die Frage nicht zu. ‑ Vielen Dank. Jetzt können Sie weiter ausführen. Danke schön. Ich will Sie hier nicht zu lange vom Ende der Sitzung abhalten. Aber ich möchte der AfD, die sich gefragt hat, was diese angeblich ausreichenden personellen Mittel sind, einen kleinen Hinweis mitgeben: Es wird von uns einen Änderungsantrag zum Haushalt geben. Es wird sich sowieso lohnen, da hineinzugucken. Aber Sie bekommen die kleine Aufgabe, bis zur nächsten Sitzungswoche noch einmal ganz besonders hinzuschauen. Vielen Dank. Jetzt hat die Kollegin Camuz aus

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Birgit Butter CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (Bürokratierückbaugesetz zur Erleichterung kommunaler Vergaben)

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir als CDU-Fraktion bringen heute einen Gesetzentwurf ein, der für viele Kommunen in unserem Land längst überfällig und für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes von elementarer Bedeutung ist: das Bürokratierückbaugesetz zur Erleichterung kommunaler Vergaben. Ein Gesetzentwurf, der nicht nur Papier sortiert, sondern reale Probleme löst. Ein Gesetzentwurf, der genau dort ansetzt, wo unser Land seit Jahren feststeckt: im Bürokratiedickicht, das diese Landesregierung immer tiefer und dichter werden lässt. Worum geht es? Kurz gesagt, es geht um mehr Freiheit, mehr Tempo und vor allem mehr Vertrauen in unsere Kommunen. Es geht darum, jene Bremsklötze aus dem Weg zu räumen, die Städte, Gemeinden und Landkreise seit Jahren daran hindern, dringend notwendige Investitionen endlich umzusetzen. Meine Damen und Herren, nicht das Geld fehlt, sondern die Erlaubnis, es auszugeben. Der Investitionsstau der Kommunen beläuft sich auf rund 3 Milliarden Euro. Niedersachsens Kommunen wollen investieren, sie wollen bauen, sie wollen modernisieren. Und was macht die Landesregierung? Sie legt ihnen Steine in den Weg - und zwar keine kleinen Kiesel, sondern Betonklötze aus Verordnungen, Nachweispflichten und Wertgrenzenchaos bei Vergaben. Unsere Kommunen wollen handeln, aber die Landesregierung zwingt sie in überlange Vergabeverfahren. Das, meine Damen und Herren, ist die Realität da draußen im Land. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sagen uns immer das Gleiche: Wir könnten morgen loslegen, aber wir müssen erst durch drei Aktenordner und fünf Prüfstellen hindurch. Ich sage es klar: Nicht der Mangel an Geld bremst Niedersachsen aus, es ist die Überregulierung aus Hannover. Meine Kolleginnen und Kollegen, die rot-grüne Landesregierung spricht von Bürokratieabbau, aber produziert doch das Gegenteil. Immer wieder hören wir die gleichen Ankündigungen: Wir bauen Bürokratie ab, wir verschlanken Verfahren, wir machen alles einfacher. Meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, wenn Bürokratieabbau das Ziel ist, dann wird dieses bisher von Ihnen grandios verfehlt. Denn die kommunale Realität ist: mehr Dokumentationspflichten, mehr Landesvorgaben, mehr Wartefristen, mehr Misstrauen gegenüber unseren Kommunen. Diese Kritik kommt nicht nur von uns. Diese Kritik kommt aus nahezu jedem Rathaus, jedem Kreishaus und jedem Bauhof in Niedersachsen. Nordrhein-Westfalen zeigt, wie moderne Politik aussieht. Wir in Niedersachsen hinken hinterher. Während Rot-Grün hier im Land immer neue Pflichten erfindet, zeigt Nordrhein-Westfalen, wie man Kommunen stärkt. NRW verschlankt sein Tariftreue- und Vergaberecht, hebt Wertgrenzen an, reduziert Nachweise um Unnötiges und gibt den Kommunen wieder Kontrolle über ihre eigenen Projekte. Ab dem 1. Januar 2026 werden dort die Kommunen im Unterschwellenbereich vollständig von landesrechtlichen Vorgaben freigestellt. Die kommunalen Spitzenverbände hier in Niedersachsen sagen uns deshalb unmissverständlich: Wir wollen das auch! Macht das endlich möglich! Der Niedersächsische Städtetag betont, dass in den kommenden Jahren mehr als 5 Milliarden Euro aus Förderprogrammen umgesetzt werden müssen und dass das nur gelingt, wenn das Vergaberecht endlich entbürokratisiert wird. Der Niedersächsische Landkreistag spricht von einer der größten Investitionsbremsen überhaupt, wenn es um das Vergaberecht geht. Und beide Verbände unterstützen ich zitiere ausdrücklich diesen Gesetzentwurf der CDU. Meine Damen und Herren, wenn sich die kommunalen Spitzenverbände mit dieser Deutlichkeit hinter einen Oppositionsentwurf stellen, dann ist das ein politischer Offenbarungseid für die Landesregierung. Was wir vorlegen, ist ein Vergaberecht, das man wieder erklären und anwenden kann. Mit unserem Bürokratierückbaugesetz schaffen wir ein System, das verständlich, klar und praxisnah ist. Es folgt einem einfachen Prinzip: Was der EU-Rechtsrahmen sinnvoll vorgibt, bleibt. Was Hannover zusätzlich aufgesattelt hat, fällt weg. Unsere drei Leitprinzipien: Erstens. Vertrauen statt Gängelung. Kommunen werden komplett aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz herausgenommen, solange ihre Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte bleiben. Das regelt der neue § 2 Abs. 6: keine künstlichen Wertgrenzen, keine landesrechtlichen Auflagen, keine zusätzlichen Nachweise. Zweitens. Klarheit statt Papierstapel. Der neue § 110 a NKomVG definiert vier Grundprinzipien: wirtschaftlich, sparsam, effizient, transparent. Mehr braucht es nicht. Der Rest ist kommunale Verantwortung, wie es unsere Verfassung vorsieht. Drittens. Praxistauglichkeit statt Verwaltungswust. Wir streichen Vorschriften, die niemand vollziehen kann, niemand versteht und niemand braucht. Die §§ 11, 12 und 16 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes werden ersatzlos gestrichen. Damit schaffen wir Platz für Realität statt Regelungsüberhang. Die konkrete Wirkung wird sein: Der Bürgermeister soll bauen, nicht Papier stapeln. Genau darum geht es, meine Damen und Herren: Wir ermöglichen das Wiederherstellen kommunaler Handlungsfähigkeit. Denn aktuell sieht der Alltag vieler Kommunen so aus: 10 000 Euro Auftrag, 100 Seiten Papier. Und das ist schlicht absurd. Mit unserem Gesetz heißt es künftig: realisieren statt bürokratisieren. Das europäische Vergaberecht bleibt vollständig erhalten. Das möchte ich betonen, damit keine Missverständnisse entstehen. Das könnten wir als Landesgesetzgeber ohnehin nicht ändern. Wir schaffen mit dem Gesetzentwurf keine Rechtslücken. Wir schaffen überbordende Bürokratie radikal ab. Wir müssen handeln, und zwar jetzt. Wir stehen vor gigantischen Aufgaben: Schulen, Straßen, Brücken - die gesamte Infrastruktur muss auf Vordermann gebracht werden. Bürokratie darf da kein Hindernis sein. Wir von der CDU sind alle, ohne Ausnahme, kommunalpolitisch aktiv und wissen, worum es geht. Wir alle sind also Kommunalos. Die Kommunen warnen uns seit Jahren, die Bürgerinnen und Bürger spüren es längst, und dieser Landtag darf nicht länger zuschauen. Darum sagen wir heute ganz klar: Schluss mit dem Bürokratieturbo der Landesregierung, Zeit für einen Investitionsbooster der Kommunen. Meine Damen und Herren, Niedersachsen braucht nicht mehr Regeln, sondern deutlich weniger - und mehr Vertrauen. Dieses Gesetz ist ein Angebot an die Kommunen und ein Auftrag an uns selbst. Es ist ein Angebot: Wir trauen euch Kompetenz zu. Es ist ein Auftrag: Wir räumen endlich auf, wo die Landesregierung nur ankündigt. Wir geben unseren Kommunen Freiheit, Verantwortung und Tempo zurück, und damit stärken wir das gesamte Land. Mit unserem Gesetzentwurf legen wir dafür eine Lösung aus einem Guss vor, nicht nur kleine Korrekturen, sondern eine grundlegende Neuordnung des Vergaberechts im kommunalen Bereich - passgenau, juristisch sauber und praxistauglich. Geben wir Niedersachsen wieder Schwung, geben wir unseren Kommunen wieder Luft zum Atmen! Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Herzlichen Dank.

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Dr. Marco Mohrmann CDU

Vogelgrippe in Niedersachsen: Wenn die Regierung zaudert, leiden Tiere und Landwirtschaft - es braucht konsequentes Eingreifen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin Staudte, das ist genau das, was ich vorhin angesprochen habe. Sie kennen den Erlass aus Bremen, und Sie wissen genau, welcher Prozess sich in Ihrem Hause noch abgespielt hat, bis Sie selbst zu dem gekommen sind, was Sie hier gerade als schnelles Entscheiden vorgestellt haben. Es lag nämlich locker eine Woche dazwischen. Das hätte schneller gehen können. Ich freue mich, dass Sie mir ‑ da haben eben vielleicht nicht alle Kollegen ganz aufge-passt ‑ zugestimmt haben, was die Frage des Wiederbelegungsverbotes angeht. Zu den Aufstallungsgeboten: Wenn wir uns angucken, welche Arten von Ställen wie häufig betroffen sind, dann stellen wir fest, dass der klassisch geschlossene Stall nur im Ausnahmefall betroffen ist. Wir alle wissen genau, wie ein Putenstall aufgebaut ist; das ist nämlich ein Offenstall. Es geht sehr wohl darum, dass Tiere, die sich in einem geschlossenen Stall befinden, besser geschützt sind. Das habe ich zum Ausdruck gebracht. Frau Ministerin Staudte, Sie haben konstruktiv auf das reagiert, was ich gesagt habe - im Gegensatz zu Ihrem Kollegen, Herrn Leddin. Ich will es deutlich sagen: Es ist natürlich Pech, wenn man seine Rede schon vor meinen Ausführungen komplett fertig hat und man nicht in der Lage ist, noch konkret zu reagieren. Ich habe an keiner einzigen Stelle gefordert, dass das Land eine Aufstallungspflicht anordnet. ‑ Nein, an keiner einzigen Stelle! ‑ Gucken Sie in das Protokoll! Das habe ich nicht. Ich habe gesagt: darauf zu drängen. ‑ Ich weiß, dass Sie kommunalpolitisch nicht übermäßig gut vernetzt sind. Sprechen Sie mal mit den Landräten darüber, wie sehr die sich gefreut hätten, wenn sie sehr frühzeitig eine klare Ansage bekommen hätten! ‑ Nein, ich habe nicht von einer Anordnung durch das Land gesprochen. Das können Sie im Protokoll nachlesen - schlicht und ergreifend. Herr Kollege Bajus, auch Ihr Kollege Leddin hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. Ihre Fraktion hat also gleich noch einmal hier vorne das Wort. Und jetzt bitte Ruhe! Ich will noch einmal ganz deutlich ansprechen, Herr Kollege Leddin das war sicherlich auch für die Geflügelhalter in Niedersachsen aufschlussreich: Nachdem Sie sich bereits vor einigen Wochen in der HAZ mit dem Pauschalvorwurf haben zitieren lassen, dass Niedersachsens Geflügelhalter das Tierwohl mit Füßen träten, haben Sie heute noch einmal sehr deutlich gemacht, wie Sie insgesamt zur niedersächsischen Geflügelwirtschaft stehen. Das war ein Signal, das haften bleibt.

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Philipp Meyn SPD

Planungssicherheit für Schulen und Schulträger - Organisation und Finanzierung des Ganztagsbetriebes verlässlich ausgestalten

oder sehen Sie das anders? Es braucht die Kommune, und es braucht das Land, damit wir einen wirklich attraktiven Ganztag auf die Beine stellen können. Wir sind bei meiner Rechnung nageln Sie mich nicht darauf fest bei einer Summe von über 1 000 Euro. Und selbstverständlich ist es für zusätzliche Angebote sinnvoll und wichtig, dass sich auch die Kommune engagiert. Viele Kommunen machen das bereits. Das sollen sie einfach weitermachen. Insofern ist das eine gemeinsame Kraftanstrengung. Es hilft nicht, wenn die Kommunen aufs Land und wir zurück auf die Kommunen zeigen, sondern dieser Bereich ist von uns beiden optimal auszufinanzieren. Und wenn wir beim Land sind, dann sehen wir auch extreme Steigerungen. Aktuell sind wir für den Ganztag bei Kosten von 134 Millionen Euro und in vier Jahren bereits bei 258 Millionen Euro. Die Steigerung wurde uns im Ausschuss auch deutlich dargelegt. Insofern ist das keine Sparvariante, sondern wir geben da wirklich Volldampf. Verlängerte Förderfristen zählen auch noch dazu. Die starke Unterstützung der Kommunen habe ich angesprochen, auch noch einmal dank Ihrer Frage. Wir machen den Ganztag nicht, weil das eine einfache Geschichte ist, sondern weil es richtig ist. Wir haben in Schule mit Kommunen, Jugendhilfe, Sport und Kultur kompetente und hoch motivierte Partner. Ich bin wirklich fest davon überzeugt, dass dieser Rechtsanspruch gelingen wird, wenn wir das mit Zuversicht angehen.

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Harm Rykena AfD

Ergebnis IQB-Bildungstrend 2024 für Niedersachsen: Platz 13 vor NRW, Hessen und Bremen

Bitteschön! Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund, dass diese Studie schlechtere Ergebnisse im Bereich MINT im Allgemeinen und in Mathematik im Besonderen ergeben hat, frage ich die Landesregierung, wie sie den gerade in diesem Bereich eklatanten Lehrermangel bekämpfen möchte. Vielen Dank, Herr Kollege. -

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Ulf Prange SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes und zur Einführung eines hochschuleigenen Ordnungsrechts

gegeben, das Ordnungsrecht im Hochschulgesetz zu verschärfen. Diese sind damals wegen verfassungsrechtlicher Bedenken nicht weiterverfolgt worden. Deswegen ist es umso wichtiger, dass wir eine Regelung finden, die hält. Das ist unser Anspruch. Nichts wäre ja schlimmer, als den Hochschulen eine Regelung an die Hand zu geben, die nicht rechtssicher ist. Wenn es etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt, zu einer guten Regelung zu kommen, halte ich das für hinnehmbar. Ein weiterer Punkt von großer Bedeutung ist die Entwicklung das zeigt auch die aktuelle Berichterstattung der HAZ, dass Antisemitismus in Hochschulen hineingetragen wird. Ich will da unter anderem die BDS-Kampagne nennen, die immer wieder in Hochschulen auftaucht. Jetzt soll eine Rednerin auftreten das habe ich heute in der HAZ gelesen, die aus einem Bereich kommt, der sehr kritisch zu sehen ist. Solche Veranstaltungen kann man nicht durch Exmatrikulation verhindern. Denn diese Rednerin zum Beispiel ist gar nicht an der Hochschule eingeschrieben. Neben der Prävention, dem Ordnungsrecht und der strafrechtlichen Ahndung ist es deswegen unheimlich wichtig, dass der Minister die LHK und die Hochschulen dafür sensibilisiert und dafür wirbt, gemeinsam aufmerksam zu sein und solche Veranstaltungen nicht stattfinden zu lassen. Denn was da noch zusätzlich in die Hochschulen hineingetragen wird, ist brandgefährlich. Da müssen wir „Stopp" sagen, und das tun wir damit in einer Ganzheitlichkeit. So geht man mit einem solchen Phänomen um. Antisemitismus darf in diesem Land das will ich noch einmal ganz klar sagen keinen Raum haben. Dafür stehen wir als Sozialdemokratie, dafür stehen wir als Regierungskoalition. Vielen Dank. Vielen Dank. - Nun hat die Kollegin Schneider aus der Fraktion

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Grant Hendrik Tonne SPD

Stillstand beim LNG-Projekt in Stade - Symbol einer verfehlten Energiepolitik in Niedersachsen?

Vielen Dank. - Der Energieminister ist auf dem Weg. Frau Präsidentin! Liebe Kollegin, ich habe in der Vorbemerkung darauf hingewiesen, dass wir laut unserer Abstimmung mit der DET davon ausgehen, dass die „Energos Force" im zweiten Quartal 2026 betriebsfertig in Stade sein wird. Vielen Dank, Herr Minister Tonne. -

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Sophie Ramdor CDU

Ergebnis IQB-Bildungstrend 2024 für Niedersachsen: Platz 13 vor NRW, Hessen und Bremen

Herr Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Hamburg, sehen Sie das schlechte Abschneiden der Schülerinnen und Schüler in Naturwissenschaften in einem Zusammenhang mit den Sprachdefiziten? - Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Ramdor. -

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Antonia Hillberg SPD

Gerichtliche Verfahren kindgerecht gestalten - Einsetzung einer koordinierenden Stelle für kindgerechte Justiz in Niedersachsen

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben in dieser Legislaturperiode schon über verschiedene Facetten von Justizpolitik gesprochen und in diesem Haus debattiert. Heute geht es jedoch um ein Thema, das nicht immer vordergründig bedacht oder gar als allererste Baustelle angesprochen wird. Das wird der Wichtigkeit dieses Themas jedoch nicht gerecht. Heute geht es um Kinder in unserem Justizsystem. Es geht um Kinderrechte und darum, wie wir unsere Justiz kindgerechter gestalten können, also praktisch um das perfekte Thema für den heutigen Welttag der Kinderrechte. Keine Sorge, Niedersachsen hat hier keineswegs die rote Laterne, sondern vielmehr bundesweit eine Vorreiterrolle. Aber das reicht uns nicht. Daher bringen wir als rot-grüne Regierungsfraktionen diesen Antrag heute hier ins Plenum ein. Der Kontakt von Kindern und Jugendlichen mit Gerichten bzw. Gerichtsverfahren passiert oftmals im Kontext von belastenden Situationen. Häufig sind sie dabei als Opfer in einem Strafverfahren oder als anzuhörende Beteiligte in einem familiengerichtlichen Verfahren im Kontakt mit der Justiz. Dies sind generell keine schönen Situationen. Es sind belastende Situationen, nach denen sich auch kein Erwachsener sehnt; denn hier werden die Kinder und Jugendlichen mit Fragen konfrontiert, die ihre privatesten Lebensbereiche berühren. Sie müssen Erlebtes erneut durchleben, und ihre Erfahrungen werden bis ins Detail erforscht und vielfach auch hinterfragt. Dabei darf nicht vergessen werden, dass Straftaten an Kindern häufig im familiären Umfeld oder durch Personen erfolgen, von denen die Kinder abhängig sind. Dies verschärft die Belastungssituation für Kinder. Wir erkennen dieses Spannungsfeld an. Es ist wichtig und richtig, dass Straftaten gegen Kinder und Jugendliche verfolgt und geahndet werden. Dabei darf aber der Kinderschutz in den Gerichtsverfahren nicht zu kurz kommen. Meine Damen und Herren, wir möchten, dass das Land Niedersachsen den Empfehlungen der Monitoringstelle der UN-Kinderrechtskonvention, des Deutschen Instituts für Menschenrechte und der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerks folgt und eine koordinierende Stelle für kindgerechte Justiz im Justizministerium einrichtet; denn laut Umfragen wünschen sich Kinder, dass sie besser gehört werden, dass sie informiert werden und mit Respekt behandelt werden. Das muss ernst genommen und umgesetzt werden, damit wir den Kindern den vollen Zugang zum Recht garantieren können. Die Koordinierungsstelle „kindgerechte Justiz" soll die Aufgaben haben, den Status quo der kindergerechten Justiz in Niedersachsen zu erfassen; denn es gibt schon verschiedenste gute und sinnvolle Aktivitäten, die breit in Niedersachsen verstreut sind. Wenn wir uns anschauen, dass es allein in der ordentlichen Gerichtsbarkeit rund 90 Gerichte in Niedersachsen gibt, dann ist hier einiges zu tun. Ja, das ist nicht der einzige Bereich, in dem Kinder Kontakt zur Justiz haben. Darauf aufbauend soll dann ein Konzept erarbeitet werden, das die Frage beantwortet, wie die kindgerechte Justiz in ganz Niedersachsen vorangebracht werden kann. Die Raumgestaltung an den Gerichten soll beispielsweise beleuchtet werden, denn auch diese kann einen großen Einfluss auf das Sicherheitsgefühl von Kindern und Jugendlichen haben. Wo warten diese? In welchen Räumen finden die Vernehmungen statt? Hier geht es selbstverständlich nicht nur um Neubauten, sondern gerade auch um Bestandsbauten. Stichwort „Vernehmungen": Auch hier muss genau hingeschaut und geprüft werden; denn es stellt sich die Frage, inwieweit die audiovisuelle Vernehmung von Kindern und Jugendlichen ausgebaut werden kann, um Mehrfachvernehmungen zu vermeiden. Hier hat unsere Ministerin Kathrin Wahlmann schon bestens im Bundesrat vorgelegt. Darüber hinaus stellt sich auch die Frage nach dem Ausbau des Angebots von Fortbildungen in den Bereichen „Umgang mit traumatisierten Zeuginnen und Zeugen" oder auch „kindgerechte Vernehmung". In eine ähnliche Richtung geht auch unsere Forderung, zu prüfen, inwieweit im Studium oder im Referendariat schon eine Sensibilisierung für die Bedarfe von Kindern in kindgerechten gerichtlichen Verfahren erfolgen kann. Denn während das Gericht möglichst objektiv prüft, ob Rechtsnormen anwendbar sind oder eben nicht, gestaltet sich dieser Prozess für Kinder und Jugendliche in ihrer Wahrnehmung deutlich weniger objektiv. Das muss allen Beteiligten in besonderem Maße klar sein. Zu guter Letzt möchte ich noch auf einen weiteren Themenkomplex eingehen, den sich explizit auch Kinder in Umfragen gewünscht haben, nämlich Informationen. Wir müssen uns klarmachen, dass der konkrete Ablauf der verschiedenen Gerichtsverfahren nicht unbedingt Allgemeinwissen ist und erst recht nicht Wissen ist, das Kinder haben. Das kann man gut oder schlecht finden, aber das ist eben die Realität. Umso mehr müssen wir uns fragen, wie wir Kindern diese Informationen zur Verfügung stellen können. Dafür soll das vorhandene Informationsmaterial weiterentwickelt werden und auf die spezifischen Bedürfnisse von Kindern angepasst werden. Hier möchte ich einmal die Stichworte „Mehrsprachigkeit" oder auch „Inklusion" einbringen. In diesem Zusammenhang sollen auch landesweite, ressortübergreifende Abläufe etabliert werden, die sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche zu jedem Zeitpunkt in sinnvoller Weise mit den Informationen versorgt werden, die sie benötigen, um im Verfahren möglichst wenig belastet werden. Neben dieser anlassbezogenen Zurverfügungstellung von Informationen wollen wir auch, dass über allgemeine Informationen nachgedacht wird. Es soll geschaut werden, inwieweit das Ansprechen und Diskutieren über justizielle Abläufe an Schulen, möglicherweise auch mit Justizangehörigen, einen wertvollen Beitrag zur Bildung unserer Kinder und Jugendlichen leisten kann. Meine Damen und Herren, bei diesen von uns hier vorgeschlagenen und geforderten Maßnahmen handelt es sich um aktiven Kinderschutz. Es sind vielleicht nicht die ersten Vorhaben, die einem bei diesem Begriff einfallen, aber sie sind nicht weniger wichtig. Ich freue mich sehr auf die Beratung dieses Antrages im Ausschuss, um gemeinsam demokratisch daran zu arbeiten, das Leben in Niedersachsen noch kindgerechter zu gestalten. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. - Für die Fraktion der AfD hat

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Christian Meyer

Klimaziele, erneuerbare Energien und fossile Abhängigkeiten - welchen Beitrag leistet Niedersachsen zum ambitionierten Klimaschutz?

Herr Minister wird antworten. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Wir haben uns sozusagen auf den Wasserstoffkurs eingelassen. Jetzt sehen wir, dass bundesweit Projekte in anderen Bundesländern wie NRW oder Bremen infrage gestellt werden, um das nicht hochlaufen zu lassen. Wenn man mit der Branche spricht, wird erwartet, dass das, was im Koalitionsvertrag auf Bundesebene steht nämlich bei Ausschreibungen grüne Leitmärkte zu schaffen, umgesetzt wird. Zum Beispiel bei der Windenergie wäre das ein großer Vorteil. Mir sagt die Branche: 0,1 Cent mehr und wir könnten den klimaneutralen Stahl von Salzgitter oder Georgsmarienhütte für unsere Windräder benutzen. Letztes Jahr ist die Vergütungsmenge bei Strom von 6,8 Cent auf 6,4 Cent gesunken - das ist das, was man bekommt. Wir würden also 6,5 Cent zahlen, damit wir ein klimaneutrales Windrad haben. Das wäre eine gute Nachfrage und wäre sogar vielleicht besser, als immer nur mit Fördermitteln eine Nachfrage zu erzeugen. Olaf Lies hat als Ministerpräsident beim Autogipfel ja auch klar gesagt: Lasst es uns doch anrechnen, wenn Autokonzerne egal ob BMW oder VW grünen, klimaneutralen Stahl verwenden. Dann ist das ein Beitrag für das Weltklima. Es geht nicht nur um den Antrieb eines Fahrzeugs, sondern es geht immer um die Gesamtbilanz. Für das Weltklima ist das wichtig. Wenn wir einen europäischen Markt schaffen würden und dann angerechnet werden kann, wenn Unternehmen ökologische Produkte verwenden, dann ist das ein großer Vorteil, der uns weiterhelfen kann. Das gilt auch für die Bauwirtschaft. Ich fahre heute Abend nach Göttingen zur Verleihung des Klima-Innovationspreises des Landes. Letztes Jahr hat ihn das Unternehmen Berding Beton gewonnen. Die haben ein klimaneutrales Betonrohr ohne Zement entwickelt. Das ist natürlich ein paar Prozent teurer, aber die CO₂-Einsparung, die entsteht, wenn ein großes Unternehmen Betonrohre klimafreundlicher bzw. klimaneutral produziert, muss sich doch bei Ausschreibungen lohnen. Der CO₂-Schattenpreis muss berücksichtigt werden. Überall, wo der Staat ausschreibt etwa bei Stahlbrücken; da gibt es ganz viele Projekte, sollten wir so vorgehen. Dann haben wir eine dauerhafte Nachfrage und wird sich die Wirtschaft ziemlich schnell danach ausrichten. Dann ist Niedersachsen vorne, weil die anderen dann erst anfangen, Wasserstoffelektrolyseure im Süden zu bauen, oder die Stahlindustrie erst dann anfängt, während unsere Betriebe als Vorreiter weltweit vorne sind. Das sieht man bei China und der Solarenergie: Die werden am Ende die Gewinner sein. Von daher brauchen wir so schnell wie möglich solche Vorgaben für grüne Leitmärkte, um den Absatz auch gegenüber der Konkurrenz aus dem außereuropäischen Ausland zu schützen. Ich will keine Windräder aus China vor Borkum haben, sondern ich möchte am liebsten welche aus Niedersachsen.

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Pascal Leddin GRÜNE

Drohnen über Niedersachsen: Aufklären, Abwehren, Schützen

Der Antrag, ich habe es gerade erklärt, nimmt dabei zentrale Elemente einer modernen Drohnenabwehr auf. Er reagiert auf den deutlichen Anstieg von Drohnensichtungen. Teilweise handelt es sich um zivil erworbene Modelle, teilweise um Geräte, die offensichtlich militärischen Ursprungs sind. Herkunft und Auftraggeber sind oft noch ungeklärt. Das sind Hinweise auf hybride Bedrohungen, auf Spionage, Sabotage und geopolitische Machtdemonstrationen. Ziel ist nicht nur, Drohnen zu entdecken, sondern auch, sie kontrolliert zu stoppen: durch Störung, Übernahme, kontrollierte Landung oder Identifikation der steuernden Person. Jeder, der auch nur eine Sekunde über einen Abschuss nachdenkt, merkt, dass mitten im Stadtgebiet, aber, ehrlich gesagt, auch über Flughäfen, ein Abschuss gefährlicher sein kann als der Angriff selbst. Sicherheitsarchitektur heißt heute: Gefahr neutralisieren, bevor sie Schaden anrichtet. Wir knüpfen an bestehende Forschung in Niedersachsen an. Aber wir lassen die Erkenntnisse nicht im Labor stehen, wir bringen sie in die Fläche, dorthin, wo kritische Infrastruktur geschützt werden muss. Wir handeln, bevor andere für uns entscheiden, wo unsere Sicherheitslinie verläuft. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin gespannt auf die Gespräche im Ausschuss. Die aktuelle Situation entwickelt sich sehr schnell. Änderungen sind im Bund dazu ja aktuell geplant. Die Forschung schreitet rasant voran, die Bedrohungen nehmen parallel aber auch weiter zu. All das werden wir dann auf dieser Grundlage besprechen können. Vielen Dank. Vielen Dank. - Weitere Wortmeldungen liegen zu diesem Punkt nicht

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Olaf Lies SPD

Entwurf eines Gesetzes zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge - Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten, wie wir gerade gehört haben, den 6., 7. und 8. Medienänderungsstaatsvertrag. Es geht um Jugendschutz, umfassende Reformen des Auftrags, der Struktur und auch der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Aber seien wir ehrlich, es geht doch eigentlich um viel mehr! Niemand kann doch die Augen davor verschließen, dass bei allen wichtigen medienpolitischen Entscheidungen es auch um die Zukunft unserer demokratischen Öffentlichkeit geht. Wer heute Medienpolitik macht, entscheidet mit darüber, wie informierte Meinungsbildung morgen noch gelingen kann. Es geht um intransparente Algorithmen, die den öffentlichen Diskurs und die politische Meinungsbildung bestimmen, oder um ein vielfältiges, unabhängiges und transparentes Medienangebot mit Medienschaffenden, die zu ihren Recherchen und Berichten stehen und die Verantwortung übernehmen und auch in die Verantwortung genommen werden können. Es geht um die Stärke unserer Demokratie durch Medien, die helfen, Wahrheit von Lüge und Fakten von gefälschten Bildern zu unterscheiden, was ehrlicherweise in Zeiten von KI immer schwieriger wird. Bei all den detaillierten und notwendigen Regelungen: Unsere Demokratie braucht wieder mehr Journalistinnen und Journalisten und nicht noch mehr Influencerinnen und Influencer, mehr Rechte, mehr Recherche, mehr Einordnung, mehr Widerspruch und weniger Algorithmen, die nur auf Reichweite optimiert sind und nicht unterscheiden können, ob am Ende der Bundespräsident spricht oder eine Katze tanzt und das vielleicht die viel größere Verbreitung hat. Für diese Aufgaben, liebe Kolleginnen und Kollegen, brauchen wir Redaktionen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wie im Übrigen auch bei privaten Rundfunkanstalten und auch bei Verlagen. Für mich steht fest: Wir brauchen einen starken und gut aufgestellten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Deswegen sind die Reformen wichtig, um ihn digitaler, schlanker und auch moderner zu machen. Lassen Sie mich kurz auf die einzelnen Werke ein Stück weit eingehen. Dieser heute vorliegende 6. Medienänderungsstaatsvertrag stärkt den Schutz von Kindern und Jugendlichen in digitalen Räumen. Das ist notwendig. Denn auf der einen Seite schaffen digitale Medien Chancen, von denen sich die früheren Generationen nicht hätten vorstellen können, dass sie möglich sind. Aber sie bergen eben auch Risiken, auf die wir Antworten geben müssen, zum Beispiel wenn Heranwachsende auf Inhalte stoßen, die für ihr Alter und ihre Entwicklung nicht geeignet sind. Wir schaffen Rahmenbedingungen, damit junge Menschen teilhaben können, aber nicht schutzlos ausgeliefert sind. Vor allem die technischen Möglichkeiten zum Jugendmedienschutz sollen mit Blick auf die Betriebssysteme mobiler Endgeräte verbessert werden. Eltern bekommen damit Werkzeuge an die Hand, um ihre Verantwortung übernehmen zu können. Lassen Sie mich losgelöst davon sagen: Ich halte es für richtig, dass wir auch die Debatte über eine Altersbeschränkung für soziale Medien führen. Die politischen Lösungen liegen vor allem in Brüssel. Es braucht ein gemeinsames europäisches Vorgehen gegenüber den großen Plattformen. Diese Landesregierung wird diese Debatte weiter aktiv voranbringen. Hinter den sogenannten sozialen Medien und Plattformen stehen machtvolle Distributoren von Meinung und Beeinflussung dieser, die nahezu ohne inhaltliche Checks und Balances agieren, was für junge Menschen, ehrlich gesagt, hoch problematisch sein kann. Ein weiterer wichtiger Teil der heutigen Agenda ist die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Mit dem Reformstaatsvertrag gehen wir einen ersten Schritt auf dem Weg hin zur notwendigen Neustrukturierung der Öffentlich-Rechtlichen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist und bleibt Kernstück unserer demokratischen Infrastruktur. Unabhängi-ge, vielfältige, verlässliche Berichterstattung - das ist für uns keine Kür, das ist Verfassungsauftrag. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade deshalb müssen wir ihn auch verändern, deswegen müssen wir ihn anpassen, deswegen müssen wir ihn verschlanken und sicherlich auch transparenter machen. Aber wir müssen das mit den Beschäftigten machen, die Verantwortung übernehmen und mitten in der Gesellschaft verankert sind und nicht irgendwo im virtuellen Nirgendwo. Der sogenannte Reformstaatsvertrag, der 7. Medienänderungsstaatsvertrag, setzt dafür wichtige Leitplanken: weniger Doppelstrukturen, mehr Kooperation, klare Prioritäten für Information, Bildung und Kultur. Klar ist auch: Auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss seine Rolle in Zeiten von künstlicher Intelligenz, Desinformation und vielfältiger Medienkompetenz neu definieren. Wer Glaubwürdigkeit einfordert, muss jeden Tag aufs Neue zeigen, dass er diese auch verdient. Fälle wie die Debatte um Julia Ruhs und das Format „Klar" beim NDR machen deutlich, wie sensibel Vertrauen ist. Sie zeigen, wie schmal der Weg zwischen notwendiger Programmverantwortung und der Wahrnehmung politischer und gesellschaftlicher Einflussnahme ist. Die Antwort darauf darf nicht sein, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu schwächen. Die Antwort muss sein: Mehr Transparenz, mehr innere Debattenkultur, klare Regeln und gelebte Meinungsvielfalt. Herr Ministerpräsident, es gibt den Wunsch des Kollegen Nacke nach einer Zwischenfrage. Ja, sehr gerne. Bitteschön!

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Grant Hendrik Tonne SPD

Stillstand beim LNG-Projekt in Stade - Symbol einer verfehlten Energiepolitik in Niedersachsen?

2026 in Betrieb gehen wird? Danke. Herr Minister Tonne! Bitte sehr, Sie haben das Wort! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist ein bisschen schwierig, wenn man sowohl bei der Beantwortung der Dringlichen Anfrage als auch von Nachfragen permanent dasselbe erzählen muss, in den Fragen dann aber wieder etwas anderes unterstellt wird. Wir haben sehr deutlich gesagt, dass die Frage, wann die „Energos Force" in Stade sein wird, von der DET zu beantworten ist, weil das in deren Zuständigkeit liegt. Wir stehen mit ihr in enger Abstimmung. Ich habe in meiner Vorbemerkung ebenfalls gesagt, dass wir von einem Ergebnis im zweiten Quartal 2026 ausgehen. Die Verantwortung dafür lag und liegt bei DET. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Minister Tonne. Damit ist an diesem Punkt die Dringliche Anfrage der

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Dr. h. c. Björn Thümler CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2025 (Nachtragshaushaltsgesetz 2025) und der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung

Bitte, Herr Dr. Thümler! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute über den Nachtragshaushalt 2025 und über die Änderung der Landeshaushaltsordnung. Bei beiden geht es ausdrücklich nicht um Randthemen, nicht um technische Detailfragen. Es geht hier um nicht mehr und weniger als um das Herzstück staatlicher Verantwortung: um die Frage, wie wir mit dem Geld der Menschen in Niedersachsen umgehen, mit ihrem Vertrauen, ihren Steuern und ihrer Zukunft. Wir befassen uns heute mit einem Nachtragshaushalt, der eine strukturelle Nettokreditaufnahme in Höhe von 1,431 Milliarden Euro vorsieht. Gegenüber dem Grundhaushalt 2025 erlaubt das zusätzliche Kredite in Höhe von rund 600 Millionen Euro. Die Möglichkeit der zusätzlichen Kreditaufnahme ergibt sich aus der jüngsten Änderung von Artikel 109 Abs. 3 des Grundgesetzes, die den Ländern einen erweiterten Spielraum zur strukturellen Verschuldung eröffnet. Doch die entscheidende Frage lautet nicht: Können wir das? Die entscheidenden Fragen lauten vielmehr: Brauchen wir das 2025 wirklich? Ist es verfassungskonform? Und ist es haushaltsrechtlich tragfähig begründet? Genau an diesem Punkt besteht nach den Beratungen im Ausschuss für Haushalt und Finanzen, nach der Analyse des Landesrechnungshofs und nach den Stellungnahmen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes erhebliche Zweifel - Zweifel, meine Damen und Herren, die nicht politisch motiviert sind, sondern sich klar aus dem Haushaltsrecht und unserer Verfassung ergeben. Denn wer neue Schulden aufnimmt, entscheidet nicht nur über Zahlen, sondern auch über Freiheitsspielräume kommender Generationen. Deshalb müssen wir sehr genau hinschauen, ob diese neue Kreditermächtigung wirklich notwendig, verfassungsgemäß und verantwortbar ist. Zunächst zum Haushaltsrechtlichen: Der Landesrechnungshof hat in ungewöhnlich klaren Worten dargelegt, dass ein großer Teil der veranschlagten Mittel nicht mehr im Laufe des Haushaltsjahres verausgabt werden kann. Das Finanzministerium hat selbst eingeräumt, dass viele Maßnahmen erst 2026 oder 2027 realistisch umsetzbar sind. Wenn aber Haushaltsmittel in den Haushalt eingestellt werden, die 2025 faktisch nicht mehr verausgabt werden können, dann ist das ein klarer Verstoß gegen das Bedarfsprinzip. Denn das Bedarfsprinzip verlangt, dass nur das in den Haushalt eingestellt wird, was zur Erfüllung konkreter Aufgaben erforderlich ist. Alles andere widerspricht der haushaltsrechtlichen Systematik von Wahrheit und Klarheit. Der Haushalt dient nicht dazu, langfristige Wünsche in kurzfristige Kreditermächtigungen zu verwandeln. Er dient der Deckung der tatsächlichen Ausgaben im Haushaltsjahr. Dieses grundlegende Prinzip ist nicht gewahrt, wenn Mittel aufgenommen werden, die nicht mehr abfließen können. De facto ist das ein Verschulden auf Vorrat, und das widerspricht jedem haushaltsrechtlichen Grundsatz. Haushaltspolitik auf Vorrat ist das Gegenteil von Verantwortung. Dazu zwei konkrete Beispiele: die globalen Personalverstärkungen, die ohne belastbare Aufgabenteilung oder zeitliche Konkretisierung eingestellt werden, oder Bau- und Sanierungsmaßnahmen, die teilweise mit pauschalen Beträgen veranschlagt werden, obwohl Ausschreibungsergebnisse oder konkrete Planungsstände entweder fehlen oder nicht aktualisiert werden beziehungsweise nicht benannt werden können, konnten oder möglicherweise erst später nachgeliefert werden sollen. Hinzu kommen Unschärfen bei der Wohnungsbauförderung. Die geplanten Programme signalisieren Tatkraft und Aufbruch, aber der reale Mittelabfluss bleibt hoffnungslos hinter den Signalen zurück, meine Damen und Herren. Die Differenz zwischen Programmansätzen und tatsächlicher Umsetzung wirft die Frage auf, ob neue Kredite wirklich notwendig sind oder ob Sie hier eher politische Signale setzen wollen, die mit der realen Umsetzungsfähigkeit wenig bis überhaupt nichts zu tun haben. Man muss zwangsläufig den Eindruck gewinnen, dass die Landesregierung mit den großzügigen Ansätzen Erwartungen wecken will, die sich haushalts- und zeitplanerisch dann aber nicht erfüllen lassen. Haushaltspolitik darf eben nicht von Absichtserklärungen getragen sein, sondern muss an tatsächlicher Umsetzungsfähigkeit orientiert sein, meine Damen und Herren. Neben diesen haushaltsrechtlichen Problemen gibt es große verfassungsrechtliche Bedenken. Artikel 71 der Niedersächsischen Verfassung verpflichtet das Land unverändert zu dem Grundsatz, ausgeglichene Haushalte ohne Kredite vorzulegen. Nur in den ausdrücklich geregelten Ausnahmefällen nach den Absätzen 3 und 4, bei Konjunkturabschwung oder Notlage, darf nach dem Wortlaut der Verfassung davon abgewichen werden. Was jetzt vorgesehen ist, geht darüber hinaus. Denn die Landesregierung nutzt die Bundesgesetzgebung, um die Schuldenbremse auf Landesebene aufzuweichen, und das in einer Art und Weise, die beispiellos in der Bundesrepublik Deutschland ist. Selbst wenn man rechtstechnisch argumentiert, dass Bundesrecht Landesrecht bricht - politisch bleibt es ein fragwürdiges Signal. Wir bewegen uns damit in einem politischen und rechtlichen Graubereich. Ein Haushalt, der auf verfassungsrechtlich unsicherem Fundament steht, kann kein Zeichen von Seriosität, kein Zeichen von Stabilität und kein Zeichen von Verlässlichkeit sein. Hinzu kommt die vorgesehene Anpassung der Landeshaushaltsordnung. Die Landesregierung möchte in § 18 a Landeshaushaltsordnung eine dynamische Verweisung auf Bundesrecht. Die dynamische Verweisung auf Bundesrecht würde dazu führen, dass sich die landesrechtlichen Vorgaben der Haushaltsführung künftig automatisch ändern, sobald der Bund seine Regeln modifiziert. Damit gäbe der Landtag, damit gäben Sie, meine Damen und Herren, einen Teil Ihrer Haushaltshoheit ab. Haushaltsrecht ist und bleibt aber Kern parlamentarischer Entscheidungsbefugnis, ein zentraler Bestandteil parlamentarischer Kontrolle und Selbstbestimmung und darf nicht einfach so durch vom Bund normierte Änderungen verändert werden. Meine Damen und Herren, es ist Ihre Verantwortung, die Sie hier leichtfertig dahingeben. Meine Damen und Herren, auch die kommunale Ebene kommt hier ins Spiel, denn Haushaltspolitik endet nicht im Finanzministerium, sondern wirkt sich auch auf die kommunale Ebene aus. Sowohl der Rechnungshof als auch die kommunalen Spitzenverbände haben darauf hingewiesen, dass die Kreditaufnahme und die Regelungsänderung auch die kommunale Finanzlage negativ tangieren, weil die heute aufgenommenen Kredite morgen zurückgezahlt werden müssen, auch von Städten und Gemeinden. Dass die kommunale Ebene keine Zuverlässigkeit, unklare Ansätze und eine Kreditpolitik auf Vorrat von Ihnen erhält, erweist sich auch darin, dass Sie, wie jetzt gerade passiert, die Wertgrenzen für die kommunale Ebene nicht bei der Vergabe hochsetzen, sondern dass Schulleiter über 100 000 Euro verfügen können, während Bürgermeister bei 20 000 Euro stehenbleiben. Das, meine Damen und Herren, kann nicht richtig sein. Das ist falsch. Dementsprechend lehnen wir diesen Nachtragshaushalt ab. Herr Dr. Thümler! Ich bin sofort fertig. Wir verlangen Klarheit, Verlässlichkeit und die Bereitschaft, zwischen Wünschbarem und Notwendigem zu unterscheiden. Diesen Ansprüchen, meine Damen und Herren, werden Sie mit diesem Nachtragshaushalt nicht gerecht.

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Omid Najafi AfD

Für ein faires Erbbaurecht als Grundlage bezahlbaren Wohnens

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Henning, Sie haben den Antrag recht vernünftig vorgestellt. Sie haben ein kleines Puzzlestück vergessen, das ich hier jetzt gerne einbringe, und zwar die Entstehungsgeschichte dieses Antrags. Denn am 15. Oktober dieses Jahres stellten wir also meine Kollegin Frau Schülke, mein Kollege Kühnlenz und ich eine Anfrage, die genau diese Problematik ansprach, nämlich dass die Erbbauzinsen um 1 500 % gestiegen sind aufgrund von Erbbaurechtsverträgen, die nun einmal auslaufen, und dass vor allem die Klosterkammer Hannover als größte Erbbaurechtsgeberin betroffen ist. Wir haben noch nicht einmal eine Antwort von der Landesregierung bekommen. Und nun, nicht mal einen Monat später, bringen Sie diesen Antrag ein, der genau diese Problematik adressiert. Das finde ich doch echt bemerkenswert. Ich kann nur sagen: AfD wirkt, meine Damen und Herren! Dieser Antrag spricht allerdings die richtige Problematik an. Ich bin auch wirklich erfreut, dass Sie ihn gestellt haben. Wir werden im Ausschuss sehr vernünftig darüber beraten. Ich bin auch auf die Anhörung gespannt. Ich würde wahrscheinlich auch noch den Ausschuss für Wissenschaft und Kultur daran teilhaben lassen. Das obliegt aber nun einmal Ihnen. Und dass Sie in dem Antrag auch wollen, dass der Erbbauzinssatz von 5 % auf 1,25 % reduziert wird, begrüßen wir. Allerdings haben Sie in Ihrer Rede auch gesagt, dass das Problem nicht absolut gelöst wird, wenn man von einer zwanzigfachen Steigerung bei den Bodenrichtwerten ausgeht und etwa ein Viertel davon immer noch einer Verfünffachung des relevanten Berechnungswertes entspricht, was sich nicht aus der Rechnung herausnehmen lässt. Von daher: Dieser Antrag ist gut. Ich denke, ob man dem Antrag zustimmt, ihn ablehnt oder sich enthält - für jeden wird die Ausschussberatung ein Gewinn sein. Daher bin ich gespannt auf die Beratung im Ausschuss. Vielen lieben Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Najafi. - Zu Ihrem Wortbeitrag gibt es eine Kurzintervention des

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Laura Hopmann CDU

Wie wirkt sich der neue Hebammenhilfevertrag auf die geburtshilfliche Versorgung in Niedersachsen aus?

Vielen Dank, sehr geehrter Herr Minister, für die Ausführungen. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Philippi, Sie haben eben ausgeführt, dass die Gesundheitsministerkonferenz ein Schreiben an die Bundesgesundheitsministerin mit der Bitte versandt hat, sich einzusetzen. Sie haben auch ausgeführt, dass Sie alles dafür daransetzen werden, dass wir in diesem Bereich ein gutes Level erhalten und überall in Niedersachsen Frauen durch Hebammen versorgt sind. Mit Blick darauf und auch vor dem Hintergrund Ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage aus dem Sommer, Drucksache 19/7921 vom 28. Juli, in der Sie angegeben haben, im regelmäßigen Austausch mit Hebammen, Klinikträgern, Krankenkassen und den Berufsverbänden zu stehen, frage ich Sie: Welche persönlichen Gespräche und Briefwechsel mit wem, wann und mit welchem Inhalt und Ergebnis haben Sie in der Sache seit Bekanntwerden des Schiedsspruches geführt, abgesehen von dem Schreiben der Gesundheitsministerkonferenz? Vor der Beantwortung durch den Minister möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass die Fragen knapp gestellt und

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Reinhold Hilbers CDU

Entwurf eines Gesetzes über die Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben

für die Möglichkeit, Ihnen eine Frage zu stellen. Wenn Sie das alles mit den Krediten hier schon sauber herausarbeiten vor dem Hintergrund, dass Sie sagen, dass Sie da Kredite aufnehmen wollen, frage ich Sie: Warum schreiben Sie dann nicht gleich in das Gesetz, dass Kredite, die die NIA aufnimmt, dem Land zuzurechnen sind, wenn es um die Einhaltung der Schuldenbremse geht? Das wäre ein sauberes Verfahren. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Hilbers, wir haben den Gutachter extra beauftragt, uns aufzuschreiben, inwieweit das ein sauberes Verfahren ist oder nicht.

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Dr. Marco Mohrmann CDU

Regulierung von Tierhandel und Tierbörsen - Tierwohl stärken, illegalen Handel eindämmen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute über einen Antrag von SPD und Grünen, dessen grundsätzliches Anliegen, den illegalen Handel mit Tieren einzudämmen, selbstverständlich auch die CDU-Fraktion teilt. Tierschutz, meine Damen und Herren, ist in Niedersachsen Verfassungsauftrag und damit eine gemeinsame Aufgabe. Zudem findet sich im Koalitionsvertrag von Union und SPD auf der Bundesebene folgende Formulierung: „Wir ... verbieten den Handel mit Haus- und Heimtieren im öffentlichen Raum (unbeschadet Tierbörsen und ‑märkten) sowie anonym online." Das ist insoweit deckungsgleich mit der ersten Forderung in Ihrem Antrag. Ich will Ihnen allerdings sagen, dass Sie, wie im weiteren Verlauf Ihres Antrags deutlich wird, handwerklich unsauber gearbeitet haben. Er ist fachlich verbesserungswürdig und nach unserer Auffassung in Teilen schlicht und ergreifend rechtlich nicht umsetzbar. Das geht wieder eher in Richtung Symbolpolitik, die nach außen gut klingt, aber den Vollzug vor Ort nicht stärkt und dem Artenschutz teilweise sogar schaden kann, Herr Schroeder. Meine Damen und Herren, beginnen wir mit begrifflichen Unschärfen. „Tierwohl" ist kein tierschutzrechtlicher Begriff und daher in diesem Zusammenhang unpassend, subjektiv und vor allem nicht justiziabel. „Tierschutz" hingegen ist rechtlich definiert, messbar, kontrollierbar und sanktionierbar. Was wir in der Gesetzgebung stärken müssen, ist der Tierschutz und nicht ein politisch aufgeladener Wunschzustand, der sich nicht kontrollieren lässt, meine Damen und Herren. Wir sind Gesetzgeber und sollten daher in diesem Haus bitte auch auf der Grundlage klarer Rechtsbegriffe arbeiten. Meine Damen und Herren, des Weiteren verweisen Sie in Ihrem Antrag übrigens zu Recht auf die neue zentrale Recherchestelle für den Onlinehandel mit Wirbeltieren. Diese Stelle ist längst beschlossen, und zwar gemeinsam von Bund und Ländern, und das übrigens auch mit unserer Unterstützung. Nun gilt es, zu schauen, ob die neue Stelle wirkt, wie sie wirkt und welche Empfehlungen sie gibt. Zusammenfassend wäre es jetzt also wichtig, die Wirkung der Instrumente, die gerade erst geschaffen wurden, zu prüfen. Meine Damen und Herren, das wahre Problem ist übrigens nicht fehlendes Recht, sondern fehlender Vollzug. Dieses eigentliche Problem adressieren Sie in Ihrem Antrag nicht. Die Veterinärämter Niedersachsens sind personell am Limit und warten ganz sicher nicht auf zusätzliche Aufgaben, meine Damen und Herren. Es wäre gut, wenn Sie die immer weiter steigenden Belastungen ausführender Behörden nicht fortlaufend ausblenden bzw. durch ständigen Zuwachs an Regelwerk noch weiter forcieren würden. Hinzu kommt: Alles, was Sie zu Tierbörsen fordern, existiert längst. Sie erwecken den Eindruck, Tierbörsen seien rechtsfreie Räume. Das ist aber falsch. Jede Tierbörse benötigt eine Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz. Die Sachkunde ist Voraussetzung, und Tierärzte sind vor Ort oder in Rufbereitschaft. Es gibt eine Pflicht zur Dokumentation durch die Veranstalter der Börsen und Kontrollen durch das Veterinäramt, und es existieren bereits bundesweite Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen: 54 Seiten, detailliert ausgearbeitet, übrigens bereits 2006 veröffentlicht. Auch hierzu in Ihrem Antrag kein Wort! Ebenso wäre es der Erwähnung wert gewesen, dass der Bundesregierung Gutachten vorliegen, die aufzeigen, dass Positivlisten zugelassener Heimtierarten gegen europäisches Recht, gegen Wettbewerbsrecht und sogar gegen Grundrechte verstoßen und juristisch hochproblematisch sind. Des Weiteren fordern Sie, „den Verkauf von Wildfängen und ... gefährdeten Tierarten" außer durch Zoos zu verbieten. Meine Damen und Herren, diese Forderung ist artenpolitisch gefährlich. Erstens benötigen Erhaltungszuchten in Zoos wie in privaten Netzwerken gelegentlich frisches Blut für die genetische Vielfalt; das ist Standardwissen in der Zoologie. Zweitens stützt sich die moderne Artenschutzarbeit längst nicht mehr nur auf Zoos. Auch private und ebenso fachkundige Halter züchten gefährdete Arten, die in Zoos nicht ausreichend Platz finden, beispielsweise über die Initiative „Citizen Conservation". Sonst würden viele Ex-situ-Populationen, also Populationen außerhalb der ursprünglichen Verbreitungsgebiete, in Menschenhand schlicht verschwinden. Drittens verweise ich auf das Washingtoner Artenschutzabkommen, mit dem bereits ein sehr strenges internationales Instrument existiert. Es reguliert und überwacht den internationalen Handel mit Tieren und wildlebenden Arten mit sehr genauen Regeln und Kontrollmechanismen. Warum also nationale Einzelgängerregelungen, die voraussichtlich direkt mit EU-Recht in Konflikt stehen und vermutlich sogar dem Völkerrecht widersprechen? Meine Damen und Herren, wir sagen klar Ja, dem illegalen Handel beizukommen. Wir sagen Ja zur vollen personellen Ausstattung der neuen zentralen Recherchestelle. Wir sagen Ja zu mehr Aufklärung über schwarze Schafe im Internet und Ja zu einem starken Vollzug des Tierschutzgesetzes. Allerdings lehnen wir ab: eine Verbotskultur statt Vollzugspolitik, rechtlich nicht umsetzbare Positivlisten und fachlich falsche Wildfangverbote. Schwierig ist insbesondere die Vermischung von Hunde- und Katzen-Verordnung, Wildtierhandel, CITES, Tierbörsen und Online-Plattformen. Genau diese Vermischung in Ihrem Antrag zeigt, dass Sie sich scheinbar selbst noch nicht ganz sicher sind, welche Materie Sie gerade genau regeln wollen. Meine Damen und Herren, Tierschutz braucht Fachlichkeit und weniger Schlagwörter. Uns geht es um rechtskonform vollziehbaren Tierschutz. Insofern haben wir noch einiges im Ausschuss zu diskutieren. Herzlichen Dank. Da ich meine Redezeit ja nutzen kann,

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Melanie Reinecke CDU

Stillstand beim LNG-Projekt in Stade - Symbol einer verfehlten Energiepolitik in Niedersachsen?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kollegen! Wie schätzt die Landesregierung die Bedeutung der Inbetriebnahme der FSRU für die Energiesicherheit in Niedersachsen ein? Der Wirtschaftsminister Tonne ist auf dem Weg

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Falko Mohrs

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes und zur Einführung eines hochschuleigenen Ordnungsrechts

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Antisemitismus ist ein dramatisches Problem in der deutschen Gesellschaft. Das ist er leider immer gewesen. Er hat seinen mörderischen historischen Höhepunkt in der Schoah gefunden. Aber er ist auch danach Bestandteil unserer Gesellschaft geblieben. Antisemitismus hat nach den Überfällen der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 eine neue, dramatische Größenordnung auch bei uns in Deutschland erfahren. Wir reden inzwischen darüber, dass bundesweit statistisch über 24 antisemitische Vorfälle pro Tag verzeichnet werden. Das ist das, was alleine bei RIAS angezeigt und vermerkt wird - über 24 Vorfälle pro Tag! Das zeigt statistisch, wie dramatisch es ist. Wenn man aber auf die Einzelheiten der Fälle und nicht nur die Zahl schaut, zeigt sich vor allem auch, wie dramatisch es ist, wenn sich jüdische Lehrende aus Hochschulen zurückziehen, wenn jüdische Studierende sich nicht mehr trauen, Hochschulen zu besuchen, weil alles, was sie sagen, gefilmt wird, mitgeschrieben wird, veröffentlicht wird. Auf diese Art und Weise finden Einschüchterungen bis hin zu körperlicher Gewalt statt - in unserer Gesellschaft, aber eben auch an Hochschulen. Das zeigt, dass das nicht nur statistische Zahlen sind, sondern gelebte bittere, beschämende Realität auch an unseren Hochschulen in Deutschland und auch in Niedersachsen ist, meine Damen und Herren. Lieber Herr Prange, ich bin Ihnen sehr dankbar. Ich will sehr deutlich machen, dass die für heute angekündigte Veranstaltung einer Antisemitin von der „Jüdischen Stimme für einen gerechten Frieden" im Rahmen einer Vorlesung an der Leibniz Universität nach meiner Überzeugung eine Veranstaltung ist, die so nicht stattfinden sollte. Diese Organisation, die sich mit der Benennung „Jüdische Stimme" tarnt, steht im Verfassungsschutzbericht und ist dort als gesichert extremistische Bestrebung eingestuft. Sie kennzeichnet die Feindschaft zu Israel. Sie leugnet das Existenzrecht Israels. Genau solche Veranstaltungen können wir an unseren Hochschulen als Orten einer offenen Diskussion nicht akzeptieren. Hochschulen sind ein Ort für Diskurs, aber nicht für Hass und nicht für Hetze, meine sehr geehrten Damen und Herren. - Herr Calderone, ganz ruhig! Das zeigt, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir drei Dinge dringend brauchen: Erstens brauchen wir Prävention in der gesamten Gesellschaft und auch an unseren Hochschulen. Wir haben mit dem Haushalt für 2026 eine Verdopplung des Budgets für die Landeszentrale für politische Bildung vorgesehen, weil es immer damit beginnt, präventiv zu handeln. Deswegen sind wir den regierungstragenden Fraktionen äußerst dankbar, dass für das Jahr 2025 Gelder über die politische Liste bereitgestellt worden sind, um eine Anlaufstelle gegen Antisemitismus an den Hochschulen einzurichten. Wir als Landesregierung verstetigen mit dem Haushalt 2026 diese Anlaufstelle, weil es uns ein zentrales Anliegen ist, für Prävention und für Aufklärung zu sorgen. Zweitens Frau Lutz, danach müssen Sie sich in der Tat fragen lassen brauchen wir das konsequente Auslegen rechtlicher Bestimmungen und Handeln. Denn es gibt das sollte Ihnen klar sein, Frau Lutz bereits heute im Hochschulgesetz auch darauf habe ich damals hingewiesen in § 19 Abs. 6 die Möglichkeit zur Exmatrikulation. Es gibt nach § 37 Abs. 3 die Möglichkeit für das Präsidium, das Hausrecht auszuüben. Frau Lutz, wir haben schon heute eine Handhabe - sie muss aber auch gelebt werden. Das ist der zweite Punkt, meine Damen und Herren: Wir brauchen ein konsequentes Agieren auf allen Ebenen das schließt auch die Hochschulleitungen ein, um zu zeigen, dass solche Dinge nicht akzeptiert werden, meine Damen und Herren. Herr Minister Mohrs, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage von der Kollegin Hermann. Lassen Sie diese zu? Ja, sehr gerne. Dann kann ich bestimmt meinen dritten Punkt unterbringen, weil ich die Frage antizipiere. Bitteschön, Frau Hermann! Vielen Dank,

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Sebastian Zinke SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung disziplinarrechtlicher und beamtenrechtlicher Vorschriften

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Butter, Sie haben hier wieder den Beweis erbracht, dass auch die CDU im Bereich Populismus ganz vorne mitspielt. Die Regelungen im Disziplinarrecht, die wir hier heute Abend diskutieren, hat das Land Baden-Württemberg bereits im Jahr 2008 eingeführt. Wenn ich das gerade richtig recherchiert habe, regierte zu der damaligen Zeit in Baden-Württemberg die CDU, dann irgendwann nicht mehr. Aber damals war Herr Oettinger Ministerpräsident. Ihre eigenen Leute haben vor langer Zeit das gemacht, was wir Ihnen hier heute Abend vorschlagen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Stellen Sie sich vor, meine Damen und Herren: eine Richterin, die sich für einen Kalifatstaat in Deutschland ausspricht das kann man sich kaum vorstellen; einen Polizeibeamten, der sich als Rassist herausstellt und glaubt, es gäbe Menschenrassen, Menschen mit Wert und Menschen mit weniger Wert nicht denkbar in unserem Land; eine Lehrerin beispielsweise, die sich als Anteilseignerin der Deutschland GmbH fühlt und den eigenen Dienstherrn ablehnt das würde ich als untragbar bezeichnen, oder einen Soldaten an der Waffe, der sich aktiv für die Abschaffung der Republik und für ein Königreich Deutschland einsetzt - das, meine Damen und Herren, fände ich unmöglich. Alle diese Haltungen sind mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar. Alle diese Haltungen wenden sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Menschen, die Kommunismus, Kalifat oder Führerstaat wollen, sind Extremisten, und sie haben im öffentlichen Dienst unseres Landes nichts zu suchen. Deshalb ist das, was hier heute von der Landesregierung vorgeschlagen wird, keinesfalls eine Schikanierung, wie es Herr Bothe sagt, und auch kein Generalverdacht, wie es Frau Butter hier gerade darzustellen versucht hat. Es kann doch nicht sein, dass die Feinde unseres Staates auch noch aus öffentlichen Mitteln finanziert werden und an entscheidenden Stellen dieses Staates eingesetzt werden. Das kann es nicht sein, und das wollen wir mit diesem Gesetz beenden. Daher gibt es das Disziplinarrecht, also die Möglichkeit, dienstliche Verfehlungen von Beamten, Richtern und Soldaten zu sanktionieren. Dabei ist nicht immer sofort die Dienstenthebung die Folge, sondern es gibt auch den Verweis, die Kürzung von Dienstbezügen und die Zurückstufung. All das ist möglich. Meine Damen und Herren, ganz ausdrücklich treffen diese Sanktionen nicht Beamtinnen und Beamten, die eine von der Landesregierung oder vom Mainstream abweichende Meinung vertreten. Es wurde hier versucht, es so darzustellen, als ob alles einer links-grün versifften Ideologie unterläge. Das ist nicht der Fall. Man darf auch als Beamtin oder Beamter eine abweichende Meinung vertreten, nur nicht solche, die nicht auf dem Boden unseres Grundgesetzes stehen, die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Man darf also für Atomenergie sein. Man darf gegen die E‑Mobilität sein. Man darf auch für die Einführung einer Vermögensteuer sein. All das darf man als Beamtin oder Beamter tun - aber eben keine Meinung vertreten, die gegen die Grundfesten unseres Landes gerichtet ist. Das ist der Unterschied. Darum geht es und um nichts anderes. All das, was Sie hier vorgetragen haben, ist unwahr. Mit der heute vorgelegten Neufassung des Disziplinarrechtes will unsere Landesregierung Verfassungsfeinde und niemand anderen künftig schneller aus dem öffentlichen Dienst entfernen; es geht hier nur um Verfahrensfragen und nicht um Inhalte. Bei den Beispielen, die ich gerade genannt habe, muss man einfach sagen: Das ist auch gut so. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Disziplinarklage wird zukünftig nicht mehr erforderlich sein. Aber der Rechtsweg die Überprüfung durch unabhängige Gerichte, die Sie, Frau Butter, gefordert haben ist weiterhin gegeben. Wenn Sie hier so tun, als wäre das nicht der Fall, ist das schlichtweg falsch. Auch die Einholung einer Auskunft vom Verfassungsschutz ist richtig, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass es verfassungsuntreue Personen unter den Beamtinnen und Beamten gibt. Meine Damen und Herren, auf den ersten Blick ist dieses Gesetz also aus unserer Sicht dafür geeignet, Maßnahmen zu ergreifen, um Verfassungsfeinde zügiger als bisher aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen - und das Ganze für einen handlungsfähigen demokratischen Rechtsstaat und für einen öffentlichen Dienst, dem die Menschen in unserem Land uneingeschränkt vertrauen können. Herzliche Grüße auch an dieser Stelle an Johann Kühme! Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Stephan Bothe AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes und des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Fangen wir mal mit dem Positiven an. Diese Gesetzesinitiative setzt durchaus richtige Schwerpunkte: mehr Schutz vor häuslicher Gewalt, klare Regeln für Videoüberwachung und der Einsatz von Bodycams und Drohnen. Das stärkt unsere niedersächsische Polizei endlich mit Befugnissen, die lange überfällig waren. Bei häuslicher Gewalt reden wir trotz einer extrem hohen Dunkelziffer immer noch von über 17 000 registrierten Fällen pro Jahr allein in Niedersachsen. Die elektronische Fußfessel, über die wir in diesem Hohen Haus wirklich viel gesprochen haben, ist in anderen Bundesländern längst Praxis. Es wird also Zeit. Auch der verstärkte Drohneneinsatz und KI-gestützte Überwachung sind Forderungen, die wir als AfD seit Jahren stellen. Wir begrüßen diese Änderungen ausdrücklich, solange alles rechtsstaatlich und verhältnismäßig bleibt. Trotzdem: Der große Wurf ist diese Gesetzesänderung nicht. Es fehlt nämlich Entscheidendes. Zum Beispiel bleibt die moderne Analysesoftware Palantir außen vor, obwohl sie, wie angesprochen, in Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen hervorragend funktioniert. Die Angst vor angeblichem Datenabfluss in die USA ist bisher nicht ein einziges Mal belegt worden. Dieses Argument, Herr Lühmann, hält keiner ernsthaften Überprüfung stand. Solche Argumente sind Ihnen ja bekannt. Bei den Bodycams wird wieder nur halbherzig geregelt. Die Beamten dürfen die Kamera weiterhin nicht von Anfang an durchlaufen lassen. Wenn sich dann eine Lage zuspitzt, ist es oft zu spät, manchmal schlicht unmöglich, noch schnell auf „Aufnahme" zu drücken. Und das kann Leben kosten. Auch auf die flächendeckende Ausstattung mit Elektroimpulsgeräten, den Tasern, warten wir leider weiter vergebens - warum auch immer. Das ist nicht nachvollziehbar, wenn man sich die aktuelle Lage in Niedersachsen mit der dramatischen Zunahme von Messerangriffen anschaut. Ein Taser kann viele schlimmere Einsätze verhindern. Geben Sie der Polizei endlich diese Möglichkeit! - Das hat die Praxis anders gezeigt. Das müssen Sie auch mal zur Kenntnis nehmen. Die Ausschussberatungen werden zeigen, wie standhaft dieser Entwurf ist. Der große Wurf ist es nicht. Wir werden Änderungsanträge einbringen. Erkennen Sie endlich mal die Realität an, dass der Taser eine höhere Sicherheit in Niedersachsen schaffen würde! Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung ist von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

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Harm Rykena AfD

Ergebnis IQB-Bildungstrend 2024 für Niedersachsen: Platz 13 vor NRW, Hessen und Bremen

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrten Damen und Herren! Seit Oktober liegt der IQB-Bildungstrend 2024 vor, und er ist eine Katastrophe. Neuntklässler in Deutschland sind in Mathematik und Naturwissenschaften auf dem tiefsten Stand seit zwölf Jahren. Bundesweit verfehlt jeder Dritte 34 % den Mindeststandard für den mittleren Schulabschluss. Und wo steht Niedersachsen? Ganz hinten. Wir gehören zu den drei Ländern mit dem stärksten Anstieg der Versagerquote. Im Schnitt aller Leistungen liegen nur 3 der anderen 15 Bundesländer hinter uns. Herzlichen Glückwunsch, Rot-Grün: Das ist Ihr Erfolg nach vielen Jahren von Ideologie statt Bildung. Als Gründe für den Absturz nennen die Autoren der Studie sie stellen eben doch einige Vermutungen an Pandemie, soziale Spaltung und Medienkonsum. Das ist alles richtig, aber sie verschweigen den Elefanten im Raum, weil politische Korrektheit wichtiger ist als Wahrheit. Es ist die massenhafte Zuwanderung ohne Sprachkenntnisse und ohne Bildungshintergrund. 40 % der Neuntklässler in Niedersachsen haben einen Migrationshintergrund, 13 % sind selbst erst kürzlich zugewandert, ein Plus von 7 Prozentpunkten seit 2018. Diese Jugendlichen, von denen ich jetzt gerade sprach, erreichen in Mathematik im Schnitt 78 Punkte weniger als die übrigen Schüler. Das ist keine Bereicherung, das ist eine Überforderung unseres Schulsystems. Und Sie, verehrte Kollegen von Rot-Grün, haben diese Zuwanderung jahrelang auch noch bejubelt. Während bayerische und sächsische Schüler weiter vorne liegen, weil dort Leistung noch zählt, setzen Sie in Niedersachsen auf Freiräume für noch weniger Leistungsanforderungen, auf Inklusion um jeden Preis, auf Ganztagsbetreuung ohne Inhalt und auf digitale Spielereien. Ergebnis: Fachlehrermangel im MINT-Bereich, zusammengelegte Naturwissenschaften, keine richtigen Physik- und Chemiestunden mehr. Stattdessen: KKK - Kommunikation, Kollaboration, Kreativität. Das sind schöne Worte, aber das ist kein Wissen oder gar Können. Dann muss man sich nicht wundern, wenn 50 % der Jugendlichen sagen: Mathe? Physik? Nee, das interessiert mich nicht. - Das ist dann eben doch kein Zufall. Das ist das Ergebnis Ihrer Kuschel- und Palaverpädagogik. Liebe Kollegen von SPD und Grünen, hören Sie endlich auf, diese Ergebnisse schönzureden! Die KMK spricht dabei von „engagierten Lehrkräften" und „positiven Ansätzen" bei Integration und Digitalisierung. Aber das ist Zynismus in Reinform, während zeitgleich unser Nachwuchs in wichtigen Zukunftsfächern absäuft. Die AfD fordert daher eine echte Kehrtwende in der Bildungspolitik: mehr echte MINT-Stunden und keine Zusammenlegung der Fächer mehr, mehr MINT-Fachlehrer, weniger fachfremder Unterricht, Begeisterung wecken durch handwerklichen technischen Unterricht schon ab der Grundschule, klare Leistungsanforderungen statt Nachteilsausgleichen und Lernen im eigenen Tempo und vor allem eine ehrliche, steuernde Zuwanderungspolitik. Der Familiennachzug und die unkontrollierte Zuwanderung gehören auf den Prüfstand. Wenn wir dies nicht tun, dann verspielen wir die Zukunft unseres Landes. Niedersachsen kann es besser, aber nicht mit Ihnen. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Rykena. - Als Nächstes hat

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Frank Henning SPD

Für ein faires Erbbaurecht als Grundlage bezahlbaren Wohnens

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die rot-grüne Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben sich zum Ziel gesetzt, das Wohnen wieder bezahlbar zu machen. Bezahlbaren Wohnraum zu finden, ist eine der zentralen sozialpolitischen Herausforderungen unserer Zeit. Ich habe schon häufiger darauf hingewiesen: Wohnen und das zu bezahlbaren Preisen ist Menschenrecht. Die Maßnahmen der Landesregierung, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, basieren im Kern auf vier Säulen. Die erste Säule ist die WohnRaum Niedersachsen GmbH. Mit der landeseigenen Wohnungsgesellschaft haben wir ein zentrales Wahlversprechen umgesetzt und einen Fehler der alten schwarz-gelben Landesregierung korrigiert. Wir haben die WohnRaum Niedersachsen im ersten Step mit 100 Millionen Euro Kapital ausgestattet, was erst mal für 1 600 Neubauwohnungen reichen wird. Im jetzt laufenden Haushaltsaufstellungsverfahren das haben wir gestern erst diskutiert hat die Landesregierung nachgelegt und führt der WohnRaum Niedersachsen noch einmal satte 200 Millionen Euro Eigenkapital zu, sodass diese in der Lage sein wird, mindestens 5 000 bezahlbare Wohnungen zu schaffen. Die zweite Säule ist der Wohnraumförderfonds der NBank. Der Fonds wird um weitere 200 Millionen Euro von 350 auf dann 550 Millionen Euro aufgestockt. Zusammen mit der Eigenkapitalaufstockung bei der eben genannten WohnRaum Niedersachsen liegen wir dann im Segment des bezahlbaren Wohnraums bei einer Verstärkung um 400 Millionen Euro durch das laufende Haushaltsausstellungsverfahren. Ich finde, liebe Kolleginnen und Kollegen, das kann sich sehen lassen. Die dritte Säule ist die auch hier schon vielfach diskutierte Reform der NBauO, der Niedersächsischen Bauordnung. Mit den eingeleiteten Reformen haben wir dazu beigetragen, das Bauen schneller, einfacher und kostengünstiger und vor allem im Ergebnis auch bezahlbarer zu machen. Ich erinnere nur an die Stichworte „Wegfall der Stellplatzpflicht", „Beschleunigung der Genehmigungsverfahren", „Einführung des Mitteilungsverfahrens durch die Architekten" und „weitere verfahrensfreie Baumaßnahmen", bei denen keine Baugenehmigungen mehr erforderlich sind. Weitere Novellen werden folgen, insbesondere im Bereich des Brandschutzes. Ich kündige das schon einmal an. Und um die vierte Säule geht es heute. Ein Punkt, um zu bezahlbarem Wohnraum zu gelangen, kann eben auch das Erbbaurecht sein, vor allem dann, wenn man die Rahmenbedingungen für das Erbbaurecht richtig setzt. Mit unserem Entschließungsantrag für ein sozial gerechtes und bezahlbares Erbbaurecht in Niedersachsen wollen wir die Menschen entlasten, und wir wollen zu fairen und bezahlbaren Erbbauzinsen kommen. Hintergrund ist, dass in den nächsten 20 Jahren rund die Hälfte der bestehenden Erbbaurechtsverträge ausläuft und bei vielen Betroffenen teils drastische Erhöhungen des Erbbauzinses drohen. Steigende Bodenrichtwerte gerade in den Ballungszentren, etwa in Lüneburg durch die Nähe zu Hamburg, Osnabrück, Hannover, Braunschweig, aber selbst im ländlichen Raum wie im Emsland und hohe Zinssätze führen dazu, dass es häufig zu finanziellen Überforderungen von Familien und Haushalten mit durchschnittlichen Einkommen kommt. Genau das wollen wir nicht. Es haben sich zahlreiche Bürgerinitiativen gegründet: in Lüneburg, in Osnabrück, in Hannover, in Hildesheim. Wir sind mit ihnen in Kontakt. Wir haben uns häufig ausgetauscht. Aufgrund der exorbitant gestiegenen Bodenrichtwerte ist bei Vertragsabschlüssen eine Verzwanzigfachung das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen des Erbbauzinses keine Seltenheit mehr, teilweise droht eine Verachtzigfachung wie im Beispielfall Kirchrode. Der Antrag fordert nun die Landesregierung auf, soziale und planbare Regeln für die Erneuerung von Erbbaurechtsverträgen zu schaffen und dabei sicherzustellen, dass die wirtschaftliche Tragfähigkeit für die Erbbauberechtigten gewahrt bleibt. Konkret geht es darum, landesweit einheitliche, rechtssichere Verfahren zu entwickeln, übermäßige Erhöhungen zu begrenzen, die Berechnung der Bodenrichtwerte auf einen durchschnittlichen Bodenrichtwert der letzten zehn Jahre zurückzuführen und Kappungsgrenzen, ähnlich wie bei der Mietpreisbremse, einzuführen. In unserem Entschließungsantrag gibt es drei Stellschrauben, um diese Ziele zu erreichen. In Nr. 4 unseres Entschließungsantrags fordern wir, die Möglichkeiten, die es heute schon mit den §§ 63 und 64 LHO gibt, zu nutzen, also ohne dass wir die Landeshaushaltsordnung ändern müssten. So kann in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten auf bis zu drei Viertel des Erbbauzinses verzichtet werden, was dann einer Reduktion auf 1,25 % entspricht das fordern wir hier ausdrücklich ein, statt der bisher üblichen 5 %. In Zeiten, in denen der Zinssatz beispielsweise für ein Baudarlehen, ein sogenanntes Annuitätendarlehen, vielleicht bei 3 oder 3,5 % liegt, kann es nicht richtig sein, von Erbbaurechtsnehmern 5 % Zinsen zu verlangen. In diesem Fall wird das Erbbaurecht sozusagen ad absurdum geführt, denn das Erbbaurecht war ja mal ein Instrument, um Menschen mit kleinem Einkommen den Eigenheimbau zu ermöglichen, weil eben gerade kein Grundstück erworben werden musste und man sich auf die Finanzierung des Hauses konzentrieren konnte. Bei der aktuellen Marktsituation ist es sogar wirtschaftlicher, das Grundstück gleich zu kaufen bzw. mit einem Darlehen zu erwerben, da das Annuitätendarlehen eben günstiger ist als die Erbpachtzinsen. Das war bei Einführung des Erbbaurechts 1919 so lange gibt es das schon übrigens nie so gewollt. Bei Erbbauzinsen von 5 % und Annuitätendarlehenszinsen von 3% kann man das Grundstück einfach gleich besser kaufen und braucht keinen Erbbaurechtsvertrag einzugehen. Doch die Herabsetzung des Erbauzinses alleine löst das Problem nicht. Die Bemessungsgrundlage ist das Problem, meine Damen und Herren. Selbst wenn man niedrige Erbbauzinsen von 1,25 % hat, bedeutet das bei Vertragsverlängerungen, dass immer noch eine erhebliche Steigerung der Erbbauzinsen fällig wird, da die Bodenrichtwerte, auf die dieser reduzierte Zinssatz angewendet wird, so exorbitant gestiegen sind. Unsere Lösung finden Sie in den Nrn. 3 a und 3 b des Entschließungsantrags. Dort heißt es, dass wir uns zukünftig an einem gleitenden Zehnjahresmedian, also dem durchschnittlichen Bodenrichtwert der letzten zehn Jahre orientieren wollen und nicht an dem aktuell sprunghaft angestiegenen. Das gleiche gilt für die Kappungsgrenze. Dieses Modell kommt so ähnlich auch schon bei der Mietpreisbremse zur Anwendung. Die Mechanismen, die in den Nrn. 3 a und 3 b genannt sind, greifen sozusagen ineinander. Der gleitende Zehnjahresmedian der Bodenrichtwerte glättet kurzfristige Ausschläge und mindert spekulative Einflüsse. Die Kappungsgrenze verhindert übermäßige Sprünge und, dass Haushalte mit durchschnittlichen Einkommen übermäßig belastet werden. Abschließend noch ein Wort zur Klosterkammer selbst, die auch Gegenstand unseres Entschließungsantrags ist. Die Klosterkammer ist mit rund 17 000 Erbbaurechten die größte Erbbaurechtsgeberin Deutschlands. Wir sind froh das will ich an dieser Stelle auch sagen, dass es die Klosterkammer gibt, denn sie erfüllt ihre satzungsgemäßen Aufgaben nach Stiftungsrecht, nach Recht und Gesetz und ist auch durch unsere Niedersächsische Verfassung ausdrücklich geschützt. Niemand will die Klosterkammer zum Zuwendungsempfänger des Landes Niedersachsen machen. Selbstverständlich soll die Klosterkammer die ihr nach Recht und Gesetz zustehenden Erbbauzinsen zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch zukünftig erhalten. Es ist allen klar, und das ist nach meinem Eindruck auch bei den Bürgerinitiativen der Fall, dass bei Vertragsverlängerungen künftig mehr gezahlt werden muss. Das ergibt sich aus den Berechnungsmodi und aus den gestiegenen Bodenrichtwerten und Wertverhältnissen der Grundstücke. Es geht also nicht darum, der Klosterkammer diese Mehrerlöse wegzunehmen. Es wird immer zu Mehrerlösen bei Vertragsverlängerungen kommen. Es geht im Prinzip darum, diese Mehrerlössteigerung auf ein sozialverträgliches Maß zu begrenzen. Denn eine Verzwanzigfachung des Erbbauzinses, meine Damen und Herren, ist sicherlich nicht sozialverträglich. Vielleicht reicht hier auch eine Verdreifachung oder Vervierfachung aus. Das müssen die nächsten Diskussionen im Ausschuss zeigen. (Reinhold Hilbers 'CDU': Was sagt denn die Klosterkammer dazu? Hier das vernünftige Maß zu finden, wird in den nächsten Monaten Aufgabe der Klosterkammer, der Landesregierung, der beteiligten Ministerien, aber auch von uns in den Ausschussberatungen sein. Lieber Kollege Hilbers, ich freue mich auf die Diskussion mit der Klosterkammer im Ausschuss, um hier das richtige Maß zu finden. Ich kündige schon einmal an, dass wir im Ausschuss eine Anhörung beantragen werden, um in dieser noch zu terminierenden Anhörung sowohl die zahlreichen Vertreter der Bürgerinitiativen als auch die Klosterkammer selbst anzuhören. Übrigens werden wir auch den Verband der Wohnungswirtschaft anhören, der gestern dankenswerterweise unseren Entschließungsantrag unterstützt und ausgeführt hat, dass wir mit unserer Initiative Forderungen des Verbandes der Wohnungswirtschaft aufgreifen. Das begrüßt Frau Dr. Schmitt ausdrücklich. Vielen Dank an dieser Stelle. Die Anhörung und die Diskussion im Ausschuss sollen also dazu führen, das vernünftige und sozialverträgliche Maß der Berechnung der zukünftigen Erbbauzinsen zu finden - und zwar für beide Seiten. Wir sind fest davon überzeugt, dass die Rechte der Erbbaurechtsgeberin genauso zu wahren sind wie die Rechte der Erbbaurechtsnehmer. Vielen Dank, meine Damen und Herren. - Das waren genau 8:30 Minuten. Vielen Dank, Herr Kollege Henning. -

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Jan Henner Putzier SPD

50 Jahre Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz: Jetzt Bildungsfreistellung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer modernisieren und weiterentwickeln, Beteiligung erhöhen, Erwachsenenbildung stärken

Sie haben das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Kurz vor der Mittagspause noch einmal ein wenig Bildungszeit. Niedersachsen ist Bildungsland. Jede und jeder hat das Recht auf Bildung. Eine Ausprägung dieses wichtigen Menschenrechts ist in Niedersachsen seit 50 Jahren der Bildungsurlaub. Seit 50 Jahren sichert das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich für Bildung freistellen zu lassen. Ein tolles Gesetz! Und jetzt machen wir dieses Gesetz fit für neue Herausforderungen. Wir machen dieses Gesetz noch besser. In der Plenarsitzung am 27. Februar 2025 haben wir zum ersten Mal über den vorliegenden Entschließungsantrag diskutiert. Dabei waren sich große Teile dieses Hauses sowohl in der Bedeutung der Erwachsenenbildung und des Bildungsurlaubs als auch in der Zielrichtung des vorliegenden Antrags einig. Seit dem 27. Februar 2025 haben wir den Antrag im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur beraten und stellen ihn heute zur Abstimmung. Wir sind überzeugt: In diesem Jubiläumsjahr des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes muss deutlich gemacht werden, wie wichtig dieses Recht ist. Wir wollen es weiterentwickeln und seine Attraktivität steigern. Daher legen wir gleichzeitig klare Leitlinien für die zeitnahe Weiterentwicklung des Gesetzes vor. Ich möchte Ihnen kurz einmal die Eckdaten darstellen: Erstens. Bildung ist ein Menschenrecht für jede Generation. Wir brauchen Bildungszeit für alle. Wir betonen daher im Jubiläumsjahr des Bildungsurlaubs die besondere Bedeutung der Erwachsenenbildung. Zweitens. Wir machen in den Leitlinien zur Entwicklung des Gesetzes deutlich: Wir wollen, dass es nach seinem Zweck benannt wird. Die Betonung von Bildungsurlaub liegt auf Bildung. Bildungsurlaub öffnet Teilhabechancen. Das ist nicht Urlaub, sondern Bildungszeit. Das neue Gesetz soll daher auch Bildungszeitgesetz heißen, und wir werden die Attraktivität dieses Rechts erhöhen. Drittens. Wir wollen die Regelungen für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Einrichtungen flexibilisieren, vereinfachen und verbessern. Bessere Planbarkeit und mehr Nutzen für alle. Viertens. Wir stärken Demokratiebildung. Wir legen das Augenmerk auf zentrale Zielgruppen, und wir unterstützen die Bildungsträger. Fünftens. Wir wollen auch im Bund eine Weiterentwicklung und Verbesserung von Monitoring und mehr Begleitforschung. So schaffen wir die Grundlagen, um die Wirksamkeit von Erwachsenenbildung und Bildungszeit weiter zu verbessern. Die Betonung dieser Begleitforschung ist auch eine der kleinen Änderungen, die wir in der Debatte noch aufgenommen haben. Denn Forschung zu Wirksamkeit und wissenschaftliche Begleitung sind wichtige Grundlagen für die zukünftige Entwicklung. Das gilt auch für den Bereich der Bildungszeit. Ich will hier noch einmal das Wort vom „Partizipationstor" bemühen, das in der Wissenschaft entwickelt und auch festgestellt wurde. Bildungszeit eröffnet Chancen für die Teilnehmenden. Sie schafft Freiräume und Möglichkeiten zur Weiterentwicklung. Wir wollen, dass mehr Menschen dieses „Partizipationstor" nutzen können. Die zweite Erweiterung ist die Aufnahme von Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern. Wir wollen Polizistinnen und Polizisten, Beamtinnen und Beamten der Justiz, in der Forstwirtschaft, bei der Feuerwehr, in der Vermessung, in der IT und alle anderen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter mit in das Bildungszeitgesetz aufnehmen. Das ist bisher tatsächlich nicht der Fall und ist einfach eine Frage der Gerechtigkeit. Auf diesen Schritt können wir stolz sein. Niedersachsen ist Bildungsland. Dieser Anspruch und diese Möglichkeiten sind die Grundlage für unsere Wirtschaftskraft, für unsere Sturmfestigkeit. Bildungszeit ist keine Gefahr für die Produktivität, sondern eine Chance. Lassen Sie uns diese Chance gemeinsam nutzen! Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Entschließungsantrag ist das Gesetz noch nicht geändert. Aber wir als Landtag sagen deutlich, wo es hingehen soll, und setzen die Leitlinien. Wir unterstreichen die Bedeutung der Erwachsenenbildung, und wir feiern den 50. Geburtstag einer bildungspolitischen Errungenschaft. Das werden wir jetzt mit Leben füllen. Wir können sicher sein: Wir werden im Niedersächsischen Landtag zeitnah über das neue Bildungszeitgesetz sprechen. Die Niedersächsische Landesregierung besonders unser Minister Falko Mohrs arbeitet daran intensiv. Die regierungstragenden Fraktionen unterstützen ihn dabei nach Kräften. Für uns ist die Weiterentwicklung der Erwachsenenbildung in Niedersachsen ein wichtiger Teil unseres Handelns jetzt und in Zukunft. Das haben wir als Fraktion übrigens erst vor Kurzem wieder mit unserer politischen Liste deutlich gemacht. Dort gehen wir einen weiteren Schritt zur Stärkung der Finanzhilfe. Das hat die Landesregierung mit ihrem Haushaltsentwurf deutlich gemacht, der Mittel verstetigt und Sprachkurse massiv unterstützt. Diesen Weg werden wir auch in Zukunft weitergehen. Wir reichen Ihnen die Hand, diesen Weg gemeinsam zu gehen. Herzlichen Dank.

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Marten Gäde SPD

23. Eingabenübersicht

Herr Kollege Gäde, bitteschön! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte mich eigentlich inhaltlich auf die Petition vorbereitet, weil sie wirklich ein ganz wichtiges Anliegen vorbringt, nämlich die Anerkennung von im Ausland erworbenen Lehramtsabschlüssen. Ich glaube, dass das ein Punkt ist, der ganz viele Menschen in Niedersachsen interessiert, insbesondere viele Eltern und Kinder. Ich danke unserer niedersächsischen Kultusministerin, dass wir an dieser Stelle wirklich vorangekommen sind, indem wir ganz verschiedene Maßnahmen ergreifen. Auf diese werde ich jetzt aber nicht weiter eingehen, weil der Redebeitrag der Kollegin Bode in eine ganz andere Richtung zielte. Die Kollegin hat gerade ausgeführt, dass wir dazu übergegangen sind, längere Voten abzugeben. Ich werde das Votum auch gleich vortragen, um ich weiß nicht, ob das geht dem Landtagspräsidenten diese Arbeit abzunehmen. Wir machen das aus folgendem Grund: Ich denke, wenn wir ein wirklich detailliertes, erklärendes, ausführliches Votum beschließen, dann ist das für die Petenten viel verständlicher und nachvollziehbar, als wenn sie nur das Votum „Material" oder „Sach- und Rechtslage" bekommen. Das ist im Sinne der Geschäftsordnung auch möglich. Das machen wir an anderer Stelle ja auch, das haben Sie ja auch selber schon so gemacht. Ich denke, es ist eigentlich eine Weiterentwicklung des Petitionswesens und im Sinne der Petenten, wenn wir unsere Politik erklären. Denn es wird der Politik ja häufig vorgeworfen, dass sie sich nicht deutlich erklärt. An dieser Stelle machen wir das, indem wir die Anliegen der Petenten ernst nehmen und ihnen eine ausführliche Antwort geben. Unser Votum lautet nämlich wie folgt: „Der Niedersächsische Landtag unterstützt die Forderung, die Lehrerausbildung praktischer und vernetzter zu denken. Eine mögliche Umsetzung soll entsprechend geprüft werden. Der Landtag überweist daher die Eingabe der Landesregierung zur Erwägung. Im Übrigen ist der Einsender über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten." Ich finde, das ist ein sehr gutes Votum. Es nimmt das Anliegen ernst. Ich verstehe auch nicht, inwiefern das irreführend sein soll. Die Intention ist hier doch sehr klar beschrieben. Ich bitte um Zustimmung dafür. Vielen Dank.

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Stephan Christ GRÜNE

Niedersachsen 2030 - starker Standort, starke Wirtschaft

Verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jetzt auf die ganzen Kontexte einzugehen, auf die Sie nicht eingegangen sind, Herr Najafi, würde leider meine Redezeit sprengen. Deswegen überspringe ich das und steige direkt in die Sache ein. Diverse Punkte aus dem umfangreichen Antrag, den SPD und Grüne hier vorlegen, haben Sie übrigens nicht aufgegriffen - die fehlten mir. Die Wirtschaft, meine Damen und Herren, steht unter Druck, in Niedersachsen wie bundesweit. Mit diesem Antrag wollen wir unseren Industrie- und Wirtschaftsstandort stärken und unsere Unternehmen unterstützen, indem wir politisch nachhaltige und verlässliche Rahmenbedingungen schaffen. Neben großen Aufgaben wie der Dekarbonisierung, der Sicherung von Fachkräften, der Digitalisierung und der Energieversorgung ist eine funktionierende Infrastruktur das Rückgrat unserer Wirtschaft. Der jahrzehntelange Sanierungsstau hat zu erheblichen Schäden geführt - ein Fehler, der jetzt dringend korrigiert werden muss. Meine Damen und Herren, mit dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes stehen jetzt Mittel zur Verfügung, um Straßen, Brücken und Schienen wieder zu ertüchtigen. Umso fataler sind Signale aus Berlin, den jahrzehntelangen Grundsatz aller demokratischen Parteien „Erhalt vor Neubau" teilweise aufzukündigen. Die Hypothek auf Kosten jüngerer Generationen darf nicht wieder zugunsten von Neubauprojekten umgeschichtet werden. Vielmehr fehlen Milliarden allein für die Sanierung. Bundesweit sind Tausende Brücken marode. Da wirkt ein markiger Spruch wie der vom Bundeskanzler „Alles, was baureif ist, wird gebaut" völlig aus der Zeit gefallen. Meine Damen und Herren, zur Wettbewerbsfähigkeit gehört auch ein zukunftsfähiger Verkehr, der auf dieser Infrastruktur fährt - und der ist in erster Linie elektrisch. Auch wenn der Klimawandel und die damit verbundenen hohen Kosten vielleicht nicht der Treiber sind inzwischen befinden wir uns auf einem 2,8-Grad-Kurs: Das Innovationspotenzial und die Wirtschaftlichkeit sollten es allemal sein. Meine Damen und Herren, die rot-grüne Landesregierung stellt die richtigen Weichen. 500 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur für die Stärkung selbiger, erhöhte Mittel für den Erhalt der Landesstraßen, der „Masterplan Brücke" für 150 betroffene Brücken im Land, viel Engagement beim Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur Niedersachsen liegt hier bundesweit übrigens auf Platz 4 und die Task-Force Energiewende: All das trägt dazu bei, dass wir die Energiewende und die Transformation voranbringen. Die Zahl an Genehmigungen von Windkraftanlagen ist auch hier bei uns im Land enorm gestiegen. Meine Damen und Herren, wir sind in Niedersachsen auf einem guten Weg. Aber die Signale aus Berlin zeigen, dass wir immer am Ball bleiben und weiter Überzeugungsarbeit für eine aktive Industriepolitik machen müssen. Mit unserem Antrag wollen wir dazu beitragen: Brücken sanieren, Ladeinfrastruktur ausbauen, Genehmigungen durch Digitalisierung beschleunigen und unsere Unternehmen bei der Fachkräftesicherung unterstützen. So wollen wir mit einer Infrastruktur, die zuverlässig, klimatauglich und modern ist, Chancen in Zukunftsmärkten in Niedersachsen nutzen - in 2030 und lange darüber hinaus. Vielen Dank, meine Damen und Herren. Vielen Dank, Herr Kollege Christ. - Als Nächstes hat

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Dr. Andreas Philippi

Wie wirkt sich der neue Hebammenhilfevertrag auf die geburtshilfliche Versorgung in Niedersachsen aus?

Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Ministerium hat im Rahmen der Vorbereitung des Gesetzes zur Änderung des Krankenhausgesetzes bei der Partnerschaft Deutschland GmbH ein großes Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten ist Ihnen allen seit ungefähr Juni zugänglich. Sie können das auf den Seiten des Ministeriums sehr genau angucken. Da haben wir sozusagen für jede Entität für jede Erkrankung, aber auch für die Geburt ausgerechnet, wann wir wo in Schwierigkeiten kommen können. Eine Gefährdung läge vor das beantwortet Ihre Frage, glaube ich, sehr klar, wenn wir nicht mehr gewährleisten könnten, dass Frauen innerhalb von 60 Minuten eine Geburtshilfe oder einen hebammengeführten Kreißsaal erreichen können. Das ist aber in Niedersachsen nicht der Fall.

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Pascal Leddin GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Helferregistergesetz)

am Ende des Tages sogar auf Bundesebene? Sehr geehrter Herr Kollege! Wie Sie gerade gesagt haben, fordern Sie das auf Bundesebene, gerade mit dem Blick auf den Zivilschutz gerichtet. Ich habe ja eben auch erläutert, dass so etwas, wenn wir in die Zukunft denken, sinnvoll sein kann. Aber ich komme in meiner Rede auch noch darauf zurück, warum Ihr Vorschlag aus meiner Sicht gerade nicht sinnvoll ist. Aber wir können das ja im Ausschuss gerne noch vertiefen. Ich möchte gerne mal einen kurzen Praxischeck mit Ihrem Gesetzentwurf machen. Nehmen wir mal eine fiktive Person,

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Alexander Wille CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Helferregistergesetz)

Herr Wille! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man so wie ich in den vergangenen Jahren quer durch Niedersachsen unterwegs war, wenn man die Feuerwehren trifft und mit der DLRG, dem DRK, den Johannitern, den Maltesern, dem THW sowie vielen weiteren ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern spricht, begegnet einem überall im Land die gleiche Haltung, nämlich eine große Bereitschaft zu helfen, eine hohe Motivation und ein beeindruckendes Verantwortungsbewusstsein. Wir erleben, dass die Bedrohungslagen komplexer werden und uns immer dichter auf den Fersen sind: zunehmende Extremwetterereignisse, häufigere Starkregen- und Hochwasserlagen, lang anhaltende Trockenperioden mit Waldbränden, die Gefahr von Cyberangriffen auf unsere kritischen Infrastrukturen und nicht zuletzt die wachsenden Anforderungen durch internationale Krisen und geopolitische Spannungen. All das führt dazu, dass unsere Einsatzkräfte immer häufiger, immer schneller und in unterschiedlichen Bereichen mitunter gleichzeitig gefordert sind. Katastrophenschutz oder, besser gesagt, Bevölkerungsschutz ist längst keine theoretische Vorsorge mehr. Bevölkerungsschutz ist gelebte Realität fast das ganze Jahr über. In vielen Gesprächen mit Helferinnen und Helfern höre ich aber auch immer wieder denselben Satz in ganz unterschiedlichen Varianten: Wir wollen helfen, aber wir können nicht überall gleichzeitig sein. - Viele dieser engagierten Menschen tragen mehr als nur eine Verantwortung. Sie engagieren sich beispielsweise bei der Feuerwehr und zusätzlich bei der DLRG. Sie sind im Technischen Hilfswerk aktiv und zugleich in einem Beruf tätig, der selbst zu den kritischen Infrastrukturen gehört, beispielsweise in der Pflege, in der Energieversorgung oder im Gesundheitswesen. Das alles, meine Damen und Herren, sind großartige Menschen. Sie sind die Heldinnen und Helden unseres Alltags, auf die unser Land wirklich stolz sein kann. Aber im Krisenfall zeigt sich eben auch, dass auch das größte Engagement an Grenzen stoßen kann. Denn die Realität zeigt, dass niemand an zwei Orten gleichzeitig helfen kann. Genau hier liegt die Herausforderung. Unsere Katastrophenschutzbehörden wissen bisher nicht ausreichend und vollumfänglich, wie viele dieser Menschen im Ernstfall wirklich verfügbar sind. Gerade deshalb müssen wir sicherstellen, dass wir im Ernstfall wissen, wer tatsächlich wo verfügbar ist. Denn nur wer die Stärke seiner Kräfte kennt, kann sie auch zielgerichtet einsetzen und unterstützen, und nur wer die Stärke seiner Kräfte kennt, kann fehlende oder nicht ausreichende Strukturen neu schaffen oder ergänzen. Um diese Lücke zu schließen, bringen wir heute diesen Gesetzentwurf ein. Mit dem Helferregistergesetz schaffen wir erstmals eine landesweite, organisationsübergreifende Übersicht über die tatsächliche Einsatzverfügbarkeit aller Einsatzkräfte in Niedersachsen. Das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz soll künftig eine zentrale elektronische Datei führen das Helferregister, in dem die unteren Katastrophenschutzbehörden die wichtigsten Daten zu den Einsatzkräften erfassen und aktuell halten. Worum geht es dabei? Es geht nicht um Kontrolle, und es geht auch nicht darum, neue Bürokratie zu schaffen. Es geht darum, denjenigen, die helfen, ihre Arbeit zu erleichtern und den Behörden die Möglichkeit zu geben, vor einem Krisenfall realistisch und effizient zu planen und vor allem bestmöglich auf Einsatzszenarien vorbereitet zu sein. Wozu brauchen wir das? Bisher fehlt eine einheitliche Grundlage, um organisationsübergreifend zu sehen, wer im Einsatzfall tatsächlich zur Verfügung steht. Die Zahl der bisher registrierten Kräfte sagt wenig darüber aus, wie viele von ihnen im Moment der Krise wirklich abrufbar sind. Das führt zu Planungsunsicherheit, zu Doppelbelastungen und manchmal auch zu unnötiger Überforderung einzelner Einsatzkräfte. Das Helferregister wird helfen, diese Lücke zu schließen. Es wird dafür sorgen, meine Damen und Herren, dass Katastrophenschutzbehörden verlässliche, aktuelle und belastbare Daten haben, und es wird dazu beitragen, dass die vorhandenen Ressourcen gezielter und effizienter eingesetzt werden können. Diese Stärkung unserer Strukturen im Bevölkerungsschutz hilft uns aber auch auf Landesebene, um bei überregionalen Einsatzlagen zu wissen und entscheiden zu können, welche Einsatzkräfte aus nicht betroffenen Regionen an Einsätze herangeführt werden können, um den Menschen vor Ort zu helfen. Was steht im Helferregister? Erfasst werden nur die Daten, die im Einsatzfall wirklich notwendig sind: der Name, die Erreichbarkeit, die Zugehörigkeit zu einer Organisation, besondere Qualifikationen sowie Hinweise auf Mehrfachbindungen oder Tätigkeiten in kritischen Infrastrukturen. Meine Damen und Herren, diese Informationen sind wirklich entscheidend, um zu erkennen, wo mögliche Überschneidungen und Abhängigkeiten bestehen. Denn wer im Krankenhaus, in der Rettungsleitstelle oder im Energieversorgerdienst gebraucht wird, kann nicht gleichzeitig an einem Deich stehen oder mit einem Einsatzfahrzeugausrücken. Das Helferregister soll genau diese Zusammenhänge sichtbar machen - nicht um Menschen zu kontrollieren, sondern um die Einsatzplanung und ‑vorbereitung zu verbessern. Was bringt das für Niedersachsen? Erstens: Wir schaffen mehr Verlässlichkeit und Transparenz. Die Katastrophenschutzbehörden erhalten erstmals eine klare und belastbare Grundlage dafür, mit welchen Einsatzkräften sie im Ernstfall tatsächlich rechnen können. Dadurch wird die Einsatzplanung sicherer und präziser. Niemand muss sich auf Schätzwerte verlassen, sondern man kann auf aktuelle und belastbare Informationen zugreifen. Zweitens: Wir entlasten die Helferinnen und Helfer. Viele engagieren sich gleichzeitig in mehreren Organisationen oder arbeiten in Bereichen, die selbst systemrelevant sind. Das Register sorgt dafür, dass wir diese Situation erkennen und berücksichtigen können, ohne dass die betroffenen Personen ständig selbst koordinieren oder sich erklären müssen, wo sie im Ernstfall zuerst gebraucht werden. Drittens: Wir erhöhen die Sicherheit für die Bevölkerung. Eine realistische, gut abgestimmte Einsatzplanung führt im Krisenfall zu schnelleren Entscheidungen und besser abgestimmten Maßnahmen. Meine Damen und Herren, am Ende kann das konkret dazu beitragen, Menschenleben zu schützen und Schäden zu begrenzen. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken: bei den Tausenden ehrenamtlichen und hauptberuflichen Einsatzkräften in unserem Land, bei den Menschen, die nachts aus dem Bett springen und jederzeit bereit sind, um anderen zu Hilfe zu eilen. Sie sind das Fundament unseres Katastrophenschutzes. Ohne sie geht es nicht. Deshalb sorgen wir dafür, dass ihre Einsatzfähigkeit planbar, realistisch und respektvoll abgebildet wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute bringen wir unseren Gesetzentwurf für ein Helferregister ein. Ich will und muss heute aber auch noch einmal an unseren Gesetzentwurf zur Helfergleichstellung in Niedersachsen erinnern, den die rot-grüne Mehrheit hier im Hohen Hause zuletzt abgelehnt hat, womit sie die Ungleichbehandlung aller ehrenamtlichen Einsatz- und Rettungskräfte in Niedersachsen zumindest bis auf Weiteres zementiert hat. ‑ Hören Sie zu, Kollege Watermann! Gleich wird es noch spannend. Mit großer Überraschung und auch mit großer Freude habe ich zur Kenntnis genommen, dass der Niedersächsische Ministerpräsident Olaf Lies vor kurzer Zeit bei der Landesverbandsversammlung des Deutschen Roten Kreuzes in Niedersachsen auf Nachfrage erklärt hat, dass die endgültige Helfergleichstellung in Niedersachsen bisher fehlt und dass er dieses Fehlen in Zukunft beenden will, Herr Wartermann. Donnerwetter! Ich kann Olaf Lies zu dieser Erkenntnis und zu dieser Aussage nur beglückwünschen. Herr Ministerpräsident auch wenn Sie jetzt gerade nicht im Saal sind, wenn Sie zu Ihrer Aussage zur Helfergleichstellung stehen, dann legen wir sofort und sehr gerne unseren Gesetzentwurf hier im Hohen Hause wieder vor, den Ihre rot-grüne Mehrheit in diesem Landtag noch am 24. Juni dieses Jahres abgelehnt hat. Über Ihre Ablehnung, liebe Kolleginnen und Kollegen der roten und der grünen Fraktion, sollten Sie vielleicht nochmals länger nachdenken. Die CDU-Fraktion steht unverändert zu unseren ehrenamtlichen Einsatz- und Rettungskräften. Wir helfen dieser Landesregierung sehr gerne, die bestehende Ungerechtigkeit im Ehrenamt zu beseitigen und unseren ehrenamtlichen Einsatz- und Rettungskräften die Wertschätzung und den Respekt entgegenzubringen, die sie längst verdienen. Und nun zurück zum Helferregistergesetz. Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz stärken wir diejenigen, die unser Land im Ernstfall schützen. Das ist eine der wichtigsten Aufgaben staatlicher Verantwortung. Wenn wir diesen Gesetzentwurf gemeinsam auf den Weg bringen und beschließen, bringen wir unser Niedersachsen damit auch in eine führende Rolle im Vergleich zu anderen Bundesländern, und wir stärken unseren Bevölkerungsschutz und die Sicherheit für die Menschen, die hier leben. Ich freue mich auf die kommende Beratung im Ausschuss und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Herzlichen Dank.

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Grant Hendrik Tonne SPD

Stillstand beim LNG-Projekt in Stade - Symbol einer verfehlten Energiepolitik in Niedersachsen?

Bitte sehr! Frau Pr äsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe soeben auf die Frage von Frau Reinecke sehr ausführlich zur Verwaltungsvereinbarung zum LNG-Terminal in Stade und dazu, welche Leistungen NPorts, welche Leistungen das MU und welche Leistungen der Bund trägt, ausgeführt. Darauf verweise ich in meiner Antwort. Ich habe Ihnen auch genannt, welche Vereinbarungen wir mit dem Bund getroffen haben, welche Summen auf jeden Fall nach Niedersachsen für Zins, für Tilgung und auch für die Inbetriebnahme fließen. Die Zahlen sind somit genannt worden, und ich verweise auf meine vorangegangene Antwort auf die, ich glaube, erste Zusatzfrage von Frau Reinecke. Vielen Dank. - Frau Reinecke möchte jetzt auch die

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Dr. Andreas Philippi

Wie wirkt sich der neue Hebammenhilfevertrag auf die geburtshilfliche Versorgung in Niedersachsen aus?

antworten. Bitte, Herr Dr. Philippi! Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch das ist wieder eine Frage der Art: Rechnen Sie mit? Ich rechne mit deutlich weniger Bürokratie.

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Gerald Heere

Entwurf eines Gesetzes über die Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben

nämlich dass wir nicht gezwungen sind, Kredite der NIA auf die Kreditaufnahmemöglichkeit des Landes anzurechnen. Weil sich die Rahmenbedingungen geändert haben, bleibt die Frage offen, ob das am Ende erfolgen wird oder nicht. Einmal ganz grundsätzlich: Wir haben einen über Jahrzehnte aufgelaufenen Investitions- und Sanierungsstau in Milliardenhöhe. Wir haben tropfende Decken in Finanzämtern und Schimmel in Polizeidienststellen. Sie kennen alle diese Hinweise. Wir haben auch Prozesse, die zu lange dauern und zu hohen Kostensteigerungen führen. Das ist eben nicht die Schuld der hoch engagierten Kolleginnen und Kollegen in der staatlichen Hochbauverwaltung, sondern zum einen Teil die Folge von Strukturen und Prozessen, die an vielen Stellen nicht passen, und zum anderen Teil die Folge von viel zu geringen Investitions- und Unterhaltungsmitteln in der Vergangenheit, die wir alle auch Sie mitzuverantworten haben. Insofern haben wir hier ein strukturelles Problem. Wir fragen auch viel zu selten, ob wir ein Gebäude wirklich brauchen und in welchem Umfang wir Gebäude brauchen. Insofern müssen wir hier neue Antworten geben, und das tut die Landesregierung: Erstens haben wir erhebliche zusätzliche Mittel für Bauunterhaltung und Gebäudesanierung zur Verfügung gestellt. Zweitens haben wir einen sehr ambitionierten Prozess zur Optimierung von Strukturen und Prozessen im Staatlichen Baumanagement angestoßen. Drittens haben wir mit diesem Gesetzentwurf ein Modell für die Veranschlagung von Neubaubedarfen vorgelegt, das das Kostenbewusstsein bei den nutzenden Ressorts fördern und einen dauerhaft guten Gebäudezustand sicherstellen wird. Das ist genau die richtige Maßgabe in dieser Zeit, um mit diesen Herausforderungen umzugehen. Die Tatsache, dass das lange nicht gelungen ist, zeigt, dass wir einen neuen Ansatz brauchen, um endlich sehr dringliche, große Projekte wie die JVA Hannover anzugehen. Deren schlechter Zustand war doch eigentlich auch schon in Ihrer Regierungszeit bekannt, liebe CDU. Aber wo waren denn eigentlich Ihre Ansätze, um das Problem anzugehen? Ich sage Ihnen: Ich habe da nichts vorgefunden. Mit der NIA geht Rot-Grün diese Probleme jetzt endlich an. Deshalb darf ich mich bei Ihnen ganz herzlich für die Beratungen im Ausschuss bedanken. Ganz besonders danke ich dem GBD, der wichtige Hinweise gegeben hat. Ich habe mich gefreut, dass der Haushaltsausschuss diesen Hinweisen gefolgt ist. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Herzlichen Dank.

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Dr. Frank Schmädeke CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (Gesetz zur Förderung von Paludikulturen auf Moorflächen)

Dieses Mal nicht. Ich komme nicht mit einer Moorleiche. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass ich heute zum wiederholten Male zu einem Thema sprechen darf, welches mir wirklich sehr am Herzen liegt - diesmal ohne Gegenstände auf dem Redepult zu drapieren. Ich spreche heute über die Zukunft unserer Moorregionen und über die Frage, ob wir Politik mit den Menschen machen oder gegen sie. Ich sage es ganz deutlich: Die CDU macht Politik mit den Menschen - Punkt und Ende. Mit der Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes wollen wir endlich Rahmenbedingungen schaffen, die den Menschen in den Moorregionen neue Wertschöpfung ermöglichen und gleichzeitig einen wirksamen Beitrag zum Moorschutz und zur CO2-Reduktion leisten. Es ist unbestritten, meine Damen und Herren: Paludikultur also die landwirtschaftliche Nutzung nasser Moorflächen eröffnet neue wirtschaftliche Chancen und dient zugleich Klima und Natur. Gerade der Anbau von Torfmoos verdient hier besondere Erwähnung. Denn der Bedarf an homogenen und keimfreien Torfen, insbesondere in Anzuchterden für Weihnachtssterne und Ähnliches, kann derzeit noch nicht vollständig durch Alternativen ersetzt werden. Torfmooskulturen bieten hier einen frisch geernteten, nachwachsenden Rohstoff, der genau diese Lücke nachhaltig schließen kann. Der Markt ist vorhanden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Frage nach Henne und Ei ist beantwortet. Die Henne existiert Torfmoos, und wir als Gesetzgeber müssen nur noch dafür sorgen, dass genug Eier gelegt werden. Wir müssen endlich die Rahmenbedingungen schaffen, damit Torfmoos in ausreichenden Mengen produziert werden kann. Worum geht es uns dabei? Es wird oft so getan, als seien die Moore riesige staatliche Flächen, die man nach Belieben umwidmen könne. Aber die Wahrheit ist: Die Moorflächen gehören Bürgerinnen und Bürgern. Sie gehören Familien, die seit Generationen dort leben, wirtschaften und Verantwortung tragen. Diese Menschen haben zunehmend das Gefühl, dass die Moorpolitik Stilllegungen, Verbote oder sogar Enteignungen durch die Hintertür bedeuten könnte. Ich sage es klar: Das wird es mit der CDU nicht geben. Meine Kolleginnen und Kollegen, Niedersachsen trägt eine besondere Verantwortung. Wir haben rund 400 000 ha Moorflächen. Das entspricht 8 % der gesamten Landesflächen. Gleichzeitig verursachen diese Flächen, wenn sie denn entwässert sind, 18 % der niedersächsischen Treibhausgasemissionen. Das zeigt: Nirgendwo sonst können wir mit so wenig Fläche so viel für den Klimaschutz erreichen. Aber daraus folgt nicht, dass wir diejenigen bestrafen, die dort leben und arbeiten. Daraus folgt, dass wir gemeinsam Lösungen schaffen müssen, die Klima und Betriebe schützen. Jetzt komme ich zum Kernthema: Warum müssen wir das Naturschutzgesetz jetzt ändern? Warum wollen wir das? Die bisherigen Regelungen haben ausgerechnet diejenigen benachteiligt, die Teil der Lösung sein wollen. Ein Landwirt, der sein Grünland auf Moor wiedervernässen möchte, wird aktuell genauso behandelt wie jemand, der Grünland in einen Maisacker umbrechen will. Das ist absurd, und das wollen wir beenden. Zugleich schaffen wir dringend notwendige Bürokratieentlastungen. Unsere Landwirte verbringen heute mehr Zeit mit Formularen, Kartierungen und Kompensationsprüfungen als mit der eigentlichen Arbeit. Wer Wiedervernässung betreibt, muss sich durch Genehmigungsketten arbeiten, in denen unterschiedliche Behörden teilweise unterschiedliche Maßstäbe ansetzen. Mit den Änderungen sorgen wir dafür, dass diese Menschen endlich Planungssicherheit bekommen und nicht länger an bürokratischen Hürden scheitern. Ich komme jetzt zu den einzelnen Änderungen. Das erste Änderungsvorhaben: § 2 a Niedersächsisches Naturschutzgesetz, Stichwort „Ende der Ersatzgrünlandpflicht bei Wiedervernässung". Wir fügen ein: Eine Nutzungsänderung von Grünland auf organischen Böden zum Anbau von Paludikultur unterliegt nicht in Regelungen nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 Bundesnaturschutzgesetz. Damit beenden wir die rechtliche Schizophrenie, dass Wiedervernässung wie Naturzerstörung behandelt wird. Künftig soll gelten: Wer das Moor schützt, wird nicht bestraft, sondern unterstützt. Zugleich reduzieren wir den erheblichen bürokratischen Aufwand. Es müssen keine Ersatzflächen gesucht werden. Es gibt keine langwierigen Kompensationsverfahren, keine teuren Gutachten - stattdessen klare Regeln und schnelle Entscheidungen. Zweites Änderungsvorhaben: § 24 Niedersächsisches Naturschutzgesetz, Stichwort „praxistaugliche Biotopkartierung". Wir stellen klar, dass § 30 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz, also die Verpflichtung zur Kompensation, nicht für Biotope gilt, die auf trockengelegten Moorflächen entstanden sind und land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Damit verhindern wir, dass ich nenne es mal „Notvegetation" wie Pfeifengras oder Flatterbinse jede Wiedervernässung blockiert. Wir schützen nicht den Schaden, sondern wir ermöglichen seine Heilung. Auch hier reduzieren wir Bürokratie. Bei jeder Wiedervernässung entfällt künftig die Prüfung, ob die auf den trockengefallenen Moorstandorten entstandenen Pflanzenbestände ich nannte sie eben „Notvegetation" als Biotop einzustufen sind. Das schafft Planbarkeit, reduziert die Verfahrensdauer und verhindert jahrelange Stillstände. Das dritte Änderungsvorhaben: § 8 Niedersächsisches Wald- und Landschaftsordnungsgesetz, Stichwort „standardisierte Regeln für Waldumwandlung zugunsten von Moor". Auch Birken- oder Fichtenwälder auf Moor verschlechtern Wasserhaushalt und Klima, meine Kolleginnen und Kollegen. Für die Renaturierung gibt es bereits Ausnahmeregelungen, für Paludikultur nach Moorwald aber bisher nicht. Wir ergänzen daher § 8 Abs. 4 und 8, sodass Paludikultur gleichgestellt wird. Das bedeutet: keine Ersatzaufforstung bei Anbau von Paludikultur, keine Ausgleichsflächen und schnellere Genehmigungen. Wir streichen bürokratische Vorgaben, die Verfahren bisher ausgebremst haben. Künftig warten Landwirte nicht mehr jahrelang auf Entscheidungen. Warum setzt die CDU auf Paludikultur? Paludikultur, meine Kolleginnen und Kollegen, kann dort, wo sie hinpasst, wirtschaftlich, klimaschonend und praxistauglich sein. Studien und aktuelle Praxisdaten bestätigen das enorme Potenzial der Paludikultur. Nach Auswertungen des „ZukunftMoor"-Projekts, basierend auf wissenschaftlichen Untersuchungen, und anderem von Caroline Daun im Jahre 2023 dargestellt, spart Paludikultur auf wiedervernässten Moorflächen pro Hektar rund 20 t CO2-Äquivalente gegenüber der herkömmlichen Nutzung ein. Hinzu kommt ein weiterer Effekt: 1 ha Torfmoosanbau ersetzt im Durchschnitt etwa 100 m³ Weißtorf im Jahr und vermeidet dadurch zusätzlich rund 19,5 t CO2-Emissionen pro Jahr. Zusammen ergibt das man höre und staune eine Klimawirkung von rund 40 t CO2-Einsparung pro Hektar und Jahr. Wir sprechen also nicht über theoretische Modellrechnungen, sondern über belastbare Daten aus der Praxis. Wir sprechen über ein Klimaschutzpotenzial, das sich unmittelbar aus der Arbeit unserer Landwirtinnen und Landwirte ergibt, wenn man ihnen die richtigen Rahmenbedingungen gibt. Wir reden nicht über Stilllegung, wir reden über innovative Landwirtschaft im Eigentum der Menschen. Genau das will die CDU: Die CDU schützt Eigentum und gestaltet Zukunft. Mit dieser Gesetzesänderung sagen wir klar: Keine Enteignung, keine Gängelung, keine Stillungspolitik, sondern Klimaschutz durch die Menschen, nicht gegen sie. Mehr Planungssicherheit, weniger Bürokratie, mehr Wertschätzung, Landwirtschaft und Naturschutz gemeinsam! Diese Gesetzesänderung soll ein starkes Signal setzen. Letzter Satz, Kollege Schmädeke! Er schützt Eigentum und treibt Klimaschutz mit Vernunft voran. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Niedersachsen kann als Deutschlands Hochmoorland zu Europas Torfmoorzentrum werden. Bitte kommen Sie zum Schluss, Kollege Schmädeke! Lassen Sie uns das gemeinsam angehen! - Herr Präsident! Ich freue mich Sie sehen es jetzt schon auf die Beratungen im Umweltausschuss. Herr Kollege Schmädeke, Sie hatten zehn Minuten. Ich habe Ihnen noch eine Minute mehr gewährt.

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Dr. Kathrin Wahlmann

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben ja schon das eine oder andere Mal darüber gesprochen. Heute ist es endlich so weit: Heute bringen wir den Gesetzentwurf dafür ein und schaffen möglicherweise bald die gesetzliche Grundlage dafür, dass das zweite juristische Staatsexamen zukünftig auch elektronisch geschrieben werden kann. Damit bleiben wir zukunftsfähig, damit bleiben wir modern, und damit bleiben wir vor allem wettbewerbsfähig. Wir stellen in Niedersachsen gerade mehr Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ein als in den vorherigen Legislaturperioden. Das ist gut so. Als Rechtsstaat wollen wir aber nicht nur Masse. Wir wollen vor allem auch Klasse. Sprich: Wir wollen und wir brauchen die Besten. Die Besten bewerben sich aber erfahrungsgemäß vor allem dann auf eine Stelle in Niedersachsen, wenn sie vorher schon ihr Studium oder ihr Referendariat bei uns absolviert haben. Denn wenn man erst einmal irgendwo Fuß gefasst und in unserem Fall festgestellt hat, wie schön es in Niedersachsen ist, dann will man oft auch bleiben. Darum wollen wir bereits den Studienstandort und den Referendariatsstandort Niedersachsen für angehende Juristinnen und Juristen noch attraktiver machen. Dazu gehört auch die Möglichkeit, das zweite Examen am Laptop zu schreiben. Ich habe noch die Stimmen der Handschrift-Nostalgiker im Ohr, die die Frage nach der Notwendigkeit dieser Veränderung gestellt haben. Einige der Argumente kann ich auch ganz gut nachvollziehen. Aber mit der Einführung des E‑Examens kommen wir nicht nur den Forderungen der Referendarvertretungen nach und erhalten unsere Konkurrenzfähigkeit mit den Nachbarbundesländern, sondern sorgen wir vor allem auch dafür, dass das Examen näher an die juristische Praxis rückt. Examensklausuren sind im weitesten Sinne auch Arbeitsplatzsimulationen. Geschrieben werden Gutachten, Urteile, Anklagen, anwaltliche Schriftsätze und behördliche Bescheide. Jemanden, der diese noch handschriftlich schreibt, müssen Sie in Niedersachsen aber mit der Lupe suchen. Allein für die Justiz wage ich einmal zu behaupten, dass weit über 99 % aller Anklagen und Urteile entweder diktiert oder getippt werden. Wenn wir am 12. Dezember die letzte E‑Akte in Strafsachen ausgerollt haben und als Justiz komplett digital arbeiten, dann wird auch noch das letzte Viertelprozent der Urteile diktiert oder getippt werden. Im Übrigen arbeiten auch am Arbeitsplatz die Referendarinnen und Referendare mit der E‑Akte digital. Es wäre also ein Anachronismus, allein die Examensklausuren mit der Hand zu schreiben. Auch der Korrekturaufwand verringert sich enorm, wenn unsere Prüferinnen und Prüfer nicht mehr 700 unterschiedliche Handschriften im Jahr entziffern müssen. Herr Präsident, meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir aber auch über das E‑Examen hinaus weitere Verbesserungen. Wir schaffen mehr Flexibilität im Studium und ermöglichen den Studierenden spannende Einblicke in die für sie interessanten Bereiche der Praxis. Künftig kann das Gerichtspraktikum auch bei Landgerichten, Staatsanwaltschaften, Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten absolviert werden. Auch die Schlüsselqualifikationen werden wir öffnen. Juristinnen und Juristen sollen in ihrer Ausbildung über den Tellerrand schauen können. Praxisrelevante Einblicke werden sie künftig auch in anderen Studiengängen erwerben können. Den Schwerpunktbereichen werden wir mehr Autonomie einräumen. Künftig sollen sie nicht mehr an die einheitliche Vorgabe von 16 Semesterwochenstunden gebunden sein. Hier setzen wir wie andere Bundesländer auf mehr Freiheit für die Fakultäten und die Studierenden. Auch im Vorbereitungsdienst schaffen wir mehr Gestaltungsspielraum. Künftig wird es möglich sein, das Speyer-Semester auch in der Anwaltsstation abzuleisten. Damit ermöglichen wir mehr Referendarinnen und Referendaren die Ausbildung an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften und stärken so die Attraktivität des Referendariats in Niedersachsen. Herr Präsident, meine Damen und Herren, Sie sehen, Niedersachsen ist am Puls der Zeit. Wir sind schon jetzt ein attraktiver Justizstandort und ebenso ein attraktiver Standort für das Jurastudium und das Referendariat. Damit das auch so bleibt und wir auch künftig im Wettbewerb um die besten Köpfe ganz vorne mit dabei sind, schlägt die Landesregierung diesen Gesetzentwurf vor. Ich freue mich auf gute Beratungen. Vielen Dank.

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Constantin Grosch SPD

Niedersachsen 2030 - starker Standort, starke Wirtschaft

Bitte sehr! Sehr geehrter Herr Hilbers, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Einerseits höre ich Ihre Stimme so gern. Aber das ist nicht der Grund, aus dem ich mich zu Wort melde, sondern ich habe tatsächlich eine inhaltliche Frage. Stimmen Sie mit mir darin überein, dass es für die Wirtschaft von entscheidender Bedeutung ist, dass wir Klarheit haben, dass sie Strukturen für die Zukunft hat, auf die sie sich verlassen kann, gerade im Bereich der Automobilindustrie und der Energieindustrie sowie bei der Infrastruktur? Und wie bewerten Sie dabei ganz persönlich Ihr eigenes Wirken und das Wirken Ihrer Partei der letzten Jahre? Herr Grosch, vielen

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Reinhold Hilbers CDU

Niedersachsen 2030 - starker Standort, starke Wirtschaft

dass man den Rahmen nicht ständig ändert. Für die Frage von Steuerpolitik, die Frage von wirtschaftlicher Infrastruktur und die Frage, in welchem Rechtsrahmen ich arbeite, gilt: Diese Dinge darf man nicht ständig ändern. Man muss aber nicht sagen, ob aus dem Auspuff noch etwas rauskommen darf oder nicht. Entscheidend ist am Ende, dass wir CO2-frei werden. Wie wir das hinkriegen, ist dann die Frage der Wirtschaft. Das kann dort viel besser entwickelt werden als dann, wenn wir es vorgeben. Sie verwechseln gute Rahmenbedingungen mit knallharten, krassen Vorgaben. Und die Vorgaben funktionieren nicht. Wir brauchen wieder eine angebotsorientierte Politik, die Unternehmen entlastet und damit wieder mehr Freiraum für Entwicklungen und für private Investitionen schafft. Sie glauben auch immer Letzter Satz, bitte, Herr Hilbers! Aus privaten Investitionen kommt das größte Wachstum. Die müssen wir wieder fördern, und die müssen unserem Land wieder Ertrag und Freude bringen. Vielen Dank.

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Falko Mohrs

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes und zur Einführung eines hochschuleigenen Ordnungsrechts

Für uns ist und bleibt Antisemitismus völlig inakzeptabel. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Minister Mohrs. -

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Hartmut Moorkamp CDU

Vogelgrippe: Großställe in der Krise - Prävention und Resilienz verbessern

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Ministerin Staudte, gerne nehme ich die Gelegenheit wahr, auf Ihren Redebeitrag zu antworten. Ich kann aber sagen: Ich brauche keine sieben Minuten. Denn wir haben ja gerade festgestellt: Man kann auch sieben Minuten reden, ohne etwas zu sagen. Ich glaube, wir können festhalten: Die Vorlage, die hier heute von Ihrer Fraktion geliefert werden sollte, haben Sie nicht aufgegriffen. Das waren sieben Minuten „hätte", „könnte", „sollte", „wir müssen in Zukunft" usw. Sie haben noch einmal deutlich gemacht: Sie haben bis heute keine Antworten. Sie haben keine Konzepte. Wir fordern Sie noch einmal auf, schnellstmöglich zu handeln, damit wir dieses Seuchengeschehen schnellstmöglich in den Griff kriegen und zukünftig besser gewappnet sind - mit all den Themen, die dazugehören: Impfung, Stallumbau, Baurecht usw. Machen Sie Ihre Hausaufgaben, und gehen Sie dann wieder ans Podium! Dann können wir uns weiterunterhalten. Vielen Dank. Der Kollege Schroeder möchte auch noch mal ran und

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Eike Holsten CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesundheitsfachberufegesetzes

Bitteschön! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum einen: Als ich „2020" sagte, hatte ich sehr wohl im Hinterkopf, liebe Kollegin Viehoff, dass damals eine Sozialdemokratin das niedersächsische Sozialministerium geführt hat, und dass auch wir diesen Vorschlag aus NRW bereits damals hätten durchaus aufgreifen und begleiten können. Ich bin leider Gottes zweimal nicht mit meinen Zwischenfragen durchgedrungen, was ich tatsächlich ein bisschen unverständlich finde, weil wir in dem Bereich normalerweise Frau Prell hat das auch betont immer sehr gut zusammenarbeiten. Ich ahne aber, warum das so gewesen sein könnte, liebe Kolleginnen und Kollegen: weil ich völlig zu Recht auf den Umstand hingewiesen habe, dass Sie in Ihrem drei Jahre alten Koalitionsvertrag auf über einer Seite sehr kluge Ausführungen dazu stehen haben, was man im Pflegebereich verbessern könnte. Und wir warten. Ich habe eben den Kollegen Bauer noch einmal gefragt: Wann haben wir eigentlich das letzte Mal etwas aus der KAP.Ni im Ausschuss gehört? Wir konnten uns nicht so richtig erinnern. Angeblich sollten beispielsweise in diesem Herbst wieder Vorschläge kommen, um sie im Ausschuss zu beraten. - Still ruht der See, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht einen einzigen Antrag zur Stärkung der Pflege haben wir in drei Jahren seitens Rot-Grün in diesem Niedersächsischen Landtag gesehen. Das ist ganz bitter! Noch einmal ganz ausdrücklich: Ich verstehe, warum Sie die Zwischenfrage nach diesem Armutszeugnis nicht zugelassen haben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Vielen Dank, Herr Kollege Holsten. -

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Miriam Staudte

Vogelgrippe in Niedersachsen: Wenn die Regierung zaudert, leiden Tiere und Landwirtschaft - es braucht konsequentes Eingreifen

Bitte sehr, Frau Staudte! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben heute zwei Aktuelle Stunden zum Thema Vogelgrippe, und ich glaube, sie bauen sinnvoll aufeinander auf, einmal zur aktuellen Situation und dem Krisenmanagement und dann der wie ich finde auch sehr wichtige Blick in die Zukunft: Wie wollen wir eigentlich weiter mit dieser Situation umgehen? Herr Mohrmann, vorab einige kurze Anmerkungen zu dem, was Sie gesagt haben: Ich glaube, es ist müßig, zu diskutieren, woher das Virus gekommen ist und wer sozusagen Patient Nummer eins ist. Wir müssen uns darauf fokussieren, was an Maßnahmen sinnvoll, zielführend und richtig ist. Zu Ihrem Hinweis, es sei falsch gewesen, zu sagen, dass das Hochsetzen der Entschädigungszahlungen nicht zu einer Überkompensation führen darf: Es ist sehr wohl wichtig, das zu sagen. Denn wenn die Leute hören, es sollen über 100 Euro pro Tier gezahlt werden, dann ruft das erst mal ein großes Fragezeichen hervor, weil jeder Normalbürger denkt, das ist doch eine Überzahlung und ein Fehlanreiz. Wir wissen, dass es dabei um die besonders wertvollen Zuchttiere geht, und wir als Land haben uns auch immer dafür eingesetzt, dass diese Entschädigung hochgesetzt wird. Wie schon gesagt, stellt sich in Niedersachsen die Situation aktuell mit 62 Ausbrüchen seit Oktober dar. Davon waren 52 Ausbrüche in Stallhaltung und 10 Ausbrüche in Freilandhaltung. Hinterlegt man diese Angaben mit weiteren Zahlen, wird die Diskrepanz noch deutlicher: 1,2 Millionen Stalltiere mussten gegenüber knapp 36 000 Freilandtieren gekeult werden oder sind verendet. Diese Zahlen und dieses Verhältnis verdeutlichen: Die Aufstallpflicht das Halten im Stall ist keine Garantie dafür, dass nichts passiert. Es sind vor allem Tiere im Stall betroffen, und deswegen ist diese einseitige Fokussierung auf die Aufstallpflicht einfach falsch. Sie sprechen von Zaudern. Ich würde sagen, wir zaudern nicht, wir agieren zügig, aber besonnen und mit Augenmaß. Ich glaube, es ist in Krisen genau das richtige Vorgehen, nichts zu überstürzen. Sie haben relativ unreflektiert die Forderung von Herrn Ripke vom Geflügelverband nach einer landesweiten Aufstallpflicht übernommen. Sie haben vorher nicht mit der Wissenschaft oder der Tierseuchenkasse gesprochen - das haben Sie, glaube ich, inzwischen nachgeholt. Insofern könnte ich jetzt sagen: Es ist Aktionismus, einfach eine gut klingende Forderung in den Raum zu stellen und sich gar nicht darum zu kümmern, ob sie uns eigentlich hilft. Denn unserer Meinung nach ist das eben nicht zielführend. Das Virus ist spätestens seit 2022 endemisch. Es übersommert sozusagen auch bei uns. Bei den Wildvögeln tritt es nahezu flächendeckend bei uns auf. Aber die Ausbrüche in den Ställen betreffen die Regionen in Niedersachsen sehr unterschiedlich. Von den 62 Ausbrüchen sind „nur" 11 Landkreise betroffen, 35 Landkreise oder kreisfreie Städte eben nicht. Das macht noch einmal deutlich, dass der differenzierte Ansatz auf Kreisebene absolut richtig ist. Wir haben nämlich wirklich sehr kompetente Veterinärinnen und Veterinäre in den Ämtern bei den Landkreisen. Wir haben zum 28. Oktober, also wirklich zügig, zu einer großen Videokonferenz eingeladen; das ist gerade schon von Frau Logemann angesprochen worden. Das FLI, das LAVES, die örtlichen Ämter und die Tierseuchenkasse waren vertreten. Es gab viel fachlichen Austausch. An den Stellen, wo noch Beratung nötig war, zum Beispiel bei der Frage, ob auch Bestände mit weniger als 50 Tieren aufgestallt werden sollten, haben die Fachleute ergänzt und Hilfestellung gegeben. Wir sind zu einem wirklich differenzierten Vorgehen gekommen. Es gibt Landkreise, die ein kreisweites Aufstallungsgebot erlassen haben. Es gibt Landkreise, für die einzelbetriebliche Aufstallungsgebote das Mittel der Wahl sind. Das hilft auch im Fall der Gänsehaltung; Gänse sind ja Weidetiere. Ich kann wirklich nur empfehlen, dass in den Kreisen geschaut wird, ob nicht einzelbetriebliche Aufstallungen das Mittel der Wahl sind. Die allermeisten Landkreise haben die Bestände mit weniger als 50 Tieren ausgenommen, weil das Risiko da einfach sehr gering ist und eine Aufstallung immer auch die Tiergesundheit belastet. Was man auch noch mal sagen muss: Es gibt einfach Hochrisikogebiete. Das Veterinäramt des Landkreises Cloppenburg geht fachlich sehr engagiert vor. An dieser Stelle noch einmal ganz herzlichen Dank - überhaupt an alle, die mit der Thematik befasst sind, ob in den Ämtern, bei der Tierseuchenkasse, beim LAVES oder in den Bekämpfungsorganisationen. Ich glaube, keiner von uns möchte gern den Job machen, in voller Sicherheitsmontur die gekeulten Tiere aus den Ställen zu holen. Das ist wirklich eine Belastung. Dieser Einsatz verdient unseren Dank. Noch einmal zu Cloppenburg: 24 der 62 Ausbrüche sind im Landkreis Cloppenburg. 23 dieser 24 Ausbrüche sind in drei Gemeinden: in Garrel, Bösel, Friesoythe. Das sind Gemeinden mit zahlreichen Geflügelhaltungen, zum Teil mit mehr als 13 000 Vögeln pro Quadratkilometer. ‑ Jetzt habe ich den Witz leider nicht mitgekriegt. Aber gut. Betroffene Abgeordnete wissen, wovon ich rede: Die EU spricht schon bei mehr als 500 Tieren pro Quadratkilometer von einer hohen Geflügeldichte. Das macht deutlich, dass diese Gemeinden wirklich Hochrisikogebiete sind. Schon in der Vergangenheit hat das zu verstärkten Ausbrüchen geführt. 2016/2017 waren 30 der 45 Ausbrüche in Niedersachsen im Landkreis Cloppenburg. 2021 waren 37 von 80 Ausbrüchen im Landkreis Cloppenburg. Wir müssen unsere Maßnahmen also auf diesen Bereich fokussieren. Insofern finde ich es sehr richtig, dass dort frühzeitig ein Verbot erlassen wurde, Ställe wieder zu belegen, und zwar nicht nur in Bezug auf Ställe, die von Ausbrüchen betroffen waren, sondern auch auf Ställe in der Nähe. Auch wenn die Bestände ganz normal geschlachtet wurden, dürfen diese Ställe erst einmal nicht wieder mit Küken belegt werden. Ich glaube, das ist richtig, in Risikozeiten und Risikogebieten die Geflügeldichte deutlich zu verringern. Das Virus verbreitet sich sehr leicht, zum Teil auch über Aerosole. Es ist sehr wichtig, dass wir da auf die Biosicherheit achten. Zum Thema Augenmaß: Es gab einen Fall in der Grafschaft Bentheim. Der Betrieb hatte über 400 000 Tiere in zehn Ställen. Man hätte sagen können, die müssen jetzt alle gekeult werden. Wir als Ministerium haben aber gesagt: Nur die 120 000 Tiere in den betroffenen Stallsegmenten werden gekeult; ansonsten wird das Monitoring extrem hochgefahren, sodass wir frühzeitig merken, wenn auch in den anderen Stalleinheiten Tiere betroffen sind - was glücklicherweise bislang nicht passiert ist. Ich würde sagen: Wir handeln da besonnen und mit Augenmaß. Zu den Kosten kann ich natürlich nur Wasserstandsmeldungen weitergeben; sie werden sicherlich weiter steigen. Aktuell müssen wir davon ausgehen, dass Kosten von insgesamt 26 Millionen Euro entstehen werden: 18,3 Millionen Euro für Entschädigungen, 6,5 Millionen Euro für Tötungen - davon zahlt das Land die Hälfte; die andere Hälfte wird durch die Tierseuchenkasse und Beiträge der tierhaltenden Betriebe finanziert, 1,8 Millionen Euro für die Entsorgung, 800 000 Euro für Transporte. Wie gesagt: Das ist ein Zwischenstand. Auch die Kostenfrage beschäftigt die Gesellschaft natürlich. Noch einen Satz zu den Kranichen: Sie haben gesagt, ich hätte mich da gegen eine Regelung gesperrt. Diesen Vorwurf möchte ich entschieden zurückweisen. Wir haben in Absprache mit dem MU in einem Erlass an die Kommunen klar gesagt, dass Nottötungen von todkranken Kranichen sinnvoll und gewollt sind. Wir haben auch die Entsorgungsfrage angesprochen. Es geht nicht um kranke Kraniche, sondern um todkranke Kraniche. Die Viruslast soll vor Ort nicht zu weiteren Problemen führen. Die Situation ist belastend und angespannt. Die gesellschaftliche Akzeptanz solcher Massentötungen nimmt ab. Es werden immer mehr Fragen gestellt. Deswegen bin ich jetzt auf den Austausch beim nächsten Tagesordnungspunkt gespannt, auf den Blick nach vorne. Denn mit diesen Fragestellungen müssen wir uns wirklich befassen. Das Seuchenmanagement läuft in Niedersachsen.

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Omid Najafi AfD

Niedersachsen 2030 - starker Standort, starke Wirtschaft

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten jetzt abschließend den Antrag der SPD und der Grünen mit dem Titel „Niedersachsen 2030 - starker Standort, starke Wirtschaft". Doch leider: schwacher Antrag. Ich habe ihn hier auch ausgedruckt. Ich habe keine Rede vorbereitet. Wir können ihn zusammen durchgehen: auf einem Blatt Papier. Zwei Seiten ist er leider nicht wert. Wir gehen ihn mal gemeinsam durch. Sie fordern, dass „die Energiekosten nachhaltig gesenkt werden". Sehr gute Idee! Ich habe auch einen Vorschlag dazu: Bauen Sie Kraftwerke bzw. fahren Sie sie wieder hoch! Weiter: Sie fordern, dass die Ausbaudynamik bei der Energiewende verstetigt wird. Schlechter Vorschlag! Denn die Energiewende ist leider gescheitert. Das sieht man an den exorbitant gestiegenen Energiekosten. - Ach so! Die Energiekosten sind jetzt nicht bei über 100 Euro? Aber wettbewerbsfähig produzieren kann man ja erst ab 50 Euro pro Megawattstunde! Aber gut! Weiter: Sie wollen, dass Planungssicherheit für Unternehmen bei der Energieversorgung geschaffen wird. Auch eine sehr gute Idee! Die größtmögliche Planungssicherheit erreichen Sie durch grundlastfähige Kraftwerke, meine Damen und Herren. Doch jetzt mal Tacheles: Einige von Ihnen sind jetzt gerade an ihren Laptops. Ich empfehle Ihnen, mal die Suchmaschine Ihrer Wahl aufzurufen und dann nach ich diktiere es Ihnen „Unternehmensinsolvenzen Destatis", also dem Bundesamt für Statistik, zu suchen. Gestern kam raus, dass die Unternehmensinsolvenzen im Oktober dieses Jahres um 6,5% höher gegenüber dem letzten Jahr sind. Sie können in der Datenbank nachschauen: Letztes Jahr, im Oktober 2024, lagen die Unternehmensinsolvenzen bei 2 012. 6,5 % höher sind 2 143! Wir haben also monatlich 2 000 Insolvenzen aufgrund Ihrer verfehlten Politik. Dort gibt es eine Datenbank, und Sie können dort genau sehen, wie viele Mitarbeiter von diesen Insolvenzen betroffen sind. Es sind 13 000 bis 20 000 bei etwa 2 000 Unternehmen. Welche Unternehmen sind also betroffen? Der Mittelstand! Es ist der Mittelstand, der uns nun mal wegbricht. Sie hatten für gestern noch eine Aktuelle Stunde beantragt, in der Sie versucht haben, die betroffenen Menschen in den Mittelpunkt zu stellen. Doch ich muss Ihnen hier leider sagen: Ihre schlechte Politik gefährdet die Arbeitsplätze und Existenzen eben dieser Menschen, von denen Sie behaupten, dass Sie sich für sie einsetzen. - Nein, hören Sie auf, Trump oder Putin die Schuld zu geben! Da sitzt Herr Weil, der ehemalige Ministerpräsident, und dort der neue Ministerpräsident. Herr Weil, ich hoffe, Sie nehmen es mir nicht übel: Sie haben vielleicht den Charme, um eine Person für sich zu gewinnen, aber der aktuelle Ministerpräsident hat mehr wirtschaftliches Verständnis. Er weiß, dass bereits 2021 die Strom- und Energiekosten generell gestiegen sind. Das war ein Jahr vor dem Ukraine-Krieg. Da gab es keinen Trump, da gab es keinen Putin, es gab nur Ihre schlechte Politik von der Ampelregierung, die das bewerkstelligt hat. Meine Damen und Herren, das ist leider so. Meine Redezeit neigt sich dem Ende zu. Der Grund ist allerdings nicht der Ukraine-Krieg, den Sie hier jedes Mal versuchen, vorzuschieben. Ihre schlechte Politik gefährdet das. Und wenn Sie nicht anfangen zu begreifen, dass die Energiewende gescheitert ist, dass die bürokratischen Hürden, die Sie auf den Weg gebracht haben, alle in eine Sackgasse führen, dann können Sie hier so viele Anträge ich komme sofort zum Schluss einbringen, wie Sie wollen. Sie können sie mit den schönsten Titeln schmücken. Das wird leider ins Leere laufen, und der Schaden ist leider schon da - aufgrund Ihrer schlechten Politik. Vielen lieben Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Najafi. - Als Nächstes hat

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Annette Schütze SPD

23. Eingabenübersicht

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zu einer Petition, die die Abschaffung der Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet (ZHIN) fordert. Die AfD möchte für diese Petition „Berücksichtigung". Das heißt, sie soll umgesetzt werden. Sie wollen diese Stelle abschaffen. Und das haben Sie in Ihrem Antrag in der Aktuellen Stunde am 27. Februar auch deutlich gemacht. Dazu hatten wir bereits eine Diskussion, in der sich unsere Justizministerin schon dazu geäußert hat. Die SPD, die Grünen und die CDU votieren mit „Sach- und Rechtslage". Das bedeutet: Wir wollen diese Stelle behalten. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dieses Votum passt zur gestrigen Debatte um die Aufhebung der Immunität einer Abgeordneten. Hier ging es unter anderem um die Äußerung in einem Post, queere Menschen seien „perverse Psychopathen". - Die AfD hat damit selbst einen guten Grund geliefert, warum die Zentralstelle wichtig ist und warum Sie diese abschaffen wollen: nämlich damit Sie weiter das Netz nutzen können, um Ihre menschenverachtenden Positionen zu verbreiten. Unsere Justizministerin Kathrin Wahlmann hat bereits in ihrer Rede zum AfD-Antrag im Februar die Zentralstelle beschrieben. Die ZHIN formuliert es so: „Das Ziel der ZHIN ist die effektive Verfolgung von Personen, die sich in einer Weise, die gegen das geltende deutsche Strafrecht verstößt, unter Zuhilfenahme des Internets äußern und sich durch stark aggressives Auftreten, Einschüchterung und Androhung von Straftaten auszeichnen." Kein Wunder, dass die AfD diese Zentralstelle abschaffen möchte. Bedroht sie doch Ihre Möglichkeit, Ihr bevorzugtes Medium das Internet für Ihre Hassbotschaften zu nutzen. Wir als SPD, zusammen mit den Grünen und der CDU, wollen diese Zentralstelle aber erhalten. Sie ist niedersachsenweit für Ermittlungs- und Strafverfahren zuständig, in denen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorhandensein bedeutsamer Hasskriminalität vorliegen. Denn die Würde des Menschen ist unantastbar. Dieser Wert muss auch im Internet verteidigt werden. Wir stimmen hier mit „Sach- und Rechtslage" und wollen die Zentralstelle auch in Zukunft erhalten. Vielen Dank.

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Dr. Andreas Philippi

Wie wirkt sich der neue Hebammenhilfevertrag auf die geburtshilfliche Versorgung in Niedersachsen aus?

Bitte, Herr Minister! Sie haben das Wort. Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Es hätte mich gewundert, wenn nicht wieder eine solche Frage gekommen wäre, mit der auf Migration und alles Mögliche abgezielt wird und mit der Unruhe und Unfrieden gestiftet werden soll. ‑ Auf diese Frage kann man sich nicht vorbereiten, weil das nicht erfasst wird. Deshalb ist es ganz einfach. Es geht Ihnen ja auch gar nicht darum, eine Antwort darauf zu kriegen, sondern es geht Ihnen an dieser Stelle nur darum, Fragen zu stellen, die die Menschen draußen verunsichern. Danke. Für die fünfte Zusatzfrage der Fraktion der CDU hat

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Dr. Andreas Philippi

Bürokratieabbau in Zahnarztpraxen

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wer sie schon einmal hatte, der weiß: Zahnschmerzen sind ein echter Albtraum. Schon aus persönlichem Interesse liegt mir sehr viel daran, dass wir unsere gute zahnärztliche Versorgung aufrechterhalten und den Zahnärztinnen und Zahnärzten im Land gute Rahmenbedingungen bieten. Das Ziel ist doch völlig klar: Weniger Zeit für Formulare, mehr Zeit für Patientinnen und Patienten. Daher ist es wichtig, Zahnärztinnen und Zahnärzten unnötige Lasten abzunehmen. Das Thema Bürokratie das können Sie mir glauben kenne ich gut aus meiner ärztlichen Tätigkeit. Ich habe mich gegenüber dem Bund stets dafür eingesetzt, dass bürokratischer Aufwand in allen medizinischen Bereichen abgebaut wird. Wir stehen dazu in engem Kontakt mit den Selbstverwaltungskörperschaften. Vorschläge gibt es reichlich. Nun liegt es aber an der Bundesebene, diese Vorschläge umzusetzen. Wir als Land Niedersachsen haben im Bereich der zahnärztlichen Versorgung selbst möglicherweise: leider keine Regelungskompetenz. So wichtig es ist, Bürokratie auf den Prüfstand zu stellen, so hat sie doch oft auch ihre Berechtigung, besonders wenn sie dem Schutz der Patientinnen und Patienten dient. Dokumentationen dienen der Nachvollziehbarkeit und der Transparenz und helfen, Risiken für die Patientinnen und Patienten zu vermeiden. Wir müssen also auch bei diesem Thema ganz genau differenzieren: Welche Pflichten sind verzichtbar, und welche brauchen wir für eine sichere Patientenversorgung? Das gilt ganz besonders für die Einhaltung des Medizinprodukterechtes. Im Antrag wird gefordert, die Überwachung von den Gewerbeaufsichtsämtern auf die Zahnärztekammer zu übertragen. Das können wir leider nicht unterstützen. Wir erkennen die hohe fachliche Kompetenz von Zahnärztinnen und Zahnärzten an. Doch die Einhaltung des Medizinprodukterechtes ist primär eine staatliche Vollzugsaufgabe. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gewerbeaufsichtsämter verfügen über die dafür zwingend notwendigen Qualifikationen. Sie haben Erfahrungen und Kenntnisse auf aktuellstem Stand. Sie können die Sicherheit und Gesundheit von Patientinnen und Patienten, Anwenderinnen und Anwendern sowie Dritten gewährleisten. Die Überwachung erfolgt dabei nach einem bundeseinheitlich abgestimmten Rahmenüberwachungsprogramm. Hinzu kommen weitere Zuständigkeiten der Gewerbeaufsicht für die zahnärztlichen Praxen, beispielsweise in Belangen des Strahlenschutzes und des Arbeitsschutzes, wodurch weitere Inspektionen anfallen und Synergien genutzt werden können. Es ist nicht sinnvoll, unterschiedliche Betreiber, zum Beispiel Arztpraxen, Heime und Krankenhäuser, durch unterschiedliche Institutionen überwachen zu lassen, da dies die einheitliche Vollzugspraxis im Medizinproduktebereich gefährden würde. Aus der Sicht der Landesregierung müssen die Aufgaben nach dem Medizinprodukterecht gebündelt bei den zuständigen Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern verbleiben. Auch das, meine Damen und Herren, ist im Sinne der Bürokratievermeidung. Vielen Dank. Glück auf! Vielen Dank,

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Delia Klages AfD

Wie wirkt sich der neue Hebammenhilfevertrag auf die geburtshilfliche Versorgung in Niedersachsen aus?

Frau Klages! Sehr geehrter Herr Minister Philippi, wie viele Arbeitsmigranten in den letzten zehn Jahren waren Hebammen, wie viele haben eine Anerkennung erhalten, und wie viele von ihnen sind tatsächlich im Arbeitsmarkt angekommen? - Vielen Dank. Bitte, Herr Minister!

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Karin Logemann SPD

Vogelgrippe: Großställe in der Krise - Prävention und Resilienz verbessern

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte vorweg einmal sagen: Für diejenigen, die nicht so sehr mit diesem Thema Vogelgrippe befasst sind, mag das vielleicht es sei mir erlaubt, das zu interpretieren ein nicht ganz so aufregender Tagesordnungspunkt sein. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass im Moment die Kosten, die durch Tötung und Desinfektion entstehen, auf 17 Millionen Euro geschätzt werden. Das ist keine geringe Höhe. Und da spreche ich noch gar nicht von dem hohen Tierleid und auch noch gar nicht davon, wie hoch die psychische Belastung der Betriebsleitenden ist. Das ist überhaupt nicht hoch genug anzusetzen. Ich habe mir die Infektionszahlen des Friedrich- Loeffler-Instituts (FLI) genauer angeschaut. Im Norden und Westen Niedersachsens sind die Fälle überwiegend bei den gehaltenen Tieren festgestellt worden, im Osten und Süden unseres Bundeslandes hingegen vor allem bei den wild lebenden Tieren. Ich stimme der Landwirtschaftsministerin zu: Mit Blick auf Prävention und Resilienz kann es mittelfristige Lösungen nur mit der Wissenschaft geben. Aber aus meiner Sicht ist ebenso wichtig: Das geht nur gemeinsam mit den Geflügelhaltenden. Die niedersächsischen Betriebe in der Geflügelhaltung sind auf dem „Niedersächsischen Weg" der Transformation zu mehr Nachhaltigkeit und Tierwohl. Klar ist: Dabei können sie auf die volle Unterstützung der rot-grünen Regierungskoalition zählen. Bricht in einem Bestand die Krankheit aus, müssen laut Gesetz aus Gründen des Seuchenschutzes alle Tiere getötet werden. Die Tierhaltenden werden entschädigt, wenn ihre Tiere auf behördliche Anordnung hin getötet wurden. Der Höchstbetrag liegt zurzeit bei Geflügel bei 50 Euro pro Tier. Wie ich eben schon gesagt habe, ist die psychische Belastung damit aber nicht entgolten - und auch nicht das fehlende Huhn, das keine Eier mehr legen kann. Das muss man ja auch mit ins Kalkül nehmen. Der Bund plant übrigens nach einer Bundesratsinitiative aus Niedersachsen das möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal sagen eine Anhebung auf bis zu 110 Euro, was ich außerordentlich richtig finde. Bei der Frage der Impfungen lohnt sich ein genauer Blick. Sie können neben Biosicherheitsmaßnahmen eine weitere Säule der Prävention sein. Nach den geltenden Vorgaben des nationalen Tiergesundheitsrechts ist eine präventive Impfung von Geflügel gegen die Vogelgrippe jedoch im Moment grundsätzlich verboten. Auf der Basis von überarbeiteten EU-Tiergesundheitsvorschriften, die eine Impfung unter strengen Auflagen erlauben, erarbeiten eine Bund-Länder-Kommission und das FLI derzeit eine Strategie zu präventiven Impfungen von Geflügel. Es wird also daran gearbeitet. Das ist wichtig. Die Herausforderung dabei sind Auswirkungen auf die Vermarktung und den grenzüberschreitenden Handel mit den Erzeugnissen aus den geimpften Geflügelbeständen sowie Kosten- und Ressourceneinsatz. Das alles muss beachtet werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, machen wir uns nichts vor: Auch ein geimpftes Tier das gehört auch zur Wahrheit dazu kann sich infizieren. Neben Impfungen und den bereits erwähnten Aufstallanordnungen sind auch die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen sowie die schnelle Meldung von Verdachtsfällen wichtige Faktoren zur Verhinderung von Ausbrüchen. Interessant und vielversprechend ist hier ein Projekt der Tierärztlichen Hochschule Hannover mit Big Dutchman. Darüber berichtete mir die Präsidentin der Tierseuchenkasse, Frau Dr. Gerdes. Ganz verkürzt und einfach dargestellt sieht das so aus: In geflügelhaltenden Betrieben werden in allen vier Ecken des Gebäudes Ventilatoren angebracht, durch die die Luft gefiltert in die Ställe kommt, was dafür sorgt, dass Bakterien, Pilze und Viren weggefiltert werden. Das ist eine wirklich vielversprechende Variante, die auch von der niedersächsischen Geflügelwirtschaft begrüßt wird, allerdings in den Betrieben bislang noch nicht so richtig angekommen ist. Klar ist: Es braucht mehr Säulen sowie viel Forschung und Entwicklung. Ich bin mir sicher: Wenn wir mittelfristig gemeinsam mit der Wissenschaft und den Geflügelhaltenden auf dem „Niedersächsischen Weg" bleiben und weiter hart an Lösungen arbeiten, werden wir Tierwohl sichern sowie Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit in dieser für Niedersachsen so wichtigen Branche erhalten. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. - Für die Fraktion der CDU macht

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Birgit Butter CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes und des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Saade, ich weiß meine Gefühle gar nicht auszudrücken - Enttäuschung Wie Sie mit diesem Thema umgehen, finde ich absolut ungehörig. Diese Regelung ist extrem wichtig! Sich jetzt hier hinzustellen und etwas anderes zu behaupten als im Innenausschuss! Es steht im Protokoll, die Presse war dabei - und jetzt dieses Zurückrudern! Das finde ich absolut enttäuschend, und das wird dem Thema nicht gerecht. Sie sagen, dass keine Regelung es wert ist, sie vorzuziehen. Doch, die Regelung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung ist vorzuziehen! Es geht um jeden Tag! Wie lange wollen Sie noch warten? Und Ihr erneuter Hinweis auf den Bund geht total fehl. Das ist kein Entweder-oder, sondern ein Sowohl-als-auch. Wir als Landesgesetzgeber sind in der Lage dazu, und wir müssen den Opfern häuslicher Gewalt helfen, und zwar schneller denn je! Herr Saade, Sie und Ihre SPD enttäuschen sämtliche Opfer häuslicher Gewalt und mich persönlich auch.

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Delia Klages AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesundheitsfachberufegesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schauen wir doch mal auf den Beginn der Problemlage und darauf, wer sie verursacht hat! Das war die Große Koalition 2017, indem sie das Pflegeberufegesetz angefasst hat. Liebe SPD, ich frage mich, ob Sie mit Ihren Kollegen in Berlin sprechen. Sie präsentieren uns heute hier einen Gesetzentwurf für eine Ombudsstelle, als ließe sich damit kaschieren, was wirklich schiefläuft. Denn das Kernproblem ist und bleibt die generalistische Pflegeausbildung selbst. Sie überfordert Betriebe, verunsichert Auszubildende und produziert genau die Konflikte, für die nun eine neue Landesstruktur mit zusätzlichen Kosten und noch mehr Bürokratie geschaffen werden soll. Statt die Ursache zu beheben, wird eine teure Symbolpolitik aufgesetzt, und die eigentlichen Missstände bleiben unangetastet. Seit der Einführung der generalistischen Ausbildung wurden drei eigenständige, fachlich klar ausgerichtete Ausbildungsgänge zu einem einzigen zusammengeführt. Altenpflege, Kinderkrankenpflege und Krankenpflege wurden miteinander verschmolzen. Die Folge ist eine Ausbildung, die zwar breiter geworden ist, aber fachlich an Tiefe verloren hat. Viele Träger sind überfordert, die Praxisanleitung ist uneinheitlich, und gerade junge Auszubildende fühlen sich am Anfang oft alleingelassen. Wenn eine Ausbildung fachlich stark sowie pädagogisch gut begleitet und praktisch sauber strukturiert wäre, bräuchte es möglicherweise gar keine Ombudsstelle. Gute Ausbildung verhindert Probleme im Vorfeld, sie verwaltet sie nicht im Nachhinein. Eine Ombudsstelle ist deshalb kein Zeichen von Qualität, sondern ein Hinweis darauf, dass Qualität fehlt. Auch bei diesem Gesetzentwurf setzt die Landesregierung wieder mal auf ideologische Vorgaben statt auf Fachlichkeit. Die Ombudsstelle soll mit mindestens 50 % Frauen und mindestens einem Mann besetzt sein. Diese Geschlechterquote ist politisch motiviert, fachlich überhaupt nicht begründbar, und sie erschwert sogar die Besetzung. Warum soll das Geschlecht entscheidend sein und nicht die Qualifikation? Das gilt im Übrigen auch für Ihre Reihen. Wenn schon eine Ombudsstelle gebraucht wird, dann braucht es keine Quote, zumindest nicht nach einem Geschlecht, aber vielleicht nach der Qualifikation. Praxisanleiter zu sein, wäre eine gute Voraussetzung. Das Verfahren der Ombudsstelle bleibt zudem freiwillig und unverbindlich. Träger können jederzeit ablehnen, und die Vorschläge der Ombudspersonen sind rechtlich nicht bindend. Gleichzeitig schaffen wir aber eine weitere Struktur. Und das eigentliche Problem wird immer noch nicht angefasst. Wir als AfD stehen für eine starke, fachlich klare Pflegeausbildung. Dafür braucht es keine neuen Bürokratieeinheiten, sondern eine Rückkehr zur Spezialisierung, zu klaren Verantwortlichkeiten und zu echter Ausbildungsqualität. Ich freue mich sehr auf die Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank, Frau Kollegin Klages. -

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Delia Klages AfD

Wie wirkt sich der neue Hebammenhilfevertrag auf die geburtshilfliche Versorgung in Niedersachsen aus?

Sehr geehrter Herr Minister Philippi, würden Sie eine Kündigungswelle der Beleghebammen billigend in Kauf nehmen, um den Strukturwandel in Niedersachsen zu beschleunigen? Herr Minister!

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Daniela Behrens SPD

Entwurf eines Gesetzes zur vereinfachten Bereitstellung und Auskehrung von Fördermitteln an kommunale Fördermittelempfänger (Niedersächsisches Kommunalfördergesetz - NKomFöG)

sich zu Wort gemeldet: für die Landesregierung Frau Ministerin Behrens. Bitteschön! Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich sehr, dass wir heute zu einem echten Fortschrittsgesetz kommen können, das Sie gleich beschließen wollen. Es handelt sich um einen Fortschritt, weil wir mit dem Niedersächsischen Kommunalfördergesetz den rechtlichen Rahmen für ein bundesweit einmaliges, neues und unkompliziertes Verfahrensrecht für die Auskehrung von Fördermitteln an unsere Kommunen schaffen. Das ist einfacher, schneller und günstiger. Das ist gerade in diesen Zeiten wirklich wichtig, meine Damen und Herren. In Zeiten von hohen Investitionsbedarfen braucht es zukunftsorientierte kommunale Förderpolitik und vor allen Dingen Förderung mit schlanken Prozessen. Gerade in den Bereichen Infrastruktur und öffentliche Daseinsversorge müssen Mittel zügig ankommen. Deswegen schaffen wir mit diesem Gesetz die Möglichkeit, dass der Abbau der Bürokratie vorangehen kann. Das bisherige Verfahren des § 44 der Landeshaushaltsordnung nehmen wir nämlich quasi in das Gesetz hinein und damit für andere Bereiche heraus. Daher hat das eine zentrale Bedeutung für zukünftige Förderungen. Dank dieses Gesetzes können wir zukünftig Fördermittel an die Kommunen einfach und unbürokratisch verteilen. Dieses Förderverfahren schafft Verwaltungsvorschriften, die ganz neu sind. Das ist großartig, meine Damen und Herren. Der erste Praxisfall für dieses Kommunalfördergesetz ist in der Tat der Pakt für Kommunalinvestitionen, in dessen Rahmen wir insgesamt 600 Millionen Euro an die Kommunen für Investitionen verteilen, davon 400 Millionen Euro noch in diesem Jahr. 200 Millionen Euro werden im nächsten Jahr verteilt. Es war mir wichtig, dass wir mit dem Sockelbetrag von 200 000 Euro je Gemeinde dafür sorgen, dass im Flächenland Niedersachsen auch kleinere Städte und Kommunen ein entsprechendes Stück von diesem Investitionskuchen abbekommen können, meine Damen und Herren. Frau Ministerin Behrens, ich darf Sie einmal kurz unterbrechen. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage des Kollegen Marzischewski-Drewes. Nein, danke schön. Der hat ja in Gifhorn seine Antwort bekommen. Dann fahren Sie bitte fort. Bitteschön! Meine Damen und Herren, deswegen bedanke ich mich für die zügige Beratung im Ausschuss. Die Beratung im Ausschuss war konstruktiv. Ich habe den Gesetzentwurf selber eingebracht. Ich finde es wenn ich die CDU anschaue schade, dass man im Ausschuss noch einstimmig dafür war und sich jetzt offensichtlich aus übergeordneten Gründen gegen das Kommunalfördergesetz entscheidet. Das finde ich tragisch. Denn es ist ein echtes Fortschrittsgesetz, mit dem wir endlich das, was Sie ständig von uns fordern, nämlich Bürokratie auszusetzen, auch umsetzen. ‑ Herr Thiele, wir kennen ja Ihre Art und Weise. Aber dieses Gesetz ist gut. Und Sie schaffen es nicht, einfach zu sagen: Es ist gut, liebe Landesregierung, was Sie uns hier vorgeschlagen haben! Deswegen wird sicherlich die kommunale Familie sehr interessiert hören, dass Sie gegen dieses Kommunalfördergesetz sind und nicht dafür stimmen können. Das finde ich sehr tragisch. Meine Damen und Herren, aber das müssen Sie verantworten, ich nicht. Ich freue mich, dass die Mehrheit dieses Landtages dieses wichtige Kommunalfördergesetz auf den Weg bringen wird. Es wird maßgeblich für die nächsten Jahre dafür sorgen, dass wir einfacher Gelder an die kommunale Ebene bringen können. Heute ist, glaube ich, ein guter Tag für die Kommunen. Danke schön.

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Jan Bauer CDU

Bürokratieabbau in Zahnarztpraxen

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bürokratieabbau im Gesundheitswesen wird auf allen Ebenen und von allen politischen Akteuren als zwingende Voraussetzung für das grundsätzliche Gelingen gefordert. Das ist nicht neu, aber dringend. Daher habe ich mir gemeinsam mit dem Kollegen Eike Holsten, der gestern hier schon von Eva Viehoff beschrieben wurde, die Frage gestellt, wie wir als CDU-Fraktion unseren Teil dazu beitragen können. Man kann versuchen, alles auf einmal zu regeln, vom Krankenhaus über den Rettungsdienst und die Pflege bis hin zur Arztpraxis. Man kann aber auch dort anfangen, wo der Bürokratieabbau und der Reformstau besonders greifbar sind, zum Beispiel bei den Zahnärzten. Woche für Woche wird wertvolle Behandlungszeit für Formulare und Nachweise genutzt. Genau deshalb haben wir als CDU-Fraktion diesen Antrag gestellt. Ich weiß schon, was gleich kommt, nämlich der Hinweis, die Bundesgesundheitsministerin sei von der CDU und vieles könnte auch in Berlin geregelt werden. Das ist ja alles richtig. Aber wissen Sie was? Alle reden vom Abbau der Bürokratie. Wir fangen einfach mal an. Dabei interessiert mich, ehrlich gesagt, weniger, was Berlin gerade diskutiert. Wir sind die politisch gewählten Vertreter für Niedersachsen. Ich finde, wir sollten weniger Energie auf das verwenden, was andere tun oder halt auch nicht tun, sondern mehr auf das, was wir selbst bewegen können. Das ist für mich der Unterschied zwischen Meckern und Machen. Wir sprechen heute über einen Antrag, der eigentlich schon längst hätte umgesetzt werden können und/oder sollen. Der Antrag stammt aus dem Jahr 2024. Die Unterrichtung durch die Landesregierung erfolgte dazu im September 2024. Im September und Oktober wurde die Entscheidung über die Durchführung einer schriftlichen Anhörung bis zur nächsten Sitzung verschoben, im November 2024 wurde sie von der Tagesordnung gekommen. Jetzt, nach zwölf Monaten, wurde der Antrag abgelehnt. Das ist schade, aber auch ein Stück weit bezeichnend; denn, wenn es darum geht, die Arbeitsbedingungen in unseren Praxen konkret zu verbessern, dann hört man von dieser Landesregierung viel Verständnis, aber man sieht wenig Bewegung. Deshalb will ich gleich zu Beginn sagen: Wenn Sie unserem Antrag nicht folgen wollen, dann ist das Ihr gutes Recht. Legen Sie aber einen eigenen, gleichwertigen Antrag mit klaren Fristen, Zuständigkeiten und messbaren Zielen vor. Entscheidend ist, dass die Entlastung endlich dort ankommt, wo sie gebraucht wird: in den Praxen. - Die Lage ist eindeutig. Zahnärztinnen und Zahnärzte in Niedersachsen verbringen im Schnitt 24 Stunden pro Woche mit Bürokratie, also drei volle Arbeitstage mit Formularen, Nachweisen, Dokumentation. Das ist Zeit, die nicht den Patienten und Patientinnen zugutekommt, und das Problem ist nicht neu. Bereits 2015 hat der Nationale Normenkontrollrat hierzu klare Handlungsempfehlungen gegeben: Negativdokumentation statt Überdokumentation, digitale Verfahren statt Papierstapel, einheitliche Praxisbegehungen statt Doppelprüfung. - Neun Jahre später ist kaum etwas umgesetzt. Wer die Unterrichtung durch die Landesregierung liest, könnte meinen, alles sei bestens geregelt. Da heißt es: Die Zuständigkeit liegt beim Bund, das ist Bundesrecht, da können wir nichts machen. Meine Damen, meine Herren, wer wirklich etwas verändern will, sucht nicht zuerst nach Zuständigkeitsgrenzen, sondern nach konkreten Lösungen. - Gerne. Die Lösungen liegen längst auf dem Tisch: Praxisbegehungen durch die Zahnärztekammer und nicht durch fachfremde Gewerbeaufsichtsbeamte. Negativdokumentation, damit nicht jeder einzelne Arbeitsschritt protokolliert werden muss. Digitale Genehmigungsverfahren, die wirklich Zeit sparen. Das alles sind konkrete, pragmatische Schritte, und nichts davon ist Zukunftsmusik. Andere Länder machen es längst vor. Nur Niedersachsen wartet noch ab. Bürokratieabbau ist kein PR-Thema für Sonntagsreden. Er entscheidet darüber, ob sich junge Zahnärztinnen und Zahnärzte überhaupt noch niederlassen - vor allem im ländlichen Raum. Denn wer heute eine Praxis gründet, muss nicht nur bohren und behandeln, sondern auch Akten führen, dokumentieren und rechtfertigen. In einem gewissen Maße ist das völlig verständlich und auch in Ordnung. Wer Bürokratie nicht abbaut, der baut Versorgungshürden auf. Deshalb bleibt die Botschaft von Eike Holsten und mir: weniger Papier, mehr Praxis. Die Menschen in den Praxen brauchen keine neue Begründung, warum etwas nicht geht, sondern endlich Entscheidungen, die etwas ändern. An dieser Stelle wiederhole ich mich gerne: Wenn Sie unserem Antrag nicht folgen wollen, legen Sie einen eigenen, gleichwertigen Antrag mit klaren Fristen, Zuständigkeiten und messbaren Zielen vor. - Entscheidend ist: Entlastung muss endlich ankommen, und zwar in den Praxen. Mehr Bürokratieabbau in Niedersachsen ist machbar. Lassen Sie es uns gemeinsam anpacken! Vielen Dank.

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Harm Rykena AfD

23. Eingabenübersicht

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Petent wendet sich gegen die Einrichtung einer Außenstelle des Erstaufnahmelagers Oldenburg in Ahlhorn. Gerade weil Asylbewerber dort nur kurzzeitig aufgenommen werden, droht eine besondere Überlastungssituation. Anders als bei großen Städten werden sich zukünftig 500 Personen in großer Konzentration in einem Dorf aufhalten, die aber keinerlei Bindung zum Ort aufbauen können, da sie ja nur wenige Wochen bis Monate dort verweilen. Womit werden sich diese Personen beschäftigen? Die nächstgrößere Stadt liegt etliche Bahnkilometer entfernt. Erschwerend kommt dazu, dass Ahlhorn bereits jetzt einen hohen Migrantenanteil von etwa 70 % aufweist, wobei gesagt werden muss, dass die 30 % Bürger ohne Migrationshintergrund einen außergewöhnlich hohen Altersdurchschnitt haben. An der örtlichen Grundschule liegt der Anteil von Kindern ohne Migrationshintergrund weit unter 20 %. Die Landesaufnahmebehörde LAB.NI versichert nun, dass bei der Versorgung und Betreuung der Geflüchteten nicht auf die lokale Infrastruktur zurückgegriffen werde, da dafür eigene Kräfte in der Einrichtung beschäftigt würden. Das ist jedoch eine Aussage, die die reale Situation völlig verdreht. Denn diese Kräfte müssen aus dem Umfeld gewonnen werden. Bereits heute gibt es für die örtlichen Schulen und die örtliche Gesundheitsversorgung große Probleme, ausreichend geeignete Kräfte zu rekrutieren. Zukünftig wird man um diese raren Personenkreise auch noch mit dem zahlungskräftigen Land Niedersachsen konkurrieren müssen. Das wird die Situation der Unterversorgung nochmals deutlich verschärfen. Eine Einbindung der lokalen Bevölkerung erfolgte ebenfalls allenfalls formal. Die Entscheidung für den sozial und demografisch absolut ungeeigneten Standort fiel ungeachtet aller objektiven Voraussetzungen und hinterließ bei allen Beteiligten vor Ort ein bleiernes Gefühl von Wut und Frustration. Das hat schließlich auch dazu geführt, dass alle Parteien und ich wiederhole: alle inklusive des Bürgermeisters von der SPD eine Resolution gegen die Einrichtung beim Innenministerium eingereicht haben. Die Verantwortlichen vor Ort, auch die von SPD und Grünen, sind sich der Problematik also hoch bewusst. Die Verantwortlichen hier im abgehobenen Hannover dagegen nicht. Anders ist die arrogante Haltung nicht erklärbar, den Petenten schlicht mit „Sach- und Rechtslage" abzuwimmeln. Die Petition ist ein Hilferuf, man könnte auch sagen: ein Hilfeschrei. Aus diesem Grund muss sie zumindest als Material behandelt werden, worauf wir im vorliegenden Fall auch plädieren werden. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Rykena. - Ebenfalls zu dieser

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Nico Bloem SPD

Erfolgreiche Wirtschaft in Niedersachsen sichern - verlässliche Grundlagen und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen gewährleisten gute Arbeitsbedingungen

Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über Wirtschaftspolitik, aber wir sprechen in Wahrheit über Menschen. Wir wissen, wie stark unsere Wirtschaft in Niedersachsen ist, unsere Unternehmen, aber eben insbesondere auch die Beschäftigten, die dahinterstehen. Es sind diejenigen, die jeden Morgen in die Werkshallen, auf den Bau, in die Werkstätten gehen, an den Werkbänken stehen, diejenigen, die unser Land am Laufen halten, diejenigen, die morgens aufstehen, ihre Ärmel hochkrempeln, ackern und anpacken. Wir wollen ihnen das geben, was sie verdient haben: Sicherheit, Respekt, gute Bezahlung und eine sichere Zukunft. Dafür werden wir uns als Landtagsfraktion ganz klar einsetzen. Wir wissen, die Lage ist ernst, aber Niedersachsen packt an. Und ja, davon müssen wir uns hier auch gar nicht frei machen. Wir wissen sehr wohl das kriegen wir in allen Gesprächen mit, egal, wo wir unterwegs sind, dass es in der wirtschaftlichen Lage momentan eine Verunsicherung gibt. Wir alle kennen die Gespräche, dass gefragt wird: Was ist mit der Energieversorgung, was ist mit den Rohstoffen, was ist mit der Bürokratie, was ist mit dem Fachkräftemangel? Ich will auch deutlich sagen, dass bislang nicht eine Woche vergeht, in der wir nicht neue Schlagzeilen zählen, nicht neue Schlagzeilen von Stellenabbau, von Produktionsrückgängen lesen müssen. Für uns ist auch klar: Wir nehmen das Ganze sehr ernst. Denn hinter jeder Zahl steht ein Mensch, hinter jeder Zahl steht eine Familie, hinter jeder Zahl steht eine Zukunft. Wir wollen, dass Niedersachsen stark bleibt. Das zeigen wir mit unseren Industrien hier vor Ort: Automobil, Stahl, Chemie, Maschinenbau. Wir haben aber das möchte ich deutlich hervorheben eben auch ein verdammt starkes Handwerk bei uns im Land, und wir wollen, dass das auch so bleibt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Hinzu kommt diese Debatte kriegen wir immer wieder mit, und wir hören an vielen Stellen: Industrie und Handwerk, das geht nur zusammen. Nur gemeinsam kann man richtig in die Zukunft gehen. Nur gemeinsam schaffen wir dort Sicherheit. Wir wissen sehr wohl, dass dazu auch gehört, sich darüber im Klaren zu sein, dass wir Industrieland, aber auch Energieland Nummer eins sind. Auch das will ich an dieser Stelle deutlich sagen, weil wir immer wieder insbesondere von der AfD-Fraktion hören, die Energiewende würde Arbeitsplätze kosten und alles, was damit zusammenhängt. Ich sage Ihnen deutlich: Es geht nicht gegen die Wirtschaft oder gegen die Umwelt oder um „Umwelt gegen Wirtschaft". Es geht darum, beides zusammenzudenken. Nur wenn wir das gemeinsam denken, werden wir auch Arbeitsplätze sichern können und Wertschöpfung vor Ort generieren. Wir zeigen damit deutlich: Wir sichern die Zukunft, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für uns als Landtagsfraktion gehört zum Thema „Wirtschaft" neben guten Rahmenbedingungen und sicheren Arbeitsplätzen natürlich das Thema der guten Bezahlung. Wir wollen starke Fachkräfte vor Ort haben. Fachkräfte gibt es dort, wo gut miteinander umgegangen wird, und Fachkräfte gibt es auch dort, wo es gute Bezahlung gibt. Für uns ist vollkommen klar: Wir wollen nicht nur gute Bezahlung, sondern auch tarifliche Bezahlung haben. Wir wollen, dass es den Menschen gut geht gute Arbeit für ein gutes Leben, und wollen als klares Signal: Wir wollen auch zukünftig, dass öffentliche Aufträge an die vergeben werden, die nach Tarif bezahlen. Das sind wir den Beschäftigten schuldig. In diesem Zuge hören wir auch immer wieder die Debatte um Transformation. Ich will den Begriff „Transformation" gar nicht zu hoch hängen, weil ich glaube, dass man gut sagen kann: Wir reden von Veränderungen in der Wirtschaft und der Arbeitswelt. Wir wollen nicht, dass sie nur einseitig auf den Weg gebracht werden, sondern wir wollen diesen Wandel mit den Beschäftigten, mit den Unternehmen, mit den Gewerkschaften zusammen fokussieren. Denn eines ist deutlich das haben auch die vergangenen Wochen und Monate gezeigt: Wir kommen nur weiter, wenn wir uns zusammen an den Tisch setzen. Deswegen sage ich aber auch deutlich: Eine Transformation, einen Wandel in der Wirtschaftswelt gibt es nur mit den Beschäftigten und nicht gegen sie, liebe Kolleginnen und Kollegen. Abschließend will ich sagen: Wir sichern unsere Wirtschaft nicht durch Druck auf diejenigen, die ohnehin schon jeden Tag alles geben, sondern wir sichern unsere Wirtschaft durch sichere Arbeitsplätze, durch gute Bezahlung und durch Respekt. Niedersachsen bleibt stark, weil die Menschen hier stark sind. Wir wollen diesen Weg zusammen weitergehen: Für sichere Arbeit! Für gute Bezahlung! Für eine Zukunft für Niedersachsen! Herzlichen Dank.

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Detlev Schulz-Hendel GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge - Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich vorab ein paar Anmerkungen machen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk war, ist und bleibt eine unverzichtbare Säule in der Medienlandschaft. Genau deshalb braucht es Raum und Finanzen für die Weiterentwicklung, für Innovation und Unabhängigkeit. Deswegen müssen wir uns in aller Deutlichkeit gegen rechte Stimmungsmache und Misstrauenskampagnen wehren. Hier, Herr Nacke, sollten alle demokratischen Parteien an einem Strang ziehen und sich dieser Verantwortung auch bewusst sein. Sie, liebe CDU-Fraktion, sollten mal in sich gehen und sich fragen, ob Sie mit Ihrer Verweigerungshaltung nicht ungewollt die Stimmung gegen den Öffentlich-Rechtlichen mit anheizen. Selbst in Sachsen das vielleicht noch als Ergänzung, wo die Mehrheit auf der Kippe stand, hat die CDU mit SPD, Grünen und Linken gesprochen und dem Reformstaatsvertrag zugestimmt. Es geht gar nicht darum, nicht kritisch mit der einen oder anderen Neuregelung umzugehen. Das tun auch wir, und dennoch werden wir unserer Gesamtverantwortung gerecht und stimmen den Änderungsstaatsverträgen zu. Zu den einzelnen Staatsverträgen: Mit dem Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag gehen wir einen wichtigen Schritt, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen auch im digitalen Raum zeitgemäß auszugestalten. Denn eines ist klar: Kinder und Jugendliche leben heute selbstverständlich in beiden Welten - der analogen und der digitalen. Deshalb begegnen sie natürlich auch sehr frühzeitig den digitalen Chancen, aber auch den Risiken einer digitalen Realität. So wie wir sie im analogen Raum schützen, müssen wir das auch konsequent im digitalen Raum tun. Diesem Umstand trägt der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag Rechnung. Gleichzeitig werden auch die Landesmedienanstalten gestärkt. Sie erhalten neue Möglichkeiten, Verstöße effektiv zu verfolgen - auch gegenüber den Anbietern, die ihren Sitz im Ausland haben. Ich komme zum Reformstaatsvertrag. Wir alle wissen: ARD, ZDF und Deutschlandradio stehen zunehmend unter Druck. Sie müssen digitaler und effizienter werden und zugleich ihrem Funktionsauftrag gerecht werden und auch weiterhin gerecht bleiben. Information, Bildung, Kultur und Meinungsvielfalt müssen sichergestellt werden. Diese Anforderungen werden zunehmend durch verfassungsrechtliche und unionsrechtliche Rechtsprechung präzisiert. Genau das leistet der Reformstaatsvertrag und passt den Funktionsauftrag an diese verfassungs- und unionsrechtlichen Anforderungen an. Ich will an dieser Stelle einmal auf die wesentlichen Punkte eingehen: Das ist die intensivere Zusammenarbeit von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Das sind die Einführung von Maßstäben für Haushaltsführung, Kostensteuerung und Compliance-Regeln sowie neue Organisationsstrukturen, die Transparenz und die Verantwortung entsprechend stärken. Diese Zielsetzung begrüßen wir als Grüne ausdrücklich. Dennoch müssen wir die Umsetzung dieser Änderungen auch kritisch begleiten. Dabei geht es mir vor allem um zwei Punkte: Der Staatsvertrag legt Kultur-, Bildungs- und Informationsangebote zusammen. Das ist in einer angespannten Haushaltslage erst einmal komplett verständlich, darf aber nicht zu einem Einschnitt in der Informationsvielfalt führen. Das werden wir uns in der Umsetzung alle gemeinsam sehr genau angucken müssen. Dabei beleuchten wir mit einem kritischen Blick auch die Verschärfung des Verbots der Presseähnlichkeit. Auch hier ist die Zielsetzung, eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber privatwirtschaftlichen Presseverlagen zu verhindern, erst einmal verständlich. Das darf aber eben nicht dazu führen, dass aufgrund des weitgehenden zwingenden Sendebezugs investigativer Journalismus im digitalen Raum weitgehend unmöglich wird. Auch das wäre eine Gefahr für die Informationsvielfalt, obwohl NutzerInnen Nachrichten zunehmend online lesen wollen. Diese beiden Punkte hindern uns aber nicht daran, der Reform grundsätzlich zuzustimmen. Sie sind aber eben auch ein klarer Auftrag, die Umsetzung kritisch zu begleiten. Uns ist es wichtig, dass regelmäßig überprüft wird, ob die Reformen ihren ursprünglichen Zielen am Ende auch gerecht werden und dass gegebenenfalls auch Korrekturen vorgenommen werden, wenn sich Fehlentwicklungen zeigen. So, Herr Nacke, geht man bei 16 Bundesländern, die natürlich unterschiedliche Interessen und Themen haben, im Föderalismus verantwortlich miteinander um und lehnt nicht alles einfach ab, weil einem das eine oder andere nicht in den Kram passt. Kommen wir nun zum letzten Staatsvertrag, der einen Systemwechsel bei der Rundfunkbeitragssatzung vorsieht. Künftig soll der Vorschlag der unabhängigen KEF automatisch Bestandskraft erlangen, wenn kein Land mit einem qualifizierten Quorum widerspricht. Dieses neue Verfahren zur Beitragsfestsetzung ist ein echter Fortschritt, denn es schafft Transparenz und Verlässlichkeit. Statt dass jede Beitragsanpassung zum politischen Streitfall wird, wie wir es in der jüngeren Vergangenheit nun auch oft genug erlebt haben, orientiert sich die Festsetzung nunmehr an objektiven Kriterien und unterliegt zunächst allein der fachlichen Prüfung durch die KEF. Das, meine Damen und Herren, stärkt die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Zugleich sichert das Widerspruchsrecht die Mitwirkungspflicht der Landesparlamente. Gleichzeitig wissen wir auch, dass zwei unionsgeführte Landesregierungen genau diese Reformen derzeit verhindern. Statt sich der Verantwortung für eine zukunftsgerichtete und nachhaltige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu stellen, wird hier Blockadepolitik oder, noch besser ausgedrückt, reiner Beitragspopulismus betrieben wie in Sachsen-Anhalt und in Bayern. Das alles, meine Damen und Herren, ändert nichts an unserer Position. Niedersachsen spricht sich ausdrücklich für diese Reform aus und wird hier, Herr Nacke, nicht passiv am Spielrand stehen, sondern eine aktive Rolle einnehmen. Genau deshalb beraten und beschließen wir heute hier über die Medienstaatsverträge. Lassen Sie mich abschließend sehr deutlich sagen: Wir dürfen die Zukunft der Medien nicht den Tech-Milliardären überlassen. Das wäre eine Gefahr für unsere Demokratie. Unser Ziel bleibt ein starker, unabhängiger, zukunftsfähiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der Qualität, Bildung, Kultur und Demokratie in den Mittelpunkt stellt. Vielen herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Schulz-Hendel. Es gibt den Bedarf einer Kurzintervention durch den Kollegen

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Jens-Christoph Brockmann AfD

Entwurf eines Gesetzes zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge - Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute über Änderungsstaatsverträge, die offiziell eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darstellen sollen. Doch jeder, der die Entwicklung der letzten Jahre verfolgt hat, weiß: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat kein Modernisierungsproblem. Er hat ein Strukturproblem, ein Kontrollproblem, und inzwischen hat eine ganze Reihe von Skandalen das Vertrauen vieler Menschen im Land erschüttert. Wir reden von Führungsebenen, in denen sich Affären und verschwenderische Ausgaben, fragwürdige Nebenverträge, intransparente Bonusregelungen und interne Vetternwirtschaft über Jahre hinweg angesammelt haben, von Redaktionen, die gleich mehrfach journalistische Fehler einräumen mussten, von Auslandsstudios, die selbst öffentlich zugeben mussten, dass interne Standards verletzt wurden und dass es zu wenig Distanz zu politischen Akteuren gab. Das ist sehr höflich ausgedrückt, wenn man bedenkt, dass es dort Mitarbeiter mit Hamas-Kontakten gab und dass man mit einer Produktionsgesellschaft zusammengearbeitet hat, die sogar einen Hamas-Kongress gesponsert hat. Das heißt, Beitragsgelder sind hier an Terroristen geflossen. Das alles sind keine Zufälle. Das ist ein Muster, ein systematisches Problem, und es ist inzwischen vielfach dokumentiert. Was aber tut man mit den Änderungsstaatsverträgen, die heute zur Abstimmung stehen? Man legt nicht den Finger in die Wunde, sondern tut genau das Gegenteil: Man stabilisiert die Strukturen, die zu diesen Problemen geführt haben. Im Siebten Medienänderungsstaatsvertrag heißt es dazu beispielsweise in § 26 a Abs. 1, die Angebote müssten „entlang gesellschaftlicher Bedarfe" fortentwickelt werden. Das klingt harmlos, bedeutet aber in der Praxis noch mehr Digitalisierung, noch mehr Datenerhebung, noch mehr algorithmische Formatentwicklung, finanziert aus Beitragsmitteln. Damit entwickelt sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk Schritt für Schritt zu einem marktprägenden Datenunternehmen, während private Anbieter hart auf dem Markt kämpfen müssen. Brisant ist außerdem, dass derselbe Änderungsstaatsvertrag in § 30 d Abs. 2 ausdrücklich vorsieht, die Angebote des ÖRR mit externen privaten Veranstaltern von Rundfunkprogrammen und mit deren verbundenen Unternehmen zu vernetzen. Genau solche Verflechtungen sorgen für eine Marktverzerrung. Der ÖRR kann praktisch entscheiden, wer mit von den Beitragsgeldern profitiert und wer außen vor bleibt. Ein weiterer Punkt ist die sogenannte Presseähnlichkeit. Laut Entwurf soll sie eingeschränkt werden. Doch in § 30 Abs. 7 heißt es lediglich, die Portale müssten „im Schwerpunkt" auf Bewegtbild oder Ton beruhen, ein äußerst dehnbarer Begriff, ein kurzer Clip und darunter folgen seitenlange Texte. Jede Zeitung wird dadurch unter Druck gesetzt. Genau dieses Muster sehen wir bereits heute, und der Vertrag schreibt diese Praxis im Grunde fest. Dann ist da noch das neue Gremium, der Medienrat. Im Vertrag steht groß: Die Mitglieder sind unabhängig. Gleichzeitig sollen sie aber von Regierungschefs und Rundfunkgremien benannt werden. Wir sollen ernsthaft glauben, dass genau jene Strukturen, die schon bei der Aufarbeitung der bisherigen Skandale versagt haben, jetzt die neutrale Instanz bilden, die sich selbst kontrolliert? Das ist keine Reform, das ist eine Kulisse. Kontrolle wird so simuliert, aber eben nicht hergestellt. Auffällig ist vor allem, was nicht in den Staatsverträgen steht: keine klare Begrenzung des Auftrags, keine echt unabhängige externe Aufsicht, keine verpflichtende Transparenz zu politischen Verflechtungen, keine strukturelle Verschlankung, keine echte Kostenkontrolle, keine Schritte, um verlorenes Vertrauen der Beitragszahler zurückzugewinnen. Meine Damen und Herren, statt die Ursachen der Skandale anzugehen, statt Glaubwürdigkeit wiederherzustellen und Missbrauch von Beitragsgeldern zu verhindern, stärken diese Änderungsstaatsverträge genau jene Strukturen, die zu diesen Problemen geführt haben. Als Reform kann man das kaum bezeichnen. Deshalb sagen wir klar: Diesen Änderungsstaatsverträgen kann man nicht zustimmen. Sie sind keine Modernisierung, sondern ein Risikopaket für die Medienvielfalt, für den Markt und für das Vertrauen der Bürger. Vielen Dank. Vielen Dank. - Aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun das Wort: der Kollege Schulz-Hendel. Bitteschön!

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Nico Bloem SPD

Klimaziele, erneuerbare Energien und fossile Abhängigkeiten - welchen Beitrag leistet Niedersachsen zum ambitionierten Klimaschutz?

Herrn Abgeordneten Bloem. Bitteschön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Minister, gibt es Daten darüber, was der Ausbau von erneuerbaren Energien wie der Windenergie den Kommunen wirtschaftlich bringt? Herr Minister, wir freuen uns auf Ihre Antwort.

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Christian Meyer

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes

Herr Meyer. Herr Meyer, Sie haben das Wort. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Niedersachsen stellt sich der Verantwortung auch gegenüber den kommenden Generationen und hält an ambitionierten Klimaschutzzielen fest. Gerade läuft die Weltklimakonferenz in Brasilien. Niedersachsen ist übrigens auf Kurs. Wir haben in den letzten zwei Jahren die energiebedingten Treibhausgasemissionen um 11 % gesenkt. Das ist der stärkste Rückgang seit 1990. Das hätte ich nie vorher gedacht. Zu verdanken ist das vor allem dem Ausbau der erneuerbaren Energien, aber auch der Transformation der Industrie. Insbesondere in der Stahlindustrie stehen große Projekte an, von denen wir auch wirtschaftlich massiv profitieren werden. Gemäß dem Beteiligungsgesetz profitieren auch die Kommunen und die Bevölkerung. Niedersachsen hat ein Wirtschaftswachstum von 1 %, Bayern eines von minus 0,4 %. Das liegt auch daran, dass viele Unternehmen hier investieren, weil hier wegen der erneuerbaren Energien die Strompreise geringer sind, weil hier Wasserstoff verfügbar ist und weil hier die Transformation gelebt wird. Ich danke übrigens der CDU für das Lob in Bezug auf das Gesetz, um das es hier eigentlich geht. Bei der kommunalen Wärmeplanung sind wir wirklich vorbildlich. Die Hälfte der Kommunen hat schon von sich aus angefangen. Wir belohnen sie deshalb mit einem Vorreiterbonus und finanzieren das sozusagen aus. Denn die kommunale Wärmeplanung Biogasanlagen usw. ist ein ganz großes Kernstück, wenn es darum geht, die Wärmewende zu schaffen. Große Städte wie Hannover sind damit schon fertig. Die Klimakrise lässt sich nicht leugnen. Deshalb kommen wir dem Wunsch nach, Klimafolgenanpassung zu betreiben. Wir passen uns an die Hitze, an die durch den Treibhauseffekt bedingte Erwärmung, an die zunehmenden Starkregenereignisse an, und zwar flächendeckend. Wir sind das erste Land, welches das ausfinanziert. Wir machen Klimafolgenanpassung zur kommunalen Pflichtaufgabe. Denn man muss sich wappnen. Der NDR berichtet gerade darüber, dass Tornados aufgrund des Treibhauseffekts zunehmen werden. ‑ Auch wenn die AfD das alles leugnet: Wir müssen uns gegen Starkregenereignisse, Hitze usw. wappnen. Auch das finanzieren wir aus. Wir sind allen Wünschen der Kommunen nachgekommen. Das hat auch die CDU gelobt. Die kommunalen Spitzenverbände loben den konnexitären Ausgleich als vorbildlich. Wir finanzieren unbefristete Stellen für die Klimafolgenanpassung, weil auch die Klimafolgenanpassung nicht befristet, sondern eine Daueraufgabe sein wird. Nach dem Kommunalfördergesetz, das Sie noch heute beschließen, werden wir den Kommunen unter vereinfachten Bedingungen zusätzlich 90 Millionen Euro für einfache Maßnahmen zur Klimaanpassung und für den Klimaschutz geben, zum Beispiel für kommunale Hitzeplanungen, für Trinkwasserspender oder Entsiegelungen. Wir stehen an der Seite der Kommunen, wenn es darum geht, sich zu wappnen, und unterstützen ihre Investitionen massiv. Sie haben eben gesagt, die Unternehmerverbände beklagten Unsicherheit beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Mir wurde letztes Jahr die gemeinsame Erklärung der Unternehmerverbände Niedersachsen und des LEE überreicht, in der von Kontinuität und Verlässlichkeit die Rede ist. Aber die CDU beantragt jetzt, unsere Ziele beim Ausbau von Solaranlagen auf Dächern herunterzuschrauben. Das kann ich nicht verstehen. Das Handwerk beklagt, dass über Kürzungen zulasten privater Hauseigentümer debattiert wird. Wer die Ziele beim Ausbau der Offshore-Windenergie infrage stellt, der gefährdet auch Investitionen in die erneuerbaren Energien in Niedersachsen. Die Unternehmen, die hier investieren, brauchen Verlässlichkeit. Die wollen Kurs halten, die wollen Investitionen in die Windenergie auf See und an Land. Unseren Turbo beim Windenergieausbau wollen wir fortsetzen, um Klimaschutz und Klimaanpassung voranzubringen und unseren Wirtschaftsstandort zu stärken. Vielen Dank, Herr Meyer. - Mir liegen keine weiteren

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Christian Meyer

Klimaziele, erneuerbare Energien und fossile Abhängigkeiten - welchen Beitrag leistet Niedersachsen zum ambitionierten Klimaschutz?

nicht weiter verschärfen, bzw. wie wollen Sie sie entschärfen? Herr Minister, bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema ist in der Tat ernst, weil man die Fläche einfach nicht vermehren kann. Deshalb sollten wir vorrangig die flächensparsamste Energiegewinnungsform nutzen, und das ist die Windenergie. Hinsichtlich der Frage nach der Freiflächen-PV haben wir auch mit dem Kommunen gesprochen. Hier stellt sich übrigens die Frage: Wer soll es regeln? Ich habe ein sehr hohes Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung. Als Land haben wir ja nicht vorgegeben, welcher Hektar für Windenergieausbau verwendet werden soll, sondern das entscheidet beispielsweise jeweils der Landkreis, seien es Osnabrück, das Emsland oder die Region Hannover. Die Landkreise haben ein bestimmtes Potenzial. Aus diesem wählen sie dann im Rahmen einer Beteiligung ihre Vorrangflächen aus und entscheiden selbst. Ich mische mich dort nicht ein, wenn gesagt wird, man geht näher an die Bevölkerung ran oder eher in die Fläche, sondern das wird demokratisch vor Ort entschieden. Das trägt auch sehr stark zur Akzeptanz bei. Bei den Solaranlagen auf dem Acker ist es ähnlich. Da gibt es einen Bebauungsplan. Ich würde mir an der Stelle eine stärkere Steuerung wünschen, was im Klimagesetz angelegt ist. Agrarministerin Staudte hat zu Recht in einem Brief an die Kommunen unterstrichen, dass es für die Landwirtschaft einen Katalog gibt. Für die Freiflächen-PV soll man nicht die besten Böden nutzen, sondern das Ziel ist eher, hierfür Altlastenflächen zu nutzen. Dazu werden wir jetzt ein Förderprogramm starten, um hier mit den Kommunen zu gucken, wie es gehen kann. Zum Beispiel auf einer Altlastenfläche kann man ohnehin keine Lebensmittel erzeugen. Darauf könnte man daher gut Solaranlagen bauen. Sie haben bereits angesprochen, dass das Ziel von 0,5% der Landesfläche für Freiflächen-PV auch entweder in Form von Agri-PV oder in Form von Moor-PV erreicht werden kann. Das ist eine sehr, sehr wirtschaftliche Form der Energieerzeugung, wenn man den Strom zum Beispiel auf einer Moorfläche erzeugt. Letztens war ich mit Frau Dr. Liebetruth bei einem Projekt, bei dem es um die landwirtschaftliche Nutzung zusammen mit der Stromerzeugung durch Solarenergie in Dörverden ging. Wir haben dort die Agri-PV-Anlage eines landwirtschaftlichen Betriebs gefördert, der senkrechte Module aufgestellt hat und dazwischen Grünkohl und anderes Gemüse anbaut - also ganz flächensparsam. Wir werden überprüfen, ob der Ertrag geringer oder größer geworden ist. Das wissen wir noch nicht. Vielleicht ist der Ertrag trotz der Verschattung sogar gleich. Aber auf jeden Fall kann er auf dieser Fläche Lebensmittel erzeugen und ernten, und wir haben einen Stromertrag. Durch die vertikale anstatt der flachen Aufstellung kann dort sogar morgens und abends Strom erzeugt werden, also gerade in den Zeiten, wo wir ihn eher brauchen als in der Mittagszeit. Dadurch können wir vom gleichen Hektar Lebensmittel und Strom „ernten". Solche Modelle sind natürlich wichtig, damit wir und dieser Punkt von Ihnen ist ja richtig möglichst sparsam mit den Flächen umgehen. Deshalb sollten wir die Entwicklung möglichst zum Beispiel in Richtung Moorflächen, wo sich Moor-PV lohnt, oder auf andere geeignete Bereiche lenken. Aber das ist vor allem eine kommunale Angelegenheit. Ich habe ein großes Vertrauen. Und die große Akzeptanz für die erneuerbaren Energien zeigt auch, dass es besser ist, wenn es nicht von aus Hannover geregelt wird, sondern vor Ort. Die zweite Zusatzfrage der Fraktion der SPD kommt von

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Pascal Leddin GRÜNE

Drohnen über Niedersachsen: Aufklären, Abwehren, Schützen

Er ist auf dem Weg. Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das war eben fast schon ein Bingo. Erst mal vorweg: Die Kurzintervention steht allen Abgeordneten zu. Sie ist das gute demokratische Recht. Das sollten Sie von der AfD mal zur Kenntnis nehmen! Wenn Sie davon sprechen, dass Drohnen gefährlich sein können, dann fragen Sie mal die Menschen in der Ukraine, wie sie sich dort mit den Drohnen fühlen. Drohnen sind definitiv eine der größten Gefahren, die wir haben. Sie haben das anscheinend gar nicht zur Kenntnis genommen, oder Sie besuchen nur Herrn Putin. Ich weiß es nicht. Auf jeden Fall leben Sie gerade in einer ganz anderen Zeit. Fast täglich lesen wir es hier in den Nachrichten: Drohnensichtungen über kritischer Infrastruktur in Europa. Gesperrte Flughäfen in Kopenhagen, Oslo, Aalborg, München und Berlin. Woher die Drohnen stammen, ist oftmals unbekannt. - Hören Sie ruhig zu! Man geht in den nördlichen Städten davon aus, dass sie oftmals aus der Ost- oder Nordsee gestartet wurden. Und man hat auch festgestellt, dass es sich um zeitgleiche Operationen gehandelt hat. Es ist also kein Zufall, dass die Drohnen dort drüber geflogen sind. Das ist nicht alltäglich. Das war definitiv gesteuert und gezielt. Wir sehen aber nicht nur Drohnen über Flughäfen. Wir sehen auch russische Drohnen, die gezielt in den NATO-Luftraum eindringen, ob über der Ostsee, Norwegen, Polen oder Rumänien. Immer wieder werden Flugobjekte gesichtet, die weder identifizierbar noch angemeldet sind. Die Drohnenpiloten testen damit unsere Reaktionszeit, sie testen unser Radarsystem, sie testen, wie weit sie gehen können, ohne dass wir darauf reagieren. Das sind keine verirrten Fluggeräte, wie es hier gerade suggeriert wurde - das sind systematische Grenzverletzungen, die ein Ziel haben: unsere Verteidigungsfähigkeit auszuleuchten. Wir werden diese strategische Provokation nicht folgenlos lassen. Natürlich bleibt es auch nicht unbeantwortet. Immer häufiger steigen bei großen Drohnen NATO-Kampfjets in Alarmstarts auf. Wir kennen das aus dem Baltikum und aus Norwegen, aber inzwischen auch aus Mitteleuropa. Aber Bedrohungen richten sich heute nicht mehr nur gegen militärische Ziele, sondern gegen das Rückgrat unserer Zivilgesellschaft: Energieversorgung, Logistik, Kommunikation und Gesundheitswesen. Und genau um das zu schützen, brauchen wir entschlossenes Handeln. Vieles davon ist schon passiert. Jetzt geht es darum, die Erfahrungen zu bündeln und alles Mögliche zu tun, um eine vernünftige Drohnenabwehr sicherzustellen. Frau Kollegin, insoweit muss ich Ihnen widersprechen: Eine Drohnenabwehr ist aktuell schon möglich: mithilfe von § 11 NPOG. Darunter lässt sich das subsumieren. - Gern die Zwischenfrage! Genau. Da geht der Finger hoch zu einer Zwischenfrage. Sie scheinen sie zuzulassen. - Bitteschön! Danke, Frau Präsidentin! - Sehr geehrter Herr Leddin, vielen Dank für die Zulassung meiner Zwischenfrage.

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Pascal Leddin GRÜNE

Drohnen über Niedersachsen: Aufklären, Abwehren, Schützen

Wie kommen Sie darauf, dass wir das mit § 11 machen können? Bitte, Herr Kollege! Ich spreche direkt zu dieser Frage. Vielleicht kann ich das dadurch ein bisschen aufklären. § 11 ist ja eine Ermächtigung für die Polizei, zu handeln, die Gefahr abzuwehren. Sie tun hier so, als wäre die Polizei erst dann handlungsfähig und als könnte sie erst dann handeln, wenn das Stichwort „Drohne" dort eingefügt wäre. Das haben Sie vorhin gesagt. Das ist schlichtweg falsch, weil Sie das jetzt schon können. Ich stimme Ihnen zu, natürlich brauchen wir Material zur Drohnenabwehr. Ich nehme mal ein Beispiel aus Bayern. Dort wurde das nämlich in das Polizeigesetz reingeschrieben. Vielleicht können Sie mir sagen: Wie viele Drohnen wurden seitdem dort abgewehrt? - Keine einzige. Man kann sie nicht einfach so abschießen. Die Polizei hat jetzt die Möglichkeit, den Drohnenpiloten, also die Person, die die Drohne steuert, ausfindig zu machen und dann die Drohne zu Boden zu bringen. Das ist gerade die einzige Handlungsoption, die wirklich systematisch umgesetzt werden kann. Deswegen dieser Antrag, weil wir darin alles bündeln, was wir an Informationen haben, damit wir dann in diese Richtung kommen, damit wir sie besser abwehren können. Das ist die Zielrichtung des Antrags, den Sie hoffentlich gelesen haben. Der Antrag, ich habe es gerade erklärt, nimmt dabei zentrale Elemente einer modernen Drohnenabwehr auf. Er reagiert auf den deutlichen Anstieg von Drohnensichtungen.

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Stefan Marzischewski-Drewes AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (Bürokratierückbaugesetz zur Erleichterung kommunaler Vergaben)

Herr Marzischewski-Drewes. Bitte! Sie haben das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Die AfD ist die Partei der Freiheit und der Eigenverantwortung. Gestern habe ich an dieser Stelle den Gesetzentwurf der CDU zum Helferregistergesetz noch als Bürokratiemonster kritisiert, welches viel Wind erzeugt, viel Arbeit macht und keinen praktischen Nutzen bringt. Beim heutigen Gesetzentwurf der CDU zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes sieht es anders aus. In den vergangenen Jahren ist der Ruf nach einer Vereinfachung öffentlicher Vergabeverfahren lauter geworden. Die Verwaltungen stehen unter enormem Druck, zahlreiche Projekte schnell und effizient umzusetzen, etwa im Bereich der Daseinsvorsorge und der Krisenbewältigung. Ein Abbau unnötiger Bürokratie stärkt in solchen Situationen die entscheidende Handlungsfähigkeit vor Ort und ist das Gebot der Stunde. Kommunale Verwaltungen erhalten mit diesem Gesetzentwurf mehr Autonomie, flexibel und passgenau auf lokale Bedarfe zu reagieren. Gerade kleinere Kommunen profitieren von schlankeren Verfahren, die Ressourcen schonen und Entscheidungswege verkürzen. Das beschleunigt letztendlich die Umsetzung wichtiger Projekte - ein Gewinn für Bürgerinnen und Bürger vor Ort und für die heimische Wirtschaft. Der vorliegende Gesetzentwurf kann wirklich in den Kommunen zum Abbau unnötiger Bürokratie und zu einer Stärkung des Vergabewesens führen. Die Entfernung landesrechtlicher Zusatzanforderungen für Sozial-, Gleichstellungs- und Nachhaltigkeitskriterien befreit die Kommunen endlich von unnötiger, politisch motivierter Bevormundung. Unsinnige Regelungen und Kontrollmechanismen, die in den Kommunen praktisch nicht oder nur mit hohem Personalaufwand und Sachaufwand umsetzbar sind, werden abgeschafft. Statt ideologiegetriebener Vergabekriterien rücken endlich wieder staatspolitische Grundprinzipien in den Vordergrund: Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit - alles das, was wir brauchen. Abbau der Bürokratie, oft nur ein Schlagwort, würde zumindest hier im Vergaberecht einmal Wirklichkeit werden. Es kommt zu einer Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und damit zu mehr Freiheit und Eigenverantwortung bei der Gestaltung vor Ort. Es kommt zu einer Effizienzsteigerung, da Vergaben schneller durchgeführt werden. Ich freue mich auf eine gute und sachorientierte Beratung im Ausschuss, damit unsere Kommunen schnellstmöglich von unsinniger Bürokratie befreit werden. Ich hoffe, dass die SPD und die Grünen hier nicht zu einem Hemmschuh werden. Vielen Dank.

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Peer Lilienthal AfD

Regulierung von Tierhandel und Tierbörsen - Tierwohl stärken, illegalen Handel eindämmen

anderthalb Minuten. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Lieber Kollege Dr. Mohrmann, das ist ja ungewöhnlich, dass Sie jetzt bei einem ganz anderen Tagesordnungspunkt darauf zurückkommen. Das scheint getroffen zu haben. Ich weiß nicht, was Sie damit meinen, was Frau Kollegin Behrendt angeblich gesagt hat. Das ist mir jetzt nicht erinnerlich. Aber ich möchte noch einmal unterstreichen, was ich vorhin gesagt habe, weil mir das wirklich wichtig ist: Wir machen Politik als Fraktion, als Partei anhand von Rechtsinstituten, zum Beispiel Staatsbürgerschaft. Wir machen eben nicht das, was Sie tun. Sie unterscheiden nämlich in gute und in falsche Deutsche. Das tun wir nicht. Genau das habe ich bei der Apostrophierung dieses Stadtbild-Themas aufnehmen wollen. Dazu stehe ich auch unverändert. Ich schaue mal, ob der Kollege Dr. Mohrmann anderthalb

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Pascal Mennen GRÜNE

Ergebnis IQB-Bildungstrend 2024 für Niedersachsen: Platz 13 vor NRW, Hessen und Bremen

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Diese Fragestunde der AfD ist auf mehreren Ebenen erstaunlich. Die eigentlich wissenschaftsfeindliche Partei, die sich, wie ich in meiner letzten Rede hier darlegen durfte, Experten zusammenbastelt, die krude Theorien verbreiten, findet nun eine Studie zum Thema Bildung, die ihr in den Kram passt, und auf einmal beschäftigt sich die AfD hier vordergründig seriös mit dem Thema Bildung. In Wahrheit stellen Sie mit gespielter Besorgnis unsinnige Fragen. Außerdem ist erstaunlich, dass Sie hier Fragen stellen, die das Kultusministerium bereits am 16. Oktober, also vor gut einem Monat, proaktiv in einer umfangreichen Presseerklärung öffentlich und von sich aus beantwortet hat. Mir wäre das peinlich, Herr Rykena. Kommen wir deshalb lieber schnell zu den inhaltlichen Fragen. Um die bekannten Probleme im Bildungssystem zu erkennen und ernst zu nehmen, braucht Kultusministerin Hamburg diese aktuelle Studie nicht. Denn der IQB-Bildungstrend bestätigt das, was auch vorherige Vergleichsstudien belegen. Da sind wir uns dann wohl wieder alle einig: Diese Ergebnisse erfordern Handlungen. Deshalb arbeiten wir und die Ministerin, wie sie hier ja auch ausführlich und detailliert dargelegt hat, seit Amtsantritt sehr gut genau an diesen Themen und Lösungen - und das mit den richtigen Rezepten, die sich national und international bewährt haben: frühe Förderung, Stärkung der Grundkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen liebe CDU, Sie leugnen das, aber genau das hat die Ministerin eben dargelegt sowie Individualisierung und Stärkung der Persönlichkeit der SchülerInnen. Denn es liegt nicht am Migrationshintergrund. Das sagen die Experten derselben Studie, die Sie hier vorlegen, doch ganz deutlich. Und es betrifft alle Bundesländer. Nicht nur Niedersachsen rutscht hier ab - alle Bundesländer, auch die, die von der CDU oder von anderen Parteien regiert sind. Aber davon wollen Sie dann schon nichts mehr wissen. Das passt Ihnen nämlich nicht in Ihre Erzählung. Es braucht also insgesamt einen anderen Blick auf das Lernen und auf die jungen Menschen und ihre Herausforderungen. Dafür braucht es einen grundsätzlich neuen Blick auf Bildung. Übrigens verringert auch der Ganztag die ursächlichen Faktoren sozio-emotionaler und gesellschaftlicher Herausforderungen, die hier als Gründe angedacht sind, und er ermöglicht den Jugendlichen eine stärkende Auseinandersetzung. Sie aber lehnen das ab - nicht nur den Ganztag, wie wir hier gestern hören mussten, sondern eigentlich alles, was irgendwie die Ursachen bekämpfen würde. Während wir also mit den richtigen Rezepten arbeiten, schlurfen Sie ahnungslos in die Küche und spucken in den Kochtopf. Abgeordnete der AfD, Bildungspolitik erfordert Kompetenz im Detail, Mut, Strukturen aufzubrechen, Geld und einen langen Atem. All das bringen wir aktuell mit. Wenn Sie, statt in den Topf zu spucken, mal auf die WissenschaftlerInnen, deren Ergebnisse Sie hier vortragen, hören würden, dann wüssten Sie: Wir setzen gerade genau an den richtigen Stellen an. Aber wenn ich in das Wahlprogramm der AfD schaue und zum Thema Bildung die platte Überschrift „Unseren Kindern wünschen wir ein sorgenfreies und erfolgreiches Leben" lese, dann würde ich zumindest darunter noch ein paar Ideen erwarten, die Substanz hätten, wie das zum Beispiel gelingen kann. Sie führen dort aber nur vier Ideen auf: erstens eine falsch verstandene politische Neutralität und ein Genderverbot, zweitens keine Maskenpflicht für Schüler, drittens die Wiederherstellung des dreigliedrigen Schulsystems und viertens die Wiederherstellung der Förderschulen. Das ist insgesamt ich muss es leider so sagen eine ganz dünne Suppe. Das ist nichts. Was sind Ihre Ideen? Abschließend möchte ich mich bei der AfD dafür bedanken, dass Sie uns mit Ihrer Anfrage die Gelegenheit gegeben haben, die wirklich bemerkenswerte und zupackende Bildungspolitik der Landesregierung noch einmal zu erläutern, und dass nebenbei die bildungspolitische Bankrotterklärung der AfD heute noch einmal verlesen werden konnte. Das ist immer wieder wichtig für die knapp 80 000 Lehrkräfte und auch für die etwa 1 Million SchülerInnen und ihre Eltern. Denn beim Thema Bildung hat die AfD viel unseriöse Meinung, aber keine Ahnung und schon gar kein Konzept. Danke schön.

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Thorsten Paul Moriße AfD

Stillstand beim LNG-Projekt in Stade - Symbol einer verfehlten Energiepolitik in Niedersachsen?

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Herr Wirtschaftsminister, was Sie gesagt haben, ist nicht richtig. Aber ich frage Sie jetzt noch mal ganz klar: Können Sie hier und jetzt Ihr Ehrenwort als Wirtschaftsminister dafür geben, dass das LNG-Terminal Stade im zweiten Quartal 2026 in Betrieb gehen wird? Danke.

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Pippa Schneider GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes und zur Einführung eines hochschuleigenen Ordnungsrechts

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Göttingen wurde im September das AStA-Gebäude mit antisemitischen Schmierereien besprayt. Neben nach unten zeigenden roten Dreiecken stand dort geschrieben: Zionisten töten. Ein solcher Aufruf an einem Ort, an dem sich Studierende ehrenamtlich für die Belange der gesamten Studierendenschaft einbringen, ist leider keine Seltenheit. Bei meinen Gesprächen mit den jüdischen Studierendenverbänden und jüdischen Dozierenden werden mir viele solche Beispiele berichtet. Jüdische Studierende berichten, dass sie sich nach und nach aus den Hochschulen zurückziehen, dass sie den Campus meiden. Jüdische Dozierende brauchen Personenschutz, um überhaupt unterrichten zu können. Eine Dozentin berichtet von einem Zettel, der an der Tür ihres Seminars geklebt hat. Darauf stand: Zionisten Zutritt verboten. Also nichts anderes als: Juden Zutritt verboten. Diese Dozentin unterrichtet mittlerweile nicht mehr an dieser Hochschule. Liebe CDU-Fraktion, in der Problemanalyse sind wir uns sehr einig: Wir müssen entschieden gegen Antisemitismus an unseren Hochschulen vorgehen. Es kann nicht sein, dass wegen solcher Bedrohungen Studierende ihr Studium abbrechen oder Dozierende ihre Lehrtätigkeit einstellen. Hier stehen wir als demokratische Parteien und auch als Menschen zusammen gegen jeden Antisemitismus. Zu diesem Thema haben wir bereits im letzten Jahr einen rot-grünen Antrag eingebracht. Es geht uns hierbei um Prävention, um politische Bildung und um Anlaufstellen für Betroffene. Wir fordern die Hochschulen dazu auf, ein diskriminierungssensibles und sicheres Umfeld zu schaffen, in dem alle gut lehren und lernen können. Dazu sollen sie auch ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen, wenn das notwendig ist. Und dazu braucht es auch Betroffenenberatung an den Universitäten. Hier sind wir mit gutem Beispiel vorangegangen und haben im letzten Jahr über die politische Liste Mittel für Präventions- und Bildungsarbeit gegen Antisemitismus an den Hochschulen zur Verfügung gestellt. Im nächsten Jahr werden sie im Haushalt verstetigt, wie Herr Prange angekündigt hat. Außerdem stärken wir die Kooperation von niedersächsischen und israelischen Universitäten, um gerade in diesen Zeiten den gemeinsamen wissenschaftlichen Austausch zu erweitern. Aber wir müssen auch darüber sprechen, was passiert, wenn die Prävention nicht erfolgreich ist - wie wir und die Hochschulen hier entschieden handeln können. Ebendas ist wichtig: nicht nur der Rechtsrahmen, sondern auch, dass die Hochschulen und die Hochschulleitungen hier Haltung zeigen und ihrer Verantwortung gerecht werden. Hierbei ist es wichtig, dass Regelungen rechtssicher und gut abgewogen sind. Dazu braucht es juristisch saubere Lösungen und nicht einfach Copy-Paste-Schnellschüsse, aus anderen Gesetzen zusammengestückelt. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Schneider. Der Finger der Kollegin Hermann ging zur Wortmeldung für eine Zwischenfrage hoch. Lassen Sie diese noch zu? - Nein.

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Jens-Christoph Brockmann AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung und zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes sowie zur Stärkung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bajus, ich hatte bereits eine Sicherheitsüberprüfung bei der Bundeswehr, und meine Sicherheitsfreigabe ist durchgegangen. Das nur am Rande. Ich weiß nicht, ob Sie so etwas auch schon mal gemacht haben. Der Gesetzentwurf der Union möchte verhindern, dass Steuergeld an Verfassungsfeinde geht. Das ist ein nachvollziehbarer Gedanke. Aber leider vermischt die CDU-Fraktion hier Richtiges mit Falschem. Natürlich wird es höchste Zeit, staatliche Stellen zu verpflichten, genau hinzuschauen, an wen sie eigentlich unsere Steuergelder überweisen. Jahr für Jahr wandern Millionenbeträge an Gruppierungen, die sich mehr oder weniger offen zu Gewalt, Antisemitismus, Einschränkungen der Meinungsfreiheit und anderen verfassungsfeindlichen Positionen bekennen. Doch was die CDU für Abgeordnete und Fraktionen vorschlägt, ist weder klar noch rechtssicher noch grundrechtssensibel - entgegen der Behauptung von Frau Hermann. Schon die zentralen Begriffe im Entwurf sind hochproblematisch. Was soll zum Beispiel „eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane ... eines Landes" sein? Reicht eine Sitzblockade vor dem Landtag? Reicht die Teilnahme an einer Demonstration, die die Anreise eines Ministers verzögert und damit theoretisch die Arbeit der Landesregierung beeinträchtigt? Und warum soll ein verbeamteter Lehrer, der an derselben Demo teilnimmt, selbstverständlich weiter aus Steuergeldern bezahlt werden, während ein persönlicher Mitarbeiter eines Abgeordneten aufgrund identischen Verhaltens plötzlich als Gefährdung gilt und dessen Finanzierung durch das Präsidium gestrichen werden kann? Entweder ist die CDU an dieser Stelle handwerklich überfordert oder es geht ihr gar nicht um das vorgebliche Ziel. Ja, Extremisten haben im Landtag nichts zu suchen, das steht außer Frage. Aber im CDU-Gesetzentwurf laden schwammige Formulierungen und breite Ermessensspielräume geradezu zum Missbrauch ein. Ein besonders absurder Punkt ist der Fragebogen. Die Betroffenen sollen politische Mitgliedschaften offenlegen, aber im ganzen Gesetz steht nicht, wer die Angaben überprüft, wie sie überprüft werden sollen oder welche Kriterien genau gelten. Man schafft also keinen Schutz, sondern ein bürokratisches Scheininstrument, das tief in die Persönlichkeitsrechte eingreift und im Übrigen auch in die Rechte der Abgeordneten, ohne irgendeine echte Kontrolle zu ermöglichen. Wie gefährlich das werden kann, zeigen aktuelle Beispiele. In Potsdam wurde kürzlich ein Beigeordneter öffentlich in die Nähe des Extremismus gerückt, weil er bei einer Buchlesung war. - Übrigens hat dort ein Sieger des Deutschen Buchpreises gelesen. - Die bloße Teilnahme an einer Kulturveranstaltung macht einen plötzlich des Extremismus verdächtig. Genau solche Mechanismen dürfen wir nicht in Gesetzesform gießen. Und deshalb drängt sich hier der Verdacht auf: Dieser Entwurf schützt nicht den Staat vor Extremisten, er verschafft einer Partei ein Instrument, um politische Konkurrenz zu disziplinieren. Wieder einmal zeigt sich eine CDU, die zwischen vernünftigen Positionen und einem zweifelhaften linken Politikverständnis hin- und her laviert, und am Ende ein Gesetz vorlegt, das zugleich unausgereift, unscharf und gefährlich ist. Wir werden den Entwurf kritisch in der Ausschussberatung begleiten, und wir erwarten von der CDU-Fraktion sehr konkrete Antworten darauf, wie sie dieses gesetzgeberische Flickwerk rechtssicher, nachvollziehbar und missbrauchsresistent gestalten will und wie sie ausschließen will, dass hier ein politisches Kampfinstrument entsteht. Denn Demokratien schützt man nicht mit schwammigen Formulierungen und politischen Ermessensspielräumen, sondern mit klaren Regeln und mit einem starken Rechtsstaat. Vielen Dank.

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Stephan Bothe AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung disziplinarrechtlicher und beamtenrechtlicher Vorschriften

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf, man kann es nicht anders sagen, ist ein bunter Strauß von Misstrauensbekundungen gegenüber der Beamtenschaft und ein Sammelsurium von Maßnahmen und Werkzeugen, um die Beamten insbesondere politisch auf Linie zu bringen und gemäß der links-grünen Regierungsideologie zu disziplinieren. So sollen beispielsweise mit dem Totschlagargument einer behaupteten verfassungsfeindlichen Gesinnung Beamte schneller aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden können. Alle Disziplinarmaßnahmen sollen künftig einzig durch behördliche Verfügungen erlassen werden. Das bewährte Instrument der Disziplinarklage vor den Verwaltungsgerichten für schwerwiegende Disziplinarmaßnahmen soll abgeschafft und der einzelne Beamte dem Wohl und Wehe der Disziplinarbehörde und indirekt auch seines Vorgesetzten ausgesetzt werden. Ein Widerspruchsverfahren ist natürlich nicht vorgesehen, sodass Betroffene gegen eine Disziplinarverfügung gegebenenfalls direkt vor dem Verwaltungsgericht klagen müssen. Ein Irrsinn, meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, ich frage Sie: Welcher junge Mensch soll sich in Niedersachsen angesichts dieser Zumutungen noch auf den ehemals festen Sitz eines Beamtenverhältnisses wagen, den Sie zu einem Schleudersitz umbauen wollen, wenn er die Weichen für seine berufliche Zukunft stellt? Nun soll also ausgerechnet der weisungsgebundene Verfassungsschutz durch sogenannte anlassbezogene Kooperationen mit den Disziplinarbehörden ein gehöriges Wörtchen bei der Schikanierung von Beamten mitreden. Dass diese Behörde aktuell politisch instrumentalisiert arbeitet, ist hinreichend bewiesen. Meine Damen und Herren, die zukünftige Möglichkeit der Entlassung aus Beamtenverhältnissen durch einen Verwaltungsakt ist inakzeptabel und abzulehnen. Sie stellt das Bisherige einseitig zulasten des Beamten auf den Kopf, indem sie eine wichtige Hürde, nämlich die Erhebung der Disziplinarklage, aus dem Weg räumt. Während die Behörde ohne Einschaltung eines Gerichts seinen Beamten entlassen kann, ist der Beamte nicht nur gehalten, selbst Klage zu erheben, ihm wird gegebenenfalls auch noch eine gerichtliche Überprüfungsinstanz genommen, wenn die Berufung nicht zugelassen wird. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist ein Eigentor sondergleichen. Frau Ministerin, weil wir gerade bei Eigentoren sind: Nach dem wegweisenden Urteil des Oldenburger Verwaltungsgerichtes zu den unsäglichen Äußerungen des ehemaligen Polizeipräsidenten Kühme muss auch Ihnen bewusst werden, dass Sie hier in eine Sackgasse laufen. Ihr Ziel mag es sein, nur noch politisch einseitig orientierte, links-grüne Staatsdiener in Ihren Reihen zu haben und dabei bis in den privaten Bereich hineinzuschnüffeln. - Herr Lühmann, das ist Ihr Gesetz. Das Ergebnis wird aber sein, dass potenzielle Fachkräfte abgeschreckt werden, denn in der freien Wirtschaft erhalten sie ohnehin meistens bessere Konditionen und brauchen keine Angst zu haben, dass ihr Dienstherr den Verfassungsschutz auf ihn hetzt. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab. Vielen Dank, Herr Kollege Bothe. -

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Brian Baatzsch SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Wir beraten heute über die Novelle des niedersächsischen Juristenausbildungsgesetzes. Dieser Gesetzentwurf enthält verschiedene Anpassungen, aber bei der juristischen Ausbildung steht für mich auf jeden Fall ein Punkt im Mittelpunkt: die Möglichkeit des E‑Examens. Natürlich gibt es weitere wichtige Änderungen: eine klare Struktur des Gesetzes, neue Regelungen für den Vorbereitungsdienst. Das alles ist sinnvoll, das alles ist notwendig. Aber wenn man sich draußen umhört, an den Universitäten, in den Bibliotheken, unter den Referendarinnen und Referendaren, dann ist sofort spürbar, worüber wirklich gesprochen wird: die Möglichkeit, das Examen endlich digital zu schreiben. Das ist kein technischer Schnickschnack. Es geht um eine Grundfrage: Was prüfen wir, und wie prüfen wir? Wir wollen doch herausfinden, ob jemand unter Zeitdruck einen Sachverhalt erfasst, sortiert und juristisch präzise bewertet, ob jemand eine klare Linie findet, das Wesentliche herausarbeitet und zu einem verlässlichen Ergebnis kommt. Das ist der Anspruch eines juristischen Examens. Was wir dagegen nicht mehr prüfen wollen jedenfalls nicht im Jahr 2025, ist, wie gut jemand nach einigen Stunden mit Schmerzen im Handgelenk lesbar schreiben kann. Und trotzdem ist genau das hin und wieder in der einen oder anderen Prüfung dann doch ein Faktor. Jede und jeder, die oder der schon einmal im Ersten oder Zweiten Staatsexamen saß, kennt die Realität und damit die ständige Sorge, dass die Schrift auf Seite 17 so unleserlich wird, dass die Prüferin oder der Prüfer den Gedankengang vielleicht nicht mehr ganz nachvollziehen kann. Es ist schwer zu erklären, warum solche Zufälligkeiten in einem hoch komplexen Prüfungsverfahren doch noch eine Rolle spielen könnten. Und das ist dann irgendwie auch nicht gerecht. Denn wir alle wissen: Häufig scheitern die Menschen nicht an der juristischen Leistung, sondern einfach daran, dass die Hand vielleicht schneller aufgibt als der Kopf. Dabei schreibt in der Praxis niemand mehr per Hand: weder Richterinnen noch Staatsanwälte, weder in den Behörden noch in den Kanzleien. Die Justiz arbeitet längst digital; die Ausbildung muss das spiegeln. Das E‑Examen macht die Prüfung fairer, es verlagert den Fokus auf den Inhalt, und es nimmt künstlich erzeugten Stress heraus. Niemand muss mehr 30 Minuten früher aufhören, um die letzten Seiten mühsam zu überarbeiten. Niemand verliert mehr Punkte, weil er vielleicht auf Seite 4 keinen Platz zum Korrigieren gelassen hat. Die Prüfung wird dadurch nicht leichter. Der Druck bleibt hoch, aber die Belastung wird sinnvoller und richtig umgemünzt. Ich möchte es an dieser Stelle einmal klar und deutlich sagen: Man muss nicht durch das Tal der Tränen gehen, um ein guter Jurist oder eine gute Juristin zu sein. Examen sollen anspruchsvoll sein, aber nicht Sehnenscheidenentzündungen hervorrufen. Das ist ein Fortschritt, und es ist ein Ausdruck von Respekt gegenüber den Prüflingen. Sie schreiben nicht nur eine Klausur - die Examina entscheiden über ihre gesamte berufliche Laufbahn. Sie haben Anspruch auf faire Bedingungen. Deshalb ist das E‑Examen so wichtig, und es ist richtig, dass wir das jetzt umsetzen. Frau Ministerin Wahlmann, ich will das klar sagen: Vor 2022 gab es hierzu viele Gespräche, aber irgendwie doch wenig Bewegung. Jetzt liegt ein durchdachter Vorschlag vor, der auch umgesetzt wird. Das ist zuallererst Ihnen und Ihrem Haus zu verdanken. Sie haben das Thema ernst genommen. Sie sind es strukturiert angegangen, haben es abgestimmt und vorangetrieben. Ich möchte zum Schluss ein Beispiel nennen, das zeigt, warum dieser Schritt mehr als eine Formalie sein kann und wird. Ein guter Freund von mir nennen wir ihn Lukas hat sein Examen in Thüringen geschrieben, und zwar am Computer, erfolgreich und mit Prädikat. Lukas ist juristisch präzise, er denkt klar und strukturiert. Seine Handschrift aber - nun ja, ich würde sagen, das ist nicht die schönste. In einem rein handschriftlichen Examen wäre das vielleicht für ihn zu einem Problem geworden - nicht, dass seine Leistung nicht gestimmt hätte, aber sie wäre möglicherweise gar nicht vollständig erfasst worden wäre. Ich sage es ganz ehrlich: Ich kann sie nicht erfassen. Das ist kein Einzelfall und keine Folklore. Das zeigt ein strukturelles Risiko. Wenn der Zugang zum Beruf auch davon abhängen kann, wie gut ein Prüfer eine Handschrift entziffern kann, dann haben wir ein Systemproblem. Es geht hier nicht um Nachsicht. Es geht um Gerechtigkeit, um faire Bedingungen und darum, juristische Qualität dort zu erkennen, wo sie liegt: im Denken, im Argumentieren und im Ergebnis. Mit dem E‑Examen stellen wir das sicher. Und wir stellen sicher, dass Menschen nicht mehr gezwungen sind, außerhalb von Niedersachsen zu studieren, nur weil sie vielleicht an dieser Stelle das Gefühl haben, damit ihre Chancen zu verbessern. Wir schaffen hier konkret Chancen und Möglichkeiten. Deshalb ist dieser Schritt so wichtig. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Baatzsch. - Als Nächstes hat sich zu Wort gemeldet: für die Fraktion der AfD

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Stephan Bothe AfD

Drohnen über Niedersachsen: Aufklären, Abwehren, Schützen

Diesen Vorwurf müssen Sie sich am Ende gefallen lassen. Ich möchte nun zu Ende ausführen: Gäbe es dieses gewaltige Problem mit Drohnen wirklich, dann wäre doch die Regierung schon längst ins Handeln gekommen und bräuchte nicht einen Antrag mit Prüfaufträgen, denn dann hätten wir es mit echtem Regierungsversagen zu tun. Aber damit kennen Sie sich ja auch aus. Vielen Dank. Als Nächstes hat das Wort Entschuldigung, dass das hier oben

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Heiko Sachtleben GRÜNE

Erfolgreiche Wirtschaft in Niedersachsen sichern - verlässliche Grundlagen und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen gewährleisten gute Arbeitsbedingungen

Bitteschön, Herr Sachtleben! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, diese Landesregierung kann Wirtschaft, und wir als regierungstragende Fraktionen tragen das täglich hinaus ins Land. Wir sind der verlässliche und konstruktive Partner für die ArbeiterInnen und Wirtschaftskonzerne in Zeiten multipler und globaler Krisen. Wir stehen in Gesprächen mit den AkteurInnen und Institutionen der niedersächsischen Wirtschaft, um zusammen den Wirtschaftsstandort Niedersachen krisenfest und zukunftssicher aufzustellen. Wir kümmern uns um die großen Player genauso wie um das Handwerk, die Kulturschaffenden und die Veranstaltungswirtschaft. Ja, VW ist das Herz der niedersächsischen Wirtschaft. Die Salzgitter AG ist die Lunge, und der Eisenbahnhersteller Alstom wäre dann die Beine dieser Industrie. Überall arbeiten wir in entscheidenden Positionen mit, um die sozial-ökologische Transformation zum Fliegen zu bringen. Wir sind in den Aufsichtsräten von VW und bei Salzgitter Stahl. Die Meyer-Werft gehört zurzeit sozusagen dem Land Niedersachsen, ein Geschäftsmodell, das zurzeit notwendig ist und wie der Blick nach Frankreich und Italien zeigt durchaus auch gewinnversprechend ist. So sichern wir Arbeitsplätze und Produktionsstätten. Genau vor einem Jahr standen sowohl bei VW als auch bei der Salzgitter AG die Zeichen auf Sturm: bei VW durch den selbstverschuldeten zu späten Einstieg in die E‑Mobilität, und bei Salzgitter Stahl drohte eine feindliche Übernahme. Beide Krisen konnten entschärft werden, auch und besonders durch das Handeln unserer Ministerien. Ich selbst war zu dieser Zeit mehr vor den Toren der Unternehmen, um die ArbeiterInnen zu unterstützen und Solidarität zu zeigen, als an meinem Schreibtisch hier in Hannover. Wo war da die CDU? Wir sind der Garant und die politische Verlässlichkeit der Transformation, die von der Wirtschaft immer wieder eingefordert wird. Wir sind die, die dafür sorgen, dass an dem Zeitplan des Umstiegs hin zur Elektromobilität festgehalten wird. Wir sind die, die in Haushaltsverhandlungen dafür sorgen, dass der ÖPNV nicht hinten runterfällt. Wir sind die, die dafür sorgen, dass das grüne Wasserstoffprojekt bei SALCOS in Salzgitter weiterläuft. Aber zu Stahl habe ich schon genug gesagt, das will ich nicht alles wiederholen. Stahl ist das Ausgangsprodukt unserer Industrie. Stahl ist überall: in den Wegen, Gebäuden, Aufzügen, Rolltreppen, Möbeln und der Mobilität. Womit ich bei VW bin. Ein gutes Leben für alle in Niedersachsen ist ohne VW nicht denkbar. Wir haben bereits an anderen Beispielen gesehen, wie sich Landstriche verändern, wenn ganze Industrien wegbrechen. Eine Detroitisierung wie in Duisburg oder Gelsenkirchen nach dem Wegfall der Montanindustrie sollte man sich als mahnendes Fanal vor Augen führen. Wir haben eine enge Verflechtung zwischen dem Land Niedersachsen und dem Volkswagen-Konzern. 20,2 % der VW-Aktien gehören dem Land. Volkswagen hat nicht nur deswegen einen immensen Einfluss auf die Zukunft unseres Landes. Deswegen ist es auch notwendig, dass wir dort mit zwei Aufsichtsratsmitgliedern vertreten sind. VW ist unser Partner, wenn es darum geht, die sozial-ökologische Transformation voranzutreiben. Wir liefern das klare Bekenntnis und die politischen Leitplanken für die Zukunft der Elektromobilität. Aber wir müssen ehrlich sagen, dass sich die Automobilindustrie verändern wird. Bis zu 100 000 Industriearbeitsplätze werden dort verloren gehen. Für die Menschen, die diese Arbeitsplätze ausfüllen, müssen wir Antworten und Alternativen finden. Da kommt eine weiter Stärke Niedersachsens ins Spiel: Niedersachsen ist die Nummer eins im Bereich erneuerbare Energiegewinnung. Hier wird Energie erzeugt, und zwar mit einer immer höheren Wachstumsrate, dies vor allem auch dank unseres Turbo-Umweltministers. Hier liegen die neuen industriellen Möglichkeiten und Arbeitsplätze, die wir als Arbeitsmärkte der Zukunft zusammen mit den Transformationsräten der IG Metall erschließen werden. Beim Transformationsgipfel in diesem Sommer haben wir den Startschuss gegeben. Wir werden zusammen mit den Gewerkschaften und den Wirtschaftsverbänden durch Umschulung und Weiterbildung für die arbeitenden Menschen in Niedersachsen die Arbeitsplätze der Zukunft schaffen und gleichzeitig den Fachkräftemangel verringern. So stellen wir Niedersachsen krisenfest auf. Wir müssen aber auch erkennen, dass die industriell-kapitalistische Produktionsweise mehr und mehr an ihre Grenzen gerät. Das Credo namhafter Wissenschaftler reißt nicht ab, die betonen, dass Marktwirtschaft, so sie überleben will, sich neu aufstellen muss: mit starken ordnungspolitischen Leitplanken, die den planetaren Grenzen Rechnung tragen, die soziale Standards und faire Wettbewerbe sichern, die soziale Marktwirtschaft beleben und weiterentwickeln sowie neue, gemeinwohlorientierte Wertschöpfungsräume schaffen. Wir müssen uns der Tatsache stellen: Die Weltwirtschaft, so wie wir sie kennen, ist am Verschwinden. Wir müssen jetzt entscheiden, ob wir zusehen und Verhältnisse wie in den USA in Kauf nehmen wollen oder ob wir den Weg hin zu einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft selber gestalten. Danke schön.

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Ansgar Georg Schledde AfD

Smart Grid mit Tempo und Akzeptanz: ein intelligentes Stromnetz für Niedersachsen

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Christian Meyer

Klimaziele, erneuerbare Energien und fossile Abhängigkeiten - welchen Beitrag leistet Niedersachsen zum ambitionierten Klimaschutz?

den Weg: Herr Meyer. Bitteschön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Während wir hier sitzen, ist sozusagen die heiße Phase der Weltklimakonferenz in Belém im Gange. Ich habe gelesen, die Europäische Kommission geht dort mit dem Vorschlag, der auch von Präsident Lula unterstützt wird, hinein, dass wir endlich einen weltweiten Ausstiegsfahrplan aus den fossilen Energien, aus Kohle, Öl und Gas, vorlegen müssen, um die Klimaziele zu erreichen. Der UN-Generalsekretär Guterres, der auch dorthin kommt, warnt: Wir sind auf dem Highway in eine sogenannte Klimahölle. ‑ Da können Sie von der AfD lachen. Angesichts dieser aktuellen Weltklimakonferenz bekennt sich Niedersachsen als Vorreiter der Energiewende und als hoch betroffenes Agrar- und Küstenland zu den weltweiten Klimazielen. Denn wir merken in der Landwirtschaft und in unseren Wäldern die Trockenheit und die Dürre. Wir hatten im März dieses Jahres nur 7% des Regens, den wir normalerweise haben. Genauso merken wir den Meeresspiegelanstieg. Das sind Milliardenkosten. Da mag die AfD noch so lachen und das alles wegleugnen. Die Menschen an der Küste wissen, dass die Klimakrise gerade für ein Küstenland eine große Bedrohung ist. Deshalb tun wir da in Niedersachsen sehr viel. Mit einem der ambitioniertesten Klimaschutzgesetze, das wir am Dienstag im Einvernehmen mit den Kommunen um die kommunale Wärmeplanung und die Klimafolgenanpassung erweitert haben, verfolgt Niedersachsen den vollständigen Umstieg auf erneuerbare Energien und das Ziel der Klimaneutralität, welches bis 2040 erreicht werden soll. Zum Ziel der Treibhausgasneutralität 2040 sieht das Niedersächsische Klimagesetz Zwischenschritte vor. So sollen die Gesamtemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um 75 % bis 2030 und um 90 % bis 2035 gesenkt werden. Hinzu kommen Flächen- und Leistungsziele. Ende 2026 sollen 2,2 % der Landesfläche für die Erzeugung von Strom aus Windenergie ausgewiesen werden. Da sind wir übrigens dank vieler Kommunen auf einem sehr guten Weg. Bis 2033 soll nach unserem Klimagesetz 0,5 % der Landesfläche für Freiflächen-PV genutzt werden. Die installierte Leistung soll für Windenergie an Land bis 2035 30 GW und für PV-Anlagen 65 GW betragen. Zu der ersten Frage, welchen Stand wir bei der Treibhausgasreduktion in Niedersachsen erreicht haben und welche Fortschritte wir erwarten: Bis zum Jahr 2021 das ist leider das aktuellste Jahr der bundesweiten Statistik sind die Treibhausgasemissionen in Niedersachsen gegenüber 1990 um 25,2 % auf rund 75 Millionen t CO2-Äquivalent gesunken. Für die energiebedingten Emissionen, die 80 % ausmachen, liegt uns eine Schätzung aus dem Energiewendebericht für das Jahr 2024 vor. In den letzten zwei, drei Jahren haben wir vor allem durch den Turbo bei den erneuerbaren Energien eine Rekordsenkung erzielt. Bei den energiebedingten CO2-Emissionen haben wir jetzt im Vergleich zu 1990 eine Reduktion um fast 34 %. Der von der Landesregierung umgesetzte Turbo bei den erneuerbaren Energien durch das Beteiligungsgesetz, die Akzeptanzabgabe, die Task-Force Energiewende sowie die Transformation der Wirtschaft hat in den letzten drei Jahren zur größten Senkung bei den energiebedingten Treibhausgasemissionen in Niedersachsen geführt. Seit 2022 sind die CO2-Emissionen um rund 11 % gesunken. Das ist der stärkste Rückgang in Dreijahresschritten seit 1990. Deshalb kann man sagen: Niedersachsen ist auf Fahrt, die Klimaziele zu erreichen. Hauptgrund ist auch dank großer Unterstützung aus der Bevölkerung der Ausbau der erneuerbaren Energien Sie wissen das, aber ich wiederhole es immer wieder auf 102,4 % des Brutto-stromverbrauchs. Die AfD warnt ja immer vor Blackouts. Ich sage nur: Es ist alles stabil. Wir hatten übrigens vor zwei Wochen eine Dunkelflaute. In Niedersachsen gingen trotzdem alle Lichter, weil wir ein stabiles, auf erneuerbaren Energien basierendes Energiesystem haben, das jederzeit Energiesicherheit und günstige Preise gewährleistet. Das habe ich Ihnen ja auch erzählt, und Sie haben es gestern in der HAZ gelesen: Zum 1. Januar senken die Energieversorger die Strompreise deutlich. Das ist ein Erfolg: Die erneuerbaren Energien sind die günstigsten Energien gegenüber den fossilen Brennstoffen und verhindern auch eine Rückkehr zum atomaren Zeitalter. Wir haben nicht durch den Umstieg auf Kohle so viel eingespart, sondern durch den Rückgang der Nutzung fossiler Energien. Fossile Kraftwerke wie das Kohlekraftwerk Mehrum sind stillgelegt worden. Hannover-Stöcken wird bald, wie Sie wissen, folgen. Ich war letztens dabei, als wir hier in Hannover mit enercity Ersatzinvestitionen getätigt haben, die sicherstellen, dass man in den Stadtteilen klimaneutrale Wärme hat. Und wir sind auch bei der Elektrifizierung des Verkehrs erfolgreich. Mit der aktualisierten Klimaschutzstrategie hat die Landesregierung gezeigt, dass sie in allen Sektoren zu ihrer Verantwortung steht, die Klimaschutzziele einzuhalten. In 120 Einzelmaßnahmen manifestieren sich die gemeinsamen Anstrengungen. Wir haben den Turbo jetzt nicht nur bei der Energiewende gezündet, sondern auch in anderen Bereichen. Ich bin zum Beispiel der Innenministerin sehr dankbar. Sie haben gesehen: Niedersachsen geht bei den Polizeifahrzeugen voran, die alle auf Elektromobilität umgestellt werden. Auch dafür haben wir im Klimagesetz die Voraussetzungen geschaffen, dass die Landesverwaltung bei der Beschaffung vorangeht. Über die Sektorenkopplung wirken sich die Erfolge auch positiv auf die anderen Sektoren aus, indem der grüne Strom beispielsweise zum Heizen über Wärmepumpen, für die Fortbewegung oder die Elektrifizierung industrieller Prozesse wie etwa beim grünen Stahl in Georgsmarienhütte genutzt werden kann. Deshalb ist es auch so wichtig, dass der von Niedersachsen seit Langem geforderte Industriestrompreis jetzt hoffentlich schnell kommt. Darüber hinaus finanzieren wir beispielsweise die Transformation der Stahlindustrie mit erheblichen Mitteln. So werden wir in diesem wichtigen Industriezweig zum Vorreiter. Alleine die Maßnahmen, die wir bei der Salzgitter AG mit dem SALCOS-Projekt planen, haben eine erhebliche Senkung von Treibhausgasemissionen zur Folge. Mit einer angestrengten Emissionsminderung von 7,6 Millionen t CO2 können alleine mit dem Umstieg auf grünen Stahl 10% der Gesamtemissionen Niedersachsens eingespart werden. Das ist ein großer, gewaltiger Schritt. Ich bin der Salzgitter AG und den Beschäftigten sehr dankbar, dass wir dort den Kurs halten. Wir müssen jetzt mit grünen Leitmärkten dafür sorgen, dass der grüne Stahl in Windrädern, Autos und überall Verwendung findet. Weiterhin hat Niedersachsen ich habe gestern mit zwei Landräten gesprochen, mit einem von der CDU und mit einem von den Grünen, aus den Landkreisen Vechta und Osnabrück natürlich ein riesiges Potenzial in der Moorvernässung. Wir sind das Moorland Nummer eins. Der Landkreistag hat beschlossen das war der Cuxhavener Landrat, ähnlich wie beim Kohleausstieg, ganz viele Transfermittel in unsere ländlichen Räume zu bringen. Auch die Landwirtschaft ist bereit, aber es muss sich wirtschaftlich rentieren. Wir haben wir ein großes Potenzial beim natürlichen Klimaschutz, bei der Wiederbewaldung da machen wir ja im Harz sehr viel, bei der Moorvernässung, aber auch bei der Auenentwicklung oder Salzwiesenprojekten an der Küste. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Projekts „Hannoversche Moorgeest" in der Region Hannover haben wir zum Beispiel gerade ein neues Projekt in der Region Hannover abgeschlossen, das wir auch mit Landesmitteln kofinanzieren und mit dem wir erheblich nicht nur zum Klimaschutz, sondern auch zum Wasserschutz, zum Naturschutz und zur Entwicklung ländlicher Räume beitragen. Es gibt umfangreiche Moorflurbereinigungen bei Nienburg oder Cuxhaven sowie erfolgreiche Vernässungen bei Gifhorn und im Emsland. Es sind zahlreiche weitere Moorprojekte durch Kommunen, Verbände und das Land in Planung. Ich war letzte Woche bei der Umweltministerkonferenz in Saarbrücken, und ich bin Carsten Schneider, dem Bundesklima- und ‑umweltminister, sehr dankbar, dass er es geschafft hat, das erfolgreiche Programm für den natürlichen Klimaschutz auf 5 Milliarden Euro aufzustocken. Wir alle warten darauf, dass die Moor-Richtlinie kommt. Sie liegt zurzeit zur Notifizierung bei der EU. Ich glaube, als Moor-, Wald- und Auenland können wir durch diese 5 Milliarden Euro sehr viele Investitionen nach Niedersachsen bringen und damit auch die Treibhausgasemissionen aus diesem Sektor deutlich reduzieren. Denn wir wollen, dass die Moore nicht zu einem Emittenten, sondern zu einer natürlichen Senke von Treibhausgasemissionen werden. Auch das haben wir im Klimagesetz festgelegt - übrigens basierend auf einer Vereinbarung, die damals noch Frau Otte-Kinast mit der Bundesregierung geschlossen hat: dass Niedersachsen als Moorland dazu beiträgt, aus dem Torfabbau auszusteigen, und dass wir bereit sind, die Emissionen in dem Bereich kohlenstoffreiche Böden bis 2030 um jährlich 1,65 Millionen t zu reduzieren. Zurzeit läuft bereits eine Vielzahl von Projekten und Maßnahmen zur Wiedervernässung sowie Kooperationsprojekte mit Landwirten, um die CO2-Emissionen zu senken. Für die Entwicklung der landeseigenen Moorflächen haben wir die Steuerungseinheit Moorschutz im NLWKN eingerichtet und die Staatliche Moorverwaltung seit Anfang des Jahres im Umweltministerium für eine neue Aufgabe den Klimaschutz neu aufgestellt. Aber auch andere Ökosysteme wie Wälder, Auen und Feuchtgebiete sowie Meere und Küsten mit ihren Salz- und Seegraswiesen weisen hohe Potenziale zur Kohlenstoffspeicherung und damit zur Kompensation von Treibhausgasemissionen an anderer Stelle auf. Wenn wir an der Küste Salzwiesen wiederherstellen, speichern diese CO2 und sorgen dafür, dass der Meeresspiegel nicht so stark steigt. Wir können es also auch schaffen, dort Projekte umzusetzen, und manchmal gelingen sogar Win-Win-Strategien, zum Beispiel dann, wenn dadurch auch noch Material für den Deichbau gewonnen werden kann. Denn wenn wir alle Deiche zu Klimadeichen umbauen müssen, brauchen wir dafür nicht nur finanzielle Mittel und Personal, sondern auch Material. Klar ist jedoch: Wir können die landespolitischen Klimaziele nur erreichen, wenn die Rahmenbedingungen auf europäischer und auf Bundesebene entsprechend gesetzt werden. Es muss ein „Weiter so!" geben. Es darf kein kaltes Ausbremsen bei den erneuerbaren Energien, bei der Elektromobilität oder bei den Förderprogrammen für die Gebäudesanierung und den Heizungstausch hin zu klimaneutralen Wärmepumpen geben. Auch ich gratuliere dem Kollegen Uwe Schünemann, der ja, wie ich, aus Holzminden kommt, wo auch Stiebel Eltron ansässig ist. Wir freuen uns über die Entwicklungen beim Absatz von Wärmepumpen. Zum ersten Mal in diesem Jahr sind in Deutschland mehr Wärmepumpen verkauft worden als Öl- und Gasheizungen. Das stärkt eben auch Projekte, die das Land gefördert hat: zusätzlich über 1 000 Arbeitsplätze alleine dort, aber auch Projekte zu Umschulungen, wie wir sie, glaube ich, in Gifhorn machen. Jede Wärmepumpe, die verkauft wird, stärkt den Standort und natürlich auch die Handwerker, von denen sie eingebaut wird. Es steht ja derzeit immer wieder in der Diskussion Herr Söder fordert das, die Wärmepumpenförderung einzustellen. Ich will dazu kurz sagen, was das eigentlich für Niedersachsen bedeutet: Bei den Förderprogrammen, die jetzt für Privathaushalte und Kommunen zur Energieeffizienz im Jahr 2024 angelaufen sind, erreicht Niedersachsen die höchste Anzahl an Förderzusagen pro Einwohner für Wärmeerzeuger aus dem Bundesprogramm Energieeffizienz und hat sich in der Spitzengruppe des Wärmepumpenausbaus etabliert. Im ersten Halbjahr 2025 wurden alleine für Niedersachsen aus dem KfW-Programm zur Heizungsförderung für Privatpersonen bereits Förderzusagen mit einem Volumen von insgesamt 301 Millionen Euro getätigt. Das ist ein Zuschuss, sozial nach Einkommen gestaffelt. Es kommen natürlich noch die Handwerksleistungen und die Produktion der Wärmepumpen hoffentlich heimischer und nicht aus China hinzu. Da kommt also noch eine große Investition. Man kann eigentlich sagen: Damit wird hier über 1 Milliarde Euro in Wirtschaftskraft und in sparsames, energieeffizientes, soziales Heizen investiert. Allein 15 500 individuelle Wärmepumpenanträge sind aus Niedersachsen gekommen, und ich freue mich sehr: Niedersachsen steht mit 20 Anträgen pro 10 000 Einwohner an der Spitze der geförderten Wärmepumpen pro Einwohner. Unsere Menschen in Niedersachsen stellen also sogar die meisten Förderanträge bundesweit, und deshalb sollten wir aus meiner Sicht auch daran festhalten. Ähnlich ist es bei der Elektromobilität. Der Bundesumweltminister hat ja angekündigt, die Förderung wieder aufstocken zu wollen. Ich bin sehr froh, dass der Bundesumweltminister es beim Autogipfel geschafft hat, 3 Milliarden Euro Förderung zusätzlich für Elektromobilität zu kriegen. Das ist für uns, für Niedersachsen, für VW sehr, sehr wichtig. Auch diese Förderung, hat er erläutert, soll nach Einkommen gestaffelt werden. Kleinere, mittlere Haushalte sollen in Zukunft solche Zuschüsse erhalten, wenn sie auf Elektromobilität umsteigen. Das ist zusammen mit der Senkung der Netzentgelte, damit die Ladestrompreise günstiger werden ganz, ganz wichtig für unseren Standort und auch für Unternehmen und Branchen. Zum Beispiel gibt es den Papierhersteller Drewsen Spezialpapiere aus Lachendorf im Landkreis Celle. Der verbraucht momentan die gleiche Energiemenge wie die Stadt Celle und will auf erneuerbare Energien mit Klimaschutzverträgen umsteigen. Sie wollen 100 Millionen Euro in Energieeffizienz und Erneuerbare investieren. Viele mittlere und kleine Firmen in Niedersachsen sind also auf dem Weg. Wenn das dann aber an den Rahmenbedingungen scheitert oder ein Rollback kommt, ist das eine große Gefahr für die Wirtschaftskraft in Niedersachsen. Deshalb setzen wir uns auf Umweltministerkonferenzen, Energieministerkonferenzen und Klimakonferenzen auch sehr stark dafür ein, den Ausbau der erneuerbaren Energien fortzusetzen. Ministerpräsident Olaf Lies hat sich mit den Nordländern noch einmal dafür starkgemacht, dass es kein Rütteln an den Offshore-Windenergie-Zielen geben darf. Denn die Offshore-Windenergie ist nicht nur kostengünstig, sie ist umweltschonend, und sie ist auch ganz wichtig für unseren Standort. Viele Unternehmen warten darauf, dass der günstige Strom aus der Nordsee kommt. Zu Frage 2: Wie gestaltet sich der Ausbau in Niedersachsen bei Erneuerbaren und Wasserstoffwirtschaft? Der Ausbau der erneuerbaren Energien hat in 2025 hervorragend an Fahrt aufgenommen. Wie Sie wissen, habe ich vor zweieinhalb Jahren beim Amtsantritt hier mal gesagt: Es muss doch möglich sein, dass man ein Windrad auch in einem Jahr genehmigt. Und: Wir müssten hier eigentlich jeden Tag ein neues Windrad anschließen. Ich gebe zu, ich wusste damals nicht, ob es klappt. Wir haben dann die Task-Force Energiewende eingerichtet, wir haben das Beteiligungsgesetz mit den Kommunen gemacht. Und ich kann Ihnen berichten: Eigentlich wollen wir 1,5 GW pro Jahr haben. Dieses Jahr haben die Kommunen schon 3,3 GW an neuen Windkraftanlagen genehmigt, also das Doppelte von dem, was das Ziel ist. Zur Anschlussmenge: Dieses Jahr sind schon 127 neue Windkraftanlagen in Niedersachsen errichtet worden. Das sind 65 % mehr neu angeschlossene Anlagen. Sie sind also nicht nur auf dem Papier genehmigt, sie liefern bereits Strom. 127 neu, 65 % mehr, zusätzliche Leistung 700 MW: Das sind 70 % mehr als im Vorjahr. Mit diesem Zuwachs sind wir nicht nur sowieso schon Spitzenreiter mit stolzen 13,6 GW; hinzu kommen dann auch noch 5,3 GW Offshore-Energie. Niedersachsen ist Windenergieland Nummer eins in Deutschland. Ein Fünftel des gesamten bundesweiten Zuwachses entfällt allein auf unser Land. Es wird ja immer über Bürokratieabbau geredet. Wir machen ihn. Unsere Genehmigungsdauern und das ist eine Leistung in Niedersachsen sind gegenüber den bundesweiten Genehmigungsdauern deutlich kürzer. Wir haben 2025 die durchschnittliche Genehmigungsdauer ab Antragstellung auf unter ein Jahr gebracht. Wir sind bei 11,5 Monaten. Letztes Jahr waren wir noch bei anderthalb Jahren. Das ist die durchschnittliche Dauer ab Antragstellung. Bei vollständigen Anträgen wird ein Windrad in 3,5 Monaten genehmigt. Ab Antragstellung liegen wir bei 11,5 Monaten. Wir haben es also in einem Jahr geschafft, die Dauer um ein halbes Jahr zu reduzieren. Im Schnitt wird jedes Windrad und wir genehmigen nicht eins, sondern sehr, sehr viele in unter einem Jahr genehmigt. Bundesweit sind es übrigens 17,3 Monate, also anderthalb Jahre. Wir sind also Spitzenreiter bei den Genehmigungen, nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ. Deshalb kann man nicht sagen: Das waren alles Bundesgesetze und EU-Gesetze zur Beschleunigung. Nein, das ist eine Leistung, die wir in Niedersachsen erbracht haben. Ebenso dynamisch ist der Ausbau von Photovoltaik. Nach dem Rekordjahr 2024, in dem sich die Menschen Solaranlagen mit einer Leistung von 1,6 GW auf die Dächer gebaut haben, sind es dieses Jahr schon jetzt 1,2 GW. Auch dieser Ausbau geht also ungebremst weiter. Wahrscheinlich werden wir dieses Jahr auch ungefähr die Zahl vom letzten Jahr erreichen. Das ist auch gut so. Denn die Solarenergie senkt die Strompreise. Wenn wir sie nicht hätten, wären die Strompreise in Deutschland deutlich höher. Jede Solaranlage, die Leute oder die Unternehmen zur Eigenversorgung oder zum Einspeisen auf ihren Dächern installieren, trägt dazu bei, dass die Strompreise niedriger sind. Wir liegen auch dort im 10‑%-Bereich des bundesweiten Zubaus, obwohl wir nicht super von der Sonne begünstigt sind. Aber wir haben Städte wie Oldenburg, die jetzt zweimal Meister in der solaren „Bundesliga" sind, also die meisten Solaranlagen pro Dach oder pro Einwohner haben. Auch dort gehen also Kommunen in Niedersachsen voran. Aber das Tempo muss hoch bleiben. Deshalb wären diskutierte Kürzungen das zeigt sich bei Gesprächen mit dem Handwerk natürlich ganz fatal. Wenn man private Solaranlagen in Zukunft nicht mehr fördern würde, würde das den Ausbau hemmen und sehr viele Arbeitsplätze im Handwerk gefährden. Der grüne Wasserstoff, also mithilfe erneuerbarer Energien erzeugter Wasserstoff, wird eine tragende Rolle in der Energiewende übernehmen. Seine ausreichende Verfügbarkeit ist entscheidend für die Transformation von Industrie und Energiewirtschaft hin zur Klimaneutralität. Einerseits dient Wasserstoff als speicherbarer Energieträger, um Schwankungen in der Stromerzeugung aus Wind- und Solarenergie auszugleichen. Die Rückverstromung soll dabei über Wasserstoffkraftwerke erfolgen. Ich bin froh, dass die Gaskraftwerke jetzt immer mit der Vorgabe gebaut werden, wasserstofffähig zu sein, weil das das Potenzial erhöhen wird, denn wir müssen es auch dort erreichen, klimaneutral zu werden. Andererseits wird grüner Wasserstoff in Industrieprozessen sowie im Flug- und Schiffsverkehr eine Bedeutung haben, also da, wo direkte Elektrifizierung nicht möglich ist. Auch für die stoffliche Nutzung spielt Wasserstoff eine wichtige Rolle, beispielsweise bei der klimaneutralen Ammoniakproduktion oder als Reduktionsmittel in der Stahlherstellung, die bislang auf Kokskohle im Hochofenprozess basiert. Deshalb ist die Umstellung von Kohle auf Gas mit einem zunehmenden Anteil von Wasserstoff ein großer Beitrag. Eine Vorreiterrolle nehmen die Salzgitter AG und die Georgsmarienhütte GmbH im Bereich der Produktion von grünem Stahl ein. Zu den Leitungen: Im Oktober 2024 genehmigte die Bundesnetzagentur das Wasserstoff-Kernnetz mit einer Länge von rund 9 000 km. Davon entfallen rund 1 800 km auf Niedersachsen. Mich freut, dass der größte Teil über 56 % umgewidmete Erdgasleitungen sind. Auch dort kommt der Ausbau in Niedersachsen voran. Ähnlich wie beim Ausbau der Stromnetze, bei dem wir den Turbo gezündet haben, sind wir beim Wasserstoff-Kernnetz sehr gut dabei. Das Land investiert mit Beschluss dieses Landtags 2,5 Milliarden Euro zusammen mit dem Bund in Wasserstoffgroßprojekte, in die Umwandlung der Stahlindustrie, in Leitungsbau, in Kavernen, in Speicher und viele Projekte; insgesamt 740 Millionen Euro kommen aus Landesmitteln. Geplant sind vier Großelektrolyseure mit einer Gesamtleistung von 820 MW sowie ein 800 km langes Wasserstoffleitungsnetz. Ein zentraler Abschnitt zwischen Lingen und Bad Bentheim wurde im Frühjahr dieses Jahres bereits in Betrieb genommen. Außerdem wurden Kavernenspeicher erfolgreich von Erdgas auf Wasserstoff umgerüstet. Olaf Lies und ich waren im Frühjahr bei Storag Etzel, die die Kavernenspeicher bei Wilhelmshaven betreibt. Dort funktioniert es sehr gut mit grünem Wasserstoff, den wir aus dem Emsland haben. Storag Etzel hat jetzt mitgeteilt, dass es so gut klappt, dass sie alle Kavernen auf grünen Wasserstoff umstellen wollen und einen Antrag dafür vorbereiten. Niedersachsen ist also für die Transformation bereit. Niedersachsen bietet nicht nur die Erzeugung, sondern auch einen Großteil der Speicher. Meine Damen und Herren, wir brauchen für Wasserstoff Überschussstrom. Deshalb wäre es auch sehr gut, wenn die EU die Regeln für grünen Wasserstoff so ändern würde, dass es nicht neue Anlagen sein müssen, sondern wir auch den vielfach in Niedersachsen vorhandenen Überschussstrom nutzen können, um Wasserstoff zu erzeugen, der dann auch als „grün" gelabelt ist. Denn wir sollten Strom nicht wegwerfen. Wenn wir zu viel Strom haben, was ja schön ist, sollten wir ihn zur Erzeugung von Wasserstoff nutzen und ihn auch speichern. Niedersachsen erzeugt mehr grünen Strom, als im Land verbraucht wird, und exportiert jährlich über 16 TWh in andere Bundesländer, was einen bedeutenden Beitrag zur Versorgungssicherheit und zur Erreichung der nationalen Klimaziele leistet. Sie wissen, dass der SuedLink in Niedersachsen komplett genehmigt ist, er ist auch bundesweit genehmigt. In Niedersachsen ist er im Bau. Wenn er fertig ist wir hätten ihn natürlich lieber schon früher fertig, aber der Süden hatte blockiert, wird er jedes Jahr ganz Deutschland mindestens 1 Milliarde Euro an Redispatchkosten sparen, weil wir Windstrom aus dem Norden in den Süden leiten können und ihn nicht mehr wegwerfen. Außerdem sparen wir damit viel Gas, Kohle und Öl, das Bayern oder andere Bundesländer sonst gebraucht hätten. Je schneller wir beim Netzausbau sind, desto schneller sinken also die Strompreise. Wie Niedersachsen wirtschaftlich profitiert das haben Sie ja gefragt, sehen wir auch daran, dass wir in Niedersachsen über 50 % der Wasserstoffinvestitionen, über 50 % der Transformation und einen großen Anteil erneuerbarer Energie haben. Wir haben hier Unternehmen wie Enercon, die in die Windenergie investieren, und Unternehmen wie Stiebel Eltron, die im Bereich Wärmepumpen investieren. Das führt dazu, dass wir im zweiten Jahr in Folge über 1% Wachstum haben. Dazu hatten wir ja gestern die Debatte mit Herrn Hilbers. Sie wissen, dass wir bundesweit beim Nullwachstum sind. In Niedersachsen und in nördlichen Ländern sieht es besser aus. Das finden Sie beim NDR. Die Wirtschaft boomt im Norden. Die besten Leistungen gibt es in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, während es im Süden leider Rückgänge bei der Wirtschaftskraft gibt. Sie sehen: Wirtschaft folgt günstiger Energie - und die gibt es an unseren guten Standorten an Land und auf See. In Niedersachsen wird viel investiert. Anders als in anderen Bundesländern sind die Stahlprojekte und die Wasserstoffprojekte nicht auf Halde gestellt worden. Unsere niedersächsischen Unternehmen vertrauen auf Verlässlichkeit und folgen dem Kurs in Richtung Klimaneutralität. Zur dritten Frage: Wie zeigen sich die Folgen des Klimawandels? Wenn global ein Temperaturanstieg um 2,8 °C droht wenn wir nichts tun, droht beim Business-as-usual-Szenario bis zum Ende des Jahrhunderts sogar ein Anstieg um 4 oder 5 °C, haben wir natürlich ein großes Problem für unsere Küste aufgrund unserer Temperaturen. Wir sind in Deutschland jetzt schon bei 2,4 °C Temperaturerwärmung. Das haben die Extremwetterforscher herausgestellt. Der Klimawandel beschleunigt sich. 2024 war das wärmste Jahr in Niedersachsen. Die Konsequenzen sind sichtbar. Die Zahl der Hitzetage hat sich in Niedersachsen mehr als verdoppelt. Sowohl die Zahl der Tage mit mehr als 30 °C als auch die Zahl der tropischen Nächte, in denen man nicht schlafen kann, haben sich verdoppelt. Das hat auch auf unsere Wirtschaft erhebliche Auswirkungen. Sie können sich ja vorstellen, dass man in der Mittagszeit bei 30 °C nicht eine Solaranlage auf das Dach schrauben kann. Oder denken Sie an Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter! Die Arbeitsleistung sinkt, je heißer es bei uns wird. Außerdem haben wir natürlich eine große Debatte um Wasser. Die Zahl der Schneetage hat sich fast halbiert, die Zahl der Frosttage hat sich stark verringert, und die Niederschlagsmuster haben sich verändert. Wir werden mehr Extremwetterereignisse im Winter bekommen, verbunden mit Gefahren von Hochwasserereignissen, die ja enorme wirtschaftliche Schäden anrichten können. Die Katastrophe im Ahrtal hat nicht nur über 100 Menschenleben gekostet, sondern auch wirtschaftliche Schäden von fast 40 Milliarden Euro ausgelöst. 40 Milliarden Euro! Und das war nur eine Katastrophe. Aber wir sehen eine Zunahme von solchen Katastrophen. Wir sehen eine Zunahme von gesundheitlichen Risiken: Hitzebelastung, Dehydrierung, Sonnenstiche, Kreislaufschwächen. Die Landesärztekammer warnt vor der Klimaerhitzung als einer großen Gefahr für die menschliche Gesundheit. Und wir sehen sinkende Grundwasserstände in einigen Regionen. Dies bedroht unser Trinkwasser und auch die Landwirtschaft, die Opfer des Klimawandels ist. Sie führt Beregnungen ja nicht aus Lust und Laune durch, sondern weil es heißer geworden ist und Wassermangel herrscht. Weil es im Sommer weniger regnet, muss man deutlich mehr bewässern. Deshalb müssen wir dort gemeinsam etwas tun. Auch wenn das alles Geld kostet: Gegen die Klimakrise nichts zu tun, kostet viel mehr Geld, als zu handeln. Bei einer Temperaturzunahme um 3,5 °C drohen Kipppunkte überschritten zu werden. Dann droht unser Wattenmeer, das Ökosystem, zu kippen. Unser Weltnaturerbe wäre in großer Gefahr. Sie können sich vorstellen, was es kostet, wenn wir bei 618 km Deichlinie, die alleine wir an der Küste und auf den vorgelagerten Inseln haben, die Deiche bis zum Jahrhundertende nicht um 1 m, sondern 2 oder 3 m erhöhen müssen. Es gab jetzt auch viele Kommentare von Leuten, die sagten, wir sollten doch unsere Küstenländer evakuieren. Dazu wurde noch keine Frage gestellt; die Fragen kommen ja sicherlich gleich noch. Ich sage noch mal: Wir stehen dazu, dass wir in Niedersachsen nicht diskutieren, ob wir 1,1 Millionen Menschen, die in Niedersachsen ungefähr auf NN, also Normalnull, leben, evakuieren und einen neuen Deich zwischen Hannover und Oldenburg aufbauen, was übrigens auch teurer wäre. Wir werden unsere Küstenlinie und auch unsere Inseln verteidigen. Aber ich sage auch: Das kostet viel Geld. Das kann Niedersachsen nicht alleine machen. Deshalb ist das eine Gemeinschaftsaufgabe mit dem Bund. Ich bin froh, dass es gemäß dem Koalitionsvertrag auf Bundesebene eine neue Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz und Klimaanpassung geben soll. Allerdings gibt es Startmängel. Man startet jetzt mit 50 Millionen Euro. Nach dem Königsteiner Schlüssel sind das 5 Millionen Euro für Niedersachsen. Das ist 1 km Deich. Wir brauchen dort mehr, um voranzukommen. Deshalb ist die Antwort auf die Frage: Niedersachsen muss handeln und muss Klimaanpassung machen; denn die Klimakrise lässt sich nicht leugnen. Wir müssen beim Klimaschutz Vorreiter sein. Das dient den Menschen, dient der Wirtschaft, dient günstigen Energiepreisen und sorgt auch für Sicherheit in unsicheren Zeiten.

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Evrim Camuz GRÜNE

Niedersachsen 2030 - starker Standort, starke Wirtschaft

Vielen Dank, Herr Präsident. - Vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Ich wurde von Ihren Kolleginnen und Kollegen motiviert. Sie haben hier öfter, auch gestern schon, den Industriestrompreis angeführt und gesagt, dass das eine super Idee sei. Vor diesem Hintergrund frage ich: Von wem kam die Idee vor der Bundestagswahl, und von wem wurde die Umsetzung des Industriestrompreises verhindert? Ich könnte jetzt eine historische Abhandlung halten. Sie können ja mal in die verschiedenen Wahlprogramme und

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Jens Nacke CDU

Entwurf eines Gesetzes zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge - Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Ministerpräsident, ausdrücklich: Ich mache Ihnen persönlich keinen Vorwurf. Sie haben mit den Verhandlungen zu diesen Verträgen nichts zu tun gehabt. Sie müssen jetzt verteidigen, was Ihr Vorgänger mit vereinbart hat. Und Ihrem Vorgänger habe ich schon häufiger vorgehalten Herr We il, schön, dass Sie jetzt anwesend sind, so können wir auch direkt sprechen, dass er an dieser Stelle mehr Verve hätte einbringen müssen. Wir brauchen Niedersachsen als großes Staatsvertragsland, um den NDR zu schützen. Sie waren dazu nie bereit, und ich kann Ihrem Nachfolger nur empfehlen, in der Medienpolitik einen anderen Stil zu pflegen. Sie haben auf meine Frage geantwortet, ob Sie es richtig finden, dass Beitragsgelder in ganz erheblichem Umfang verwendet werden. Ich habe einmal gelesen ich weiß nicht, wie aktuell das noch ist: Würde man die Angebote Bremens tatsächlich über den Rundfunkbeitrag aus Bremen finanzieren müssen, läge der Beitrag pro Haushalt bei 125 Euro. Beitragsgelder aus den anderen Bundesländern, also die realen Geldflüsse, insbesondere aus Niedersachsen werden dafür genutzt, um die Angebote in Bremen zu finanzieren. Ihre Antwort war, man müsse da kompromissbereit sein. Jetzt sagen Sie mir bitte mal: Wo ist denn der Kompromiss Bremens? Wo ist der Kompromiss, wenn Bremen und das Saarland in die Verhandlungen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten gehen und sagen: Wir werden einem Staatsvertrag, der unsere Angebote reduziert, unter keinen Umständen zustimmen? Das ist übrigens keine parteipolitische Frage; darin sind sich in Bremen und im Saarland alle einig. Der Kompromiss ist am Ende zulasten der großen Anstalten geschlossen worden, insbesondere zulasten der Vier-Länder-Anstalt NDR. De r NDR hat sich nun entschieden auch dafür ist der neue Intendant nicht verantwortlich; das ist vor seinem Amtsantritt entschieden worden, dies wesentlich über die Abschaffung von „NDR Schlager" zu lösen - dem einen Angebot, das in Niedersachsen produziert wird. Da wünsche ich mir einen niedersächsischen Ministerpräsidenten, der so können wir uns das, glaube ich, alle vorstellen ähnlich wie ein bayerischer oder ein nordrhein-westfälischer Ministerpräsident mit vollem Einsatz die Interessen des Senders vertritt, der in seinem Gebiet die Verantwortung trägt. Der NDR braucht ein starkes Niedersachsen, das die Interessen dieses Senders vertritt. Schließen Sie sich doch einmal alle vier zusammen und vertreten Sie gemeinsam die Interessen des NDR! Da nn hätten Sie vier Stimmen in der Ministerpräsidentenrunde. Das ist ein Viertel. Dann wäre der NDR stark. Die Stärke des NDR als Vier-Länder-Anstalt, als effektivste Anstalt in der ARD-Familie, bestreitet niemand. Aber die Stärke, die er haben könnte nämlich dass er eine Vier-Länder-Anstalt ist, wird zur Schwäche, weil es keinen Ministerpräsidenten und keinen Verantwortungsträger wirklich interessiert, ob seine Interessen dort auch tatsächlich gewahrt werden. Sie stehen hier in der Verantwortung, und was Sie tun, ist zu wenig! Deswegen leidet am Ende Niedersachsen unter diesen Staatsverträgen mehr als andere Länder. Deswegen muss man das als niedersächsischer Verantwortungsträger ablehnen. Man kann sich nicht damit herausreden, die Demokratie gerate in Gefahr. Nein, das Gegenteil ist der Fall! Wenn Sie diese Strukturen zulasten Niedersachsens zementieren, setzen Sie damit den Auslöser dafür, dass die Akzeptanz dieser Strukturen nicht mehr hinreichend gegeben ist.

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Reinhold Hilbers CDU

Erfolgreiche Wirtschaft in Niedersachsen sichern - verlässliche Grundlagen und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen gewährleisten gute Arbeitsbedingungen

Wort gemeldet: der Abgeordnete Reinhold Hilbers. Bitteschön! Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe SPD-Fraktion, lieber Herr Bloem, bei dem Titel, den Sie für die Aktuelle Stunde angemeldet haben, habe ich ja mit allem gerechnet: dass Sie sich für Ihre Prüfaufträge und für die Dinge, die Sie für sich in Anspruch nehmen, vermeintlich auf den Weg gebracht zu haben, loben. Aber mit einer solchen Phrasenrede in diesem Hause habe ich nun wirklich nicht gerechnet! Wenn Sie heute Morgen für jede Phrase, die Sie hier geäußert haben, ins Phrasenschwein hätten einzahlen müssen, dann wäre es schon übergelaufen, meine Damen und Herren. Die Lage ist ernst. Ich verweise lediglich darauf, was die IHK in ihrer jüngsten Umfrage erneut festgestellt hat: Die Talfahrt der Wirtschaft geht weiter. Die Beschäftigung lässt nach. Die Aussichten sind in der Herbst-Umfrage sogar noch schlechter als im Sommer. Die Auftragseingänge in der Industrie brechen weiter ein. Die Konsumnachfrage im Handel geht zurück. Unser Standort braucht dringend mutige Entscheidungen. Was Sie hier aber machen, ist Ankündigungspolitik und sind keine Taten. Die Bundesregierung hat unter Führung der CDU und Kanzler Merz vieles geliefert: Der Industriestrompreis ist auf den Weg gebracht worden. Die Aktivrente ist auf den Weg gebracht worden. Die Gasspeicherumlage ist abgeschafft worden. Die Stromnetzentgelte sind verringert worden. Der Investitionsbooster ist beschlossen worden, meine Damen und Herren. Jetzt sind Sie hier im Land Niedersachsen an der Reihe, die Begleitumstände so zu gestalten, dass sich diese Wachstumselemente auch in unserem Bundesland vernünftig entfalten können und dafür gute Rahmenbedingungen finden. Und ja, Herr Bloem, es geht um die Menschen. In der Wirtschaft geht es immer um die Menschen. Die Wirtschaft ist für die Menschen da und nicht die Menschen für die Wirtschaft. Deshalb haben wir das stets im Blick. Und den Menschen in unserem Land, lieber Herr Bloem, können Sie nur dann mehr Wohlstand versprechen und ermöglichen, wenn wir Wachstum haben. Woraus sollen die Unternehmerinnen und Unternehmer ihren Mitarbeitern mehr Geld zahlen und sichere Arbeitsplätze bieten wenn nicht aus Wachstum? Sie können sonst allenfalls den Inflationsausgleich weitergeben. Mehr Kaufkraft können sie nur dann haben, wenn Sie Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass es wieder Wachstum in unserem Land gibt und wir unsere Produktivität steigern. Nur mit diesen beiden Punkten können Sie etwas für die Menschen tun und mit nichts von dem, was Sie hier erzählt haben. Wir müssen die Deindustrialisierung in unserem Land stoppen. Da in der Industrie nach wie vor eine hohe Wertschöpfung erzielt wird, ist sie elementar wichtig. Sie ist übrigens auch für das Handwerk wichtig, Herr Sachtleben. Herr Bloem hat auch noch mal die Wichtigkeit des Handwerks erwähnt. Viele Aufträge in den Industrieregionen gehen an das Handwerk, an den Mittelstand. Die Deindustrialisierung muss gestoppt werden, und unser Land muss durch entsprechende wirtschaftliche Rahmenbedingungen wieder attraktiver werden. Es gab hier einmal einen Ministerpräsidenten, der hat gesagt: „Einfacher. Schneller. Günstiger." Dieses Blatt scheinen Sie offensichtlich mit zwei Löchern versehen und längst abgelegt zu haben. Einfacher, schneller, günstiger geht anders, meine Damen und Herren. Wenn ich mir ansehe, was Sie auf den Weg gebracht haben: Beim Vergaberecht sind Sie wieder halbherzig und klammern die Kommunen aus. Dann haben Sie ein Gleichberechtigungsgesetz auf den Weg gebracht, das nur Bürokratie und sonst gar nichts kennt. Dann haben Sie beim Gesetz zur Verbesserung der Agrarstruktur etwas auf den Weg gebracht, das zusätzliche Bürokratie für die Landwirtschaft bedeutet. Dann haben Sie die Förderpolitik nicht maßgeblich entrümpeln können. Meine Damen und Herren, Sie bringen es nicht fertig, die dringend notwendigen Veränderungen in diesem Land herbeizuführen. Statt über zusätzliche Feiertage zu diskutieren ich bin gespannt, ob der Kollege Tonne oder die Grünen recht behalten werden und was bei dieser Frage am Ende herauskommt; bei den UVN hat der Wirtschaftsminister, so wie ich es wahrgenommen habe, gesagt, es werde keinen zusätzlichen Feiertag geben, sollten Sie darüber reden, wie Sie der Wirtschaft wieder mehr Freiraum geben können, wie Sie Eigenverantwortung zurückverlagern können und wie Sie dahin kommen können, ihr wieder Luft zum Atmen zu geben, damit sie Freude am Investieren und Freude am Wirtschaften hat und damit wir wieder Wachstum in unserem Land haben. Sie müssen die niedersächsische Wirtschaft ihre Stärken ausleben lassen. Auch Herr Jäger hat Ihnen auf der Veranstaltung wichtige Dinge gesagt. Sie priorisieren nicht. Statt finanziell zu priorisieren, schaffen Sie sich Spielräume für die eigene Agenda, hat er gesagt. Sie machen eine Politik der maximalen Verschuldung und glauben, dass Sie damit unseren Staat retten können. Nein, wir haben kein Nachfrageproblem. Wir haben ein Angebotsproblem. Deswegen brauchen wir eine angebotsorientierte Wirtschaftspolitik. Fangen Sie an, die Rahmenbedingungen zu ändern! Fangen Sie an mit dem Bürokratieabbau! Fangen Sie damit an, der Wirtschaft wieder Freiheit zurückzugeben! Und hören Sie auf, über Förderung und Regulierung alles in unserem Land steuern zu wollen, sondern geben Sie der Wirtschaft die Freiheit zurück! Ändern Sie Ihren Kurs! Dann werden wir wieder erfolgreich sein. Vielen Dank.

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Martina Machulla CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes

Bitteschön! Auch Sie haben anderthalb Minuten. Herr Jahn, ich habe sehr wohl einen Vorschlag gemacht. Ich habe nämlich gesagt, es ist beabsichtigt, dass das Justizministerium Kriterien ausarbeitet und vorlegt, wie eine entsprechende Abwägung erfolgen soll. Das muss in der Tat noch erfolgen. Ich und meine Fraktion gehören aber nicht der Regierung an. Insoweit ist hier tatsächlich noch Arbeit offen. Hier einen Änderungsantrag zu stellen, halte ich in dieser Situation nicht für sinnvoll, weil man das nicht pauschal machen kann und in einem solchen Antrag nur stehen könnte, dass eine entsprechende Abwägung zu erfolgen hat. Das aber ist Gesetzeslage. Insoweit muss nichts geändert werden. Der nächste Redner kommt aus der SPD-Fraktion:

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Christian Meyer

Smart Grid mit Tempo und Akzeptanz: ein intelligentes Stromnetz für Niedersachsen

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Christian Schroeder GRÜNE

Vogelgrippe: Großställe in der Krise - Prävention und Resilienz verbessern

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! In diesen Wochen erleben wir wir haben es gerade ausführlich gehört eine Vogelgrippewelle, wie wir sie eigentlich nicht mehr erleben wollten. Natürlich wissen wir, was in der Vergangenheit gelaufen ist; das brauche ich jetzt nicht alles zu wiederholen. Aber wir sehen auch das hat die Ministerin sehr eindrücklich geschildert, dass wir alles daransetzen, dass diese Zahlen nicht weiter steigen. Das, was unsere Behörden und Institutionen aktuell machen, ist Schadensbegrenzung; das haben wir auch gehört. Ich habe weiterhin höchstes Vertrauen in unsere Ministerin, dass das funktionieren wird. Es gibt in dieser Situation aber verschiedenste Betroffenheiten, auf die ich hier eingehen möchte. Es wurde gut beschrieben auch Herr Kollege Leddin hat es gesagt: Die Veterinärämter bekämpfen das Symptom. Die löschen Brände, die an anderen Stellen ausgelöst wurden. Denn die eigentliche Ursache, meine Damen und Herren, liegt tiefer, und sie muss besprochen werden. Wir müssen uns ja, natürlich auch über die finanziellen Auswirkungen Gedanken machen. Wir müssen über die Entschädigungen sprechen. Das tun wir, und ich glaube, dass wir da dichter beieinander sind, als es hier dargestellt wurde. Ja, wir müssen bei alldem vor allem über das Leid der Tiere sprechen - in den Ställen, in den Wildvogelbeständen, aber auch bei den Hobbyhalterinnen und Hobbyhaltern: über das Leid der Tiere in den Ställen, weil sie so eng leben, dass eine Ausbreitung bei einem Ausbruch vorprogrammiert ist und damit auch das präventive Keulen von nicht erkrankten Tieren das ist leider so, über den Wildvogelbestand, weil Kraniche und andere Zugvögel im wahrsten Sinne des Wortes einfach tot vom Himmel fallen, und über die Rassegeflügel in privaten Haltungen Wassergeflügel wie Gänse, die genauso enorm unter der Aufstallpflicht leiden. Sie wissen sicherlich alle, wie es aussieht, wenn solche Tiere in Ställen ohne einen Teich leben müssen. Das ist keine schöne Sache. Niedersachsen hat mit die höchste Geflügeldichte in Europa. In manchen Ställen leben 20 000, 40 000, 60 000 Tiere. Laut DLG sind sogar Ställe mit über 100 000 Mastplätzen in Planung. Gerade Putenbestände natürlich mit deutlich weniger Tieren sind große Brutstätten nicht nur für das Virus selbst, sondern auch für dessen Weiterentwicklung. Je mehr Tiere, je enger sie stehen, desto schneller wandert das Virus, desto schneller verändert es sich. Diese Strukturen sind ein Risiko. Darüber müssen wir reden! Das kann ich doch nicht ignorieren und sagen: Die Ausbreitung ist kinderleicht zu erklären. - Das ist doch Quatsch! Die Natur ist doch nicht unser Feind! Herr Dorendorf, Sie haben gesagt: Dann müssen wir eben eine Lösung finden - alles abschießen! - Alle Kraniche vom Himmel holen, und dann haben wir keine Probleme mehr? Sorry, das geht zu weit! Dabei ist es natürlich wichtig, zu sagen: Das Problem ist selten bei den einzelnen Betrieben zu suchen. Das hat niemand hier getan. Das Problem ist eine Frage des Systems. Über Jahrzehnte ist die Größe der Ställe angestiegen. Wir haben uns auf Masse, auf maximale Auslastung ausgerichtet. Das ist ein System, das die Tiere leiden lässt, sodass es in der Krise immer schwieriger wird, zu unterscheiden, welches Tier krank ist und welches nicht. Wenn wir verhindern wollen, dass wir wie eben gesagt in jedem Jahr wieder aufs Neue über diese Bilder sprechen, über diese Zahlen, über die gleichen Dramen reden, dann müssen wir eben an die Ursachen. Dazu kommen wir. Wir brauchen weniger Enge. Wir brauchen weniger Stress. Wir brauchen weniger Hochleistungszucht. Wir brauchen mehr Platz für die Tiere. Wir brauchen robuste Linien und Strukturen, die nicht erst im Kontakt mit einem Virus zusammenbrechen. Dass die Vogelgrippe solche Auswirkungen hat, ist eine Tragödie. Lassen Sie uns also alles daransetzen, das Leid der Tiere einzugrenzen und Konsequenzen aus dem Gelernten zu ziehen! Ich glaube, was wir auch noch besprechen müssen, ist, wie wir solche Probleme miteinander angehen. Ich finde, wir als demokratische Fraktionen sind weit davon entfernt, wie bei Corona zusammenzustehen und gemeinsam an Lösungen für Probleme zu arbeiten. Wir werfen uns hier vor, dass einzelne Personen angeblich zu sehr zaudern und zögern. Das ist definitiv nicht der Fall. Lassen Sie uns zusammen an Lösungen arbeiten und vernünftig miteinander reden! Danke schön. Vielen Dank, Herr Kollege Schroeder.

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Christian Schroeder GRÜNE

Regulierung von Tierhandel und Tierbörsen - Tierwohl stärken, illegalen Handel eindämmen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Tierschutz ist in Niedersachsen seit 1997 Verfassungsauftrag und seit über 20 Jahren Staatsziel im Grundgesetz. Doch wir alle wissen: Ein Staatsziel allein schützt noch kein einziges Tier. Viel entscheidender ist es, dass wir den Mut haben, Lücken zu schließen und Missstände klar zu benennen, und den Vollzug so stärken, dass Tierschutz tatsächlich im Alltag ankommt. Schon 2021 haben weise Abgeordnete von CDU, SPD, FDP und auch Grünen hier in diesem Haus gemeinsam den Bund aufgefordert zu handeln. Die AfD hatte sich zu diesem Zeitpunkt schon zerlegt, deshalb war da keine gemeinsame Absprache möglich. ‑ Genau, da kann man ruhig mal klatschen. Das ist nicht nur ein „Schocker", Frau Hillberg, das ist auch crazy. Die GroKo und später auch die Ampel haben es leider nicht geschafft, das Tierschutzgesetz auf Bundesebene entsprechend zu novellieren. Da sich die EU nun aber bewegt, sollten auch wir wieder gemeinsam da anknüpfen, wo wir stehen geblieben sind. Der Handel mit Heim- und Wildtieren hat sich nämlich in den letzten Jahren dramatisch verändert. Früher fanden Tierkäufe in Vereinen, auf registrierten Börsen oder beim Züchter statt. Heute funktioniert das nicht mehr. Es reichen wenige Klicks, um das Tier anonym über das Internet zu vermitteln, oft ohne die Herkunft klar benennen zu können. Eine Kontrolle findet nicht statt. Plattformen werden zum Umschlagsplatz für Welpen, für Exoten, für illegal gehandelte und eingeführte Tiere. Diejenigen, die kriminelle Energie haben, nutzen diese Anonymität gezielt aus. Allein im Jahr 2023 wurden über 700 Fälle des illegalen Heimtierhandels dokumentiert. Das sind nur die Fälle, die überhaupt entdeckt werden. Tierheime und Kommunen berichten, dass diese Zahl in der Realität um ein Vielfaches höher sein dürfte. Dieses System ist nicht nur ein Problem des Tierschutzes, es ist auch ein Problem des VerbraucherInnenschutzes, des Artenschutzes und der öffentlichen Sicherheit, meine Damen und Herren. ‑ Danke schön. Wir beenden hoffentlich den anonymen Onlinehandel mit Haustieren. Wer ein Lebewesen verkauft, muss identifizierbar sein, ohne Wenn und Aber. Wir sorgen dafür, dass Plattformen Verantwortung übernehmen, bevor Anzeigen freigeschaltet werden. Wir machen Schluss damit, dass der Handel in dunkle Ecken wie die sozialen Netzwerke abwandern kann. Verlinkung von geprüften Anzeigen bleibt natürlich möglich, aber eigene, ungeprüfte Inserate sollen verboten werden. Das ist ein entscheidender Schritt gegen diesen Schwarzmarkt. Wir stärken außerdem die Verantwortung des Bundes, indem wir klar für die neuen EU-Regeln einstehen. Wir machen die Registrierung, die Rückverfolgbarkeit und die Kontrolle verpflichtend. Diese europäischen Maßnahmen sind ein großer Fortschritt, aber sie wirken nur, wenn wir sie national umsetzen und auch flankieren. Meine Damen und Herren, wir lassen Tierheime und Auffangstationen nicht alleine. Denn wer illegale Tiere beschlagnahmen will, muss auch wissen, wohin damit. Darum prüfen wir, wie eine verlässliche Grundfinanzierung aussehen kann und wo zusätzliche Unterbringungskapazitäten nötig sind, insbesondere für exotische Tiere. Unser Antrag ist kein Symbol, sondern ein umfassendes Paket für einen modernen Tierschutz. Er verbindet Tier-, Verbraucher- und Artenschutz und gibt den Behörden endlich die Instrumente, die sie seit Jahren einfordern. Ich bin sicher, dass wir im Ausschuss miteinander ins Gespräch kommen, wie damals eine gemeinsame Lösung finden und in wenigen Wochen hier gemeinsam einen Beschluss fassen können. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und ein schönes Wochenende. Vielen Dank, Herr Kollege Schroeder. -

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Michael Lühmann GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes und des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Die Landesregierung legt heute eine umfassende Novelle des niedersächsischen Polizei- und Ordnungsrechts vor, mit der die Polizei auf die Höhe der aktuellen Herausforderungen gebracht werden soll. Vorliegend haben wir eine, wie ich finde, gute und klare Reaktion auf gesellschaftliche Herausforderungen Stichwort „Femizide", auf polizeiliche Herausforderungen Stichwort „Datenmengen" und auch auf veränderte Bedrohungslagen: hybride Bedrohung, Kriminalität im digitalen Raum. Zudem finden sich neue technische Möglichkeiten zur Unterstützung von Polizeiarbeit, etwa Bodycams und intelligente Videokameras. So dynamisch die Veränderungen, so statisch oder gar enger umgrenzt sind dabei ausweislich Karlsruher Urteilen die zu beachtenden Freiheitsrechte von BürgerInnen, und so wichtig bleibt auch Prävention. In diesem Setting bleibt es immer eine Gratwanderung, Polizeirecht zu modernisieren. Das ist, glaube ich, ganz gut gelungen. Deshalb dies vorab ist es auch gut und richtig, dass die eingriffsintensiven neuen Mittel parallel wissenschaftlich evaluiert, Algorithmen kontrolliert und richterliche Vorbehalte installiert werden. Ich will wenige Punkte herausgreifen wir steigen ja erst ein und zuerst einen im Vorfeld kritisierten Punkt ansprechen: die biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung - das ist ein echtes Scrabble-Word. Das ist natürlich ein tiefer Eingriff. Umso klarer definiert sind hier die Hürden: hohe Eingriffsschwelle, gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben oder Terrorismus, RichterInnenvorbehalt. Wir reden hier hoffentlich über wenige Anwendungsfälle, die dann aber hohe Dringlichkeit haben. Bei alledem müssen wir uns fragen, wie stark hier die Einschränkung der Bürgerrechte ist, aber auch, wo eigentlich der bürgerrechtliche Gewinn liegt, wenn man einen Terroristen in einer großen Menschenmenge zehn Minuten später findet, weil Zielfahnder langsamer gefahndet haben als die KI, die selbst nur Hinweise gibt, sodass am Ende die Beurteilung wieder bei Menschen bleibt. Ich glaube, das ist der richtige Weg. Zum Zweiten: Wir bekämpfen Gewalt gegen Frauen. Die Einführung der elektronischen Fußfessel nach dem spanischen Modell die CDU ist ganz kurz vorm Ziel dann doch endlich unserer Regelung gefolgt ist ein wichtiger Schritt. Potenzielle Opfer können frühzeitig gewarnt und Daten der Täter auch gegen ihren Willen an die Täterarbeit übermittelt werden. Das ist nur ein Baustein, aber ein wichtiger. Ein Gewaltschutzkonzept im Bund muss folgen; Frauenhäuser müssen gestärkt werden und in der Debatte über Femizide müssen auch die frauenfeindlichen Motive dahinter benannt werden. Wir als Gesetzgeber können manches bewegen. Aber noch wichtiger ist, dass wir antifeministische Einstellungen bekämpfen und unsere Söhne zu Feministen erziehen. Zum Dritten: Ich blicke nach Oldenburg auf den tragischen, tödlichen Einsatz das irritiert Sie mit Sicherheit, an dessen Ende ein junger Mensch aus dem Leben gerissen wurde. Mein großes Mitgefühl weiterhin! Die Verhandlungen bleiben natürlich abzuwarten. Zugleich haben wir die Hinweise zu Bodycams ernst genommen. Diese müssen künftig automatisiert auslösen bei Waffeneinsatz, bei Einsatz unmittelbaren Zwangs und ein bürgerrechtlicher Gewinn und präventiver Ansatz zugleich auch auf Verlangen Betroffener. Wir wissen längst um das deeskalative Potenzial von Bodycams. Die Polizei schätzt die Rechtssicherheit, die Bodycams schaffen. Da haben wir alle, glaube ich, dazugelernt. Klar bleibt aber auch: Bodycams entfalten vor allen Dingen dann ihren Wert, wenn sie kommunikativ gut begleitet werden, und das Wort bleibt auch nach dieser NPOG-Novelle das wichtigste Mittel unserer Polizei. Zum Vierten: Wir leben im hybriden Krieg, auch wenn das in Teilen der Bundes-CDU nicht angekommen sein will. Aber in Niedersachsen ist das angekommen. Wir schaffen Rechtsgrundlagen und reden ja morgen noch darüber. Längst nicht alles, was wir im Bereich Polizei tun, steht hier im Gesetz. Taktische Einsatzkennzeichnung, die Schaffung eines Bürgerbeauftragten, auch zuständig für die Polizei, die Stärkung von Supervision im Polizeialltag und auch die Frage, wo ermittelt wird - alles wichtige Punkte, die wir noch bewegen werden. Bleibt zum Schluss: Wenn Rot-Grün es hinbekommt hat, das zu einen, dann wird es auch klappen, dass die CDU da mitmachen kann. Meine ganz herzliche Einladung! Wir haben das jetzt vorgelegt; Sie haben das ja in der letzten Regierung lange nicht hinbekommen. Wir freuen uns auf die Debatten.

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Grant Hendrik Tonne SPD

Erfolgreiche Wirtschaft in Niedersachsen sichern - verlässliche Grundlagen und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen gewährleisten gute Arbeitsbedingungen

Bitteschön, Herr Minister! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Hilbers, nachdem Sie sich eingangs so sehr über Plattitüden beschwert haben, habe ich den Eindruck, dass das bei kritischer Durchsicht Ihrer Rede moderat auf Sie zurückfallen könnte. Meine Damen und Herren, gegenwärtig sind wir mitten in einer tiefgreifenden Zeitenwende. Die politische wie auch die ökonomische Macht wird gerade weltweit neu verteilt. Das führt selbstverständlich auch dazu, dass wir in Europa, in Deutschland und auch hier in Niedersachsen unter Druck stehen. Das gilt insbesondere auch mit Blick auf unsere Zukunft als Industriestandort. Das alte Wirtschaftsmodell billiger Energieimporte und starker Exportorientierung, worauf wir uns jahrzehntelang verlassen konnten, funktioniert so nicht mehr. Für viele Unternehmen geht es jetzt um Planungssicherheit, stabile Lieferketten und faire Wettbewerbsbedingungen es ist auch unsere Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, übrigens gerade unter dem Eindruck dessen, was die USA wie auch China gerade machen und damit alles infrage stellen. Das heißt, wir müssen unseren Standort immer wieder neu ausrichten. Das ist ja das Entscheidende - nicht nach gestern zu rufen, sondern die Rahmenbedingungen anzunehmen und zu fragen: Was heißt das eigentlich für unsere Arbeit auf Landesebene, auf Bundesebene und auf europäischer Ebene? Ich glaube, das gelingt mit einer wirtschaftspolitischen Doppelstrategie: Wie gelingt es, kurzfristig Arbeitsplätze, Know-how und Strukturen zu sichern gerade in der Industrie und mittel- und langfristig die Chancen aufzugreifen, die sich aus einer transformierten Industrie ergeben? Dafür sind gemeinsame Antworten nötig, aber sie sind auch möglich - das ist das Entscheidende dabei. Die erste Antwort: Auch in einer transformierten Industrie haben die klassischen Industrien ihren Platz. Stahl wird gebraucht für neue Autos, neue Brücken. Chemie wird gebraucht für Arzneimittel, Halbleiter, Kunststoffe. Alles das wollen wir in Niedersachsen herstellen und verarbeiten - das gilt jetzt, und das gilt zukünftig. Zweitens: Wenn andere auf der Welt nicht länger nach den Regeln spielen, heißt das für uns: Wir dürfen nicht tatenlos zuschauen. Dafür braucht es im Zweifel mit Blick auf China auch Schutzzölle und garantierte Mindestabnahmen für eigene Produkte in Europa. Auch dafür müssen wir jetzt handeln und unsere Unternehmen und auch die Arbeitsplätze schützen. Drittens: Die Ansätze, die von der Bundesebene kommen, sind völlig richtig: der Investitions-Booster, die Dämpfung der Energiepreise, auch die konkreten Pläne für einen Industriestrompreis. Das ist ein guter Weg, der auch niedersächsischer Industrie hilft. Viertens: Das bedeutet auch für Niedersachsen, die Chancen zu ergreifen, indem wir zum Beispiel die Investitionen in die Infrastruktur umsetzen und einen Beitrag zu einem konjunkturpolitischen Turnaround leisten. Das machen wir mit den zusätzlichen Mitteln des Bundes. Das machen wir in erheblichem Maße auch mit zusätzlichen Mitteln des Landes. Allein im Bereich des Wirtschaftsministeriums werden 1,8 Milliarden Euro zusätzlich auf den Weg gebracht. Ich glaube, es ist eine wirklich historische Chance, auch zu sagen: Wir machen die Infrastruktur fit, wir nutzen das, um Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates zurückzugewinnen, und es lohnt sich. Fünftens: Es gehört auch dazu, dass wir hier miteinander klar sagen: Wir verzichten auf Dokumentations- und Bürokratiepflichten, wir bauen sie ab. - Lieber Kollege Hilbers, im Unterschied zu Ihrer Rede ist Niedersachsen genau an dieser Stelle Vorreiter. Ich empfehle Ihnen mal ein Gespräch mit Herrn Wildberger darüber, wie schwierig es zwischen Ankündigung und dem Finden von konkreten Umsetzungen tatsächlich ist. Niedersachsen hat hier geliefert, und Niedersachsen wird auch weiterhin liefern. Die sechste Antwort, die man geben kann und geben muss, ist, als Staat in den entscheidenden Bereichen auch attraktive Rahmenbedingungen zu setzen, zum Beispiel beim Thema Förderung von E-Mobilität, zum Beispiel beim verlässlichen Hochlauf von Wasserstoff. Das sind echte Zukunftsprojekte, die wir haben, bei denen wir in Niedersachsen allerbeste Chancen haben, gute Akzente zu setzen, Industrie zu stärken, Arbeitsplätze zu sichern und auch neue zu schaffen. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Transformation unserer Schlüsselindustrie wirklich gelingen kann. Dafür braucht es Kontinuität und Verlässlichkeit. Dazu gehört auch, dass wir Unternehmen, die sich bereits auf diesen Weg gemacht haben, unterstützen und ihnen auch weiterhin zur Seite stehen. Bei all diesen Themen, die ich aufgezählt habe, hat sich Niedersachsen in den letzten Wochen und Monaten aktiv und konstruktiv eingebracht: chemische Industrie, Automobil, Stahl, Verteidigungsindustrie - alle diese Themen. Ich darf an die jüngste Initiative aus Niedersachsen, auch von unserem Ministerpräsidenten, erinnern: Wie richten wir die Automobilindustrie mit pragmatischen Ansätzen, wie das umgesetzt werden kann, neu aus? Dass sich übrigens am Ende des Tages auch ein bayerischer Ministerpräsident entschlossen hat zu sagen: „Dieser niedersächsische Impuls ist ein richtiger", ist dabei auch noch mal ein gutes Signal. Deswegen gilt: Wenn man das in Summe zusammenfasst, dann kann man sehen, dass gerade an ganz vielen Stellen in den kritischen Bereichen, die wir haben, etwas in Bewegung ist und dass Impulse gesetzt werden. Ich würde mir wünschen, dass wir viel mehr als bisher auf diese Bewegung, die gerade durch niedersächsische Initiativen auch bundesweit erzeugt wird, setzen. Lassen Sie uns auf die Chancen blicken! Das hilft nämlich der Wirtschaft. Das hilft der Perspektive. Das dient der Sicherheit unserer Arbeitsplätze. Uns steht es gut zu Gesicht, wenn wir trotz aller Herausforderungen einen optimistischen Blick nach vorne richten und die Chancen für Niedersachsen aufgreifen. Vielen Dank.

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Delia Klages AfD

Wie wirkt sich der neue Hebammenhilfevertrag auf die geburtshilfliche Versorgung in Niedersachsen aus?

Frau Klages! Vielen Dank, Herr Minister Philippi, dass Sie sich so einiges vorstellen können, was die Lage im Bereich der Hebammenversorgung in Niedersachsen verbessern kann. In diesem Zusammenhang frage ich Sie: Sind Sie der Meinung, dass die Vergütung von Beleghebammen mindestens den Satz von freiberuflichen Medizintechnikern erreichen müsste? - Vielen Dank. Herr Dr. Philippi wird antworten. Bitteschön!

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Miriam Staudte

Vogelgrippe: Großställe in der Krise - Prävention und Resilienz verbessern

die wir hier heute führen. Miriam Staudte, Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Also: Die Wissenschaftler um Herrn Drosten befassen sich, meine ich, in einer Arbeitsgruppe gerade intensiv mit der Frage eines Zusammenhangs von Pandemien und Tierhaltung. Und sie meinen da unsere Tierhaltung. Also: Was können wir verbessern? Insofern, glaube ich, ist es für Niedersachsen und auch für Cloppenburg wichtig, dass wir uns mit diesen Fragestellungen und Erkenntnissen befassen. Ich möchte noch einmal deutlich machen: In der Vergangenheit ging es immer um Effizienz.

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Julia Retzlaff SPD

Bürokratieabbau in Zahnarztpraxen

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Bauer, wenn man machen will, wie Sie das hier so eindringlich und eindrücklich geschildert haben, dann muss der vorgelegte Antrag allerdings auch die Substanz dafür haben. Es tut mir leid, wenn ich das jetzt meiner Rede vorwegnehme und spoilere: Diese Substanz hat Ihr Antrag leider nicht. Konkrete Lösungen, lieber Herr Bauer, die Sie hier so blumig ankündigen oder auch mal im Antrag vorschlagen, sind leider von der Substanz her auf Basis dessen, was Sie im Antrag geschrieben haben, nicht herstellbar. Aber ich werde das gleich noch mal erläutern. Ich denke, zum Einstieg können wir sagen: Wir alle sind uns wirklich einig, dass die bürokratischen Belastungen in Zahnarztpraxen zu hoch sind und Zeitverluste für die Behandlung von Patienten oder Hemmnisse für Niederlassungen verursachen. Das Thema ist wichtig, und es betrifft viele weitere Bereiche der Gesundheits- und Sozialwirtschaft. Medizinisches Personal und Pflegepersonal verbringt täglich Stunden mit Dokumentationen und Verwaltungstätigkeiten, die nicht direkt der Patientenversorgung dienen und von dieser zeitlich abgehen. Eine Reduzierung der Bürokratie ist also dringend erforderlich. Da sind wir uns einig. Das betrifft in Bezug auf Zahnarztpraxen die Änderung zahlreicher Verordnungen und Gesetze, wie die Bundeszahnärztekammer in ihrem im Juni veröffentlichten Forderungskatalog an die Bundesebene auch adressiert hat. Was den vorliegenden Antrag betrifft, hatten wir im Ausschuss eine umfassende Unterrichtung durch das Gesundheitsministerium. Diese hat schnell deutlich gemacht, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, mit Ihrer Initiative inhaltlich doch sehr an der Oberfläche geblieben sind. Sie fordern die Landesregierung pauschal auf, „die Zahnarztpraxen von Bürokratie zu entlasten, damit diese sich wieder besser um ihre Patienten kümmern können". Viele bürokratische Pflichten entstehen jedoch nicht durch Landesvorgaben, sondern durch bundesrechtliche Regelungen und durch Beschlüsse der Selbstverwaltung. Das gilt es also sehr viel differenzierter als von Ihnen gefordert zu betrachten. Die zweite ebenso pauschale Forderung, „Hürden abzubauen, um die Neugründung und Übernahme bestehender Zahnarztpraxen zu erleichtern", ist ähnlich einzuordnen. Viele hemmende, zum Beispiel berufs- und kostenspezifische Regelungen sind nicht primär landesrechtlich zu lösen, sondern in der gemeinsamen Selbstverwaltung oder auf Bundesebene geregelt. Die dritte Forderung Ihres Antrags, „Praxisbegehungen nach dem MPG durch die Zahnärztekammer zu ermöglichen", ist dann zwar mal eine konkreter gefasste Forderung, dafür aber rechtlich nicht haltbar. Die Medizinprodukteüberwachung ist nach Bundesrecht zwar eine Aufgabe der Länder. Das Recht enthält aber keine Ermächtigung zur Übertragung dieser hoheitlichen Aufgabe an Dritte, auch nicht an Kammern. Zu Ihrer vierten Forderung an die Landesregierung, „die im Rahmen von Praxisbegehungen durch die Zahnarztpraxen zu erfüllenden Kriterien transparent und nachvollziehbar festzulegen", wäre es interessant gewesen, an welcher Stelle konkret noch einmal nachgebessert werden sollte, da Überwachungen nach einem bundeseinheitlichen Rahmenprogramm stattfinden und vorgegebene Verfahrensanweisungen haben. Diese Anweisungen sind in Formblättern veröffentlicht und frei zugänglich. Außerdem informiert die Gewerbeaufsicht die Praxen in der Regel vorab über Inspektionen und erforderliche Unterlagen. So könnte ich mit den beiden restlichen Forderungen fortfahren, aber ich denke, die Schwachstellen Ihres Antrages sind deutlich geworden. Er ist in weiten Teilen nicht ausgereift, und bis auf die fundierte und erhellende Unterrichtung durch das Gesundheitsministerium im Ausschuss im letzten Jahr haben Sie als antragstellende Fraktion auch keine weitere inhaltliche Auseinandersetzung angestoßen. Der Antrag lag also, wie Sie selber sagen, anderthalb Jahre in der Schublade. Wir waren dann doch verwundert, dass er in der letzten Woche im Ausschuss wieder auf die Tagesordnung gekommen ist und in der vorliegenden Form darüber abgestimmt werden sollte. Es hätte interessant sein können, sich zum Beispiel die Vorschläge, die die Bundeszahnärztekammer im Juni 2025 vorgelegt und an die Bundesebene adressiert hat, noch einmal anzuschauen und inhaltlich doch noch einmal tiefer einzusteigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, kurzum: Ihr Antrag stellt zwar eine Diagnose, geht dann aber nicht in die Differenzierung über. Auf diesem Stand sind weder Überweisungen noch Therapien möglich. Wir bleiben also bei unserem Ausschussvotum: Ablehnung. Herr Bauer, eine Sache kann ich mir nicht verkneifen: Sie sagten, wenn wir dem Antrag nicht zustimmen, dann sollten wir doch einen konkreten Vorschlag mit Zuständigkeiten und Fristen unterbreiten. Ich muss Ihnen sagen: Ja, so sollte normalerweise ein Antrag aussehen. Ihr Antrag erfüllt dieses Kriterium aber in keiner Weise. Wir sind immer bereit, gute Initiativen gemeinsam zu erarbeiten, aber nicht auf einer solch inhaltsleeren Basis. Danke schön.

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Dr. Kathrin Wahlmann

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes

Herzlichen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! An die Verfasser des Gesetzentwurfs: Da haben Sie mal wieder einen schönen Gesetzentwurf für Ihre eigene Bubble geschrieben. Er geht allerdings an der Realität vorbei. Uns eint der Wunsch, dass auch diejenigen Personen, die bei uns im Justizvollzug untergebracht sind und die entweder im Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben, oder eine Freiheitsstrafe verbüßen, vor Übergriffen geschützt sind. Uns eint auch der Grundsatz, dass Frauen und Männer im Justizvollzug getrennt voneinander untergebracht werden. Es zeugt jedoch von grober Verkennung der Realität, zu fordern, dass bei Vorschriften, die auf das Geschlecht Bezug nehmen, grundsätzlich nur das bei der Geburt festgestellte biologische Geschlecht maßgeblich sein soll. Selbst Sie werden nicht leugnen können, dass es Neugeborene gibt, bei denen die Ärztin oder der Arzt unmittelbar nach der Geburt nicht mit Sicherheit feststellen kann, ob es ein Junge oder ein Mädchen ist. Und selbst Sie werden nicht leugnen können, dass es Personen gibt, die bereits eine Geschlechtsumwandlung haben durchführen lassen und zum heutigen Zeitpunkt sowohl von den Geschlechtsmerkmalen als auch vom Erscheinungsbild her ganz eindeutig einem anderen Geschlecht zuzuordnen sind als bei ihrer Geburt. Wissen Sie, zu was es führt, wenn Sie das zu Ende denken? Sie wollen dann zum Beispiel allen Ernstes Männer in unsere JVA für Frauen in Vechta einweisen lassen. Das kann doch wohl nicht Ihr Ernst sein! Das machen wir nicht mit. Auch ich kenne den Fall des wegen Volksverhetzung und einer ganzen Latte anderer Straftaten verurteilten Rechtsextremen, der sich als Frau hat eintragen lassen und damit versucht hat, in einem Frauengefängnis in Sachsen unterzukommen. Solche Personen wollen wir selbstverständlich nicht im niedersächsischen Frauenvollzug. Wir haben Vorkehrungen getroffen, damit solche Fälle bei uns nicht vorkommen. Anders als Sie, die sich allein an einer fragwürdigen Ideologie orientieren, wählen wir eine praxisorientierte, pragmatische Lösung. Unser Maßstab ist dabei das Grundgesetz. Unser Maßstab ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines jeden Menschen. Unser Maßstab ist die Menschenwürde. Mein Haus erarbeitet derzeit einen Gesetzentwurf, der ganz klar regelt, wie mit Gefangenen zu verfahren ist, deren äußere Geschlechtsmerkmale von denjenigen des eingetragenen Geschlechts abweichen oder die den Eintrag „divers" aufführen. Frau Dr. Wahlmann, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordnete Jahn zu? Nein, das lasse ich nicht zu. Dann darf ich in diesem Zuge um ein bisschen mehr Aufmerksamkeit und mehr Ruhe im Saal bitten. - Sie haben wieder das Wort. In solchen Fällen entscheidet die Anstaltsleitung unter Berücksichtigung bzw. Abwägung der Umstände des Einzelfalls. Kriterien dafür sind unter anderem das äußere Erscheinungsbild des oder der Gefangenen, Individualrechte Dritter, die Bedürfnisse und die Persönlichkeit des oder der Gefangenen und die Sicherheit der Anstalt. Im Klartext: Wenn andere Gefangene oder die Sicherheit der Anstalt gefährdet wären, wird eine Person mit vom Eintrag abweichenden Geschlechtsmerkmalen nicht in der zunächst vorgesehenen Anstalt untergebracht. Gleichzeitig berücksichtigt die Anstalt aber auch die Persönlichkeit und die Sicherheit des oder der betroffenen Gefangenen. Wir werden also auch keine Gefangene, die den Umwandlungsprozess zur Frau schon fast vollendet hat, in einer Männeranstalt unterbringen, wenn ihre Sicherheit dort gefährdet wäre - vorausgesetzt, die Rechte anderer Gefangener oder die Sicherheit der Anstalt sind nicht als überwiegend zu bewerten. Sie sehen: Wir nehmen eine wohlausgewogene Abwägung vor. Denn auch wenn es nicht in Ihr Weltbild passen mag: Bei diesen wenigen Einzelfällen verbietet sich eine Einteilung nach Schema F. Wir werden niemanden sehenden Auges der Gefahr von Mobbing, von körperlichen und sexuellen Übergriffen aussetzen. Das gebietet schon die Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern. Das gilt für Transgendergefangene genauso wie für Gefangene, die sich eindeutig einem Geschlecht zuordnen lassen. Alle ich betone: alle Gefangenen haben die gleichen Rechte und die gleichen Pflichten. Freiheitsentzug bedeutet nicht den Entzug der Würde. Wer seine Strafe verbüßt, bleibt ein Mensch mit Rechten, mit einer Identität, mit einem Anspruch auf Respekt. Von rechten Aktivisten, die meinen, sie könnten das Gesetz ad absurdum führen, lassen wir uns dabei nicht auf der Nase herumtanzen. Ich bitte Sie daher, den Gesetzentwurf der AfD abzulehnen. Vielen Dank. Frau Dr. Wahlmann, auf Ihre Rede gibt es eine

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Olaf Lies SPD

Entwurf eines Gesetzes zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge - Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages

ist wichtig. Ich bin mir sicher, dass das erfolgen wird. Das bringt mich zu dem Punkt, über den Achten Medienänderungsstaatsvertrag zu sprechen. Er reformiert das ist einer der Punkte das Verfahren zur Beitragsfestsetzung. Ziel ist ein fairer, nachvollziehbarer Mechanismus, der Unabhängigkeit sichert und, ehrlich gesagt, auch politische Blockaden erschwert. Zugleich wissen wir leider schon jetzt: Der Staatsvertrag wird mangels Zustimmung aller Länder so nicht in Kraft treten. Das ist für mich das Problem. Das ist kein gutes Signal. Es stimmt mich sehr sorgenvoll, wenn es unter Demokraten nicht gelingt, hier zu einer Position zu gelangen, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine auskömmliche Finanzierung sichert und ihm damit auch die verfassungsgemäßen Möglichkeiten eröffnet. Das muss doch der Anspruch der Länder sein, wenn es darum geht, sich zu verständigen. Machen wir uns nichts vor, liebe Kolleginnen und Kollegen: Die politischen Mehrheitsverhältnisse in den Ländern können sich ändern. Sie können sich sogar hinein in eine schwierige Situation bewegen, was noch deutlicher macht, in welch schwieriger Situation der öffentlich-rechtliche Rundfunk steckt. Deswegen ist es umso wichtiger, dass wir als Niedersächsischer Landtag deutlich machen: Wir stehen zu einem auskömmlich finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Niedersachsen war und ist bereit, sich seiner Verantwortung zu stellen und das System der Beitragsfestsetzung zu reformieren, um die funktionsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dauerhaft zu gewährleisten. Denn das wissen wir doch auch ohne eine auskömmliche Finanzierung kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine wichtigen Aufgaben zukünftig nicht ausreichend wahrnehmen. Um auch das klar zu sagen: Alle Verantwortlichen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind gefordert, mehr Mut und mehr Tempo bei den notwendigen Reformen an den Tag zu legen. Daran werden sie auch weiterhin von uns gemessen, und sie werden auch in die Pflicht genommen. Meiner Überzeugung nach ist es ein enorm wichtiges Zeichen, dass wir mit dem heutigen Beschluss in diesem Parlament deutlich machen: Niedersachsen will den öffentlich-rechtlichen Rundfunk modernisieren und für die Zukunft strukturell und finanziell gut aufstellen. Denn wir brauchen eben auch ein starkes öffentlich-rechtliches Medienangebot in unserem Land, liebe Kolleginnen und Kollegen. Aber auch das will ich sagen: Das ist nur ein Teil der Lösung. Wir brauchen auch starke private Medienhäuser. Wir brauchen auch Rundfunkanbieter, die privat sind. Und beides ist längst kein Gegensatz mehr. Auch Verlage und private Rundfunkanbieter haben erkannt, dass es um weit mehr als diese alte Konkurrenzformel „privat gegen öffentlich-rechtlich" geht. Öffentlich-rechtliche und private Anbieter stehen doch vor derselben Herausforderung. Es sind vor allem große, überwiegend ausländische Plattformkonzerne, die Aufmerksamkeit und Werbeeinnahmen absaugen und dabei wenig Rücksicht auf unsere liberale Demokratie nehmen und das dürfen wir nicht unterschätzen sie damit auch bewusst schwächen. Konzerne bestimmen mit ihren Geschäftsmodellen, welche Inhalte sichtbar werden. Konflikte, Hass, Häme, Polarisierung versprechen längere Nutzungszeiten und werden deshalb von den Algorithmen nach oben gespielt. Ich habe gerade gesagt: Der alte Gegensatz „öffentlich-rechtlich gegen privat" ist längst aus der Zeit gefallen. Beide sitzen mit Blick auf die Tech-Konzerne in einem Boot. Mit beiden habe ich in den letzten Monaten zahlreiche Gespräche geführt. Dabei ist deutlich geworden: Die Sorgen um die Meinungsbeeinflussung und die Schwächung unserer Demokratie nehmen selbstverständlich auch in den Verlagen und Medienhäusern weiter zu. Unser Ziel ist eine vielfältige Medienlandschaft. Dazu gehören eben beide: die öffentlich-rechtlichen und die privaten Angebote. Mit den Staatsverträgen schaffen wir auch mehr Raum für eine Kooperation zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Anbietern. Ich werde diesen Prozess aktiv begleiten und die niedersächsischen Akteure beider Seiten zusammenbringen. Dazu werde ich nach einer Reihe von Vorgesprächen zu Beginn des kommenden Jahres zu einem medienpolitischen Dialog einladen. Gemeinsam können wir besser ausloten, wo Synergien liegen und wie wir die Qualität sichern und damit unsere demokratische Gesellschaft stärken. Eingangs, liebe Kolleginnen und Kollegen, habe ich gesagt, es gehe um viel mehr. Deshalb rate ich uns allen dazu, wieder ein bisschen mehr das Große und Ganze in den Blick zu nehmen gerade in der Medienpolitik und uns nicht im Klein-Klein zu verkämpfen. Diese Reformen gelingen nur, wenn Demokratinnen und Demokraten miteinander kompromissfähig bleiben. Wenn wir uns in der Medienpolitik blockieren, stärkt das genau diejenigen, die die seriösen Medien verächtlich machen wollen. Wer dauerhaft in Richtung der unabhängigen Medien Zweifel sät, arbeitet bewusst oder unbewusst an der Aushöhlung unserer Demokratie. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Jugendschutz, Auftrag, Struktur und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehören zusammen. Es geht darum, dass die Menschen in unserem Land auch morgen noch zuverlässige und vielfältige Informationen erhalten, auf deren Grundlage sie sich eine Meinung bilden können und gut informiert entscheiden können - im Betrieb, im Netz und an der Wahlurne. Das ist die zentrale Grundlage unserer Demokratie. Dafür brauchen wir vielfältige Medien mit starken Journalistinnen und Journalisten. Eine wesentliche Säule ist eben der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Die drei vorliegenden Gesetzentwürfe leisten dazu aus meiner Sicht einen wichtigen Beitrag. Ich bitte darum, dass wir Sie demokratisch breit unterstützen. Vielen Dank. Vielen Dank,

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Annette Schütze SPD

23. Eingabenübersicht

für die Fraktion der SPD Frau Kollegin Schütze. Bitteschön! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir empfehlen der Landesregierung, sich intensiv mit diesem Anliegen auseinanderzusetzen. Für den 8. März als gesetzlichen Feiertag haben wir große Sympathien. In der öffentlichen Anhörung das habe ich auch dem NDR gesagt wurden viele überzeugende Argumente vorgetragen. Die Gleichstellung Frau Bode hat es gesagt von Frauen und Männern ist ein zentrales Anliegen unserer politischen Arbeit. Deshalb spricht vieles für diese Petition. Aber für einen weiteren Feiertag in Niedersachsen müssen die politischen und vor allem auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen passen. Deshalb sollte die Landesregierung abwägen, ob und, wenn ja, wann der richtige Zeitpunkt für eine solche Initiative gekommen ist. So ist auch unser Koalitionsvertrag zu lesen. Unser Votum „Erwägung" hat Frau Bode als schwammig bezeichnet. Das finde ich nicht. Wir bitten nämlich darum, den Dialog mit den gesellschaftlichen Akteuren aufzunehmen, um zu prüfen, ob, wie und wann der 8. März als zusätzlicher Feiertag eingeführt werden kann. So ist unser Votum „Erwägung" zu verstehen. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Schütze. -

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Nicolas Mülbrecht Breer GRÜNE

23. Eingabenübersicht

für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Mülbrecht Breer. Bitteschön! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich las neulich in der Ostfriesen-Zeitung: „Bekommt Ostfriesland einen weiteren Feiertag?" Liebe Ostfriesinnen und Ostfriesen, wenn ein Feiertag kommt, dann gilt dieser für ganz Niedersachsen und nicht nur für Ostfriesland. Kommen wir nun von den Ostfriesen zu den Bayern. Wie erklären wir dem starken Bundesland mit den meisten Feiertagen, dass dies vermeintlich der Wirtschaft schadet? Sehr geehrte Damen und Herren, Artikel 3 Abs. 2 unserer Verfassung lautet: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Ein gesetzlicher Feiertag, ähnlich wie der 1. Mai, kann auf die bestehende Ungleichheit aufmerksam machen, setzt ein deutliches Zeichen, dass Gleichstellung ein gesellschaftlich wichtiges Thema ist, und erhöht die Sichtbarkeit in Medien, Schulen und Institutionen. Kurzum: Der Tag bietet Anlass, Fortschritte und bestehende Probleme sichtbar zu machen. Herr Kollege Breer, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage: des Kollegen Holsten. Möchten Sie dem entsprechen? Nein. Ich möchte gerne fortfahren. Bitteschön! Fahren Sie fort. Sehr geehrte Damen und Herren, es gibt einen immer breiteren internationalen Konsens darüber, dass die Ungleichheit von Einkommen und Vermögen in vielen Ländern Niveaus erreicht hat, die zu einem Problem für Wirtschaft und Gesellschaft geworden sind. Von dieser Lücke sind insbesondere Frauen betroffen. Die Lücke zwischen Frauen und Männern ist nach wie vor gravierend: bei der Bezahlung, bei der Care-Arbeit, bei der Gesundheitsversorgung, bei Alterseinkünften, bei geschlechtsspezifischer Gewalt. Der individuelle soziale und wirtschaftliche Schaden ist an dieser Stelle deutlich. Wir haben in unserem rot-grünen Koalitionsvertrag die Prüfung eines weiteren weltlichen gesetzlichen Feiertages festgeschrieben. Im Rahmen der Petition des Landesbezirksfrauenrates ver.di Niedersachsen-Bremen kommen wir diesem Prüfauftrag nach, und wir nehmen dieses Anliegen auch sehr ernst. Vielen Dank an dieser Stelle an die Petentinnen und Petenten! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Stephan Bothe AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes

Aber selbstverständlich. - Herr Bothe, was können Sie Erhellendes Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen, Herr Kollege Bajus. Vielleicht können Sie mich erhellen. Ist es richtig, dass Sie soeben gesagt haben, dass Transfrauen Männer sind? Herr Bothe, ich habe nicht gesagt, dass Transfrauen Männer sind, sondern Sie haben nicht zugehört.

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Dr. med. vet. Ingo Kerzel AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Für die AfD-Fraktion ist klar: Diesen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes lehnen wir ab - ausdrücklich und aus guten Gründen. Er setzt weitere umfangreiche Pflichten auf kommunaler Ebene fest, ohne die Realisierbarkeit, die Kosten und den tatsächlichen Nutzen für die Menschen im Land belastbar zu belegen. Statt praktischer Hilfe entsteht vor allem mehr Planungs- und Berichtsbürokratie. Worum geht es? Bundesseitig verpflichten das Wärmeplanungsgesetz und das Bundes-Klimaanpassungsgesetz alle Länder, Wärmepläne flächendeckend einzuführen und Klimaanpassung systematisch zu betreiben. Für Kommunen bedeuten diese Vorgaben enge Fristen und einen dauerhaften Fünf-Jahres-Takt zur Überprüfung und Fortschreibung der Pläne - ein permanenter Planungsbetrieb, dessen Umsetzung und Wirksamkeit offenbleiben. Mit der vorliegenden Novelle weitet die Landesregierung jetzt die Pflicht zur Wärmeplanung über die bisherigen Mittel- und Oberzentren hinaus auf die übrigen Gemeinden aus. Zugleich werden Übergangs- und Vereinfachungsregeln versprochen: Mehrere Gemeinden dürfen ihre Wärmeplanung gemeinsam aufstellen. Doch auch vereinfachte Verfahren binden Personal- und Haushaltsmittel, die vielerorts nicht vorhanden sind. Diese Ausdehnung der Pflicht wird den Kommunen als Entlastung verkauft, bedeutet in der Praxis aber zusätzliche Lasten. Zu den Kosten: Bis 2040 stellt das Land für die Erstellung und Fortschreibung der Wärmepläne insgesamt 46 Millionen Euro bereit. Alles in allem ist von 60 Millionen Euro für die Wärmeplanung die Rede. Alle Summen zeigen: Wir sprechen nicht über eine einmalige Planungsaufgabe, sondern über eine auf Dauer angelegte Kostenlawine. Inhaltlich schreibt der Entwurf einen umfangreichen Katalog vor: Risiko- und Bestandsanalysen, ein Monitoringregime und anderes. Das mag auf dem Papier schlüssig wirken, verschärft aber den Bürokratieaufwand erheblich. Unser Fazit: Dieser Entwurf ist ein Planungsgesetz, das Pflichten ausweitet, Kosten verstetigt und Bürokratie vermehrt, ohne die praktische Umsetzbarkeit und Wirksamkeit zu sichern. Wer den Kommunen wirklich helfen will, sorgt für eine belastbare, dauerhafte Konnexitätsfinanzierung, für realistische Fristen und mehr Freiräume statt Detailvorgaben, für Priorität echter Umsetzungsmaßnahmen vor ständig neuen Konzeptzyklen. Deshalb appellieren wir an Sie, meine Damen und Herren: Stellen Sie sich an die Seite der Kommunen, die Leistung bringen müssen und dafür Verlässlichkeit brauchen! Lehnen Sie diesen Gesetzentwurf ab! Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung kommt von der Fraktion der CDU:

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Christian Calderone CDU

Möglichkeiten der Einziehung bei Strafverfahren optimieren - Zentralstelle zur Vermögensabschöpfung in Niedersachsen einrichten

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Blick auf die Straßen und Plätze rund um den Landtag zeigt, dass wir uns der Advents- und Weihnachtszeit nähern. Diese Zeit ist bekanntlich grundsätzlich geprägt durch immer wiederkehrende Rituale, schöne Geschichten und eine insgesamt heimelige Stimmung. Wenn ich mir jedes Jahr die Lageberichte der Justizministerin und Innenministerin anschaue, dann kommt ein ganz ähnliches Gefühl in mir auf: Das jährliche Ritual einer Pressekonferenz zu Lagebildern, schöne Geschichten, wiederkehrende Rituale, aber wenig Ergebnis. Zunächst einmal bin ich aber beiden Ministerinnen dankbar, dass sie den Bemühungen des grünen Koalitionspartners widerstehen, das Thema Clankriminalität nicht in den Mittelpunkt zu stellen und nicht über das Lagebild Clan zu sprechen. Die Grünen sind ja der Auffassung, schon das sei rassistisch. Wir teilen diese Auffassung deswegen nicht, weil es wichtig ist, die Dinge klar beim Namen zu benennen. Insbesondere in der Clankriminalität haben wir es eben mit arabischen und türkischen Familienclans zu tun, die als Clan kriminell sind. Das unterscheidet diese Kriminalitätsform von vielen anderen Formen. Damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, endet es aber auch. Denn die Erzählungen auf der Pressekonferenz reichen nicht darüber hinaus. Es wird der Eindruck vermittelt, in Niedersachsen sei bei der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Clankriminalität alles gut. Das Gegenteil ist der Fall, meine sehr verehrten Damen und Herren. Nichts ist gut! Anders als in der Bibel, die über Weihnachten berichtet, fehlt mir hier der Glaube, dass die Geschichte, die dort erzählt wird, richtig ist, und ich habe das Wissen, dass es tatsächlich nicht funktioniert. Sogar die Landesregierung gesteht in ihrem jüngsten Lagebild OK ein, dass die Organisierte Kriminalität in Niedersachsen im vergangenen Jahr einen Gewinn von 27 Millionen Euro erzielt hat. Meine Damen und Herren, das sind nur die Straftaten, die den Ermittlungsbehörden bekannt geworden sind, also nur die Spitze eines sehr, sehr großen Eisberges und nur ein kleiner Bruchteil dessen, was in Niedersachsen auf niedersächsischen Straßen, in niedersächsischen Hinterhöfen stattfindet. Aber von diesen 27 Millionen Euro Gewinn, die zumindest bekannt geworden sind, sind nur 7,5 Millionen Euro durch den Staat abgeschöpft worden. Das ist weniger als ein Drittel: 27,7 %. Der Bund schätzt, dass die Organisierte Kriminalität jährlich 1 Milliarde Euro Gewinn in Deutschland erzielt. Auch daran ist erkennbar, dass diese 27 Millionen Euro, die in Niedersachsen bekannt geworden und ermittelt worden sind, weit entfernt von den tatsächlich erzielten Gewinnen liegen. Wir müssen aufpassen, dass die Botschaft dieser Zahlen nicht lautet: Verbrechen lohnt sich. Deswegen sind diese Pressekonferenzen so realitätsfern, und deswegen ist unser Antrag aus meiner Sicht so wichtig. Bevor das Totschlagsargument kommt „Die CDU wendet sich mit diesem Antrag gegen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Justizbehörden", (Ulf Prange 'SPD': So ist es ja leider! - Gegenruf von André Bock 'CDU': Herr Prange muss darüber doch selber lachen! ‑ sehen Sie, Herr Prange, das ist so durchsichtig bei Ihnen, dass ich es schon antizipieren kann, will ich sagen: Es geht eben nicht um die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Staatsanwaltschaften und bei den Polizeibehörden, sondern es geht darum, dass die Strukturen und die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden müssen. Trotz einer Steigerung des abgeschöpften Vermögens von 2023 zu 2024 bleibt die abgeschöpfte Summe lächerlich gering. Wir können uns die Signale in die Bevölkerung nicht erlauben, dass Clans und organisierte Kriminelle in der Lage sind, die Früchte ihres kriminellen Tuns weitgehend zu behalten. Und noch weitgehender: Wir können uns die Signale in die Clans nicht erlauben, dass die Wahrscheinlichkeit, die Früchte des kriminellen Tuns abzuschöpfen, bei unter einem Drittel der ermittelten Fälle liegt, was in Anbetracht der Gesamtzahl der Fälle, also inklusive Dunkelfeld, gänzlich marginal ist. Das Signal muss vielmehr lauten, dass alles eingezogen wird, was kriminell erworben wurde: Immobilien Häuser, Schmuck, Aktien, und das im In- und Ausland. Meine Damen und Herren, was ist also erforderlich? Wir brauchen erstens organisatorische Maßnahmen, die die Landesregierung hier in Niedersachsen selber leisten kann. Deswegen fordern wir in unserem Entschließungsantrag die Schaffung einer Zentralstelle Vermögensabschöpfung bei der Staatsanwaltschaft. ‑ Wie in Bayern, Frau Kollegin, die können es nämlich. Wir haben die Situation, dass die Staatsanwaltschaften hier in Niedersachsen gänzlich überlastet sind das wissen wir gemeinschaftlich und trotz hohen Engagements der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte kaum in der Lage sind, den Arbeitsanfall zu bewältigen. Da konzentriert man sich richtigerweise natürlich erst einmal auf die Hauptsache. Oftmals bleibt die Vermögensabschöpfung ein bisschen dem Arbeitsanfall an sonstigen Fällen geschuldet. Deswegen brauchen wir eine Zentralstelle, die nur das tut, die nur Vermögen aus kriminellen Handlungen abschöpft. Das hat auch mit einer Bündelung der Fachkompetenz zu tun. Insbesondere diese Bündelung der Fachkompetenz brauchen wir, weil es nicht nur darum geht, Vermögen im Inland abzuschöpfen, sondern weil es auch darum geht, Vermögen im Ausland abzuschöpfen. Wir haben uns das als Arbeitskreis Recht der CDU-Landtagsfraktion in Bayern angeschaut. Die Bayern sind mit ihrer Zentralstelle, die in Bamberg angesiedelt ist, sehr erfolgreich, insbesondere was die Abschöpfung von Vermögen im Ausland anbelangt. Wenn wir über Clankriminalität und damit über arabische und türkische Familienclans reden, dann liegt es nahe, dass die Früchte dieses kriminellen Tuns oftmals ins Ausland transferiert werden. Es braucht Spezialisten dafür, um diese Vermögensgegenstände aus kriminellem Tum im Ausland wirklich abzuschöpfen. Zweitens. Wir brauchen eine umfassende Neugestaltung der Zugriffsmöglichkeiten des Staates auf Vermögenswerte aus kriminellen Handlungen und/oder aus unklarer Herkunft. Das kann die Landesregierung nicht selbst leisten, das kann sie aber beim Bund befördern. Das ist eine alte Forderung, aber bisher noch nicht hinreichend gelöst, auch wenn es zum Glück gewisse Ansätze auf Bundesebene gibt. Wir brauchen eine echte Umkehr der Beweislast über die Gesetzesnovelle aus 2017 hinaus, wie es auch andere europäische Länder und damit auch andere freiheitlich-demokratische Rechtsstaaten in Europa leisten. Wir brauchen auch eine echte Transparenz der Finanzströme. Deutschland ist das europäische Paradies für Geldwäsche, meine sehr verehrten Damen und Herren, weil es nirgendwo in Europa so einfach ist, Geld zu waschen. Dies beginnt bei der ganz simplen Durchsetzung der Bon-Pflicht in den Geschäften, in den Restaurants und auf den Märkten und endet mit einer wirklich schlagkräftigen Finanzermittlungsbehörde. Datenschutz darf eben nicht Täterschutz werden, meine sehr verehrten Damen und Herren. Deswegen müssen wir die Finanzströme transparent ermitteln und aufklären. Drittens. Organisierte Kriminalität verlagert sich zunehmend ins Internet und nutzt kryptisierte Nachrichten. Der Staat muss technisch bei der Überwachung und Entschlüsselung mithalten können. Er braucht also rechtliche Kompetenzen und Speicherungsmöglichkeiten für die Datenverbindungen. Diese müssen im Übrigen radikal verbessert werden. Es kann nicht sein, dass deutsche Ermittlungsbehörden gerade im Bereich von Cybercrime und organisierter Cybercrime auf die Daten ausländischer Ermittlungsbehörden angewiesen sind, weil wir das nicht selbst ermitteln wollen, aber fröhlich auf das zugreifen, was andere Behörden in Europa oder in den USA ermitteln. Diese Daten waren oftmals die Grundlage für Ermittlungserfolge in Deutschland - nicht die Erhebung eigener Daten. ‑ Auch mit der Nutzung von Palantir. Das alles hat nicht nur Komponenten in der inneren Sicherheit und bei der Durchsetzung von Recht und Ordnung sowie der Stärkung des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungsfähigkeit unseres Staates. Das alles dient im Übrigen auch der Bekämpfung des internationalen Terrorismus, insbesondere des islamistischen Terrors weltweit. Denn wir haben Erkenntnisse, dass insbesondere clankriminelle Gewinne zur Finanzierung des islamistischen Terrors mit herangezogen werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Handlungsdruck ist immens, die Untätigkeit der Landesregierung tatsächlich auch. Deswegen muss Vermögensabschöpfung Standard in Deutschland und in Niedersachsen werden und darf nicht die Ausnahme bleiben. Die Landesregierung darf die Vorstellung der Lagebilder nicht zum Anlass nehmen, in Eigenlob zu triefen meine Oma hat immer gesagt: „Eigenlob stinkt", sondern sie muss das zum Anlass nehmen, um aufzuhören zu reden und anzufangen zu handeln. Wir brauchen eine umfassende Vermögensabschöpfung nicht nur für die Surrogate, sondern auch für die Folgesurrogate kriminellen Tuns. Das erreichen wir, wenn Sie alle unserem Entschließungsantrag zustimmen. Herzlichen Dank. Die nächste Wortmeldung: aus der Fraktion der SPD der Kollege Jan Schröder.

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Jens Nacke CDU

Entwurf eines Gesetzes zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge - Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages

Vielen Dank, Herr Ministerpräsident, dass ich die Möglichkeit erhalte, eine Zwischenfrage zu stellen. Ich möchte Sie fragen, ob Sie es richtig finden, dass erhebliche Teile der Beiträge, die von Niedersächsinnen und Niedersachsen entrichtet werden, zur Finanzierung von Radio Bremen verwendet werden und dafür im Gegenzug Angebote, die in Niedersachsen produziert werden, eingestellt werden müssen. Sehr geehrte Frau Präsidentin!

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André Bock CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes und des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Also nochmals: Erstens. Mit diesem Entwurf wenn er denn am Ende so rausgehen sollte, was ich nicht hoffe wird Niedersachsen nicht das modernste Polizeirecht Deutschlands bekommen. Herr Lühmann, schauen Sie sich die CDU- oder CSU-geführten Bundesländer genau an: Dort gibt es wirklich innovatives, modernes Polizeirecht. Auch Berlin habe ich gerade erwähnt: Was machen wir eigentlich im Cyberbereich, bei Kryptowährungen etc.? Das ist moderne Polizeiarbeit in der Zukunft. So müssen wir rechtlich aufgestellt sein. Sie springen da viel zu kurz. Zweiter Punkt: Sie halten uns vor Stichworte „hybride Kriegsführung", „Drohnen", dass wir auch da als Union im Bund nicht vorankämen. Ich erinnere nur an unsere Debatte - ich habe das Thema hier schon vor über einem Jahr platziert, nämlich zu den Haushaltsberatungen im Innenausschuss 2024. Da habe ich die Ministerin genau zu dem TOP gefragt: Frau Ministerin, warum stellen Sie eigentlich nicht auch Mittel und auch rechtliche Grundlagen zum Thema Drohnendetektion etc. zur Verfügung? Antwort der Ministerin das kann man gerne nachlesen: Herr Bock, das brauchen wir an der Stelle erst mal nicht. Dafür ist der Bund zuständig. Die sollen das erst mal mit der Bundeswehr machen. Wir brauchen es nicht. Dabei waren zu dem Zeitpunkt schon zig Überflüge auch über kritische Infrastrukturen in Nieder-sachsen zu verzeichnen. So handeln Sie: immer zeitverzögert, immer fahrlässig. Das ist keine Sicherheitspolitik für Niedersachsen, meine Damen und Herren. Herr Lühmann antwortet. Bitte!

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Jan-Philipp Beck SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2025 (Nachtragshaushaltsgesetz 2025) und der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung

Herr Beck! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Lilienthal, ich habe vor allen Dingen gute Erinnerungen aus den Beratungen im Innenausschuss daran, dass die Kommunen sich sehr über das Investitionsprogramm, das die Landesregierung auf den Weg bringt, gefreut haben, weil sie genau das gefordert haben. Ich habe schon darauf verwiesen, dass wir heute Nachmittag da hat das Landtagsplenum ja auch noch Tagesordnungspunkte vor sich das Kommunalfördergesetz beraten. Und das stellt gerade die Strukturen in den Mittelpunkt, an denen wir Förderpolitik künftig ausrichten wollen und nach denen wir das Geld an die Kommunen weiterreichen wollen, nämlich stärker in standardisierter und pauschalierter Form. Das ist auch genau der richtige Weg; das haben die kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung im Innenausschuss bestätigt. Und die Gespräche zum kommunalen Finanzausgleich insgesamt laufen ja zwischen Land und Kommunen. Insofern wird da mit Sicherheit auch noch mit Ergebnissen zu rechnen sein, was die Struktur angeht. Ich glaube, dass dieses Kommunalfördergesetz, das wir heute Nachmittag auf den Weg bringen, wirklich ein Paradigmenwechsel ist. Wir tun eben beides: Wir stellen das Geld schnell zur Verfügung und gehen langfristig an die Strukturen heran. Das ist ganz entscheidend, um die Probleme unseres Landes zu lösen. Ihr Antrag zum Nachtragshaushalt zeigt ja, dass Sie eigentlich kein Interesse an der Problemlösung haben, denn Sie das ist ja Ihr Vorschlag wollen den Kommunen die Gelder streichen. Das ist doch der Inhalt Ihres Änderungsantrags. Das werden wir nicht mitmachen. Unser Haushalt ist verantwortungsvoll aufgestellt, und dabei bleiben wir. Wir stimmen gerne zu. Herzlichen Dank.

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Heiko Sachtleben GRÜNE

Energie-Fiasko: Stahlriesen sterben - wer zahlt den Preis?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was wir hier gerade von der rechten Seite hören mussten, ist mal wieder ein erneuter Tiefpunkt von Populismus und Fehlinformationen. In dieser Rede ging es gar nicht darum, dass Sie sich Sorgen um die Stahlindustrie in Niedersachsen oder gar Deutschland machen. Sie wollen mal wieder nur Panik und Sorgen verbreiten, und das bar jeder validen Fakten. Ihnen wäre doch am liebsten, wenn die deutsche Stahlindustrie gegen die Wand fährt, damit Sie Ihr Untergangsszenario weiter befeuern können. Am liebsten sähen Sie doch, dass der Stahl aus Russland kommt. Und dabei ist es Ihnen egal, dass in Russland Stahl weit unter den weltweit geltenden Umweltstandards produziert wird. Ihnen sind auch die Arbeitsbedingungen egal. Denn in Russland wird Stahl nicht nur mit Koks gekocht, sondern auch mit Blut. In diesem totalitären Staat herrscht eine Kriegswirtschaft wie zu Stalins Zeiten. Da spielen Arbeitssicherheit und Menschenleben eben keine Rolle. Aber die Realität hier vor Ort ist Gott sei Dank eine ganz andere. Hier in Niedersachsen haben wir den Anspruch, unsere Wirtschaft krisensicher aufzustellen und Arbeitsplätze zu sichern sowie Produktionsketten und Produkte im Land zu halten, um aus eigener Kraft das Land und seine Infrastruktur zu erneuern. Und da passiert etwas ganz Erstaunliches, meines Wissens Einmaliges hören Sie gut zu!: Dieser Konzern Salzgitter-Stahl geht ein Mammutprojekt an. Dieser Konzern baut ein neues Werk - nicht etwa auf der grünen Wiese oder irgendwo im Ausland; nein, sie bauen an dem traditionellen Standort im laufenden Betrieb das Werk um. Wenn ein Global Player wie Salzgitter-Stahl dazu bereit ist, diesen Weg zu gehen, dürfen wir nicht am Rand stehen. Denn Salzgitter-Stahl hat erkannt, dass die wasserstoffbasierte Stahlproduktion und Kreislaufwirtschaft nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch das Gebot der Stunde ist. In Zeiten des Emissionshandels ist dieser Weg alternativlos. Diesen Schritt geht die Salzgitter AG zügig an, und wir als Politik unterstützen diesen Weg. Das Land hat schon 300 Millionen Euro und der Bund 700 Millionen Euro dazugegeben. Genauso viel kommt aber auch aus dem Konzern. Dabei muss eines klar sein: Diese Förderung ist erst der erste Schritt. Bis 2034 muss weiteres Geld fließen. Das ist abseits von Investitionen in Klimaschutz und Standortsicherheit ein gutes Invest in das Unternehmen, denn Niedersachsen ist mit 26,5 % der größte Einzelaktionär. Und wir werden es erleben, dass noch in dieser Legislatur die erste grüne Bramme in Salzgitter gegossen wird. Mit Geld allein ist es aber nicht getan. Es braucht klare, verlässliche politische Richtlinien und nicht so ein Gejammere und Gemurmel, wie es hier von rechts wieder zu hören ist. Es braucht ein Zollrecht, das es möglich macht, europäischen grünen Stahl zu schützen. Es braucht ein Ausschreibungsrecht, das es ermöglicht, auf grünen Stahl zu setzen. Und es braucht Trassen - Trassen, die heute Gas, aber morgen Wasserstoff transportieren. Dieser Trassenausbau muss natürlich von Land und Bund gestützt werden. Das kann ein Konzern nicht alleine. Außerdem braucht es endlich den Industriestrompreis, den Ankündigungsweltmeister Merz ja gerade mal wieder für bald versprochen hat. Bei Stahl, der mit Wasserstoff produziert wird, ist auch klar, dass es dafür bundesweit nicht mehr 10 000 Stahlkocher braucht. Auch der Abbau von 800 Arbeitsplätzen ist bei Salzgitter-Stahl eingeplant, nämlich durch die demografische Kurve, die im Werk eng mit dem Zeitplan zur Transformation synchronisiert ist. Stahl ist für unser Land wichtig. Was wäre denn, wenn Stahl nicht mehr in unserem Land produziert würde? Meine Damen und Herren, wir hätten weniger Geld, um Infrastruktur zu finanzieren, Bildung zu bezahlen, Krankenversorgung zu gewährleisten und vieles mehr. All diese Maßnahmen, die ich eben aufgezählt habe, sind beim deutschen Stahlgipfel in der letzten Woche nochmals gemeinsam von allen demokratischen Parteien als die bundesweite Haltung unterstrichen worden. Dafür stehen alle demokratischen Parteien. Ich will nicht leugnen, dass es auf dem Weg hin zum grünen Stahl Probleme gibt. Wir erleben, dass Thyssenkrupp und ArcelorMittal den grünen Stahl gerade ein wenig aus dem Blick verlieren. Aber diese Entscheidungen sind Konzernentscheidungen zugunsten kurzfristiger Gewinne, die eben den einfachen Weg einschlagen und nicht immer sozial-ökologische Transformationen ermöglichen. Diese Hoffnung auf kurzfristige Gewinne wird natürlich durch die Aussicht auf das große Geschäft mit der weltweit hochfahrenden Rüstungsindustrie befeuert. Solch einen Handel kann ich volkswirtschaftlich nur als die Wette auf Schweinebäuche bezeichnen. Die Grundlage für unser Handeln darf aber nicht die Wette auf kurzfristige Gewinne sein. So ein Verhalten ist, um einen alten neuen Begriff zu gebrauchen, nicht enkeltauglich. Uns muss es vielmehr darum gehen, ein Morgen in Frieden und Wohlstand zu sichern und das gute Leben für alle in Niedersachsen zu sichern. Danke schön.

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Thorsten Paul Moriße AfD

Stillstand beim LNG-Projekt in Stade - Symbol einer verfehlten Energiepolitik in Niedersachsen?

Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren Kollegen! Ich verlese die Dringliche Anfrage der AfD-Fraktion mit dem Titel: „Stillstand beim LNG-Projekt in Stade - Symbol einer verfehlten Energiepolitik in Niedersachsen?" Das schwimmende LNG-Terminal in Stade sollte ein zentraler Baustein der niedersächsischen Energieinfrastruktur werden und zur Sicherung der Gasversorgung beitragen. Seit März 2024 liegt das dafür vorgesehene Spezialschiff „Energos Force" jedoch ungenutzt im Hafen, ohne dass ein einziger Kubikmeter Flüssigerdgas regasifiziert oder in das Netz eingespeist wurde. Mittlerweile hat sich die Situation Medienberichten zufolge weiter verschärft: Die bundeseigene Deutsche Energy Terminal GmbH, die das Projekt verantwortet, hat das Schiff „Energos Force" an den ägyptischen Staatskonzern EGAS unterverchartert. Es befindet sich aktuell in Jordanien. Diese Entscheidung steht in Widerspruch zu den bisherigen Zusagen gegenüber dem Land Niedersachsen, der Hanseatic Energy Hub GmbH und der regionalen Wirtschaft. Das Projekt hat inzwischen Millionenbeträge an öffentlichen Mitteln gebunden - sowohl für den Bau der Hafeninfrastruktur als auch für die Charterkosten des Schiffes. Nach vorliegenden Informationen werden für den Stillstand des Terminals weiterhin laufende Kosten fällig - durch Liegegebühren, Betriebserhaltungsmaßnahmen und vertragliche Zahlungsverpflichtungen. Zudem bestehen Zweifel, ob trotz der laufenden Kosten und der bestehenden Infrastruktur überhaupt noch die Absicht besteht, das Projekt in Stade real umzusetzen. Das Projekt „Schwimmendes LNG-Terminal Stade" war als Bestandteil der nationalen Energiestrategie vorgesehen, um Versorgungssicherheit, Marktdiversifizierung und Unabhängigkeit von externen Energiequellen zu gewährleisten. Niedersachsen hat erhebliche Mittel und Planungsressourcen in die Entwicklung des Energiehafens Stade investiert. Deshalb fragen wir die Landesregierung: 1. Haben politische Akteure und Beobachter recht mit der Annahme, dass das LNG-Terminal in Stade nie in Betrieb gehen wird? - Wir warten mal ab, was gleich kommt! 2. Welche finanziellen Schäden oder Mehrkosten drohen dem Land Niedersachsen und somit dem Steuerzahler durch die bisherige Verzögerung und durch die Untervercharterung des Schiffes? 3. Wie bewertet die Landesregierung die gegenseitigen Schuldzuweisungen zwischen der DET und der HEH im Zusammenhang mit den Projektverzögerungen, und welche Erkenntnisse liegen ihr über die tatsächlichen Ursachen des Stillstands vor? Vielen Dank. Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Wirtschaftsminister Tonne. Bitteschön!

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Nadja Weippert GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur vereinfachten Bereitstellung und Auskehrung von Fördermitteln an kommunale Fördermittelempfänger (Niedersächsisches Kommunalfördergesetz - NKomFöG)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe KollegInnen! Heute ist ein historischer Tag für unsere Kommunen in Niedersachsen. Denn heute verabschieden wir ein Gesetz, das nicht weniger als ein Gamechanger ist: weg von überbürokratisierten, komplizierten Verfahren bei der Fördermittelbeantragung hin zu vereinfachter Auszahlung investiver Mittel, die unsere Kommunen so dringend brauchen. Liebe KollegInnen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Niedersächsischen Kommunalfördergesetz ermöglichen wir, dass Fördermittel künftig einfacher und schneller in unseren niedersächsischen Kommunen ankommen, sodass Investitionen und damit reelle Vorhaben beschleunigt werden können. Wir setzen damit einen ganz wichtigen Punkt unseres rot-grünen Koalitionsvertrages um und senden ein positives Signal des Vertrauens für handlungsfähige, selbstbewusste und starke Kommunen in Niedersachsen. Unser Ziel als rot-grüne Landesregierung und Koalition ist klar: starke, resiliente Kommunen durch mehr Investitionen und weniger bürokratische Fesseln. Gerade in Zeiten großer finanzieller und struktureller Herausforderungen ist es entscheidend, dass unsere Städte, Gemeinden und Landkreise möglichst wenig Aufwand an bürokratische Verfahren verschwenden, sondern ihre Ressourcen zielgerichtet genau dort einsetzen, wo sie vor Ort jeweils am dringendsten benötigt werden. Uns Grünen ist dabei vor allem wichtig, dass die Vereinfachung der Nachweisverfahren die Verwaltung spürbar entlastet und die Umsetzung des im März beschlossenen 600‑Millionen-Euro-Paktes für Kommunalinvestitionen beschleunigt. Unsere Kommunen können dabei selbst entscheiden, in welche Vorhaben sie die Fördermittel investieren wollen oder müssen. Ob in Schulen, Kindergärten oder Straßensanierung - mit diesem Startschuss als erstem Baustein und Auftakt eines historischen Investitionsprogramms wird moderne Infrastruktur in unserem Land schneller als bisher Realität. Diese Investitionen kommen allen Menschen in Niedersachsen zugute und stärken die Zukunftsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden und damit den Zukunftsstandort Niedersachsen als Ganzes. Konkret werden den Kommunen noch in diesem Jahr 400 Millionen Euro über dieses Gesetz zur Verfügung gestellt, ungefähr je hälftig verteilt auf die Gemeinden und Landkreise. Den diesbezüglichen Nachtragshaushalt haben wir heute Morgen im Plenum bereits beschlossen. Aber nicht nur die Mittel aus dem Pakt für Kommunalinvestitionen sollen auf diese Weise vereinfacht ausgezahlt werden. Nein, auch die zu erwartenden Mittel für Investitionen des Bundes sollen mithilfe dieses Gesetzes einfach und bürokratiearm verteilt werden. Darüber hinaus hoffen wir sehr, dass zukünftig alle niedersächsischen Ministerien dieses Kommunalfördergesetz als Vehikel und Grundlage nutzen, um so die Auszahlung investiver Fördermittel an unsere Kommunen direkt, schnell und unbürokratisch vorzunehmen. Ich bitte daher um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf - für starke Kommunen in einem starken Niedersachsen. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Weippert. - Als Nächstes hat

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Evrim Camuz GRÜNE

Möglichkeiten der Einziehung bei Strafverfahren optimieren - Zentralstelle zur Vermögensabschöpfung in Niedersachsen einrichten

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, ich weiß nicht, wie es anderen Kollegen geht, aber ich werde das komische Gefühl nicht los, dass Sie Ihre Anträge alle schon vorab geschrieben haben sogar schon in der letzten Wahlperiode, sie aus irgendeinem Grund nicht einbringen konnten und jetzt gar nicht schauen, was links und rechts passiert, sondern statisch einen Antrag nach dem anderen einbringen, auch wenn das überhaupt keinen Sinn mehr macht. Das war auch beim beschleunigten Verfahren in der 73. Plenarsitzung zu sehen. Wir als Niedersachsen sind Vorreiter bei dem beschleunigten Verfahren. Aber das hat sie nicht davon abgehalten, diesen Antrag einzubringen. Hier ist es nicht anders. Wir reden heute über Vermögensabschöpfung. Es stimmt, dass wir im Jahr 2023 noch einen negativen Trend bei der Vermögensabschöpfung im Kontext Organisierter Kriminalität zu verzeichnen hatten. Aber schauen wir auf das Jahr 2024, sehen wir genau das Gegenteil: Die Zahl der Vermögensabschöpfungen mit vorläufigen Sicherungen konnte auf 47 Vorgänge erhöht werden. In Summe handelt es sich dabei um ganze 7,5 Millionen Euro. Das freut nicht nur unseren Finanzminister, sondern das sollte alle Niedersachsen freuen. Denn diese 7,5 Millionen Euro landen wieder in unserem Haushalt. Damit können wir unsere Justiz, aber darüber hinaus auch im sozialen Bereich und im Kultusbereich sehr viele Projekte voranbringen. In Niedersachsen lohnt es sich nicht, illegale Geschäfte zu machen; denn unsere Strafverfolgungsbehörden sind da. In diesem Zusammenhang möchte ich auch allen Beschäftigten in unseren Strafverfolgungsbehörden danken. Es ist dieser politische, der kulturelle Wandel hier im Land, aber es ziehen wirklich alle an einem Strang und gehen entschlossen und erfolgreich gegen kriminelle Strukturen vor, wie auch diese 7,5 Millionen Euro zeigen. Mit ihnen liegen wir übrigens auch über dem Bundesdurchschnitt. Das sollte uns doch stolz machen. Die Vermögensabschöpfung ist ein essenzielles Instrument des Strafprozessrechts, um einerseits sicherzustellen, dass kein Anreiz zur Begehung gewinnorientierter Straftaten besteht, und andererseits, damit Taterträge nicht in kriminelle Strukturen reinvestiert werden können. Das ist eine gute Sache. Deshalb halten wir daran fest. Sie haben aber überhaupt nicht berücksichtigt leider auch nicht in Ihrer Rede; vielleicht kommt es dazu dann im Ausschuss, dass wir eine europäische Richtlinie haben, die sich erst mal in einem Bundesgesetz wiederfinden muss. Wir sind also viel zu früh dran. Wir warten darauf, dass der Bund jetzt endlich handelt, damit dann alle Rahmenbedingungen gegeben sind. Wir haben hier nämlich einen Gestaltungsspielraum, von dem wir Gebrauch machen können, weil es eben eine Richtlinie ist. Warten wir das doch erst mal ab! Ich freue mich auf die Unterrichtung. Dann ist es wieder eine prima Gelegenheit zu zeigen: Rot-Grün ist erfolgreich, und wir gehen unseren Weg weiter. Vielen Dank.

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Björn Meyer SPD

Starker Start ins Leben: Babybegrüßungsgeld einführen und Familien entlasten!

Herr Meyer, bitteschön! Sehr geehrter Herr Lilienthal, herzlichen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Ich frage Sie vor dem Hintergrund der Steuergeschenke, die Sie in diesem Jahr im Plenum vorgeschlagen haben, ob Sie alle diese Initiativen zum Beispiel die Streichung der Grundsteuer, aber auch das Babybegrüßungsgeld in Ihrem Änderungsantrag zum Haushalt 2026 einbringen werden. Ja, lieber Kollege Meyer, das haben wir schon immer so gehalten. Wir machen es immer so, dass wir alle Anträge, die bis zum Zeitpunkt des Einreichens der Änderungsanträge zum Haushalt noch nicht abgelehnt sind

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Stephan Bothe AfD

Drohnen über Niedersachsen: Aufklären, Abwehren, Schützen

Dazu liegen ja keine großartigen Erkenntnisse vor. Bestreiten Sie, dass es gefährliche Drohnenvorfälle gibt, ja oder nein? Bitte, Herr Bothe! Liebe Frau Schröder-Köpf, ich kann Sie beruhigen: Nein, ich bin kein Drohnenleugner! Es gibt, wie ich schon sagte, 400 000 registrierte Drohnen in Privathaushalten, und deren Kontrolle wird schwierig. Wir brauchen ein Lagebild. Wir brauchen Beweise. Und wir brauchen endlich mal klare Fakten! Holen Sie doch mal bitte eine von diesen Drohnen von angeblich fremden Mächten, die über unsere kritischen Infrastrukturen fliegen, runter und schauen Sie mal, woher sie kommen! Ohne klare Fakten können wir hieran nicht arbeiten. Diesen Vorwurf müssen Sie sich am Ende gefallen lassen. Ich möchte nun zu Ende ausführen: Gäbe es dieses gewaltige Problem mit Drohnen wirklich,

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Daniela Behrens SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes und des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes

Sie haben das Wort. Herzlichen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir leben in anstrengenden Zeiten. Gerade unsere Sicherheitsbehörden sind mit großen Herausforderungen konfrontiert. Hybride Bedrohungen, eine bedenklich steigende Gewaltbereitschaft und zugleich rasante digitale und technologische Entwicklungen fordern unsere Polizei. Daher ist es unsere Aufgabe, die Polizei Niedersachsen in die Lage versetzen, auf all diese Gefahren mit modernster Technik auf einer guten rechtlichen Grundlage reagieren zu können. Das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz kurz: NPOG ist dabei die wichtige rechtliche Grundlage für die Arbeit der Polizei Niedersachsen. Mit der Ihnen vorliegenden Novelle schaffen wir ein modernes, technologieoffenes und vorausblickendes Regelwerk. Damit können die fast 25 000 Menschen in der Polizei Niedersachsen bestmöglich für unsere Sicherheit sorgen. Lassen Sie mich kurz auf die zentralen Neuerungen der Novelle eingehen: Erstens. Wir verbessern den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt. Um vor allem Frauen vor Übergriffen gewalttätiger Personen aus ihrem häuslichen Umfeld zu schützen, weiten wir die Möglichkeiten für eine elektronische Aufenthaltsüberwachung aus. Durch die Einführung des sogenannten spanischen Modells können Opfer über ein technisches Mittel bei Annäherung des Gefährders frühzeitig gewarnt und Gefahrensituationen vermieden werden. Zweitens. Um häusliche Gewalt besser zu bekämpfen, müssen wir mehr den Täter in den Fokus nehmen, nämlich denjenigen, der Gewalt ausübt. Deshalb schaffen wir eine Rechtsgrundlage zur Verbesserung der Täterberatung, indem wir die Übermittlung von personenbezogenen Daten von Tätern an geeignete Beratungsstellen ermöglichen. Drittens. Nicht selten kommt es innerhalb von Wohnräumen zu dynamischen Einsatzsituationen, nicht nur im Kontext häuslicher Gewalt. Deshalb brauchen wir eine Rechtsgrundlage, um den Einsatz von Bodycams künftig auch in Wohnungen zu ermöglichen. Ziel ist hier, einen verbesserten Schutz sowohl für Einsatzkräfte als auch für Dritte zu organisieren. Zudem konkretisieren und schaffen wir Regelungen zum Einsatz von Bodycams, unter anderem zur automatisierten Auslösung beim Schusswaffengebrauch. Viertens. Für den Einsatz weiterer neuer technischer Mittel durch die Polizei schaffen wir die notwendige rechtliche Basis. Durch Nutzung intelligenter Videoüberwachung soll es der Polizei künftig möglich sein, gefahrenkritische Muster zu erkennen. Hier geht es darum, Bildmaterial automatisch auswerten zu können. So können zum Beispiel typische Verhaltensmuster, die auf die Begehung von Straftaten hindeuten, oder auch bestimmte verdächtig erscheinende Objekte, zum Beispiel zurückgelassene Koffer, erkannt werden. So kann die Polizei künftig Gefahrensituationen im öffentlichen Raum viel besser erkennen und durch schnelles Handeln unterbinden. Fünftens. Wir wollen die Polizei in die Lage versetzen, das Mittel der biometrischen Echtzeit-Fernidentifizierung, also der Gesichtserkennung, zu nutzen. Die Polizei soll ermächtigt werden, zur Abwehr von Terrorgefahren, bei der Suche nach Entführungsopfern oder vermissten Personen oder auch bei einem Verdacht auf Menschenhandel durch den Abgleich biometrischer Daten Gefahren schneller und effektiver abwehren zu können. Sechstens. Angesichts der technischen Entwicklung und der aktuellen Bedrohungslage haben auch die Detektion und Abwehr von Drohnen stark an Bedeutung gewonnen. Deswegen sieht der Gesetzentwurf eine Rechtsgrundlage für die Detektion und Abwehr von Drohnen und weiteren unbemannten Fahrzeugen vor, die unberechtigt oder mit unklarem Auftrag etwa im Bereich kritischer Infrastruktur festgestellt werden. Sie wissen, dass die Polizei Niedersachsen schon jetzt Drohnen einsetzt, zum Beispiel an komplexen Unfallorten oder bei besonderen Veranstaltungen. Hierzu sieht der Gesetzentwurf eine klarstellende Regelung vor, um mehr Rechtssicherheit beim Einsatz von Drohnen zu schaffen. Siebtens. Schließlich enthält der Gesetzentwurf umfangreiche Änderungen der Vorschriften über die Datenverarbeitung durch die Polizei. Wir schaffen eine Rechtsgrundlage für automatisierte Datenanalysen, passen unser NPOG an die JI‑Datenschutzrichtlinie der EU an und nehmen Angleichungen an entsprechende Regelungen des BKA-Gesetzes vor, um die Zusammenarbeit zwischen Landes- und Bundespolizei zu verbessern und einen Datenaustausch zu ermöglichen. Auch das ist in diesen Zeiten wichtig. Meine Damen und Herren, Sie sehen: Der Gesetzentwurf ist ein Rundumpaket. Er ist sehr sorgfältig und seriös erarbeitet worden. Er versetzt unsere Polizei in die Lage, mit modernsten Mitteln in diesen anstrengenden Zeiten zu agieren. Er gibt der Polizei zeitgemäße und rechtsstaatlich präzise Instrumente an die Hand, und auch das möchte ich an dieser Stelle betonen er wahrt den Spagat zwischen Gefahrenabwehr und Bürgerrechten. Sie werden sehen, dass bei allen wesentlichen Eingriffen ein Richtervorbehalt vorgesehen ist. Meine Damen und Herren, mit dieser Novellierung wird Niedersachsen über das modernste Polizeigesetz in Deutschland verfügen. Ich wünsche Ihnen eine sehr konstruktive und intensive Debatte im Fachausschuss und bedanke mich sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. Danke schön. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Für die Fraktion der

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Karin Logemann SPD

Vogelgrippe in Niedersachsen: Wenn die Regierung zaudert, leiden Tiere und Landwirtschaft - es braucht konsequentes Eingreifen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Dannenberg, ich habe gerade da gesessen, mich gewundert und mir die Frage gestellt: Worin besteht für die AfD-Fraktion beim Impfen der Unterschied zwischen Menschen und Tieren? Das aber nur am Rande. Auf Antrag der CDU-Fraktion sprechen wir heute in der Aktuellen Stunde zum Thema „Vogelgrippe in Niedersachsen: Wenn die Regierung zaudert, leiden Tiere und Landwirtschaft - es braucht konsequentes Eingreifen". Sehr geehrte CDU-Fraktion, ich weiß nicht, wie Ihre höchst merkwürdige Überschrift zustande gekommen ist. Aus dem Hier und Jetzt ist sie jedenfalls nicht. Hier wird nicht gezaudert, sondern gehandelt. Das passiert mit einer großen Konsequenz, und das wissen Sie auch. Nun folgen die Fakten zu dem, was ich hier gerade behaupte. Wir begegnen mit der Vogelgrippe auch in diesem Jahr keiner grundsätzlich neuen Situation. Wir in Niedersachsen stehen mit den Herausforderungen der Vogelgrippe nicht allein da, aber wir sind besonders betroffen: 60 Ausbrüche in vier Wochen. Das Virus ist außerordentlich aggressiv, das berichtete mir auf Nachfrage die Geschäftsführerin der Niedersächsischen Tierseuchenkasse, Frau Dr. Gerdes. Und weiter sagte die Fachfrau: Es wird alles gemacht, was man tun kann, und das mit einer großen Geschwindigkeit. - Also, wenn sie es nicht weiß, weiß ich nicht, wer es sonst wissen sollte. Es gelte ein großer Dank, besonders den Tierhaltenden, die sehr früh ihre Verdachtsfälle meldeten, berichtete sie mir. Die auch Aviäre Influenza genannte Krankheit, abgekürzt HPAI, ist hoch ansteckend und bricht europaweit ganzjährig aus. Mit dem jährlichen Wildvogelzug nimmt die Infektionsgefahr für die Tiere in der Geflügelhaltung ab dem Herbst deutlich zu. Niedersachsen ist nicht nur Agrarland Nummer eins, Niedersachsen ist auch Geflügelland Nummer eins. 2024 gab es zwischen Nordsee und Harz rund 4 400 Betriebe mit mehr als 20 Millionen Legehennen. Zudem wurden rund 927 000 Tonnen Geflügel geschlachtet. 59 % des bundesweiten Schlachtgeflügels kommen also aus Niedersachsen. Seit Jahresbeginn mussten in Niedersachsen mehr als 1,5 Millionen Tiere in der Geflügelhaltung auf behördliche Anordnung getötet werden, weil die Vogelgrippe im Bestand nachgewiesen wurde. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, Sie sprechen ein wichtiges Thema an keine Frage, vor allem für die Geflügelhaltenden in Niedersachsen. Anders als Sie kann ich aber kein Zaudern der Landesregierung erkennen, im Gegenteil: Das zuständige Landwirtschaftsministerium hat zeitnah nach dem Anstieg der Infektionszahlen Pressemitteilungen mit umfassenden Informationen und Empfehlungen für Geflügelhaltende, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer herausgegeben. Außerdem hat das Landwirtschaftsministerium unverzüglich eine Videokonferenz initiiert, um mit den relevanten Akteurinnen und Akteuren, Spezialistinnen und Spezialisten und Verbänden dazu gehören unter anderem die Landesjägerschaft, das Landvolk, der Landesverband der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft, das LAVES und die Niedersächsische Tierseuchenkasse permanent im Austausch zu bleiben, sich zu informieren und gemeinsam die Vogelgrippe zu bekämpfen. Die Ministerin hat die Vogelgrippe von Anfang an zur Chefsache erklärt, Herr Dr. Mohrmann. Auch die Zusammenarbeit mit anderen betroffenen Ländern, dem Bund und der EU findet weiter statt, um beispielsweise bei Themen wie Handelsbeschränkungen und Impfungen, Herr Dannenberg, weiterzukommen. Ziel ist natürlich, die Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Betriebe mit Geflügelhaltung zu erhalten. Am 29. Oktober 2025 also vor knapp drei Wochen hat das Landwirtschaftsministerium proaktiv im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum aktuellen Sachstand unterrichtet. Die Nachfrage in Bezug auf die Regelung für die Vermarktung von Freilandeiern bei aufgestallten Tieren aus Gebieten mit Aufstallungsgebot wurde dabei ausführlich beantwortet. Gestern hat das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium für zwei Landkreise formal eine Tierseuchenkrise festgestellt. Dies wurde auf Antrag der Landkreise Cloppenburg und Oldenburg umgehend vorgenommen. Diese Feststellung hat zur Folge, dass die Veterinärbehörden Unterstützung von örtlichen Veterinären bekommen können, um das Geschehen besser in den Griff zu bekommen. Mein Zwischenfazit: Das Landwirtschaftsministerium als Fach- und Rechtsaufsicht hat rechtzeitig und schnell reagiert und umfassend informiert, wichtige Akteure an einen Tisch geholt, Maßnahmen koordiniert und leistet bis heute gute Arbeit. An dieser Stelle richte ich ein großes Lob für ihr mehr als umsichtiges, schnelles und risikoorientiertes Handeln an die Veterinärbehörden vor Ort, an das LAVES das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, an die Tierseuchenkasse und an alle, die damit befasst sind, ganz besonders an die Kolonnen, die die Arbeit machen und die Tiere töten müssen. Ich möchte hier auch noch mal sagen: Die meisten Landkreise in Niedersachsen gehen mit dem Thema sehr verantwortungsbewusst um. Deswegen brauchen wir keine landesweite Aufstallpflicht. Einige Landkreise haben eben eine Aufstallung angeordnet; einige Landkreise, in denen die Vogelgrippe noch nicht oder bisher nur unter Wildvögeln nachgewiesen wurde, haben einzelbetriebliche Aufstallpflichten eingeführt oder ganz darauf verzichtet. In manchen Landkreisen wurde Jägern zudem übergangsweise erlaubt, offensichtlich kranke Wildvögel wie Kraniche zu schießen. Um es mit den Worten des Hauptgeschäftsführers des Niedersächsischen Landkreistages, Dr. Joachim Schwind, zu sagen: Das gemeinsame, eng abstimmte Handeln funktioniert. - Dem ist nichts hinzuzufügen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. - Für die Landesregierung hat nun das Wort:

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Eva Viehoff GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesundheitsfachberufegesetzes

Zunächst einmal, Herr Holsten, kann ich Ihnen Ihre Zwischenfrage ja nicht an der Stirn ablesen - auch wenn sie etwas höher ist. Von daher hätte ich sie vielleicht sogar zugelassen. Es ist nun einmal so, dass der Gesundheitsbereich sehr breit und sehr weit ist. Sie wissen auch, dass wir uns in vielen Bereichen gerade mit Bundesthemen beschäftigen müssen. Ich sage nur: Krankenhausreform. Das ist etwas, was wir uns für unsere Regierungszeit bis hierhin deutlich anders vorgestellt haben, weil wir in der Enquetekommission ganz andere Vorstellungen für ein niedersächsisches Modell entwickelt hatten. Das ist natürlich ein Grund, weshalb man seinen Koalitionsvertrag dann hier nicht nach zweieinhalb Jahren schon als Punkt für Punkt und Satz für Satz erfolgreich abgearbeitet vorstellen kann. Sie können sich aber sicher sein, dass wir uns in Zukunft auch um die Pflege kümmern werden - so, wie im Koalitionsvertrag vermerkt.

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Ergebnis IQB-Bildungstrend 2024 für Niedersachsen: Platz 13 vor NRW, Hessen und Bremen

Vielen Dank, Frau Kollegin Ramdor. - Frau Ministerin! Vielen Dank, Herr Präsident. - In der Tat wird in der Kultusministerkonferenz intensiv darüber debattiert, dass vielfach auch Mathetests und naturwissenschaftliche Aufgaben sehr deutschlastig sind. Wenn Kinder mit Sprachdefiziten die Aufgabenstellung nicht verstehen, dann können sie natürlich nicht richtig antworten, auch wenn sie den Stoff eigentlich beherrschen. Außerdem ist es natürlich schwierig, ein Fach in einer Sprache zu lernen, die man nicht versteht. Insofern setzen wir gerade an den Grundschulen, künftig aber auch an den Haupt‑, Real‑ und Oberschulen ganz stark auf die Deutschförderung und auch auf die Mathekompetenzen; denn wenn man Mathe nicht verstanden hat, wird es mit den Naturwissenschaften schwierig. Insofern ist das die Basis für einen erfolgreichen Bildungsweg. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die zweite Zusatzfrage für

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Dr. med. vet. Ingo Kerzel AfD

Klimaziele, erneuerbare Energien und fossile Abhängigkeiten - welchen Beitrag leistet Niedersachsen zum ambitionierten Klimaschutz?

Frau Präsidentin, vielen Dank. - Herr Meyer, wer soll die Verantwortung tragen, wenn trotz Transformation die Klimaziele nicht erreicht werden? Bitte, Herr Meyer!

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Philipp Meyn SPD

Planungssicherheit für Schulen und Schulträger - Organisation und Finanzierung des Ganztagsbetriebes verlässlich ausgestalten

Wir haben in Schule mit Kommunen, Jugendhilfe, Sport und Kultur kompetente und hoch motivierte Partner. Ich bin wirklich fest davon überzeugt, dass dieser Rechtsanspruch gelingen wird, wenn wir das mit Zuversicht angehen. Ich muss sagen: Dazu braucht es diesen dünnen Antrag nicht. Wir werden ihn heute ablehnen. Dann freue ich mich auf die Zusammenarbeit mit den Kommunen, um den Ganztag wirklich kräftig voranzubringen. Besten Dank. Die nächste Wortmeldung: aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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Peer Lilienthal AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2025 (Nachtragshaushaltsgesetz 2025) und der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung

Sie haben das Wort. Sie kennen die Regeln. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich bemühe mich, dass das wirklich eine ganz kurze Intervention wird. Lieber Kollege Beck, erst einmal alles Gute zur Sprecherfunktion! Ich wünsche Ihnen dabei viel Erfolg. Den Investitionsstau bestreite ich nicht. Zur Wahrheit gehört allerdings auch, lieber Kollege Beck, dass Ihre Partei jetzt schon sehr lange in Regierungsverantwortung ist und deshalb natürlich einen ganz wesentlichen Anteil am Investitionsstau hat und daran, dass die Gebäude und die Infrastruktur in Deutschland und Niedersachsen so aussehen, wie sie das nun einmal tun. Von daher: „Haltet den Dieb, er hat mein Messer im Rücken!" Das eigentliche Problem ist aber: Dieser Nachtragshaushalt und das liegt schon in der Natur der Sache ist mit Einmaleffekten gefüllt. Sie erinnern sich wahrscheinlich an die Beratung, in der die Kommunen, aber auch der Landesrechnungshof sehr drastisch gesagt haben, dass wir eine Neuregelung der Struktur des Verhältnisses zwischen Land, Bund und Kommunen brauchen, weil die Aufgaben beim letzten Tagesordnungspunkt ist das auch noch einmal deutlich geworden immer größer werden und die Konnexität leidet; es wird nämlich nicht mehr ausfinanziert. Und solange Sie dieses Problem nicht adressiert haben, bringt es auch nichts, da jetzt 400 Millionen Euro reinzukippen. Das mag als Einmaleffekt irgendwo ein bisschen den Qualm wegwedeln. Aber Sie müssen an die Flamme ran! Ordnen Sie das System neu, und finanzieren Sie das, was Sie von den Kommunen verlangen, auch auskömmlich! Vielen Dank. Wie ich sehe, möchten Sie antworten. Bitte,

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Heiko Sachtleben GRÜNE

Für ein faires Erbbaurecht als Grundlage bezahlbaren Wohnens

Ich bitte darum, das einzustellen, sodass man der Sitzung gut folgen kann. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Tagesordnungspunkt ist ein Herzensanliegen von mir geworden. In meiner Funktion als bau- und wohnungspolitischer Sprecher meiner Fraktion ist in den letzten Monaten und Wochen wirklich eine ganze Reihe von Anrufen bei mir gelandet, die sich wie konnte es anders sein um auslaufende Erbpachtverträge gedreht haben. Ein Telefonat ist mir besonders im Gedächtnis geblieben. Mich rief eine alte Dame, sie ist 76 Jahre alt, aus Hildesheim an. Sie lebt auf einem Erbpachtgrundstück, das der Klosterkammer gehört, und hat sich Sorgen gemacht, weil der Vertrag auszulaufen droht. Und mit bebender Stimme sagte sie mir, sie könne nachts schon nicht mehr schlafen, weil die Angst um ihr Zuhause ihr die Ruhe nimmt. Und wir die Politik; sie hat gesagt, sie habe auch mit anderen wohnungspolitischen Sprechern gesprochen seien die letzte Hoffnung. Auf meine Nachfrage, wann ihr Vertrag denn auslaufe, sagte sie mir: in 14 Jahren. Das hat mich erst einmal baff zurückgelassen. Als zweiten Gedanken habe ich mir aber die Frage gestellt: Wenn es dieser Frau schon so schlecht geht, dass sie sich solche Sorgen macht, wie geht es dann den Menschen, bei denen die Vertragsverlängerung wirklich jetzt ins Haus steht? Das hat mich alarmiert. Wir müssen uns mal vor Augen halten, wessen Zuhause sich in der Regel auf Erbpachtgrundstücken befindet. Das sind Menschen, die sich dieses Zuhause vor vielen Jahren mit wenig Geld und oft mit viel Eigenleistung geschaffen haben. Für genau solche Menschen wie ArbeiterInnen, kleine Angestellte, BeamtInnen der unteren Laufbahn die es tatsächlich vor 16 Jahren noch gab ist diese Art von Besitzmodell geschaffen worden. Für diese Menschen, die jetzt Angst um ihr Zuhause haben, müssen wir eine Lösung finden - und im Übrigen auch für die vielen sozialen Einrichtungen Studierendenwerke, Pflegeheime, Kindergärten und ähnliche Einrichtungen, die auf Erbpachtgrundstücken stehen. Nun könnte man sagen: Das ist ja nur für einige wenige ein Problem und betrifft auch nicht ganz Niedersachsen. Ja, das ist richtig. Das Land Niedersachsen hat sogar nur noch 159 Grundstücke unter Erbpacht, die zu Wohnzwecken genutzt werden. Und dann gibt es noch eine nicht genau zu beziffernde Anzahl von Erbpachtgrundstücken in kommunaler Hand. Für all diese Grundstücke könnte man aufgrund unserer Landeshaushaltsordnung jetzt schon Sonderregelungen finden. Und das wird ja auch gemacht, siehe zum Beispiel die Lex Borkum. Aber es wurde schon angesprochen die Klosterkammer besitzt ca. 17 000 Erbbaurechte. Sie werden sowohl wohnraumtechnisch genutzt als auch von besagten sozialen Einrichtungen. Davon stehen rund 2 600 Verträge bis ins Jahr 2048 an, um neu verhandelt zu werden. Das ist in der Masse nicht viel, aber hinter jedem dieser Fälle stehen menschliche Schicksale. Zum Beispiel ist schon das Studierendenwerk Göttingen angesprochen worden. Dort würden mehrere Dutzend Wohnheimplätze wegfallen - genau für die Menschen, die eh schon Schwierigkeiten haben, das Geld aufzubringen, um studieren zu können. Deshalb bin ich sehr froh, dass mit diesem vorliegenden Entschließungsantrag eine Kompromisslinie vorliegt, die die Interessen beider Seiten berücksichtigt. Wir fassen sowohl den Bodenwert als auch den Prozentsatz an; denn das sind die Punkte, die für die Berechnung neuer Erbpachtverträge wichtig sind. Und natürlich müssen sich beide Seiten bewegen. Es ist klar, dass die Pachtnehmer nicht mehr die günstigen Preise der Vergangenheit zahlen werden. Genauso ist es aber auch nicht statthaft, dass der Pachtgeber nur deshalb, weil Bodenwerte und Zinsen unermesslich gestiegen sind, ohne wirklichen Mehraufwand Gewinne einfährt, wie man sie sonst nur in der Manier der Couponschneider von Aktiengesellschaften findet. Wir wissen, dass wir die Klosterkammer nicht anweisen können. Aber unser Antrag zeigt Kompromisslinien auf. Ich appelliere schon jetzt an die Klosterkammer, ihre soziale Verantwortung wahrzunehmen und sich bei den anstehenden Verhandlungen auf diese aufgezeigten Kompromisslinien einzulassen. Danke schön.

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Verena Kämmerling CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich muss jetzt nicht noch einmal wiederholen, was die anderen schon gesagt haben, sondern kann direkt zu den Inhalten kommen. Auch wir finden es erfreulich, dass mit dieser Novelle des Klimagesetzes die Kosten sowohl für die Wärmeplanung als auch für die Erstellung von Klimaanpassungskonzepten ausnahmsweise mal nicht bei den Kommunen hängen bleiben, sondern im Rahmen der Konnexität vollständig ersetzt werden. Ich finde, das darf man an der Stelle positiv erwähnen. Es ist auch ganz nett, dass man sieht, dass sich das Land bemüht hat, die Bundesvorgaben relativ pragmatisch umzusetzen, wobei beim vereinfachten Verfahren der Wärmeplanung für die Kommunen sicherlich noch Spielraum für weitere Vereinfachungen gewesen wäre. Positiv ist auch das ist angesprochen worden der Bonus für die Kommunen, die sich bereits früher auf den Weg der Wärmeplanung gemacht haben und so eben nicht benachteiligt und bestraft werden. Absolut bedauerlich ist allerdings, dass bei dieser Novelle die Chance vertan wurde, einige Fehler im geltenden Gesetzesrahmen zu korrigieren. Wir haben dazu in der Beratung einen Vorschlag gemacht und legen diesen auch heute noch einmal auf den Tisch. Denn wirksamen Klimaschutz und Treibhausgasneutralität erreicht man nicht durch die Festschreibung utopischer Ziele. Wir fordern deshalb, das niedersächsische Klimaziel - Treibhausgasneutralität bis 2040 - an das Bundesziel anzugleichen und auf das Jahr 2045 festzulegen. Warum? - Es bleibt einfach Augenwischerei, sich ein Ziel zu setzen, von dem man schon heute weiß, dass es nicht erreichbar ist. Ja, es schadet sogar. Die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände und der Unternehmerverbände Niedersachsen zeigen deutlich, dass diese Position eben nicht von der Hand zu weisen ist. Herr Kollege Pott, Sie haben diese Stellungnahmen offenbar nicht ganz vollständig gelesen, denn Sie haben hier eben das Gegenteil vorgetragen. Die Unternehmerverbände schätzen die vollständige Dekarbonisierung bis 2040 als zunehmend schwierig ein. Zitat: Hohe Investitionskosten und unsichere Rahmenbedingungen, beispielsweise bei der Verfügbarkeit erneuerbarer Energien, geben weder Planungssicherheit, noch sind sie wirtschaftlich darstellbar. Das führt zu Wettbewerbsnachteilen für niedersächsische Unternehmen. SPD und Grüne wollen also in einer Zeit, in der sich Deutschland in einer der längsten Rezessionen seiner Geschichte befindet, die niedersächsische Wirtschaft noch schlechter stellen. Herzlichen Glückwunsch! Das hilft dem Klima nicht, und es ist kontraproduktiv - für das Klima und auch für die Wirtschaft. Aus unserer Sicht brauchen wir ein realistisches und ökonomisch vertretbares Ziel. Auch bei den vielen Berichtspflichten im Klimagesetz ließe sich im Sinne des Bürokratieabbaus vieles entschlacken. Die Prämisse darf doch nicht sein: Wer schreibt, der bleibt. Sie muss lauten: Wer umsetzt, der profitiert. Ein Beispiel ist die Energieberichterstattung der Kommunen: Die ursprüngliche Begründung dafür ist doch spätestens mit dem Ukraine-Krieg entfallen. Auch die Installation von Klimaschutzbeauftragten in sämtlichen Landesbehörden ist eine Fata Morgana. Wofür braucht ein Landgericht einen Klimaschutzbeauftragten - um Licht auszuschalten? Wir sind der Auffassung, dass diese Positionen nur Kosten und Bürokratie verursachen, dem Klimaschutz aber gar nichts bringen. Und auch der Klimarat, der bis heute nicht getagt hat, obwohl für dieses wichtige Gremium das Klimagesetz im Jahr 2023 extra geändert werden musste, ist überflüssig. Sie schaffen ein Gremium, das beratend tätig sein soll. Sie richten diesem Gremium eine Geschäftsstelle ein, für die der Steuerzahler jedes Jahr fast 400 000 Euro zahlt. Sie schaffen zusätzlich einen willkürlich besetzten Bürgerrat. Mit welchem Ergebnis? Es soll ein regelmäßiger Bericht geschrieben werden, den der Landtag dann zur Kenntnis nimmt. Nichts davon ist verbindlich! Meine Damen und Herren, damit wird erstens nur ein Anschein von mehr Beteiligung erweckt und zweitens der Sinn unserer parlamentarischen Demokratie ausgehöhlt. Wir sollten uns als gewähltes Parlament durchaus zutrauen, mit den Instrumenten, die wir haben, Politik wirksam zu gestalten. Wenn wir Bewertungen der Klimastrategie haben wollen, dann können wir festschreiben, dass die Verbände dabei regelmäßig zu beteiligen sind. Wenn wir alle Stakeholder an einem Tisch haben wollen, dann können wir ein Dialogformat wie beim „Niedersächsischen Weg" etablieren. Wenn wir wissenschaftliche Expertise brauchen, dann können wir Gutachten in Auftrag geben. Einen Stuhlkreis für 400 000 Euro im Jahr brauchen wir dagegen nicht! Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu guter Letzt wollen wir auch das Torfabbauverbot im aktuellen Gesetz aufheben. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es nach wie vor nicht ausreichend Ersatzstoffe gibt. Torf mit einer wesentlich schlechteren Treibhausgasbilanz muss importiert werden. Das ist für den Erwerbsgartenbau eine Katastrophe, vernichtet einen heimischen Wirtschaftszweig, verteuert die heimische Gemüseproduktion und verteuert auch die Lebensmittelpreise für die Verbraucher. Dies kann man einfach nicht ignorieren. Deshalb sprechen wir uns dafür aus, den Torfabbau in Niedersachsen unter strengen Bedingungen und unter hohen Naturschutzauflagen weiterhin zuzulassen. Sehr geehrte Damen und Herren, wir wollen einen wirksamen und ökologisch sinnvollen Klimaschutz. Wir stehen auch zum Ziel der Treibhausgasneutralität, aber eben nicht 2040, sondern 2045. Wofür wir aber nicht stehen, sind Bürokratieaufbau und eine Schwächung der niedersächsischen Wirtschaft. Ein besserer Klimaschutz in Niedersachsen ist machbar. Vielen Dank.

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Alexander Saade SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes und des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes

wenn Sie das diskutieren wollen, dann gehen Sie bitte nach draußen. Jetzt spricht Herr Saade. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Innenministerin hat gerade eines der modernsten Polizeigesetze Deutschlands eingebracht. Das schmerzt, Herr Bock, das kann ich verstehen. Es ist ein Gesetz, das nicht nur die Lage von heute abbildet, sondern auch den Herausforderungen der kommenden Jahre standhalten wird. Die Polizei bekommt jetzt einen klaren Fahrplan für den künftigen Einsatz für ein sicheres Niedersachsen. Die technische Realität polizeilicher Arbeit hat sich ja bereits verändert, und sie verändert sich stetig. Digitale Spuren entstehen in Echtzeit, sie können in Echtzeit verfolgt werden. Drohnen tauchen über Einsatzstellen auf. Bodycams gehören mittlerweile zum täglichen Dienst. Noch ein kleiner Ausflug, Herr Bock: Ich habe mehrfach gehört, dass Cyberwährung irgendwie ein Thema in Berlin ist. Den Zusammenhang erklären Sie mir vielleicht später einmal. Ich sehe das hier als Gefahrenabwehrgesetz. Ich weiß nicht, welche Gefahr ich abwehren kann, wenn ich Cybergeld - auf Kryptowährung zugreifen kann. Aber wir klären das vielleicht. Gleichzeitig ist der Anspruch an ein neues Polizeigesetz, den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an Transparenz, an Professionalität und an rechtliche Klarheit nachzukommen. Viele der aktuellen Regelungen stammen aus einer Zeit, in der das Festnetztelefon noch technischer Standard war. Jetzt geht es um Dinge wie künstliche Intelligenz, Echtzeitfernidentifizierung und neue Möglichkeiten der Videoüberwachung. Genau deshalb wird dieses Gesetz jetzt auch vorausschauend und verantwortungsbewusst modernisiert. Das machen wir auch gerne gemeinsam mit denjenigen, die es später anwenden sollen. Und meine Einladung an die CDU: Natürlich entwickeln wir das Gesetz auch im Ausschuss gerne gemeinsam weiter. Einige zentrale Punkte möchte ich gerne hervorheben, die zeigen, in welche Richtung wir das Polizeirecht entwickeln und wie wir es zukunftsfest machen. Der erste Punkt für mich ganz wichtig ist, dass wir den Einsatz von Bodycams in Wohnungen jetzt klar regeln. Sensibelste und gefährlichste Einsatzlagen passieren nämlich häufig in der geschlossenen Wohnung. Häusliche Gewalt, psychische Ausnahmesituationen, Menschen, die in hoch dynamischen Konflikten stecken - das sind Lagen, die oft in Bruchteilen einer Sekunde eskalieren können, und das sage ich aus eigener Erfahrung als Polizist in solchen Lagen passiert unfassbar viel in sehr kurzer Zeit. Ich muss auf meine Wahrnehmung achten, auf Kommunikation und Eigensicherung, und das alles unter hohem Druck und Stress. Eine solche Situation kann für Einsatzkräfte auch lebensgefährlich sein. Umgekehrt gilt aber genauso: Wenn die Polizei eine Wohnung betritt, verändert das für die Betroffenen schlagartig alles. Sie sind in dem Moment nicht mehr Herr ihres eigenen Raumes. Die Polizei hat das Sagen, und das ist für viele Menschen eine extrem belastende Situation. Deswegen ist kein Ort grundrechtlich auch so sensibel wie die eigene Wohnung. Und deshalb werden wir hier auch sehr sorgfältig abwägen. Es geht uns nicht um Überwachung, sondern um Schutz. Es geht uns um Schutz für Betroffene, Schutz für Unbeteiligte und natürlich auch um den Schutz unserer Einsatzkräfte. Der Entwurf setzt hier eine klar definierte rechtsstaatliche Linie. In konkreten Gefahrensituationen wollen wir den Einsatz von Bodycams in Wohnungen zukünftig ermöglichen. Herr Saade, lassen Sie eine Zwischenfrage von Frau Butter zu? Ja, bitte! Bitte! Frau Präsidentin! Vielen Dank, Herr Saade, für das Zulassen der Zwischenfrage.

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Harm Rykena AfD

Gewalt an Schulen entschlossen begegnen - für mehr Sicherheit an Schulen

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der dramatische Anstieg der Gewalt an niedersächsischen Schulen ist gar nicht so neu. Bereits seit Jahren ist dieser zu beobachten. Auch unserer Kultusministerin, die sonst gerne die Zustände an unseren Schulen beschönigt, ist es aufgefallen. Sie kam schließlich nicht mehr an dem Thema vorbei. Bereits im April 2024 kündigte sie daher neue Maßnahmen gegen Schulgewalt an. Das war vor 19 Monaten. Passiert ist in diesen 19 Monaten aber nichts - bis gestern, wie wir gerade gehört haben. Dabei wurde das Thema täglich drängender - auch wenn Herr Güldner eben mal wieder ein gutes Beispiel für dieses Schönreden gebracht hat. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik hat sich die Zahl der gemeldeten Gewalttaten an den Schulen in Niedersachsen zwischen 2022 und 2024 um sage und schreibe 45 % erhöht. Die Tatbestände umfassen neben leichter Körperverletzung auch weitere Formen der Gewaltkriminalität, darunter Bedrohung, räuberische Erpressung und Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Auch eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des VBE unter 1 300 Schulleitungen zeigte Ende 2024 ein alarmierendes Bild: 60 % der Schulleitungen stellen seit 2019 eine Zunahme von Gewalt an ihren Schulen fest. An Haupt-, Real- und Gesamtschulen liegt der Wert mit 74 % dabei besonders hoch. Laut dieser Befragung sind oft auch Lehrkräfte die Betroffenen. 65 % von ihnen wurden beschimpft, bedroht, beleidigt, gemobbt, belästigt, 36 % im Internet diffamiert, bedrängt oder bedroht, 35 % demnach sogar körperlich angegriffen. Letztendlich ist die Zunahme der Gewalt aber nur ein Spiegelbild der Gesellschaft. Dabei werden die Täter immer jünger. Es ist naheliegend, dass dieses Phänomen auch nicht vor den Schultoren haltmacht. Im Gegenteil, man muss sogar vermuten, dass die Straftäter von morgen einen Teil ihrer Sozialisation in den Schulen erleben. Darauf muss die Schule reagieren. Der CDU-Antrag führt in diesem Zusammenhang insgesamt 14 Forderungen auf, die allesamt ihre Berechtigung haben. Insbesondere die Forderung nach Konsequenzen sticht dabei hervor. An dieser Stelle ist am meisten Handlungsbedarf. Einzig, wenn es um die Suche nach Gründen für die Zunahme von Gewalt geht, hat der ansonsten gute Antrag Schwächen. Hier werden nämlich vornehmlich die sozialen Medien identifiziert. Ganz leicht verschämt spricht man danach noch von „familiären und gesellschaftlichen Problemen". Welche damit gemeint sein könnten, muss also ich hier klar ansprechen. Die CDU traut sich offensichtlich nicht. Der FOCUS berichtete Ende 2024 von einer Studie unter niedersächsischen Schülern, und zwar unter 15-jährigen muslimischen Schülern. Für 67,8 % von diesen muslimischen Schülern sind die Regelungen des Korans wichtiger als die deutschen Gesetze. 35 % von ihnen haben Verständnis für Gewalt gegenüber jenen, die den Islam beleidigen. Gewalt bei der Durchsetzung und Verbreitung des Glaubens betrachten fast 20 % als akzeptables Mittel. Bearbeitet man nicht auch dieses Problem, dann helfen alle Gesprächskreise und Programme zur Konfliktbewältigung oder gar Medienpädagogik auch nicht weiter. Gelingt uns beim Thema Gewalt keine Kehrtwende in den Schulen, dann stehen unserem Land raue Zeiten bevor. Wir werden sehen, wie es im Ausschuss verläuft. Vielen Dank. Herr Kollege Rykena, es gab kurz vor Schluss Ihrer Rede noch den

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Pascal Leddin GRÜNE

Vogelgrippe in Niedersachsen: Wenn die Regierung zaudert, leiden Tiere und Landwirtschaft - es braucht konsequentes Eingreifen

Auch Sie haben eine zusätzliche Redezeit von drei Minuten. Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Mohrmann, das Zitat hätte ich gern mal gesehen, wo ich gesagt haben soll, dass die Geflügelwirtschaft das Tierwohl mit Füßen tritt. Das habe ich definitiv nicht gesagt. Vielleicht liefern Sie mir das im Wortlaut nach! Dann fordern Sie wochenlang eine landesweite Aufstallpflicht. Was meinen Sie denn dann damit, wenn sie nicht durch das Land angeordnet sein soll? Was genau meinen Sie damit? Natürlich meinen Sie damit, dass die Ministerin veranlassen soll, dass landesweit aufgestallt wird. Das war Ihre Position. Also tun Sie doch nicht so, als wäre meine Aussage dazu falsch gewesen! Sie haben hier auch nur über Lösungskonzepte für die Symptome gesprochen, die es im aktuellen Seuchengeschehen gibt. Da haben Sie auch gute Punkte genannt. Aber Sie haben keine langfristige Perspektive genannt. Wir müssen die Frage beantworten, wie wir damit langfristig umgehen wollen. Sonst stehen wir nächstes Jahr wieder hier mit dem gleichen Titel, und wieder tragen Sie Ihre Rede vor, wieder rede ich dagegen, und es wiederholt sich einfach nur. Wir brauchen langfristige Perspektiven! Da haben Sie nicht geliefert. Das war enttäuschend.

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Ergebnis IQB-Bildungstrend 2024 für Niedersachsen: Platz 13 vor NRW, Hessen und Bremen

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Rykena, wie ich bereits ausführte, hat diese Studie nur den Grad der Ergebniserreichung erforscht, aber keine Ursachen dafür, sodass wir nur Vermutungen anstellen können. Insofern stellen wir uns gerade genau diese Frage. Wir werden mit der Kollegin Stanat, die auch der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der KMK angehört, erörtern, ob sie dazu Erkenntnisse aus anderen Forschungen hat. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die zweite Zusatzfrage für

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Lara Evers CDU

Entwurf eines Gesetzes zur vereinfachten Bereitstellung und Auskehrung von Fördermitteln an kommunale Fördermittelempfänger (Niedersächsisches Kommunalfördergesetz - NKomFöG)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir reden in Deutschland viel über Modernisierung, über Infrastruktur oder gleichwertige Lebensverhältnisse. Aber die großen und die kleinen Ziele scheitern im Alltag immer wieder an übermäßiger Bürokratie: zu viele Formulare, zu viele Prüfschritte, zu wenig Zeit für das Eigentliche. Wenn Kommunen Monate darauf warten müssen, bis Fördermittel für drängende Herausforderungen überhaupt abrufbar sind, dann ist nicht der Wille das Problem, sondern das Verfahren. An dieser Stelle setzt der vorliegende Gesetzentwurf an, der schlanke Verfahren über pauschalierte, budgetierte oder projektbezogene Förderungen vorsieht. Die komplexe Prozedur nach § 44 der Landeshaushaltsordnung kann damit in vielen Fällen umgangen werden. Das Ganze soll elektronisch erfolgen können und die Belastung für die Verwaltungen in den Kommunen deutlich reduzieren. Die entscheidende Frage aber wird sein, ob wirklich alle Ressorts von der neuen Möglichkeit des vorgelegten Gesetzes Gebrauch machen werden. Denn nur dann erfüllt das vorliegende Kommunalfördergesetz zukünftig seinen Zweck. Ob die angestrebten Effekte tatsächlich eintreten, muss eine Evaluation bis spätestens Ende 2028 zeigen. Meine Damen und Herren, es ist grundsätzlich richtig, Verfahren schlanker zu gestalten. Aber mal ganz ehrlich: Niedersachsen hat ein kaum noch überschaubares Dickicht aus Hunderten Förderprogrammen und Tausenden Richtlinien aufgebaut. Dieser Förderwirrwarr überfordert Kommunen, Organisationen und Unternehmen. Das ist Bürokratie in Reinform. Wenn der Grundsatz der Subsidiarität wirklich gestärkt werden soll, dann müssen wir Kommunen strukturell und auf Dauer besser finanziell ausstatten. Unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister vor Ort wissen am besten, wo dringender Handlungsbedarf besteht. Es sind also andere Stellschrauben, die wir drehen müssen, damit unsere Kommunen wieder Luft zum Atmen bekommen. Weniger Fördertöpfe und mehr finanzieller Spielraum, das wäre eine echte Entlastung. Der vorliegende Gesetzentwurf ist gut gemeint, darf aber keine leere Hülle bleiben. Deshalb werden wir uns als CDU-Fraktion enthalten. Ein besseres Niedersachsen ist machbar! Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Evers. - Als Nächstes hat

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Ansgar Georg Schledde AfD

Energie-Fiasko: Stahlriesen sterben - wer zahlt den Preis?

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In Niedersachsen braut sich ein Stahlschock zusammen. Es ist ein Energiefiasko. Die Stahlriesen sterben, und die Arbeiter zahlen den Preis. Denn Tausende von Jobs im Land sind bedroht. Die Regierung treibt unsere Industrie durch ihre ideologische Energiepolitik geradewegs in den Ruin. Kern des Problems ist die absurde links-grüne Energiewende. Unzuverlässige Wind- und Sonnenkraft machen unsere Energie viel zu teuer. Auch der Traum vom sauberen Wasserstoff aus Niedersachsen entpuppt sich als teurer Trugschluss, der Steuergelder verschlingt und falsche Hoffnungen weckt. Aber dieses Desaster war absehbar. Denn immer mehr staatliche Subventionen und Abschottungen, für die am Ende der Steuerzahler aufkommt, bringen nichts. So setzt die Regierung auf Zölle gegen Stahlimporte - aber das birgt die Gefahr eines Handelskrieges, den wir auch verlieren können. Statt echter Lösungen soll nun der Industriestrompreis kommen. Das ist reine Kosmetik, die die Kostenexplosion durch grüne Politik nicht einmal ansatzweise zurückdreht. Klimafreundlicher Stahl klingt zwar verlockend, doch wer soll die Milliarden an Subventionen eigentlich bezahlen? Natürlich der hart arbeitende Steuerzahler, wie immer bei utopischen links-grünen Projekten. Das ist Wahnsinn! Das einzige Ergebnis ist eine schleichende Deindustrialisierung, bei der wir einfach nur Tausende Jobs opfern, ohne irgendeinen Wandel. Und das nennt Vizekanzler Klingbeil dann „europäischen Patriotismus". Ich sage, was das wirklich ist: ein mieser Witz, Brüsseler Bürokratie, die deutsche Arbeitsplätze auf dem Altar globaler Klimawahnutopien opfert! Und Kanzler Merz? Er treibt die Energiewende der Ampel ungebremst voran - als ob er die Kosten auch nur um einen Cent senken würde. Dabei verkennt er: Ohne bezahlbare Energie bricht unsere Wirtschaft zusammen. Denn Stahl ist das Ausgangsprodukt wichtiger kritischer Wirtschaftsketten - Ketten, die massenweise Arbeitsplätze in Niedersachsen sichern. Meine Damen und Herren, nur die AfD benennt die wahren Zusammenhänge ohne ideologische Scheuklappen. Es enttäuscht mich, dass die CDU-Fraktion, in der zumindest nicht alle dem Klimawahn verfallen sind, in den Chor der verirrten Sektierer einstimmt. Warum eigentlich? Wir werden dieses Lied jedenfalls nicht mitsingen. Die AfD-Fraktion fordert einen Ausstieg aus den teuren Wind-, Solar- und Wasserstoffsubventionen. Energie muss bezahlbar und stabil sein, für alle Menschen und Unternehmen hier in unserem Land. Wir setzen auf nationale Interessen statt auf EU-Diktate. Wir wollen Handelskriege vermeiden, Sanktionen und Zölle überdenken und lokale Jobs vor dem globalen Klimawandel schützen. Befreien wir unsere niedersächsische Industrie aus dem Gefängnis der linksgrünen Ideologen! Stahl ist kein Rohstoff von gestern, sondern ein Hightechprodukt. In den Debatten hier im Landtag wird das viel zu oft unterschätzt. In Niedersachsen leiden die Arbeiter unter der Politik der Regierung. Wir werden sie nicht im Stich lassen. Die AfD-Fraktion steht für eine starke, deutsche, unabhängige Industrie. Ich kämpfe darum mit meiner Fraktion für eine vernünftige Energiepolitik. Wir sind gegen diese linksgrüne Energiewende; denn sie belastet nur unsere Bürger und Unternehmen mit explodierenden Strompreisen. Wir fordern deshalb die Rückkehr zur Kernenergie und die Förderung heimischer Energieträger wie Gas aus Niedersachsen. Das sichert günstige Energie für alle und schützt unsere Wirtschaft vor den Launen globaler Märkte. Das ist wichtig; denn Niedersachsen ist ein Industriestandort von großer Bedeutung. Die Politik der Regierungen in Hannover und Berlin treibt unsere Industrie in die Krise. Werke schließen, weil Bürokratie und hohe Kosten Unternehmen strangulieren. Wir fordern darum auch Steuererleichterungen für Betriebe und Beschäftigte, weniger staatliche Eingriffe - eine Politik, die Arbeitsplätze sichert, denn die Industrie, gerade auch die Stahlindustrie, ist unser Rückgrat. Niedersachsen verdient Besseres als den Irrweg der amtierenden Regierung. Wir werden damit aufhören, EU-Bürokratie über deutsche Jobs zu stellen. Dass Sie von den Grünen das nicht verstehen, ist mir vollkommen klar. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Schledde. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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Dennis Jahn AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Das geht auch ganz schnell. Frau Wahlmann, wir hatten schon im November 2024 eine Anfrage gestellt, wann denn mit einem Gesetzentwurf aus ihrem Haus zu rechnen ist. Tatsächlich ist das jetzt zwei Jahre her, und wir sind nicht wirklich weiter. Wenn ich eben eine Frage hätte stellen können, hätte ich Sie gefragt: Wann dürfen wir denn damit rechnen? Wird das in dieser Legislatur noch passieren? Das Zweite ist: Sie hatten gerade gesagt: bei Einzelfallprüfung auch das äußere Erscheinungsbild. Das widerspricht dem SBGG. Und damit fällt es Ihnen hier dann doch auf die Füße. Vielen Dank. Nach der Landesregierung kann sich ein Abgeordneter zu Wort

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Philipp Raulfs SPD

Feststellung eines Sitzverlustes gemäß Artikel 11 Abs. 2 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung i. V. m. § 8 Abs. 2 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes

Vielen Dank, dass ich heute zum Abschied noch einmal einige Worte sagen darf. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es war mir eine große Ehre und eine große Freude, in diesem Hohen Haus schon in jungen Jahren viel zu arbeiten. Es hat mir immer riesige Freude gemacht, für die besten Lösungen für unser schönes Bundesland und seine Menschen zu streiten und zu arbeiten. Sicherlich werde ich das vermissen, wenngleich ich eine wunderbare neue Aufgabe antreten darf. Ich will zwei Dinge zum Abschied sagen: Erstens. Sie alle in diesem Raum wissen, warum wir im Landkreis Gifhorn gewählt haben. Ich will das heute Morgen nicht zu intensiv thematisieren, aber ich will das schon ein bisschen als Mahnung verstehen. Das habe ich mir persönlich vorgenommen. Der tragische Tod unseres Kollegen Tobias Heilmann hat dazu geführt, dass wir wählen mussten. Ich finde, das muss uns alle daran erinnern, dass hier eigentlich nicht Maschinen, sondern nur Menschen sitzen, die eine Belastungsgrenze haben und die auch mal einen schlechten Tag haben. Ich persönlich habe mir vorgenommen, darauf in Zukunft mehr zu achten. Ich würde mir wünschen, dass auch Sie und ihr das in Zukunft fraktionsübergreifend an vielen Stellen tut. Als Zweites möchte ich mich ganz herzlich bedanken bei vielen Menschen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Kolleginnen und Kollegen, die dazu beigetragen haben, dass wir hier so wunderbar arbeiten können. Ich möchte beginnen mit der Landtagsverwaltung, dem GBD und den Kolleginnen und Kollegen aus den Ministerien, die jeden Tag dafür gesorgt haben, dass ich hier wunderbare Arbeit machen konnte und dass die Sitzungen stattgefunden haben. Ich bin mir sicher, wir hätten keinen Haushalt durchgebracht, wenn Frau Armbrecht nicht auf die Fristen geachtet hätte. Deshalb den Kolleginnen und Kollegen meistens in der zweiten Reihe vielen herzlichen Dank dafür, dass Sie uns so wunderbar unterstützt haben! Ich will mich ganz herzlich bedanken bei der CDU-Fraktion, mit der ich in zwei Konstellationen zusammenarbeiten durfte: in meiner ersten Legislaturperiode in einer Großen Koalition, in der wir, glaube ich, viele gute Dinge auf den Weg gebracht haben, und jetzt in einer anderen Rolle. Ich will zwei Kollegen besonders erwähnen, nämlich Björn Thümler und Ulf Thiele, mit denen ich im Haushaltsausschuss sehr intensiv zusammengearbeitet habe und die dafür gesorgt haben, dass ich als junger Haushaltspolitiker sehr schnell eine Flughöhe einnehmen musste, die ich in anderen Ausschüssen vielleicht nicht so schnell eingenommen hätte - harte Arbeit, sehr kritische Fragen, hohes Tempo. Euch beiden vielen Dank für die stets faire, sachliche und gute Zusammenarbeit. Danke schön! Ich will mich ganz herzlich bedanken bei unserem aktuellen Koalitionspartner, den Grünen, mit denen ich auch immer sehr gerne und sehr gut zusammengearbeitet habe, was ich auch weiterhin tun möchte: bei meinem Pendant, Andreas, sowie Sina und Pippa im Haushaltsausschuss, aber auch bei Anne, Detlev und Volker in den Runden. Häufig musstet ihr mir erklären, was die wichtigen Themen für euch sind. Ich habe das auch irgendwann verstanden, und wir haben, glaube ich, ganz gute Lösungen gemeinsam hinbekommen. Herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit! Ich will mich ganz herzlich bei meiner Fraktion bedanken und insbesondere bei den Mitgliedern des Haushalts-Arbeitskreises. Wir haben zumindest in der zweiten Jahreshälfte immer sehr viel mehr Zeit miteinander verbracht als mit unseren Familien, viel miteinander gerungen und gearbeitet, analysiert, Pläne geschmiedet. Das war eine sehr gute und intensive Zusammenarbeit. Ich möchte mich auch ganz herzlich bei meinen Fraktionsvorsitzenden bedanken. Drei habe ich in den acht Jahren erleben dürfen: Hanne in der ersten Legislatur, Stefan Politze aktuell und Grant als den Fraktionsvorsitzenden, mit dem ich angefangen habe. Vielen herzlichen Dank für das stets große Vertrauen, die Rückendeckung und dafür, dass wir das alles gemeinsam so gut hinbekommen haben. Vielen Dank an euch alle! Gleich geschafft! Zwei Punkte, die mir noch wichtig sind: Ich will mich ganz herzlich auch bei der Landesregierung bedanken, bei den aktuellen Ministerinnen und Ministern und bei den Ministerpräsidenten Stephan Weil und Olaf Lies, mit denen ich arbeiten durfte. Ich glaube, dass wir viele gute Dinge beschlossen haben. Aber insbesondere habe ich es immer sehr wertgeschätzt, dass diese Landesregierungen immer ansprechbar und im Land unterwegs waren, häufig auch in meinem Wahlkreis. Das war immer gut. Ich glaube, das ist gut für die Menschen, und es war gut für die Abgeordneten. Deshalb an euch alle herzlichen Dank und auf weiterhin gute Zusammenarbeit! Ich bedanke mich abschließend auch bei meinen Teams hier in Hannover und im Wahlkreis - großartige Menschen, die in meinem Umfeld mitgeholfen haben, dass wir diese Wahlerfolge erringen konnten. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Da schließe ich ausdrücklich auch meine Lieblingskollegin Kirsikka Lansmann ein, die weiterhin den Landkreis Gifhorn für meine Fraktion hier vertreten wird. Abschließend, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich eine Frage beantworten, die mir auch heute Morgen wieder zigfach gestellt wurde: Wann denn der neue Landrat des Landkreises Gifhorn die Landesregierung das erste Mal für fehlende Finanzmittel kritisieren wird. Ich will diese Frage gerne auflösen: Ich verspreche, es wird nicht mehr in dieser Woche passieren. Mein Amtsantritt ist in der nächsten Woche. In diesem Sinne: Auf weiterhin gute Zusammenarbeit! Ich freue mich, Sie und euch an vielen verschiedenen Stellen zu sehen. Alles Gute!

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Martina Machulla CDU

Gerichtliche Verfahren kindgerecht gestalten - Einsetzung einer koordinierenden Stelle für kindgerechte Justiz in Niedersachsen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wir alle wollen, dass Kinder und Jugendliche, die in gerichtliche Verfahren geraten, bestmöglich geschützt werden. Das ist gar keine Frage von Regierung oder Opposition. Das ist eine Frage des Respekts vor der Lebensrealität der Kinder, die sich ihre Situation in solchen Fällen nie ausgesucht haben. Aber genau deshalb müssen wir Anträge, die gut klingen, auch inhaltlich prüfen. Und bei Ihrem Antrag stellen wir fest: Er bleibt weit hinter dem zurück, was Niedersachsen tatsächlich braucht. Sie schlagen eine Koordinierungsstelle kindgerechte Justiz im Justizministerium vor. Das klingt zunächst ambitioniert, aber der entscheidende Punkt ist doch: Eine solche Stelle löst die strukturellen Probleme nicht, mit denen unsere Gerichte und Staatsanwaltschaften im Alltag ringen. Sie verlagern Aufgaben in eine neue ministerielle Koordinierungsstruktur, ohne dass klar ist, welcher konkrete Nutzen dann in der Praxis entsteht. Eine solche Stelle schafft keine kindgerechten Anhörungsräume, denn davon haben wir viel zu wenig. Sie verkürzt auch keine Verfahren, die manchmal, wenn auch nicht immer, aber doch zu häufig zu lang sind, gerade wenn Kinder beteiligt sind. Und sie löst kein einziges Kapazitätsproblem an den Familiengerichten. Damit entsteht kein Mehrwert, der den Kindern tatsächlich hilft. Die Wahrheit ist doch: Das eigentliche Problem ist nicht, dass wir nicht genug Konzepte oder Papiere haben. Das eigentliche Problem ist die strukturelle Überlastung der Justiz. Familiengerichte und Jugendrichter arbeiten seit Jahren an den Grenzen dessen, was man verantworten kann. Gutachten dauern oft zu lang, Verhandlungstermine müssen über Monate hinweg verteilt werden, und für Kinder ist gerade die Zeit das entscheidende Gut. Ein Kind hat keinen Einfluss darauf, wie ein Verfahren organisiert ist, aber das Verfahren hat massiven Einfluss auf das Kind. Davon lese ich in Ihrem Antrag aber nichts. Sie sagen nicht, wie Sie Verfahren beschleunigen wollen. Sie sagen auch nicht, wie Sie Gerichte personell entlasten wollen. Und Sie sagen nicht, wie Sie die Qualität der Entscheidungen verbessern wollen. Stattdessen finden sich erwartbar viele Formulierungen wie „prüfen", „evaluieren", „sensibilisieren", „Austausch fördern". Dagegen ist nichts einzuwenden, aber das ist kein Ersatz für konkrete Entscheidungen. Lassen Sie mich ein weiteres Beispiel nennen: Sie fordern ein landesweites Monitoring für Minderjährige in Strafverfahren. Grundsätzlich ist Datenerhebung sinnvoll, um zu erkennen, wo Schutzstrukturen funktionieren und wo nicht. Aber in dem Antrag fehlt jeder Hinweis darauf, wie Datenschutz gewährleistet wird, wie Anonymisierung erfolgen soll und wie sichergestellt wird, dass die Unabhängigkeit der Justiz davon nicht berührt wird. Wer über Daten so vulnerabler Gruppen spricht, muss rechtlich sauber formulieren, sonst schafft man Unsicherheiten, wo Klarheit nötig ist. Ja, Sie sprechen auch die Digitalisierung an. Das ist wichtig. Auch hier muss man klar sagen: Niedersachsen hat die E‑Akte fast abschließend, formal flächendeckend, eingeführt. Damit ist das Land im europäischen Vergleich nicht schlecht aufgestellt. Aber damit ist die Arbeit noch lange nicht zu Ende. Die E‑Akte funktioniert nämlich in vielen Bereichen der Justiz noch nicht stabil. Sie produziert in Teilen Medienbrüche, sie bindet in Teilen Zeit, statt sie zu sparen, und sie führt in der Praxis häufig zu Verzögerungen, wo sie eigentlich entlasten soll. Wer Digitalisierung wirklich ernst meint, muss auch die Funktionsfähigkeit sicherstellen. Und genau hierzu fehlt im Antrag jede Aussage, wie die E‑Akte so weiterentwickelt werden kann, dass sie wirklich hilft und nicht zusätzliche Hürden erzeugt. Was wäre also der richtige Weg? Wir schlagen vor, die Verfahren, an denen Kinder beteiligt sind, zu beschleunigen. Wir brauchen verlässliche, verbindliche Zielmarken für Verfahren mit Kindeswohlbezug. Wir brauchen mehr spezialisierte Richter und Richterinnen, die dauerhaft in Kindschaftssachen eingesetzt und geschult werden. Und wir brauchen digitale Systeme, die nicht nur technisch existieren, sondern in der Realität überall stabil funktionieren. Außerdem brauchen wir landesweit einheitliche Standards für kindgerechte Räume, für audiovisuelle Vernehmungen und Abläufe in sensiblen Verfahren. Nicht: Wir prüfen, ob das machbar ist, sondern: Wir führen verbindliche Mindeststandards ein, die allen Beteiligten Klarheit geben, und zwar so, dass die Gerichte das ohne zusätzliche Bürokratie leisten können. Nicht reden, sondern machen! Wir müssen die Menschen stärken, die vor Ort arbeiten. Psychosoziale Prozessbegleitung ist ein wertvolles Instrument, aber sie ist vielerorts gar nicht ausreichend verfügbar. Genau da müssen wir aber investieren: in Kompetenzen, in Kapazitäten, in Ressourcen, in diejenigen, die jeden Tag mit Kindern arbeiten. Niedersachsen verfügt in Strafverfahren bereits über eine gut ausgebaute psychosoziale Prozessbegleitung, aber in familiengerichtlichen Verfahren hinken wir hinterher. Wir brauchen moderne Kommunikation für Kinder und Jugendliche. Broschüren zu überarbeiten ist gut, aber das reicht nicht! Kinder verstehen Abläufe anhand von Videos und Visualisierungen in digitaler Form. Wir müssen Verfahren so erklären, dass Kinder sie nicht nur ertragen, sondern verstehen. Und wir müssen die Balance der Gewaltenteilung respektieren. Politik darf Standards setzen, Politik darf Ressourcen bereitstellen, aber Politik darf nicht übersteuern, wie Gerichte intern arbeiten oder wie sie ihre Entscheidungen treffen. Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein hohes Gut, gerade dann, wenn es um Kinder geht. Wir als CDU sind bereit, an einer wirklich kindgerechten Justiz mitzuarbeiten. Aber das gelingt nur, wenn wir an die Ursachen gehen: strukturelle Überlastung, Kapazitäten, Standards, Funktionsfähigkeit der Digitalisierung und klare Zuständigkeiten. Kinder brauchen keine neuen Überschriften. Sie brauchen Ergebnisse. Deutlich sinnvoller, als mit zusätzlicher Bürokratie neue Posten im eigenen Verantwortungsbereich zu schaffen, wäre es, die bestehenden Einrichtungen zu stärken, die seit Jahren an ihren Belastungsgrenzen arbeiten. Vielen Dank. Vielen Dank. - Die Kollegin Hillberg möchte noch ihre Restredezeit von

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Jürgen Pastewsky AfD

Entwurf eines Gesetzes über die Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte bereits bei der ersten Beratung im Juni 2025 auf die Konstruktionsfehler dieser neuen Organisation hingewiesen. Und ja, es ist richtig: Effizienzsteigerung bei der Durchführung von öffentlichen Bauvorhaben ist dringend erforderlich. Aber wenn Rot-Grün ein solches Ziel vorgibt, passiert Folgendes: mehr Bürokratie, mehr Verwaltung und vor allem neue Stellen. Wie erfolglos dies ist, sehen wir am Beispiel der Landeswohnungsgesellschaft. Bilanz nach zwei Jahren: zusätzlicher Wohnraum null. Und nun die NIA. Wie soll die Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Baumanagement erfolgen? Hier ergibt sich zusätzlicher Abstimmungs- und Koordinierungsbedarf. Der Landesrechnungshof hat in seinen Stellungnahmen im Ausschuss deutlich auf die mangelnde Wirtschaftlichkeit und Erfolgsaussicht hingewiesen. Wir schließen uns diesem Urteil an, wonach die behauptete Verbesserung der Wirtschaftlichkeit eben nicht gegeben ist. Ein wichtiger Punkt ist aber die Frage, ob hier die Verfassung beachtet wird, und es bestehen erhebliche Zweifel, ob Ihr Projekt verfassungsgemäß ist. Das Hauptmotiv für die Errichtung der NIA kennen wir alle. Es geht Ihnen ich hatte bereits im Juni darauf hingewiesen um die Möglichkeit, zusätzliche Kredite aufzunehmen. Sie suchen also nach einem Weg, die Schuldenbremse zu umgehen. Und dazu passt, was Sie, Herr Minister, im Haushaltsausschuss am 5. November 2025 gesagt haben: „Ich möchte darauf hinweisen, dass wir aktuell keine großen Baumaßnahmen mehr im Landeshaushalt etatisieren, weil wir kein Geld dafür haben." Aha! - Und daher stehen die drei Buchstaben NIA aus meiner Sicht für eine Forderung an die regierungstragenden Fraktionen: Nicht immer ablenken! Nicht immer ablenken! Nochmals: Verbesserungen sind dringend nötig. Bauvorhaben müssen deutlich schneller und effizienter abgewickelt werden. Aber dafür bräuchte es die NIA nicht. Im Ausschuss, Herr Minister, haben Sie gesagt, Finanzierungsfragen rückten in den Hintergrund. Aber Sie waren doch einer der Ersten, der quasi sofort die Verschuldungsspielräume vollständig ausgenutzt hat, die sich nach der dreisten Wählertäuschung durch den jetzigen Bundeskanzler ergeben haben. Liebe CDU, Sie erinnern sich: „Links ist vorbei." Das von Ihnen, Herr Minister, so hochgelobte Vermieter-Mieter-Modell führt eben nicht zu mehr Kostendisziplin. Sie schließen wie früher Verträge mit sich selbst. Warum sollte sich ein Besteller einer Baumaßnahme wirtschaftlich verhalten? Es gilt: Ich habe eine VE, und alles ist okay. Die Verhandlungen über Verpflichtungsermächtigungen werden der Politik entzogen. Wir, die AfD-Fraktion, werden diesen Gesetzentwurf ablehnen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Die nächste Wortmeldung kommt von der CDU-Fraktion:

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Thordies Hanisch SPD

Klimaziele, erneuerbare Energien und fossile Abhängigkeiten - welchen Beitrag leistet Niedersachsen zum ambitionierten Klimaschutz?

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In letzter Zeit höre ich immer wieder: Die da oben müssen mehr erklären! - Manchmal habe ich hier auch das Gefühl, wir sollten vielleicht mehr erklären. Leider verbreiten sich aber Erklärungen nicht so gut, wie Schlagwörter, populistische Verkürzungen oder Skandale es tun. Trotzdem finde ich, die Reden hier im Plenarsaal sind dafür da, auch zu erklären, damit jede Wählerin und jeder Wähler entscheiden kann, ob sie bzw. er mit unserer Politik einverstanden ist. Die grundsätzlichen Fakten zum Klimawandel haben sich in den letzten Jahren nicht verändert. Trotzdem sind weniger Menschen der Meinung, wir sollten etwas gegen den Klimawandel tun. Das macht mich sehr nachdenklich. Drei von fünf Deutschen glauben, dass der Umstieg auf erneuerbare Energien zu höheren Energiepreisen führt. Ja, der Netzausbau kostet auch Geld, aber teilweise, weil wir den Strom verteilen müssen. In ein paar Jahren, wenn wir mit den Netzausbau- und Leitungsprojekten größtenteils durch sind, geht es jedoch um den Strompreis, und Achtung, ich erkläre!, der ist auch heute schon aus Wind und Sonne günstiger als Atomstrom und Kohlestrom. Falls es daran Zweifel gibt und Sie anderes hören, recherchieren Sie bitte gerne in öffentlich zugänglichen Quellen, um sich da rückzuversichern. Gaskraftwerke sind in Teilen günstiger. Das sei hiermit zugegeben. So viel gehört zur Wahrheit dazu. Damit habe ich kein Problem. Aber die Kosten für die Erzeugung von Wind- und Solarstrom werden weiter günstiger werden. Vor allem sind wir mit dieser Energie nicht auf Gasimporte angewiesen, die zuletzt dafür gesorgt haben, dass unsere Energiepreise in die Höhe geschnellt sind. Atomstrom hat jedenfalls keine Vorteile. Wir haben kein Uran. Wir wollen nicht noch mehr Atommüll. Atomkraftwerke sind nicht sicherer, und Atomstrom ist teurer. Man könnte auch sagen: Wer sich für Atomstrom und den Bau neuer Kraftwerke ausspricht, der möchte, dass der Strompreis steigt. E-Autos sind mit eigenem Strom sehr viel günstiger im Betrieb als Verbrenner. Hier möchte ich auch mit einem Irrtum aufräumen: Mit Strom aus Ladesäulen ist ihr Verbrauch auf 100 km etwa genauso teuer. In der Anschaffung sind E-Autos aktuell etwas teurer als die klassischen Verbrenner. Aber die Preise für Batterien sinken. Ich fahre nun seit drei Jahren einen VW e-up! und hatte noch keinen Ölwechsel, keine Abgasuntersuchung, nichts mit Keil- oder Zahnriemen oder Zündkerzen, Motor, Vergaser, Anlasser oder Filter. E-Autos sind unglaublich effizient. Man braucht für die Fortbewegung mit einem E‑Auto nur halb so viel Ausgangsenergie wie bei einem Verbrenner oder auch mit einer Wasserstoff-Brennstoffzelle. Jeder zweite Mensch in Deutschland glaubt, E‑Autos sind genauso schlecht für das Klima wie Verbrenner. Auch das ist ein tragischer Trugschluss. Vor Jahren gab es schon Untersuchungen vom ADAC. Das sind nicht die größten E‑Auto-Fans, glaube ich. Jedenfalls haben diese Untersuchungen damals gezeigt, dass E-Autos samt Herstellung der Batterien, samt der ganzen Produktionskosten für Strom oder der CO2-Emissionen bei der Stromerzeugung über die Fahrleistung gerechnet günstiger für das Klima sind als Verbrenner. Das werden sie auch weiterhin sein. Sie werden auch immer günstiger werden, weil der deutsche Strommix zunehmend günstiger für das Klima wird. E-Autos sind also samt Batterie besser für das Klima als Verbrenner, werden dies bleiben und werden immer besser werden. Jeder Euro, der in Klimaschutz investiert wird das hat Herr Minister Meyer auch ausgeführt, spart künftig Geld, das wir ausgeben müssten, um die Folgen des Klimawandels zu bewältigen. Hitze verursacht Todesfälle in Deutschland - jedes Jahr und jedes heiße Jahr mehr. Das ist auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, weil sich nicht jeder und jede Berufsgruppe vor Hitze schützen kann. Wärmepumpen sind effizienter als Gasheizungen. Wärmepumpen sind teurer in der Anschaffung, aber im Betrieb sind sie günstiger. Mit zunehmend sinkendem Strompreis werden sie auch günstiger. Hier müssen wir dringend agieren, damit sich das auch für die Mieter niederschlägt, die sonst mit steigenden Heizkosten zu tun haben. Der Weg, den wir eingeschlagen haben, ist und bleibt der richtige nicht nur für unsere Umwelt, sondern auch für sichere Arbeitsplätze im Bereich grüner Stahl, Wärmepumpen, Industrie, Netzausbau, zukunftsfähige Technologien und die Menschen in unserem Land. Ich setze mich hier bestmöglich mit den Themen auseinander, für die ich Verantwortung trage. So tun das die allermeisten hier, in den Kommunen, in Berlin und in Brüssel. Wir können aber leider nicht zu jedem nach Hause oder allen eine Nachricht auf das Handy schicken. Überschriften, Posts und Aussagen Einzelner müssen immer infrage gestellt werden. Politikerinnen und Politiker dürfen lügen. Hier gibt es keinen Faktencheck für die Fraktionen. Wir alle können unsere eigenen Wahrheiten erzählen, und manche erzählen die Wahrheiten, von denen sie meinen, dass sie ihnen am meisten nutzen, und gefährden damit proaktiv die Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Auch deswegen haben wir beim Klimawandel kein Erkenntnisdefizit, sondern ein Akzeptanzproblem. Das haben wir auch, weil hier immer wieder falsche Behauptungen gezielt oder aus Unwissenheit man weiß es ja nicht verbreitet werden. Darauf müssen wir reagieren. Das tun wir, aber das schaffen wir nicht allein. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen aller demokratischen Fraktionen. Ich danke den Journalistinnen und Journalisten. Ich danke allen Verwaltungsleuten, allen Verbandsmitgliedern, allen Menschen und Privatpersonen, die nicht müde werden, in den Austausch zu gehen - in den Austausch mit Menschen, die auch mal nicht die eigene Meinung vertreten oder die eigene Fachpraxis haben. Sie alle arbeiten daran mit, unsere Demokratie zu sichern, weil Demokratie eben nicht von oben bestimmt wird, sondern vom Zusammen-daran-Mitwirken lebt. Vielen Dank.

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André Bock CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes und des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! In der Tat, die Sicherheitslage ist auch in Niedersachsen weiterhin angespannt. Ob Gewaltkriminalität, organisierte Kriminalität, Cyberkriminalität, aber auch die Zunahme und weiterhin große Gefahr durch islamistischen Terror in unserem Land - das sind Dinge, die die Sicherheitsbehörden herausfordern und auf die es natürlich auch entsprechender Antworten bedarf. Viele Menschen darüber wurden die Debatten in den letzten Wochen geführt fühlen sich in unserem Bundesland nicht mehr sicher. Das gilt nicht nur für die Innenstädte oder Bahnhöfe wie hier in Hannover einer der unsichersten Orte Deutschlands, sondern auch für den ländlichen Raum. Auf der anderen Seite stehen fast 20 000 Beamtinnen und Beamte der Polizei tagtäglich für unser aller Sicherheit ein. Sie setzen ihre Gesundheit und teilweise sogar ihr Leben aufs Spiel, damit es uns gut geht. Sie müssen in ihrem Dienst, in dem sie sich so sehr engagieren, auch immer wieder Beschimpfungen und Bespucktwerden ertragen und sind trotzdem nicht demotiviert. Daher von dieser Stelle ein ganz großes Dankeschön für dieses Engagement unserer niedersächsischen Polizei, meine Damen und Herren! Meine Damen und Herren, ist mehr Sicherheit allein mit mehr Personal machbar? Nein, natürlich ist es damit alleine wahrscheinlich nicht getan, sondern es braucht als Grundlage ein modernes, zeitgemäßes Polizeirecht mit weitreichenden Befugnissen, gerade auch was digitale Dinge angeht. Leider bleibt Niedersachsen hier seit vielen Jahren hinter anderen Bundesländern zurück. Aber es wird auch nicht mit diesem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf besser. Frau Ministerin Behrens, Sie sind in wenigen Wochen drei Jahre als Innenministerin im Amt. In diesen drei Jahren haben Sie es gerade bei den großen Schwerpunktthemen in weiten Teilen nur zu Ankündigungen gebracht - ob es die intelligente Videoaufklärung, die Personenfahndung im Internet als Reaktion auf den Fall Klette oder das Thema Fußfessel und häusliche Gewalt ist. Das war ja das kann jeder in Ihrer Antrittsrede am 2. Februar 2023 nachlesen eines Ihrer ganz großen Schwerpunktthemen: die Gewalt gegen Frauen und Kinder. Meine Damen und Herren, wir sind uns gerade bei Letzterem bei der Bekämpfung dieses Gewaltphänomens einig, dass wir auch hinsichtlich der Ziele hier besser und schneller und anders vorgehen müssen als bisher. Aber, meine Damen und Herren, wenn das ein Schwerpunktthema ist, können Sie, Frau Ministerin, heute an dieser Stelle von uns kein Schulterklopfen für das, was jetzt kommen soll, erwarten, sondern eher ein ratloses Schulterzucken zum einen und vor allem Unverständnis zum anderen Unverständnis darüber, dass die Regelung zur elektronischen Fußfessel erst, als im Ausschuss unser Gesetzentwurf zum Thema häusliche Gewalt angekündigt und vorgelegt wurde, vorgezogen werden sollte. Herr Watermann oder auch Herr Zinke könnten das bestätigen; sie waren dabei. Unser Entwurf liegt inzwischen seit über einem Jahr vor. Passiert ist an dieser Stelle bisher nichts. Wir haben auch noch einmal nachgeschärft, als es Kritik aus Ihren Reihen gab; Frau Camuz war ja ganz vorne mit dabei. Diese Kritik haben wir aufgegriffen. Wir haben etwas vorgelegt. Von Ihrer Seite bisher: nichts. Es ist an der Zeit das betrifft wieder das Thema des Vorziehens dieses besonderen Teils zur Gewalt gegen Frauen und Kinder, dass wir hier schneller und besser werden um der Opfer willen, meine Damen und Herren. Deswegen wäre es gut gewesen, wenn die Ministerin schon heute angekündigt hätte, gerade um der Opfer willen hier schneller, besser und gerne auch gemeinsam mit unserer Fraktion vorgehen zu wollen. Ein anderes Thema, das auch von der Ministerin eben angesprochen wurde: Drohnenabwehr, hybride Kriegsführung. Auch mit Blick darauf leben wir in schwierigsten Zeiten. Anstatt als Landesregierung auch hier schnell und kurzfristig zu reagieren, wird erst mal lange Zeit nichts passieren. Bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes wird wieder ein halbes Jahr ins Land gehen. Angesichts der Lage, die wir da draußen zu verzeichnen haben ständig Überflüge von Drohnen, kann es so nicht weitergehen. Wir haben einen Gesetzentwurf auch hierzu vorgelegt. Auch diesen wollen wir vorgezogen sehen! Man fragt sich schon: Ist das wirklich Sicherheitspolitik für Niedersachsen, die dieses Land für die Menschen spürbar sicherer macht? Ich glaube, nicht. Nüchtern kann man bei dieser ersten Beratung nur feststellen: Ein modernes, sicheres und innovatives Polizeigesetz ist das nicht, sondern mehr ein Stückwerk. Meine Damen und Herren, auch über das wichtige Thema KI-Datenanalyse haben wir hier schon gesprochen. Ja, es wird eine Rechtsgrundlage geschaffen, aber diese läuft am Ende ins Leere, wenn der Polizei nicht die Softwareinstrumente an die Hand gegeben werden - Stichwort „Palantir", datenschutzkonform, zertifiziert vom Fraunhofer-Institut Eingesetzt werden soll das nicht. Diese Debatte, Herr Lühmann, haben wir mit Ihnen schon geführt. Aber Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen sind hier schon längst vorn und setzen diese Instrumente ein. Warum blockieren Sie an dieser Stelle? Ich stelle fest: Sie lassen die Polizei im Regen stehen, im wahrsten Sinne des Wortes im Datenschutzdschungel, ohne effektive Unterstützung. Das ist Ihre Sicherheitspolitik. Meine Damen und Herren, packen wir es doch gerne gemeinsam an! Wir reichen Ihnen immer wieder die Hand und sagen: Solche Dinge können wir gemeinsam auf den Weg bringen. Sie sperren sich dagegen. Oder Stichwort „intelligente Videoüberwachung": Ja, das wird jetzt kommen. Aber wie viele Jahre haben wir das hier schon debattiert und gefordert? Sie haben sich gesperrt. Andere Länder sind da viel weiter vorne. Schauen wir doch mal in andere Bundesländer! Denn in vielen Bundesländern wird zurzeit das Polizeirecht angefasst und überarbeitet. Schauen wir beispielsweise nach Berlin - schwarz-rote Koalition. Das dortige Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz wird umfassend auf Vordermann gebracht. Im Übrigen wird der Einsatz von Bodycams selbst bei Feuerwehren und Rettungskräften darin verankert. Man kann sich natürlich auch noch weitere Gedanken über die Entwicklung der Kriminalitätslage machen. Das macht man in Berlin. Wie sieht die neue Form der Kriminalität gerade im Cyberbereich aus? Der Begriff der „digitalen Vermögenswerte" Stichwort „Kryptowährung": Auch hierzu werden in dem Gesetz in Berlin entsprechende Regelungen verankert, damit die Polizei reagieren kann. Dort kann die Polizei künftig auf Wallets, private Schlüssel und andere digitale Zugänge zugreifen und Kryptowährungen sicherstellen. Das ist moderne Polizeiarbeit. Hier in Niedersachsen: bisher Fehlanzeige. Oder schauen wir nach Nordrhein-Westfalen: Auch dort novelliert die Landesregierung im Übrigen unter grüner Beteiligung, wie Sie wissen das Polizeirecht. Dort findet sich eine Rechtsnorm, die eine Weiterverarbeitung personenbezogener Daten zu IT-Entwicklungszwecken unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Das, meine Damen und Herren, ist innovativ und zukunftsgewandt. Das sind die Antworten auf die drängende Frage: Wie gehen wir mit Kriminalität im Hinblick auf die Digitalisierung um? Solche Systeme müssen auch mit Echtdaten trainiert werden. Auch dagegen sperren Sie sich. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf, so wie er jetzt vorliegt, ist alles andere als modern, innovativ und zukunftsfähig. Es braucht echte Befugnisse, vergleichbar mit denen in anderen Ländern. Sie brauchen, wie gesagt, gar nicht so weit zu schauen. Eines der modernsten Polizeigesetze, Frau Behrens, schaffen Sie mit dieser Vorlage nicht. Wir sind aber gerne dazu bereit, Ihnen dazu zu verhelfen, dass wir in Niedersachsen das modernste Polizeirecht bekommen. Dafür haben Sie mit uns eine Mehrheit. Wir freuen uns insofern auf die Beratung im Ausschuss und werden uns an den Stellen, Herr Bock! die ich gerade vorgetragen habe Kryptowährungen etc. einbringen. Kommen Sie auf den Punkt! Wenn Sie diesen Weg gemeinsam mit uns gehen, dann haben wir in Niedersachsen das modernste Polizeirecht. Wir sind dazu bereit. Herr Bock, letzter Satz, bitte! Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Alfred Dannenberg AfD

Vogelgrippe: Großställe in der Krise - Prävention und Resilienz verbessern

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auf geht's in die zweite Runde zum Thema Vogelgrippe! Die Grünen haben sie unter die Überschrift gestellt: „Großställe in der Krise". Erwartungsgemäß haben Sie ordentlich gegen die Geflügelställe unserer niedersächsischen Tierhalter vom Leder gezogen. Eine kleine Frage gleich zu Beginn: Wenn Sie sagen: „Großställe in der Krise" - sind die kleinen Ställe denn nicht gefährdet? Und was ist mit den Vögeln im Zoo, mit den Legehennen eines Hobbyhalters? Und überhaupt: Ab wie vielen Tieren definieren Sie denn eigentlich einen Großstall? Und ist ein Stall mit einem Tier weniger, der nach Ihrer Definition dann nicht mehr als Großstall gilt, per se besser gewappnet gegen die Vogelgrippe? Ist der dann nicht in der Krise? Ich frage für einen Freund. Es ist nicht überraschend, dass die Grünen große Stallhaltungen alleinig verantwortlich machen wollen. Wir haben es ja gerade wieder gehört. Und natürlich, da konnte man es auch wieder heraushören: die massive Kritik in Richtung dieser Ställe - vielleicht sogar die Forderung nach der Abschaffung dieser Ställe? Jedoch, selbst wenn alle Ställe abgeschafft wären: Das Virus wird noch da sein. Und abgesehen davon: Wenn wir hier die Tierhaltung abschaffen, dann sind die Ställe ja nicht weg. Die stehen bloß woanders - wahrscheinlich gleich hinter der Landesgrenze. Und gibt es da keine Vogelgrippe? Wird dort so gut kontrolliert wie hier? Entsprechen die dortigen Hygienestandards den unsrigen? Wie sind dort die Tierschutzstandards? Ist das Fleisch, das von dorther dann zu uns importiert wird, von gleicher Qualität? Also, macht es Sinn in puncto Geflügelfleisch letzten Endes hier noch mehr Selbstversorgungsgrad zu opfern? Ich frag' ja nur. Nächster Aspekt: Es lohnt sich zu betrachten, wo das Virus eigentlich herkommt und wie es seine Pathogenität entwickelt; das war eben schon Gegenstand der Diskussion. Das Reservoir für das Virus sind die Wildvogelbestände, nicht die Ställe. Das Virus gelangt stets von außen in den Stall. Im Stall selbst ist, wenn die Vorschriften eingehalten werden das setze ich jetzt mal voraus, alles pico bello. Ein großer Stall bedeutet nämlich nicht, dass die Tiere dort automatisch alle krank seien - um das hier noch mal ganz deutlich zu betonen. Vielmehr ist es doch so: Die Tiere kommen beim Aufstallen gesund im Stall an, der Stall wird hygienisch bewirtschaftet und regelmäßig kontrolliert. Entstehen kann das Virus dort überhaupt nicht. Es wird von außen eingeschleppt. Das kann über die Lüftung sein, das Futter, über das Wasser, Anhaftungen an der Kleidung der Personen, die den Stall betreten, oder was auch immer. Der einzige Wermutstropfen, der nun mal mit der Stallhaltung einhergeht, wenn sich eine Reihe von Tieren fortwährend in dichter Gesellschaft befindet, ist das Risiko, dass ein Virus im Stall von Wirt zu Wirt zirkuliert und dabei eventuell zur Hochpathogenität mutiert und sofort auch sehr viele Tiere befallen könnte. Am Ende stünde dann das Keulen des gesamten Bestandes. - Ja, das ist das Risiko. Aber besteht dieses Risiko in der freien Natur nicht genauso? Wenn sich zum Beispiel die Gänse oder die Kraniche für ihre Flüge sammeln, jetzt im Herbst, kann das Virus da etwa nicht von Wirt zu Wirt springen und mutieren? Aber allein der Stall soll schuld sein? So, so. Und überhaupt: Was soll denn die Conclusio für die Praxis sein? Etwa alle größeren Ställe dichtmachen und stattdessen viele kleinere Stalleinheiten errichten? Ganz abgesehen von der mangelnden Wirtschaftlichkeit kleinerer Einheiten. Wie klein sollen die Ställe denn sein, um Mutationen des Vogelgrippevirus im Stall ausschließen zu können? Das sollte derjenige, der gegen Großställe Stimmung macht, sagen können, finde ich. Oder sollen einfach alle Ställe hier komplett dichtgemacht werden und soll gar kein Geflügelfleisch in Deutschland mehr produziert werden? Ist das vielleicht doch der heimliche Wunsch der grünen Seele? Denken Sie dran: Wenn Sie hier den letzten Stall kaputtgeredet haben, wird das Geflügelfleisch vom Ausland hierher importiert. Damit wäre dann auch nichts erreicht. Nein, meine Damen und Herren, wir müssen da durch. Eine Lösung kann nur hier bei uns und nach vorne heraus gestaltet werden. In meinem ersten Redebeitrag zur Debatte hatte ich es bereits herausgestellt: Wir müssen jetzt endlich ins Impfen kommen. Ein Impfstoff gegen die Vogelgrippe steht bereit. Es bedarf nur eines klaren Signals aus der Politik. Außerdem rege ich an, die mittlerweile überbordenden Wildgansbestände zu reduzieren. Damit wären schon zwei wichtige Schritte getan, der Avian Influenza beizukommen. Danke sehr. Vielen Dank. - Als Nächstes hat das Wort: die Kollegin Logemann von der SPD. Bitteschön!

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Gerald Heere

Entwurf eines Gesetzes über die Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben kurz: NIA soll zukünftig Neubauprojekte und große Sanierungsprojekte des Landes durchführen und die Gebäude gegen eine kostendeckende Miete den nutzenden Landesbehörden zur Verfügung stellen. Teil dieser kostendeckenden Miete sind insbesondere der Wertverzehr der Gebäude und ein angemessener Beitrag für die Bauunterhaltung. Darum geht es im Kern. Durch dieses System werden im Vergleich zum aktuellen Vorgehen erstens Kostentransparenz und Kostenbewusstsein deutlich verbessert. Zweitens wird ein langfristig guter Zustand der Gebäude finanziell abgesichert. Dies sind die beiden wichtigsten Zwecke des Gesetzentwurfs. Allein dafür lohnt es sich bereits, dieses Gesetz heute zu beschließen. Sehr geehrte Damen und Herren, in den letzten Wochen konnte gelegentlich der Eindruck aufkommen, manche Wortmeldungen setzten sich weniger mit unserem konkreten Gesetzentwurf auseinander als mit den Debatten aus dem letzten Landtagswahlkampf. Worum geht es? Zur Finanzierung ihrer Projekte soll die NIA Kredite aufnehmen dürfen. Vor allem hieran entzündet sich die Diskussion. Dass Bauprojekte zunächst durch Kredite finanziert werden, stellt in der Wirtschaft, bei öffentlichen und kommunalen Gesellschaften und bei vielen von uns auch im Privaten den Normalfall dar. In allen diesen Fällen werden die Kredite im Laufe der Nutzungsdauer zurückgezahlt, und genau dies ist auch bei der NIA vorgesehen. Ein Aufbau struktureller, dauerhafter Verschuldung findet mit der NIA ausdrücklich nicht statt. Herr Thiele, mit meinem Amtseid ist das ganz hervorragend vereinbar. Wenn Sie die Stellungnahme des GBD richtig gelesen haben, bleibt von Ihrem großen Vorwurf des Verfassungsbruchs durch das Gesetz nichts übrig. Offen geblieben ist die Frage, ob die Kredite der NIA in Zukunft dem Land zuzurechnen sein werden oder nicht. Aber inwieweit ein mögliches Kreditvolumen der NIA überhaupt außerhalb der neuen strukturellen Kreditmöglichkeiten des Landes liegen würde, bleibt offen. Auch der Vorwurf mangelnder Wirtschaftlichkeit ist bis heute nicht nachvollziehbar begründet worden. Im Gegenteil: Die Landesregierung hat dargestellt, dass eine Eigenerrichtung über die NIA auch in einem Worst Case mit privaten Anmietungen mithalten kann. Auch die hier geäußerte Kritik, dass sich die Anstalt zur Erledigung ihrer Aufgaben des Staatlichen Baumanagements bedienen soll, ist im Laufe der Beratung nicht plausibler geworden. Kritik wäre doch nur dann angemessen, wenn wir anlässlich dieser Gründung jetzt eine große Struktur parallel zum Baumanagement aufbauen würden. Das haben wir ausdrücklich nicht vor, sondern wir werden an dieser Stelle die Effizienz mit dem Baumanagement nutzen. Herr Heere, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Hilbers zu? Sehr gerne. Herr Hilbers, bitteschön! ‑ Ich bitte noch einmal um

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Evrim Camuz GRÜNE

Gerichtliche Verfahren kindgerecht gestalten - Einsetzung einer koordinierenden Stelle für kindgerechte Justiz in Niedersachsen

wir sind bei der ersten Beratung. Ich glaube, es wird noch viele Möglichkeiten geben, sich zu diesem Thema auszutauschen. Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Es gibt bestimmte Punkte, die uns alle bewegen, die uns zum Wahlkampf motiviert haben, die uns zu dem Entschluss gebracht haben, sich um ein Landtagsmandat zu bewerben. Meine Motivation war immer, dass ich Kinder und Familien in den Mittelpunkt unserer Politik stellen wollte. Ich bin froh, dass wir genau das im rechtspolitischen Bereich tun: Wir stellen Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt, und zwar nicht irgendwann, sondern heute, am Tag der Kinderrechte. Das ist genau richtig so. Denn Kinder und Jugendliche gehören einer besonderen Bevölkerungsgruppe an, die keine wirtschaftsstarke Lobby hat und im politischen Diskurs leider viel zu selten Gehör findet. Heute, am Tag der Kinderrechte, gehen wir in diesem Hohen Hause einen entscheidenden Schritt, um die Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Justiz in den Vordergrund zu stellen. Wenn ich mir vorstelle, Beteiligter an einem Gerichtsverfahren zu sein, finde ich das schon ganz schön einschüchternd Ihnen geht es vielleicht auch so: ungewohnte Räume, eine gewisse Fremdbestimmung durch die vom Gericht vorzunehmenden Prozesshandlungen und für viele Menschen fremde Begriffe. Es ist eben keine leichte Situation. Und jetzt stellen Sie sich vor, das als Kind zu erleben - vielleicht sogar als Kind, das emotionale Ausnahmesituationen und Traumata mit dem vor Gericht zu behandelnden Sachverhalt verbindet! Das ist schon für sich genommen eine enorme emotionale Herausforderung. Es liegt in unserer Verantwortung, alles dafür zu tun, dass die Justiz nicht zu einer zusätzlichen Belastung wird. Denn Kinder, sehr geehrte Abgeordnete, sind eben keine kleinen Erwachsenen. Wir haben in Sachen Kinderschutz in dieser Wahlperiode schon viel erreicht: Die Landesregierung hat sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative für eine Änderung des § 247 a StPO eingesetzt, um die Hürden für eine simultane audiovisuelle Vernehmung von Opferzeuginnen in der laufenden strafrechtlichen Hauptverhandlung zu senken. Niedersachsen nimmt bundesweit schon heute eine Vorreiterrolle auf dem Gebiet der psychosozialen Prozessbegleitung ein. Vielfach wird auch auf das Instrument der ersetzenden richterlichen Videovernehmung nach § 58 a StPO zurückgegriffen. Wir in Niedersachsen sind also auf einem guten Weg. Aber das reicht noch nicht. Wir sind noch nicht am Ziel. Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte und die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerks haben Handlungsbedarf identifiziert. Das nehmen wir ernst und greifen ihre Handlungsempfehlungen heute auf. Im Vordergrund steht dabei die Einrichtung einer koordinierenden Stelle für Kinderschutz. Genau das sieht unser Antrag vor: Wir richten eine Koordinierungsstelle „kindgerechte Justiz" innerhalb des Justizministeriums ein. Zugleich geben wir dieser Stelle konkrete Prüfaufträge an die Hand. Es soll nicht nur der Status quo der kindgerechten Justiz erhoben werden, sondern es sollen auch Konzepte zur weiteren Stärkung einer kindgerechten Justiz entwickelt werden. All das soll nicht mehr Bürokratie schaffen, wie hier eben behauptet wurde, sondern bündeln, was heute leider oft nebeneinanderher läuft. Niedersachsen als Flächenland steht vor besonderen Herausforderungen, wenn es darum geht, für das Sicherheitsgefühl von Kindern und Jugendlichen im Gerichtsverfahren zu sorgen. Hier bestehen verschiedene Ansatzpunkte: von der kindgerechten Raumgestaltung in Justizgebäuden bis hin zur Ausweitung der Möglichkeit der audiovisuellen Vernehmung. Ja, das Amtsgericht Hannover ist bereits sehr weit fortgeschritten. Ich danke allen, die sich dafür engagiert haben, besonders der Gerichtspräsidentin, Frau Hölscher, die sich hier sehr eingebracht hat. Aber leider ist das nicht der Standard in ganz Niedersachsen. Das wollen wir mit diesem Antrag ändern. Sehr geehrte Abgeordnete, besonders wichtig ist auch, dass sichergestellt wird, dass alle Beteiligten hinreichend für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen in Gerichtsverfahren, vor allem in Straf- und Familienverfahren, qualifiziert werden. Daher wollen wir prüfen, ob eine entsprechende Sensibilisierung nicht bereits im Studium und vor allem im juristischen Vorbereitungsdienst erfolgen kann. All das braucht eine hinreichende Datengrundlage, die durch eine kinderrechtsbasierte Datenerhebung im Sinne eines Kinderrechte-Monitorings geschaffen werden kann. Wie Sie sehen, sehr geehrte Abgeordnete, gehen wir einen entscheidenden Schritt hin zu einer kindgerechten Justiz. Eine Justiz, die sich tagtäglich für Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit einsetzt, muss auch in der Lage sein, sich in die Schwächsten der Gesellschaft hineinzuversetzen und sie zu berücksichtigen. Das wollen wir mit diesem Antrag angehen. Daher freue ich mich auf die Beratung. Vielen Dank. Vielen Dank. - Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor.

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Stephan Christ GRÜNE

Klimaziele, erneuerbare Energien und fossile Abhängigkeiten - welchen Beitrag leistet Niedersachsen zum ambitionierten Klimaschutz?

kommt von Herrn Christ. Bitte, Herr Christ! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben das Thema Leitmärkte gerade schon angesprochen. Inwieweit kann die Transformation wichtiger Wirtschaftssektoren, wie beispielsweise der Stahlbranche, noch stärker durch Leitmärkte unterstützt werden, und wie trägt das auch zum Hochlauf des Ausbaus von grünem Wasserstoff bei? Herr Minister wird antworten.

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Pascal Leddin GRÜNE

Vogelgrippe in Niedersachsen: Wenn die Regierung zaudert, leiden Tiere und Landwirtschaft - es braucht konsequentes Eingreifen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Mohrmann, was war das gerade für eine Rede? Sie haben undifferenziert eine Anschuldigung nach der anderen rausgehauen, ohne auch nur eine wirklich konkrete Antwort zu liefern. Hören Sie gern zu: Sie wissen genauso wie wir, dass eine landesweite Aufstallpflicht das Seuchengeschehen nicht beeinflussen würde. Sie wissen genauso wie wir, dass eine landesweite Aufstallpflicht zu viel Tierleid führen würde. Sie wissen genauso wie wir, dass in den Veterinärämtern Expertinnen und Experten sitzen, die die Situation vor Ort viel besser einschätzen können. Und Sie wissen genauso wie wir, dass eine landesweite Aufstallpflicht aus genau diesen Gründen noch nie durch das Land angeordnet wurde. Noch nie! Und trotzdem fordern Sie die Ministerin auf, eine landesweite Aufstallpflicht anzuordnen. Das ist unredlich, und das wissen Sie auch! Ihre Rede war nicht nur undifferenziert, sondern auch schlichtweg unfair. Weil Sie selbst keine Antworten haben, hauen Sie eine Anschuldigung nach der anderen raus, immer gegen die Ministerin, wobei Sie selbst wissen, dass das nicht stimmt. Das ist unmoralisch, und von Ihnen hätte ich da mehr Anstand erwartet. Herr Mohrmann, Sie brauchen sich gar nicht darüber aufzuregen; denn da draußen wurden weit über 1 Million Tiere getötet. Betriebe kämpfen um ihr Überleben, Kraniche stürzen tot vom Himmel, und in den Veterinärämtern brennt es an allen Ecken und Kanten. Während Sie hier Anschuldigungen formulieren, arbeiten da draußen Menschen an echten Lösungen. Es wäre eine Frage des Respekts, dafür auch einfach einmal Danke zu sagen. Herr Kollege Leddin, lassen Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Jensen zu? Gerne gegen Ende. Zwischenfragen müssen immer dazwischen zugelassen werden. Ja. Aber scheinbar hatten Sie einfach keine Zeit dafür. Deswegen danke an alle Menschen, die Tag und Nacht für die Eindämmung des Seuchengeschehens kämpfen. Zumindest wir denken an euch. Trotzdem bekämpfen sie nur Feuer, die woanders gelegt wurden. Jedes Jahr reden wir über dieselben Probleme. Jedes Jahr die gleichen Statements, und jedes Jahr sind alle geschockt, wenn wieder Zehntausende, Hunderttausende oder Millionen Tiere gekeult wurden. Anders, als Sie es gerade vorgetragen haben, liegt die Schuld aber nicht an einem schlechten Seuchenmanagement - im Gegenteil! Auch wenn es weh tut: Wir müssen endlich über die Probleme reden. Viele tun so das haben auch Sie gerade vorgeführt, als wären die Kraniche das Problem, als wäre es gottgegeben, dass das Virus durch den Vogelzug in unsere Ställe kommt. Die Kraniche sind in der Geschichte aber die eigentlichen Opfer, weil sie das ausbaden müssen, was wir hier verzapft haben. Das Virus konnte sich in dicht bepackten Ställen bei Geflügel, das so hochgezüchtet wurde, dass es de facto kein Immunsystem mehr hat, rasant weiterentwickeln. Wir haben Megaställe mit Zehntausenden Tieren. Das Virus kann sich ungehindert ausbreiten und weiter mutieren. Es gibt zig Studien, die das belegen. Es gibt Forschungen zum H5N1- und H7N9-Virus in China und zu H5N8 in Frankreich. Egal, wo auf der Welt, alle kommen doch zu einem Ergebnis: Diese Viren sind vor allem durch Mutationen in dicht bepackten Geflügelstellen entstanden. Das, Herr Mohrmann, ist wissenschaftlicher Konsens, und Sie stellen sich hierhin und verschließen die Augen davor. Sie gucken einfach nicht hin. Aber nur, weil das Kind die Augen verschließt oder sich versteckt und das Feuer nicht sieht, ist es doch nicht weg! Das vermittelt man eigentlich schon im Kindergarten. Herr Mohrmann, Sie haben die Augen davor verschlossen. Aber ich will Ihnen auch ein Angebot machen: Lassen Sie uns doch im Ausschuss darüber sprechen. Lassen Sie uns darüber sprechen, dass die Vogelgrippe vor allem in geflügeldichten Regionen vorkommt. Lassen Sie uns darüber sprechen, dass vor allem Stallhaltungen betroffen sind. Lassen Sie uns darüber sprechen, dass diese Megaställe einfach nicht mehr haltbar sind. Lassen Sie uns darüber sprechen, dass Zoonosen eine der größten Bedrohungen für unsere Gesundheit sind. Wenn wir schon mal dabei sind, dann lassen Sie uns doch auch gleich über den massenhaften Einsatz von Reserveantibiotika reden. Herr Mohrmann, liebe CDU, lassen Sie uns doch nicht die Augen vor dem Problem verschließen, sondern es anpacken und lösen! Eine bessere Oppositionsarbeit muss doch wohl machbar sein. Vielen Dank. -

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Dr.in Tanja Meyer GRÜNE

Mitteilungen der Präsidentin

Tagesordnungspunkt 32: Meine Damen und Herren! Liebe KollegInnen! Ich bitte Sie um Ihre Aufmerksamkeit, denn es gibt ein besonderes Ereignis, das wir würdigen möchten: Unser Kollege Uwe Schünemann aus der Fraktion der CDU gehört mit dem heutigen Tag, dem 20. November 2025, seit insgesamt 30 Jahren dem Niedersächsischen Landtag an. - Ich denke, es ist nicht zu übersehen: Jeder denkt, Sie sind heute 30 Jahre alt geworden. Herzlichen Glückwunsch an dieser Stelle! Lieber Herr Kollege Schünemann, wir gratulieren Ihnen ganz herzlich zu diesem besonderen Jubiläum. Mit der Konstituierung des 13. Niedersächsischen Landtages wurden Sie Mitglied dieses Hauses. Seitdem gestalten Sie die Landespolitik mit einem beachtlichen Maß an Engagement und inzwischen immenser politischer Erfahrung aktiv mit. Bereits in Ihrer ersten Legislaturperiode wurden Sie Vorsitzender des Ausschusses für Jugend und Sport. Auch in zahlreichen weiteren Fachausschüssen haben Sie Ihre Kompetenz und Sachkenntnis seither eingebracht. Besonders innen- und sicherheitspolitische Themen sind es, die Ihren politischen Werdegang bestimmen. So waren Sie unter anderem Fraktionssprecher für Innenpolitik und auch Parlamentarischer Geschäftsführer Ihrer Fraktion. Zwischen 2003 und 2013 waren Sie als Minister für Inneres und Sport bzw. für Inneres, Sport und Integration Teil der Landesregierung. Zwischen 2017 und 2022 waren Sie stellvertretender Fraktionsvorsitzender. Als eines der erfahrensten Mitglieder Ihrer Fraktion bringen Sie Ihren politischen Sachverstand in den Ältestenrat ein. Lieber Herr Schünemann, wie Sie einmal selbst über sich gesagt haben: „Begonnen hat alles als Klassensprecher." Wohin der jugendliche Wille, etwas politisch zu verändern, führen kann, ist Ihrem Beispiel zu entnehmen. In den 30 Jahren Ihrer Mitgliedschaft im Niedersächsischen Landtag haben Sie Ihre Überzeugungen konstruktiv in die Arbeit unseres Hauses eingebracht und haben sich bei den KollegInnen auch über die Grenzen Ihrer Fraktion hinaus Anerkennung und Respekt erarbeitet - klar in der sachlichen Auseinandersetzung und dabei respektvoll im Umgang mit Gegenstimmen. Im Namen dieses Hauses danke ich Ihnen für Ihre mittlerweile drei Jahrzehnte währende Arbeit und für Ihr politisches Engagement. Und selbstverständlich wünsche ich auch Ihnen persönlich von Herzen alles Gute! Ich möchte Ihnen als Zeichen unserer Anerkennung Ihres Jubiläums ein Präsent überreichen. Dafür möchte ich Sie bitten, nach vorne zu kommen. Ich hoffe, wir machen jetzt mit entsprechend guter Stimmung weiter. Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. Wir beginnen die heutige Sitzung mit dem Tagesordnungspunkt 33, das ist die Fragestunde. Anschließend setzen wir die Beratung in der Reihenfolge der Tagesordnung fort. Die heutige Sitzung soll gegen 15:45 Uhr enden. Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr Herr Sc hriftführer Miesner mit. Bitte! Auch von meiner Seite einen schönen guten Morgen! Entschuldigt haben sich für den heutigen Tag: Herr Ministerpräsident Lies ab 15 Uhr, von der Fraktion der SPD Herr Oliver Ebken, Frau Karin Emken bis 12 Uhr, Frau Präsidentin Hanna Naber, Herr Ulrich Watermann, von der CDU-Fraktion Frau Carina Hermann und Herr Alexander Wille, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Tamina Reinecke und Frau Anne Kura. Vielen Dank. Wir fahren nun fort mit: Tagesordnungspunkt 33: Fragestunde Die für die Fragestunde geltenden Regelungen unserer Geschäftsordnung setze ich als bekannt voraus. Ich erinnere daran, dass sich der Ältestenrat in seiner 14. Sitzung am

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Christoph Willeke SPD

Smart Grid mit Tempo und Akzeptanz: ein intelligentes Stromnetz für Niedersachsen

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Christian Meyer

Klimaziele, erneuerbare Energien und fossile Abhängigkeiten - welchen Beitrag leistet Niedersachsen zum ambitionierten Klimaschutz?

Herr Minister, wir freuen uns auf Ihre Antwort. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Ich habe erzählt, welche Wirtschaftsleistung das bringt. Letztes Jahr wurden vom Landesverband Erneuerbare Energien zusammen mit den Unternehmerverbänden in Niedersachsen Studien für einige Landkreise schon wieder sehr viele CDU-geführte, wie ich merke darüber vorgestellt, welche Wirtschaftsleistung alleine der Ausbau der Windenergie bringt. Für den Landkreis Emsland: Wenn er unsere Vorgabe für Windenergieflächen aus dem Gesetz, dort nämlich 3,07 %, erfüllt, dann nimmt er nach der Studie über die Gewerbesteuer, über Gebühren, über das Beteiligungsgesetz und aufgrund der zusätzlichen Wirtschaftsleistung alleine 9 Milliarden Euro bis 2040 ein und kommt zu einer CO2-Einsparung von 4,5 Millionen t. Für den Landkreis Osnabrück: Die haben nur 1,51 %, dürfen aber mehr. Wenn sie die 1,51 % erfüllen, werden 1,7 Milliarden Euro erwartet. Für den Landkreis Grafschaft Bentheim da haben wir ihn wieder: Da gibt es ein Minimum von 1,28 %. Damit würden dort 2 Milliarden Euro bis 2040 alleine durch das Beteiligungsgesetz, die Gewerbesteuer usw. eingenommen. Sie wissen, wir haben die Einnahmen aus der Offshore-Windenergie jetzt an die Kommunen übergeben. Auch das sind über 100 Millionen Euro, die bislang in die Landeskasse gehen und in den nächsten Jahren deutlich wachsen werden. Aber alle unsere Kommunen werden in Zukunft über die Verteilung davon profitieren, wenn wir mehr Offshore-Windenergie haben, weil die Gewerbesteuereinnahmen daraus in allen Landesteilen ankommt. Also das sind die Punkte, und die Wirtschaftsleistung kann man sich vorstellen. Jetzt hoffen wir auf ein Förderprogramm der Bundesregierung für Elektromobilität in Höhe von 3 Milliarden Euro. Wenn man das noch mit grünen Leitmärkten verbindet, mit grünem Stahl für Windräder die werden ja ausgeschrieben, dann haben wir an der Stelle natürlich ein zusätzliches wirtschaftliches Potenzial. Jedes Windrad, jede Solaranlage muss ja hergestellt und gebaut werden. Es muss eine Zuwegung gebaut werden. Es muss Material genutzt werden. Es muss ein Recycling vorhanden sein. Also, da kommt noch ein Vieles an indirekten Effekten hinzu. Deshalb ist die Energiewirtschaft neben und zusammen mit der Automobilindustrie und der Landwirtschaft, wenn ich an Biogasanlagen denke, die boomende Branche in Niedersachsen und etwas, was unsere Wirtschaftsleistung wirklich nach oben bringt. Seit zwei Jahren kann man sehen, dass das Wirtschaftswachstum im Norden deutlich stärker ist. Mit diesen Projekten gibt es dort viele Investitionen. Die Bauwirtschaft hat einen großen Boom, leider momentan nicht im Wohnungsbau, sondern vor allem im Ausbau der Netze und im Tiefbau. Daran hängen viele gute Arbeitsplätze, die wir halten sollten. Deshalb sollten wir keinen Kurswechsel einlegen, auch im ureigenen Interesse der Wirtschaft nicht. Eine Kürzung der Wärmepumpenprogramme würde wieder zu Kurzarbeit bei Stiebel Eltron führen. Eine Streichung von anderen Fördergeldern würde dazu führen, dass das Handwerk keine Solaranlagen mehr auf die Dächer baut, weil an diesen Sachen gespart wird. Auch deshalb danke ich den Handwerkern und der Wirtschaft sehr, dass sie sagen: Niedersachsen hält Kurs, und die Bundesregierung sollte doch bitte auch Kurs halten. Dann schaffen wir es auch mit den Klimazielen und der Wirtschaft. Die zweite Zusatzfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen

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Dr. Andreas Philippi

Wie wirkt sich der neue Hebammenhilfevertrag auf die geburtshilfliche Versorgung in Niedersachsen aus?

Herr Dr. Philippi! Sie haben das Wort. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erstens habe ich gesagt: Eine Klinik, und zwar eine in Göttingen, hat den Betrieb als möglicherweise gefährdet gemeldet. Zweitens. Unsere Abfrage bei den Kliniken war gestern. Für die letzte mir vorliegende Zusatzfrage von der Fraktion

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Thorsten Paul Moriße AfD

Stillstand beim LNG-Projekt in Stade - Symbol einer verfehlten Energiepolitik in Niedersachsen?

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Wirtschaftsminister, Sie haben gerade erwähnt, der Vertragspartner sei der Bund und er trage auch die Kosten. Können Sie hier klipp und klar sagen, dass das Land Niedersachsen keine Kosten für das LNG-Terminal Stade trägt? Oder: Wenn Sie sagen, dass doch Kosten durch Niedersachsen zu tragen sind, dann nennen Sie bitte eine konkrete Zahl dazu. - Danke. Herr Minister Tonne wird antworten.

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Sophie Ramdor CDU

Starker Start ins Leben: Babybegrüßungsgeld einführen und Familien entlasten!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geldgeschenke klingen immer erst mal gut. 2 000 Euro pro Geburt nimmt jeder gerne mit. Aber dieser Antrag ist mal wieder ein Paradebeispiel für eine verzerrte Darstellung. Wie bei allen Anträgen der AfD zeigen sich die Probleme, wenn man mehr als die Überschrift liest. Es stellt sich auch heraus, wie ernst Sie es mal wieder mit der Wahrheit nehmen. Auch wenn es den Mitgliedern der AfD nicht gefällt, leben wir innerhalb der Europäischen Union - einer Union, die seit ihrer Gründung dafür sorgt, dass wir eine Zone der Stabilität, des Friedens und des Wohlstands geworden sind. Somit handelt es sich um das größte Friedensprojekt auf diesem Kontinent seit der Antike. Dieser Wohlstand vergrößerte sich gerade für uns in Deutschland durch die Freizügigkeit innerhalb der EU. Und diese Freizügigkeit sieht vor, dass unter anderem EU-Bürger, die in Deutschland leben, den deutschen Bürgern beim Erhalt des Kindergeldes gleichgestellt sind. Sie beziehen sich in Ihrem Antrag auf Bayern und Kommunen in anderen Bundesländern und tun damit so, als würde Ihre Idee woanders umgesetzt werden. Dabei lassen Sie den entscheidenden Aspekt ganz bewusst weg: In den Kommunen erhalten alle dort lebenden Kinder das Geld und nicht nur deutsche. Die Begründung zu Ihrem Antrag hat somit nichts mit Ihren Forderungen und nichts mit der Realität in den genannten Kommunen zu tun und ist zudem rechtlich innerhalb der EU nicht umsetzbar. Dass Ihr Antrag rechtlich nicht umsetzbar ist, ist auch gut so, denn er offenbart wieder einmal Ihr Weltbild und folgt einer gefährlichen Logik. Er teilt unsere Gesellschaft in wertvolle und weniger wertvolle hier lebende Menschen ein, und in diesem Fall geht es um Neugeborene. Die Vergleiche in Ihrem Antrag stimmen somit nicht, und in Bezug auf Bayern ist er inzwischen überholt. Neben dem bereits genannten Aspekt, dass Bayern und somit die CSU nicht zwischen Neugeborenen unterschieden hat, sondern dort alle Menschen gleich behandelt werden und auch alle Kinder dort Kindergeld bekommen haben, wurden das Kinderstartgeld und das Familiengeld gestrichen. Wieso? In Bayern ist die Erkenntnis gereift, dass es keinen Sinn hat, das Geld mit der Gießkanne über alle Familien, egal, welches Einkommen sie haben, ob sie es brauchen oder nicht, auszukippen. Bayern nimmt jetzt dieses Geld und investiert es in eine gute Bildung, in die Krippen und Kitas im Land, denn das erleichtert die Familiengründung. Wenn wir Frauen ermuntern wollen, Kinder zu bekommen, müssen wir uns zunächst ansehen, welche Frauen selbstbestimmt kinderlos bleiben und was die Gründe dafür sind. Laut einer Vielzahl von Studien ist es heute noch immer so, dass Frauen mit einem Universitäts- oder Fachhochschulabschluss weniger Kinder bekommen als Frauen ohne solchen Abschluss. Und wissen Sie, was der Grund dafür ist? Es ist nicht das fehlende Begrüßungsgeld, das diese Frauen davon abhält, ein Kind zu bekommen. Denn das Gehalt für die Erstausstattung verdienen die Frauen selbst. Es sind die Rahmenbedingungen und die oft noch fehlende Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die zu dieser Kinderlosigkeit führen. Deshalb geht Bayern jetzt den richtigen Schritt und investiert in den Ausbau der Kinderbetreuung, um so die Vereinbarkeit und die allgemeinen Rahmenbedingungen für werdende Eltern und junge Familien zu verbessern. Eine reine finanzielle Förderung nach dem Gießkannenprinzip der AfD hilft nicht weiter. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag ist rechtlich nicht umsetzbar, verkennt die Realität, beschäftigt sich nicht mit den Problemen der Kinderlosen und löst auch nicht die Probleme. Nur wer sich für den Ausbau von Krippen- und Kita-Plätzen einsetzt, wer flexibles und mobiles Arbeiten ermöglicht, wer eine Kultur schafft, in der auch Männer anpacken, wird die Geburtenrate erhöhen. Vielen Dank.

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Alfred Dannenberg AfD

Vogelgrippe in Niedersachsen: Wenn die Regierung zaudert, leiden Tiere und Landwirtschaft - es braucht konsequentes Eingreifen

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Vogelgrippe ist hier in Niedersachsen eine ernste Herausforderung. Die hochansteckende Form hält unser Bundesland seit rund 20 Jahren in Atem. Der Katalog von Maßnahmen, unsere Tierhaltung vor dem Virus zu schützen, ist reichhaltig und besteht im Wesentlichen seit 2006: Meldepflichten und amtliche Untersuchungen, Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete um Ausbruchsbetriebe mit Transport- und Kontaktbeschränkungen. Die Stallpflicht, je nach Seuchenlage bezogen auf ein eng umrissenes Gebiet: auf den Landkreis, das Bundesland oder gar deutschlandweit. Verbote oder strenge Auflagen für Geflügelausstellungen, Märkte und Schauen. Das Wildvogelmonitoring und in den Ställen strenge Biosicherheitsmaßnahmen, also zum Beispiel Zugangsschleusen, Schutzkleidung, Reinigungs- und Desinfektionspflichten. Schutz von Futter, Wasser und Ausläufen vor Viruseintrag. Lüftungssysteme mit Filtern. Gleichwohl, eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht, a) weil der Mensch nicht perfekt ist und b) weil die Natur immer einen Weg findet, mithin auch das Virus. So kommt es zu Ausbrüchen, und Bestände müssen gekeult werden. Bei uns in Niedersachsen waren es allein dieses Jahr bisher 63 Ausbrüche und über 1 Million Tiere. Das ist schlimm. Die armen Tiere, die armen Tierhalter. Das lässt niemanden kalt. Niedersachsen ist nun mal sehr reich an Geflügel, einerseits in der Tierhaltung, andererseits, und auch das dürfen wir nicht außer Acht lassen, bei den Wildvögeln. Zum Beispiel haben wir enorm gestiegene Wildgansbestände - alles potenzielle Wirte für das Vogelgrippevirus. Meine Damen und Herren, wir werden die Aviäre Influenza nicht mehr wegbekommen. Die Vogelgrippe hat sich hier etabliert. Um es mit den berüchtigten Worten der einstigen CDU-Kanzlerin zu sagen: Die Vogelgrippeviren - jetzt sind sie halt da. Wir müssen damit umgehen. Was kann man denn nun noch besser machen? Wo zaudert die Regierung? Da gibt es aus meiner Sicht einen massiven Punkt, der noch gar nicht angesprochen worden ist: das Impfen. - Impfen ist zwar deutlich teurer als Keulen, und Impfen bedeutet einen Arbeitsaufwand, aber es funktioniert. In anderen Ländern gibt es wirksame Impfstoffe gegen die Vogelgrippe. Die Franzosen zum Beispiel haben Enten erfolgreich gegen Vogelgrippe geimpft. Laut Friedrich-Loeffler-Institut ist hier in Deutschland ein Impfstoff entwickelt und praxisreif - geeignet für Hühner, Puten, Gänse und Enten. Die Hersteller bereiten ihn aber nicht zur Vermarktung vor, weil aus der Politik bislang keine Signale kommen, dass der Einsatz erlaubt werden würde. Ich frage: Warum denn nicht? Sind über 1 Million gekeulte Vögel in den Tierhaltungen noch nicht genug? Ich kenne den Einwand, Fleisch von geimpften Tieren sei aktuell nicht oder nur schwer vermarktungsfähig. Aber daran könnte man ja arbeiten angesichts des Problems, vielleicht über bilaterale Abkommen. Spannend ist in diesem Zusammenhang, dass unser Selbstversorgungsgrad mit Geflügel zuletzt stets 95 bis 100 % betrug. Wir sind rechnerisch quasi selbstversorgend. Eröffnet das nicht doch mehr Gestaltungsspielraum zur Vermarktung des Fleisches geimpfter Tiere? Nächster Punkt, wo die Landesregierung zaudert dazu hatte ich kürzlich im Agrarausschuss extra nachgefragt: Wenn tote Wildvögel gefunden werden, die beringt sind, wird der Ring am Vogel mit entsorgt, ohne seine Daten zu registrieren, angeblich, um nicht unnötig lange mit einem toten Vogel, der noch Virusträger ist, herumzuhantieren. Aber wenn man sich das so vorstellt: Den Vogel anfassen muss man eh, um ihn der Entsorgung zuzuführen. - Da könnte man doch auch den Ring abnehmen oder zumindest einmal draufschauen und die Nummer ablesen, oder nicht? Schwer zu glauben, dass das zu viel verlangt sein soll. Immerhin gibt die Beringung der Vögel Aufschluss über ihre Herkunft, ihre Zugroute, was wiederum Rückschlüsse auf Ausgangspunkte und Verbreitungswege des Virus zuließe. Schade, dass hier seitens der Landesregierung offenbar kein Informationsbedürfnis besteht. Ich kann mich nur wundern. Noch ein Punkt, wo die Landesregierung zaudert: die Regulierung der Wildgansbesätze. Wir alle wissen, wie sehr die Gänsepopulationen in den letzten Jahren explodiert sind. Jede Wildgans ist nun mal ein potenzieller Virusträger und Vektor. Mit dem Zug der Wildgänse kann das Vogelgrippevirus mannigfach und fortwährend verschleppt werden. Sollen es denn immer noch mehr Gänse werden? Übrigens, die beiden Vorschläge „Impfen" und „Wildgansbestände reduzieren" waren schon vor zwei Jahren Gegenstand eines AfD-Antrags im Bundestag. Der wurde aber von den anderen Parteien Oo Wunder! abgelehnt. Der AfD-Antrag beinhaltete auch die Forderung, im Tierseuchenfall jede getötete Zuchtgans mit 110 statt nur 50 Euro aus der Tierseuchenkasse zu entschädigen. Immerhin, diese Forderung wurde laut Pressebericht zwischenzeitlich von der Bundesregierung übernommen. Hört, hört! Vielleicht kommt jetzt ja auch noch die Einsicht zur Impfung gegen Vogelgrippe und zur Reduktion der Wildgansbestände, damit Tierhalter und Tiere weniger leiden. Das wäre mein herzlicher Wunsch. So, vielen Dank. Fortsetzung folgt. Bis gleich! Vielen Dank. - Aus der Fraktion der SPD hat nun das

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Dr. Andreas Philippi

Wie wirkt sich der neue Hebammenhilfevertrag auf die geburtshilfliche Versorgung in Niedersachsen aus?

nicht abgelesen werden. Danke. Vielen Dank für die Frage. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe jetzt nicht alle Telefonate handschriftlich aufgeschrieben, die ich mit dem Deutschen Hebammenverband geführt habe. Ich habe mich in verschiedenen Gesprächen und Videokonferenzen sehr genau über die Problematik des Deutschen Hebammenverbandes, der Hauptbeschwerdeführer an dieser Stelle ist, ausgetauscht. Frau Schauland ist regelmäßig mit mir im Gespräch. Wenn Sie genauere Informationen zu Telefonaten und Zeitpunkten wissen wollen, müssen wir sie aus dem Kalender heraussuchen. Das habe ich jetzt nicht dabei. Aber Sie können sicher sein, dass wir an verschiedenen Stellen, auch in Berlin mit der Bundesministerin, immer wieder über die Hebammenproblematik gesprochen haben. Vielen Dank, Herr Minister. - Für die erste Zusatzfrage der AfD hat sich Frau Klages zu Wort gemeldet.

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Reinhold Hilbers CDU

Niedersachsen 2030 - starker Standort, starke Wirtschaft

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vorredner haben es betont: Herr Bratmann, die Lage in der Wirtschaft ist wirklich ernst. Sie ist ernster denn je! Aber Sie haben hervorgehoben, Niedersachsen stünde dort besser da. Schauen Sie sich die Umfrage des NDR an! 62 % der Menschen schätzen die wirtschaftliche Lage eher als schlecht bzw. als sehr schlecht ein. Auch Niedersachsen hat Probleme. Die jüngste Erhebung der IHK Niedersachsen 3/2025 konstatiert auch eine schlechtere Stimmung als noch im Sommer und zeigt, dass die Erwartungen für die nächsten Monate ebenfalls rückläufig sind. Die Ausgangslage ist also schlecht. In der Industrie brechen die Aufträge ein, und der Preisdruck ist erheblich. Die Arbeitskosten belasten die Unternehmen, ebenso die Energiepreise. All das wissen Sie, und das wissen wir. Es gibt kein Erkenntnisproblem in Deutschland, es gibt ein Problem des Handelns. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu dem, was Sie jetzt hier vorgelegt haben, was Sie als Lösung anpreisen: Herr Bratmann, Sie haben ja viele Bereiche beschrieben. Leider steht das alles nicht in dem Papier. In dem Papier stehen zunächst einmal ein paar Positionen, die Sie im Land selbst regeln wollen. Von fünf Punkten das habe ich Ihnen schon bei der Einbringung gesagt sind drei reine Prüfaufträge. Sie kommen wie immer übers Prüfen nicht hinaus. Das wirkliche Machen, das In-die-Tat-Umsetzen einfacher, schneller, günstiger steht auf dem Papier, wird aber in der Realität einfach nicht ausgeführt. Dann stehen dort eine Menge Punkte, zu denen die Regierung im Ausschuss im Einzelnen Stellung genommen hat. Teilweise sind sie vorgelesen worden. Die sind alle erledigt bzw. in Arbeit. Sie springen hier mit voller Wucht auf einen fahrenden Zug auf und tun so, als hätten Sie ihn aufs Gleis gesetzt. Das ist professionelles Anscheinerwecken, was Sie hier machen, aber nichts anderes. Der Bund hat geliefert. Ich will es noch einmal sagen das können Sie auch deutlich hervorheben: Der Bund hat geliefert. Der Industriestrompreis ist im Koalitionsausschuss beschlossen worden. Eine CDU-geführte Bundesregierung wirkt, meine Damen und Herren! Eine CDU-geführte Bundesregierung packt die Dinge an! Herr Kollege Hilbers, eine Sekunde! - Zwischenrufe sind natürlich immer auch ein belebendes Element. Wenn allerdings über die Fraktionsgrenzen hinweg zwischen den Bänken diskutiert wird, dann ist dem Redner nur noch schlecht zu folgen. Deswegen bitte ich jetzt darum, ein bisschen zur Ruhe zu kommen und Herrn Hilbers Aufmerksamkeit zu schenken. Bitte! Fahren Sie fort. Sie haben mitbekommen, dass der Industriestrompreis eingeführt wird. Herr Kollege Hilbers, jetzt gibt es den Wunsch nach einer Zwischenfrage. Bevor Sie wieder einsteigen: Möchten Sie Frau Camuz die Möglichkeit geben? Aber gerne! Bitteschön! Immer doch! Aber dann auch bitte die Zeit anhalten,

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Lena Nzume GRÜNE

Gewalt an Schulen entschlossen begegnen - für mehr Sicherheit an Schulen

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich möchte meine Redezeit gern nutzen, um auf eine sehr wenig beleuchtete Form der Gewalt zu sprechen zu kommen, nämlich auf das Thema Diskriminierung. Ich bin froh, dass der Kollege Herr Fühner auch das Thema Antisemitismus in den Schulen angesprochen hat. Tatsächlich sind Queerfeindlichkeit, Rechtsextremismus und Rassismus in unserer Gesellschaft salonfähig geworden und machen auch nicht vor unseren Schulen halt. Gewalt an unseren Schulen ist keine Ausnahme, sie ist für viele Kinder Alltag. Das ist alarmierend und erschreckend. Das stimmt. Doch Gewalt tritt eben nicht nur laut mit Schlägen und Drohungen auf, sondern auch mit abwertenden Blicken und mit Mikroaggressionen, mit kleinen, täglichen abwertenden Blicken. Gewalt beginnt eben nicht mit der Faust, sondern mit Worten und mit den kleinen Dingen. Deswegen ist es genau wichtig und richtig, dort genau hinzuschauen. Denn Diskriminierung ist ein strukturelles Problem in unserer Gesellschaft, aber auch in unserer Schule. Deshalb ist es ein wichtiges Signal, dass wir jetzt durch das Kultusministerium Antidiskriminierungsstellen aufbauen. Aber wir brauchen auch eine rechtliche Grundlage, die unsere Kinder in unseren Schulen, in unseren Bildungseinrichtungen schützt. Denn im Gegensatz zu den Lehrkräften sind unsere Kinder eben nicht über das AGG geschützt. Genau deshalb brauchen wir ein Landesantidiskriminierungsgesetz. Die Gewaltbereitschaft in unserer Gesellschaft steigt. Die Schulen spüren es zuerst. Deshalb hat die Landesregierung das hat Herr Güldner schon ausgeführt ein ressortübergreifendes Konzept vorgelegt, gemeinsam mit dem Sozialministerium, mit dem Innenministerium und dem Justizministerium. Denn Gewalt an Schulen ist eben ein übergreifendes und gesellschaftliches Problem. Deswegen reichen nicht nur Ordnungsmaßnahmen, sondern wir brauchen pädagogische Maßnahmen und Präventionsarbeit. Es gibt wiederum eine Zwischenfrage des Kollegen Fühner. Lassen Sie diese zu? Nein, ich möchte gerne ausführen. Es hat nie eine Rechtsunsicherheit gegeben. Denn ein Erlass gilt so lange, bis ein neuer Erlass in Kraft tritt. So funktioniert ein verlässlicher Rechtsstaat. Außerdem ist es auch ein wichtiger Aspekt, dass Gewalt aus Stress entsteht. Wenn Kinder morgens mit einem Rucksack voller Sorgen und mit familiären Belastungen in die Schule kommen und auch noch Diskriminierung oder Leistungsdruck erfahren, dann werden sie irgendwann impulsiv und vielleicht auch gewalttätig. Dabei ist die körperliche Gewalt das habe ich schon gesagt nur die Spitze des Eisbergs. Viel schlimmer sind die kleinen psychischen Mikroaggressionen, die das Selbstbewusstsein von Kindern untergraben. Deswegen ist es so wichtig, dass wir darauf noch einmal Wert legen und sagen, wie wichtig uns die psychische Gesundheit ist. Deswegen haben wir auch die Schulpsychologie gestärkt. Deswegen stärken wir die Prävention. Denn wir wollen helfen, bevor es brennt. Rufe nach härteren Strafen sind kurzsichtig. Wir brauchen viel mehr. Wir brauchen mehr vom Richtigen. Deshalb ist der Freiräume-Prozess total wichtig, weil er entschleunigt und Kindern die Möglichkeit gibt, im eigenen Takt zu lernen und ebenso wie den Erwachsenen Stress abzubauen. Es ist wichtig, dass wir über Gewalt sprechen, und es ist wichtig, dass im neuen Erlass auch die vielfältigen Gewaltformen aufgefächert werden, dass wir gezielte Präventionsmaßnahmen für die unterschiedlichen Formen von Gewalt haben und dass die Schulen Handlungsorientierungen haben und sie auch weiterhin bekommen. Letzter Satz, bitte! Genau. Deshalb hoffe ich auf eine sachliche und konstruktive Diskussion im Ausschuss. Vielen Dank.

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Alexander Saade SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes und des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Butter, Sie haben mir wahrscheinlich nicht zugehört. Zum einen habe ich im Ausschuss nie Derartiges behauptet. - Sie haben aber gerade mir eine Frage gestellt und nicht Herrn Watermann. Das ist das eine. Das andere ist: Ich habe auch nicht gesagt, dass wir bestimmte Punkte nicht rausziehen. Ich maße mir nur nicht an, bestimmte Punkte aus diesem Gesetz herauszuheben. Ich finde, das Gesetz ist es als Gesamtes wert und das ist auch wichtig, schnell abgeschlossen zu werden. Ich würde hier keinen speziellen Punkt herausheben wollen. Gleichzeitig habe ich aber nicht gesagt, dass das am Ende nicht der Fall ist. Sie haben eine Frage gestellt. Herr Saade hat geantwortet. Alles Weitere werden Sie im Ausschuss beraten können.

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Laura Hopmann CDU

Wie wirkt sich der neue Hebammenhilfevertrag auf die geburtshilfliche Versorgung in Niedersachsen aus?

sich Frau Abgeordnete Hopmann zu Wort gemeldet. Frau Hopmann, bitte! Sie haben das Wort. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben vorhin auf eine Frage geantwortet, Ihnen habe keine Klinik mitgeteilt, dass der Betrieb der jeweiligen Kreißsäle, die im Dienstbelegsystem arbeiten, gefährdet sei. Ich frage die Landesregierung: Wann haben Sie denn die Kliniken gefragt, ob der Betrieb der Kreißsäle möglicherweise gefährdet ist? Der Minister antwortet. Bitte, Herr Dr. Philippi! Sie haben das Wort.

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Martina Machulla CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wir beraten heute abschließend über einen Gesetzentwurf der AfD, der vorgibt, die Sicherheit im Justizvollzug zu stärken, in Wirklichkeit aber leider mit Pauschalurteilen arbeitet, Grundrechte untergräbt und den Rechtsstaat auf ideologische Weise aushöhlen will. Mit der Drucksache 19/6273 will die AfD das sogenannte „bei der Geburt festgestellte biologische Geschlecht" als einziges Kriterium für die Unterbringung im Strafvollzug gesetzlich verankern. Das klingt für manche nach Ordnung, tatsächlich ist es das Gegenteil. Es ist ein rechtlich völlig ungeeigneter Begriff, der verfassungswidrige Diskriminierung zulasten von Transpersonen in Gesetzesform gießen will. Wir als CDU-Fraktion haben im Rechtsausschuss die Berichterstattung übernommen, und wir haben nach sorgfältiger Abwägung klar gesagt: Dieser Gesetzentwurf ist nicht tragfähig, nicht praktikabel und rechtlich nicht haltbar. Deshalb haben wir gemeinsam mit SPD und Grünen die Ablehnung empfohlen. Es gibt keinen Zweifel: Dieser Entwurf hat im Niedersächsischen Justizvollzugsgesetz nichts zu suchen. Denn was ist die rechtliche Realität? Das Justizministerium hat in seiner Unterrichtung an den Landtag ausführlich dargelegt: Der Begriff „biologisches Geschlecht bei Geburt" ist kein rechtsverbindlicher Begriff. Weder im Personenstandsrecht noch im Strafvollzugsrecht ist er eindeutig definiert. Was bei der Geburt festgestellt wird, ist kein medizinisches Urteil, es ist ein Eintrag durch die Eltern. Ihn zum Maßstab für die gesamte Unterbringungspraxis zu machen, ist schlicht nicht rechtskonform. Hinzu kommt, der Entwurf verstößt gegen die Artikel 1 und 3 des Grundgesetzes. Die geschlechtliche Identität eines Menschen ist geschützt, und der Staat darf niemanden auf ein Merkmal reduzieren, das ihrer selbstbestimmten Identität widerspricht. Diese verfassungsrechtliche Lage ist eindeutig. Was dieser Gesetzentwurf ignoriert und was wir als CDU ausdrücklich betonen, ist, dass es auch um den Schutz von transidenten Menschen geht. Es ist nicht zumutbar, dass eine Person, die seit vielen Jahren zum Beispiel als Frau lebt, rechtlich und sozial anerkannt ist, möglicherweise auch eine geschlechtsangleichende Operation durchlaufen hat, allein wegen ihres bei der Geburt eingetragenen Geschlechts in ein Männergefängnis eingewiesen wird. Ein solches Vorgehen wäre nicht nur menschenunwürdig, es wäre auch ein klarer Verstoß gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Staat hat die Pflicht, alle Menschen in ihrer geschlechtlichen Identität zu achten und sie in geschlossenen Systemen wie dem Strafvollzug vor Gewalt, Erniedrigung und Isolation zu schützen. Genau das tun wir nicht, wenn wir pauschalieren. Im Rechtsausschuss wurde zudem eine öffentliche Eingabe genau zu diesem Themenkomplex beraten. Die Eingabe wurde nach eingehender Prüfung für erledigt erklärt, einstimmig, von allen Fraktionen. Da hat die AfD zugestimmt. Was sagt uns das nun? Der Versuch, mit diesem Gesetz nachträgliche politische Symbolik zu betreiben, ist eben nicht aus der Sache heraus notwendig. Im Gegenteil, es gibt aus Sicht des Parlaments keinen Grund, auf diesem Weg gesetzgeberisch aktiv zu werden. Ein Beispiel, das häufig genannt wird, ist der Fall der JVA Vechta. Doch auch hier sind die Fakten eindeutig. Es handelte sich um eine transidente Frau mit weiblichem Geschlechtseintrag. Es wurde keine sexuelle Belästigung festgestellt. Die Unterbringung wurde sorgfältig abgewogen und rechtlich korrekt vorgenommen. Es gibt also keinen Skandal, aber eine klare Ablehnung gegenüber populistischer Verzerrung. Wir als CDU stehen für Rechtssicherheit, nicht für Schlagzeilen. Wir stehen für Schutz, nicht für Scheindebatten, und wir stehen für differenzierte Lösungen statt ideologischer Paragrafen. Wir haben bei der Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz schon frühzeitig darauf hingewiesen, dass der Justizvollzug ein besonders sensibler Bereich ist, dass hier Klarheit notwendig ist, dass es Standards braucht. Diese Kritik bleibt richtig, aber sie entbindet uns nicht von der Pflicht, rechtlich sauber zu arbeiten. Ich möchte an dieser Stelle ganz deutlich sagen: Wer, wie die AfD, den Schutz von Frauen im Strafvollzug instrumentalisiert, um pauschale Ausgrenzung zu betreiben, handelt nicht für die Sicherheit, er handelt gegen den Rechtsstaat. Was wir brauchen, ist vielmehr ein kluges und verfassungskonformes Konzept zur Unterbringung im Justizvollzug, wie es das Justizministerium bereits angekündigt, aber leider noch nicht beigebracht hat, ein Konzept, das auf individuellen Risikoabwägungen basiert, das die Würde aller Gefangenen schützt Frau Machulla, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Jahn zu? Nee! ‑ und das die Rechte aller Beteiligten auch des Personals verbindlich und transparent regelt. Es muss dabei sichergestellt sein, dass die Möglichkeit zur Änderung des Geschlechtseintrags nicht missbraucht wird, um Zugang zu Haftbereichen des anderen Geschlechts zu erhalten. Denn der Schutz von Frauen vor Gewalt oder Einschüchterung im Strafvollzug ist genauso unverzichtbar wie der Schutz transidenter Menschen vor Diskriminierung und Gefährdung. Da stimmen wir ja völlig überein. Gustav Radbruch, einer der bedeutendsten deutschen Rechtsphilosophen, SPD-Politiker und Justizminister der Weimarer Republik, hat einmal gesagt diesen Satz habe ich in meiner juristischen Laufbahn immer sehr zu schätzen gewusst: Gesetze sind nicht für den Einzelfall gemacht, sondern für die Allgemeinheit und auf Dauer. Dieser Satz bringt einen wesentlichen Grundgedanken bei Gesetzgebung und Rechtsanwendung auf den Punkt. Wir dürfen Recht nicht aus Momenten heraus, aus Angst oder Empörung machen, sondern wir müssen tragfähig und vorausschauend gestalten, im Bewusstsein dafür, dass es für alle Menschen gelten muss, nicht für die Mehrheit oder für den nächsten Wahltag. Genau deshalb ist dieser Gesetzentwurf abzulehnen. Er ist keine Lösung, er ist Symbolpolitik auf Kosten von Menschenwürde, Rechtsklarheit und Professionalität. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, der Ausschuss hat den Gesetzentwurf intensiv beraten und empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung. Die CDU-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf wie bereits im Ausschuss nicht zustimmen. Wir tun das mit klarem Kompass, mit Respekt vor der Verfassung und mit dem Anspruch, Recht zu gestalten und nicht zu missbrauchen.

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Dr. Andreas Philippi

Wie wirkt sich der neue Hebammenhilfevertrag auf die geburtshilfliche Versorgung in Niedersachsen aus?

Herr Dr. Philippi wird antworten. Bitteschön! Sie haben das Wort. Frau Präsidentin! Frau Klages, die Hebammenverbände haben mit dem GKV-Spitzenverband etwas ausgehandelt. Ein Teil der Hebammenverbände, auch wenn es der deutlich kleinere ist, hat sich auf diese neue Vergütung geeinigt. Deshalb steht gar nicht zur Debatte, ob man die Vergütung mit einer anderen vergleichen muss. Dieses ständige Vergleichen führt an dieser Stelle nur zu unnötigen Neiddiskussionen. Deshalb ist es sozusagen Aufgabe der Partner, eine vernünftige Lösung auf den Weg zu bringen. Das Problem, das besteht, ist, dass der Deutsche Hebammenverband möglicherweise recht hat, wenn er sagt, an der einen oder anderen Stelle müsse noch nachverhandelt werden. Das finden wir gut, und ich finde es gut, wenn man miteinander redet. Ich bin immer gerne bereit, diese Gespräche zu vermitteln. Aber einigen müssen sich am Ende die Tarifpartner. Danke, Herr Minister. - Für die vierte Zusatzfrage der Fraktion

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Ergebnis IQB-Bildungstrend 2024 für Niedersachsen: Platz 13 vor NRW, Hessen und Bremen

Frau Ministerin! Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einige Maßnahmen habe ich Ihnen bereits in meinem Eingangsstatement benannt. Wir sind sehr interessiert daran, gerade den Bereich MINT in den Schulen zu profilieren; durch verschiedene Wettbewerbe, die wir organisieren, und durch Exzellenzgruppen. Wir arbeiten intensiv mit der Stiftung NiedersachsenMetall zusammen, um eine Brücke zu Unternehmen zu schlagen und so die Freude an den Naturwissenschaften zu stärken und zu fördern. Wir werben natürlich ganz intensiv für diese Berufe, merken aber, dass hier eine große Zurückhaltung herrscht. Wir sind auch immer sehr an weiteren Maßnahmen interessiert und stehen mit allen Akteuren zu der Frage im Gespräch, was wir noch tun können, um Kinder und Jugendliche für die MINT-Berufe und insbesondere für das Lehramt in den Bereichen Mathematik und Naturwissenschaften zu begeistern. Das ist ein wunderschöner Beruf. Ich kann nur motivieren, diesen zu ergreifen.

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Harm Rykena AfD

Planungssicherheit für Schulen und Schulträger - Organisation und Finanzierung des Ganztagsbetriebes verlässlich ausgestalten

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD-Fraktion wird sich bei diesem Antrag enthalten, und ich möchte auch erklären, warum. Der bundesgesetzliche Rechtsanspruch auf achtstündige Ganztagsbetreuung an fünf Tagen ist für uns von Anfang an der falsche Weg. Er zwingt Familien in ein Korsett aus staatlicher Rundumversorgung und entfremdet Kinder noch stärker von ihren Eltern. Statt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten oder echte Wahlfreiheit zu fördern, wird hier ein milliardenschweres Betreuungssystem zementiert, das vor allem eines sicherstellt: dass beide Elternteile möglichst lange arbeiten gehen, ob sie wollen oder nicht. - Das ist aber keine Familienpolitik; das ist allenfalls Arbeitsmarktpolitik auf Kosten der Kinder und der Steuerzahler. Vielleicht steckt aber auch etwas ganz anderes dahinter. Ich möchte nur einmal an unseren Ex-SPD-Bundeskanzler Olaf Scholz erinnern, der vor Jahren im Zusammenhang mit der Förderung von Ganztagsschulen sagte: „Wir wollen die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern." Ich vermute, er meinte damit eine linke staatliche Lufthoheit gegen die Eltern. Der vorliegende CDU-Antrag erkennt nun zumindest einige der Probleme bei der Umsetzung. Er fordert Pauschalisierung statt spitze Anmeldezahlen, Mindestausstattung und eine prioritäre Beibehaltung des offenen Ganztags. Auch die Forderung nach kurzfristiger Vorlage der Erlasse und die Abstimmung mit den Kommunen ist richtig. Da ist die Landesregierung reichlich spät dran, wie wir eben gehört haben, wo doch der Rechtsanspruch schon im kommenden Schuljahr startet. Schulen und Kommunen müssen schon lange planen und bauen, ohne genau zu wissen, auf welcher Grundlage. Aber genau hier liegt das Problem. Der Antrag akzeptiert den Rechtsanspruch als gegeben und will lediglich eine verlässliche und vollständig ausfinanzierte Umsetzung voranbringen. Er will also ebenfalls mehr Geld hinterherwerfen, statt die Grundannahme zu hinterfragen. Die Landesregierung wiederum erklärt uns heute stolz, dass sie weiter nach tatsächlicher Teilnahme rechnen will, was in der Praxis bedeutet: Schulen und Träger bleiben in Unsicherheit, ob sie am Ende für einen Anspruch geradestehen müssen, den vielleicht nur wenige Kinder nutzen, aber alle Kinder einfordern können. In vielen Kommunen, in denen man ein gebundenes Modell des Ganztagsbetriebes wählt, wird den Eltern zudem keine Wahlfreiheit gegeben, und niemand fragt, ob acht Stunden staatliche oder halbstaatliche Betreuung wirklich das Beste für Sechs- bis Zehnjährige ist. Die AfD steht für echte Wahlfreiheit. Wer Ganztag will, soll ihn bekommen - wer nicht, soll nicht gezwungen werden, sein Kind abzugeben. Aus diesem Grunde werden wir uns enthalten. Die nächste Wortmeldung kommt aus der Fraktion der SPD:

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Marie Kollenrott GRÜNE

Klimaziele, erneuerbare Energien und fossile Abhängigkeiten - welchen Beitrag leistet Niedersachsen zum ambitionierten Klimaschutz?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Sehr geehrte Damen und Herren! „Klimaziele, erneuerbare Energien und fossile Abhängigkeiten - welchen Beitrag leistet Niedersachsen zum ambitionierten Klimaschutz?" Die Welt ist in einer kritischen Phase. Das Ziel, den Temperaturanstieg auf unter 1,5° C zu begrenzen, ist kaum noch zu erreichen. Das Kohlenstoffbudget ist nahezu ausgeschöpft. Aktuell beträgt der Temperaturanstieg in Niedersachsen bereits 2,4° C. Aktuelle Berechnungen, die die Einhaltung der Klimaziele der Staaten voraussetzen, gehen von einer Erderwärmung von 2,8° C bis 2050 aus. Dies bildet den Hintergrund für die Beratung auf der Weltklimakonferenz, der COP30, in Brasilien, in die auch das EU-Klimaziel von 90 % weniger Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 bis 2040 bei Anrechnung von bis zu 5 % außereuropäischer Klimazertifikate einfließen wird. Niedersachsen ist Industriestandort und stellt sich laut Experten den Herausforderungen der Transformation. Das Land ist Spitzenreiter beim Ausbau der erneuerbaren Energien und hat als Moor- und Küstenland viel Potenzial für den natürlichen Klimaschutz. Auf Bundesebene hingegen stehen der Ausbau der erneuerbaren Energien und die Förderung etwa von Dach-PV für private Hauseigentümer und von Wärmepumpen für einkommensschwache Gruppen zunehmend infrage. Auch das Ausbremsen der für Niedersachsen so wichtigen Offshore-Windenergie wird diskutiert. Während die Energiewende und der erfolgreiche Ausbau der erneuerbaren Energien behindert werden, sollen fossile Gaskraftwerke in Süddeutschland mit Milliardenaufwendungen subventioniert sowie die Gasförderung vor Borkum und weitere Gasfelder vorangetrieben werden. Darüber hinaus bedroht Trumps Zoll-Deal mit der EU, mit dem die EU sich verpflichtet, den USA Öl und Gas für 750 Milliarden Dollar abzukaufen, die europäischen Klimaziele. Die Staatengemeinschaft läuft laut Wissenschaftlerinnen damit Gefahr, sich wieder in fossile Abhängigkeiten zu verstricken. Niedersachsen gilt zwar als Land der erneuerbaren Energien und als ein Vorreiter in Deutschland, aber im Küstenland Niedersachsen werden auch die Folgen des Klimawandels besonders deutlich. Der Ausbau von Windkraft, PV, Netzen und Speichern läuft weiterhin auf Hochtouren. Die Land-, die Forst- und die Wasserwirtschaft müssen sich für zukünftig häufiger auftretende Extremwetterereignisse und Überschwemmungen wappnen. Der anzunehmende Meeresspiegelanstieg von 1 m bis zum Ende des Jahrhunderts führt zu enormen Kosten für den Deichbau und für weitere Maßnahmen für den Hochwasser- und Küstenschutz. Niedersachsen kann als Energieland im Norden zeigen, dass Klimaschutz und wirtschaftliche Stärke kein Widerspruch sind. Die Transformation der Industrie etwa der Stahl-, Chemie- und Automobilindustrie sowie der Hafenwirtschaft eröffnet nach Einschätzung von Fachleuten neue Chancen für grünen Wasserstoff, klimaneutrale Produktion, Elektromobilität und nachhaltige Arbeitsplätze. 1. Welchen Stand hat die Treibhausgasreduktion in Niedersachsen erreicht, und welche Fortschritte erwartet die Landesregierung in den nächsten Jahren? 2. Wie gestaltet sich der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Wasserstoffwirtschaft, und welches Potenzial haben sie für den Klimaschutz? 3. Wie zeigen sich die Klimafolgen bereits heute in Niedersachsen, und was würde ein Temperaturanstieg von global 2,8 °C für Niedersachsen und unsere Küsten bedeuten? Vielen Dank. Vielen Dank. - Für die Landesregierung macht sich auf

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Laura Hopmann CDU

Wie wirkt sich der neue Hebammenhilfevertrag auf die geburtshilfliche Versorgung in Niedersachsen aus?

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben eben auch die Möglichkeit der Nachverhandlungen angesprochen. Wann können denn die freiberuflich tätigen Hebammen mit dem Ergebnis der Evaluation des neuen Vertrages rechnen bzw. wann kann mit Nachverhandlungen gerechnet werden, und wie bewertet die Landesregierung diesen Zwischenzeitraum vor dem Hintergrund der derzeit vorherrschenden wirtschaftlichen Unsicherheit vieler freiberuflich tätiger Hebammen? - Vielen Dank. Bitte, Herr Minister!

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Wiard Siebels SPD

Immunitätsangelegenheit

Bitteschön, Herr Siebels! Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst zum Thema „Vertrauen in die Justiz": Meine Damen und Herren von der AfD, genau dieses Vertrauen versuchen Sie, zu untergraben - auch mit Ihrem Redebeitrag heute. Jeder hier hat das gemerkt. Es bleibt trotzdem ungewöhnlich, dass man zum Thema Immunitätsaufhebung redet. Das sind Ausnahmefälle in diesem Parlament. Denn mit Fug und Recht - Ich persönlich noch nicht, aber die SPD-Fraktion hat das schon. Es bleibt trotzdem ein Ausnahmefall Herr Wichmann, wenn Sie mich weiter korrigieren wollen, können Sie das gerne tun, und zwar deshalb, weil wir eine Gewaltenteilung haben. Wir wissen nicht, ob die Vorwürfe, die gegen das Mitglied der AfD-Fraktion erhoben werden, korrekt sind und ob sich die Abgeordnete tatsächlich strafbar gemacht hat. Das klären in unserem Land die Gerichte, meine Damen und Herren. Der in der Medienberichterstattung nachzulesende, im Raum stehende so muss ich das ja zurückhaltend formulieren Vorwurf allerdings, die Regenbogenfahne stehe pauschal als Symbol für pädophile Lobbygruppen, ist erstens unwahr es stimmt einfach nicht, und zweitens ist es in hohem Maße politisch verwerflich, so etwas von sich zu geben. Diejenigen, die so etwas machen, müssen sich dafür schämen, meine Damen und Herren. Entscheidend dafür, dass ich mich hier heute zu diesem Thema zu Wort melde, ist aber die Doppelmoral, die Sie immer wieder an den Tag legen. Ich erinnere daran, wie Ihre Parteichefin, Frau Weidel, beschimpft worden ist; sie ist als „Nazi-Schlampe" bezeichnet worden. Das ist ausdrücklich ein Zitat, ich mache mir das nicht zu eigen. Dafür sind Leute verurteilt worden - zu Recht, wie ich finde, weil man so etwas nicht machen darf. Solche Delikte werden auf Antrag, also nicht von Amts wegen, von Frau Weidel verfolgt und geahndet, und sie werden abgeurteilt. Passiert aber das Gleiche bei der AfD, dann sprechen Sie davon, dass die Meinungsfreiheit in Gefahr sei. Daran kann man sehr gut ablesen, was Sie eigentlich unter Meinungsfreiheit verstehen: nämlich die Freiheit, Ihre Meinung zu vertreten, niemals aber die Freiheit anderer, sodass Sie andere Meinungen ertragen müssen. Sie dürfen niemals Macht bekommen in diesem Staat! Vielen Dank.

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Grant Hendrik Tonne SPD

Energie-Fiasko: Stahlriesen sterben - wer zahlt den Preis?

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hätte mir sehr gewünscht, dass wir hier heute in der Frage der Bedeutung der Stahlindustrie für Niedersachsen ein geschlossenes Signal nach außen geben. Stattdessen erleben wir ein Intro, indem wieder versucht wird, Unsicherheit voranzutreiben und in die Köpfe der Kolleginnen und Kollegen zu setzen. Wir hier in diesem Landtag müssen mit gemeinsamer Kraftanstrengung das genaue Gegenteil machen, nämlich sehr deutlich machen: Niedersachsen ist Stahlland, Niedersachsen bleibt Stahlland, und wir werden alles tun, was in unserer Kraft steht, um gute, sichere Arbeitsplätze in der Stahlindustrie und eine gute Wirtschaft in unserem Bundesland Niedersachsen hinzubekommen, meine Damen und Herren. Denn wir sehen, dass zum einen von dort essenzielle Materialien für Schlüsselbranchen geliefert werden: Automobilindustrie, Bauindustrie, Energieversorgung, Verteidigungsindustrie. Und zum anderen haben wir dort zahlreiche sichere und gute Arbeitsplätze, und die Stahlunternehmen sind Vorreiter bei Klimaschutz und auch Energieeffizienz. Ja, dort ist die wirtschaftliche Lage angespannt: Stahlüberkapazitäten, Billigimporte, fehlende Handelsschutzmaßnahmen, auch Energiepreise all das belastet die Stahlindustrie. Aber ich stelle fest, dass von dem Antragsteller zur Aktuellen Stunde hier nicht eine einzige Lösung auf den Tisch gelegt worden ist, nicht eine einzige Lösung, sondern ein völliges Verkennen der Lage, wie sie sich tatsächlich darstellt. Deshalb sage ich Ihnen auch: Das Thema ist zu ernst, um es den Untergangsfantasien der Fraktion hier rechts von uns zu überlassen. Wenn man dem, was hier gesagt worden ist, folgen würde, wären wir im Nu deindustrialisiert. Das muss sich jeder vor Augen halten. Es würde im Nu genauso kommen. Ich will Ihnen das gerne ausführen, meine Damen und Herren. Wir haben uns Das hat ein bisschen damit zu tun, dass man sich die Lage mal anguckt. Worüber reden wir hier? Wir reden über eine Strategie von China, die nicht darauf aus ist, das, was sie an Exporten macht, zu halten, sondern wir reden über eine gezielte Strategie von China, die aussagt: Wir werden unsere Exporte Stück für Stück erhöhen. Für jeden Schritt, den wir in Niedersachsen, in Deutschland zurückgehen, setzt China einen obendrauf. Das hat nur das Ziel, eine niedersächsische Stahlindustrie kaputt zu kriegen. Ich sage Ihnen: Das dürfen wir nicht akzeptieren. Dazu gehören dann eben auch wirksame Handelsschutzmaßnahmen. Sie haben mit dem Hinweis, man würde sich in einen Handelskrieg begeben, vorgeschlagen, das nicht zu machen. - Da sind wir seitens China mittendrin. Die Strategie ist eine ganz klare und auch eine durchschaubare. Man fragt sich ja: Was ist eigentlich die Motivation, sich hier hinzustellen und so zu reden? Dann reicht es, sich anzugucken, dass es Ihre Partei ist, die nach Russland reist, um dort Geschäfte einzugehen, dass es Mitarbeiter von Abgeordneten Ihrer Partei sind, die für China spionieren. Meine Damen und Herren, wer so redet, entscheidet sich gegen niedersächsische Wirtschaft. Wer so redet, entscheidet sich gegen niedersächsische Arbeitsplätze. Wir machen hier bei uns in Niedersachsen das genaue Gegenteil von dem, was uns diese Fraktion vorschlägt. Wir suchen nämlich den Schulterschluss mit allen Beteiligten. Wir haben hier in Niedersachsen im Rahmen des 7. Niedersächsischen Stahldialogs ein Positionspapier auf den Tisch gelegt, in dem wir mit einer niedersächsischen Stimme eine klare Position formulieren und zeigen, wo es hingehen soll. Diese Position findet sich jetzt auch dankenswerterweise am 6. November 2025 beim Stahlgipfel in Berlin wieder. Das ist ein ganz wichtiger Schritt. Ich danke unserem Ministerpräsidenten, dass wir genau diese niedersächsische Position auch auf Bundesebene wiederfinden. Das ist wichtig, denn wir sehen auch, dass die Maßnahmen dort umgesetzt werden, dass eine Europäische Union klar sagt: Ja, wir werden stärkere Handelsschutzmaßnahmen ergreifen. Das brauchen wir zum Schutz unserer Wirtschaft. Wir sehen auf Bundesebene, dass das Thema „Industriestrompreis" beschlossen und umgesetzt wird. Wir sehen, dass wir mit einem vernünftigen CO2-Grenzausgleich faire Wettbewerbsbedingungen brauchen. All das findet statt. Aber es ist auch klar: Die Schritte, die jetzt kommen, sind eine Brücke. Deswegen fehlt ein weiterer, ganz wichtiger Schritt für die niedersächsische Perspektive. Wenn wir das umstellen wollen, wird Wasserstoff die entscheidende Rolle spielen. Ich wünsche mir jetzt auch, dass wir da diesen Weg hier in Niedersachsen weitergehen. Das Thema „Wasserstoff" ist für Niedersachsen essentiell, weil wir bei uns in Niedersachsen entlang der gesamten Kette vom Wasserstoff allerbeste Bedingungen haben. Deswegen brauchen wir vom Bund jetzt ein klares Signal aus dem Wirtschaftsministerium und keine Zögerlichkeit bei der Umsetzung, denn das kostet Innovation, Chancen und Arbeitsplätze. Von verlässlichen Rahmenbedingungen für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft könnte Niedersachsen erheblich profitieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Position der AfD ist ein Rufen nach gestern. Das hilft uns keinen einzigen Schritt für eine gute Zukunft hier in Niedersachsen. Das Buckeln vor Russland und China gefährdet unsere Arbeitsplätze. Wir kämpfen für unsere Arbeitsplätze, unsere Wirtschaft und auch deren Zukunft. Das einzig Gute, was man hier ablesen kann, ist, dass Sie heute noch einmal öffentlich so deutlich dokumentiert haben, wo Sie stehen und wo der Rest in diesem Parlament steht. Herzlichen Dank.

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Frank Henning SPD

Für ein faires Erbbaurecht als Grundlage bezahlbaren Wohnens

Kollegen Henning. Bitteschön! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Lieber Kollege der CDU-Fraktion, ich muss ganz ehrlich sagen: In den ersten fünf Minuten Ihres Redebeitrags war ich so begeistert, dass ich gesagt habe: Mensch, da können wir ja Einigkeit erzielen und werden im Ausschuss wahrscheinlich eine gute Lösung für die beteiligten Erbbaurechtsnehmer finden. Bei den letzten zwei Minuten hatte ich allerdings ein Problem. Das ist typisches CDU-Verhalten ist: Im Allgemeinen, im Nebulösen, stimmen Sie zu und sind bei uns. Aber wenn wir konkrete Vorschläge machen, sind Sie dagegen. Sie haben sich gerade gegen die Ziffer 4 1,25% Erbbauzinsen ausgesprochen, weil das zulasten der Klosterkammer geht. Ja, was denn sonst? Natürlich geht das zulasten der Klosterkammer! Das ist ja auch gewollt, damit wir zu niedrigeren Erbbauzinsen kommen. Dann haben Sie gesagt, dass der Zehnjahresmedian rechtswidrig sei. Wir müssen prüfen, ob Sie recht haben. Das weiß ich im Augenblick nicht; das wird im Ausschuss geklärt. Aber wozu Sie gar nichts gesagt haben, Herr Kollege, ist die Kappungsgrenze unter Nr. 3 b), der Kernbereich des Antrags. Das ist das Spannende. Wenn wir uns im Ausschuss darauf verständigen könnten, den Anstieg auf 100 % zu begrenzen gucken Sie sich Nr. 3 b) mal an, wäre den Erbbaurechtsnehmern schon sehr geholfen. Der Grund, weshalb ich mich zu Wort gemeldet habe, ist allerdings Ihr Schlussstatement, in dem Sie auf das Gremium unter Nr. 2 zu sprechen gekommen sind. Nein, da wollen wir nichts Verfassungswidriges machen. Es gibt bereits das Kuratorium. Wenn Sie genau lesen, dann steht da „durch ein gegebenenfalls bestehendes Gremium der Klosterkammer". Damit ist das Kuratorium gemeint, besetzt mit Vertreterinnen und Vertretern, die sich dafür einsetzen sollen, dass die Gespräche der Klosterkammer dazu führen, dass die Erbbauzinssteigerung sozial verträglicher werden. Das ist also nichts Dramatisches; das Gremium gibt es schon, und es soll sich vernünftig dafür einsetzen. Vielen Dank. Herr Kollege Frölich möchte nicht antworten. -

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André Bock CDU

Drohnen über Niedersachsen: Aufklären, Abwehren, Schützen

Der Kollege Bock hat anderthalb Minuten. Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist immer wieder spannend, wie die AfD egal, um welches Thema es geht es hinbekommt, den Bogen von der Migration im Jahr 2015, die irgendwie an etwas schuld sein soll, zu allen anderen Themen zu schlagen. Das zeigt aber, wo Sie stehen und wie inhaltlich völlig dünn Sie unterwegs sind. Denn wenn Sie bei diesem Thema auf der Höhe der Zeit wären über das, was durch Geschehnisse außerhalb Deutschlands und durch das Stichwort „Drohnen in unserem Luftraum" los ist, wüssten Sie, was aus Richtung Osten, aus Richtung Russland passiert. Es ist kein Geheimnis mehr. Sie sind Gott sei Dank in keinem Sicherheitsgremium vertreten. Wir wissen die Innenministerin wahrscheinlich noch besser, woher 90 % der Drohnen, die in Niedersachsen und Deutschland unterwegs sind, kommen und wer dahintersteckt. Fast zu 100 % kann man sagen, dass hierbei zwei Länder federführend sind, nämlich Russland und China gleichermaßen. - Meine Damen und Herren, es ist klar, dass Sie so unterwegs sind. Das war eins zu eins russische Kriegspropaganda, die wir von Ihnen hier vernommen haben. Das wundert mich bei Ihrer Einstellung zum Thema Russland auch überhaupt nicht. Insofern, meine Damen und Herren, sind Sie von der AfD bei diesem so wichtigen Thema nicht nur der inneren, sondern auch der äußeren Sicherheit niemals ein Ansprechpartner, weil Sie keine guten Lösungen für das Land und seine Menschen haben. Das ist eben vielen Dank, Herr Bothe noch einmal ganz offenkundig geworden. Wir können darüber streiten, ob es richtig ist, hierzu einen Prüfantrag vorzulegen. Ich habe gestern schon zum Thema NPOG-Novellierung deutlich gemacht, dass es jetzt an der Zeit ist, auch von uns aus den Part „Rechtsgrundlagen zum Thema Drohnen schaffen" vorzuziehen und parallel dazu die technischen Voraussetzungen zu schaffen, weil wir angesichts der Überflüge auch gerade in kritischen Bereichen dringend handlungsfähiger werden müssen. Alle anderen Bundesländer hier im Norden handeln dankenswerterweise gemeinsam. Es ist aber nicht genug Zeit da, um lange zu prüfen, sondern wir müssen ins Machen kommen. Deswegen ist auch die Erwartungshaltung an die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen, diesen Part vorzuziehen, indem wir die Rechtsgrundlage im Landesrecht und parallel dazu die technischen Voraussetzungen schaffen. Vielen Dank. Herr Bothe möchte erwidern. Bitte sehr!

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Christian Meyer

Klimaziele, erneuerbare Energien und fossile Abhängigkeiten - welchen Beitrag leistet Niedersachsen zum ambitionierten Klimaschutz?

Herr Minister! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich kann Ihnen das nicht ersparen. Es wird ja immer gesagt: Der Bund hat das alles ja erleichtert, die EU hat es erleichtert. - Dann müsste der Ausbau der Windenergie ja in jedem Bundesland gleich sein. Aber die Zahlen sind eben anders. Wenn ich mir die länderspezifische Genehmigungsdauer anschaue, dann stelle ich fest, dass Genehmigungen in Niedersachsen im Schnitt 11,3 Monate dauern. Mecklenburg-Vorpommern ist bei 40,7 Monaten. Dort muss man also zwischen Antragstellung und Genehmigung im Schnitt drei Jahre warten. In Thüringen sind es 24 Monate, in Hessen 23 Monate, und sogar in NRW dauert es länger. Wie gesagt, in Niedersachsen dauert das 11 Monate. Der Bundesdurchschnitt liegt dieses Jahr bei 17 Monaten zwischen Antrag und Genehmigung für 2 462 Windkraftanlagen, die genehmigt worden sind. Wir sind dort so gut wie Spitzenreiter. Und es wurde gesagt: Ja, Genehmigungen sind das eine, aber die stehen ja dann noch nicht auf dem Acker. Aber wenn ich mir dieses Jahr anschaue, stelle ich fest, dass in Niedersachsen mit Stand 14. November 157 Windräder mit 864,8 MW angeschlossen worden sind. Im Vorjahr waren es übrigens 93 Windräder. Wir haben also in Niedersachsen gegenüber dem Vorjahr deutlich mehr Windräder angeschlossen, weil zwischen der Genehmigung und dem Bau man muss ja auch noch die Wege bauen und das Netz schaffen einfach etwas Zeit vergeht. Hier sind wir bundesweit auf Platz zwei. Nur Nordrhein-Westfalen hat mit 189 etwas mehr gebaut. Es gibt nur drei Länder, die beim Ausbau eine dreistellige Zahl erreicht haben, und Dritter ist Schleswig-Holstein mit 117. Wenn ich in den Süden schaue, dann kann ich Bayern loben. Denn Bayern hat es in diesem Jahr geschafft, von 7 auf 13 Windräder zu kommen. Aber Baden-Württemberg hat es zum Beispiel geschafft, von 12 Windrädern in 2024 auf jetzt 34 Windräder zu kommen - die haben die Zahl also verdreifacht. Das zeigt: Auch im Süden kann man Windräder bauen, auch Herr Söder könnte seine Vorgaben einhalten und vielleicht mehr machen. Das spart übrigens auch immens Netzleistung, wenn das so gemacht wird. Es zeigt sich: Niedersachsen ist bei der Quantität und Qualität super. Ich freue mich übrigens auch, dass die Landkreise, zum Beispiel das Emsland ein Landkreis mit CDU-Landrat, die Flächenvorgaben zu ganz großen Teilen schon erfüllt haben. Es gibt einen einstimmigen Kreistagsbeschluss in Rotenburg, 4 % ihrer Fläche für die Windenergie bereitzustellen. Das stärkt die Wirtschaft, das ist gut. Gleiches gilt für die Grafschaft Bentheim. Da besteht wirklich ein Konsens. Wenn ich dazu noch an das Beteiligungsgesetz denke, das hier lange diskutiert wurde die 0,2 und 0,1 Cent/kWh für die Bürgerinnen und Bürger, dann sehe ich, wie viel im Zuge der Planungen für Windräder schon zum Beispiel in Dorfgemeinschaftshäuser oder soziale Projekte gesteckt wurde. Das ist wirklich ein Gamechanger. Deswegen freue ich mich, dass jetzt bundesweit fast alle Länder unserem Beteiligungsgesetz nacheifern. Sogar Bayern will ein solches Beteiligungsgesetz für Windenergie verabschieden. Das zeigt: Von Niedersachsen lernen heißt, bei den erneuerbaren Energien zu den Gewinnern zu gehören. Die nächste Zusatzfrage von der Fraktion der AfD kommt von

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Wiard Siebels SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung und zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes sowie zur Stärkung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst vorweg es fällt mir ein kleines bisschen schwer, aber ich will es doch sagen: Ganz ehrlich, Frau Herrmann, ein Lob für die CDU-Fraktion! Ich bin ein kleines bisschen beeindruckt von dem, was Sie hier vorgelegt haben, von Ihrem Bekenntnis und von Ihrer Linie der Niedersachsen-CDU in Bezug auf Brandmauern und andere Dinge. Ich finde das richtig gut. Vielen, vielen herzlichen Dank für dieses klare Signal. Meine Damen und Herren, es besteht Einigkeit zwischen den demokratischen Fraktionen darüber, dass Extremisten, Verfassungsfeinde, besonders übrigens Antisemiten, Nazis, Neonazis und sonstiges Gelumpe nicht auch noch gefördert werden dürfen. Ich sage das in aller Deutlichkeit: In Wahrheit gehören solche Organisationen verboten! Da versuchen Organisationen, unsere Demokratie verächtlich zu machen, unsere staatlichen Institutionen verächtlich zu machen, unsere Organisationen und staatlichen Institutionen zu unterwandern. Sie versuchen, unseren Staat im Kern zu zersetzen. Dagegen darf sich eine wehrhafte Demokratie ganz ausdrücklich auch zur Wehr setzen, meine Damen und Herren. Zum Regelungsgehalt ich mache das mal in umgekehrter Reihenfolge, als Sie es in den Gesetzentwurf reingeschrieben haben: Erstens. In Bezug auf den Landtag, also in Bezug auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Abgeordneten hier, aber auch in Bezug auf die Mitarbeiter der Landtagsfraktionen besteht, glaube ich, ganz allgemein wohl eine Übereinstimmung darin, dass besonders hohe Anforderungen gelten müssen. Deshalb finde ich es ausdrücklich richtig, dass Sie in Ihrem Gesetzentwurf an diese Personengruppe sehr hohe Anforderungen in Bezug auf Antisemitismus, auf Extremismus, auf Verfassungstreue usw. stellen. Ich finde das richtig. Ich glaube, das ist in diesem Fall im Kern auch unzweifelhaft, da es sich um eine relativ überschaubare Personengruppe handelt und es daher auch möglich ist, diese hohen Hürden unter einem vertretbaren bürokratischen Aufwand vernünftig umzusetzen und wirkliche Kontrollen auch einzuführen, um sicherzustellen, dass das, was im Gesetzentwurf steht, auch in der Wirklichkeit ankommt. Vielen herzlichen Dank für diese deutliche Formulierung. Zweitens bei Ihnen steht das an Nummer eins, aber das ist nur die Reihenfolge die Frage, wie man mit allen Zuwendungsempfängern und ‑empfängerinnen im Land Niedersachsen umgeht: Dazu hat Herr Bajus, glaube ich, schon das Richtige gesagt: Es darf tatsächlich keinen Generalverdacht und keine überbordenden bürokratischen Anforderungen geben. Trotzdem darf im Kern niemand Zuwendungsempfänger von Steuermitteln des Landes Niedersachsen werden, der nicht auf dem Boden unserer Verfassung steht, um das etwas verkürzt darzustellen. Darüber besteht Einigkeit. Meine Damen und Herren, klar ist erstens, dass diese Regelungen rechtssicher sein müssen. Wir würden denjenigen in die Hände spielen, die nicht auf dem Boden unserer Verfassung stehen, wenn wir wegen möglicher rechtlicher Unklarheiten Spielräume ließen, die einen Anhaltspunkt bieten könnten, dagegen Klage zu erheben. Deswegen muss das, was wir tun, rechtssicher sein. Zweitens und ich glaube, auch darüber besteht Einigkeit, zumindest in Bezug auf die allgemeinen Zuwendungsempfänger, über die ich gerade gesprochen habe müssen unsere Regelungen unbürokratisch, einfach, verständlich und umsetzbar sein. Deshalb will ich ganz ausdrücklich für meine Fraktion sagen, dass wir gern mit Ihnen in Gespräche darüber eintreten, wie wir das rechtssicher und unbürokratisch gestalten können. Im Ziel da bin ich mir absolut sicher, und das hat auch Ihre Rede nochmal belegt sind wir uns absolut einig. Wir halten es für richtig, eine solche Regelung zu treffen. Es ist erstaunlich, dass, wann immer man über Extremisten, Verfassungsfeinde, Nazis und andere derartige Gruppierungen redet, sich eine Fraktion in diesem Haus ganz besonders angesprochen und bemüßigt fühlt, direkt eine Zwischenfrage zu stellen. - Ich weiß doch, dass Sie sich getroffen fühlen! Sie belegen das gerade ja wieder! Vielen herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Volker Bajus GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes

Das ist doch eine simple Sache. Das hat sogar, und damit wäre ich wieder bei meiner Rede, Frau Präsidentin, das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das ist nicht irgendwer, das sind auch nicht die Grünen, das ist auch nicht die SPD oder die CDU, und es sind zum Glück auch nicht Sie. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Gewaltenteilung jetzt wiederholt entschieden: Die geschlechtliche Identität ist Teil der Artikel 1 und 2 und damit des geschützten Persönlichkeitsrechts, und Geschlechtszuordnungen können sich ändern. Auch das hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Der Staat ist verpflichtet auch die AfD, sollte sie jemals irgendwo Verantwortung haben, dies zu respektieren. Sie sollten das jetzt schon machen, aber das tun Sie nicht, und wir wissen auch warum. Ich komme zum Ende. Wenn es der AfD wirklich um Sicherheit im Strafvollzug gehen würde, wenn Sie wirklich hier die Beschäftigten oder die Gefangenen im Blick hätten, dann würden Sie sich mal mit den realen Problemen, mit Personalmangel, mit Auslastung, mit den baulichen Problemen im Justizvollzug beschäftigen. Stattdessen kommt immer das gleiche Muster: Hetze statt Lösung. Differenzierung können Sie nicht. Wir weisen Ihre Forderung, Ihren Gesetzentwurf hier entschieden zurück, weil er fachlich, verfassungsrechtlich und moralisch komplett daneben ist. Vielen Dank.

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Dr. Andreas Hoffmann GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes über die Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben

geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf gründen wir die Anstalt für Niedersächsische Immobilienaufgaben, die NIA. Wir schaffen eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, eine Landestochter, wie wir sie bereits in anderen Bereichen erfolgreich nutzen. Der Auftrag der NIA ist klar: staatliches Bauen endlich schneller, effizienter und transparenter zu machen. Der Landtag wird auch künftig frühzeitig eingebunden und nicht erst dann, wenn die Planungen bereits abgeschlossen sind und jede Änderung teurer wird. Die NIA übernimmt dabei die Rolle der Bauherrin, Eigentümerin und Vermieterin. Ja, sie kann Projekte über Kredite finanzieren, die später über Mieten refinanziert werden. Das ist ein Modell, was wir übrigens von PPP-Projekten schon lange kennen, nur mit einem entscheidenden Unterschied: Hier verdient kein privater Investor mit, nein, hier agiert eine Anstalt öffentlichen Rechts, die eng mit dem Staatlichen Baumanagement verzahnt ist. Das ist effizient, das ist sauber, das ist im Sinne der Einwohner Niedersachsens. - Nein, danke. Gut. Ich brauchte nicht zu fragen, Herr Hilbers, Sie haben es gesehen. - Bitte, dann fahren Sie fort. Damit ergänzen wir das bisherige haushaltsabhängige Verfahren, das zu langen Bauzeiten, zu Unterfinanzierung und leider auch manchmal zu Intransparenz geführt hat. Genau deshalb ist die NIA ein gutes Mittel, um den gewaltigen Sanierungsstau im Land anzugehen bzw. Investitionen zu beschleunigen. Der Landesrechnungshof mahnt seit Jahren Reformen an; das wurde heute auch schon mehrfach erwähnt. Der Handlungsdruck darin sind wir uns alle einig ist enorm. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst heute auch schon zitiert hat umfangreich festgestellt, dass die Errichtung der NIA völlig gesetzeskonform ist. Selbst die Dringliche Anfrage der Opposition im Oktober hat daran nichts geändert. Die Errichtung der NIA ist gesetzeskonform. Das steht Herr Dr. Hoffmann, warten Sie mal einen Moment. - Herr Hilbers, Sie wissen, welche Möglichkeiten Sie haben, wenn Sie zu Wort kommen wollen. Ich glaube, Sie sind lange genug Abgeordneter. Ansonsten hat jetzt das Wort: Herr Dr. Hoffmann. Bitte! Vielen Dank, Frau Präsidentin. Das erste Großprojekt wird die überfällige Modernisierung und Erweiterung der JVA Hannover sein. Hier reden wir von gammelnden Zellen. Wir reden darüber, dass wir die JVA nicht überbelegen können, und darüber, dass wir nicht warten wollen, bis etwas einstürzt. Die CDU behauptet, man könne alles aus dem Haushalt bezahlen. Ich frage mich, warum gerade frühere CDU-geführte Regierungen diese Projekte über Jahre nicht angegangen sind, wenn das wirklich so einfach ist. Wer heute so tut, als wäre alles kein Problem, muss erklären, warum er gestern nichts getan hat. Statt sich dem offensichtlichen Handlungsbedarf zu stellen, hat die Opposition in den Beratungen versucht, die Kreditaufnahme zu skandalisieren und die Rechtsform in Frage zu stellen. Über den eigentlichen Sinn schnelleres staatliches Bauen wurde kaum gesprochen. Alternativen? Fehlanzeige. Ideologische Reflexe? Jede Menge. Es geht hier am Ende nicht um Sachfragen. Es ging darum, dass Sie das Wort „Kredit" hören und reflexartig „Skandal" rufen. Das ist keine Finanzpolitik, das ist politische Konditionierung. Die Wahrheit ist, wir haben gammelnde Zellen, marode Gebäude sowie bröckelnde Infrastruktur und die Opposition diskutiert darüber, ob die Kreditaufnahmeform elegant genug ist. Niedersachsen braucht Lösungen und keine Prinzipienreiterei. Die NIA ist ein Werkzeug, um schneller zu bauen, transparenter zu arbeiten und endlich aufzuräumen. Wer wirklich Verantwortung übernimmt Herr Dr. Hoffmann, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Hilbers zu? Nein, das tue ich immer noch nicht. Gut. - der kennt die anderen Mittel. Die Opposition hat, wie auch eben, bereits Klage angedroht. Dabei ist noch völlig unklar, ob die Kredite der NIA überhaupt dem Land zuzurechnen sind. Der GBD hat übrigens auch festgestellt, eine Klage ist erst dann möglich, wenn die NIA existiert das machen wir hoffentlich gleich, sie überhaupt Kredite aufgenommen hat auch das ist noch nicht klar und diese dann gemeinsam mit den Landesdarlehen die zulässige Obergrenze überschreiten, also frühestens mit dem Jahresabschluss 2027, und auch dann nur, wenn es, anders als in den vergangenen Jahren, nicht wieder zu Haushaltsüberschüssen kommt, die Sie ja sonst immer kritisieren. Ganz ehrlich, ich lasse mich gerne überraschen. Das Risiko gehe ich ein. Denn eines wissen wir alle: Der Handlungsdruck ist riesig. Die NIA ist ein gangbarer, rechtssicherer, wirksamer Weg. Lassen Sie uns den nicht aus ideologischen Gründen blockieren! Vielen Dank. Herr Dr. Hoffmann, auf Ihre Rede gibt es eine

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Eike Holsten CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesundheitsfachberufegesetzes

Bitteschön! Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen über die Einrichtung einer Ombudsstelle für Streitigkeiten zwischen Auszubildenden in der Pflege und Trägern der praktischen Ausbildung. Die Anforderungen im Pflegealltag sind gestiegen, die Praxis ist herausfordernd, und Konflikte zwischen Auszubildenden und Trägern treten häufiger auf. Gerade in einem so herausfordernden Berufsfeld und wenn junge Menschen am Beginn ihres Arbeitslebens stehen ist Unterstützung wichtig. Denn Konflikte führen nicht selten zu einem Ausbildungsabbruch, was aktuelle Abbruchszahlen im Pflegebereich von je nach Zahlen etwa rund 30 % unterstreichen. In Zeiten des Fachkräftemangels können wir es uns aber nicht leisten, junge Menschen auf diesem Weg zu verlieren. Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen haben uns bereits gezeigt, dass Ombudsstellen wirken. Sie schaffen Klarheit, vermitteln bei Streitigkeiten und geben Auszubildenden und Trägern Sicherheit. Darauf können wir aufbauen. Mit der Einrichtung einer Ombudsstelle entsteht also eine Anlaufstelle, die Konflikte frühzeitig aufnimmt, bevor sie eskalieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir begrüßen ausdrücklich die Einrichtung dieser Ombudsstelle am Beispiel CDU-geführter Länder wie NRW und werden ihre Arbeit in den kommenden Jahren gerne begleiten. Doch, liebe Kolleginnen und Kollegen, machen wir uns nichts vor! Den hohen Abbruchzahlen begegnen wir nicht allein mit dieser Ombudsstelle. Wir brauchen eine Weiterentwicklung der generalistischen Ausbildung und Korrekturen da, wo sie eben nicht rund läuft. Wir alle kennen die Beispiele aus der Praxis. Die Pflege braucht Entbürokratisierung. Schon in der Ausbildung lernen junge Menschen, dass Dokumentation und Bürokratie inzwischen fundamentale Säulen des Berufes geworden sind. Ich kenne wirklich niemanden, der sich das mal angeschaut hat und darüber nicht den Kopf schüttelt. Diese Berufsgruppe steht wie keine zweite den ganzen Tag auf der Arbeit neben sich, um zu dokumentieren, dass sie ihre Arbeit macht. Völlig kurios! Wir wissen: Die Pflege ist körperlich wie geistig gleichermaßen herausfordernd, dazu Schichtdienst mit Wochenend-, Nacht- und Feiertagsdiensten. Und Personalmangel führt nicht selten dazu, dass Auszubildende zusätzlich beansprucht werden. Liebe Kollegen, Ursachen für den Ausbildungsabbruch sind Überlastung, mangelnde Anleitung, eine Theorie-Praxis-Lücke, teils auch unattraktive Arbeitsbedingungen und nicht selten leider auch falsche Erwartungen an den Beruf. Nur einen ganz kleinen Teil davon adressieren wir hier heute mit der Ombudsstelle. Die Herausforderungen sind ersichtlich größer. Der Bund fängt zwar an, die Hausaufgaben abzuarbeiten, der Block ist aber noch hinreichend dick. Liebe Kolleginnen und Kollegen, man fragt sich auch, warum das hier erst jetzt kommt. Das hätten Sie auch früher mal im Nachbarland abschreiben können. NRW macht das bereits seit 2020. Protest ernten Sie hier ersichtlich nicht, weder von den Verbänden noch von uns an dieser Stelle. Am Geld scheiterte es bislang nicht. Ich ahne, dass es Ihre Behäbigkeit ist, weshalb wir das erst heute hier beraten. Behäbigkeit ist das Hauptleitmotiv der Landesregierung, das sich seit Beginn der Legislaturperiode durchzieht und dem Sie auch nach dem Ausscheiden des ehemaligen MP unter neuer Führung leider treu bleiben. Im Ausschuss vergangene Woche, als wir seitens der CDU die Einrichtung eines Landespflegeportals eingebracht haben, sprach ich das bereits an. Vollmundig spricht Ihr Koalitionsvertrag das Thema Pflege an. Schöne Versprechen! Dabei ist bis heute nichts passiert. Während wir der Kollege Bauer redet sich im Ausschuss den Mund fusselig ein halbes Dutzend Anträge der CDU allein zur Pflege im Ausschuss liegen haben, kommen Sie nun erstmalig mit einem Lebenszeichen: ein paar Tausend Euro für eine Ombudsstelle - nach drei Jahren, die die Tinte unter Ihrem Koalitionsvertrag trocken ist. Drei Jahre am Ruder - still ruht der See. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zurück zum Gesetzentwurf. Vorausgesetzt, der GBD hat keine Einwände und der Gesetzentwurf deshalb, ohne dass wir ihn noch mal anfassen müssen, so durch, können wir ihn unseretwegen gleich im Dezember-Plenum abschließend beraten. Ich bitte schon hier die beteiligten Ausschüsse um schnelle Mitberatung. Helfen wir dieser Landesregierung beim Arbeiten - auch wenn es nur die allerkleinsten Bausteine sind, die sie aufeinanderbekommt. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Herr Kollege Holsten. -

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Delia Klages AfD

Wie wirkt sich der neue Hebammenhilfevertrag auf die geburtshilfliche Versorgung in Niedersachsen aus?

Frau Klages. Bitte, Frau Klages! Sehr geehrter Herr Minister Philippi, Sie haben hier jetzt ausgeführt, dass Sie die aktuelle Versorgung nicht gefährdet sehen. Ab wann wäre denn aus Ihrer Sicht die Versorgung gefährdet, und sehen Sie einen Zusammenhang mit der Sterblichkeit im Wochenbett und bei Neugeborenen? Der Minister macht sich auf den Weg und wird

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Pascal Leddin GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Helferregistergesetz)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Idee eines Helferregisters ist auf den ersten Blick nicht schlecht. Das System wurde gerade ziemlich ausführlich erläutert. Das Ziel ist offensichtlich und auf den ersten Blick verständlich. Jetzt kommt das Aber. Denn man braucht erst mal eine Notwendigkeit für das Gesetz. Mir ist bis jetzt kein einziger Fall bekannt, in dem wir auch nur im Entferntesten bei einem Engpass waren. Egal, ob Hochwasser oder Moorbrand: Es gab immer mehrere Kreisbereitschaften, die noch gerne ausgerückt wären. Ich erinnere mich zum Beispiel an stundenlanges Warten, nachdem wir mit der KFB am Einsatzort eingetroffen waren. Wenn es aber künftig tatsächlich einen Grund dafür geben sollte, zum Beispiel für den Zivilschutz, müsste das aus meiner Sicht bundeseinheitlich geregelt werden. Einen Länderflickenteppich brauchen wir wirklich nicht. Uns PolitikerInnen wird immer vorgeworfen, dass wir sehr ausführlich erzählen. Lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Wille zu? Ja, gerne. Bitteschön!

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Grant Hendrik Tonne SPD

Stillstand beim LNG-Projekt in Stade - Symbol einer verfehlten Energiepolitik in Niedersachsen?

Herr Minister Tonne antwortet. Bitteschön! Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 29. November 2022 ist eine Verwaltungsvereinbarung „Hafenausbau Stade" getroffen worden. Dort hat man vereinbart, wer welche Summen zur Verfügung stellt. Der Bund stellt dem Land Niedersachsen für den Hafenausbau in Stade eine Finanzhilfe in Höhe von 100 Millionen Euro zur Verfügung. Weiter wurden NPorts für die Hafeninfrastruktur des LNG-Terminals Stade seitens des Umweltministeriums Mittel von bis zu 100 Millionen Euro zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Die Abwicklung erfolgt im Erstattungsprinzip entsprechend der tatsächlich angefallenen Kosten. Das sind zum jetzigen Zeitpunkt 63 Millionen Euro. Weitere 100 Millionen Euro finanziert NPorts über ein Darlehen. Die eben von mir genannte Summe, nämlich das jährliche Nutzungsentgelt in Höhe von 14,3 Millionen Euro, das NPorts erhält, ist unabhängig vom Stand, ob ein Schiff den Hafen anläuft oder nicht. Insofern entstehen dort keine Schäden, sondern die Gelder können für Zins- und Tilgungsleistung ebenso wie für Instandhaltung aufgewendet werden. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Minister Tonne. - Die erste Zusatzfrage aus der Fraktion der AfD

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Stefan Marzischewski-Drewes AfD

Entwurf eines Gesetzes zur vereinfachten Bereitstellung und Auskehrung von Fördermitteln an kommunale Fördermittelempfänger (Niedersächsisches Kommunalfördergesetz - NKomFöG)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Natürlich ist auch die AfD für Bürokratieabbau. Der Förderdschungel lähmt seit Jahren unsere Kommunen. In Hunderten Kommunen sind extra Stellen für das Fördermanagement geschaffen worden, weil die Förderrichtlinien so komplex geworden sind, dass nur noch Spezialisten sie verstehen. Bürokratie schafft Formulare, Vorschriften und Bürokraten, aber keinen Mehrwert für das Gemeinwesen. Die Landesregierung unternimmt mit diesem Gesetzentwurf einen ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Auch das Kommunalpaket in Höhe von 600 Millionen Euro soll darunter fallen. Ob hier erste Projekte noch 2025 in 40 Tagen Laufzeit verwirklicht werden - wir werden es sehen. Bei aller Freude über diese 600 Millionen Euro, aufgeteilt auf vier Jahre, dürfen wir jedoch nicht den Blick auf die Realität vergessen. Kommunales Defizit aller Kommunen in Niedersachsen 2024: knapp 4 Milliarden Euro. 2025 wird das noch steigen. Realitätscheck: Meine Heimatstadt Gifhorn mit 42 000 Einwohnern soll rund 1,6 Millionen Euro aus dem Kommunalpaket bekommen, aufgeteilt auf vier Jahre. Die Zinslast steigt in meiner Kommune 2026 auf 4,5 Millionen Euro. Grund: Das Defizit dieser Kleinstadt beträgt 110 Millionen Euro. Das entlarvt deutlich, dass die Zahl von 600 Millionen Euro nur ein Trostpflaster ist. Das Kernproblem gehen Sie nicht an, liebe Regierung. Das Kernproblem ist, dass der kommunale Finanzausgleich in Niedersachsen der schlechteste von allen Flächenländern der Bundesrepublik ist. Sie, liebe Landesregierung, lassen die Kommunen seit Jahren im Stich. Die Kommunen brauchen eine verlässliche Finanzierung. Darauf warten wir seit Jahren. Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung kommt aus der SPD-Fraktion.

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Lukas Reinken CDU

50 Jahre Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz: Jetzt Bildungsfreistellung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer modernisieren und weiterentwickeln, Beteiligung erhöhen, Erwachsenenbildung stärken

Herr Reinken. Bitte! Sie haben das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor 50 Jahren trat das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz in Kraft. Seit einem halben Jahrhundert ist damit der Bildungsurlaub ein fester und bedeutsamer Baustein unseres Bildungssystems. Das war damals ein starkes Signal: Bildung endet nicht nach der Schule oder nach der Ausbildung, sondern begleitet uns ein Leben lang. Wie oft sprechen wir in diesem Haus über das Thema lebenslanges Lernen! Die Bildungszeit so soll sie ja künftig heißen eröffnet Beschäftigten Raum für berufliches Wachstum und berufliche Weiterentwicklung, für politisches Bewusstsein oder auch gesellschaftliches Engagement. Die Vielfalt des Angebotes ist beeindruckend. Wir sprechen dabei längst nicht mehr nur über rein berufsbezogene Qualifizierungen. Denn zur Bildungszeit gehören auch kulturelle Bildung, politische Seminare, Qualifizierung für das Ehrenamt und Medienkompetenzkurse. Unsere Volkshochschulen, unsere Träger der Erwachsenenbildung, unsere Verbände halten ein breites Bildungsangebot vor, das an anderer Stelle seinesgleichen sucht. Aber auch das gehört zu einer ehrlichen Bestandsaufnahme die Bildungszeit wird immer noch sehr selten genutzt. Im aktuellen Bericht der Landesregierung sehen wir: Auf dem Papier haben zwar Hunderttausende Anspruch, aber tatsächlich nehmen nur 1 bis 2 % der Berechtigten Bildungszeit in Anspruch. Das ist nicht viel. Die Gründe dafür kennen wir im Ausschuss haben wir darüber diskutiert: organisatorische Hürden, Unsicherheiten bei der Anerkennung bestimmter Angebote, unklare Abläufe, manchmal auch Zurückhaltung aus Angst vor Konflikten im Betrieb. Kurz: Der Anspruch ist da, seine praktische Nutzung für viele Menschen aber nicht realistisch. Deshalb, meine Damen und Herren, begrüßen wir grundsätzlich, dass die Landesregierung sich um dieses Thema kümmern möchte. Das haben wir auch in der Ausschussberatung, glaube ich, sehr deutlich gemacht. Eine Modernisierung nach 50 Jahren, die die heutige Arbeitswelt abbildet Stichworte: Teilzeit, Digitalisierung, flexible Arbeitsmodelle, ist sinnvoll und auch notwendig. Ich sage sehr ausdrücklich: Wir freuen uns auf die intensive Beratung, wenn der Minister diesen Gesetzentwurf tatsächlich vorlegt. Denn der Antrag der Koalitionsfraktionen bei der Rede von Herrn Putzier konnte man das Gefühl bekommen, dass hier ein Gesetzentwurf vorgelegt wurde bleibt weit hinter der notwendigen Konkretisierung zurück. Vieles klingt nach wohlmeinenden Absichtserklärungen, aber wenig ist wirklich ausgearbeitet. Worum es wirklich geht und wie das Gesetz, das die Landesregierung bereits plant, praxistauglich ausgestaltet werden soll, hat der Ausschuss bei der Unterrichtung durch die Landesregierung erfahren. Zwei Punkte will ich hier ganz explizit nennen: Eine Flexibilisierung der Bildungszeit zum Beispiel die Möglichkeit, Bildungszeit nicht an einem Stück zu nehmen, sondern an jeweils einem Tag über mehrere Wochen hinweg ist sicherlich sinnvoll und gut. Denn das entspricht der Realität vieler Betriebe und vieler Beschäftigter viel mehr als eine Bildungszeit am Stück. Das unterstützen wir ausdrücklich. Andere Ideen, an denen die Landesregierung arbeitet, sehen wir aber deutlich kritischer, zum Beispiel die Möglichkeit, Bildungszeit über mehrere Jahre anzusparen, noch mehr als bisher: bis zu 20 Tage. Ja, das klingt auf dem Papier nach einem großzügigen Angebot. Aber in der Praxis würde das für die Unternehmen bedeuten, dass sie im schlimmsten Fall vier Wochen am Stück auf eine Arbeitskraft verzichten müssten. Das wäre für viele Unternehmen, gerade für kleine und mittlere Betriebe, eine enorme Belastung. Das dürfen wir nicht übersehen oder unterschätzen, sondern darüber müssen wir ehrlich und ernsthaft diskutieren. Genau daran wird auch deutlich, woran es bei Ihrem Antrag fehlt. Es fehlt nämlich eine faire Ausdifferenzierung zwischen den Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die gerade in diesem Bereich, wo es auch um berufliche Weiterentwicklung geht, so wichtig ist. Es braucht da einen realistischen Blick darauf, was der Mittelstand tatsächlich leisten kann, was kleine und mittlere Unternehmen leisten können. Es braucht auch klare Kriterien, wie Bildungszeit flexibel, aber planbar organisiert werden kann. Wir sind sehr gespannt, ob der Minister es tatsächlich schafft, mitten in seinem Kommunalwahlkampf einen Gesetzentwurf vorzulegen, und ob er den Mut hat, die Konfliktlinien, die es bei diesem Thema tatsächlich gibt, offen auf den Tisch zu legen. Denn eines brauchen wir ganz sicher nicht: weitere Ankündigungen in Antragsform. Die helfen am Ende nämlich weder den Beschäftigten noch den Betrieben, noch der Erwachsenenbildung in Niedersachsen. Was wir brauchen, ist ein konkreter, belastbarer und gut ausdifferenzierter Gesetzentwurf, der die Interessen aller Seiten berücksichtigt und der gleichzeitig die Nutzung der Bildungszeit wirklich erhöht. Meine Damen und Herren, aus den genannten Gründen können wir diesem Antrag heute nicht zustimmen. Er würdigt zwar die Bildungszeit, aber im Grunde gestaltet er gar nicht. Das ist auch in der Unterrichtung sehr deutlich geworden. Hätten wir diesen Antrag gestellt, hätten die regierungstragenden Fraktionen aus gutem Grund und mit Recht gesagt: Das ist durch Regierungshandeln bereits erledigt. Er kündigt nämlich vieles an, aber er löst im Grunde nichts ein. Meine Damen und Herren, für die CDU-Fraktion kann ich sagen: Wir stehen zu einer starken und zeitgemäßen Erwachsenenbildung. Die vielen Anträge unsererseits zu diesem Bereich machen das sehr deutlich. Wir wollen Menschen ermöglichen, ihren Bildungsurlaub oder ihre Bildungszeit tatsächlich zu nutzen. Aber wir wollen dabei die Betriebe mitnehmen. Wir wollen sie nicht überfordern. Wir wollen eine Reform, die diesen Namen verdient und die Bildungszeit in die Zukunft bringt. Deswegen kann ich nur sagen: Wir warten auf den Gesetzentwurf. Dieser Antrag ist zu oberflächlich, und deswegen lehnen wir ihn heute ab. Herzlichen Dank. Die nächste Rednerin kommt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

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Christoph Bratmann SPD

Energie-Fiasko: Stahlriesen sterben - wer zahlt den Preis?

Bitteschön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon gesagt worden: 10 000 Menschen arbeiten in Niedersachsen direkt in der Stahlindustrie. 350 000 Menschen arbeiten in stahlverarbeitenden Betrieben in Niedersachsen. Knapp 20 % der deutschen Rohstahlproduktionen stammen aus unserem Bundesland. Diese vielen Tausend Menschen, die in diesen Betrieben arbeiten und aktuell auch Angst und Sorge haben um ihre Arbeitsplätze, haben mehr verdient als billigen Populismus, als Wahlkampf auf ihren Rücken und als Fake News, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Stahlindustrie hat in Niedersachsen eine lange Tradition. Eben ist ja auch schon einiges vom Kollegen Scharrelmann angeführt worden. Er hat mit Bernd Althusmann und Reinhold Hilbers zwei CDU-Ministern gedankt. Sie haben ihren Anteil daran. Ich danke Stephan Weil und auch Olaf Lies für ihren Einsatz für die Stahlindustrie, aktuell Grant Hendrik Tonne, aber natürlich auch vielen vorangegangenen Mitgliedern dieses Landtages und Mitgliedern früherer Landesregierungen. Denn es ist nicht die erste Stahlkrise, die Niedersachsen erlebt. Es gab schon viele Stahlkrisen: in den 80er- und 90er-Jahren, in den frühen 2000er-Jahren. Eines ist in diesem Haus immer diskutiert worden: die Frage, inwieweit der Landtag und die Landesregierung eingreifen und unsere Stahlstandorte schützen sollen oder ob es nicht vielmehr überholt ist, diese Stahlstandorte noch aufrechtzuerhalten, und man doch besser billigen Stahl beispielsweise aus China oder Indien bezieht. Es ist gut, dass es immer Entscheidungen zugunsten des Erhalts der Stahlindustrie gegeben hat. Denn sie ist ein entscheidender Baustein unserer Wirtschaft, und sie macht uns auch resilient. Wann wäre das aktueller als jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen? Insofern kann man auch ganz gut den Bogen zur heutigen Unterstützung der Stahlindustrie in Niedersachsen schlagen. Das SALCOS-Projekt, die Umstellung auf CO2-reduzierte Stahlproduktion, ist schon genannt worden. Sie wird mit hohen Fördermitteln aus Bund und Land unterstützt. Es gibt den Niedersächsischen Stahldialog seit 2019 als jährlichen Krisen- und Strategiegipfel. Viele Milliarden Euro fließen in unsere Stahlstandorte. Auch das wird immer wieder hinterfragt. Ich sage ganz klar für die SPD-Fraktion: Das zu tun, ist absolut richtig, und wir werden das auch weiterhin mit großem Einsatz tun, liebe Kolleginnen und Kollegen. Einen Moment bitte, Herr Bratmann. - Herr Uhlen, Herr Frölich, Herr Seebeck, die Arbeitskreissitzung ist hiermit beendet. Hier spielt die Musik. - Herr Bratmann, Sie haben das Wort. Ich weiß ja nicht, welcher Arbeitskreis sich da formiert hat. Ich auch nicht, aber es sah danach aus. Es geht um die Stahlindustrie, und da ist natürlich volle Aufmerksamkeit wichtig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Problemlage ist völlig klar. Stahl zu Dumpingpreisen aus China, erhöhte Energiepreise, Zollpolitik - das sind die drei großen Probleme, die unserer Stahlindustrie im Moment den Garaus machen. Kolleginnen und Kollegen von der AfD, das sind doch die Ihnen politisch Nahestehenden. Sie stehen doch Donald Trump und Wladimir Putin nahe und nicht wir. Sie sind ursächlich für diese Probleme und nicht wie von Ihnen fälschlich dargestellt ein Energiefiasko. Allein die Aussage von Herrn Schledde, dass Kernenergie für die Stahlindustrie der entscheidende Faktor ist! Warum ist denn die französische Stahlindustrie seit Jahrzehnten im Niedergang, obwohl Frankreich Hauptnutzer von Kernenergie ist, liebe Kolleginnen und Kollegen? Das sind Fake News, genauso wie die Aussagen, das „Energiefiasko" sei schuld und man müsse wieder viel mehr auf neue Abhängigkeiten setzen. Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen. Sie setzen auf Abhängigkeiten im Bereich Kohle, im Bereich Öl, im Bereich Uran aus Russland. Das ist Ihre Lösung für die deutsche Stahlindustrie. Das ist völlig falsch und geht absolut am Thema vorbei, liebe Kolleginnen und Kollegen. Klar geworden ist: Die AfD gefährdet mit ihrer Fundamentalopposition zur Energiewende, zur europäischen Zusammenarbeit und zur modernen Industriepolitik das, was sie eigentlich vorgibt, zu schützen, nämlich die Zukunft unserer Stahlstandorte und damit die Tausenden Arbeitsplätze für die Menschen hier in Niedersachsen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es geht also darum, dafür zu sorgen, dass diese Probleme EU-weit gelöst werden. Das hat auch Olaf Lies nach dem Stahlgipfel am 6. November deutlich gemacht. Wir können das in Deutschland nicht allein lösen, denn es geht nicht nur um die Stahlindustrie in Niedersachsen, es geht nicht nur um die Stahlindustrie in Deutschland, sondern es geht um die Stahlindustrie in der gesamten Europäischen Union. Ohne die EU und ohne gemeinsame Handelspolitik hätten wir keine Chance gegen Billigstahl aus China. Das gehört zur Wahrheit dazu. Genauso gehört zur Wahrheit dazu, dass derjenige, der zurück in die fossile Vergangenheit will, die CO2-Kosten erst recht in die Höhe treibt und Importabhängigkeiten noch erhöht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, man kann kurz am Ende zusammenfassen: „Stahlriesen sterben" ist Rhetorik. Wer so redet, spielt mit den Ängsten der Menschen und bietet überhaupt keine Lösung an. Die Sorgen der Menschen in Salzgitter, in Georgsmarienhütte, in Peine und in Lingen sind real. Deswegen handeln wir im Sinne dieser Menschen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Thorsten Paul Moriße AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen

Bitteschön! Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Wir beraten heute über die Änderungen im Gesetz zur Ausbildung der Juristen und Juristinnen. Dieses Gesetz ist zentral für die Qualität unseres juristischen Nachwuchses. Die Änderungen betreffen vor allen Dingen technische Details, Formulierungen, Fristen und Zulassungsvoraussetzungen. Wichtig ist aber, dass wir die Richtung erkennen. Lassen Sie mich kurz zusammenfassen: Erstens. Die Digitalisierung ist im Antrag erwähnt. Künftig können, wie der Kollege Plett schon sagte, Aufsichtsarbeiten elektronisch angefertigt werden. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung - weg vom Papier hin zu moderner Technik. Aber wir müssen auch darauf achten, meine Damen und Herren, dass dies nicht nur ein Austausch von Stift und Tastatur bleibt. Es braucht echte digitale Hilfsmittel, damit die Prüfungen effizienter und fairer werden. Zweitens: die Qualität und die Attraktivität. Das Gesetz orientiert sich am Deutschen Richtergesetz und soll sicherstellen, dass die Ausbildung hochwertig bleibt. Prüfungen müssen die Leistungen aller Kandidaten zuverlässig abbilden. Gleichzeitig muss die Ausbildung aber auch attraktiv und zukunftsfähig sein. Sonst verlieren wir junge Talente. Drittens: die Praxisnähe. Die Änderungen betreffen auch die Pflichtstationen und die Praktika. Künftig können diese flexibler gestaltet werden, etwa auch an Landgerichten, wie bereits erwähnt, oder in Speyer. Das erweitert die Möglichkeiten, birgt aber auch Risiken, meine Damen und Herren. Wir dürfen die Wahlfreiheit der Referendare nicht einschränken. Und vor allen Dingen müssen wir Standortnachteile vermeiden. Viertens: die Kosten und die Verantwortung. Die elektronische Prüfungsabwicklung verursacht jährliche Kosten von 1,2 Millionen Euro. Das ist kein kleiner Betrag, aber meiner Meinung nach gerechtfertigt. Wir brauchen eine starke Justiz. Deshalb müssen wir sicherstellen, dass die Investition auch spürbare Veränderungen bringt. Fünftens: die Kritik und Rückmeldungen. Die Verbände haben sich geäußert. Manche begrüßen die Digitalisierung das tue ich auch, andere warnen vor einer Doppelstruktur oder auch vor zu wenig Praxisnähe. Denn am Ende geht es nicht um die Verwaltung, meine Damen und Herren. Es geht um die Menschen, die in Niedersachsen als Juristen ausgebildet werden. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf darf nicht bei Papier und Bürokratie stehen bleiben. Eine gute Juristenausbildung ist die Grundlage für unseren Rechtsstaat, dafür, dass er auch funktioniert. Und wir haben gestern gesehen, wie erfolgreich Juristen mit einer guten Juristenausbildung sein können. Gestern hat ein guter Jurist die Klage der AfD gegen Herrn Kühme sehr gut abgewickelt. In diesem Sinne: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Herr Kollege Moriße. - Als Nächstes hat sich zu Wort gemeldet:

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Laura Hopmann CDU

Wie wirkt sich der neue Hebammenhilfevertrag auf die geburtshilfliche Versorgung in Niedersachsen aus?

Bitte! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Minister, rechnen Sie mit Blick auf den neuen Hebammenhilfevertrag mit mehr oder mit weniger Bürokratieaufwand für die freiberuflich tätigen Hebammen? Der Minister macht sich auf den Weg und wird

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Dr. Marco Mohrmann CDU

Vogelgrippe in Niedersachsen: Wenn die Regierung zaudert, leiden Tiere und Landwirtschaft - es braucht konsequentes Eingreifen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir erleben derzeit einen der schwersten Vogelgrippeausbrüche der jüngeren Vergangenheit. Zahlreiche Wildvögel sind verendet. Viele weitere werden in den kommenden Wochen folgen. Auch geflügelhaltende Betriebe sind massiv betroffen. Seit dem 9. Oktober kam es bislang zu 120 Ausbrüchen in Nutzgeflügelbeständen. Der Zusammenhang mit den maßgeblichen Kranichzugwegen ist eindeutig. Die bei den Kranichen festzustellende enorme Viruslast ist ein neues Phänomen und eine große Gefahr für die niedersächsische Geflügelwirtschaft. Das sage ich auch mit Blick auf unsachliche Debatten, in denen suggeriert wird, die Krankheit käme aus den Nutztierbeständen. Das Gegenteil ist der Fall. Die Kausalkette ist kindergartenleicht: erst der Kranich, dann Pute und Co. In Niedersachsen stehen rund 60 % des deutschen Geflügels. Dass hier bis jetzt 62 Ausbrüche und 3 Verdachtsfälle gemeldet wurden, überrascht daher nicht. Die Zahl der Keulungen steigt damit auf rund 1,5 Millionen Tiere. Neben dem Tierleid belastet das die Landwirtsfamilien enorm. Mühsam aufgezogene Bestände müssen vernichtet werden, obwohl alles getan wird, um die Tiere durch hohe Biosicherheitsstandards zu schützen. Trotz Entschädigungen der Tierseuchenkassen stehen auch Existenzen auf dem Spiel. Die Gesetzesinitiative im Bund zur Erhöhung der Entschädigung ist daher wichtig, ebenso wie die angekündigte Zustimmung Niedersachsens im Bundesrat für die rückwirkende Geltung ab dem 1. Oktober 2025. Das möchte ich ausdrücklich anerkennen. Allerdings war Ihre Bemerkung, Frau Ministerin Staudte, dass nicht mehr entschädigt werden dürfe, als die Tiere wert seien, überflüssig. Das weiß nämlich jeder. Deutlich zu kritisieren ist auch Ihre insgesamt zu zögerliche Herangehensweise. Diese haben Sie am 29. Oktober durch eine aus unserer Sicht brandgefährliche Aussage bekräftigt: „,Wir müssen einen kühlen Kopf bewahren', es habe schon größere Ausbrüche gegeben." Meine Damen und Herren, Frau Ministerin, eine derart hohe Infektiosität haben wir noch nie erlebt. Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, warum Sie das Tierseuchenmanagement nicht erkennbar zur Chefsache erklärt und zügig alle Handlungsoptionen genutzt haben. Stattdessen ist der Eindruck entstanden, dass Sie die Dynamik herunterspielen wollten. Das ließ Geflügelhalter wie auch Landkreise ratlos zurück. Maßnahmen kamen verspätet und erst auf Zuruf. Dabei wäre es wichtig gewesen, sich von Anfang an klar an die Seite der für die Seuchenbekämpfung zuständigen Landkreise zu stellen und mit Nachdruck auf eine flächendeckende Aufstallung des Hausgeflügels mit den praxisgerechten Ausnahmen für Gänse zu drängen. Stattdessen Ihre lauwarme Aussage: „Ich glaube, es ist richtig, dass Aufstallpflichten verhängt werden, aber man muss schon auch abwägen", dass Stallhaltung „keine hundertprozentige Garantie" bietet. Nein, natürlich bietet sie keine absolute Sicherheit! Aber sie hilft, wie der Blick auf die betroffenen Betriebe zeigt. Ebenso unverständlich ist, warum Sie sich so lange gegen eine Ausnahme vom artenschutzrechtlichen Tötungsverbot für offensichtlich erkrankte Wildvögel gesperrt haben. Auch hier wäre schnelleres Handeln geboten gewesen. Und selbst nach der Bremer Entscheidung dazu haben sie sich verweigert und sich erst nach massivem öffentlichem Druck umentschieden. Das ist kein entschlossenes Handeln, sondern Zaudern und Zögern. Die Vogelgrippe ist im niedersächsischen Wildvogelbestand endemisch geworden, und sie bleibt eine ständige Bedrohung für Wild- und Nutzgeflügel. Wie also müssen wir reagieren? Erstens: kurzfristig mit einem konsequenten Krisenmanagement durch das ML. Sorgen Sie für landesweite Aufstallpflichten und Wiedereinstallungsverbote in den Landkreisen der Schwerpunktregionen, bis die Seuche abflaut! Zweitens: Unterstützen Sie Putenhalter mit niedrigschwelligen Förderprogrammen für eine wirksame Zuluftreinigung! Hier fallen Investitionen in einer Größenordnung von über 50 000 Euro pro Stall an. Drittens: Setzen Sie sich an die Spitze der Bewegung, wenn es darum geht, die Umnutzung von Puten- zu Hähnchenställen zu ermöglichen! Das wäre ein wirklich wichtiges Signal an die Branche. Frau Ministerin Staudte, als Landwirtschaftsministerin sind Sie die Wirtschaftsministerin des ländlichen Raumes. Es wäre gut, wenn Sie den Job auch so verstehen würden. Herzlichen Dank.

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Veronika Bode CDU

23. Eingabenübersicht

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorliegend geht es um eine Eingabe des Landesbezirksfrauenrats von ver.di. Die Damen sind auch hier im Raum. Es obliegt mir nicht, sie zu begrüßen. Vor dem Landtag hat aber auch bereits eine Begegnung stattgefunden. Hiermit soll der Internationale Frauentag am 8. März als gesetzlicher Feiertag eingerichtet werden. Meine Damen und Herren, wir von der CDU-Fraktion haben großes Verständnis für das Anliegen; denn es gibt auch heute noch viele Ungerechtigkeiten zwischen Frau und Mann in der Arbeitswelt, und es ist völlig überfällig, hier rechtliche Angleichungen vorzunehmen. Und je mehr Aufmerksamkeit dieses Anliegen erfährt, desto hilfreicher ist es in der Sache. Insofern danke ich den Petentinnen herzlich für diese Initiative. Sie haben über 7 000 Unterschriften erreicht, sie durften ihr Anliegen im Ausschuss öffentlich vorstellen, und nun sprechen wir hier im Landtag darüber. Das erreicht man nicht unbedingt mit jedem Thema. Meine Damen und Herren, es ist wirklich richtig und wichtig, dass es einen Internationalen Frauentag gibt - einen Tag, an dem ganz besonders auf die Ungleichberechtigung und Diskriminierung von Frauen aufmerksam gemacht wird. Es ist nicht hinnehmbar, dass es im Jahr 2025 noch ungleiche Bezahlungen von Frau und Mann und die verschiedensten Benachteiligungen im Beruf, bei der Bildung oder im Alltag gibt. Unsere Sozialpolitiker haben bereits eine Reihe von Maßnahmen erarbeitet, die für eine entsprechende Aufmerksamkeit zielführend sein können. Wir haben den Petentinnen bei unserem Gespräch im Frühjahr aber auch sehr offen gesagt, wie wir zu einem zusätzlichen Feiertag stehen. Hier beziehen wir ganz klar Position, dass wir aktuell einen weiteren gesetzlichen Feiertag nicht sehen. Und die regierungstragenden Fraktionen? Der Koalitionsvertrag sieht ja eindeutig einen Feiertag vor. Der Wirtschaftsminister hat sich dagegen kürzlich bei den Unternehmerverbänden sehr eindeutig zweideutig geäußert. Hier war eher ein zurückhaltendes „Machen Sie sich mal keine Sorgen; das kommt sowieso nicht" herauszuhören. Vielleicht können wir ja hierzu in seinem Gesicht heute noch eine Stimmung ablesen. Jedenfalls ist selbst die Empfehlung des Ausschusses derart schwammig formuliert - das ist im Grunde nichts anderes als ein loser Prüfauftrag. Eine deutliche Zusage ist das definitiv nicht. Wir bitten um Änderung auf „Sach- und Rechtslage". Danke. Vielen Dank, Frau Kollegin Bode. - Ebenfalls zu dieser Petition hat sich zu Wort gemeldet:

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Ulf Thiele CDU

Entwurf eines Gesetzes über die Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Rückblick auf die Beratung zu diesem Gesetzentwurf für die Errichtung der sogenannten Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben kurz: NIA will ich für die CDU-Fraktion zunächst sagen: Es ist unübersehbar, dass viele Gebäude des Landes in keinem guten Zustand sind. Die Aufgabe, die Liegenschaften des Landes zu sanieren und zu erneuern, wird ein finanzieller und organisatorischer Kraftakt. Das ist uns sehr bewusst. Allerdings löst die rot-grüne Landesregierung mit dieser Anstalt, die sie heute errichten möchte, dieses Problem eben nicht. Im Gegenteil: Rot-Grün läuft mit der NIA direkt in eine Sackgasse. Denn erstens ist die NIA eine unwirtschaftliche Konstruktion. Zweitens bleibt die Reform der niedersächsischen Bauverwaltung halbherzig. Drittens werden die Handlungsmöglichkeiten des Parlaments deutlich eingeschränkt. Und viertens plant Rot-Grün mit diesem Gesetz zur Errichtung der NIA einen Verfassungsbruch mit Ansage. Meine Damen, meine Herren, diese Kreditanstalt ist ein rot-grüner Irrweg. Und diesen Irrweg gehen wir nicht mit, den lehnen wir ab. Die Landesregierung behauptet, die von ihr geplante Anstalt könne Bau und Sanierung von Liegenschaften wirtschaftlicher betreiben als die Landesverwaltung selbst. Mehrere Gutachter und der Landesrechnungshof widersprechen dem allerdings vehement. Der Landesrechnungshof kommt in seiner abschließenden Stellungnahme zu einem wirklich vernichtenden Urteil. Er kritisiert, die NIA wird Baumaßnahmen weder schneller noch wirtschaftlicher realisieren als das Staatliche Baumanagement. Mit Hilfe der NIA wird das Land nicht mehr Bauvolumen umsetzen. Stattdessen wird die Steuerung komplizierter. Die Kernprobleme der Bauverwaltung und der Liegenschaftsverwaltung werden durch die NIA nicht gelöst. Und auch der Landesrechnungshof sieht das erhebliche Risiko eines drohenden Verfassungsverstoßes wegen einer Umgehung der Schuldenbremse. Meine Damen, meine Herren, die von Rot-Grün geplante Anstalt taugt nicht, um für ein besseres Bau- und Liegenschaftsmanagement zu sorgen. Das haben Landesrechnungshof und Gutachter eindrucksvoll nachgewiesen. Dass die Landesregierung unsere Argumente in den Wind schlägt, das kennen wir. Dass aber Minister Heere und Rot-Grün die Warnungen und Ratschläge dieser externen Experten ignorieren, das ist ein unverzeihlicher Fehler. Warum klammert Rot-Grün sich trotz all der Warnungen so sehr an dieses Projekt? Der Grund dafür wiegt besonders schwer. Rot-Grün schöpft mit dem Nachtragshaushalt 2025, dem Haushalt 2026 und der mittelfristigen Finanzplanung die verfassungsrechtlich möglichen Kreditaufnahmen maximal aus. Trotzdem und trotz der zusätzlichen Milliarden aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes kommt die Landesregierung mit dem Geld nicht hin. Sie schafft es nicht, eine neue JVA in Hannover oder einen Gerichtssaal für Staatsschutzverfahren zu finanzieren. Den dafür notwendigen Sparwillen und die Kraft, Prioritäten zu setzen, hat Rot-Grün nicht, und Sie wollen das auch nicht. Daher soll jetzt neben der maximalen Kreditaufnahme im Haushalt und der Mipla diese Anstalt mit einer einzigen Funktion errichtet werden: Diese Anstalt soll für Rot-Grün zusätzliche Kredite organisieren. Die NIA ist keine Liegenschaftsanstalt; sie ist konstruiert als eine Kreditanstalt. Alle vom Ausschuss für Haushalt und Finanzen angehörten juristischen Sachverständigen auch diejenigen, die von den Fraktionen SPD und Grünen benannt wurden, und auch der unabhängige Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dieses Hohen Hauses kommen zu demselben Schluss: Die im Gesetz vorgesehenen Regelungen zur Kreditaufnahme stellen eine unzulässige Umgehung der Regelungen zur Schuldenbremse dar. Sie alle erklären, dass die Kredite der Anstalt dem Land direkt zuzurechnen sind. Das bedeutet, dass dann, wenn Rot-Grün den Landeshaushalt mit maximal möglicher Kreditaufnahme beschließt, die erste Kreditaufnahme der NIA automatisch einen Verfassungsbruch auslöst. Der Verfassungsbruch ist in diesem Gesetz also von vornherein angelegt. Herr Minister Heere, das ist mit Ihrem Amtseid nicht vereinbar. Das ist nicht akzeptabel. Um die Liegenschaften des Landes, die Polizeigebäude, Gerichte, Finanzämter, Katasterämter, und, und, und wir kennen sie alle baulich, funktional und energetisch in Ordnung zu bringen, ist hingegen konsequentes Handeln erforderlich, statt der Irrweg dieser rot-grünen Kreditanstalt. Schritt 1 müsste eine umfassende Aufgabenkritik und Prozessoptimierung der Landesverwaltung und, darauf aufsetzend, eine realistische Raumbedarfsplanung sein, Schritt 2 eine Prozessoptimierung und unabhängige Prozesssteuerung in der Bau- und Liegenschaftsverwaltung, Schritt 3 die vom Landesrechnungshof auch vorgeschlagene Integration der Liegenschaften in einen neu aufzubauenden Landesbetrieb, und zwar innerhalb der Haushaltsführung mit einem Vermieter-Mieter-Modell, Schritt 4 ein konsequenter Wirtschaftlichkeitsvergleich jedes Projektes zwischen Landesbetrieb, Marktmiete und PPP-Projektierung und Schritt 5 und das hat jeder Finanzminister selbst in der Hand eine ehrliche Haushaltsführung, ehrliche Haushaltsansätze für die Gebäudeunterhaltung. Meine Damen, meine Herren, ein solches Vorgehen der Landesregierung in diesen fünf Schritten wäre erfolgversprechend. Die rot-grüne Kreditanstalt NIA hingegen ist unwirtschaftlich. Sie erhöht unkontrolliert die Schuldenaufnahme, und sie führt direkt in die Sackgasse eines Verfassungsbruchs. Daher lehnen wir dieses Errichtungsgesetz ab, und wir bereiten uns darauf vor, das Land demnächst nach einem Regierungswechsel aus dieser rot-grünen Sackgasse wieder heraus zu manövrieren; denn eine bessere Finanzpolitik ist machbar. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Melanie Reinecke CDU

Stillstand beim LNG-Projekt in Stade - Symbol einer verfehlten Energiepolitik in Niedersachsen?

Bitte sehr! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kollegen! Am 14. November hat die DET eine Pressemitteilung veröffentlicht, der zu entnehmen war, dass die FSRU für die Heizperiode 2026/2027 am Stader Industriehafen an den Start gehen soll. Wie schätzt die Landesregierung diese Prognose ein? Vielen Dank. - Der Energieminister ist auf dem Weg.

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Philipp Meyn SPD

Planungssicherheit für Schulen und Schulträger - Organisation und Finanzierung des Ganztagsbetriebes verlässlich ausgestalten

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich zu den Formalia komme, auch noch einmal von uns zu der Frage: Warum machen wir das? - Wir machen das, weil der Ganztag ein Ort sein wird, an dem Kinder lernen, toben, wachsen und Zeit haben, etwas zu erfahren, Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht wird und weil der Ganztag der stärkste Hebel für mehr Bildungsgerechtigkeit ist, gerade für diejenigen, die zu Hause weniger Unterstützung haben. Wenn Sie von der AfD von der Lufthoheit in der Bildung oder im Staate sprechen, dann geht das völlig an der Sache vorbei. Es ist schon mal wichtig, hier eine Gemeinsamkeit mit der CDU herauszustellen, die ganz klar gesagt hat: Das gibt Lebenschancen für die Kinder. Insofern sind wir grundsätzlich in diesem Bereich dafür. Der Ganztag bringt die Bildung in Deutschland, in Niedersachsen und in den Kommunen voran. Genug der Harmonie, ich sehe es anders als der Kollege von der CDU. Niedersachsen ist ordentlich vorbereitet. Wir bauen auf einem starken Fundament auf. 77 % aller Schulen in Niedersachsen sind Ganztagsschulen. Bei den Grundschulen sind es 72 %. Bei diesen 72 %, also der großen Mehrheit, ist es eben mitnichten so, dass alle Alarm schlagen. Sie haben ihr Konzept, das sie weiter durchziehen, und für sie wird sich kaum etwas ändern, außer dass sie mehr Geld für den Ganztag bekommen. Kurzum: Wir investieren weiter in verlässliche Rahmenbedingungen, ohne die Entscheidungsfreiheit vor Ort einzuschränken. Die CDU will unter der Nr. 5 das offene Ganztagsmodell zur Priorität erklären. Das ist unseres Erachtens ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und geschieht völlig ohne Not. Denn ob das System offen, teilgebunden oder gebunden ist, wird vor Ort in den Kommunen mit der Schule entschieden je nachdem, wie es zum Sozialraum passt. Und das bleibt auch so. Der CDU-Antrag ist ganz interessant. Er beschreibt Probleme, die wir bereits gelöst haben, und Lösungen, die niemand braucht. Eine Lösung war eben dieser Punkt der Priorisierung. Ich komme jetzt zu Problemen, die gelöst sind. Erstens. Für den fünften Tag wird künftig ein zusätzlicher Faktor von 0,5 eingeführt. Die Ministerin hat sich dazu wiederholt geäußert und wird das heute vermutlich auch noch mal tun. Zweitens. Unter der Nr. 2 wird eine Kapitalisierung bis zu 100 % gefordert. Auch dahinter kann ein Haken, das ist möglich. Schulen können den Ganztagszuschlag vollständig oder anteilig kapitalisieren, also in ein Budget umwandeln, um Kooperationspartnerinnen und Fachkräfte zu finanzieren. Eine kapitalisierte Stunde entspricht dann 2 654 Euro. Ein kurzes Rechenbeispiel, weil wir immer so viel über das Kapitalisieren sprechen und damit das allen mal gegenwärtig ist: Ich habe eine niedersächsische Grundschule mit 160 Schülerinnen und Schülern angenommen. Ich gehe mal davon aus, dass 80 an vier Tagen pro Woche regelmäßig am Ganztag teilnehmen. Das ist dann der Faktor 0,4. Rechnen wir 80 mal 0,4, dann bedeutet das für diese Grundschule 32 zusätzliche Lehrerstunden pro Woche. Wenn wir jetzt 100 % kapitalisieren, sind wir bei 85 000 Euro für diese Grundschule. Das kann man machen. Ziel ist eigentlich keine Kapitalisierung von 100 %. Eine Grundschule im Lüneburger Raum kapitalisiert zu 40 %, was 12,8 Stunden und 34 000 Euro entspricht. Ich möchte einmal darlegen, was die Schulleiterin mir im Gespräch gesagt hat: Jeden Nachmittag ist mindestens eine Lehrkraft anwesend. Viele unserer pädagogischen Mitarbeiter im Ganztag sind vormittags als Schulbegleiter oder Klassenassistenz tätig. Das ist auch eine sinnvolle Verknüpfung, die wir gerne nutzen. Die Schulbegleiter freuen sich, dass sie dann auch nachmittags arbeiten können und so ihr Einkommen erhöhen, ohne den Arbeitsort wechseln zu müssen. Herr Kollege, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Fühner zu? Ja. Bitteschön, Herr Fühner! Schade, dass ich das mit der Schulleitung nicht ausführen konnte,

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Grant Hendrik Tonne SPD

Stillstand beim LNG-Projekt in Stade - Symbol einer verfehlten Energiepolitik in Niedersachsen?

Für die Landesregierung antwortet Wirtschaftsminister Tonne. Bitteschön! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat uns die Verletzlichkeit unserer Energieversorgung sehr deutlich vor Augen geführt. Mit Beginn des Krieges war klar: Deutschland muss sich schnellstmöglich von der Abhängigkeit russischer Gasimporte lösen. Die damalige Bundesregierung hat in einer wirklich beispiellosen Kraftanstrengung in enger Abstimmung mit Niedersachsen gehandelt: Innerhalb weniger Monate wurden schwimmende LNG-Terminals die sogenannten FSRUs gechartert und installiert. Diese Maßnahmen waren entscheidend, um die drohende Gasmangellage im Winter 2022/2023 abzuwenden. Wir dürfen nicht vergessen: Deutschland stand vor einer historischen Herausforderung. Die Speicher waren leer, die Preise explodierten, und die Gefahr einer Gasmangellage war real. Ohne die schnelle Bereitstellung von LNG hätten Industrie, Mittelstand und private Haushalte massive Einschränkungen hinnehmen müssen. Der Konflikt hat verdeutlicht, wie wichtig robuste Infrastrukturen und diversifizierte Importquellen für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung sind. Trotz einer aktuell stabilen Versorgungslage bestehen weiterhin erhebliche Unsicherheiten, und im Übrigen dürfen wir uns auch nicht in neue Abhängigkeiten begeben, weshalb die LNG-Terminals als notwendig erachtet werden. Dabei ist zu beachten: Versorgungssicherheit hat immer ein Preisschild. Aber bei Nichtbeachtung drohen uns noch höhere Kosten. Die LNG-Infrastruktur war und ist daher nicht nur eine nationale Notwendigkeit, sondern auch ein Gebot europäischer Solidarität. So wie andere Staaten uns unterstützen, müssen auch wir in der Lage sein, unsere Nachbarn zu unterstützen. Die FSRUs werden auch als Back-up für den Fall benötigt, dass es Einschränkungen bei zentralen Importrouten gibt. Zur Situation in Stade: Das Terminal in Stade ist ein wichtiger Baustein dieser Strategie. Es kam hier zu Verzögerungen. Die für Stade vorgesehene FSRU „Energos Force" wurde nicht wie geplant in Betrieb genommen, sondern zwischenzeitlich unterverchartert. Grund dafür war ein Dissens zwischen der Deutschen Energy Terminal GmbH (DET) und der Hanseatic Energy Hub GmbH (HEH) über den Fertigstellungsstand der sogenannten Suprastruktur. DET sah die technischen Voraussetzungen für eine sichere Inbetriebnahme noch nicht erfüllt. Mit der Vereinbarung vom 14. November 2025 ist nun ein entscheidender Durchbruch erzielt worden: Die bundeseigene DET übernimmt die Fertigstellung der Suprastruktur. Damit ist klar: Das Projekt wird abgeschlossen, die DET beginnt umgehend mit den Arbeiten. Nach heutigem Stand ist davon auszugehen, dass das Terminal im zweiten Quartal 2026 in Betrieb gehen wird. Die Rückkehr der „Energos Force" ist laut DET sichergestellt. Das heißt: Wir haben hier eine Lösung, und wir haben auch eine Perspektive. Das Terminal in Stade wird künftig nicht nur zur Versorgungssicherheit beitragen, sondern auch mit der landgestützten Infrastruktur „Green-Gas-ready" sein - also auch für klimaneutrale Energieträger vorbereitet. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Transformation unserer Energieversorgung. Wir sichern die Energieversorgung, wir schaffen die Voraussetzungen für die Energiewende, und wir stellen sicher, dass Niedersachsen auch künftig eine Schlüsselrolle in der deutschen und europäischen Energiepolitik spielt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich im Namen der Landesregierung Ihre Fragen wie folgt: Zu Frage 1: Nein. Zu Frage 2: NPorts erhält vom Bund eine jährliche garantierte Entgeltzahlung in Höhe von 14,3 Millionen Euro, unabhängig vom Stand des Projekts. Zu Frage 3: Dem Land liegen keine detaillierten Erkenntnisse zur Projektverzögerung vor, da das Land keine Vertragspartei ist. Der Betrieb und die Einrichtung der FSRU liegt in der Zuständigkeit der bundeseigenen DET. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Herr Minister Tonne. - Die erste Zusatzfrage aus der Fraktion der CDU kommt von der Kollegin Reinecke. Bitteschön!

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Thorsten Paul Moriße AfD

Möglichkeiten der Einziehung bei Strafverfahren optimieren - Zentralstelle zur Vermögensabschöpfung in Niedersachsen einrichten

Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. - Meine Damen und Herren Kollegen! Wir beraten heute den Antrag der CDU zur Optimierung der Vermögensabschöpfung. Ja, die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ist eine zentrale Aufgabe unseres Rechtsstaats. Vermögensabschöpfung ist ein wichtiges Instrument. Und ja, wir müssen darüber sprechen, wie wir Polizei und Justiz besser in die Lage versetzen, kriminelle Gewinne tatsächlich abzuschöpfen. Aber dieser Antrag der Kollege der SPD hat es gerade erwähnt greift in mehreren Punkten viel zu kurz, und an anderen Stellen geht er eindeutig zu weit. Zunächst zum Gemeinsamen: Alle Lagebilder zeigen seit Jahren dasselbe Muster. Die kriminellen Gewinne der OK sind hoch, die real gesicherten Vermögenswerte niedrig. Das ist ein tatsächliches Vollzugsproblem. Aber es liegt an Personalmangel, an komplexen Strukturen, an fehlender IT und an mangelnder Spezialisierung in der Fläche. Wenn die CDU mehr Rechtspfleger und Finanzermittler und eine zentrale Koordinierungsstelle in Celle fordert, dann ist das durchaus diskussionswürdig. Auch eine moderne gemeinsame Datenbank für Polizei und Justiz wäre ein Fortschritt. Jetzt zum Kernproblem dieses Antrags: Die CDU möchte eine vollständige Beweislastumkehr bei Vermögen unklarer Herkunft. Das bedeutet faktisch: Der Staat muss nicht mehr nachweisen, dass Vermögen kriminell erworben wurde. Der Bürger muss nachweisen, dass das Geld legal ist - und das ist ein fundamentaler Eingriff. Das berührt die Unschuldsvermutung, das Schuldprinzip und den Eigentumsschutz. Es gibt gute Gründe, warum selbst der Bund trotz entsprechender Ankündigungen bei diesem Thema extrem vorsichtig ist. Eine vollständige Umkehr der Beweislast ist verfassungsrechtlich hochriskant und, wie der Kollege sagte, auch europarechtlich kaum haltbar. Wer das fordert, kämpft nicht mit Bandagen gegen Kriminelle, sondern gefährdet rechtsstaatliche Grundsätze. Dann die Forderung, vorläufige Vermögensarreste in der Strafprozessordnung zu Sollvorschriften zu machen und den Maßstab auf einen bloßen Anfangsverdacht abzusenken, ohne gesicherte Tatsachengrundlage: Bei solchen Zugriffen auf Konten, Fahrzeuge, Immobilien reden wir über schwerwiegende Folgen für Menschen, die am Ende möglicherweise völlig unschuldig sind. Verehrte Damen und Herren, eine wirksame Vermögensabschöpfung braucht klare Regeln, aber sie braucht auch Verhältnismäßigkeit. Wir dürfen nicht versuchen, strukturelle Vollzugsprobleme zu lösen, indem wir die Schwelle für Eigentumseingriffe einfach absenken. Daher sage ich für meine Fraktion: Wir verwehren uns nicht gegen eine Verbesserung der Vermögensabschöpfung, aber wir stellen uns klar gegen jede Verschärfung, die Grundrechte aushöhlt und rechtsstaatliche Prinzipien gefährdet. Denn wir die AfD stehen mit beiden Beinen auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundwerte. Deshalb müssen wir im Rechtsausschuss, verehrte Kollegen, diese kritischen Punkte aktiv, intensiv und konstruktiv beraten. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Die nächste Wortmeldung: aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die

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Sophie Ramdor CDU

Ergebnis IQB-Bildungstrend 2024 für Niedersachsen: Platz 13 vor NRW, Hessen und Bremen

äsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor diesem Hintergrund, Frau Hamburg, würde mich interessieren, wie Sie mit Kindern umgehen, die vor der Einschulung noch kein Deutsch sprechen können und die nicht in eine Kita gehen, und wie Sie dieses Problem beheben wollen. - Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin. -

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Christian Fühner CDU

Planungssicherheit für Schulen und Schulträger - Organisation und Finanzierung des Ganztagsbetriebes verlässlich ausgestalten

zu? Ja. Bitteschön, Herr Fühner! Schade, dass ich das mit der Schulleitung nicht ausführen konnte, aber das mache ich gleich. Vielen Dank, Herr Kollege Meyn. Sie können gleich weiter ausführen. Vielleicht bekommen Sie dadurch auch noch zusätzliche Redezeit. Sie haben hier gerade ein paar Rechenbeispiele dargestellt, um irgendwie zu erläutern, dass Sie wahrscheinlich der Meinung sind, dass man mit den Mitteln hinkommt. Ich möchte nach einer Konkretisierung fragen. Wie steht eigentlich die SPD-Landtagsfraktion zu der Aussage der Landesregierung im Ausschuss, dass das, was das Land an Mitteln zur Verfügung stellt, ausreichend ist, um einen Ganztag zu finanzieren? Damit sagt sie eben auch, dass die kommunalen Gelder eigentlich nicht nötig wären, um einen guten Ganztag zu organisieren, da die Landesgelder reichen. Glauben auch Sie, dass diese Aussage richtig ist, oder sehen Sie das anders? Es braucht die Kommune, und es braucht das Land,

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Miriam Staudte

Vogelgrippe: Großställe in der Krise - Prävention und Resilienz verbessern

Frau Ministerin Staudte, bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Kartoffelkisten-Zitat nehme ich sehr gerne mit, wenn wir mal wieder bei den Direktvermarktern sind, Herr Moorkamp. Ich glaube, das wird dort nicht so sehr auf Zustimmung stoßen. Zu Ihrem Vorwurf, die Grünen würden sich nicht für die Tierhaltung und den Umbau interessieren: Wir sind doch die Partei, die sich für den Umbau einsetzt. Ihr Bundesminister hat gerade beim Thema Schweinehaltung gekniffen und lässt die Betriebe im Regen stehen. Ich glaube, alle Betriebe, die Geflügel halten und sich in der letzten Zeit an unserem Diversifizierungsprogramm beteiligt und umgebaut haben, senden aktuell ein Stoßgebet nach oben und danken dafür, dass die Grünen so ein Programm auf den Weg gebracht haben. Sie stellen es so dar, als wäre ein grünes Interesse nur, die Grundsituation zu verbessern. Wir haben vorhin festgestellt: Es gibt durch diese Keulung viel Tierleid. Das ist eine ethische Frage, und es ist auch eine Ressourcenfrage. Wir können doch nicht sagen: Das ist jetzt halt so. Alle paar Jahre werden hier über eine Million Tiere gekeult. All diese Tiere sind aufgezogen worden, Energie, Arbeitszeit und Futter, das vorher angebaut worden ist, sind dort reingeflossen. Das sollen wir jetzt einfach so akzeptieren und sagen, dass das immer weiter so geht? Wir müssen doch wirklich vor die Welle kommen und überlegen, wie wir resilienter werden können. Aber das scheint Sie nicht zu interessieren. Ich glaube, Sie verkennen auch die Situation. Auch die tierhaltenden Betriebe sind frustriert. Die wollen das doch auch nicht. Sie wollen auch, dass mehr zur Prävention gemacht werden kann. Deswegen müssen wir darauf unseren Fokus legen. Und das Thema Zoonosengefahr kommt noch hinzu. Keiner will, dass irgendwann Cloppenburg und Wuhan in einem Atemzug genannt werden. Wir müssen also tatsächlich genau schauen, wo wir etwas verbessern können. Die Größe der Ställe ist angesprochen worden. Natürlich hat das eine Auswirkung. Henner Schönecke, Geflügelhalter in Niedersachsen, hat, als die Eierkrise in den USA akut war, selbst gesagt: Das ist zum Teil ein selbst gemachtes Problem; denn die Ställe in den USA sind mit einer halben bis einer Million Tiere noch größer. Stellen Sie sich einmal vor, dass alle 400 000 Legehennen hätten gekeult werden müssen! Natürlich hätte das Auswirkungen auf den Eiermarkt gehabt. Die produzieren 12 Millionen Eier in einem Monat. Frau Ministerin, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage: vom Kollegen Lukas Reinken. Bitte! Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Ministerin, vielen Dank,

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Jonas Pohlmann CDU

Klimaziele, erneuerbare Energien und fossile Abhängigkeiten - welchen Beitrag leistet Niedersachsen zum ambitionierten Klimaschutz?

von Herrn Pohlmann. Herr Pohlmann, kommen Sie gerne nach vorne! Frau Präsidentin! Herr Minister Meyer, wie stellen Sie sicher, dass sich bestehende Flächenkonflikte zwischen Energieproduktion, Landwirtschaft und Naturschutz, auch beispielsweise rund um das Thema Windenergieausbau oder Moorwiedervernässung, nicht weiter verschärfen, bzw. wie wollen Sie sie entschärfen? Herr Minister, bitteschön!

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Heiko Sachtleben GRÜNE

Für ein faires Erbbaurecht als Grundlage bezahlbaren Wohnens

Danke schön, Herr Präsident. - Ich möchte eines klarstellen: Während die AfD noch beim Kaffee saß und überlegt hat, welche Fragen sie stellt, haben der Kollege Henning und ich Gespräche mit der Klosterkammer geführt, Gespräche mit den Initiativen, die Klosterkammer-Verträge haben, geführt, haben mit Studierendenwerken gesprochen, haben mit den Vertretern des MWK zusammengesessen, haben mit der Klosterkammer und allen zusammen in Gesprächsrunden gesessen und haben an genau diesem Kompromissantrag gearbeitet, der Ihnen jetzt vorliegt. Wir müssen nicht warten, bis Sie sich irgendwelche Fragen ausdenken. Wir sind weit vor der Welle! Danke schön. Vielen Dank, Herr Kollege Sachtleben. -

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Christian Schroeder GRÜNE

Vogelgrippe: Großställe in der Krise - Prävention und Resilienz verbessern

ist schon da. Bitteschön! Sie haben das Wort. Danke schön. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Moorkamp, als Sie vorhin Ihren Wortmeldezettel abgegeben haben, habe ich gedacht: Super, jetzt wird's sachlich. Leider wurde ich eines anderen belehrt. Ich muss ehrlich sagen: Das, was Sie hier eben gemacht haben, war unredlich. Ich fand das nicht in Ordnung. Die Ministerin hat hier vernünftig ihre Argumente vorgetragen. Dann zu sagen, sie hätte in sieben Minuten nichts gesagt, ist wirklich unanständig - es tut mir leid. Ich hätte auch noch ein paar Fragen zu Ihrem Redebeitrag, aber ich glaube, das klären wir bilateral. Die Frage ist schon: Hat sich die Seuche wirklich im Kranichbestand, im Wildtierbestand entwickelt? Ich glaube nicht. Darüber können wir streiten. Ich hätte auch die Frage, wie Ihre Lösungen aussehen, neben der Bekämpfung der Symptome. Das Impfen haben Sie angesprochen. Das haben wir aber genauso auf dem Zettel, und das haben andere längst auf dem Zettel und arbeiten daran. Und dann doch noch einmal zu der Kartoffelkiste: Ich finde das wirklich nicht in Ordnung. Wir haben ganz viele kleine Betriebe, die auf diese Kartoffelkiste, auf die Nahversorgung angewiesen sind. Das ist das Einzige, womit sie an der Straße noch mal nennenswert Geld machen können. Das ist vernünftig, und wir werden das auch weiterhin unterstützen - ob es Ihnen gefällt oder nicht. Damit ist die Aktuelle Stunde für diesen Tagesordnungsabschnitt an

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Laura Hopmann CDU

Wie wirkt sich der neue Hebammenhilfevertrag auf die geburtshilfliche Versorgung in Niedersachsen aus?

Herzlichen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit dem 1. November 2025 gilt der überarbeitete Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134 a SGB V, kurz: Hebammenhilfevertrag. Er regelt die Vergütung von freiberuflich tätigen Hebammen für Leistungen wie zum Beispiel Wochenbettbesuche, Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen, Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse, aber auch Beleggeburten oder Hausgeburten. Anfang April 2025 wurde der neue Hebammenhilfevertrag durch die zuständige Schiedsstelle festgesetzt, nachdem der GKV-Spitzenverband und die Hebammenverbände zuvor keine Einigung erzielen konnten. Die neuen Vergütungsregelungen sind Gegenstand unterschiedlicher Einschätzungen und werden in ihren Auswirkungen verschieden bewertet. Insbesondere Beleghebammen befürchten Vergütungseinbußen von bis zu 30 %. Der Vertrag sieht für die aufsuchende Wochenbettbetreuung und weitere Leistungen eine Abrechnung in Fünf-Minuten-Einheiten vor, was nach Angaben aus der Praxis zu einer größeren Differenzierung und Transparenz, aber auch zu einem höheren Dokumentationsaufwand führt. In Niedersachsen arbeiten zwölf Kreißsäle überwiegend oder ausschließlich im Belegsystem. 12 % aller Geburtsvorgänge das heißt: 8 500 Geburten wurden in 2023 von Beleghebammen in Krankenhäusern begleitet. Der Hebammenverband Niedersachsen befürchtet aktuell, dass im Durchschnitt zwei bis vier der pro Tag eingesetzten Hebammen ihre Tätigkeit aufgeben werden. Im Marienstift Braunschweig hat bereits rund ein Viertel der Beleghebammen gekündigt. Auch weitere Einrichtungen sind betroffen. Nach Recherchen des NDR liegen unter anderem dem Krankenhaus Winsen, dem Agaplesion Krankenhaus Göttingen sowie dem St. Marienhospital in Vechta bereits Kündigungen vor. Sollte sich diese Entwicklung fortsetzen, befürchten Praktikerinnen und Praktiker, dass in der Folge weitere Kreißsäle geschlossen werden könnten. Das hätte nicht nur längere Anfahrtswege für Schwangere zur Folge, sondern könnte nach Einschätzung einer Expertin auch die Risiken für Mutter und Kind während der Geburt erhöhen. Dies vorausschickt, fragen wir die Landesregierung: 1. Welche aktuellen Kenntnisse hat die Landesregierung gegebenenfalls von Kündigungen von Dienst-Beleghebammen in den zwölf niedersächsischen Kreißsälen, die im Dienst-Belegsystem arbeiten, und wie bewertet die Landesregierung die aktuelle Entwicklung? 2. In welchen Landkreisen und Versorgungsregionen ist gegebenenfalls infolge dieser Entwicklung bereits von einer Unterversorgung in der Geburtshilfe auszugehen? 3. Welche Maßnahmen auf Landes- und/oder Bundesebene hat die Landesregierung bisher gegebenenfalls ergriffen oder plant sie zu ergreifen, um den Fortbestand der zwölf Kreißsäle und somit die flächendeckende geburtshilfliche Versorgung in Niedersachsen sicherzustellen? Herzlichen Dank. Danke, Frau Hopmann. - Für die Beantwortung hat sich

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Ulf Prange SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes und zur Einführung eines hochschuleigenen Ordnungsrechts

vor, wenn Sie doch dessen Ziel teilen? Aktuell beschäftigen wir uns mit der Novellierung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes. Frau Lutz hat eben schon gesagt, dass wir mehrfach angekündigt haben, eine entsprechende Regelung aufzunehmen. - Wir werden uns ab Anfang nächsten Jahres das ist zumindest mein Kenntnisstand mit der Novelle des Hochschulgesetzes beschäftigen. Da wird es eine Regelung geben, und diese Regelung ist wichtig. Ich möchte aber auch noch darauf hinweisen darauf habe ich eben schon hinzuweisen versucht, bevor Sie die Frage gestellt haben: Es hat in diesem Land durchaus schon einmal Bestrebungen gegeben, das Ordnungsrecht im Hochschulgesetz zu verschärfen. Diese sind damals wegen verfassungsrechtlicher Bedenken nicht weiterverfolgt worden.

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Michael Lühmann GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung disziplinarrechtlicher und beamtenrechtlicher Vorschriften

Bitteschön! Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe KollegInnen! Morgens in einer Demokratie aufwachen, in einer Demokratie Mittag und Abendbrot essen und am nächsten Morgen immer noch Demokratie, und dit soll wat Besonderet sein? Mein Berlinerisch ist nicht so gut wie mein Sächsisch. Das fragte uns vor wenigen Tagen beim Polizeikongress der Mitbegründer des Demokratischen Aufbruchs und Vorstandsvorsitzende der Bundesstiftung Aufarbeitung, Rainer Eppelmann. Die Antwort sollte uns als Politik leichtfallen. Sie muss auch BeamtInnen und Angestellten leichtfallen, und ich bin mir ganz sicher, das tut es in der Regel auch. Für mich als Kind der friedlichen Revolution, in einer Diktatur geboren und anfangs aufgewachsen, ist die Frage keine rhetorische, sondern eine fundamentale. Ja, unsere Demokratie ist gerade vor dem Hintergrund doppelter Diktaturerfahrung das größte Glück, das es jeden Tag zu verteidigen gilt und so Michel Friedman jüngst beim Göttinger Literaturherbst auch zu feiern gilt. - Ich lade Sie herzlich ein. Damit wir unsere Demokratie wehrhaft halten, ist es unabdingbar, den öffentlichen Dienst weiterhin gegen die Feinde unserer Verfassung zu immunisieren. Das ist auch das Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfes. Schwerwiegende Disziplinarmaßnahmen wie die Entfernung aus dem Dienst, die Aberkennung des Ruhegehalts oder die Zurückstufung können künftig ohne Anrufung der Verwaltungsgerichte direkt durch die Disziplinarbehörde ausgesprochen werden. Damit ermöglichen wir, dass bei einem konkreten und erheblichen Verdacht auf Gegnerschaft zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung Disziplinarmaßnahmen durch die Streichung der Disziplinarklage beschleunigt werden können. Wir schärfen bei den Verfahrensregeln und stärken zugleich den Rechtsschutz und die Rechte der Personalvertretung, weil uns bewusst ist und die Mahnung der Gewerkschaften haben wir ernst genommen, dass wir hier auf einem schmalen Grat wandern und eine ernsthafte und sensible Abwägung notwendig ist. Das ist Herrn Bothe leider gar nicht gelungen. Lassen Sie mich, weil in der Vergangenheit das Abstellen auf Verfassungstreue von Beamtinnen und Angestellten auch politisch missbraucht wurde Stichwort „Radikalenerlass", Folgendes klarstellen: Dieser politisch motivierte Erlass, der ab 1972 de facto tausende Berufsverbote zur Folge hatte, mahnt uns jeden Tag. Dieses Unrecht vor Augen, halten wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Maß und stärken dennoch die Wehrhaftigkeit des Staates durch klare Verfahrensregeln. Lassen Sie mich auch klarstellen: Es geht nicht um ein Misstrauensvotum gegenüber Staatsbediensteten, sondern um Reaktionsfähigkeit, wenn sich Verfassungsfeinde im Dienst radikalisieren. Vollkommen unberührt sind hiervon wertvolles politisches Engagement und Äußerungen als kritische StaatsbürgerInnen im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Dazu gehört auch, dass sich LehrerInnen, VerwaltungsbeamtInnen und PolizeipräsidentInnen energisch für die Demokratie einbringen; denn am Ende bleibt es das vitale Interesse einer funktionierenden Demokratie, dass es im Kern keine Neutralität gegenüber den Verfassungsfeinden geben darf - nicht in der öffentlichen Debatte und nicht im öffentlichen Dienst. Und lassen Sie mich zuletzt auch das klarstellen: Auch wenn nun ein Gericht einzelne Formulierungen Johann Kühmes in seiner Funktion als Polizeipräsident kritisch sieht und es steht mir nicht zu, das zu bewerten, so stelle ich mich hinter den Menschen und Demokraten Johann Kühme und möchte mir das von ihm mit Blick auf die AfD Gesagte ausdrücklich zu eigen machen, und das sollten wir alle tun. Denn Sie sind eine Bedrohung für die innere Sicherheit. Mehr noch: Als gesichert rechtsextremistische Partei sind Sie Teil der größten Bedrohung für unsere Demokratie. Und wenn Beamtinnen oder Angestellte diese Ihre Gegnerschaft zu Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat in den Staatsdienst tragen, dann wird dieses Gesetz auch seine disziplinarrechtliche Wirkung entfalten. Da können Sie sicher sein, damit wir weiterhin jeden Morgen ganz selbstverständlich und gern auch feierlich in einer Demokratie aufwachen. Wir sind es unserer langen doppelten Diktaturgeschichte schuldig. Herzlichen Dank.

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Grant Hendrik Tonne SPD

Stillstand beim LNG-Projekt in Stade - Symbol einer verfehlten Energiepolitik in Niedersachsen?

in persona Wirtschaftsminister Tonne. Bitteschön! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung ist wirklich erfreut darüber, dass es eine Lösung gibt. Wir sind allen Beteiligten zutiefst dankbar dafür, dass sie ab 2022 mit Hochdruck daran gearbeitet haben. Das Tempo, in dem sowohl die Maßnahmen in Wilhelmshaven als auch die Maßnahmen in Stade beispielsweise landesseitig von NPorts umgesetzt worden sind, ist wirklich beispielhaft. Ich finde, wir könnten angesichts der Herausforderung seit 2022 darauf gucken und sagen: Es ist gut, dass wir das so hinbekommen haben und die Versorgungssicherheit in Niedersachsen ganz anders auf die Beine stellen können als vorher. Diese unsägliche Lust der AfD-Fraktion daran, irgendetwas zu finden, womit man ein Scheitern begründen kann! Das wird hier gerade alles widerlegt. Wir arbeiten mit Hochdruck an einer sicheren Energieversorgung für Niedersachsen. Das könnte man einfach mal zur Kenntnis nehmen! Es passt nicht immer in das eigene Weltuntergangsszenario, aber wir sind froh darüber, dass es gelingt, eine vernünftige Lösung zu finden. Vielen Dank, Herr Minister Tonne. -

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Jan-Philipp Beck SPD

Entwurf eines Gesetzes zur vereinfachten Bereitstellung und Auskehrung von Fördermitteln an kommunale Fördermittelempfänger (Niedersächsisches Kommunalfördergesetz - NKomFöG)

Herr Beck, bitteschön! Sie haben das Wort. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele von uns sind neben dem Landtagsmandat noch kommunalpolitisch aktiv. Wir alle kennen die Kritik und die Klagen der Kommunen über langwierige Antragsverfahren zu Förderprogrammen, über aufwendige Nachweis- und Abrechnungsmodalitäten und auch über zu wenig eigenen Spielraum bei der Umsetzung von Förderprogrammen. Diese zum Teil sehr berechtigten Kritikpunkte greifen wir mit dem vorliegenden Kommunalfördergesetz auf und beschließen eine Art Paradigmenwechsel in der Förderpolitik des Landes Niedersachsen gegenüber den Kommunen. Das ist ein gutes Signal für unsere kommunale Familie. Das stärkt die kommunale Handlungsfähigkeit vor Ort. Es ermöglicht den Kommunen, mehr Freiräume wahrzunehmen. Das halten wir für genau den richtigen Schritt. Deswegen stimmen wir diesem Gesetzentwurf heute gerne zu, liebe Kolleginnen und Kollegen. Mit dem Kommunalfördergesetz stärken wir unsere kommunale Ebene, indem die Fördermittel nach eigenen Bedürfnissen eigenverantwortlich eingesetzt werden, die Mittel in pauschalierter und budgetierter Form abgerufen werden können und auch die Nachweis- und Prüfverfahren vereinfacht werden. Damit sind kleinteilige Einzelförderungen hinfällig und können vermieden werden. Elektronische und standardisierte Verfahren sollen die neue Regel werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das reduziert den Verwaltungsaufwand sowohl auf kommunaler Ebene als auch auf der Landesebene. Bürokratieabbau wird an dieser Stelle ganz konkret und ist viel mehr als eine Worthülse. So geht schnelle und unkomplizierte Förderung! Wir geben den Kommunen eigene Gestaltungsspielräume und stärken damit auch die kommunale Selbstverwaltung. Unser Ziel dabei ist klar: Wir hoffen, dass das Pilotprojekt Kommunalfördergesetz langfristig den Ersatz klassischer Förderverfahren vorbereitet. Das Kommunalfördergesetz ist ein erster wichtiger Schritt. Weitere müssen folgen. Hier werden wir am Ball bleiben. Wie immer, wenn man Neuland betritt, werden im Laufe der Zeit immer wieder gewisse Änderungsbedarfe auftreten. Deshalb ist die Überprüfung des Gesetzes im Jahre 2028 sinnvoll. Es ist aber gut, dass wir mit diesem neuen Förderverfahren jetzt beginnen. Es hilft unseren Kommunen und gibt Planungssicherheit. Wir danken dem Innenministerium sehr für die gute und fachliche Vorbereitung des Gesetzentwurfs. Wir setzen damit letztlich auch ein zentrales Vorhaben aus unserem Koalitionsvertrag um, nämlich es den Kommunen einfacher zu machen und die Verfahren zu vereinfachen. Wir können feststellen: Rot-Grün hat an dieser Stelle Wort gehalten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf zeigt: Wir setzen auf Kooperation mit der kommunalen Ebene. Die neue Förderpolitik ist ein wichtiger Beitrag zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen. Wir geben letztlich mehr Gestaltungsspielräume, ohne die Steuerungs- und Kontrollfunktion zu verlieren. Das ist wichtig. Deswegen stimmen wir dem Gesetzentwurf gerne zu. Er ist ein wichtiger Schritt für unsere kommunale Ebene. Vielen Dank. Herzlichen Dank, Herr Kollege. - Die nächste Wortmeldung kommt

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Christian Fühner CDU

Gewalt an Schulen entschlossen begegnen - für mehr Sicherheit an Schulen

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über ein bedrückendes Thema, das eines der bedrückendsten Themen in der Bildungspolitik ist und uns immer häufiger begegnet. Es geht um das Thema zunehmender Gewalt an unseren niedersächsischen Schulen. Ich sage bewusst: Es geht hier nicht um irgendwelche Einzelfälle, die wir auch immer wieder in den Medien vorfinden, sondern es geht um ein Problem, das sich in allen Schulformen, in allen Regionen und auch in allen Altersgruppen widerspiegelt. Die Zahlen sind eindeutig und alarmierend: 35 000 Gewaltdelikte an Schulen in Deutschland allein im Jahr 2024. Die Dunkelziffer alles das, was stattfindet und nicht gemeldet wird können wir uns alle denken, die ist natürlich weitaus höher. Wir haben einen massiven Anstieg in Niedersachsen. Der Philologenverband hat das einmal bei seinen Mitgliedern abgefragt. Die Umfrage hat ergeben: 70 % aller Lehrkräfte erleben verbale Gewalt, über 20 % berichten von physischer Gewalt, 71 % fühlen sich schutzlos, und 87 % aller befragten Lehrkräfte sehen keine ausreichenden Reaktionen aus dem Kultusministerium. Diese Zahlen sind nicht einfach nur eine Statistik. Hinter diesen Zahlen stecken Kinder mit geminderten Bildungschancen. Hinter ihnen stecken Lehrkräfte, die ihren Beruf mit wachsender Sorge ausüben. Hinter ihnen stecken Schulen, die mit einer Situation konfrontiert sind, für die es keine klaren Handlungsempfehlungen gibt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, unsere Schulen müssen Orte sein, an denen Kinder sicher sind, an denen Lehrkräfte geschützt werden, an denen Regeln gelten und Konsequenzen gezogen werden, an denen Lernen ohne Angst möglich ist. Doch viele Schulen berichten uns vom Gegenteil. Schulleitungen sagen uns: Wir haben weder die Instrumente noch die personelle Unterstützung, um konsequent durchgreifen oder präventiv tätig werden zu können. Lehrkräfte sagen uns: Wir fühlen uns vom Dienstherrn alleingelassen. Schülerinnen und Schüler sagen uns: Wir sehen Dinge im Netz, die uns nicht mehr loslassen. Wenn selbst in Grundschulen Gewaltvideos auf Smartphones kursieren, wenn Pornografie über soziale Netzwerke in sechsten Klassen geteilt wird, wenn Lehrkräfte beschimpft, bedroht oder gefilmt werden, dann ist klar: So kann es nicht weitergehen. Wir können uns mit dieser Sitzung nicht zufriedengeben. Dieser Entschließungsantrag ist bewusst breit angelegt, denn natürlich ist diese Herausforderung komplex. Er enthält 14 konkrete Maßnahmen, die vor allen Dingen ein Ziel verfolgen: Wir wollen mehr Sicherheiten an unseren niedersächsischen Schulen organisieren. Es ist entscheidend, dass es dafür eine rechtliche Grundlage gibt, dass es klare Regeln gibt, wie Schulen mit diesen Situationen umgehen sollen. Dafür gibt es in unserem Rechtsstaat Gesetze und Erlasse. Allerdings ist zu diesem Thema bereits seit fast zwei Jahren, Frau Kultusministerin, kein Erlass in Kraft. Es wird immer verharmlost: Es sei nicht so schlimm, dass der Erlass nicht in Kraft sei, dass er ausgesetzt sei. Bei der Beratung eines anderen Entschließungsantrages im Ausschuss haben wir bereits gefragt, wie sich die Situation eigentlich darstellt. Da kam die klare Aussage aus dem Kultusministerium, dass es keine Rechtsgrundlage gibt, an die die Schulen sich halten müssen. Das ist ein Zustand, Frau Ministerin, der nicht tragbar ist, auch wenn Sie gestern kurz vor knapp endlich den Entwurf des neuen Erlasses präsentiert haben. Wir haben ein Riesenproblem an unseren Schulen und seit über zwei Jahren keinen gültigen Erlass, keine klare Rechtsgrundlage für die Schulen. Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar. Wir werden uns den Erlass, den Sie gestern herausgegeben haben, in aller Ruhe anschauen. Wir werden ihn durcharbeiten und sehen, ob es da zu konkreten Verbesserungen kommt, die ausreichen, um mit der Situation umzugehen. Aber die theoretische Grundlage ist das eine; das andere ist die Frage, was vor Ort in unseren Schulen passiert und mit welchen Ressourcen unsere Schulen ausgestattet sind, um der zunehmenden Gewalt begegnen zu können. Da sind wir bei dem zweiten Thema, das uns wichtig ist das haben wir hier immer wieder betont, und zwar bei unserer Forderung nach ausreichender Schulsozialarbeit an allen niedersächsischen Schulen - ich sage ganz bewusst: nicht nur an den Schulen, die jetzt im Startchancenprogramm unterwegs sind. Nicht dass Sie uns gleich wieder erzählen, dass Sie mit dem Startchancenprogramm dem Problem ja schon begegnen! Die wenigsten Schulen, die diese großen Probleme haben, sind in diesem Programm. Deswegen werden wir das wie in den letzten Jahren auch im Haushalt einfordern. Weil es die Verantwortung des Landes Niedersachsen ist, müssen wir dahin kommen, dass wir endlich die Schulsozialarbeit an unseren Schulen ausbauen, dass die Schulen, die Probleme haben, auf Schulsozialarbeiter zurückgreifen können. Schulsozialarbeit ist kein „nice to have". Schulsozialarbeit ist Prävention, bietet Ansprechpartner für Konfliktlösungen und ist ein wichtiges Instrument, um der zunehmenden Gewalt an unseren niedersächsischen Schulen begegnen zu können. Frau Ministerin, Sie werden uns entgegnen, dass das finanziell nicht ganz einfach ist und dass man das finanziell darstellen muss. Ich will aber sagen auch in dieser Klarheit: Diese Ausrede lassen wir nicht mehr gelten. Sie geben in den nächsten zehn Jahren 800 Millionen Euro für Ihre Tablets aus. Entschuldigung, es sind nicht Ihre Tablets, sondern die, die der Ministerpräsident mal eben so rausgehauen hat. 800 Millionen Euro müssen Sie für diese digitalen Endgeräte ausgeben. Auch die Schülerinnen und Schüler, die schon Endgeräte haben, bekommen demnächst vom Land neue Endgeräte bezahlt. Erzählen Sie uns doch nicht, dass das Geld nicht ausreicht, um Schulsozialarbeit zu finanzieren! Das ist eine Ausrede. Sie priorisieren das nicht wirklich in Ihrem Haushalt und bezahlen stattdessen etwas, was in dieser Lage wirklich nicht notwendig ist. Das ist schlechte Haushaltspolitik und keine gute Prioritätensetzung an unseren niedersächsischen Schulen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der dritte Punkt dieses Antrages, den ich ansprechen möchte, betrifft die Medienkompetenz. Auch hier, muss man sagen, wird viel zu zögerlich gehandelt. Nachdem wir das schon monate- und jahrelang diskutiert haben, haben Sie jetzt verbindliche Handlungsempfehlungen das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: verbindliche Handlungsempfehlungen herausgegeben. Ich würde gerne mal Ihre Antwort auf die Frage hören: Sind Ihre verbindlichen Nutzungsempfehlungen in denen Sie beispielsweise sagen, dass Grundschulen keine Handynutzung erlauben sollen jetzt eigentlich ein Handyverbot oder nicht? Bei diesem Thema schwafeln Sie herum und schaffen keine Klarheit. Ich glaube, dass es ein kluger Schachzug gewesen wäre, durch eine Gesetzesänderung Klarheit zu schaffen und Regelungen für die Social-Media-Nutzung und die Handynutzung an unseren Schulen festzuschreiben. Aber was tun Sie stattdessen? Beim Durcharbeiten des Haushaltes haben wir festgestellt: Sie kürzen im Bereich Medienpädagogik. Der Haushaltsansatz des letzten Jahres wird jetzt unterschritten. Es werden Mittel gekürzt. Wir brauchen mehr Medienbildung, mehr Medienkompetenz an unseren Schulen und nicht weniger! In Ihrem Haushaltsansatz sind Kürzungen für diesen Bereich vorgesehen. Auch damit senden Sie in diesem Jahr ein wirklich fatales Signal an unsere Schulen aus. Sie vernachlässigen dieses Thema komplett. Wir wollen, dass das Programm Medienscouts an allen Schulformen ausgeweitet wird, dass wir mehr finanzielle Mittel für Medienbildung bekommen. Da reicht Ihr Haushaltsansatz bei Weitem nicht aus, Frau Ministerin. Der nächste Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Frage von Konsequenzen. Ich will Ihnen von einer Situation berichten, von der ich vor Kurzem in einem Gespräch gehört habe: An einer Schule wurde eine jüdische Schülerin von zehn Männern mit muslimischem Hintergrund über Wochen und Monate gemobbt und fertiggemacht, weil sie Jüdin ist. Das ganze Thema ist so hochgekocht, dass die Schulleitung durchgreifen musste. Und sie hat gesagt: Es wäre gut, wenn diese jüdische Schülerin mal drei Wochen zu Hause bliebe. Täter-Opfer-Umkehr! Mit Sicherheit werden Sie mir sagen: Das sind Einzelfälle. - Aber solche Einzelfälle beweisen, dass Schulleiter nicht sicher sind, wie sie mit speziellen Situationen umgehen sollen, zum Beispiel mit Mobbing- und Gewaltsituationen. Manchmal hat man auch den Eindruck, dass die letzte Konsequenz auch deshalb nicht erfolgt, weil die Spielregeln nicht klar sind, weil Schulleitungen sich alleingelassen fühlen. Deswegen brauchen wir eine wirklich konsequente Politik. Gegen die zunehmende Gewalt an unseren Schulen brauchen wir eine Nulltoleranzstrategie, nicht um der Härte willen, sondern weil eine Nulltoleranzstrategie auch bedeutet, dass die Schwächeren geschützt werden, dass wir Verlässlichkeit für unsere Lehrkräfte und Schulleitungen bekommen, und auch weil eine solche Strategie das Signal gibt, dass Schule ein sicherer Ort sein muss, an dem solche Sachen nicht geduldet werden. Wenn Leute sich nicht an die Spielregeln halten, muss klar sein, dass das Konsequenzen hat. Die Täter müssen angemessen bestraft werden. Da brauchen unsere Schulleitungen mehr Unterstützung von Ihnen, Frau Kultusministerin. In unserem Entschließungsantrag fordern wir Sie, Frau Hamburg, auf, diesem Thema mehr Beachtung zu schenken. Sagen Sie mir nicht, Sie hätten jetzt in einem langen Prozess endlich eine Rechtsgrundlage geschaffen und damit sei das Thema vom Tisch! Das wird jedenfalls nicht ausreichen. Eine Theorie zu schaffen, heißt noch lange nicht, dass es in der Praxis Verbesserungen gibt. Wir brauchen wirkliche Entlastungen für Lehrkräfte, wir brauchen zusätzlichen Support durch Schulsozialarbeit und vor allen Dingen klare Regelungen und klare Konsequenzen für diejenigen, die sich nicht an die Spielregeln halten. Herzliches Dankeschön.

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Carina Hermann CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes und zur Einführung eines hochschuleigenen Ordnungsrechts

Dann kann ich bestimmt meinen dritten Punkt unterbringen, weil ich die Frage antizipiere. Bitteschön, Frau Hermann! Vielen Dank, Herr Minister, für das Zulassen der Zwischenfrage. Vor dem Hintergrund, dass Sie gerade ausgeführt haben, dass es bestehende Regeln gibt, sich aber in der Praxis zeigt, dass diese Regeln gerade nicht ausreichen, frage ich Sie jetzt noch mal: Sind Sie für ein Ordnungsrecht? Führen Sie ein solches Gesetz ein? Und vor allem: Haben Sie den grünen Fraktionspartner in der Regierung an Ihrer Seite, oder sind die Grünen da nicht dabei? Vielen Dank für die Zwischenfrage, Frau Hermann.

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Christian Meyer

Klimaziele, erneuerbare Energien und fossile Abhängigkeiten - welchen Beitrag leistet Niedersachsen zum ambitionierten Klimaschutz?

Bitte, Herr Meyer! Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da kann ich die UN und die Weltklimakonferenz zitieren: Wenn wir die Klimaziele nicht erreichen, dann haben wir massive wirtschaftliche und menschliche Schäden, zum Beispiel weltweit Todesfälle durch Hitze usw. Dadurch wird eine enorme weltweite Wirtschaftskrise auf uns zukommen. Dafür kann man natürlich diejenigen verantwortlich machen, die lange auf fossile Energien gesetzt haben, die den Klimawandel leugnen und jede Klimaschutzmaßnahme blockieren. Natürlich sind die dafür verantwortlich. Wenn Sie meinen, wir sollten unsere Deiche nicht erhöhen, weil es den Klimawandel nicht gäbe, dann sind auch Sie ein Stück weit dafür verantwortlich, wenn wir die Klimaziele nicht erreichen und unsere Menschen nicht bestmöglich vor der Klimakrise schützen können. Denn sie ist nicht zu leugnen, auch wenn Sie immer wieder so tun, als gäbe es keinen menschengemachten Klimawandel.

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Detlev Schulz-Hendel GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge - Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Nacke, wenn Sie mir auch in der Vergangenheit aufmerksam zugehört haben, dann werden Sie wissen, dass meine Fraktion und ich absolut für Programmvielfalt stehen. Wenn es jetzt zu einer Senderzusammenlegung kommen wird, was im Übrigen ja auch damit zusammenhängt, dass sich Sendeanstalten unserer europäischen Nachbarn zurückziehen werden, dann geht es doch nicht darum, einen Staatsvertrag abzulehnen, sondern darum, dafür Sorge zu tragen, dass man insgesamt die Struktur so gestaltet, dass der eine oder andere Programmpunkt nicht hinten runterfällt, sondern durch entsprechende Strukturen und Veränderungen in andere Programme übernommen wird. Das haben die Sendeanstalten ja auch schon in Teilen angekündigt. Um nicht mehr und nicht weniger geht es. Noch mal: Mit Verlaub, das ist überhaupt kein Grund, hier einen Medienstaatsvertrag abzulehnen. Das ist allenfalls ein Grund, auch zukünftig kritisch draufzugucken, ob die Programmvielfalt erhalten bleibt. Ich gehe davon aus, dass sie das tut, weil ich glaube, dass sich alle Sendeanstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bewusst sind, dass sie diese Vielfalt auch weiterhin anzubieten haben, und sie deshalb auch anbieten werden. Vielen Dank.

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Saskia Buschmann CDU

Drohnen über Niedersachsen: Aufklären, Abwehren, Schützen

haben, die den Einsatz von Drohnen in Niedersachsen ermöglicht? - Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Saade, wir können im Moment Drohnen einsetzen. Das habe ich das letzte Mal auch schon gesagt. Unser Gesetzentwurf liegt hier schon lange vor. Dazu habe ich Ihnen gesagt, dass wir aufgrund der Generalklausel zwar eigene Drohneneinsätze durchführen können, aber keine Befugnis haben, fremde Drohnen abzuwehren oder sicher zu Boden zu bringen, was wir mit dem Entschließungsantrag erreichen wollen. Das haben wir bereits in unserem Gesetzentwurf vorgesehen. Ich glaube, es war im letzten Jahr, als wir ihn eingebracht haben. Sie hatten damals gesagt, das sei alles schon lange geregelt. Wir sagen ganz deutlich: Wer bei Drohnen prüft statt zu handeln, der gefährdet die Sicherheit des Landes,

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Alexander Saade SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes und des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes

Wir sind also noch beim Thema Bodycams. Wir wissen, wie schnell Situationen kippen können. Ein tragisches Beispiel ist der Fall Lorenz. Ich möchte das gar nicht groß ausschmücken. Es läuft ein Ermittlungsverfahren, es läuft ein Gerichtsverfahren, und wir werden hier kein Urteil vorwegnehmen. Aber was wir politisch schon feststellen können, ist, dass wir eine hoch dynamische Einsatzlage hatten, in der eine Bodycam womöglich mitgeführt wurde, aber nicht eingeschaltet war. Das wirft natürlich Fragen in der Zivilgesellschaft auf. Genau solche Situationen zeigen, warum wir künftig eine automatische Aktivierung der Bodycam beim Ziehen der Schusswaffe haben wollen. Darüber müssen wir sprechen. Dabei geht es nicht darum, irgendjemanden an den Pranger zu stellen, sondern darum, Einsatzkräfte in Extremlagen zu entlasten und zu schützen. Die Bodycam wird freiwillig mitgenommen. Aber wenn ich in einer Hochstresssituation im Bruchteil einer Sekunde entscheiden muss, ob ich die Schusswaffe ziehe, dann habe ich eben nicht zwei, drei Sekunden Zeit, um an anderen technischen Geräten herumzufummeln. Eine automatische Aktivierung schafft Klarheit, unterstützt bei der Eigensicherung und stärkt Vertrauen auf beiden Seiten, sowohl bei der Polizei als auch in der Zivilgesellschaft. Deswegen ist das ein wichtiger Punkt, über den wir gerne sprechen. Ein anderer wichtiger Punkt ist die elektronische Aufenthaltsüberwachung, die Fußfessel. Ja, da geht es explizit um das Thema häusliche Gewalt. Die gute Botschaft ist: Die elektronische Fußfessel nach spanischem Modell kommt. Bund und Land sind hier im Gleichschritt unterwegs. Das ist der wichtige Punkt. Selbst wenn wir das Thema schon vor einem halben Jahr abgeräumt hätten, Kollegin Butter, dann hätten wir immer noch auf die Vorlage vom Bund gewartet. Wir sprechen hier über ein Gefahrenabwehrgesetz, das vorübergehend eine Wirkung hat. Aber wir brauchen letzten Endes ein Gewaltschutzgesetz, damit das Ganze auch nachhaltig ist. Herr Saade, Sie haben es wahrscheinlich gesehen: Frau Butter hat sich gemeldet. Ich möchte gerne fortfahren. Ihre Frage kenne ich. Lauschen Sie einfach! Die gute Botschaft ist: Es kommt. Bund und Land sind hier im Gleichschritt unterwegs. Gerade heute befasst sich das Bundeskabinett mit dem Gesetzentwurf zur „Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und zur Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz". Das heißt, wir gehen jetzt Schritt für Schritt gemeinsam mit dem Bund. Auf beiden Ebenen werden jetzt die entscheidenden Grundlagen gelegt. Frau Butter, jetzt zu Ihrer Frage: Gute rechtliche Möglichkeiten brauchen eine solide Grundlage, und solide Grundlagen brauchen Sorgfalt. Das ist der wichtige Punkt daran. Wir gehen jetzt Schritt für Schritt gemeinsam mit dem Bund. Das ist die wichtige Botschaft. Selbst wenn wir in Niedersachsen vorweggehen und eine Vorabentscheidung treffen, sprechen wir hier immer noch über eine kurzfristige Maßnahme. Wir brauchen aber das Gewaltschutzgesetz, damit wir eine solche Maßnahme langfristig implementieren können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns dieses Gesetz gerne im Ausschuss konstruktiv weiterentwickeln: für eine Polizei, die professionell, modern und rechtsstaatlich arbeitet, und für Bürgerinnen und Bürger, die zu Recht erwarten, dass Sicherheit und Freiheit klug austariert werden. Es gibt ganz viele Themenbereiche, bei denen wir dicht beieinander sind. Da bin ich mir ganz sicher. Ich persönlich würde mir keinen speziellen Punkt aus dem Gesetz heraussuchen, von dem ich sage: Der ist jetzt aber besonders wichtig, den muss ich noch ein bisschen früher umsetzen. Ich denke, das gesamte Gesetz ist es wert, schnellstmöglich verabschiedet zu werden. Vielen Dank. Herr Saade, bitte bleiben Sie noch ganz kurz hier vorne. Es gab den Wunsch nach einer Zwischenfrage von Frau Buschmann, ich wollte Sie aber nicht noch einmal

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Ulf Prange SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes und zur Einführung eines hochschuleigenen Ordnungsrechts

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat müssen wir feststellen, dass wir in Deutschland eine alarmierende und bedrückende Entwicklung erleben. Seit einigen Jahren verzeichnen wir einen erheblichen Anstieg antisemitischer Vorfälle. Dies zeigen sowohl die Kriminalstatistiken als auch die Meldungen der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS), die auch das Grau- und Dunkelfeld in den Blick nimmt. Seit dem 7. Oktober 2023 hat sich diese Entwicklung noch einmal dramatisch verstärkt - im digitalen Raum, aber auch in der realen Welt. Aus zahlreichen Gesprächen mit jüdischen Verbänden wissen wir um die Situation auch an den Hochschulen. Wir hatten dazu in der letzten Woche noch einmal einen sehr intensiven Austausch. Ich weiß aber auch aus der jüdischen Gemeinde in Oldenburg, dass sich viele jüdische Menschen aus Angst vor Anfeindungen, Beleidigungen und Übergriffen aus dem öffentlichen Leben zurückziehen und keine jüdischen Symbole mehr tragen. Das ist schlichtweg nicht hinnehmbar, und es ist beschämend für uns alle. Deswegen müssen wir alle dem mit Entschlossenheit etwas entgegensetzen. Aktuell steht der israelbezogene Antisemitismus im Mittelpunkt und ist besonders sichtbar. Ich warne aber davor, nur dieses Phänomen in den Blick zu nehmen. Alter und neuer Antisemitismus stehen nebeneinander. Wir müssen Antisemitismus in all seinen Facetten bekämpfen. Das muss man mit Prävention und mit Repression machen, wie wir das bei allen Bewegungen tun, die unsere Demokratie und unser Zusammenleben angreifen. Ich bin unserer Justizministerin, Frau Dr. Wahlmann, zum einen dafür sehr dankbar, dass sie dafür gesorgt hat, dass nun endlich die Antisemitismusdefinition der IHRA zentraler Bestandteil des Regierungshandelns hier in Niedersachsen ist. Das war eine sehr wichtige Klarstellung. Vielen Dank dafür! Ein wichtiger Schritt auch wenn wir mit Straftaten an Hochschulen konfrontiert sind war zum anderen die klare Anweisung an die Staatsanwaltschaften, Verfahren wegen Straftaten mit antisemitischem Hintergrund nicht mehr aus Opportunitätsgründen einzustellen. Mit diesem Haushalt haben wir die Förderung des Recherchenetzwerks RIAS ich habe es angesprochen endlich verstetigt und die Mittel auch noch angehoben. Daneben investieren wir mit diesem Haushalt wieder in unser Landes-Demokratiezentrum. Wir haben den Landesbeauftragten gegen Antisemitismus und für den Schutz jüdischen Lebens der eine sehr gute Arbeit macht und dem ich an dieser Stelle noch einmal sehr deutlich Danke sagen möchte gestärkt, damit er mit seiner Social-Media-Kampagne noch stärker sensibilisieren kann. Er sorgt aber auch in vielen Gesprächen für eine Sensibilisierung. Wir von Rot-Grün haben auch einen Antrag zum Wissenschaftsbereich auf den Weg gebracht, der zwei Dinge fordert: Prävention und eine Änderung des Ordnungsrechts. Was die Prävention angeht, haben wir es geschafft, über die politische Liste zu diesem Haushalt eine Beratungsstelle bei der Landeszentrale für politische Bildung einzurichten. Pippa Schneider und ich waren kürzlich in Münster und haben uns die dortige Struktur angeschaut. Diese gute Struktur haben wir auf Niedersachsen übertragen. Der Minister hat diese Struktur verstetigt. Das ist ein wichtiger Punkt. Und wir arbeiten intensiv an einem Ordnungsrecht. An die Adresse der CDU: Ihr Gesetzentwurf ist wirklich mit heißer Nadel gestrickt. In einer Unterrichtung des Wissenschaftsausschusses hat das Haus sehr deutlich gesagt, was an diesem Gesetzentwurf handwerklich nicht gut ist: Er passt nicht in die Systematik des NHG, er schützt nur Studierende nicht etwa auch Lehrende; Sie haben gerade zu Recht beschrieben, wie Lehrende Antisemitismus ausgesetzt werden, und er geht das sogenannte Hochschulhopping dass man sich an einer anderen Universität einschreibt nicht wirkungsvoll an. Bis heute haben Sie sich nicht damit beschäftigt; Änderungen an Ihrem Entwurf haben Sie nicht vorgenommen. Noch viel wichtiger ist aber: Wir müssen eine rechtssichere Grundlage schaffen. Denn den Hochschulen ist nicht mit einer Regelung geholfen, die am Ende nicht trägt. Entschuldigen Sie bitte, Herr Kollege Prange! Lassen Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Hermann zu? Ja, gerne. Bitteschön, Frau Hermann!

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Jan Henner Putzier SPD

23. Eingabenübersicht

den anderen Einrichtungen macht, funktioniert es. Aber jetzt lassen Sie mich dazu kommen, was Sie mit dem Votum eigentlich bezwecken. Ich empfehle dieses Buch. Das ist der Bericht des Petitionsausschusses 2024, den wir als Buch herausgegeben haben. Dort steht zum Votum „Material": „Das Anliegen wird der Landesregierung zur Kenntnis gegeben. Sie kann es bei zukünftigen Entscheidungen, neuen Gesetzen oder Vorschriften berücksichtigen. Eine direkte Umsetzung ist aber nicht vorgesehen." Die vorliegende Stellungnahme ist so deutlich, dass es die Landesregierung nicht anders sehen wird, wenn sie einen Brief zur Kenntnis bekommt. Und ganz ehrlich: Dann ist dieses Votum wirklich reine Symbolpolitik. Sie fordern die Landesregierung nicht einmal auf, es anders zu sehen, als es bisher gesehen wird, sondern Sie schicken ihr nur noch mal einen Brief, in dem Sie ihr das zur Kenntnis geben. Sie trauen sich nicht, den Menschen vor Ort die Wahrheit zu sagen! Sie spiegeln den Menschen etwas vor, wozu Sie keine Haltung haben, und Sie drücken sich um klare Aussagen! Auch bei uns vor Ort in den Kommunen gibt es tatsächlich Leute, die sagen: Wir finden das nicht gut. Dann diskutiert man, und am Ende muss man eine Entscheidung treffen. Nicht alle Entscheidungen schmecken jedem. Das ist auch in diesem Fall so. Deswegen bleiben wir bei „Sach- und Rechtslage", denn das ist die ehrliche Antwort. Herzlichen Dank.

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Thorsten Paul Moriße AfD

Stillstand beim LNG-Projekt in Stade - Symbol einer verfehlten Energiepolitik in Niedersachsen?

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Wirtschaftsminister, Sie erwähnten soeben das zweite Quartal 2026. In der Unterrichtung wurde aber deutlich gemacht, dass dies nicht vor dem 31. Dezember 2026 geschehen wird. Was ist denn jetzt Fakt? - Danke.

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Stefan Marzischewski-Drewes AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Helferregistergesetz)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Mitglieder! Sehr geehrter Herr Wille, beim ersten Überfliegen des vorliegenden Gesetzentwurfs habe ich im ersten Moment gedacht, dass die CDU hier mal einen guten Gesetzentwurf einbringt. Denn um im Katastrophenfall die richtigen Entscheidungen treffen zu können, muss man die einsetzbaren Ressourcen, die zur Verfügung stehenden Kräfte, Mittel und Personen, kennen. Bei der weiteren Beschäftigung mit dem Thema habe ich mir dann folgende Fragen gestellt. Erstens: Was bringt solch ein Helferregister? Entspricht es dem Katastrophenschutzgesetz? Zweitens: Ist die Umsetzung dieses Gesetzentwurfs in der Praxis überhaupt möglich? Laut § 2 Abs. 1 des Katastrophenschutzgesetzes obliegt der Katastrophenschutz den unteren Katastrophenschutzbehörden. Sie treffen laut § 5 „die für die Bekämpfung von Katastrophen und außergewöhnlichen Ereignissen in ihrem Bezirk erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen". Laut § 8 erfassen sie „die in ihrem Bezirk für die Bekämpfung von Katastrophen und außergewöhnlichen Ereignissen vorhandenen Einsatzkräfte und -mittel". Das Weihnachtshochwasser vor zwei Jahren hat gezeigt, wie gut das hier in Niedersachsen funktioniert. Laut § 27 unterstützt die obere Katastrophenschutzbehörde die unteren Katastrophenschutzbehörden bei der Bekämpfung in außergewöhnlichen Fällen. - So weit die Gesetzeslage. Was bringt also ein Helferregister, wenn die Verantwortung für Planung, Vorbereitung, Einsatz und Registrierung bei der unteren Katastrophenschutzbehörde liegt? - Mein Resümee: Wenig. Zur Frage 2, zur praktikablen Umsetzbarkeit: Sehr geehrte CDU, wo sollen wir mit der Erfassung von personenbezogenen Daten anfangen? Was ist mit den Einsatzkräften, die krank sind, sich im Urlaub befinden oder den Ort gewechselt haben? Wer soll die Daten melden und einpflegen? Wer soll das machen und wann: wöchentlich, monatlich, einmal am Ende des Jahres? Wer schon einmal in Vorständen von Vereinen gearbeitet hat, wird wissen, dass die Pflege allein der Kontaktdaten des Vereinsregisters eine immense Arbeit beinhaltet. In Niedersachsen gibt es allein 130 000 ehrenamtliche Feuerwehrkräfte. Dazu kommen noch die ganzen anderen Organisationen. Die ehrenamtlichen Kreisbrandmeister stöhnen bereits jetzt über einen riesigen Bürokratieaufwand. Und Sie wollen jetzt noch weitere Bürokratie schaffen. Zusammenfassend mein Resümee, ohne den Ausschussberatungen vorzugreifen: Viel Wind, ganz viel Arbeit und ganz wenig Nutzen. Dieses Helferregistergesetz ist wahrscheinlich nur ein riesiges Bürokratiemonster und bringt den Personen- und den Katastrophenschutz nicht weiter. Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung: aus der Fraktion der SPD der

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Melanie Reinecke CDU

Stillstand beim LNG-Projekt in Stade - Symbol einer verfehlten Energiepolitik in Niedersachsen?

Bitte sehr! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kollegen! Plant die Landesregierung weiterhin Kontrollen oder behördliche Auflagen, die in den Ablaufplan der Inbetriebnahme eingreifen könnten?

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Peer Lilienthal AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2025 (Nachtragshaushaltsgesetz 2025) und der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung

Sie haben das Wort. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Ich will jetzt nicht weiter auf die verfassungsrechtlichen Probleme, die mit diesem Haushaltsnachtrag einhergehen, eingehen. Mein Vorredner hat das auskömmlich getan. Liebe Kollegen, Sie haben jetzt noch 8 Werktage im November und 17 Werktage im Dezember bis Heiligabend, um das, was Sie wahrscheinlich gleich beschließen, Realität werden zu lassen. Sie möchten in diesen wenigen Tagen noch 1,4 Milliarden Euro rechtssicher, planvoll und zielgerichtet ins Land bringen. Liebe Kollegen, seien Sie ehrlich: Das ist ein völlig absurdes Vorhaben. Schauen wir uns das kurz inhaltlich an. Sie möchten in Kommunen investieren. Das klingt zunächst mal gut. Ich weise allerdings schon an dieser Stelle darauf hin, dass von den 1,4 Milliarden Euro „nur" 400 Millionen Euro unmittelbar an die Kommunen fließen. Aber auch da gilt ich bin Frau Dr . von Klaeden, der Präsidentin des Landesrechnungshofs, sehr dankbar für die Klarheit, die sie in die Beratungen gebracht hat, dass Struktur vor Mittelvergabe kommen muss. Das ist ein Problem, das sich durch den gesamten Nachtragshaushalt zieht: Wir haben einen Wollensüberschuss. Bei allen Diskussionen um die Sinnhaftigkeit der Maßnahmen ist doch klar, dass Sie im Moment wollen, dass Geld irgendwo ankommt, wo es in der Kürze der Zeit realistisch nicht mehr ankommen kann. Es trifft auch nicht auf Strukturen. Von daher gilt für den gesamten Nachtragshaushalt und auch unseren Änderungsantrag: Struktur vor Mitteln. Schauen wir uns die Infrastruktur an! Da wird es einigermaßen unseriös, muss ich sagen. Auch hier keine Struktur, sondern direkt die Mittel: beispielsweise 200 Millionen Euro für Beschaffungsvorhaben für die Landesnahverkehrsgesellschaft. Weshalb schon 2025, und wie in Gottes Namen soll das in den verbleibenden 17 Arbeitstagen jetzt noch gelingen? 100 Millionen Euro für die Sanierung von Landesliegenschaften! Ich weiß nicht, ob Sie in letzter Zeit mal versucht haben, einen Handwerker zu bekommen. Es ist völlig ausgeschlossen, dass in diesen paar verbleibenden Tagen noch damit begonnen werden kann, die Landesliegenschaften zu sanieren - schon gar nicht in diesem Umfang. Was Sie natürlich machen können das ist aus meiner Sicht der einzige Punkt, der gelingen kann: 200 Millionen Euro Eigenkapitalstärkung für die WohnRaum Niedersachsen. Eine Gesellschaft, die jetzt schon nicht funktioniert, kriegt also noch mal 200 Millionen Euro hinterhergebucht. Das ist aus meiner Sicht völlig wahnsinnig. Deshalb verfolgen wir einen deutlichen Ansatz und wollen mit unseren Änderungsanträgen bewirken, dass das alles rückabgewickelt wird. Wir wollen Schulden tilgen, weil wir ganz klar sagen ich wiederhole es: Erst Struktur und dann die Mittel! Ich bedanke mich. Von der Fraktion der SPD hat sich zu Wort

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Dr. Dörte Liebetruth SPD

Entwurf eines Gesetzes über die Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Thiele, wenn Sie es über Jahrzehnte nicht geschafft haben, die Gebäude ausreichend zu unterhalten, wenn sich leider ein Sanierungsstau aufgebaut hat, wollen Sie dann wirklich verkrampft weiter bei dem bleiben, was Sie schon immer gemacht haben? Oder wollen Sie nicht doch den Mut aufbringen, etwas Neues zu wagen, damit der Sanierungsstau eingegrenzt und angegangen wird? Wir als SPD-Fraktion sind fest entschlossen, unsere Landesliegenschaften Schritt für Schritt zu sanieren und diesen Sanierungsstau anzugehen. Der eine oder andere versucht hier den Eindruck zu erwecken, unser Land bräuchte keine Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben, nur weil sie selbstverständlich nicht alle Probleme des Staatlichen Baumanagements in Niedersachsen wird lösen können. Natürlich ist die Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben keine eierlegende Wollmilchsau, aber sie bringt uns in ganz entscheidenden Punkten voran. Die Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben birgt fünf Vorteile für unser Land, die wir dringend nutzen wollen. Der aus Sicht der SPD-Fraktion ganz entscheidende erste Vorteil liegt in der besseren, konsequenteren Bauunterhaltung. Wir alle kennen sanierungsbedürftige Landesliegenschaften. Egal, wer in den vergangenen Jahrzehnten an der Landesregierung beteiligt war: Es ist leider nicht gelungen, über die Jahre genügend Mittel für die Bauunterhaltung bereitzustellen. Verehrter Kollege Hilbers, Sie können wie in den Ausschussberatungen geschehen noch so viel davon reden, dass Prioritäten zugunsten der Unterhaltung von Landesimmobilien gesetzt werden müssen. Zu der Zeit, als Sie Finanzminister in diesem Land waren, sind leider nicht in ausreichendem Maße Prioritäten zugunsten des Erhalts von Landesgebäuden gesetzt worden. Was Sie gemacht haben, Herr Hilbers, war Bauunterhaltung nach Kassenlage - und das reicht nicht aus. Frau Dr. Liebetruth, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Hilbers zu? Nein, es gab genügend Gelegenheiten in zwei Plenarberatungen und vielen Ausschussberatungen, und heute sind wir mit dem Thema zum dritten Mal hier im Plenum. Ich möchte damit fortfahren, wie die Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben hier Abhilfe schafft. Denn die Vorteile mit Blick auf die Immobilienunterhaltung haben der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Mitgliedsgewerkschaften in ihrer schriftlichen Stellungnahme im Rahmen unserer Anhörung auf den Punkt gebracht: „Zum Erhalt der Liegenschafts- und Immobilienwerte im öffentlichen Besitz trägt die NIA positiv bei, da die Bauunterhaltung in die Kostenmiete eingepreist wird. Dieses Prinzip macht auch unter Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit Sinn, zumal so der reale Ressourcenverbrauch transparent und vergleichbar im Haushalt abgebildet und abgesichert wird. Die Struktur der NIA erlaubt folglich eine verlässliche, überjährige Bau- und Sanierungstätigkeit bei öffentlichen Liegenschaften. Gleichzeitig hat die NIA damit auch das Potenzial, zu einer Modernisierung des öffentlichen Dienstes beizutragen, indem die Beschäftigten zukünftig in Dienststellen arbeiten, die durch die NIA besser ausgestattet und unterhalten werden können." Ich halte fest: Bei der Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben wird mit echten Mieten und der damit korrespondierenden anfänglichen Verpflichtungsermächtigung im Kernhaushalt gearbeitet. Das wird erstmals und unmittelbar zu einem bedarfsgerechteren und wirtschaftlicheren Umgang mit Gebäudeflächen führen. Und dieser Ansatz im Gesetzentwurf der Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben wird vom Landesrechnungshof in seiner Prüfungsmitteilung „Aufgaben und Organisation der Landesliegenschaftsverwaltung" vom 26. August 2025 ausdrücklich begrüßt. Ich komme zum zweiten Vorteil der Anstalt Niedersächsischen Immobilienaufgaben: Sie ist wirtschaftlicher. Der nicht nachvollziehbare Vorwurf des Landesrechnungshofes in seiner mündlichen Stellungnahme, dass die Beschaffung über die NIA im Vergleich zur privaten Anmietung zehnfach teurer werden könnte, ist durch das Finanzministerium dafür herzlichen Dank an dieser Stelle in allen Aspekten vollständig als fehlerhaft widerlegt worden. Festzuhalten ist, dass durch die vollständige Fremdfinanzierung in der NIA und die Einbeziehung der Fremdfinanzierungskosten in die Kostenmiete für private Beschaffungsalternativen überhaupt erst mal die faire Chance eines echten Preiswettbewerbs eröffnet wird. Jede künftige Bestellung der NIA muss sich nach der Landeshaushaltsordnung einem solchen Vergleich stellen, wenn absehbar ist, dass eine alternative private Beschaffung erreichbar und wirtschaftlicher sein könnte. Der dritte Vorteil liegt in einer besseren Haushaltsklarheit und -wahrheit. Gerade weil die erforderlichen Bauunterhaltungsmittel bei großen Neubaumaßnahmen in der Vergangenheit nicht hinreichend berücksichtigt worden sind, ist es zu einem Sanierungsstau bei den Landesliegenschaften gekommen. Der öffentliche Mietbestellbau des Landes bei der NIA erfordert in jedem Fall eine vorhergehende Verpflichtungsermächtigung im Kernhaushalt. Der vierte Vorteil der Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben ist, dass wir als Landtag unser Budgetrecht besser wahrnehmen können. Der Haushaltsgesetzgeber steuert durch die Verpflichtungsermächtigung umfassend den Umfang und den Schwerpunkt der Tätigkeit der NIA. Das Budgetrecht des Landtags wird auf diese Weise hinreichend gewährleistet und geschützt. Hilfreich wenn auch nicht auf große NIA-Baumaßnahmen beschränkt wird in Zukunft der Umstand sein, dass uns als Abgeordneten künftig zum Zeitpunkt der Haushaltsberatungen also früher als bisher umfassende Unterlagen zur Verfügung stehen werden - also bevor wir darüber entscheiden, welche Ressourcen wir mit dem Haushalt zur Verfügung stellen. Der fünfte Vorteil liegt darin, dass die künftige Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben außenwirksamer Rechtsverpflichtungen des Landes eingehen kann, als es ein Landesbetrieb tun könnte - das Finanzministerium hat das umfassend dargelegt. Ich möchte noch ein Wort in Richtung all derer richten, die mit der Errichtung der Anstalt die Einhaltung der Schuldenbremse in Gefahr sehen: In diesem Zusammenhang teilen wir die Auffassung des Finanzministeriums und des Gutachters Thiele. Gleichzeitig bleibt festzuhalten: Wenn wir heute beschließen, die Anstalt zu gründen wozu ich alle nur herzlich auffordern kann, dann gibt es keinerlei Veränderung beim Schuldenstand des Landes. Wir betreten mit der Gründung der Anstalt Neuland, und das ist natürlich immer auch mit Risiken verbunden. Angesichts des erheblichen Sanierungsstaus bei Landesliegenschaften halten wir diesen Mut aber für dringend erforderlich. Wir brauchen ein handlungsfähiges Land Niedersachsen, das sich um seine Gebäude kümmert. Lassen Sie uns deswegen gemeinsam mutig sein und unser Land weiter voranbringen! Niedersachsen kann Zukunft!

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Harm Rykena AfD

Ergebnis IQB-Bildungstrend 2024 für Niedersachsen: Platz 13 vor NRW, Hessen und Bremen

Fraktion der AfD ein Wunsch nach einer Zusatzfrage vor. Herr Kollege Rykena, bitteschön! Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich frage die Landesregierung, wie sie das im Vergleich zu anderen Bundesländern besonders schlechte Abschneiden Niedersachsens bei dieser Studie erklärt.

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Andrea Prell SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesundheitsfachberufegesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich nutze ja immer gern die Chance, wenn ich hier schon mal stehen darf, einen Werbeblock für die Pflege zu schalten. Pflege ist so viel mehr als Fürsorge oder Kümmern, und Pflege ist so viel mehr als grundpflegerische Versorgung. Pflege ist ein hoch komplexer und hoch professioneller Beruf, in dem Menschen Verantwortung für andere übernehmen, oft in den verletzlichsten Momenten ihres Lebens. Unsere Auszubildenden lernen nicht nur umfassende Theorie, sie lernen auch, in der Praxis schnell und situativ zu entscheiden. Ob bei einem Notfall, bei der Medikamentengabe oder im Umgang mit Angehörigen - Pflegekräfte müssen in Sekunden reagieren, fachlich korrekt und zugleich menschlich. Pflege verbindet Herz und Verstand, Empathie mit medizinischem und pflegefachlichem Wissen, Nähe mit Professionalität. Sie ist ein Beruf mit Sinn und Zukunft. Die Arbeitsbedingungen sind vielleicht schwierig, Herr Holsten, aber das Setting ist immer gut. Ich habe irgendwie keine Lust mehr, mir immer wieder anhören zu müssen, wie schrecklich die Umstände dieses Berufes sind, weil es einer der schönsten Berufe ist, den man ausüben kann. Es hilft uns an der Stelle, glaube ich, nicht weiter, immer darüber zu weinen, was der Beruf alles Schweres mit sich bringt. Es ist ein toller Beruf! Man trägt Verantwortung, man trifft Entscheidungen, die unmittelbar das Leben von Menschen beeinflussen. Genau das macht diesen wunderbaren Beruf so wertvoll und attraktiv. Doch gerade in der Ausbildung können diese Erfahrungen auch belasten. Konflikte mit Praxisanleitern, Unsicherheit im Umgang mit schwierigen Situationen, der Druck durch die Schichtdienste Herr Holsten hat es auch schon erwähnt: All das kann junge Menschen schnell an ihre Grenzen bringen. Und manchmal droht dann sogar der Abbruch der Ausbildung. Die Ombudsstelle bietet hier einen Schutzraum. Sie vermittelt neutral, wenn es zwischen Auszubildenden und Trägern kracht. Sie stärkt den Pflegenachwuchs und die Träger gleichermaßen. Sie sorgt dafür, dass Konflikte und Streitigkeiten nicht die fachliche Entwicklung blockieren. Somit ist die Ombudsstelle, wie Minister Philippi es eben schon sagte, ein wesentliches Element, um Abbrüche zu verhindern. Ein Element! Sie ist ein Sicherheitsnetz, das auffangen wird, bevor man fällt. Ich möchte unser Ministerium dafür ausdrücklich loben. Es hat verstanden, dass der Erfolg der Pflegeausbildung nicht nur von reiner Wissensvermittlung in Theorie und Praxis abhängt, sondern dass es gerade in diesem Berufsfeld auch Begleitung und Unterstützung braucht. Mit der Ombudsstelle setzen wir hier ein klares Zeichen. Wir nehmen die Sorgen der Auszubildenden ernst. Wir hören und wir sehen sie. Und wir stärken durch das Befreien von konfliktbeladenen Situationen ihre fachliche und persönliche Entwicklung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Pflege ist, wie gesagt, ein Beruf, der Wissen, Verantwortung und Menschlichkeit vereint. Unsere Aufgabe muss es sein, dafür Sorge zu tragen, dass Auszubildende diesen Weg nicht vorschnell verlassen, weil sie in schwierigen Situationen alleingelassen werden, sondern ihn mit Stolz, Zuversicht und der nötigen Zuwendung erfolgreich weitergehen können. Die Ombudsstelle ist ein wichtiger Schritt dahin. Darum finden wir sie sehr gut. Herr Holsten, ich möchte noch mit zwei, drei Sätzen auf Ihre Rede zu sprechen kommen. Der Ausschuss, dem wir beide angehören, ist, glaube ich, durch eine sehr wertschätzende Arbeit miteinander geprägt. Warum Ihre Anträge, die Sie ja immer wieder aufreihen Sie haben vier, fünf Anträge gestellt hier nicht auf Zustimmung gestoßen sind, hat ja seine Gründe. Wenn man also beispielsweise die Investitionskostenförderung in der stationären Langzeitpflege wieder einführen möchte, die ja mal in der Zeit Ihrer Regierungsverantwortung abgeschafft wurde, dann wäre es redlich, wenn man den Koffer voll Geld auch anbei packen würde. Dann wäre es ein redlicher Antrag. Da wir das Geld aber momentan im Haushalt nicht haben, wäre eine Idee dazu schön gewesen. Herzlichen Dank. Frau Kollegin Prell, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage durch den Kollegen Holsten. Möchten Sie dem entsprechen? Danke, nein. Herzlichen Dank für Ihren Wortbeitrag. - Als Nächstes hat sich zu

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Dennis Jahn AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute abschließend unseren Gesetzentwurf, der eigentlich so banal ist, dass man sich schämen müsste, überhaupt darüber debattieren zu müssen. Biologische Männer gehören in Männergefängnisse, biologische Frauen in Frauengefängnisse - Punkt! Das ist keine rechte Position. Das ist nicht einmal konservativ. Das ist schlicht gesunder Menschenverstand. Seit die Ampel in Berlin ihr Selbstbestimmungsgesetz durchgedrückt hat, kann jeder Mann mit einem Formular und einer Unterschrift sein rechtliches Geschlecht ändern - ohne Gutachten, ohne Prüfung, ohne irgendetwas. Und jetzt kommt es: Diese Landesregierung weigert sich seit mindestens zwei Jahren, eine klare Regelung für den Strafvollzug zu schaffen. Stattdessen heißt es: Wir prüfen individuell, wir reden mit der Person, wir fühlen in den Fall hinein. Meine Damen und Herren, das ist kein Rechtsstaat. Das ist Esoterik im Vollzug. Das funktioniert vielleicht beim Yoga-Kurs, aber ganz sicher nicht in einer Justizvollzugsanstalt. Das ist eine gefährliche Praxis, und Sie tun so, als wäre das alles harmlos. Dabei liegen die Fälle längst auf dem Tisch: In der Praxis melden Anstalten in Deutschland Übergriffe, sexuelle Belästigungen und Masturbation von Mitgefangenen, nachdem Männer in Frauenvollzüge verlegt wurden. Das alles ist dokumentiert. Trotzdem erzählen Sie hier immer noch, es gebe keine strukturellen Probleme. Meine Güte! Das ist nicht Politik, das ist Realitätsverweigerung in Reinform. Ihre Ablehnung ist ein Sicherheitsrisiko. Und was haben Sie im Ausschuss dazu gesagt? Nichts, gar nichts. Sie haben ihn einfach weggewischt - ohne Argumente, ohne Gegenvorschlag, ohne Verantwortung. Dabei sagen SPD und Grüne sonst: Das SBGG schafft keine Probleme. - Ja, das behauptet man, bis der erste ernsthafte Vorfall in Niedersachsen passiert. Dann sind plötzlich wieder die Kommunikationswege unklar oder ist das ist bei Ihnen auch sehr beliebt die Lage bedauerlich. Und die CDU? Glückwunsch! Sie haben wieder einmal gezeigt, dass Sie sich politisch überall anbiedern, wo es opportun ist, aber nirgendwo Rückgrat zeigen, wo es nötig wäre. Unser Gesetzentwurf hingegen ist klar und einfach: Unterbringung nach biologischem Geschlecht, objektive, überprüfbare Grundlagen sowie Sicherheit für weibliche Gefangene, Bedienstete und die Anstalten selbst. Dabei schreibt das Grundgesetz auch vor, dass der Staat Schutzpflichten hat. Diese können Sie nicht wegfühlen, nicht wegsprechen und schon gar nicht wegdiversifizieren. Ich sage Ihnen klipp und klar: Mit Ihrer Ablehnung dieses Gesetzentwurfs setzen Sie bewusst die Sicherheit in unserem Strafvollzug aufs Spiel - nicht aus Vernunft, nicht aus Rechtslogik, sondern aus purer Ideologie. Und glauben Sie mir: Die Realität wird Sie leider früher oder später einholen. Auch Sie, Herr Bajus, auch Sie wird sie einholen. Dann werden Sie erklären müssen, warum Sie Frauen in Haft einem Risiko ausgesetzt haben, das jeder hätte verhindern können. Die AfD jedenfalls bleibt dabei: Recht vor Ideologie, Biologie vor Fantasie und Sicherheit vor Selbstbetrug. Vielen Dank.

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Jessica Miriam Schülke AfD

Reform der Verfassten Studentenschaft zur Beförderung der Wissenschaftskompetenz unserer Hochschulen - Studentenrat (StuRa) statt AStA

Bitteschön! Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Wir beraten heute einen Antrag der AfD-Fraktion meiner Fraktion, der eine Reform der verfassten Studentenschaften anstrebt. Laut § 20 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes sollen die verfassten Studentenschaften die Beteiligung und Mitwirkung der Studenten hinsichtlich hochschulischer Belange ermöglichen. Der Antrag unserer Fraktion will weg vom veralteten AStA-System hin zu einem transparenteren und effizienteren Studentenrat. Werte Kollegen, es ist höchste Zeit, dass wir ein System abschaffen, das von Studenten zwangsfinanziert wird und das als Gegenleistung nichts als ideologische Einseitigkeit liefert. Die AfD steht für allumfassende Freiheit sowohl im öffentlichen Leben wie auch an den Universitäten und hochschulischen Einrichtungen. Wir stehen für eine studentische Vertretung, die den demokratischen Willen der Mehrheit der Studenten respektiert und nicht einseitig eine linksgrüne Agenda durchdrücken will. Aktuell haben wir eine Zwangsmitgliedschaft finanziert durch Pflichtbeiträge, die einseitige Politik subventionieren - gegen den Grundsatz der negativen Vereinigungsfreiheit. Schauen wir uns die zahlreichen Problemfelder, die es bei den verfassten Studentenschaften derzeit gibt, einmal im Detail an: Erstens. Die Legitimation dieses Systems ist eine Farce. Weniger als 10 % der niedersächsischen Studenten wählen die studentische Vertretung. Im Durchschnitt bleiben über 80 % und mehr den AStA- und StuPa-Wahlen fern. Grund der schlechten Wahlbeteiligungsquote ist: Die Studenten erkennen keinen Mehrwert in der Wahl eines Studentenparlaments oder eines AStAs. Im Gegenteil: Sie sehen eine tiefe Kluft zwischen realitätsfernen Linksaktivisten, die zur Wahl stehen, und ihrem persönlichen alltäglichen Campusleben. Wie kann ein Gremium also für alle Studenten sprechen, wenn es nur die Positionen einer winzigen Minderheit vertritt? Das ist undemokratisch. Zweitens. Der Umgang mit Zwangsbeiträgen ist skandalös. In Kassel: Der AStA hinterzog mutmaßlich über mehrere Jahre hinweg einen Steuergeldbetrag in Höhe von insgesamt mehreren Hunderttausend Euro. In Potsdam: Der AStA spendiert einem außerhochschulischen Kulturzentrum eine Musikanlage für 25 000 Euro. In Osnabrück: Ein Festival, organisiert vom AStA, verursacht Verluste von Zehntausenden von Euro - bezahlt mit dem Geld von Studenten, die oft jeden Euro dreimal umdrehen müssen. Frau Kollegin Schülke, ich darf Sie einmal unterbrechen, weil es den Wunsch der Kollegin Hillberg nach einer Zwischenfrage gibt. Wollen Sie dem entsprechen? Ich würde gerne fortfahren. Bitteschön! Fahren Sie fort. Ähnlich unsachgemäß ist die Haushaltsführung der ASten an anderen Universitäten in Niedersachsen, darunter die Uni Hildesheim, die Uni Vechta und die Uni Göttingen. Diese Fälle sind demnach keine Einzelfälle und auch kein Zufall. Sie haben System. Warum aber sollen Studenten, die für ihr Studium jeden Cent brauchen, für Misswirtschaft und Verschwendung ihrer von ihnen nicht gewählten Vertretung geradestehen? Das ist alles andere als gerecht. Drittens. Der AStA überschreitet sein hochschulpolitisches Mandat massiv. In Frankfurt: Der AStA ruft zu Klimastreiks auf, äußert sich zur BDS-Kampagne gegen Israel. In Hannover: Ein Polizist darf hier nicht lehren, nur weil er Polizist ist und weil der von der linksextremen Antifa durchsetzte AStA ein ambivalentes Verhältnis zu unseren mutigen Polizisten hat. Pauschale Vorwürfe gegen unsere treu dienende Exekutive also gehen vom AStA aus, ebenso wie Störungen von Vorträgen von Gastdozenten Beispiel: Uni Göttingen, abgesagte Festakte Beispiel: Uni Lüneburg, Pro-Palästina-Camps an der Leibniz Universität Hannover - jede Menge parteipolitisch linkslastige Aktionen ohne jeden Bezug zum Studium. Das ist Cancel Culture pur, mit Zwangsbeiträgen finanziert. Dass das nicht geht, hat insbesondere der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) verstanden, und er kritisiert dies auch regelmäßig. Und obwohl selbst Gerichte bereits klarstellten, dass es zwar hochschulpolitische, aber eben keine allgemeinpolitischen Äußerungen von verfassten Studentenschaften geben darf, finanzieren die ASten munter Antirassismus-/Antirechts-/Anti-AfD-Veranstaltungen, Queer-Workshops, Klimakampagnen und allerlei linken Aktivismus weiter, gegen den Willen der Mehrheit der Studenten. Dadurch wird das Neutralitätsgebot verletzt und die Wissenschaftsfreiheit untergraben. Die Hegemonie der ASten an deutschen Hochschulen schafft ein repressives Klima, in dem Studenten eingeschüchtert werden, ihre Meinung offen zu sagen oder wissenschaftliche Debatten zu gestalten. Indem Dozenten, ja, ganze Präsidien vom AStA unter Druck gesetzt werden, entwickeln sich unsere Hochschulen zunehmend zu Orten von Intoleranz und Ausgrenzung. Besonders brisant: Diese Entwicklung breitet sich besonders stark in den sogenannten Agendawissenschaften aus. Denn gerade dort wird nicht ergebnisoffen geforscht, sondern normativ agitiert, mit binären Weltsichten, die westliche Geistesgerüste pauschal verurteilen. Die Folge: Störungen der Lehre und die Erosion der intellektuellen Freiheit - jener Freiheit, die unser Grundgesetz eigentlich schützen soll. Und was machen die Altparteien? Sie, werte Kollegen, schauen mal wieder tatenlos zu: keine innovativen Ideen zur Lösung dieser offensichtlichen Probleme. Das Einzige, was Ihnen einfällt, sind verstaubte Anträge, die das Vorankommen unserer Wissenschaft ausbremsen, genau wie Ihre reaktionären KI-Anträge. Unser Antrag hingegen bietet klare Lösungsansätze. Unsere Forderungen: Studentenräte, wie sie sich zum Beispiel in den neuen Bundesländern bereits bewährt haben, sollen Studentenparlament und AStA ablösen. Freiwillige Mitgliedschaft durch eine Eintritts- und Wiederaustrittsoption in die verfasste Studentenschaft für jeden Studenten. Personenwahl statt Listenwahl. Beiträge progressiv an Wahlbeteiligung und Mitgliederzahl koppeln. Das Mandat soll strikt auf Hochschul-, Fakultäts- und Studienpolitik beschränkt werden. Keine ideologischen Ausflüge, keine politische Bildung als Deckmantel. Und nicht zuletzt: eine qualifizierte Haushaltsführung mit Weiterbildungspflicht, dazu bessere Aufsicht durch die Hochschulen. Das alles ist ein kluges Konzept zur Beförderung studentischer Mitwirkung, ein Modell der verfassten Studentenschaften, das deren Legitimation stärkt, Transparenz und Akzeptanz schafft und die Wissenschaftskompetenz unserer Hochschulen vor radikalem Aktivismus schützt. Werte Kollegen, mein Appell an Sie: Gewähren Sie dem Fortschritt endlich wieder Einlass in unsere Hochschulen, und fördern Sie gemeinsam mit uns Niedersachsens zukünftige junge geistige Elite! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Thorsten Paul Moriße AfD

Gerichtliche Verfahren kindgerecht gestalten - Einsetzung einer koordinierenden Stelle für kindgerechte Justiz in Niedersachsen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. - Meine Damen und Herren Kollegen! Ja, wir wollen, dass Kinder, die mit der Justiz in Berührung kommen, besser geschützt werden, dass sie ernst genommen, verstanden und nicht zusätzlich belastet werden. Darüber besteht in diesem Haus sicher Einigkeit. Aber, und das ist entscheidend: Der Weg, den SPD und Grüne hier vorschlagen, führt nicht zur Lösung, sondern zu neuer Bürokratie. Sie wollen eine neue Koordinierungsstelle für kindgerechte Justiz schaffen, eine Stelle im Ministerium, die erheben, prüfen, entwickeln und koordinieren soll. Das klingt nach Bewegung, aber in Wirklichkeit passiert doch vor Ort in den Gerichten: nichts. ‑ Doch. Diese Stelle wird keinen einzigen Gerichtssaal umbauen. Sie wird kein einziges Verfahren beschleunigen, und sie wird kein einziges Kind besser schützen. Was wir brauchen, ist Praxis statt bedrucktes Papier, eine Unterstützung dort, wo Kinder wirklich auf die Justiz treffen, in Anhörungsräumen, bei der Polizei und auch bei den Familiengerichten. ‑ Frau Camuz, gleich können Sie etwas dazu sagen. Wir wissen, dass viele Gerichte keine kindgerechten Räume haben. Wir wissen, dass Verfahren zu lange dauern. Wir wissen, dass die psychosoziale Prozessbegleitung nicht überall finanziert ist. Und das alles braucht endlich konsequente Umsetzung. Im MJ existieren bereits Fachstellen für Opferschutz, die Stiftung Opferhilfe, der Landespräventionsrat, Fortbildungsangebote für Richter und Richterinnen. Diese arbeiten seit Jahren daran, Verfahren sensibler und kindgerechter zu machen. In Ihrem Antrag heißt es aber, die Koordinierungsstelle solle personell angemessen ausgestattet werden. Nur, was bedeutet das konkret? Keine Angaben zu Kosten, keine Angaben zur Stellenanzahl und auch keine Angaben zur Laufzeit. Meine Damen und Herren, wenn wir wirklich etwas für die Kinder tun wollen, dann sollten wir uns im Ausschuss intensiv und konstruktiv über reale Versäumnisse auseinandersetzen, damit echter Kinderschutz wirkt - und nicht eine Stelle im Ministerium Frau Camuz, hören Sie zu!, die Berichte schreibt und Zuständigkeiten sortiert. Somit ist dieser Antrag gut gemeint, orientiert sich aber nicht an der Realität. Vielen Dank. Vielen Dank. - Als Nächstes hat sich zu Wort gemeldet: die Kollegin Machulla von der CDU. Bitteschön!

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Dr. med. vet. Ingo Kerzel AfD

Klimaziele, erneuerbare Energien und fossile Abhängigkeiten - welchen Beitrag leistet Niedersachsen zum ambitionierten Klimaschutz?

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man die Anfrage liest, steht eines fest: Wir sollen wiederum in eine Weltuntergangsstimmung hineingetrieben werden, und nur die sogenannte Transformation ist die Lösung aller Lösungen. Man klopft sich auf die Schultern, was bereits zum Erreichen der Planungsziele erreicht worden ist, ohne auch nur ansatzweise die negativen Seiten der Politik zu erwähnen. Dabei sind die Folgen bereits bekannt und einfach zu berechnen, wenn man allein die Windkraftanlagen betrachtet. Niedersachsen wird mit dem Ziel, 2,2 % der Fläche mit Windkraftanlagen zu bestücken, flächenmäßig zusätzlich mit 1 050 km^²^ zubetoniert. Das sind 118 % der Fläche Berlins. Zum Vergleich und jetzt können Sie gerne schreien: Ein AKW benötigt durchschnittlich die Fläche von 1 km^²^. Ergo könnte man bei der 2,2‑%-Vorgabe in Niedersachen 1 050 AKWs bauen. Bei einer angenommenen Durchschnittsleistung von 1,5 GW pro AKW kämen wir auf eine Gesamtleistung von 1 575 GW. Fürwahr, dann wäre Niedersachsen das Energieexportland Nummer eins! Dann ist tatsächlich die in der Anfrage geforderte Energiesicherheit für die Industrie Stahl, Auto, Chemie und Häfen gewährleistet. Aber was wird hier gemacht? Lingen wird auch noch abgestellt, und die Forschung orientiert sich in andere Richtungen. Jeder neue Windpark, jede neue Solaranlage reduziert die Versorgungssicherheit, während weiter zuverlässig regelbare Kraftwerke abgeschaltet werden. Die grün geleitete Bundesnetzagentur rechnet damit, dass bis 2031 sämtliche Steinkohle- und Braunkohlekraftwerke vom Netz gehen. Während um uns herum AKWs gebaut werden, wird hier die Angsthysterie gepflegt. Dabei kommt manchen Bericht erstattenden Bevölkerungsgruppen eine durchaus selbstgewählte bedenkliche Rolle zu. Ich kann zusammenfassen: Technologieoffenheit und moderne, kostengünstige Energiegewinnung ohne Ideologie kann es nur mit der AfD geben. Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung kommt von der Fraktion der SPD:

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Jessica Miriam Schülke AfD

50 Jahre Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz: Jetzt Bildungsfreistellung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer modernisieren und weiterentwickeln, Beteiligung erhöhen, Erwachsenenbildung stärken

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Ein schönes Geschenk zum Jahresende! So lässt sich der Antrag der rot-grünen Fraktion mit dem Titel „50 Jahre Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz" kurz zusammenfassen. Aber für wen? Schauen wir uns den Antrag einmal kritisch an. Erstens die Machbarkeit aus der Sicht der Arbeitgeber: Fünf Tage Bildungszeit pro Jahr, die zum gesetzlichen Jahresurlaub von bis zu 30 Tagen noch obendrauf kommen sollen und die sogar über mehrere Jahre angesammelt werden dürfen. Das mag vielleicht im überbesetzten öffentlichen Dienst umsetzbar sein. In der Industrie, im Handwerk oder in der Pflege, wo jeder Tag und jede Fachkraft zählen, ist das kaum machbar. Zweitens mehr Demokratiebildung für Erwachsene: Hinter Ihren geforderten Maßnahmen zur Demokratiebildung verbirgt sich wie immer parteipolitische Agenda. Klimaschutz, Diversität und Antirechtskampagnen sind die Schwerpunkte. Wer in der Schule nicht schon genug linksgrüne Ideologie erlernt hat, soll als Erwachsener den Extrabooster erhalten. Drittens die Versorgung spezifischer Interessengruppen: Die Hauptnutznießer werden Einrichtungen der Erwachsenenbildung und die Landeszentrale für politische Bildung sein. Gefördert wird also allein Ihr links-grüner NGO-Komplex, Ihr rot-grünes Wählerklientel. Frau Schülke, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Meyer zu? Ich würde gerne fortfahren. Vielen Dank. Viertens die geringe Quote der Teilnehmer am Bildungsurlaub: Hier in Niedersachsen sind das magere 1,26 %. Mit diesem Antrag wollen Sie jetzt nach links-grüner Manier mit Staatsintervention eine Nachfrage steigern, wo faktisch gar keine besteht. Kommen wir an dieser Stelle zum Kernproblem oder wie mein Kollege Alfred Dannenberg sagt zur Stimme aus der Wirklichkeit: Wir befinden uns zurzeit in einem massiven wirtschaftlichen Abschwung, in einer mutwillig herbeigeführten Rezession, die Ihre rot-grüne Regierung mitzuverantworten hat. Das Institut der deutschen Wirtschaft IW - prognostiziert für das Jahr 2025 fast 26 000 Insolvenzen, die höchste Zahl seit 2011. Parallel dazu steigen die Firmeninvestitionen außerhalb Deutschlands auf 32 % - Tendenz: rasant steigend. Die Frage der Arbeitnehmer wird zukünftig wohl eher nicht sein: „Wann kann ich meinen nächsten Bildungsurlaub beim Arbeitgeber einreichen?", sondern: Wie lange habe ich überhaupt noch einen Arbeitgeber? Ihr Antrag, werte Grüne/SPD, könnte nicht weiter von der Realität der wertschöpfenden Bevölkerung entfernt sein. Wir, die AfD, sagen: Die Niedersachsen brauchen kein erweitertes Bildungsurlaubsgesetz, sondern stabile wirtschaftliche Verhältnisse, sichere Arbeitsplätze, erschwingliche Energie- und Lebenshaltungskosten, eine funktionierende Infrastruktur und einen sicheren Nachhauseweg. Ihren Antrag lehnen wir ab. Vielen Dank.

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Grant Hendrik Tonne SPD

Stillstand beim LNG-Projekt in Stade - Symbol einer verfehlten Energiepolitik in Niedersachsen?

Herr Minister Tonne, bitteschön! Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich selbst war bei der Unterrichtung nicht zugegen, habe aber gerade den Hinweis bekommen, dass Ihnen sinngemäß „nicht vor dem 31. Dezember 2025" als Datum genannt wurde. Vielen Dank. - Die dritte Zusatzfrage aus der Fraktion

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Lukas Reinken CDU

Vogelgrippe: Großställe in der Krise - Prävention und Resilienz verbessern

dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Als Abgeordneter aus dem Wahlkreis Cloppenburg-Nord möchte ich nachfragen, ob Sie gerade tatsächlich die hygienischen Verhältnisse in der Landwirtschaft in Cloppenburg in einem Atemzug mit den Verhältnissen in Wuhan genannt haben und ob Sie meinen, dass das ein sinnvoller Beitrag zu der Debatte ist, die wir hier heute führen. Miriam Staudte, Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Also: Die Wissenschaftler um Herrn Drosten befassen sich,

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Saskia Buschmann CDU

Drohnen über Niedersachsen: Aufklären, Abwehren, Schützen

Sie hatten damals gesagt, das sei alles schon lange geregelt. Wir sagen ganz deutlich: Wer bei Drohnen prüft statt zu handeln, der gefährdet die Sicherheit des Landes, der spielt mit dem Leben der Gesellschaft und der Bürgerinnen und Bürger Roulette. Lassen Sie mich das an einer klaren Lage konkret darstellen: Stellen Sie sich vor, eine Drohne fliegt über ein Krankenhaus ich kann auch sagen: über einem Hafen oder über einem Militärgelände. Wir können solche Drohnen im Moment nicht sicher abwehren und zu Boden bringen. Diese Drohnen sind kein Spielzeug, kein Zufall. Es handelt sich um gezielte Angriffe auf unsere Infrastruktur. Das ist keine Fiktion. Das ist in Niedersachsen Realität, täglich und schon heute. Diese Drohnen fliegen häufig über kritischer Infrastruktur. Und diese betrifft unser tägliches Leben: Strom, Wasser, Krankenhäuser, Verkehr, Kommunikation, Rettung und Versorgung. All das sind Bereiche der kritischen Infrastruktur. Das sind die Lebensadern unseres Landes. Und eines ist klar: KRITIS ist kein Fachbegriff, sondern betrifft das tägliche Leben der Menschen. Wenn davon etwas ausfällt, fällt die Sicherheit aus - und dann fällt auch der Alltag aus. Deshalb müssen wir diese Strukturen besonders schützen, gerade vor Spionage die Zahlen nehmen zu, vor Sabotage und vor gezielten Drohnenangriffen. Für Niedersachsen ist das hochrelevant: Emden, Offshore, Wittmund, Salzgitter, Wilhelmshaven, Hannover, Oldenburg, um nur einige Städte und Anlagen zu nennen. Das sind nicht irgendwelche Punkte auf der Karte, das sind Funktionskerne unseres Landes. Und eines ist genauso klar: Wer Energie, Verkehr und Gesundheit schützen will, muss Drohnen abwehren können. Wenn Drohnen dort auftauchen, betrifft das Menschen, Unternehmen, Einsatzkräfte. Es betrifft Versorgung, Mobilität und vor allem Sicherheit. Wir als CDU haben schon längst einen Gesetzentwurf vorgelegt. Die Debatte darum könnte schon abgeschlossen sein. Wir hätten schon lange handeln können. Wir erleben hier im Plenum stets Zurückhaltung aufseiten von SPD und Grünen. Im Antrag erleben wir Aktionismus, in Reden wird ausgewichen, und im Text finden wir maximal Forschung. Was wir in diesem Entschließungsantrag finden, ist Wunschlistenpolitik. Aber mit dieser Wunschlistenpolitik schaffen wir keine Sicherheit. Wir als CDU fordern deswegen ganz klar und Ihre Forderungen sind ja oftmals deckungsgleich mit unseren: Wir wollen und wir brauchen ein vollständiges Lagebild. Das sagen wir Ihnen schon lange. Wie viele Drohnenflüge? Wo und wann? Technik? Meldeketten? Ohne belastbare Fakten kann niemand handeln. Sicherheit beginnt mit Klarheit und nicht mit Prüfaufträgen. Wir brauchen klare Zuständigkeiten, Koordination zwischen Polizei, Verfassungsschutz, KRITIS-Betreibern und Bund, keine Doppelstrukturen, keine unklaren Wege. Sicherheit braucht eine Architektur und kein Wirrwarr. Wir brauchen wirksame Techniken, technologieoffene Erprobung, echte Wirksamkeitsanalysen und realistische Beschaffungsplanung. Wir wollen Systeme, die funktionieren, nicht Symbolik, die verpufft. Und vor allem und das fordern wir schon lange brauchen wir endlich eine Rechtsgrundlage. Denn ohne eine Rechtsgrundlage ist diese Wunschliste gar nicht umsetzbar. Ohne eine Rechtsgrundlage können Sicherheitsbehörden in einem Rechtsstaat nicht handeln. Sie sind quasi machtlos. Wir sagen ganz klar: Ein besseres Niedersachsen ist kein Traum. Ein besseres Niedersachsen ist machbar. Wir sind bereit, Verantwortung zu übernehmen und Niedersachsen sicherer zu machen. Herzlichen Dank. Vielen Dank. - Für die AfD-Fraktion hat nun das

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Ulf Thiele CDU

Entwurf eines Gesetzes über die Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben

Sie haben das Wort. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Das war jetzt dann doch so, dass meine Wortmeldung unvermeidlich war, lieber Andreas Hoffmann. Das war die aus der Perspektive dieses Finanzministers maximal schwierigste sagen wir mal freundlichste Auslegung dessen, was der GBD im Ausschuss gesagt hat. Sie wissen ganz genau, dass der GBD gesagt hat, dass die Errichtung so möglich ist. Aber und deswegen habe ich mich gemeldet wir haben doch extra in der letzten Haushaltsausschusssitzung noch mal miteinander besprochen, dass in dem Moment, in dem das Haushaltsgesetz, das Sie im Dezember beschließen wollen, eine maximale Kreditaufnahme an der Verfassungsgrenze vorsieht und dann die NIA einen Kredit aufnimmt, die Verfassung gebrochen ist. Das heißt, so, wie sie konstruiert ist, und so, wie Sie den Haushalt und die Mipla anlegen, ist sie von Anfang an auf einen Verfassungsbruch ausgelegt. Und das ist nicht in Ordnung, das wissen Sie! Mit Verlaub, Herr Dr. Hoffmann, ich habe selber in meiner Rede das ist übrigens auch in den Ausschussberatungen hinreichend deutlich geworden, glaube ich immer wieder gesagt, dass wir einen Handlungsbedarf haben, dass wir ihn erkennen und dass wir den gerne auch gemeinsam angehen wollen, nur dass der Weg, den Sie gehen, ein völlig falscher ist. Und es ist nicht trivial und keine Nebensache, ob der Haushalt des Landes Niedersachsen und die Konstruktion der Unternehmen und der Anstalten des Landes Niedersachsen verfassungskonform aufgestellt sind oder ob Sie dabei einen Verfassungsbruch begehen. Ich hoffe, wir sind uns da einig. Vielen Dank. Herr Dr. Hoffmann, möchten Sie antworten? -

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Britta Kellermann GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (Gesetz zur Förderung von Paludikulturen auf Moorflächen)

Britta Kellermann. Bitteschön! Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Zunächst einmal muss ich mich ein bisschen wundern über den Schwerpunkt der Rede von Ihnen, Herr Schmädeke, wo es um Enteignung, Stilllegung, Gängelung der LandwirtInnen geht. Ich halte das für Nebelkerzen der CDU, weil die Wiedervernässung von Moorböden überall nur auf Basis von freiwilligen Vereinbarungen passieren wird. Also lassen Sie doch mal diese Nebelkerzen, und lassen Sie uns mal zur Sache kommen! Die CDU liegt einen Gesetzentwurf vor, der von der Zielrichtung her sicherlich das Richtige will, handwerklich aber leider nicht besonders gelungen ist. Ich habe es bereits in meiner Rede zur abschließenden Beratung unseres Moor-Antrags im Juni-Plenum gesagt: Wenn wir Moore großflächig wieder vernässen wollen, dann müssen wir Alternativen schaffen, die für LandwirtInnen wirtschaftlich funktionieren. Paludikulturen sind dabei ein zentrales Element. Der Anbau von Pflanzen wie Schilf, Rohrkolben oder Torfmoos auf nassen Moorböden ist ein echter Gamechanger, denn sie geben LandwirtInnen wirtschaftliche Perspektiven nach der Wiedervernässung. Sie liefern der Erdenindustrie und vielleicht auch den Pilzanbauern für ihre Deckerden einen dringend benötigten Ersatz für Torf. Sie bringen einen großen Mehrwert für Klima und Artenvielfalt. So weit so gut, und so weit stimmen wir auch überein. Aber jetzt kommen Sie mit einem Gesetzentwurf um die Ecke, der leider das eine gegen das andere ausspielt: Biotopschutz versus Paludikultur, Artenvielfalt versus Landwirtschaft, Natur gegen Wirtschaft. Liebe KollegInnen der CDU, Naturschutz ist nicht Ihr Feind. Naturschutz ist überlebenswichtig. Ohne Natur ist alles nichts. Deshalb kann es eine Öffnung gesetzlich geschützter Biotope für den Anbau von Paludikulturen auch nur im Einzelfall geben - nach Prüfung durch die Naturschutzbehörden. Es muss klar sein, dass so eine Ausnahme im Einklang mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege steht. Von einer allgemeingültigen Freistellung, die dann auch noch allgemein auf entwässerten, landwirtschaftlich genutzten Moorböden gelten soll, ganz ohne dass dort Paludikultur angebaut werden soll, halten wir nichts. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob Sie das in Ihrer Gesetzesinitiative tatsächlich so meinen, wie es da zu lesen ist, aber so eine allgemeingültige Freistellung, ohne dass Paludikulturen angebaut werden, kann es mit uns nicht geben. Das vorangestellt, freuen wir uns auf die Beratungen in den Ausschüssen und werden die Option natürlich intensiv prüfen. Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung: aus der Fraktion der AfD der

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Volker Bajus GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung und zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes sowie zur Stärkung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung

damit auch selbst dem Verdacht aussetzen. Es hat ja auch Gründe, dass das hier gerade von Ihnen mit einer besondere7n Sensibilität vorgetragen wird. Ich gebe Ihnen allerdings an der Stelle recht: Es gibt keinen Grund, alle unter Verdacht zu stellen. Aber gerade wir hier im Landtag haben doch die Verpflichtung und die Verantwortung, als gutes Vorbild voranzugehen und zu sagen: Hier, wo Gesetze gemacht werden, wo wir über die Rahmenbedingungen für die Menschen in diesem Land entscheiden, hier dürfen wir doch keinen Versuch un, keinen Versuch nicht machen, also keinen Versuch nichts unversucht lassen Entschuldigung, ja, das zu verhindern. Wir dürfen Demokratiefeinden hier keine Chance geben. Wir müssen Extremisten und Antisemiten ausschließen. Und daher, finde ich, ist das ein vernünftiger Vorschlag. Selbstverständlich muss das auch unsere Mitarbeitenden betreffen und natürlich auch uns selbst. Sie dürfen sich gerne selbst jeden Tag prüfen. Ich glaube, die Prüfung gegen Sie läuft bereits. Für mich ist klar: Das Urteil gegen die AfD wird in Kürze fallen. Und dann werden auch Sie hier als gesichert rechtsextremistisch gelten. Letzter Satz! Ich glaube, dass wir hier an dieser Stelle zusammenstehen, dass Demokratiefeinde und Antisemiten ausgeschlossen werden, ohne dass wir die Zivilgesellschaft verunsichern und ohne dass wir unsere Freiheit beschädigen, ist unsere Aufgabe. Und das werden wir hinbekommen. An dieser Stelle nochmals vielen Dank an die CDU. Ich denke, wir werden uns in konstruktive Beratungen miteinander in die Ausschüsse begeben. Vielen Dank.

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Dr. Andreas Philippi

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesundheitsfachberufegesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung in Niedersachsen ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung. Erfolgreich sind wir dabei allerdings nur, wenn die Nachwuchsgewinnung in der Pflege gut funktioniert. Erfreulicherweise steigt die Anzahl der Pflegeauszubildenden in Niedersachsen kontinuierlich an. Seit 2022 konnten in jedem Jahr rund 350 zusätzliche Ausbildungsplätze besetzt werden das ist eine wirklich gute Tendenz, leider aber schließen nicht alle ihre Ausbildung ab - sie fehlen später in den Krankenhäusern und in Pflegeeinrichtungen. Die Senkung der Abbruchquote in der Pflegeausbildung ist deshalb ein wirklich wichtiges Ziel der konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen. Viele Ausbildungsabbrüche wären vermeidbar, wenn es gelänge, Probleme zwischen den Auszubildenden und den Trägern der praktischen Ausbildung auszuräumen. Dieses Ziel soll nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgt werden. Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir haben dabei bewusst ein vereinfachtes Verfahren und eine bürokratiearme Umsetzung vorgesehen. Zur neuen Ombudsstelle: Nur ganz kurz: Das Wort „Ombud" kommt aus dem Nordischen und bedeutet so viel wie Auftrag oder Vollmacht. Es ist ja ganz interessant zu wissen, woher der Ausdruck „Ombud" kommt. Das als kleiner Fortbildungsteil der Rede. Erstens. Die neue Ombudsstelle wird bei der Pflegeausbildungsfonds Niedersachsen GmbH angesiedelt. Dadurch können die entstehenden Kosten aus der Verwaltungskostenpauschale finanziert werden, die im Rahmen der Umlagefinanzierung der Pflegeausbildung erhoben wird. Zweitens. Es werden so viele Ombudspersonen bestellt, dass die Ombudsverfahren zügig durchgeführt werden können. Sie sollen über eine einschlägige berufliche Vorerfahrung im Bereich der Pflegeausbildung verfügen. Drittens. Die Ombudspersonen üben ihre Tätigkeit unabhängig und ehrenamtlich aus. Sie erhalten hierfür eine Aufwandsentschädigung. Viertens. Alle Auszubildenden und alle Träger der praktischen Ausbildung können die Einleitung eines Ombudsverfahrens beantragen. Dieses Verfahren ist kostenlos und die Teilnahme natürlich freiwillig. Fünftens. Das Ombudsverfahren endet mit der Abgabe eines Vorschlags zur Beilegung der Streitigkeit durch die Ombudsperson, die das Ombudsverfahren durchgeführt hat. Mit einer unbürokratischen Errichtung, einer zeitnahen Tätigkeitsaufnahme und einem niedrigschwelligen Verfahren der Ombudsstelle ergänzen wir einen weiteren Baustein zur Fachkräftesicherung in der Pflege in Niedersachsen. Vielen Dank. Glück auf! Vielen Dank, Herr Minister Dr. Philippi. -

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Birgit Butter CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung disziplinarrechtlicher und beamtenrechtlicher Vorschriften

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wir sprechen heute über einen Gesetzentwurf, der in der politischen Kommunikation der Landesregierung als Modernisierung verkauft wird, tatsächlich aber eines tut: Er stellt unsere Beamtinnen und Beamten pauschal unter Generalverdacht. Und das, meine Damen und Herren, ist eine Ungebührlichkeit! Innenministerin Behrens möchte ermöglichen, dass Behörden künftig eigenständig, ohne vorherige gerichtliche Prüfung, Beamte aus dem Dienst entfernen dürfen - ohne Verwaltungsgericht, ohne neutrale Instanz, ohne rechtsstaatliches Gleichgewicht. Was heißt das? Das heißt, eine Behördenleitung könnte künftig per Verwaltungsakt entscheiden, ob jemand seinen Beamtenstatus, seine berufliche Existenz, seine Versorgung, seine Pensionsansprüche verliert. Wer aber so tief in die Grundrechte eingreift, darf nicht gleichzeitig die neutrale Kontrolle abschaffen. Vertrauen in den Staat entsteht nicht, indem man seine Diener diskreditiert. Schauen wir uns die Realität an, meine Damen und Herren. Der Niedersächsische Beamtenbund und Tarifunion (NBB) sagt ganz klar: Dieses Gesetz stellt die Integrität der Beamtenschaft infrage. Wissen Sie, wie viele Fälle schwerwiegender verfassungsfeindlicher Verfehlungen wir in Niedersachsen laut NBB in zehn Jahren hatten? 15. In Worten: fünfzehn. Das entspricht 0,01 % der Beamtinnen und Beamten. Und ja, ganz klar: Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst nichts verloren. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Aber aus 0,01 % eine angebliche Systemkrise zu konstruieren, das dient nicht der Sicherheit, das dient der Stimmungsmache. Welches Bild vom öffentlichen Dienst wollen Sie hier eigentlich zeichnen? Eines, in dem jeder Beamte potenziell verdächtig ist? Eines, in dem kritische Stimmen mundtot gemacht werden könnten? Das ist kein modernes Disziplinarrecht! Meine Damen und Herren, die geplante Neuregelung ist nicht schneller, sie ist nur riskanter. Die Landesregierung argumentiert, die Verfahren vor Verwaltungsgerichten seien zu lang. Das stimmt, sie sind lang. Aber sie sind lang, weil sie gründlich sind, weil sie rechtssicher sind, weil sie Menschen, die ein Berufsleben lang unserem Staat dienen, nicht ohne rechtsstaatliches Verfahren verurteilen. Selbst Gewerkschaften, die bekanntlich der Landesregierung gewiss nicht fernstehen, warnen hinter den Kulissen eindringlich. Ein internes Papier von ver.di sagt klar: In Baden-Württemberg die Ministerin hat es eben als positives Beispiel angesprochen, dort gibt es diese Regel nämlich schon ist keine spürbare Verfahrensbeschleunigung eingetreten. Viele Disziplinarbehörden sind personell und fachlich nicht in der Lage, solche massiven Entscheidungen richterlich sauber abzuwägen. Und, meine Damen und Herren, es besteht die Gefahr, dass unbequeme oder kritische Beamte unter Druck gesetzt werden können. Das ist doch der Kern des Problems: Der Staat darf niemals Richter und Partei zugleich sein. Rechtsstaat heißt: Erst prüfen, dann strafen - nicht umgekehrt. Der Entwurf der Ministerin dreht das Prinzip um. Bislang gilt: Das Gericht entscheidet, dann erfolgt die Entfernung aus dem Dienst. Künftig soll gelten: Der Dienstherr entscheidet, der Beamte muss anschließend klagen - mit eigenem Geld, auf eigenes Risiko, während er seinen Status bereits verloren hat. So behandelt man keine Menschen, die diesem Land dienen. Man behandelt sie fair, man schützt sie vor Willkür, man schützt sie vor vorschnellen Vorverurteilungen, man schützt sie durch ein unabhängiges Gericht und nicht durch die „Laune" oder den politischen Druck in einer Behörde. Meine Damen und Herren, wir sprechen über ein Gesetz, das eigentlich für Extremfälle gedacht ist, im Alltag aber gefährlich wird, und damit sprechen wir über die zweite große Sorge: Dieses Gesetz würde nicht bei Reichsbürgern oder Extremisten angewendet werden - dafür braucht es nämlich keine neuen Regelungen, dafür reichen die bestehenden Befugnisse vollkommen aus. Es würde im Alltag angewendet werden, bei Konflikten zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern, bei Fehlverhalten, das kein Extremismus ist, bei Beamten, die unbequem sind, die sich wehren, die Missstände melden. Wenn künftig schon bei leichten Verstößen Geldbußen ohne klare Kriterien, ohne neutrale Kontrolle verhängt werden können, dann öffnet das Tür und Tor für Ungerechtigkeiten. Das, meine Damen und Herren, ist ein Eingriff in das Rechtsstaatsprinzip. Artikel 19 Abs. 4 GG garantiert nicht nur einen formalen Rechtsweg. Die Rechtsprechung verlangt auch eine effektive, umfassende gerichtliche Prüfung. Ein Gesetz, das diese gerichtliche Kontrolle faktisch abschafft, ist in den Augen der CDU-Fraktion verfassungsrechtlich hoch problematisch. Meine Damen und Herren, wir müssen die Probleme lösen und dürfen nicht die Beamten schwächen. Was wäre denn die richtige Lösung? Die Lösung wäre, die Verantwortung nicht in die Behörden zu verlagern, sondern die Verwaltungsgerichte so auszustatten, dass sie ihre Arbeit schneller erledigen können - mehr Personal, bessere Abläufe, Digitalisierung. Aber was macht die Landesregierung? Sie greift die Beamten an, statt die Gerichte zu stärken. Das ist politisch bequem und rechtsstaatlich verdammt gefährlich. Unser öffentlicher Dienst verdient Respekt, kein Misstrauenssignal. Denn Beamtinnen und Beamten in diesem Land halten unseren Staat am Laufen. Sie sorgen für Sicherheit, Bildung, Recht, Infrastruktur, soziale Stabilität. Sie sind diejenigen, die den Staat repräsentieren, die das Gesicht des Staates für den Bürger sind. Denn der erste Berührungspunkt eines Bürgers mit dem Staat im Rathaus, im Kreishaus, auf der Straße sind zumeist die Beamtinnen und Beamten. Ihr Verhalten, ihre Freundlichkeit, ihre Integrität prägen das Bild des Bürgers von unserem Staat vom ersten Moment an. Und wie dankt ihnen das die Landesregierung? Sie legt ein Gesetz vor, das ihre Integrität infrage stellt, ein Gesetz, das ihnen die Beweislast aufbürdet, ein Gesetz, das ihnen weniger Rechtsstaat als jedem x-beliebigen Verkehrssünder zugesteht. Das ist weder modern noch gerecht oder rechtsstaatlich, und das ist vor allem eines nicht: respektvoll. Wir als CDU stehen ganz klar gegen Extremisten im Staatsdienst, ganz klar für schnelle und effektive Verfahren, ganz klar aber auch für Rechtssicherheit, Fairness und die Würde derer, die diesem Land dienen. Meine Damen und Herren, ganz klar: Wir brauchen kein Misstrauensgesetz gegenüber unseren Beamten. Wir brauchen ein starkes, faires, rechtsstaatliches Disziplinarrecht. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Butter. - Die nächste Wortmeldung:

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Jan-Philipp Beck SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2025 (Nachtragshaushaltsgesetz 2025) und der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung

bitteschön! Sie haben das Wort. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gleich verabschieden wir den Nachtragshaushalt 2025. Mit Bezug auf die Vorreden will ich klarstellen, dass damit eine ganz klare Botschaft verbunden ist, die ich in den Vorreden leider vermisst habe: Wir investieren schnell und zielgerichtet in die Zukunft, in eine starke Wirtschaft, in unsere Kommunen, in eine intakte Infrastruktur und einen effizienten Klimaschutz. Das ist genau das richtige Zeichen zur richtigen Zeit. Deshalb werden wir als SPD-Fraktion dem Nachtragshaushalt auch sehr gerne zustimmen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Herr Beck, bevor Sie weitermachen: Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage. Ich habe ja gerade erst angefangen, Frau Präsidentin. Ich würde gerne erst einmal fortfahren. Okay. Wir bringen Rekordinvestitionen auf den Weg. Vor diesem Hintergrund habe ich auch wenig Verständnis für die Kritik der CDU, denn bei der Lage, in der sich unser Land wirtschaftlich befindet, ist doch klar, was jetzt zu tun ist. Wir müssen die Dinge schnell auf den Weg bringen, um gute und sichere Arbeitsplätze zu sichern das haben wir heute Morgen in Aktuellen Stunden beraten und unsere Wirtschaft zu stärken. Das duldet eben keinen Aufschub. Dieser Nachtragshaushalt ist ein ganz wichtiger Beitrag dazu. Wir investieren in die Zukunft - jetzt und entschlossen. Und das ist auch gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen. Natürlich nutzen wir mit dem Nachtragshaushalt auch die neuen Schuldenregeln des Bundes - Herr Thümler, da haben Sie vollkommen recht. Sie verschaffen uns neue Spielräume. Diese nutzen wir - aber nicht, um konsumtive Ausgaben in die Höhe zu treiben, sondern, um Investitionen zu tätigen, die unserem Land langfristig und nachhaltig helfen und es voranbringen. Das ist in der derzeitigen Lage auch genau das Richtige. Zusammen mit dem Haushalt 2026 investieren wir so viel wie nie zuvor. Das ist ein starkes Zeichen. Ein ganz herzlicher Dank geht an die Landesregierung für diesen klaren und zukunftsorientierten Kurs, liebe Kolleginnen und Kollegen. So ermöglichen uns die neuen Regeln, Investitionen in unseren Kommunen zu unterstützen. Hier ist der Handlungsbedarf ja auch völlig unstrittig. Jetzt können wir die konkrete Hilfe endlich auf den Weg bringen. Das ist ein ganz zentraler Bestandteil unseres Nachtragshaushaltes. 400 Millionen Euro können dieses Jahr an die Kommunen weitergegeben werden, werden in den Kommunen also kassenwirksam. Weitere Mittel werden im Haushalt 2026 folgen. Der Großteil, Herr Lilienthal, geht in pauschalierter Form an die Kommunen. So viel zum Thema Struktur! Wir beraten ja heute auch noch das Kommunalfördergesetz. Das ist wichtig, um schnell und unkompliziert zu helfen, und auch eine gute Grundlage für eine schnelle Umsetzung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Kommunalinvestitionsprogramm stärkt unsere Kommunen ganz konkret und nachhaltig. Wir halten es auch für richtig, hier einen ganz konkreten Schwerpunkt zu setzen. Das wird unseren Kommunen spürbar helfen. Leider steht im krassen Gegensatz dazu der Änderungsantrag der AfD. Dieser sieht vor, das Geld den Kommunen nicht schnell weiterzureichen, sondern es zu streichen. Bei dem riesigen Investitionsstau, den wir vor Ort haben, wäre das ein ganz fatales Signal. Das können wir nicht wollen. Deshalb werden wir den Antrag auch ablehnen. Unsere Kommunen brauchen das Geld für die Investitionen in Schulen, in Krankenhäuser, in Infrastruktur dringend. Deshalb ist eine schnelle Weiterreichung erforderlich. Unsere Kommunen brauchen das Geld jetzt und nicht irgendwann, liebe Kolleginnen und Kollegen. Auch die weiteren Änderungsanträge der AfD werden wir ablehnen. Sie greifen zu kurz, sind nicht stimmig und gehen in die falsche Richtung. Ich will noch einmal auf die Investitionen zu sprechen kommen, die der Nachtrag vorsieht - sie sind ja ganz konkret aufgelistet. Das sind Investitionen in ÖPNV, in unsere Häfen, in unsere Wohnungsgesellschaft, die ganz konkret vor Ort ihre Wirkung entfalten werden. Das sind wichtige Impulse, um den Wohn- und Wirtschaftsstandort Niedersachsen zu stärken und in ihn zu investieren, um Arbeitsplätze zu sichern. Und das muss doch letztlich unser aller Ziel sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Mit dem Nachtrag erhöht sich die Investitionsquote des Haushaltes auf 9,5 %. Das finde ich eine schon beachtliche Zahl. Der Nachtragshaushalt ist aber nicht isoliert zu betrachten, sondern auch im Zusammenhang mit dem Haushalt 2026. Da bleibt die Investitionsquote mit 8,9 % hoch - und das ohne die Bundesmittel, die noch eingerechnet werden müssen. Insgesamt investieren wir mit dem Haushalt 2026 14,5 Milliarden Euro in unser Land. Das zeigt: Diese Landesregierung handelt entschlossen. Das wird uns voranbringen und unser Land moderner und zukunftsfähiger machen. Das ist genau der richtige Weg zur richtigen Zeit, liebe Kolleginnen und Kollegen. Politisch sind die Weichen aus unserer Sicht also absolut richtig gestellt. Jetzt kommt es natürlich auf die Umsetzung an. Ich will klar die Erwartungshaltung zum Ausdruck bringen, dass bei allen Stellen, die damit betraut sind, auch schnell und effektiv gehandelt wird. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten völlig zu Recht nicht nur Ankündigungen, sondern Ergebnisse. Eine erfolgreiche Umsetzung hilft nicht nur unserer Wirtschaft und unseren Kommunen, sondern stärkt vor allen Dingen auch das Vertrauen in die Demokratie, weil der Staat Handlungsfähigkeit beweist. Und das ist unser Ziel und unser Anspruch auch mit diesem Nachtragshaushalt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Zusammengefasst: Der Nachtrag ist eine gute Grundlage, um in herausfordernden Zeiten Zukunft zu gestalten. Ganz konkrete und greifbare Projekte werden auf den Weg gebracht. Es ist zugleich ein verantwortungsvoller und entschlossener Weg mit Augenmaß. Ich bin mir sicher: Das zusätzliche Haushaltsvolumen von 1,16 Milliarden Euro wird seine Wirkung entfalten. Das Land wird zukunftsorientiert aufgestellt. Ich danke für die sehr konstruktiven Beratungen und der Landesregierung für den guten und verlässlichen Plan, der vorgelegt worden ist. Wir stimmen gerne zu. Niedersachsen kann Zukunft! Herzlichen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen.

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Miriam Staudte

Vogelgrippe: Großställe in der Krise - Prävention und Resilienz verbessern

Erkenntnissen befassen. Ich möchte noch einmal deutlich machen: In der Vergangenheit ging es immer um Effizienz. Ich treffe oft Tierhalter, auch Geflügelhalter, die sagen: Ich habe einen Stall und überlege gerade, noch einen zweiten daneben zu setzen, das würde nicht doppelt so viel Arbeit machen und wäre für mich eine Perspektive. Ich glaube aber, dass diese Entwicklung in der Vergangenheit, diese Konzentration in einigen Gebieten bzw. die sehr großen Ställe, zu einer Erhöhung des Risikos, was Geflügelgrippe angeht, geführt haben. Effizienz ist sehr häufig das Gegenteil von Resilienz. Man kann zwar kostengünstiger Tiere halten, wenn man viele Ställe nebeneinander hat, aber damit ist man nicht resilienter, also nicht krisensicherer. Deswegen müssen wir uns auch mit der Frage der Größe von Ställen auseinandersetzen. Mir ist der Austausch mit der Wissenschaft wichtig. Ich habe die Expertinnen und Experten des Friedrich-Loeffler-Instituts, der TiHo und auch jemanden aus dem Ausland eingeladen, um mit ihnen zu erörtern, was eigentlich geeignete Maßnahmen sind. Interessanterweise fiel das Wort „Stallpflicht" in anderthalb Stunden überhaupt nicht. Ich habe nachgefragt: Das spielt in dieser wissenschaftlichen Debatte keine Rolle. Es ging zum Beispiel das finde ich sehr interessant um Folgendes: Das FLI hat im Auftrag der Tierseuchenkasse eine Studie durchgeführt unter dem Motto „Der eine hat es, der andere nicht". Ich würde sehr empfehlen, dass Sie sich diese im Agrarausschuss einmal vorstellen lassen. Man kann daraus Rückschlüsse ziehen. Auch in den Regionen mit intensiver Haltung betrifft es manche Betriebe und andere nicht. Faktoren wie der vermehrte Einsatz von Fremdarbeitskräften erhöhen zum Beispiel das Risko. Darauf muss man doch eine Antwort finden. Ich finde es auch richtig, dass innerhalb der Tierseuchenkasse diskutiert wird, ob die Beiträge nicht stärker gestaffelt werden müssten - entweder nach Region oder zum Beispiel nach Betroffenheit. Denn in dieser Studie kam auch heraus, dass einige Betriebe mehrfach betroffen sind. Da muss man sich doch fragen, wie das sein kann bei 2 200 Geflügelhaltungen in der Region. Warum sind manche mehrfach betroffen? Liegt es am Standort, an der Nähe zu irgendeiner Quelle, oder hat es mit der Biosicherheit zu tun? Ich glaube, eine Konsequenz könnte sein, dass man dann hochgestuft wird - wie bei der Kfz-Versicherung für Autofahrer, wenn man einen Unfall hatte. Also: Risikozeiten, Risikogebiete - das Thema Wiederbelegung ist vorhin schon angesprochen worden. Ich würde nicht sagen, dass ich Ihnen zugestimmt habe, Herr Mohrmann, sondern Sie haben uns zugestimmt. Das mit den Wiederbelegungsverboten war ja nicht Ihr Vorschlag. Die Frage, wie wir das ausweiten können, müssen wir natürlich auch noch diskutieren, und das, glaube ich, interessiert auch Brüssel. Denn die fragen: Warum macht ihr nur so kleine Kreise um die Ausbruchsherde? Kann das nicht ausgeweitet werden? Ich glaube, das ist ein sehr wichtiger Punkt. Zwar bekommen die Betriebe, die nicht betroffen waren, aber nicht wieder aufstallen dürfen, keine Entschädigung. Aber viele von ihnen sind versichert. Die Versicherungsfrage wofür es Entschädigungen gibt und was man versichern kann ist natürlich auch ein wichtiger Punkt. Das Thema Monitoring das wird ja schon gemacht hat einen großen Raum in der Debatte mit den Expertinnen und Experten eingenommen - das Tränkwassermonitoring, aber auch ein Monitoring in den Schlachthöfen und das Falltiermonitoring. Aus einem sehr großen Stall werden jeden Tag tote Tiere herausgesammelt, das ist einfach so. Ich glaube aber, dass es unglaublich wichtig ist, die Falltiere noch frühzeitiger zu untersuchen, um nicht überrascht zu sein, wenn es dann plötzlich mehr Tiere als normalerweise sind. An dieser Stelle auch noch einmal großen Dank an die Hobbytierhaltungen! Die haben nämlich aktuell immer sofort gemeldet - auch wenn es dann oft „Fehlanzeige" war. Sie sind sehr verantwortungsvoll mit dem Thema Falltiermonitoring umgegangen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist das frühzeitige Schlachten. Die Betriebe, die gesagt haben: „Ich will mein Risiko vermindern", und frühzeitig schlachten, sodass die Gänse eben nicht das Gewicht haben, das sie vielleicht an Weihnachten gehabt hätten, tragen dieses wirtschaftliche Risiko im Moment allein, und die Tierseuchenkasse wird dadurch auch nicht belastet. Ich finde, das ist auch ein Punkt, über den man sich austauschen muss: Wie kann man da eigentlich unterstützen? Denn das kann durchaus auch eine wichtige und richtige Maßnahme sein. Sie haben die Stallluft-Filtration angesprochen. Ich finde das sehr gut. Ich bin gespannt, ob Sie in Ihrem Haushaltsänderungsantrag einen entsprechenden Passus haben. Im Moment ist es ja so, dass wir berücksichtigen müssen, dass das, was wir an Fördergeldern haben, künftig auch noch für die Schweinehaltung reichen soll. Mehr Geld ist es also nicht geworden durch das Agieren Ihres Bundesministers. Das Thema Impfung ist angesprochen worden. Das muss jetzt auch wirklich intensiv besprochen werden. Die EU hat jetzt tatsächlich unter strengen gesundheitsrechtlichen Voraussetzungen und unter umfangreichen Überwachungsmaßnahmen zugelassen, dass geimpft werden kann. Frankreich hat das ja gemacht. Dort hat man dann aber eine extra Datenbank angelegt. Das hat sehr viel Geld gekostet. Frankreich hat das für die Enten gemacht - vielleicht eher hochpreisig, vielleicht auch eher nicht exportorientiert. Denn in Fraktionen kamen dann natürlich auch gleich Restriktionen, was Importe bzw. Exporte betrifft. Das damalige BMEL hat im September 2023 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Thema Impfung ins Leben gerufen. Was jetzt noch fehlt, sind die bundesrechtlichen Grundlagen, um diese Möglichkeit, die die EU bietet, zu nutzen. Niedersachsen hat den Bund aufgefordert, noch einmal zu einer Bund-Länder-Besprechung allein zum Thema Impfung einzuladen, um den Status abzuklären. Ich möchte nicht den Eindruck erwecken, dass das Problem damit gleich gelöst ist. Nach meinem Kenntnistand gibt es für Hühner zwei Impfstoffe - der eine hält 12, der andere 17 Wochen. Eine Legehenne und Legehennen sind ja stärker betroffen als Masthühnchen wird aber 70 Wochen alt. Es ist also noch keine einfache Lösung in Sicht. Aber ich glaube, wir müssen uns mit dieser Frage beschäftigen - gerade, was Puten und Gänse betrifft, ist das ein wichtiger Ansatz. Also: Falls Sie Ihren Bundesminister treffen, erinnern Sie ihn bitte: Wir warten auf die Einladung zur Bund-Länder-Besprechung zum Thema Impfung! Ansonsten, glaube ich, müssen wir uns tatsächlich auch mit der Frage beschäftigen: Was müssen wir verbessern, um den Kontakt zwischen infizierten Tieren und Menschen zu reduzieren? Was können wir da noch machen? Wir haben ja das Katzenmonitoring auf den Weg gebracht, weil in Polen auch sehr viele Katzen infiziert waren. Katzen sind Tiere, die eine sehr große Nähe zum Menschen haben. Wenn ein Fuchs infiziert ist, stirbt er und liegt irgendwo im Graben. Aber bei einer Katze ist die Gefahr, dass sich Menschen infizieren, sehr viel größer. Ich habe schon vor zwei Jahren zur Geflügelwirtschaft gesagt: Alle, die mit Keulung und Entsorgung befasst sind, müssen gegen die humane Grippe geimpft sein. Sie müssen gesund sein dürfen also nicht selbst die Grippe haben, um zu verhindern, dass diese Viren aufeinanderstoßen und dann womöglich eine Krankheit entsteht, die von Mensch zu Mensch übertragbar ist. Auch die Frage der Verfügbarkeit von Impfstoffen gegen die Vogelgrippe für Menschen, die besonders exponiert sind, ist natürlich ein wichtiger Punkt, und auch das Monitoring, nachdem die Menschen im Einsatz waren Sind sie wirklich nicht krank geworden?, ist sehr wichtig. Ich glaube, es braucht bundesweite Konsequenzen mit Blick auf dieses Seuchengeschehen. Darüber sollten wir intensiv diskutieren, gerne auch mit der Wissenschaft und den betroffenen Regionen. Das Gespräch ist wichtig, und ich würde mir wünschen, Herr Moorkamp, dass da auch eine gewisse Offenheit von Ihrer Fraktion besteht. Denn das, was Sie hier gerade propagiert haben Wir machen weiter so wie bisher!, kann nicht die Antwort sein. Vielen Dank, Frau Ministerin. -

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Doris Schröder-Köpf SPD

Drohnen über Niedersachsen: Aufklären, Abwehren, Schützen

Es war mein letzter Satz. Die Redezeit war ja abgelaufen. Bitte sehr, Frau Sc hröder-Köpf! Herr Kollege, ich habe nur mal ganz kurz gegoogelt. Es gab allein in den letzten Tagen und zuletzt in Karlsruhe kurz vor der Landung des Bundeskanzlers Drohnenvorfälle. Führen wir eine Debatte wie beim Klimawandel, indem Sie sagen, es gibt keine Drohnenvorfälle, die gefährlich sind, oder diskutieren wir jetzt hier über die Herkunft der Drohnen? Das ist nämlich eine ganz andere Geschichte. Dazu liegen ja keine großartigen Erkenntnisse vor. Bestreiten Sie, dass es gefährliche Drohnenvorfälle gibt, ja oder nein? Bitte, Herr Bothe! Liebe Frau Schröder-Köpf, ich kann Sie beruhigen: Nein, ich bin kein Drohnenleugner!

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Grant Hendrik Tonne SPD

Niedersachsen 2030 - starker Standort, starke Wirtschaft

Grant Hendrik Tonne. Bitteschön, Herr Tonne! Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich konnte mich gerade nicht des Eindrucks erwehren, dass wir hier möglicherweise permanent den doppelten Reinhold erlebt haben, der immer dann, wenn er nicht in Verantwortung steht, darauf hinweist, dass alles sehr viel schneller gehen müsste, aber dann, wenn er selber mit seiner Partei in Verantwortung steht, auch mal sagt: Jetzt seid doch mal ruhig; das muss auch mal wirken; alles das, was wir an Maßnahmen haben, muss auch mal durchsickern. Das mag ein bisschen erklären, weswegen große Teile der Rede eben nicht mit richtig viel Substanz hinterlegt waren. Es tut mir leid; das muss man hier mal festhalten. Ich sage herzlichen Dank für den Antrag, weil in diesem Antrag sehr klar gemacht wird, dass wir für eine aktive und auch für eine aktivierende Wirtschaftspolitik nicht eine einzelne Maßnahme bewerten können. Vielmehr brauchen wir ganze Bündel an Maßnahmen, und zwar auf allen politischen Ebenen. Ich glaube übrigens, dass wir uns in dieser Einschätzung auch sehr weitgehend einig sind. Nur: Daraus können wir dann auch ableiten, dass es doch ein gemeinsamer Auftrag ist, den Weg aus einer wirtschaftlichen Krise heraus zu finden. Das heißt, dass Unternehmen, Politik, Verwaltung, Gesellschaft, also alle, mithelfen, dass der Pfeil wieder in die richtige Richtung zeigt, so wie wir uns das vorstellen. Ich möchte sehr eindringlich dafür werben. Wir wollen auf der einen Seite eine Lage, die angespannt ist, nicht schönreden. Das will doch keiner machen. Auf der anderen Seite sollte man sich aber, wenn wir gemeinsam darum ringen, wie wir Rahmenbedingungen verbessern und Impulse setzen können, nicht hier hinstellen und genau diese Impulse, die doch da sind, diese Veränderung, die wir sehen, und auch die Lichtblicke, die da kommen, dann wiederum in Bausch und Bogen zerreden. Das ist wirklich kontraproduktiv, wenn wir solche Debatten miteinander führen. Es ist eine gemeinsame Anstrengung, dass wir unsere Wirtschaft hier in Niedersachsen stark aufstellen. Das dient allen. Es dient den Arbeitsplätzen. Es dient den Unternehmen. Es dient der gesamten Gesellschaft. Dafür, hierfür mit Nachdruck zu ringen, plädiere ich ganz ausdrücklich. Ja, wir müssen dazu auch als Staat investieren: in Infrastruktur, in Zukunftstechnologien, in Energiesicherheit und auch in die Transformation unserer Schlüsselindustrien. Genau das wird gerade mit großer Anstrengung auf allen politischen Ebenen gemacht. Es wird so viel Geld wie noch nie in die Hand genommen, um investive Maßnahmen zu befördern. Ich bin dem Kollegen Christoph Bratmann dankbar, dass er noch mal auf die Charta für Infrastruktur hingewiesen hat. Wir haben dort etwas gemacht, zu dem alle Beteiligten gesagt haben: Das ist die richtige Form von Schulterschluss, sich gemeinsam von Anfang an hinzusetzen und zu schauen, wie wir es hinkriegen, dieses Mehr an Geld auch möglichst schnell sichtbar zu machen, es gut umzusetzen und es auch gut einzusetzen. Und wenn wir es da hinkriegen, dann kriegen wir es auch an vielen anderen Stellen hin. Auch das dient dazu. Diese Gelder sind kein Selbstzweck. Sie dienen dem Fitmachen unserer Infrastruktur: Straßen, Brücken, ÖPNV, die Hafeninfrastruktur und auch das Bauen. Damit können wir wirksame Impulse setzen. Machen wir es doch, meine Damen und Herren! Wenn wir es hinkriegen, diese stabilen und verlässlichen Rahmenbedingungen anzubieten, dann ist auch die Privatwirtschaft im hohen Maße bereit, hier zu investieren: in gute Arbeitsplätze, in innovative Produkte und auch in klimaneutrale Produktionsverfahren. Dafür erwartet sie von uns natürlich auch verlässliche Rahmenbedingungen, die wir zu bieten haben. Beim Thema Wasserstoff auch das hatten wir schon erleben wir das gerade. Wenn die Bundesebene sich jetzt sehr klar dazu committet und sagt: „Wir setzen darauf; Wasserstoff ist eine Zukunftstechnologie; wir wollen sie haben", dann ist das von Vorteil für Niedersachsen. In Niedersachsen können wir entlang der gesamten Kette von Wasserstoff richtig gute Angebote machen. Lassen Sie uns gegenüber dem Bund immer wieder einfordern: „Sorgt für diese Klarheit!"; denn das sorgt für entsprechende Vorteile hier bei uns im Land. Drittens will ich den Hinweis geben: Ja, Behörden müssen natürlich auch wieder lernen, zu vertrauen, loszulassen und weniger auf Kontrolle, Bürokratie und Dokumentation zu setzen. Auch hier sind wir auf dem richtigen Weg. Denn wir schauen seit langer Zeit gemeinsam die Landesregierung, die Fraktionen, der Landtag: Wo können wir eigentlich diesen Weg „einfacher, schneller, günstiger" umsetzen? Ich sage es auch hier noch mal in aller Deutlichkeit: Wir müssen wegkommen von der Leichtigkeit in der Überschrift, in der gesagt wird: Das muss endlich mal passieren. Wir sehen, wie schwer es ist, die konkreten Maßnahmen der Erleichterung zu finden und umzusetzen. In Niedersachsen wird es gemacht - durch das Dokumentationsmoratorium, durch die Niedersächsische Bauordnung. Da haben wir unter Beweis gestellt, dass wir das machen. Damit sind wir Vorreiter. Das lasse ich mir doch hier nicht kleinreden, indem gesagt wird, hier würde nichts passieren. In diesem Bundesland sind wir Vorreiter bei der Frage, wie es einfacher und schneller und günstiger gehen kann. Damit hören wir aber nicht auf, sondern es muss weitergehen, meine Damen und Herren. Deswegen: Es gibt neben all dem, was schwierig ist, wirklich auch Lichtblicke, weil sich durch die ganzen Maßnahmen, die jetzt angeschoben werden, etwas bewegt, was wir auch sehen können. Das Thema Industriestrompreis ist doch nur das jüngste Beispiel. Übrigens habe ich noch eine CDU in Erinnerung, die das in ihren Oppositionszeiten im Bund verhindert hat. Das hätten wir auch schneller haben können. Es wurde aber von Ihnen verhindert, meine Damen und Herren. Jetzt haben wir die Möglichkeit, es umzusetzen. Deswegen werbe ich dafür, mit einem realistischen Blick auf die Lage zu gucken, aber dann mit Optimismus in die Umsetzung zu gehen. Damit wäre uns allen am meisten gedient. Vielen Dank.

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Dr. Andreas Philippi

Wie wirkt sich der neue Hebammenhilfevertrag auf die geburtshilfliche Versorgung in Niedersachsen aus?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag in unserem Gesundheitssystem. Sie spielen eine wesentliche Rolle bei der Betreuung von Frauen während der Schwangerschaft, der Geburt und natürlich der Zeit danach. Sie begleiten Frauen eigenverantwortlich in diesen herausfordernden Situationen. Es ist mir deshalb sehr wichtig, dass sich Frauen darauf verlassen können, überall in Niedersachsen Zugang zur Hebammenversorgung und zur Geburtshilfe zu haben. Die Landesregierung hält deswegen entschlossen daran fest, die bestehende gute bis sehr gute Versorgungsstruktur aufrechtzuerhalten. „Gut bis sehr gut" bedeutet dabei, dass nahezu 100 % aller Einwohnerinnen und Einwohner Niedersachsens einen Kreißsaal in unter 40 Minuten Fahrtzeit erreichen können. In der jüngsten Vergangenheit ist im Zusammenhang mit diesem Thema Sie haben das eben sehr schön ausgeführt der neue Hebammenhilfevertrag in den Fokus der medialen Aufmerksamkeit gerückt. Lassen Sie mich dazu ein paar Worte verlieren. Wie in fast allen Bereichen des Gesundheitswesens gilt auch für Hebammen das Prinzip der Selbstverwaltung. Die Hebammenverbände drei an der Zahl schließen mit den Krankenkassen Verträge, in denen die Leistungserbringung geregelt wird. Im Falle des Hebammenhilfevertrages wurde nach langen Verhandlungen schließlich eine Entscheidung durch die Schiedsstelle herbeigeführt, die wiederum mit Vertreterinnen der Hebammen und der Krankenkassen paritätisch besetzt war. Die Landesregierung hat beim Hebammenhilfevertrag also eigentlich gar keine oder allenfalls geringe Möglichkeiten der Einflussnahme. Aber selbstverständlich beobachte ich sehr genau die Entwicklungen, die der Vertrag mit sich bringt, der seit Monaten Aufmerksamkeit erregt; denn ich muss als Minister die Entwicklungen in der Hebammenhilfe und geburtshilflichen Versorgung beobachten und auch bewerten. Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Wie Sie richtig bemerkt haben, haben wir zwölf Einrichtungen, die ausschließlich oder überwiegend im Belegsystem arbeiten, gefragt, ob Kündigungen von Hebammen eingetroffen sind. Sechs dieser Einrichtungen, also 50 %, haben sich bei uns zurückgemeldet, dass sie Kündigungen von Dienst- und Beleghebammen zu verzeichnen haben. Betroffen ist zunächst das St. Marienhospital Vechta. Dort gibt es 14 Beleghebammen, davon haben 4 gekündigt. Beim Agaplesion Krankenhaus Neu Bethlehem, Göttingen, gab es 6 Kündigungen von über 20 Beleghebammen. Die Helios Albert-Schweitzer-Klinik Northeim hat bei 11 Beleghebammen eine Kündigung, das Krankenhaus Marienstift, Braunschweig, mit 12 Beleghebammen 3 Kündigungen und die Elbe-Jeetzel Klinik Dannenberg eine Kündigung erhalten, laut Klinik aber nicht wegen des besagten Vertrages. Die 21 Beleghebammen der Krankenhäuser Buchholz und Winsen haben ins Angestelltenverhältnis gewechselt und sind den Einrichtungen auf diesem Wege mit einer Ausnahme aus Winsen erhalten geblieben. Eine Kündigung steht also in Relation zu 10 Hebammen. Keine Frage an dieser Stelle: Auch die Landesregierung betrachtet die genannten Kündigungen der Beleghebammen mit Sorge. Natürlich würden wir es uns anders wünschen - für die schwangeren Frauen und auch für die Hebammen selbst. Wie in den Antworten auf die folgenden beiden Fragen näher ausgeführt wird, ist jedoch in Niedersachsen die flächendeckende geburtshilfliche Versorgung damit nicht gefährdet. Das liegt unter anderem auch daran, dass letztlich nur 10 % bis 15 % der Hebammen Sie haben eben in Ihrer Frage von 12% gesprochen in Niedersachsen als Beleghebammen arbeiten. Zu 2: Zum jetzigen Zeitpunkt ist in den betroffenen Regionen keine Unterversorgung in der Geburtshilfe zu erwarten, da in gut erreichbarer, teilweise auch in unmittelbarer Nähe weitere Versorger für die Schwangeren und Gebärenden zur Verfügung stehen und die Versorgung und Behandlung der Mütter und ihrer Neugeborenen übernehmen und problemlos abdecken können. Bis auf das Krankenhaus Agaplesion Neu Bethlehem hat keine der betroffenen Kliniken mitgeteilt, dass der Betrieb der Kreißsäle gefährdet sei. Zu 3: Damit die flächendeckende geburtshilfliche Versorgung in Niedersachsen auch weiterhin gewährleistet bleibt, werde ich die Situation aufmerksam weiterbeobachten und alle der Landesregierung zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergreifen. Denn auch wenn die Einstellung und Vorhaltung von Personal den Trägern der Krankenhäuser selbst obliegt, ist es für die Landesregierung von zentraler Bedeutung, diese flächendeckende Versorgung mit Geburtshilfestationen und Hebammen für die Schwangeren und ihre Familien sicherzustellen. Obwohl die Regelungskompetenz beim GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Hebammenverbänden auf der Bundesebene liegt, habe ich mich gemeinsam mit den Gesundheitsministerinnen und ‑ministern anderer Bundesländer frühzeitig Anfang Juli dieses Jahres bereits an Bundesministerin Warken gewandt. Wir haben sie gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Schiedsstellenentscheidung den Vertragspartnern zeitnah zugeleitet wird, damit diese ihre daraus folgenden Rechte umfänglich im Sinne einer Nachverhandlung oder einer Überprüfung der ausgehandelten Kompromisse wahrnehmen können. Darüber hinaus haben wir die Bundesministerin gebeten, die möglichen Auswirkungen der neuen Vergütungsregelungen aus dem Hebammenhilfevertrag eng zu beobachten. Die Zahl der Hebammen in Niedersachsen ist in den letzten Jahren konstant angestiegen. Durch den gleichzeitigen Anstieg von Teilzeitbeschäftigungen sind die besetzten Vollzeitäquivalente jedoch leider etwas zurückgegangen. Um dem entgegenzuwirken, wurde der Studiengang Hebammenwissenschaft an vier niedersächsischen Hochschulstandorten wirklich erfolgreich etabliert. Ich wünschte mir, wir hätten überall so viele Auszubildende wie bei den Hebammen. Da sind wir wirklich auch für die nächsten Jahre gut aufgestellt. 2024 wurde zudem die Hebammenschule am Diakonissen-Mutterhaus in Rotenburg (Wümme) als gleichwertige Einrichtung zur Durchführung von Anerkennungslehrgängen und Vorbereitungskursen zur Kenntnisprüfung für Hebammen mit ausländischer Berufsqualifikation anerkannt. Dadurch können in Niedersachsen Hebammen mit einer ausländischen Berufsqualifikation qualifiziert und effizient auf die deutschen Standards der Hebammenwissenschaft gebracht und anschließend in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Von der Hebammenschule in Rotenburg (Wümme) profitiert das Land insoweit besonders, weil sich viele Absolventinnen für eine anschließende Tätigkeit hier in Niedersachsen entscheiden. Ich bin also zuversichtlich, dass uns der Großteil der niedersächsischen Hebammen in den kommenden Jahren erhalten bleiben wird und wir neue Hebammen für diese wertvolle Tätigkeit gewinnen können. Ich werde weiterhin alles daransetzen, die hochwertige und qualitativ sehr gute Versorgung in der Geburtshilfe aufrechtzuerhalten. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Herr Minister. - Für die erste Zusatzfrage

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Karola Margraf SPD

Ergebnis IQB-Bildungstrend 2024 für Niedersachsen: Platz 13 vor NRW, Hessen und Bremen

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! 37 % der niedersächsischen Neuntklässlerinnen und Neuntklässler erreichen im Fach Mathematik und in den Naturwissenschaften nicht die für einen mittleren Schulabschluss notwendigen Standards. 165 000 Stellen im MINT-Bereich sind unbesetzt. Das Interesse junger Menschen an solchen Berufen sinkt. Das kann niemanden zufriedenstellen. Aber die Herausforderung existiert, und wir gehen sie an. Die Lösung liegt nicht in düsteren Prophezeiungen und Angstmacherei, sondern in zielgerichteter, verantwortungsvoller Arbeit in Kitas, Schulen und außerschulischen Lernorten, die von der Politik die richtigen Rahmenbedingungen gesetzt bekommen müssen. Wie die Studie ebenfalls feststellt, ist das geistige Gesundheitsniveau von Jugendlichen in den letzten Jahren erheblich gesunken. Jeder fünfte Jugendliche gibt ein geringes psychisches Wohlbefinden an. Das ist leider kein deutsches Phänomen, sondern eines, das alle OECD-Länder gleichermaßen betrifft. Es muss unsere oberste Aufgabe sein, dass Kinder und Jugendliche an Leib und Seele sicher aufwachsen können. Die Onlineplattform „Jugendliche stärken", die dieses Jahr vom Niedersächsischen Kultusministerium veröffentlicht wurde, bietet Schülerinnen und Schülern Rat und Aufklärung zum Kontext psychische Gesundheit. Zudem haben sich bereits 1 800 Beschäftigte an Schulen mit dem Programm „Mentale Ersthilfe" weiterbilden lassen. Dadurch können sie leichter Anzeichen psychischer Erkrankungen in der Schule erkennen und entsprechend handeln. Unsere Kinder und Jugendlichen sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Gesundheit ist die Basis für Spaß am Lernen in den MINT-Fächern, aber auch in allen anderen. „Ein Kind, das durch selbstständige Experimente etwas erreicht, erwirbt ein ganz andersartiges Wissen als eines, dem die Lösung fertig geboten wird." Dieses Zitat stammt von Emmi Pikler, einer ungarischen Kinderärztin aus dem vergangenen Jahrhundert. Es ist dem Leitbild der Sartorius-Kita „Kleine Forscherinnen und Forscher" in Göttingen entnommen. Diese Kita ist kein Einzelfall: Im ganzen Land gibt es Kindertagesstätten mit MINT-Schwerpunkt. Die Kinder lernen dort spielerisch, die Welt um sich herum zu erforschen. Sie beginnen bereits in jungen Jahren ein lebenslanges positives Lernen mit Naturwissenschaften. Die Landesregierung und die vielen Kindertagesstätten haben hier bereits einen wichtigen Baustein zur langfristigen Trendumkehr gelegt. Schülerinnen und Schüler sammeln landauf, landab praktische Erfahrungen in Schullaboren. An der Universität Göttingen zum Beispiel steht mit dem XLAB eines der größten Deutschlands. Seit dem Jahr 2000 wurden dort über 200 000 Schülerinnen und Schüler praktisch an die Naturwissenschaften herangeführt. Die IdeenExpo, die alle zwei Jahre in Hannover stattfindet und vom Land mitfinanziert wird, bietet Jugendlichen in ganz Niedersachsen zudem einen breiten Einblick in mögliche Berufsfelder. Die schulische Bildung wird hier um außerschulische Angebote ergänzt, und durch einen Schnupperkurs an der Uni wird die Hürde für naturwissenschaftliche Studiengänge abgesenkt. Ein enormes Potenzial liegt bei Mädchen und jungen Frauen. Nur 16,4 % der MINT-Beschäftigten sind Frauen. Aber die IQB-Studie zeigt, dass Mädchen in den Schulkompetenzen stärker sind. Mit dem Girls' Day und der Initiative „Technikum" unterstützen wir junge Frauen, diese Berufe für sich zu entdecken. Die Zukunft der MINT-Kompetenzen hat höchste Priorität für die SPD und die Landesregierung. Mit diesen Maßnahmen sorgen wir für nachhaltige Besserung. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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Jonas Pohlmann CDU

Klimaziele, erneuerbare Energien und fossile Abhängigkeiten - welchen Beitrag leistet Niedersachsen zum ambitionierten Klimaschutz?

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Keine Sorge, ich werde die Redezeit nicht ausreizen. Ich möchte mich aber zunächst einmal bei Herrn Meyer für das Lob an die CDU-geführten Landkreise für ihren Beitrag zur erneuerbaren Energieversorgung bedanken. Ich übersetze das mal: Ohne CDU-Macher vor Ort läuft nichts! Aber Sie wissen: Christdemokraten sind da, um Zuversicht zu verbreiten. Ich saß vor zwei Wochen in einer Podiumsdiskussion des Bistums Hildesheim und der evangelischen Kirchen, in der es um die Klimakonferenz ging. Da saßen nicht gerade 50 CDU-Ultras im Publikum. Aber es tut ja immer gut, einmal aus der eigenen Blase herauszukommen. Es gab eine gemeinsame Überschrift der Veranstaltung: Was macht uns mit Blick auf die Weltklimakonferenz eigentlich Hoffnung? Für uns als zuversichtliche Christdemokraten gibt es darauf eine Antwort: Niedersachsen macht Hoffnung, weil wir ein tolles Land sind, das gerade bei den erneuerbaren Energien unserem wichtigsten Hebel für Klimaschutz große Chancen hat: die Fläche und das Meer, die Häfen und die Salzkavernen, die Netze und die Biogasanlagen. Vor allem haben wir aber vor Ort in den Kommunen eine ganze Menge schlaue Akteure - schlaue Leute mit sehr guten Ideen, wie wir diese Potenziale nutzen können. Wenn Sie vor Ort mit Ihren Mittelständlern sprechen das machen hoffentlich wir alle regelmäßig, dann sagt keiner: „Ich will Raubbau an der Natur betreiben", sondern: „Ich möchte Verantwortung übernehmen, wenn ich realistische Klimaziele, wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen, marktwirtschaftliche Anreize habe! Das ist das, was wir brauchen!" Jetzt hat Politik die Aufgabe, diesen Akteuren den Rücken zu stärken und vor allem Freiräume zu schaffen, wenn sie etwas unternehmen und sich gleichzeitig für den Klimaschutz engagieren möchten. Dafür brauchen sie Zuversicht. Das heißt, Sie brauchen Christdemokraten. Sie werden aber nur Zuversicht verbreiten, wenn Sie auch Akzeptanz für den Klimaschutz und einen gewissen gesellschaftlichen Frieden haben. Den haben Sie immer dann, wenn es der Wirtschaft gut geht. Der Kollege Hilbers hat es gestern gesagt: Die Wirtschaft dient den Menschen, nicht andersrum. Sprich: Wenn wir Klimaschutz gemeinsam mit unseren Unternehmen organisieren, dann kann es auch funktionieren. Wenn in Berlin Stellschrauben gedreht werden, um die Energiewende effizienter und marktwirtschaftlicher zu machen und gleichzeitig oder vielleicht gerade dadurch an unseren ambitionierten Klimaschutzzielen festhalten zu können, dann dient das genau dazu, Klimaschutz und Akzeptanz zu verbinden. Strombedarfe ehrlich zu ermitteln, Kapazitäten realistisch zu planen, Förderung systemdienlich auszurichten und vor allem Anlagen, Netze und Speicher synchron zu entwickeln, damit uns die erzeugte erneuerbare Energie auch etwas nützt und wir sie auch transportieren können, das ist gut für die Akzeptanz. Unsere Versorgung durch neue Gaskraftwerke abzusichern und das mit einer Strategie für den Wasserstoffhochlauf in allen Farben zu verbinden, ist auch gut für die Akzeptanz und relevant für den Klimaschutz, nämlich dann, wenn wir das mit einem Plan für CO₂-Verpressung und ‑Speicherung verbinden, wie es im Bund auch passiert ist. Das hindert uns nicht daran, uns für unsere niedersächsischen Interessen einzusetzen: dafür, dass unser großes, flexibles Biogaspotenzial genutzt wird, dass unser Windenergiepotenzial auf See genutzt wird, indem wir flexible Elektrolyseure und Großbatteriespeicher integrieren. Der Akzeptanz und dem Klimaschutz hilft es aus unserer Sicht aber nicht, wenn sich die Landesregierung auf grünen Wasserstoff verengt, unrealistische Ziele ins Klimagesetz schreibt und neue Bürgerräte gründet, wenn sie nicht entschlossen in unsere Häfen investiert und Klimafolgenanpassung nicht entschlossener anpackt, zum Beispiel dadurch, dass Deichbau und Deichsanierung grundsätzlich nicht kompensiert werden müssen, wie wir ja schon mehrfach gefordert haben. Herr Kollege Pott hat es gestern selbstkritisch gesagt: Es reicht nicht, nur Ziele zu formulieren. - Recht hat er. Sehr gut! Es gibt viel zu tun beim Klimaschutz. Es kommt auf die Maßnahmen an. Beim natürlichen Klimaschutz hat Ihnen Kollege Frank Schmädeke gestern zum Thema „Paludikulturen auf Moorflächen" schon gezeigt, wie es geht, und beim Energiemanagement kommt es jetzt auch auf Taten an. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen: Es ist jetzt nicht die Zeit der Feierstunde für erneuerbare Energie, die wir nicht loswerden, die wir nicht verteilen können, sondern die Zeit von Effizienz, Netzen, Speichern, Technologie und Innovationen. Das macht Hoffnung! Niedersachsen macht Hoffnung! Ab 2027 macht auch unsere Landesregierung wieder Hoffnung, dann mit zuversichtlichen Christdemokraten an der Spitze. Danke. Danke schön. - Die nächste Wortmeldung kommt von der Fraktion

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Marie Kollenrott GRÜNE

Klimaziele, erneuerbare Energien und fossile Abhängigkeiten - welchen Beitrag leistet Niedersachsen zum ambitionierten Klimaschutz?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister, gibt es Schätzungen dazu, was passiert und auf welche Schäden wir zusteuern, wenn wir die weltweiten Klimaziele nicht erreichen und entsprechend auch Kipppunkte überschreiten? Welche wirtschaftlichen Folgen hat das? Bitte, Herr Minister!

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Saskia Buschmann CDU

Drohnen über Niedersachsen: Aufklären, Abwehren, Schützen

Sehr geehrter Herr Leddin, vielen Dank für die Zulassung meiner Zwischenfrage. Wir haben aber polizeilicherseits nicht die Möglichkeiten, Drohnen sicher vom Himmel zu holen. Wir können sie nicht einfach abschießen. Wir brauchen dafür die Technik. Die Regelungen zu Technik für das sichere Herunterholen, für das Einwirken auf Funkmechanismen usw. usf. sind in unserem Gesetzentwurf ganz klar enthalten. Wie kommen Sie darauf, dass wir das mit § 11 machen können? Bitte, Herr Kollege! Ich spreche direkt zu dieser Frage. Vielleicht kann ich das dadurch ein bisschen aufklären.

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Stephan Bothe AfD

Drohnen über Niedersachsen: Aufklären, Abwehren, Schützen

Bitte sehr! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bock, ja, so erschleicht man sich vielleicht Redezeit in einer Debatte, in der man nicht reden durfte. Herr Kollege Bock, ich bin verwundert über Ihre Aussage. Sie sagen erstens, Sie sitzen in Sicherheitsgremien, in denen darüber berichtet wurde. In welchen Sicherheitsgremien sitzen Sie denn, wo berichtet wurde, dass russische Drohnen in Niedersachsen über kritischer Infrastruktur unterwegs sind? In welchem Gremium dieses Niedersächsischen Landtags sitzen Sie? Wenn es zweitens so ist, dann hat die Bevölkerung doch ein Recht, das zu erfahren! Was machen Sie denn hier sicherheitspolitisch? Ich weise natürlich Ihren Vorwurf von mir, dass ich hier irgendwelche russische Propaganda betreibe. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass wir keinerlei Fakten haben: Null, nada! Es gibt keinen Beweis. Sie haben von chinesischen Drohnen gesprochen. Ja, natürlich, fast jede Drohne, die hier privat unterwegs ist, hat eine chinesische Herkunft. Meinen Sie das vielleicht? Wenn Sie davon sprechen, dass es zu 90 % militärische und Spionagedrohnen sind, die uns überfliegen, dann legen Sie dafür doch einmal bitte die Beweise vor! Und sagen Sie mir bitte, in welchem Gremium Sie hier im Niedersächsischen Landtag unterwegs sind. Denn dann müssten Sie uns da hinzuladen. Vielen Dank.

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Eva Viehoff GRÜNE

Bürokratieabbau in Zahnarztpraxen

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bürokratieabbau ist immer gut. Das ist richtig. Denn nur, wenn wir Entlastungen schaffen, kann man stärker patientenzentriert arbeiten - auch in Zahnarztpraxen. Im Rahmen der sehr ausführlichen Unterrichtung durch das Ministerium hat sich gezeigt, dass der Antrag die Probleme an der falschen Stelle adressiert und die Komplexität der Zuständigkeiten in unserem Gesundheitssystem verkennt. Der größte Anteil der Bürokratiekosten das wurde hier schon kurz erwähnt ist eben nicht gesetzgeberischer Natur das ist ungefähr ein Drittel, sondern er kommt aus der gemeinsamen Selbstverwaltung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Bundeszahnärztekammer und des GKV-Spitzenverbandes. Und wen hätten wir denn zu einer Anhörung einladen sollen: den niedersächsischen Zahnärzteverband und die GKV? Das wären relativ wenige Betroffene gewesen. Die Regelungskompetenz liegt eindeutig beim Bundesgesetzgeber, wie hier schon häufig erwähnt wurde. Und es tut mir leid: Bundesgesundheitsministerin ist Ihre Parteikollegin Frau Warken. Der Kern Ihres Antrags betrifft allerdings die Praxisbegehungen. Diese hoheitlichen Aufgaben führen die Gewerbeaufsichtsämter durch. Sie können nicht delegiert werden. Es ist auch richtig, dass solche Maßnahmen nicht delegiert werden. Denn wichtig ist, dass Patientensicherheit nicht delegierbar ist. Ich habe schon am Anfang schon gesagt: Wir unterstützen natürlich den Bürokratieabbau, zum Beispiel mit einer Negativdokumentation. Aber Entbürokratisierung darf niemals auf Kosten der PatientInnen gehen. Und die Dokumentation von Begehungen kann auch im Interesse des Betriebes sein. Sie sind transparent, sie sind nachvollziehbar und sind wichtig, falls Haftungsfragen und Schadensfälle auftreten. Der Antrag mag also gute Absichten verfolgen. Er ignoriert jedoch die Realitäten und Zuständigkeiten sowie die Notwendigkeit des Patientenschutzes. Wir müssen Bürokratie abbauen. Ja, das ist richtig. Aber nicht, indem wir die Patientensicherheit aufs Spiel setzen! Deshalb lehnen wir den Antrag ab. Vielen Dank, Frau Kollegin Viehoff. -

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Jens Nacke CDU

Entwurf eines Gesetzes zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge - Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages

Frau Präsidentin. - Herr Kollege Schulz-Hendel, ich möchte auf den einen Kritikpunkt, den Sie hier gerade zur Sprache gebracht haben, zu sprechen kommen. Sie haben gesagt, Sie betrachteten es kritisch, dass es bei der Informationsvielfalt und bei der Kultur Einschränkungen im Programm gebe. Sie haben aber auch gesagt, dafür müsse man aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten Verständnis haben. Und das ist genau der Punkt. Dann haben Sie gesagt, wir würden alles kritisch beäugen. - Nein, Sie werden sich gar nichts mehr kritisch anschauen, denn die Zuständigkeit dafür und das ist auch richtig so ist aufgrund der Staatsferne bei den Medien zwingend so verankert und wird ausschließlich bei den Sendern liegen. Die werden die Entscheidung treffen, was hier eingeschränkt wird. Was Sie jetzt? Sie finden nicht die Kraft, die Struktur zu ändern. Sie finden nicht die Kraft, die Dinge zu verändern, die kostentreibend sind und teilweise Sie haben es selber angesprochen auch Korruption Tür und Tor geöffnet haben. Stattdessen heben Sie heute die Hand dafür, dass dieser Staatsvertrag in Kraft gesetzt wird. Damit heben Sie ganz persönlich die Hand dafür, dass Information und Kultur im öffentlich-rechtlichen Rundfunk reduziert wird, die Strukturen aber erhalten bleiben, weil nicht die Kraft besteht, das zu verändern. Das müssen Sie verantworten. Und nun sagen Sie hier bitte nicht, die anderen würden ihrer Verantwortung nicht gerecht werden. Sie werden Ihrer Verantwortung nicht gerecht! Vielen Dank. - Es sieht so aus, als würde der Kollege Schulz-Hendel antworten wollen. Bitteschön!

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Marie Kollenrott GRÜNE

Smart Grid mit Tempo und Akzeptanz: ein intelligentes Stromnetz für Niedersachsen

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Jens-Christoph Brockmann AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung und zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes sowie zur Stärkung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung

Genau! Vielen Dank, Herr Ba jus, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben eingangs, als es um die Haushaltsordnung ging, gesagt, es darf keinen Generalverdacht usw. geben. Sehen Sie keinen Widerspruch zu dieser Aussage, wenn Sie es bei den Mitarbeitern richtig finden, dass irgendwelche Fragebögen etc. ausgefüllt werden müssen? Das wäre ja auch ein Generalverdacht, weil das ohne Anlass stattfinden soll.

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Volker Bajus GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes

Ist es richtig, dass Sie soeben gesagt haben, dass Transfrauen Männer sind? Herr Bothe, ich habe nicht gesagt, dass Transfrauen Männer sind, sondern Sie haben nicht zugehört. Das ist Ihr Problem. Ihr Filter funktioniert nur so: nur binär, nur 0 und 1, nur Schwarz und Weiß, nur Ying und Yang. Wer ist denn hier eigentlich der Esoteriker im Raum, um Herrn Jahn zu zitieren? Das sind doch Sie! Ich habe deutlich gesagt, das Problem sind nicht Transfrauen. Das ist die vulnerable Minderheit, um die wir uns Sorgen machen. Das Problem, wenn es um Belästigung von Frauen geht, sind Männer und nicht Transfrauen. Diese Gleichmacherei kommt von Ihnen. Das ist doch eine simple Sache. Das hat sogar, und damit wäre ich wieder bei meiner Rede, Frau Präsidentin, das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das ist nicht irgendwer, das sind auch nicht die Grünen,

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Jörn Domeier SPD

Regulierung von Tierhandel und Tierbörsen - Tierwohl stärken, illegalen Handel eindämmen

SPD an das Rednerpult. Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, und der Kollege Domeier wünscht sich manchmal mehr Redezeit aufgrund der Vorrede wegen groben Unfugs oder weil man es schafft, wieder auf Kernthemen der AfD-Klientel zurückzukommen, weil man für YouTube oder für TikTok noch ein Video brauchte. Kommen wir zum Tierschutz und zu den letzten Tagen. Ich bin dankbar, dass der Ältestenrat in seiner Weisheit festgelegt hat, dass wir, nachdem wir viel über Wirtschaft, Bürokratieabbau, Gelder für unsere Kommunen und nachdem wir ein flammendes Plädoyer des Kollegen Bloem zur Tariftreue gehört haben, jetzt zum Tierschutz kommen. Es ist unser aller tiefe Überzeugung, dass wir die uns anvertrauten Tiere schützen und dass sie eine ganz besondere Bedeutung für uns haben. Seit 1997 wir saßen damals mit Ausnahme von Herrn Schünemann noch nicht in diesem Plenum; noch einmal herzlichen Glückwunsch zum Jubiläum! hat der Tierschutz Verfassungsrang. 2021 waren wir so weit, dass wir ‑ ein herzlicher Gruß geht raus an die ehemalige Kollegin Liebelt fraktionsübergreifend etwas zum Tierschutz machen konnten, was diesem Antrag sehr ähnelt. Es hat mich enttäuscht, Herr Dr. Mohrmann, dass Sie Ihrer eigenen Kollegin, Frau Meyer zu Strohen, Unschärfe, rechtlich nicht Haltbares oder andere Dinge unterstellt haben. Denn sie hatte bei diesem Antrag, den wir damals ganz ähnlich gestellt haben, genau recht. Es war gut, dass wir das damals gemeinsam machen konnten. Vielleicht schauen Sie noch mal in die Protokolle von damals. Sie kennen die ehemalige Kollegin und wissen, dass ihr Tierschutz und Tierwohl sehr am Herzen lagen. Tierleid kommt ganz unterschiedlich daher. Der anonyme Handel ist aber etwas ganz besonders Gravierendes. Tiere werden oft wie Ware oder Gegenstände gehandelt. Um ehrlich zu sein: Manches Temu-Paket wird besser getrackt. Tierbörsen gibt es beinahe unkontrolliert. Besonders bei Reptilien ist es auch gar nicht so einfach, diese zu kontrollieren. Tierwohl muss immer bei unseren Tieren immer vor der Rendite stehen. Dann gibt es auch noch den illegalen Handel. Der internationale illegale Handel von Tieren ist ein riesiges Problem. Wenn Sie das nicht glauben, dann schauen Sie sich doch bitte einmal diese Gruseldokus über Flughäfen an, oder schauen Sie einmal vor Ort, was alles illegal gehandelt wird! Die Ampel im Bund hat unseren Antrag damals mit zur Grundlage genommen, um ganz konkret einige Punkte vorzusehen. Sie hat es dann in ihrer Legislatur nicht mehr schaffen können. Deswegen wiederholen wir das und geben einen neuen Booster mit hinein. Wir wollen das Ende der Anonymität im Tierhandel. Es muss verboten sein, anonym im Onlinehandel, egal ob gewerblich oder privat, Tiere zu handeln. Man muss dort identifizierbar sein. Eine verbindliche Identifizierung und Registrierung, vor der Freischaltung eines Angebots, ist wichtig. Das gilt besonders für die verbindliche Identifizierung. Ich möchte nicht, dass Tuffi aus Wuppertal ein Gesuch für einen Elefanten herausgibt. Wir wollen klare und einheitliche Standards für Tierbörsen haben. Es ist gerade nicht bürokratisch, wenn wir sie ein Mal mit guten Regelungen vom Bund haben und nicht ganz unterschiedliche Regelungen in den verschiedenen Bundesländern. Es bedeutet weniger Bürokratie, nur eine Regelung zu haben und statt Leitlinien oder Bitten, das zu machen, Mindeststandards zu setzen, auf die wir uns einigen können. Zu der Positivliste für Heimtiere haben wir eine unterschiedliche Meinung. Ich glaube, dass es kein Grundrecht auf den Geparden im Garten gibt, und halte es für wichtig, dass wir die Tiere so halten, dass wir bei deren Haltung, Pflege und Ernährung den Tierschutzstandards jederzeit entsprechen können. Sie sagten gerade, dass wir den Verkauf von Wildfängen und Tieren geschützter Arten nicht so sehr kontrollieren sollten, sondern dass es möglich sein muss, in viel mehr Fällen Wildfänge und geschützte Arten mit anzugeben. Das unterstütze ich ausdrücklich nicht. Es wird immer Einzelfallmöglichkeiten geben müssen, gerade für zoologische Einrichtungen. Aber sie dürfen wirklichen nur in Einzelfällen bestehen. Den Verkauf von Wildfängen zu öffnen, halte ich für ein ganz großes Problem. Wir sollten im Tierschutz nicht Schritte zurück machen. Sehr geehrter Herr Dr. Mohrmann, da waren wir in einer guten Koalition schon weiter. Als Niedersachsen können wir selbst prüfen, wie wir Tierbörsen so gestalten können, dass sie umsetzbar sind, aber auch mehr Tierwohl sichern können, und zwar ohne neue Bürokratie. Wir müssen natürlich auch immer überlegen: Haben wir alles entsprechend ausgestattet? - Es ist gut, dass wir bereits im Vorfeld 20 Millionen Euro für Tierheime und Wildtierstationen zur Verfügung gestellt haben. Diese Landesregierung finanziert die Dinge, die sie wünscht. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Zum Schluss zur EU-Verordnung: Ja, die EU, der Riese, bewegt sich richtigerweise -- hin zu mehr Tierschutz. Der Bund zeigt seine Bereitschaft und sieht eben keine Unschärfen, wie Sie gesagt haben. Aus Niedersachsen mehr Tierschutz zu fordern, voranzugehen und illegalen Machenschaften das Handwerk zu legen, ist immer ein gutes Zeichen. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Domeier.

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Jessica Miriam Schülke AfD

Reform der Verfassten Studentenschaft zur Beförderung der Wissenschaftskompetenz unserer Hochschulen - Studentenrat (StuRa) statt AStA

Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Kollegin Schneider, ich verwehre mich gegen den Vorwurf, dass ich in meinem Antrag und in meiner Rede Lügen und Populismus verbreite. Diese Mappe hier ist voll mit Recherchen, voll mit Medienberichten, voll mit Artikeln aus der taz, der HAZ, dem Spiegel, der Welt, Cicero ist alles dabei, die belegen, dass das, was in unserem Antrag steht und was ich in meiner Rede gesagt habe, Fakten und Tatsachen sind, die die derzeitigen Umstände an unseren Hochschulen beschreiben. Das ist solide Recherchearbeit, werte Kollegen. Ihre Vorwürfe sind daher nicht nur haltlos, sondern unerhört. Und ich erwarte, dass Sie diese hier und jetzt zurücknehmen. Vielen Dank.

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Dr. med. vet. Ingo Kerzel AfD

Klimaziele, erneuerbare Energien und fossile Abhängigkeiten - welchen Beitrag leistet Niedersachsen zum ambitionierten Klimaschutz?

Frau Präsidentin, vielen Dank. - Hält die Landesregierung die Wasserstoffenergie für wirtschaftlich konkurrenzfähig? Herr Minister wird antworten.

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Michael Lühmann GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes und des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes

Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Dazu, was keine Sicherheitspolitik ist, nehme ich Sie mal mit in die Bundespolitik. Michael Kretschmer wurde gefragt das ist immerhin Ihr stellvertretender Bundesvorsitzender, ob er sich von Putin bedroht fühlt. Seine Antwort ist: Nein, er hat ja ein anderes Land angegriffen. Das ist das Mindset, das wir in der Bundes-CDU haben. Dieser Mann behauptet auf Nachfrage wirklich Sie können das nachlesen, dass ein anderes Land angegriffen wurde und er deswegen keine Angst vor Wladimir Putin hat. Und gleichzeitig fordert er, dass man die Gaslieferungen wiederaufnehmen und mit Wladimir Putin, bitteschön, verhandeln solle. Das ist Ihr Mindset! Warten Sie bitte kurz, Herr Lühmann! - Sie haben eine Kurzintervention gemacht und kriegen jetzt die Antwort. - Bitte! Aber haben Sie den Respekt, zuzuhören! Ja, das ist in der Tat grauenhaft, was Michael Kretschmer da tut, denn wir haben ja die ganze Zeit Drohnenüberflüge. Wir haben die ganze Zeit das Thema mit den Drohnen. Die Nord-IMK hat das schon längst beantwortet und sich schon längst auf den Weg gemacht. Wir haben uns auf den Weg gemacht. Es ist doch völlig unwahr, dass hier gar nichts passiert. Das Zweite ist noch einmal die Sicherheitspolitik: Ja, es mag sein, dass andere Länder etwas anderes machen. Aber Palantir ist keine Sicherheitspolitik. Palantir ist die Aufgabe von Sicherheitspolitik - aber das werden Sie nie begreifen. Ich kann einfach nicht akzeptieren, dass Sie immer wieder damit ankommen und Daten in ein Land abfließen lassen wollen, in dem ein Mensch sagt: Demokratie und Sicherheit gehen in der Zukunft nicht mehr zusammen. Und das ist der Gründer von Palantir. Dem geben wir keine Daten. Dabei bleiben wir. Und dazu, dass wir zu kurz gesprungen seien: Wir haben die ganze Zeit im Hintergrund gearbeitet. Jetzt haben wir ein gutes Gesetz. Lassen Sie uns gerne gemeinsam miteinander verhandeln! Wir mussten Sie auch die ganze Zeit darauf hinweisen, dass Ihre Fußfessel-Regelung Unsinn war. Ganz kurz danach sind Sie dann uns hinterhergesprungen. Herzlichen Glückwunsch! Wenn das Ihr Beitrag ist, dann kommen wir hier miteinander nicht weiter. Herzlichen Dank.

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Ergebnis IQB-Bildungstrend 2024 für Niedersachsen: Platz 13 vor NRW, Hessen und Bremen

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Frau Ministerin! Vielen Dank. - Frau Ramdor, in Niedersachsen fällt hier kein Kind durchs Netz. Wir erheben ein Jahr vor der Einschulung bei jedem Kind den Sprachstand. Kinder, die nicht in der Kita sind, aber einen Sprachförderbedarf aufweisen, erfahren in den Grundschulen eine wöchentliche Sprachförderung.

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Lukas Reinken CDU

23. Eingabenübersicht

Ach so, ich habe Sie so verstanden, dass Sie schon zugestimmt haben. Ja, okay, bitteschön! Vielen Dank, Herr Präsident. - Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich möchte Sie darum bitten, näher darauf einzugehen, was Sie gerade gesagt haben. Sie haben gesagt, dass durch die Erstaufnahmeeinrichtung, wenn sie nach Ahlhorn käme, die Zahl der Zuweisungen gesenkt würde. Das ist sicherlich richtig. Aber glauben Sie denn wirklich, dass 500 Asylbewerber ihre Zahl soll ja gesenkt werden dann auf einmal nach Ahlhorn gekommen wären? Das ist doch eine Milchmädchenrechnung! Aber nun kommen 500 zusätzliche Personen nach Ahlhorn, die bis heute nicht da sind. Erlauben Sie mir, gerne kurz darauf einzugehen. Natürlich bezieht sich die Zahl der verringerten Zuweisungen auf den Landkreis. Aber in meinem eigenen Wahlkreis liegt die

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Peer Lilienthal AfD

Starker Start ins Leben: Babybegrüßungsgeld einführen und Familien entlasten!

Streichung der Grundsteuer, aber auch das Babybegrüßungsgeld in Ihrem Änderungsantrag zum Haushalt 2026 einbringen werden. Ja, lieber Kollege Meyer, das haben wir schon immer so gehalten. Wir machen es immer so, dass wir alle Anträge, die bis zum Zeitpunkt des Einreichens der Änderungsanträge zum Haushalt noch nicht abgelehnt sind bei unserem Antrag zur Grundsteuer ist das leider anders gelaufen, auch im Haushalt abbilden. Also werden wir zum Beispiel das Babybegrüßungsgeld das ist ein Riesenbatzen, das haben Sie richtig erkannt selbstverständlich in unserem Änderungsantrag berücksichtigen. Vielen Dank für die Frage. Zurück zur Sache: Dass die SPD und die Grünen

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Melanie Reinecke CDU

Stillstand beim LNG-Projekt in Stade - Symbol einer verfehlten Energiepolitik in Niedersachsen?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kollegen! Welche Rolle übernimmt die Landesregierung bei der Koordination zwischen den Projektpartnern, den Behörden und den Bundesstellen, um das Projekt zu beschleunigen? Vielen Dank, Frau Kollegin. -

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Christoph Willeke SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (Gesetz zur Förderung von Paludikulturen auf Moorflächen)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal: Als letzter Redner schaffe ich es vielleicht, nicht allzu viel zu wiederholen und uns allen ein paar Minuten zu schenken. So viel soll gesagt sein: Paludikulturen sind Pflanzen, die auf Moorböden, also auf nassen Flächen, wachsen. Wozu das Ganze? Moore sind starke Kohlenstoffspeicher. Wenn sie trockenfallen oder trockengelegt werden, entweicht dieser gespeicherte Kohlenstoff als CO2. Was können diese Paludikulturen? Wir haben schon einiges gehört. Ein paar möchte ich noch nennen. Wir alle kennen Reetdächer. Man kann daraus auch Baustoffe machen, Dämmstoffe, Platten, also alles Mögliche, natürlich auch den Torfersatz, der von Herrn Schmädeke schon angesprochen wurde. Man kann sie sogar energetisch nutzen. Das alles hört sich ziemlich gut an. Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass sich Paludikulturen noch nicht mit der Dynamik am Markt durchgesetzt haben, wie es das genannte Potenzial vielleicht vermuten lässt. Auch wenn das so ist, werden wir uns natürlich dafür einsetzen, dass das nicht an rechtlichen Hindernissen liegt, sondern dass es die freie Entscheidung der Bewirtschafter ist, was sie anbauen oder was auch nicht. Rechtliche Hemmnisse abzubauen, um Paludikulturen zu ermöglichen, ist Ihre Kernforderung, sehr geehrte Damen und Herren von der CDU. Dieser können wir uns auch so anschließen. Ich möchte auch sagen: Eine tatsächliche Folgenabschätzung müssen wir noch vornehmen, wie es bei jedem Gesetz zu Recht gängige Praxis ist. Es geht hier schließlich um einen Gesetzentwurf. Eines vielleicht schon vorab: Eine generelle und pauschale Genehmigung für den Umbruch von Grünland- und Waldflächen auf Moorböden muss auch rechtlich funktionieren und wasserdicht sein. Das müssen wir mindestens berücksichtigen. Auch das Bundesnaturschutzgesetz wurde genannt. Wir sind nicht Bundesgesetzgeber, sondern Landesgesetzgeber. Das müssen wir uns zumindest genau anschauen und dann entsprechend handeln. Gesetzlich geschützte Biotope, wie zum Beispiel Seggen, Binsen oder hochstaudenreiche Nasswiesen oder sonstiges artenreiches Feucht- und Nassgrünland, können auch auf entwässerten Moorstandorten natürlich vorkommen. Wie gesagt, sind diese gesetzlich geschützt. So oder so: Danke für den Sachbeitrag der CDU! Es geht ja tatsächlich um Inhalte. Das überrascht mich schon. Aber ich möchte genau das besonders loben. Vielen Dank dafür, Herr Schmädeke! Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Vielen Dank und schönen Abend!

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Tim Julian Wook SPD

Entwurf eines Gesetzes zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge - Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Pressefreiheit bildet das Fundament unserer demokratischen Gesellschaft. Sie garantiert Meinungsvielfalt, ermöglicht Kritik und stellt sicher, dass Informationen unabhängig überprüft und eingeordnet werden. In einer Zeit, in der sich Informationen in Sekunden verbreiten, in der Algorithmen darüber entscheiden, was wir sehen, und in der Desinformation gezielt eingesetzt wird, kommt der Qualität, Unabhängigkeit und Verlässlichkeit unserer Medien eine ganz besondere Bedeutung zu. Heute sprechen wir über den Sechsten, den Siebten und den Achten Medienänderungsstaatsvertrag - drei Staatsverträge, die vielleicht erst einmal technisch klingen, aber politisch von enormer Tragweite sind. Denn es geht um nicht weniger als die Frage, welche Medienordnung unsere Demokratie in Zukunft trägt. Eine Demokratie braucht verlässliche Informationen, sie braucht unabhängige Kontrolle, und sie braucht Medien, die nicht auf Klickzahlen und Empörung ausgerichtet sind, sondern auf Fakten, Vielfalt und Qualität. Der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag reagiert auf eine Realität, in der Kinder und Jugendliche längst überwiegend online unterwegs sind. Er stärkt den Jugendmedienschutz und verbessert die Durchsetzung gegenüber internationalen Plattformen. Betriebssysteme und App-Stores werden verpflichtet, technische Jugendschutzvorkehrungen bereitzuhalten. Damit entstehen endlich faire Regeln. YouTube, TikTok oder Streaming-Dienste können sich nicht länger in Grauzonen bewegen, während ARD, ZDF oder NDR detaillierte Anforderungen erfüllen müssen. Das ist ein Schritt hin zu mehr Sicherheit, zu mehr Transparenz in den digitalen Räumen, und zwar für alle Nutzerinnen und Nutzer - also ein wirklich gutes Signal. Der Siebte Medienänderungsstaatsvertrag modernisiert den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Er verpflichtet die Anstalten zu mehr Kooperation, zu effizienterem Mitteleinsatz, zu einem klareren Profil. Gleichzeitig stärkt er die Medienkompetenzangebote und schafft Transparenz über Programmentscheidungen und Strukturen. Damit wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht geschwächt, er wird zukunftsfähiger, verlässlicher und klarer auf seine Kernaufgabe ausgerichtet: Information, Kultur, Bildung und regionale Vielfalt. Der Achte Medienänderungsstaatsvertrag ist vielleicht der entscheidendste Schritt, denn er reformiert das Verfahren, mit dem der Rundfunkbeitrag festgelegt wird. Bisher mussten immer alle 16 Länder einstimmig zustimmen, selbst dann, wenn die unabhängige KEF nach gründlicher Prüfung festgestellt hatte, dass eine Anpassung notwendig ist. In der Praxis führte dieses Einstimmigkeitsprinzip zu Blockaden. Ein oder zwei Länder konnten den gesamten Prozess verzögern oder lahmlegen, aus parteipolitischem Kalkül oder aus grundsätzlicher Ablehnung des öffentlich-rechtlichen Systems. Der neue Vertrag dreht das Verfahren jetzt um. Künftig tritt eine Empfehlung der KEF in Kraft, wenn nicht aktiv widersprochen wird. Das ist keine Entmachtung des Föderalismus die Länder behalten die volle Kontrolle, es ist schlicht ein Ende der Blockadepolitik. Denn wir können es uns nicht leisten, dass notwendige Entscheidungen ausbleiben, während die Sender steigende Energie- und Produktionskosten, Tarifsteigerungen und Kosten für die digitale Infrastruktur stemmen müssen. Die Rücklagen aus den Jahren 2021 bis 2024 sichern die Arbeit in der aktuell laufenden Übergangsphase, aber auch diese Mittel sind endlich. Wenn einzelne Länder weiter mauern, wächst der Finanzdruck. Eine spätere Beitragserhöhung wäre dann unweigerlich größer. Wer das jetzt einfach so ignoriert und wegwischen will, handelt schlicht unverantwortlich. Die Medienänderungsstaatsverträge waren und sind Ausdruck davon, dass wir Medienpolitik als Gesellschaftsaufgabe verstehen, dass wir Verantwortung übernehmen für Informationsräume, in denen sich die Menschen, die Bürgerinnen und Bürger unseres Bundeslandes, täglich bewegen. Wir müssen uns klarmachen: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist keine Belastung. Er ist eine Investition in unsere Demokratie. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sorgt dafür, dass wir unabhängige Nachrichten haben - auch dann, wenn Algorithmen längst dafür sorgen, dass Menschen nur noch das sehen, was sie ohnehin glauben. Er sorgt für Kultur und Bildung - auch dort, wo der Markt versagt, und blickt auch auf Bereiche, über die uns sonst nicht berichtet wird. Er garantiert journalistische Standards in einer Zeit, in der Desinformation immer lauter wird. Und ja, zur Wahrheit gehört auch dazu: Natürlich ist kein System perfekt. Natürlich muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk reformiert werden. Er muss effizienter werden. Er muss sich weiterentwickeln. Er muss sich der Zeit anpassen. Aber wer Reformen mit Schwächungen verwechselt, verkennt die Verantwortung, die wir hier tragen. Ich sage es ganz deutlich: Niedersachsen steht zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wir stehen zu einer Medienlandschaft, die unabhängig von Regierung, von Parteien, von Konzernen ist, und wir stehen dazu, dass diese Qualität auch ihren Preis hat. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass die Niedersächsische Landesregierung sich auf den Weg gemacht hat, auch dem Achten Medienänderungsstaatsvertrag zuzustimmen, weil er Bürokratie abbaut, weil er Planungssicherheit schafft, und weil er sicherstellt, dass sachliche Argumente zählen - und nicht einfache Blockadehaltung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Vertrauen in Medien ist Vertrauen in unsere Demokratie. Und dieses Vertrauen entsteht nicht von allein. Es braucht Regeln, Strukturen und eine klare Finanzierung, die Stabilität ermöglicht - weil es die Grundlage dafür ist, dass Menschen wissen, was Fakten sind und was manchmal vielleicht auch nur gelogen ist, und weil es dafür sorgt, dass nicht die Lautesten, sondern die Seriösesten Gehör finden. Die Medienänderungsstaatsverträge sind deshalb kein Verwaltungsakt, sie sind ein Bekenntnis - ein Bekenntnis zu Qualität, ein Bekenntnis zu Vielfalt und ein Bekenntnis zu einer Gesellschaft, die sich nicht nach der Lautstärke richtet, sondern nach den Fakten. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen: Lassen Sie uns diese Verantwortung auch wahrnehmen! Lassen Sie uns Niedersachsen als verlässliches demokratisches Bundesland positionieren! Und lassen Sie uns deutlich machen: Wir stehen für eine starke, unabhängige Medienordnung verlässlich, vielfältig, zukunftsfähig, für Qualität, für Demokratie, für die Menschen in unserem Bundesland! Vielen Dank. Vielen Dank. - Nun hat das Wort: aus der Fraktion der

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Reinhold Hilbers CDU

Niedersachsen 2030 - starker Standort, starke Wirtschaft

Bundeskanzler Friedrich Merz? Erst mal: Es wäre höher, wenn Sie nicht überall, im Bundesrat und sonst wo, blockieren würden. Das Zweite ist: Herr Sachtleben, Sie gehören auch zu den Menschen, die wahrscheinlich mit wenig Freude jeden Freitag auf die Entwicklung der Umfragewerte schauen. Lassen Sie die Dinge doch mal wirken! Wirtschaft ist doch etwas, was erst mal in Gang kommen muss. Die Dinge werden wirken. Der Abschreibungs-Turbo, der Einstieg in die Unternehmenssteuerreform - das alles muss in Deutschland erst mal wirken, und es wird wirken. Sie sehen es doch: Die Prognosen gehen nach oben. Schauen Sie sich doch die Prognosen des Sachverständigenrats an! Dann sehen Sie: Die Richtung stimmt. Ich gebe Ihnen aber recht: Wir müssen das noch intensivieren. Sie könnten dazu einen erheblichen Beitrag leisten. Wo ist denn Ihre Wasserstoffstrategie in Niedersachsen? Was machen Sie denn ganz konkret bei diesem Punkt? Wo ist denn Ihre Landesinitiative, die Verwendung nachwachsender Rohstoffe und von Biokraftstoffen zu fördern, damit wir beimischen können und bei der ökologischen Wende weiterkommen? Wo ist denn Ihre Initiative? Fehlanzeige! Der Kollege Bratmann hat hier die Brückensanierungen und die Straßenausbauarbeiten aufgezählt. Ich kann nur feststellen:

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Detlev Schulz-Hendel GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge - Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages

Frau Präsidentin! Lieber Kollege Nacke, herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie äußern ja hier insbesondere Kritik zur Einordnung an dem Siebten und dem Achten Medienänderungsstaatsvertrag. Ich frage Sie deshalb: Wird diese Kritik von Ihren CDU-Kolleginnen und ‑Kollegen insbesondere im NDR-Sendegebiet, also in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg, geteilt? Oder hat man dort auch seitens der CDU den Medienänderungsstaatsverträgen zugestimmt? Vielen Dank, Herr Schulz-Hendel. Darauf habe ich nämlich nur

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Ergebnis IQB-Bildungstrend 2024 für Niedersachsen: Platz 13 vor NRW, Hessen und Bremen

Bitteschön! Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bildung ist das Fundament unseres Zusammenlebens. Sie entscheidet über individuelle Chancen, aber auch über die Zukunft unseres Landes. Deshalb ist es wichtig, regelmäßig zu überprüfen, wo wir stehen. Hierfür ist der IQB-Bildungstrend ein zentrales Instrument des Bildungsmonitorings in Deutschland. Er zeigt uns auf, wo wir stehen. An welchen Stellen wir handeln müssen, ist dann die Frage, die wiederum wir uns stellen. Daher ist es wichtig, über die Herausforderungen zu sprechen und vor allem auch über Lösungen in den Austausch zu kommen. Die Ergebnisse des jüngsten Bildungstrends sind in der Tat nicht nur in Niedersachsen, sondern deutschlandweit alarmierend, denn in allen Ländern Deutschlands sind die Ergebnisse in Mathematik und in den naturwissenschaftlichen Fächern im Vergleich zur letzten Erhebung schlechter geworden. Es geht also darum, eine gute Unterstützung für unsere Schülerinnen und Schüler zu gestalten und auch gesellschaftliche Entwicklungen in den Blick zu nehmen. Zu Ihrer ersten Frage. Für Niedersachsen liefert der IQB-Bildungstrend folgende Ergebnisse: Sie haben es angesprochen, rund 37 % unserer Neuntklässlerinnen und Neuntklässler verfehlen derzeit die Mindeststandards im Fach Mathematik für den mittleren Schulabschluss. Auch in den Naturwissenschaften zeigt sich kein erfreuliches Bild, denn je nach Fach verfehlen zwischen 12 % und 26 % die Mindeststandards für den mittleren Schulabschluss. Diese Entwicklung das muss man dieser Stelle betonen, denn das ist interessant betrifft nicht nur bestimmte Schulformen, sondern alle Schulformen. Die Leistungsniveaus gehen zurück, die Regelstandards werden seltener erreicht, die Mindeststandards häufiger verfehlt. Diese Ergebnisse das muss man feststellen sind nicht nur Statistik. Sie bedeuten, dass zu viele junge Menschen unsere Schulen ohne ausreichende Kompetenzen verlassen, die sie für Ausbildung, Studium oder Beruf benötigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das dürfen und werden wir nicht hinnehmen. Gleichzeitig muss man aber auch feststellen: Die IQB-Studie schaut sich allein die Entwicklungen an, sie gibt eben keinen Aufschluss darüber, worin die Ursachen und Unterschiede begründet liegen, weil der Fokus auf der Erreichung der Kompetenzniveaus liegt, nicht aber auf der Ursachsenforschung. Wir nehmen diesen Auftrag jetzt sehr ernst, wir handeln und haben bereits ein Bündel an Maßnahmen auf den Weg gebracht. Das bringt mich zu Ihrer zweiten Frage ‑ zu den Ursachen der Ergebnisse. Die Ergebnisse des IQB-Bildungstrends zeigen: Die Verringerung des Kompetenzniveaus ist weitgehend unabhängig von sozialen Verhältnissen und auch von einem Migrationshintergrund. Und sie betrifft, wie ich schon sagte, alle Schulformen. Das heißt: Wir haben es an dieser Stelle mit tieferliegenden Ursachen zu tun. Expertinnen und Experten vermuten mehrere Faktoren für diese Entwicklung, unter anderem pandemiebedingte Einschränkungen. Denn das sind Kinder, die in der Zeit der Corona-Pandemie einen Schulwechsel vollzogen haben. Das heißt: Das Ankommen war erschwert, das Teambuilding war erschwert, und auch die Beziehungsarbeit, die maßgeblich für Bildungserfolg ist, konnte in diesen Zeiten nur verzögert oder verringert erfolgen. Die motivationale und sozial-emotionale Entwicklung von Schülerinnen und Schülern, also sowohl das Fachinteresse als auch das Selbstkonzept der Jugendlichen das heißt das Zutrauen in ihre eigenen Fähigkeiten, ist seit 2018 bei den Schülerinnen und Schülern deutlich gesunken und damit auch erkennbar die Bereitschaft, sich mit Inhalten im Bereich MINT auseinanderzusetzen. Wir haben in Niedersachsen einen Lehrkräftemangel, und er besteht besonders in den MINT-Fächern. Insofern ist naheliegend, dass eine der Ursachen darin liegt, dass Unterricht in Teilen verkürzt geplant oder fachfremd unterrichtet wird. Gesellschaftliche Krisen wie Kriege, Klimawandel und wirtschaftliche Unsicherheit belasten junge Menschen derzeit stark, und auch das wirkt sich auf ihre Lernleistung und Lernbereitschaft und auch ihre Lernmöglichkeiten aus. Gleichzeitig spielt auch die Frage eine Rolle, wie viel von den Elternhäusern eingebracht wird, um die Kinder während ihrer schulischen Entwicklung zu begleiten. Wir erleben, dass dies durch unterschiedliche gesellschaftliche Faktoren weniger geworden ist, und Schule die Aufgabe zukommt, das zu kompensieren, das aber in Teilen vielleicht nur bedingt leisten kann. Diese Faktoren wirken zusammen, sie erklären die negative Entwicklung, und sie zeigen uns, dass wir umfassend und in verschiedenen Bereichen ansetzen müssen. Das bringt mich zu Ihrer dritten Frage - den Maßnahmen der Landesregierung. Meine Damen und Herren, nicht erst seit diesem IQB-Bildungstrend handeln wir entschlossen in den Bereichen der Basiskompetenzen und bei der Frage der sozial-emotionalen Stärkung unserer Kinder und Jugendlichen. Hier beginnen wir bereits mit der frühkindlichen Bildung, die wir sehr systematisch in den Blick nehmen. Wir wissen, dass Bildung nicht erst in der Schule beginnt. Deswegen investieren wir in die frühe Förderung. Wir sind gerade im Zuge eines europäischen Modellprojekts dabei, ein Rahmenmodell für wirksamkeitsorientierte Förderung im Elementarbereich zu schaffen, welches wir dann mit Blick auf bessere Kompetenzen in den Bereichen Sprache, Mathematik und sozial-emotionale Fähigkeiten auf den Weg bringen wollen. Dies soll pädagogische Fachkräfte in die Lage versetzen, Bildungs- und Entwicklungsprozesse sehr zielgerichtet zu planen und den Kompetenzerwerb der einzelnen Kinder systematisch zu unterstützen. Sie wissen, dass wir die Grundschulbildung deutlich gestärkt haben. Wir haben die Stundenzahl an den Grundschulen um drei Unterrichtsstunden erhöht: die sogenannte „Sichere Basis", die das Ziel hat, Kinder und Jugendliche in den Bereichen Deutsch und Mathematik, aber auch in der sozialen Entwicklung sehr intensiv zu fördern, damit sie einen guten Grundstein für ihren weiteren Bildungsverlauf haben. Gleichzeitig haben wir die Kerncurricula für die Fächer Mathematik und Deutsch überarbeitet und insbesondere die Basiskompetenzen noch einmal viel stärker in den Blick genommen. Wir haben Programme wie „Lesen macht stark" und „Mathe macht stark" aufgelegt, die gerade auch die Lehrkräfte unter anderem dabei unterstützen sollen, die Vermittlung von Mathematik an Kinder und Jugendliche auf neue Füße zu stellen, um Kinder individueller und intensiver zu fördern. Im Bereich der Haupt-, Real- und Oberschulen sind wir gerade dabei, Grundsatzerlasse zu überarbeiten. Hier wird der Fokus darauf liegen, dass die Schulen über eine Kontingentstundentafel die Möglichkeit bekommen, Schülerinnen und Schüler bei Bedarf in Naturwissenschaften, Deutsch oder Mathematik zusätzlich zu fördern. Denn natürlich muss die Basis stimmen, damit man dann auch anderes andere lernen kann. Im Bereich der Unterrichtsqualität setzen wir auch, aber nicht ausschließlich auf das Thema digitale Bildung. Wir werden die Kerncurricula in den Bereichen Mathematik und Naturwissenschaften überarbeiten und hier mehr Kompetenzorientierung sowie die Nutzung digitaler Medien vorsehen. Mit Apps wie Bettermarks und Binogi haben wir adaptive und mehrsprachige Lernangebote zur Verfügung gestellt, um Schülerinnen und Schüler sehr zielgerichtet zu fördern. Indem wir ab dem Schuljahr 2026/2027 allen Siebtklässlerinnen und Siebtklässlern in Niedersachsen digitale Endgeräte zur Verfügung stellen, schaffen wir die Grundlage für ein modernes und adaptives Lernen, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. Gleichzeitig ist vollkommen klar: Schülerinnen und Schüler sagen, zum Teil ist das, was ich in der Schule lernen oder wie ich es lerne, sehr weit weg von meiner Lebensrealität. Einen großen Schwerpunkt legt die KultusministerInnenkonferenz hier auf die Lehrkräftefortbildung. Mit der Fortbildungsinitiative QuaMath zum Beispiel verbessern wir die Qualität des Mathematikunterrichts. Wir haben darüber hinaus, wie Sie wissen, Informatik als Pflichtfach in der Sekundarstufe I eingeführt, um weitergehendes Wissen zu vermitteln. Darüber hinaus fördern wir Schülerlabore, Forschungszentren und Exzellenz-MINT-Netzwerke, um Schulen, Hochschulen und Unternehmen miteinander zu verbinden und hier attraktive Angebote zu machen. Und das Startchancenprogramm Sie wissen es adressiert gerade die Schulen, an denen viele Kinder die Mindestkompetenzen nicht erreichen, damit mehr Schülerinnen und Schüler diese Mindestkompetenzen erreichen. Wir schauen auch auf die Lehramtsausbildung. Hier geht es darum, die Ausbildung durch verschiedene Maßnahmen attraktiver zu machen und damit die Zahl der Abschlüsse zu erhöhen. Gleichzeitig ist es entscheidend, Theorie und Praxis im Lehramtsstudium stärker zu verzahnen. Wir sind, wie Sie wissen, gerade dabei, einen Quereinstiegsmaster zu konzipieren. Die Ergebnisse des IQB-Bildungstrends sind das muss ich sagen ein klarer Arbeitsauftrag. Deswegen haben die anderen Länder und wir gemeinsam entschieden weil es uns alle betrifft, mit dem BMBFSFJ, wie es mittlerweile heißt, zusammenzuarbeiten, mit ihm in die Ursachenforschung und in eine gemeinsame Analyse zu gehen und im Anschluss daran Maßnahmen zu diskutieren. Mit der Professorin Stanat, die den IQB-Bildungstrend konzipiert und erstellt, werden wir noch einmal intensiv mit Blick auf Niedersachsen ins Gespräch gehen, um schlauer zu werden, was unsere Stärken und Schwächen sowie die niedersächsischen Herausforderungen angeht. Insofern danke ich Ihnen für die Aufmerksamkeit.

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Thore Güldner SPD

Gewalt an Schulen entschlossen begegnen - für mehr Sicherheit an Schulen

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es um die Jüngsten in unserer Gesellschaft geht, dann eint uns in diesem Parlament sicherlich eines: Wir wollen, dass sie behütet und unbeschwert aufwachsen können. Wir wollen, dass sie in unseren Schulen einen Ort finden, an dem sie neugierig sein dürfen, an dem sie erfolgreich lernen können und sich auch einmal ausprobieren dürfen. Aber vor allem wollen wir alle, dass sie in Sicherheit in diesem Land aufwachsen. Vor dem Hintergrund dieses Anspruchs ist klar: Jede Form von Gewalt, jede einzelne Tat ob körperlich, ob psychisch, ob digital, völlig unabhängig davon, gegen wen sie sich richtet ist zutiefst zu verurteilen. Das gilt überall, aber für unsere Schulen natürlich in einem ganz besonderen Maße. Ich glaube aber, wir müssen aufpassen, wie wir die Debatte darüber führen und welchen Eindruck wir mit der Art und Weise der Debattenführung erzeugen. Ja, die Zahlen zu Gewaltvorfällen an Schulen sind besorgniserregend. Und ja, daraus ergibt sich unbedingter politischer Handlungsbedarf. Aber sie belegen nicht, dass unsere Schulen per se unsichere Orte sind, und sie belegen schon gar nicht, dass die Schulen in Niedersachsen Orte permanenter Gewalt sind. In der großen Mehrheit unserer Schulen sind die Kinder ganz gewiss sicher. Gerade in diesen Schulen wird jeden Tag engagiert gearbeitet, dort wird gut gelernt, und dort herrscht ein respektvoller Umgang miteinander. Diesen Schulen und auch den dortigen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern wird man nicht gerecht, wenn man den Eindruck erzeugt, an jeder Ecke lauere ein Gewaltproblem. Ich bin mir eigentlich ganz sicher: Das weiß auch die CDU. Deshalb irritiert es umso mehr, was der CDU-Fraktionsvorsitzende Sebastian Lechner in der vergangenen Woche rausgehauen hat. Mit der gewohnten breitbeinigen und fast schon populistisch anmutenden Strafkeulen-Rhetorik stigmatisiert er Schülerinnen und Schüler, spricht von Systemsprengern, von auffälligen Kindern, fordert direkte psychiatrische Unterbringung und deutet sogar an, Jugendliche in Haft nehmen und wegsperren lassen zu wollen. Ich sage ganz offen: Ich konnte es kaum fassen, als ich das gelesen habe. Dahinter steckt alleine die Strategie, als Oppositionsführer um jeden Preis medial vorkommen zu müssen. Auch wenn ihm das gelingen mag, müssen wir spätestens mit Blick auf die gestern veröffentlichten persönlichen Umfragewerte feststellen: Bei den Bürgerinnen und Bürgern verfängt diese Taktik offensichtlich nicht. Und das ist auch gut so. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer glaubt, das Problem der Jugendgewalt lasse sich mit gesetzlicher Härte und dem Wegsperren Minderjähriger lösen, der irrt nicht nur pädagogisch gewaltig, er handelt gegenüber den jungen Menschen in unserem Land geradezu verantwortungslos und zynisch. Ich bin froh, dass Ihre Fachpolitiker, Herr Kollege Lechner, etwas klüger sind und so einen Unfug im vorliegenden Antrag nicht formuliert haben. Der Antrag der CDU zeigt Handlungsbedarfe durchaus korrekt auf, suggeriert aber leider, dass in der Vergangenheit nichts passiert sei und wir nicht auch Dinge in Planung hätten. Sie wissen und wussten es besser, auch bevor Sie diesen Antrag für diesen Plenarabschnitt angemeldet haben. Der Erlass ist nun in der Anhörung und stellt eine grundlegende Neuausrichtung dar - mit einer Erweiterung des Gewaltbegriffes, verpflichtenden Elementen und der Berücksichtigung neuer Gewaltformen. Mit ihm schaffen wir einen fundierten Rahmen für die Präventionsarbeit in unseren Schulen und dämmen damit Gewalttaten künftig ein. Lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Fühner zu? Nein, danke schön. - Gleichzeitig müssen wir auch darüber sprechen das ist mir auch im Hinblick auf Vorfälle in der Vergangenheit ganz wichtig, wie wir mit vollzogenen Gewalttaten umgehen. Denn so gut Prävention auch sein mag, Gewalt in Schulen hat es immer gegeben und wird es sicherlich leider auch in der Zukunft geben. Umso wichtiger ist, dass die neue Erlasslage einen klaren und verbindlichen Interventionsleitfaden vorsieht, der Schulen auch diesbezüglich Handlungssicherheit gibt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, klar ist da sind wir nicht blauäugig: Sowohl für die Präventions- als auch für die Interventionsarbeit braucht es das schreiben Sie in dem Antrag richtigerweise mehr Köpfe im System Schule. Schulsozialarbeit, Schulpsychologie, pädagogische Mitarbeitende, Beratungs- und Vertrauenslehrkräfte, therapeutische Kräfte, Multiprofessionalität in Gänze - all das brauchen wir. Wir werden hier glücklicherweise ein Stück weit besser, müssen aber selbstkritisch anerkennen, dass die Bedarfe noch lange nicht abgedeckt sind und wir noch nicht da sind, wo wir sein wollen. Kollege Güldner, es gibt wieder die Bitte des Kollegen Fühner, eine Zwischenfrage stellen zu dürfen. Vielen Dank, der Kollege kann gerne eine Kurzintervention machen, wenn er denn unbedingt möchte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind es unseren Schülerinnen und Schülern schuldig, daran noch intensiver zu arbeiten, um ihnen ein sicheres Schulleben in unserem Land zu garantieren. Ich würde mich freuen, wenn die CDU diesen Weg unterstützen würde, anstatt einfach mal so populistische Forderungen rauszuhauen oder Anträge zu stellen, die letztlich nicht mehr sind als fürs Schaufenster. Vielen Dank.

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