Daniela Behrens
Entwurf eines Gesetzes zur vereinfachten Bereitstellung und Auskehrung von Fördermitteln an kommunale Fördermittelempfänger (Niedersächsisches Kommunalfördergesetz - NKomFöG)
sich zu Wort gemeldet: für die Landesregierung Frau Ministerin Behrens. Bitteschön! Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich sehr, dass wir heute zu einem echten Fortschrittsgesetz kommen können, das Sie gleich beschließen wollen. Es handelt sich um einen Fortschritt, weil wir mit dem Niedersächsischen Kommunalfördergesetz den rechtlichen Rahmen für ein bundesweit einmaliges, neues und unkompliziertes Verfahrensrecht für die Auskehrung von Fördermitteln an unsere Kommunen schaffen. Das ist einfacher, schneller und günstiger. Das ist gerade in diesen Zeiten wirklich wichtig, meine Damen und Herren. In Zeiten von hohen Investitionsbedarfen braucht es zukunftsorientierte kommunale Förderpolitik und vor allen Dingen Förderung mit schlanken Prozessen. Gerade in den Bereichen Infrastruktur und öffentliche Daseinsversorge müssen Mittel zügig ankommen. Deswegen schaffen wir mit diesem Gesetz die Möglichkeit, dass der Abbau der Bürokratie vorangehen kann. Das bisherige Verfahren des § 44 der Landeshaushaltsordnung nehmen wir nämlich quasi in das Gesetz hinein und damit für andere Bereiche heraus. Daher hat das eine zentrale Bedeutung für zukünftige Förderungen. Dank dieses Gesetzes können wir zukünftig Fördermittel an die Kommunen einfach und unbürokratisch verteilen. Dieses Förderverfahren schafft Verwaltungsvorschriften, die ganz neu sind. Das ist großartig, meine Damen und Herren. Der erste Praxisfall für dieses Kommunalfördergesetz ist in der Tat der Pakt für Kommunalinvestitionen, in dessen Rahmen wir insgesamt 600 Millionen Euro an die Kommunen für Investitionen verteilen, davon 400 Millionen Euro noch in diesem Jahr. 200 Millionen Euro werden im nächsten Jahr verteilt. Es war mir wichtig, dass wir mit dem Sockelbetrag von 200 000 Euro je Gemeinde dafür sorgen, dass im Flächenland Niedersachsen auch kleinere Städte und Kommunen ein entsprechendes Stück von diesem Investitionskuchen abbekommen können, meine Damen und Herren. Frau Ministerin Behrens, ich darf Sie einmal kurz unterbrechen. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage des Kollegen Marzischewski-Drewes. Nein, danke schön. Der hat ja in Gifhorn seine Antwort bekommen. Dann fahren Sie bitte fort. Bitteschön! Meine Damen und Herren, deswegen bedanke ich mich für die zügige Beratung im Ausschuss. Die Beratung im Ausschuss war konstruktiv. Ich habe den Gesetzentwurf selber eingebracht. Ich finde es wenn ich die CDU anschaue schade, dass man im Ausschuss noch einstimmig dafür war und sich jetzt offensichtlich aus übergeordneten Gründen gegen das Kommunalfördergesetz entscheidet. Das finde ich tragisch. Denn es ist ein echtes Fortschrittsgesetz, mit dem wir endlich das, was Sie ständig von uns fordern, nämlich Bürokratie auszusetzen, auch umsetzen. ‑ Herr Thiele, wir kennen ja Ihre Art und Weise. Aber dieses Gesetz ist gut. Und Sie schaffen es nicht, einfach zu sagen: Es ist gut, liebe Landesregierung, was Sie uns hier vorgeschlagen haben! Deswegen wird sicherlich die kommunale Familie sehr interessiert hören, dass Sie gegen dieses Kommunalfördergesetz sind und nicht dafür stimmen können. Das finde ich sehr tragisch. Meine Damen und Herren, aber das müssen Sie verantworten, ich nicht. Ich freue mich, dass die Mehrheit dieses Landtages dieses wichtige Kommunalfördergesetz auf den Weg bringen wird. Es wird maßgeblich für die nächsten Jahre dafür sorgen, dass wir einfacher Gelder an die kommunale Ebene bringen können. Heute ist, glaube ich, ein guter Tag für die Kommunen. Danke schön.
