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Tim Julian Wook

SPD 18.11.2025 8:34 min Tagungsabschnitte 19/29

Entwurf eines Gesetzes zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge - Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Pressefreiheit bildet das Fundament unserer demokratischen Gesellschaft. Sie garantiert Meinungsvielfalt, ermöglicht Kritik und stellt sicher, dass Informationen unabhängig überprüft und eingeordnet werden. In einer Zeit, in der sich Informationen in Sekunden verbreiten, in der Algorithmen darüber entscheiden, was wir sehen, und in der Desinformation gezielt eingesetzt wird, kommt der Qualität, Unabhängigkeit und Verlässlichkeit unserer Medien eine ganz besondere Bedeutung zu. Heute sprechen wir über den Sechsten, den Siebten und den Achten Medienänderungsstaatsvertrag - drei Staatsverträge, die vielleicht erst einmal technisch klingen, aber politisch von enormer Tragweite sind. Denn es geht um nicht weniger als die Frage, welche Medienordnung unsere Demokratie in Zukunft trägt. Eine Demokratie braucht verlässliche Informationen, sie braucht unabhängige Kontrolle, und sie braucht Medien, die nicht auf Klickzahlen und Empörung ausgerichtet sind, sondern auf Fakten, Vielfalt und Qualität. Der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag reagiert auf eine Realität, in der Kinder und Jugendliche längst überwiegend online unterwegs sind. Er stärkt den Jugendmedienschutz und verbessert die Durchsetzung gegenüber internationalen Plattformen. Betriebssysteme und App-Stores werden verpflichtet, technische Jugendschutzvorkehrungen bereitzuhalten. Damit entstehen endlich faire Regeln. YouTube, TikTok oder Streaming-Dienste können sich nicht länger in Grauzonen bewegen, während ARD, ZDF oder NDR detaillierte Anforderungen erfüllen müssen. Das ist ein Schritt hin zu mehr Sicherheit, zu mehr Transparenz in den digitalen Räumen, und zwar für alle Nutzerinnen und Nutzer - also ein wirklich gutes Signal. Der Siebte Medienänderungsstaatsvertrag modernisiert den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Er verpflichtet die Anstalten zu mehr Kooperation, zu effizienterem Mitteleinsatz, zu einem klareren Profil. Gleichzeitig stärkt er die Medienkompetenzangebote und schafft Transparenz über Programmentscheidungen und Strukturen. Damit wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht geschwächt, er wird zukunftsfähiger, verlässlicher und klarer auf seine Kernaufgabe ausgerichtet: Information, Kultur, Bildung und regionale Vielfalt. Der Achte Medienänderungsstaatsvertrag ist vielleicht der entscheidendste Schritt, denn er reformiert das Verfahren, mit dem der Rundfunkbeitrag festgelegt wird. Bisher mussten immer alle 16 Länder einstimmig zustimmen, selbst dann, wenn die unabhängige KEF nach gründlicher Prüfung festgestellt hatte, dass eine Anpassung notwendig ist. In der Praxis führte dieses Einstimmigkeitsprinzip zu Blockaden. Ein oder zwei Länder konnten den gesamten Prozess verzögern oder lahmlegen, aus parteipolitischem Kalkül oder aus grundsätzlicher Ablehnung des öffentlich-rechtlichen Systems. Der neue Vertrag dreht das Verfahren jetzt um. Künftig tritt eine Empfehlung der KEF in Kraft, wenn nicht aktiv widersprochen wird. Das ist keine Entmachtung des Föderalismus die Länder behalten die volle Kontrolle, es ist schlicht ein Ende der Blockadepolitik. Denn wir können es uns nicht leisten, dass notwendige Entscheidungen ausbleiben, während die Sender steigende Energie- und Produktionskosten, Tarifsteigerungen und Kosten für die digitale Infrastruktur stemmen müssen. Die Rücklagen aus den Jahren 2021 bis 2024 sichern die Arbeit in der aktuell laufenden Übergangsphase, aber auch diese Mittel sind endlich. Wenn einzelne Länder weiter mauern, wächst der Finanzdruck. Eine spätere Beitragserhöhung wäre dann unweigerlich größer. Wer das jetzt einfach so ignoriert und wegwischen will, handelt schlicht unverantwortlich. Die Medienänderungsstaatsverträge waren und sind Ausdruck davon, dass wir Medienpolitik als Gesellschaftsaufgabe verstehen, dass wir Verantwortung übernehmen für Informationsräume, in denen sich die Menschen, die Bürgerinnen und Bürger unseres Bundeslandes, täglich bewegen. Wir müssen uns klarmachen: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist keine Belastung. Er ist eine Investition in unsere Demokratie. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sorgt dafür, dass wir unabhängige Nachrichten haben - auch dann, wenn Algorithmen längst dafür sorgen, dass Menschen nur noch das sehen, was sie ohnehin glauben. Er sorgt für Kultur und Bildung - auch dort, wo der Markt versagt, und blickt auch auf Bereiche, über die uns sonst nicht berichtet wird. Er garantiert journalistische Standards in einer Zeit, in der Desinformation immer lauter wird. Und ja, zur Wahrheit gehört auch dazu: Natürlich ist kein System perfekt. Natürlich muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk reformiert werden. Er muss effizienter werden. Er muss sich weiterentwickeln. Er muss sich der Zeit anpassen. Aber wer Reformen mit Schwächungen verwechselt, verkennt die Verantwortung, die wir hier tragen. Ich sage es ganz deutlich: Niedersachsen steht zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wir stehen zu einer Medienlandschaft, die unabhängig von Regierung, von Parteien, von Konzernen ist, und wir stehen dazu, dass diese Qualität auch ihren Preis hat. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass die Niedersächsische Landesregierung sich auf den Weg gemacht hat, auch dem Achten Medienänderungsstaatsvertrag zuzustimmen, weil er Bürokratie abbaut, weil er Planungssicherheit schafft, und weil er sicherstellt, dass sachliche Argumente zählen - und nicht einfache Blockadehaltung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Vertrauen in Medien ist Vertrauen in unsere Demokratie. Und dieses Vertrauen entsteht nicht von allein. Es braucht Regeln, Strukturen und eine klare Finanzierung, die Stabilität ermöglicht - weil es die Grundlage dafür ist, dass Menschen wissen, was Fakten sind und was manchmal vielleicht auch nur gelogen ist, und weil es dafür sorgt, dass nicht die Lautesten, sondern die Seriösesten Gehör finden. Die Medienänderungsstaatsverträge sind deshalb kein Verwaltungsakt, sie sind ein Bekenntnis - ein Bekenntnis zu Qualität, ein Bekenntnis zu Vielfalt und ein Bekenntnis zu einer Gesellschaft, die sich nicht nach der Lautstärke richtet, sondern nach den Fakten. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen: Lassen Sie uns diese Verantwortung auch wahrnehmen! Lassen Sie uns Niedersachsen als verlässliches demokratisches Bundesland positionieren! Und lassen Sie uns deutlich machen: Wir stehen für eine starke, unabhängige Medienordnung verlässlich, vielfältig, zukunftsfähig, für Qualität, für Demokratie, für die Menschen in unserem Bundesland! Vielen Dank. Vielen Dank. - Nun hat das Wort: aus der Fraktion der

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