Detlev Schulz-Hendel
Entwurf eines Gesetzes zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge - Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Nacke, wenn Sie mir auch in der Vergangenheit aufmerksam zugehört haben, dann werden Sie wissen, dass meine Fraktion und ich absolut für Programmvielfalt stehen. Wenn es jetzt zu einer Senderzusammenlegung kommen wird, was im Übrigen ja auch damit zusammenhängt, dass sich Sendeanstalten unserer europäischen Nachbarn zurückziehen werden, dann geht es doch nicht darum, einen Staatsvertrag abzulehnen, sondern darum, dafür Sorge zu tragen, dass man insgesamt die Struktur so gestaltet, dass der eine oder andere Programmpunkt nicht hinten runterfällt, sondern durch entsprechende Strukturen und Veränderungen in andere Programme übernommen wird. Das haben die Sendeanstalten ja auch schon in Teilen angekündigt. Um nicht mehr und nicht weniger geht es. Noch mal: Mit Verlaub, das ist überhaupt kein Grund, hier einen Medienstaatsvertrag abzulehnen. Das ist allenfalls ein Grund, auch zukünftig kritisch draufzugucken, ob die Programmvielfalt erhalten bleibt. Ich gehe davon aus, dass sie das tut, weil ich glaube, dass sich alle Sendeanstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bewusst sind, dass sie diese Vielfalt auch weiterhin anzubieten haben, und sie deshalb auch anbieten werden. Vielen Dank.
