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Eva Viehoff

GRÜNE 19.11.2025 3:51 min Tagungsabschnitte 19/29

50 Jahre Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz: Jetzt Bildungsfreistellung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer modernisieren und weiterentwickeln, Beteiligung erhöhen, Erwachsenenbildung stärken

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf die Frage, wie sich der Bildungsurlaub in den letzten Jahren entwickelt hat, sind meine VorrednerInnen schon eingegangen. Die Beteiligungsquote von 1,26 % aller Anspruchsberechtigten ist tatsächlich ausbaufähig. Genau deshalb braucht es eine Novellierung und Modernisierung des Bildungsurlaubsgesetzes. Bildungsurlaub oder Bildungszeit ermöglicht lebenslanges Lernen, ist damit ein Tor zur Partizipation, stärkt die Teilhabe, fördert die persönliche Entwicklung und bietet Chancen. Weil Bildungsurlaub stabil, aber auf niedrigem Niveau in Anspruch genommen wird, brauchen wir eine Verbesserung. Vor 50 Jahren wurde das Bildungsurlaubsgesetz erlassen. Viele Menschen haben inzwischen den Bildungsurlaub zur beruflichen oder persönlichen Weiterbildung genutzt, um sich mit bestimmten Themen beschäftigen, sei es mit dem Thema Bildung insgesamt, sei es mit dem Thema Ökologie, sei es mit wirtschaftlichen Herausforderungen, sei es mit politischen Fragen. Dafür ist der Bildungsurlaub genau der richtige Weg. Deshalb ist es wichtig, dass wir hier neu ansetzen, uns mit den modernen Arbeitsformen beschäftigen und selbstverständlich nicht nur mit denjenigen, die Anspruch auf Bildungszeit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer befassen, sondern auch mit den Problemen von Arbeitgebern, wenn Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit genommen wird. Ich möchte betonen, dass sowohl unser Antrag als auch der Gesetzentwurf ich gehe davon aus, dass das so ist enthält, dass längere Bildungszeiträume über zehn Tage immer mit dem Arbeitgeber, mit der Arbeitgeberin abgesprochen werden müssen. Das geht nicht einfach so nach dem Motto: „Das möchte ich jetzt tun", sondern es muss genau besprochen werden, wie man so etwas umsetzen kann. Und es bedarf natürlich auch auch davon gehe ich aus eines besonderen Angebotes der Erwachsenenbildung. Wir müssen mit Blick auf die Teilnahme an dieser Möglichkeit auch andere Zielgruppen stärker adressieren, zum Beispiel Menschen mit Behinderungen Stichworte „Inklusion" und „Gleichstellung", aber auch die Frage betrachten, wie Menschen, die zu uns gekommen sind, weiterhin an Erwachsenenbildungsangeboten teilnehmen können. Wir haben die Wirtschaft im Blick. Wir sehen, dass die Erwachsenenbildung immer wichtiger auch für Transformationsprozesse, für Digitalisierung und wie ich schon erwähnt habe für Teilhabe wird. Erwachsenenbildung und Bildungszeit erhöhen Chancengleichheit und ermöglichen lebenslanges Lernen. Deshalb ist es wichtig, dass der vierte Bildungssektor mit diesem Antrag und dann mit dem Gesetzentwurf gestärkt wird. Herzlichen Dank.

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