Julia Retzlaff
Bürokratieabbau in Zahnarztpraxen
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Bauer, wenn man machen will, wie Sie das hier so eindringlich und eindrücklich geschildert haben, dann muss der vorgelegte Antrag allerdings auch die Substanz dafür haben. Es tut mir leid, wenn ich das jetzt meiner Rede vorwegnehme und spoilere: Diese Substanz hat Ihr Antrag leider nicht. Konkrete Lösungen, lieber Herr Bauer, die Sie hier so blumig ankündigen oder auch mal im Antrag vorschlagen, sind leider von der Substanz her auf Basis dessen, was Sie im Antrag geschrieben haben, nicht herstellbar. Aber ich werde das gleich noch mal erläutern. Ich denke, zum Einstieg können wir sagen: Wir alle sind uns wirklich einig, dass die bürokratischen Belastungen in Zahnarztpraxen zu hoch sind und Zeitverluste für die Behandlung von Patienten oder Hemmnisse für Niederlassungen verursachen. Das Thema ist wichtig, und es betrifft viele weitere Bereiche der Gesundheits- und Sozialwirtschaft. Medizinisches Personal und Pflegepersonal verbringt täglich Stunden mit Dokumentationen und Verwaltungstätigkeiten, die nicht direkt der Patientenversorgung dienen und von dieser zeitlich abgehen. Eine Reduzierung der Bürokratie ist also dringend erforderlich. Da sind wir uns einig. Das betrifft in Bezug auf Zahnarztpraxen die Änderung zahlreicher Verordnungen und Gesetze, wie die Bundeszahnärztekammer in ihrem im Juni veröffentlichten Forderungskatalog an die Bundesebene auch adressiert hat. Was den vorliegenden Antrag betrifft, hatten wir im Ausschuss eine umfassende Unterrichtung durch das Gesundheitsministerium. Diese hat schnell deutlich gemacht, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, mit Ihrer Initiative inhaltlich doch sehr an der Oberfläche geblieben sind. Sie fordern die Landesregierung pauschal auf, „die Zahnarztpraxen von Bürokratie zu entlasten, damit diese sich wieder besser um ihre Patienten kümmern können". Viele bürokratische Pflichten entstehen jedoch nicht durch Landesvorgaben, sondern durch bundesrechtliche Regelungen und durch Beschlüsse der Selbstverwaltung. Das gilt es also sehr viel differenzierter als von Ihnen gefordert zu betrachten. Die zweite ebenso pauschale Forderung, „Hürden abzubauen, um die Neugründung und Übernahme bestehender Zahnarztpraxen zu erleichtern", ist ähnlich einzuordnen. Viele hemmende, zum Beispiel berufs- und kostenspezifische Regelungen sind nicht primär landesrechtlich zu lösen, sondern in der gemeinsamen Selbstverwaltung oder auf Bundesebene geregelt. Die dritte Forderung Ihres Antrags, „Praxisbegehungen nach dem MPG durch die Zahnärztekammer zu ermöglichen", ist dann zwar mal eine konkreter gefasste Forderung, dafür aber rechtlich nicht haltbar. Die Medizinprodukteüberwachung ist nach Bundesrecht zwar eine Aufgabe der Länder. Das Recht enthält aber keine Ermächtigung zur Übertragung dieser hoheitlichen Aufgabe an Dritte, auch nicht an Kammern. Zu Ihrer vierten Forderung an die Landesregierung, „die im Rahmen von Praxisbegehungen durch die Zahnarztpraxen zu erfüllenden Kriterien transparent und nachvollziehbar festzulegen", wäre es interessant gewesen, an welcher Stelle konkret noch einmal nachgebessert werden sollte, da Überwachungen nach einem bundeseinheitlichen Rahmenprogramm stattfinden und vorgegebene Verfahrensanweisungen haben. Diese Anweisungen sind in Formblättern veröffentlicht und frei zugänglich. Außerdem informiert die Gewerbeaufsicht die Praxen in der Regel vorab über Inspektionen und erforderliche Unterlagen. So könnte ich mit den beiden restlichen Forderungen fortfahren, aber ich denke, die Schwachstellen Ihres Antrages sind deutlich geworden. Er ist in weiten Teilen nicht ausgereift, und bis auf die fundierte und erhellende Unterrichtung durch das Gesundheitsministerium im Ausschuss im letzten Jahr haben Sie als antragstellende Fraktion auch keine weitere inhaltliche Auseinandersetzung angestoßen. Der Antrag lag also, wie Sie selber sagen, anderthalb Jahre in der Schublade. Wir waren dann doch verwundert, dass er in der letzten Woche im Ausschuss wieder auf die Tagesordnung gekommen ist und in der vorliegenden Form darüber abgestimmt werden sollte. Es hätte interessant sein können, sich zum Beispiel die Vorschläge, die die Bundeszahnärztekammer im Juni 2025 vorgelegt und an die Bundesebene adressiert hat, noch einmal anzuschauen und inhaltlich doch noch einmal tiefer einzusteigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, kurzum: Ihr Antrag stellt zwar eine Diagnose, geht dann aber nicht in die Differenzierung über. Auf diesem Stand sind weder Überweisungen noch Therapien möglich. Wir bleiben also bei unserem Ausschussvotum: Ablehnung. Herr Bauer, eine Sache kann ich mir nicht verkneifen: Sie sagten, wenn wir dem Antrag nicht zustimmen, dann sollten wir doch einen konkreten Vorschlag mit Zuständigkeiten und Fristen unterbreiten. Ich muss Ihnen sagen: Ja, so sollte normalerweise ein Antrag aussehen. Ihr Antrag erfüllt dieses Kriterium aber in keiner Weise. Wir sind immer bereit, gute Initiativen gemeinsam zu erarbeiten, aber nicht auf einer solch inhaltsleeren Basis. Danke schön.
