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Jens-Christoph Brockmann

AfD 18.11.2025 4:18 min Tagungsabschnitte 19/29

Entwurf eines Gesetzes zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge - Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute über Änderungsstaatsverträge, die offiziell eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darstellen sollen. Doch jeder, der die Entwicklung der letzten Jahre verfolgt hat, weiß: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat kein Modernisierungsproblem. Er hat ein Strukturproblem, ein Kontrollproblem, und inzwischen hat eine ganze Reihe von Skandalen das Vertrauen vieler Menschen im Land erschüttert. Wir reden von Führungsebenen, in denen sich Affären und verschwenderische Ausgaben, fragwürdige Nebenverträge, intransparente Bonusregelungen und interne Vetternwirtschaft über Jahre hinweg angesammelt haben, von Redaktionen, die gleich mehrfach journalistische Fehler einräumen mussten, von Auslandsstudios, die selbst öffentlich zugeben mussten, dass interne Standards verletzt wurden und dass es zu wenig Distanz zu politischen Akteuren gab. Das ist sehr höflich ausgedrückt, wenn man bedenkt, dass es dort Mitarbeiter mit Hamas-Kontakten gab und dass man mit einer Produktionsgesellschaft zusammengearbeitet hat, die sogar einen Hamas-Kongress gesponsert hat. Das heißt, Beitragsgelder sind hier an Terroristen geflossen. Das alles sind keine Zufälle. Das ist ein Muster, ein systematisches Problem, und es ist inzwischen vielfach dokumentiert. Was aber tut man mit den Änderungsstaatsverträgen, die heute zur Abstimmung stehen? Man legt nicht den Finger in die Wunde, sondern tut genau das Gegenteil: Man stabilisiert die Strukturen, die zu diesen Problemen geführt haben. Im Siebten Medienänderungsstaatsvertrag heißt es dazu beispielsweise in § 26 a Abs. 1, die Angebote müssten „entlang gesellschaftlicher Bedarfe" fortentwickelt werden. Das klingt harmlos, bedeutet aber in der Praxis noch mehr Digitalisierung, noch mehr Datenerhebung, noch mehr algorithmische Formatentwicklung, finanziert aus Beitragsmitteln. Damit entwickelt sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk Schritt für Schritt zu einem marktprägenden Datenunternehmen, während private Anbieter hart auf dem Markt kämpfen müssen. Brisant ist außerdem, dass derselbe Änderungsstaatsvertrag in § 30 d Abs. 2 ausdrücklich vorsieht, die Angebote des ÖRR mit externen privaten Veranstaltern von Rundfunkprogrammen und mit deren verbundenen Unternehmen zu vernetzen. Genau solche Verflechtungen sorgen für eine Marktverzerrung. Der ÖRR kann praktisch entscheiden, wer mit von den Beitragsgeldern profitiert und wer außen vor bleibt. Ein weiterer Punkt ist die sogenannte Presseähnlichkeit. Laut Entwurf soll sie eingeschränkt werden. Doch in § 30 Abs. 7 heißt es lediglich, die Portale müssten „im Schwerpunkt" auf Bewegtbild oder Ton beruhen, ein äußerst dehnbarer Begriff, ein kurzer Clip und darunter folgen seitenlange Texte. Jede Zeitung wird dadurch unter Druck gesetzt. Genau dieses Muster sehen wir bereits heute, und der Vertrag schreibt diese Praxis im Grunde fest. Dann ist da noch das neue Gremium, der Medienrat. Im Vertrag steht groß: Die Mitglieder sind unabhängig. Gleichzeitig sollen sie aber von Regierungschefs und Rundfunkgremien benannt werden. Wir sollen ernsthaft glauben, dass genau jene Strukturen, die schon bei der Aufarbeitung der bisherigen Skandale versagt haben, jetzt die neutrale Instanz bilden, die sich selbst kontrolliert? Das ist keine Reform, das ist eine Kulisse. Kontrolle wird so simuliert, aber eben nicht hergestellt. Auffällig ist vor allem, was nicht in den Staatsverträgen steht: keine klare Begrenzung des Auftrags, keine echt unabhängige externe Aufsicht, keine verpflichtende Transparenz zu politischen Verflechtungen, keine strukturelle Verschlankung, keine echte Kostenkontrolle, keine Schritte, um verlorenes Vertrauen der Beitragszahler zurückzugewinnen. Meine Damen und Herren, statt die Ursachen der Skandale anzugehen, statt Glaubwürdigkeit wiederherzustellen und Missbrauch von Beitragsgeldern zu verhindern, stärken diese Änderungsstaatsverträge genau jene Strukturen, die zu diesen Problemen geführt haben. Als Reform kann man das kaum bezeichnen. Deshalb sagen wir klar: Diesen Änderungsstaatsverträgen kann man nicht zustimmen. Sie sind keine Modernisierung, sondern ein Risikopaket für die Medienvielfalt, für den Markt und für das Vertrauen der Bürger. Vielen Dank. Vielen Dank. - Aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun das Wort: der Kollege Schulz-Hendel. Bitteschön!

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