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Jan-Philipp Beck

SPD 18.11.2025 3:22 min Tagungsabschnitte 19/29

Entwurf eines Gesetzes zur vereinfachten Bereitstellung und Auskehrung von Fördermitteln an kommunale Fördermittelempfänger (Niedersächsisches Kommunalfördergesetz - NKomFöG)

Herr Beck, bitteschön! Sie haben das Wort. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele von uns sind neben dem Landtagsmandat noch kommunalpolitisch aktiv. Wir alle kennen die Kritik und die Klagen der Kommunen über langwierige Antragsverfahren zu Förderprogrammen, über aufwendige Nachweis- und Abrechnungsmodalitäten und auch über zu wenig eigenen Spielraum bei der Umsetzung von Förderprogrammen. Diese zum Teil sehr berechtigten Kritikpunkte greifen wir mit dem vorliegenden Kommunalfördergesetz auf und beschließen eine Art Paradigmenwechsel in der Förderpolitik des Landes Niedersachsen gegenüber den Kommunen. Das ist ein gutes Signal für unsere kommunale Familie. Das stärkt die kommunale Handlungsfähigkeit vor Ort. Es ermöglicht den Kommunen, mehr Freiräume wahrzunehmen. Das halten wir für genau den richtigen Schritt. Deswegen stimmen wir diesem Gesetzentwurf heute gerne zu, liebe Kolleginnen und Kollegen. Mit dem Kommunalfördergesetz stärken wir unsere kommunale Ebene, indem die Fördermittel nach eigenen Bedürfnissen eigenverantwortlich eingesetzt werden, die Mittel in pauschalierter und budgetierter Form abgerufen werden können und auch die Nachweis- und Prüfverfahren vereinfacht werden. Damit sind kleinteilige Einzelförderungen hinfällig und können vermieden werden. Elektronische und standardisierte Verfahren sollen die neue Regel werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das reduziert den Verwaltungsaufwand sowohl auf kommunaler Ebene als auch auf der Landesebene. Bürokratieabbau wird an dieser Stelle ganz konkret und ist viel mehr als eine Worthülse. So geht schnelle und unkomplizierte Förderung! Wir geben den Kommunen eigene Gestaltungsspielräume und stärken damit auch die kommunale Selbstverwaltung. Unser Ziel dabei ist klar: Wir hoffen, dass das Pilotprojekt Kommunalfördergesetz langfristig den Ersatz klassischer Förderverfahren vorbereitet. Das Kommunalfördergesetz ist ein erster wichtiger Schritt. Weitere müssen folgen. Hier werden wir am Ball bleiben. Wie immer, wenn man Neuland betritt, werden im Laufe der Zeit immer wieder gewisse Änderungsbedarfe auftreten. Deshalb ist die Überprüfung des Gesetzes im Jahre 2028 sinnvoll. Es ist aber gut, dass wir mit diesem neuen Förderverfahren jetzt beginnen. Es hilft unseren Kommunen und gibt Planungssicherheit. Wir danken dem Innenministerium sehr für die gute und fachliche Vorbereitung des Gesetzentwurfs. Wir setzen damit letztlich auch ein zentrales Vorhaben aus unserem Koalitionsvertrag um, nämlich es den Kommunen einfacher zu machen und die Verfahren zu vereinfachen. Wir können feststellen: Rot-Grün hat an dieser Stelle Wort gehalten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf zeigt: Wir setzen auf Kooperation mit der kommunalen Ebene. Die neue Förderpolitik ist ein wichtiger Beitrag zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen. Wir geben letztlich mehr Gestaltungsspielräume, ohne die Steuerungs- und Kontrollfunktion zu verlieren. Das ist wichtig. Deswegen stimmen wir dem Gesetzentwurf gerne zu. Er ist ein wichtiger Schritt für unsere kommunale Ebene. Vielen Dank. Herzlichen Dank, Herr Kollege. - Die nächste Wortmeldung kommt

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