Daniela Behrens
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung disziplinarrechtlicher und beamtenrechtlicher Vorschriften
von Frau Ministerin Behrens für die Landesregierung. Bitteschön! Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der öffentliche Dienst trägt eine besondere Verantwortung für die Wahrung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Ich bin sehr froh und sehr dankbar, dass die überwältigende Mehrheit unserer Beschäftigten im öffentlichen Dienst tagtäglich für die Grundwerte unserer Verfassung eintritt und mit ihrer Arbeit unsere staatlichen Strukturen nicht bloß aufrechterhält, sondern sie mit Leben füllt und dafür sorgt, dass der Laden läuft. Dafür meinen aufrichtigen Dank! Zum Gesamtbild gehört allerdings auch, dass einige wenige Personen im öffentlichen Dienst Niedersachsens die Pfade der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlassen haben: Personen, die nicht für unsere Grundwerte einstehen, Personen, die sich gar gegen unsere Strukturen auflehnen und den Staat im Grunde von innen bekämpfen. Diese Personen, meine Damen und Herren, haben im Staatsdienst nichts verloren. Meine Damen und Herren Abgeordnete, unsere bisherigen Regelungen des Niedersächsischen Disziplinargesetzes erfordern langwierige und komplexe Verfahren, um erkannte Extremisten aus dem Dienst zu entfernen. Mit der vorliegenden Novelle wollen wir das ändern. Verfassungsfeinde sollen deutlich schneller aus dem Landesdienst entfernt werden können. Nur so können wir dafür Sorge tragen, dass unsere staatlichen Strukturen standfest bleiben und unsere Bürgerinnen und Bürger auf funktionierende und integre Strukturen vertrauen können. Hierfür bietet der vorliegende Entwurf die notwendigen Grundlagen. So schaffen wir mit der Novelle die Möglichkeit einer anlassbezogenen Abfrage beim Verfassungsschutz. Liegen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass eine Beamtin oder ein Beamter gegen die Pflicht zur Verfassungstreue verstoßen hat, besteht künftig die Möglichkeit zu einer Datenabfrage. Gegebenenfalls vorliegende Erkenntnisse können dann als wichtige Beweismittel in das Disziplinarverfahren einfließen. Kernstück des Gesetzentwurfs ist die Abschaffung der Disziplinarklage. Bislang konnten statusändernde Disziplinarmaßnahmen auch bei identifizierten Verfassungsfeinden im Staatsdienst nur durch Verwaltungsgerichte nach Erhebung einer Disziplinarklage ausgesprochen werden. Das bedeutet, dass selbst bei identifizierten Extremisten in unserer Verwaltung teils langwierige und zähe Prozesse abgewartet werden müssen, bevor es möglich ist, diese Personen aus dem Staatsdienst zu entfernen. Künftig sollen entsprechende Maßnahmen durch Disziplinarverfügungen der jeweils zuständigen Behörde getroffen werden. Der Entwurf sieht dafür eine weitere Verfahrensbeschleunigungen vor. Deswegen, meine Damen und Herren, möchte ich deutlich betonen, dass mit der Abschaffung der Disziplinarklage anders als vielfach behauptet keine Einschränkungen der Rechtsschutzmöglichkeit einhergehen. Die Entscheidung der Disziplinarbehörde kann von den Verwaltungsgerichten natürlich vollumfänglich überprüft werden. Dabei hat auch die Klageerhebung aufschiebende Wirkung für die Disziplinarverfügung, und zwar bis zum rechtskräftigen Abschluss des Gerichtsverfahrens. Zudem haben wir die Rechtsschutzposition der Betroffenen weiter verbessert und damit auch einem Wunsch der Gewerkschaften Rechnung getragen. So wird die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Disziplinarmaßnahme durch gesetzliche Regelungen ausgeschlossen. Die Einschränkung der aufschiebenden Wirkung einer Klage wird somit unmöglich. Einem häufig befürchteten Missbrauch der schnelleren Durchgriffsrechte beugen wir somit durch ergänzende Instrumente umfassend vor. Meine Damen und Herren Abgeordnete, Niedersachsen geht damit übrigens keinen Sonderweg. In Baden-Württemberg ist das sehr lange schon gang und gäbe. Der Bund hat es eingeführt, Brandenburg hat es eingeführt, Hamburg hat es eingeführt. Weitere Bundesländer machen sich auf den Weg. Auch wir haben uns schon im Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen darauf vereinbart, dass wir klare Schritte einleiten wollen, um Extremisten und Verfassungsfeinde aus dem Staatsdienst zu entfernen. Das tun wir mit diesem Gesetzentwurf. Das ist angesichts der aktuellen Situation auch wichtig. Der Staat muss über jeden Zweifel erhaben sein. Die Staatsbediensteten müssen über jeden Zweifel erhaben sein. Daher brauchen wir dieses Regelwerk. Weil ich weiß, dass es bei unseren Beamtinnen und Beamten durchaus zu Debatten zu diesem Thema kommt, möchte ich den Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst sehr klar sagen: Die Landesregierung ist Ihnen sehr dankbar, dass Sie sich unermüdlich für das Wohl unseres Landes einsetzen. Das schätzen wir, und das macht auch das Land Niedersachsen aus. Dafür sind wir sehr florierend. Aber wir müssen auch dafür Sorge tragen, dass die Wenigen, die den Staat bekämpfen wollen, ihn nicht von innen aushöhlen können. Dafür müssen wir Vorsorge treffen, und dafür ist dieser Gesetzentwurf entwickelt worden. Das ist das Hauptziel des Gesetzes: Extremisten und Verfassungsfeinde gehören nicht in den öffentlichen Dienst. In diesem Sinne wünsche ich mir eine sehr konstruktive Debatte auch in den Ausschüssen. Ich freue mich, dass Sie sich mit dem Thema beschäftigen. Es ist ein wichtiges Thema für die wehrhafte Demokratie in diesen anstrengenden Zeiten. Ich wünsche uns eine gute Beratung und hoffe, dass die große Mehrheit dieses Landtages dieses wichtige Gesetz mittragen kann. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
