Thorsten Paul Moriße
Möglichkeiten der Einziehung bei Strafverfahren optimieren - Zentralstelle zur Vermögensabschöpfung in Niedersachsen einrichten
Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. - Meine Damen und Herren Kollegen! Wir beraten heute den Antrag der CDU zur Optimierung der Vermögensabschöpfung. Ja, die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ist eine zentrale Aufgabe unseres Rechtsstaats. Vermögensabschöpfung ist ein wichtiges Instrument. Und ja, wir müssen darüber sprechen, wie wir Polizei und Justiz besser in die Lage versetzen, kriminelle Gewinne tatsächlich abzuschöpfen. Aber dieser Antrag der Kollege der SPD hat es gerade erwähnt greift in mehreren Punkten viel zu kurz, und an anderen Stellen geht er eindeutig zu weit. Zunächst zum Gemeinsamen: Alle Lagebilder zeigen seit Jahren dasselbe Muster. Die kriminellen Gewinne der OK sind hoch, die real gesicherten Vermögenswerte niedrig. Das ist ein tatsächliches Vollzugsproblem. Aber es liegt an Personalmangel, an komplexen Strukturen, an fehlender IT und an mangelnder Spezialisierung in der Fläche. Wenn die CDU mehr Rechtspfleger und Finanzermittler und eine zentrale Koordinierungsstelle in Celle fordert, dann ist das durchaus diskussionswürdig. Auch eine moderne gemeinsame Datenbank für Polizei und Justiz wäre ein Fortschritt. Jetzt zum Kernproblem dieses Antrags: Die CDU möchte eine vollständige Beweislastumkehr bei Vermögen unklarer Herkunft. Das bedeutet faktisch: Der Staat muss nicht mehr nachweisen, dass Vermögen kriminell erworben wurde. Der Bürger muss nachweisen, dass das Geld legal ist - und das ist ein fundamentaler Eingriff. Das berührt die Unschuldsvermutung, das Schuldprinzip und den Eigentumsschutz. Es gibt gute Gründe, warum selbst der Bund trotz entsprechender Ankündigungen bei diesem Thema extrem vorsichtig ist. Eine vollständige Umkehr der Beweislast ist verfassungsrechtlich hochriskant und, wie der Kollege sagte, auch europarechtlich kaum haltbar. Wer das fordert, kämpft nicht mit Bandagen gegen Kriminelle, sondern gefährdet rechtsstaatliche Grundsätze. Dann die Forderung, vorläufige Vermögensarreste in der Strafprozessordnung zu Sollvorschriften zu machen und den Maßstab auf einen bloßen Anfangsverdacht abzusenken, ohne gesicherte Tatsachengrundlage: Bei solchen Zugriffen auf Konten, Fahrzeuge, Immobilien reden wir über schwerwiegende Folgen für Menschen, die am Ende möglicherweise völlig unschuldig sind. Verehrte Damen und Herren, eine wirksame Vermögensabschöpfung braucht klare Regeln, aber sie braucht auch Verhältnismäßigkeit. Wir dürfen nicht versuchen, strukturelle Vollzugsprobleme zu lösen, indem wir die Schwelle für Eigentumseingriffe einfach absenken. Daher sage ich für meine Fraktion: Wir verwehren uns nicht gegen eine Verbesserung der Vermögensabschöpfung, aber wir stellen uns klar gegen jede Verschärfung, die Grundrechte aushöhlt und rechtsstaatliche Prinzipien gefährdet. Denn wir die AfD stehen mit beiden Beinen auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundwerte. Deshalb müssen wir im Rechtsausschuss, verehrte Kollegen, diese kritischen Punkte aktiv, intensiv und konstruktiv beraten. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Die nächste Wortmeldung: aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die
