Falko Mohrs
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes und zur Einführung eines hochschuleigenen Ordnungsrechts
da nicht dabei? Vielen Dank für die Zwischenfrage, Frau Hermann. In der Tat kann ich die Antwort mit meinem dritten Punkt verbinden. Es ist unsere gemeinsame Überzeugung, dass wir trotz der vorhandenen Möglichkeiten eine Nachschärfung vorsehen müssen. Denn beispielsweise sind Aspekte wie Volksverhetzung heute nicht Bestandteil dieser Regelung. Beispielsweise müssen wir das wurde von Herrn Prange angesprochen auch eine Betrachtung von Gewalttaten, auch von psychischer Gewalt, stärker mit berücksichtigen. Deswegen sehen wir eine Formulierung genau dazu in unserem Gesetzentwurf vor. Dieser Gesetzentwurf ist in der Ressortabstimmung und wird danach von der Landesregierung vorgelegt werden. Darin finden sich auch präzisere Regelungen zu einem Ordnungsrecht an den Hochschulen. Das heißt, wir bilden die gesamte Palette ab, aber nicht als Schnellschuss, nicht zusammenkopiert, sondern so, dass es am Ende rechtlich Bestand haben kann das ist unser Anspruch, denn dann kann gehandelt werden. Für uns ist und bleibt Antisemitismus völlig inakzeptabel. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Minister Mohrs. -
