Jens Nacke
Entwurf eines Gesetzes zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge - Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages
Frau Präsidentin. - Herr Kollege Schulz-Hendel, ich möchte auf den einen Kritikpunkt, den Sie hier gerade zur Sprache gebracht haben, zu sprechen kommen. Sie haben gesagt, Sie betrachteten es kritisch, dass es bei der Informationsvielfalt und bei der Kultur Einschränkungen im Programm gebe. Sie haben aber auch gesagt, dafür müsse man aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten Verständnis haben. Und das ist genau der Punkt. Dann haben Sie gesagt, wir würden alles kritisch beäugen. - Nein, Sie werden sich gar nichts mehr kritisch anschauen, denn die Zuständigkeit dafür und das ist auch richtig so ist aufgrund der Staatsferne bei den Medien zwingend so verankert und wird ausschließlich bei den Sendern liegen. Die werden die Entscheidung treffen, was hier eingeschränkt wird. Was Sie jetzt? Sie finden nicht die Kraft, die Struktur zu ändern. Sie finden nicht die Kraft, die Dinge zu verändern, die kostentreibend sind und teilweise Sie haben es selber angesprochen auch Korruption Tür und Tor geöffnet haben. Stattdessen heben Sie heute die Hand dafür, dass dieser Staatsvertrag in Kraft gesetzt wird. Damit heben Sie ganz persönlich die Hand dafür, dass Information und Kultur im öffentlich-rechtlichen Rundfunk reduziert wird, die Strukturen aber erhalten bleiben, weil nicht die Kraft besteht, das zu verändern. Das müssen Sie verantworten. Und nun sagen Sie hier bitte nicht, die anderen würden ihrer Verantwortung nicht gerecht werden. Sie werden Ihrer Verantwortung nicht gerecht! Vielen Dank. - Es sieht so aus, als würde der Kollege Schulz-Hendel antworten wollen. Bitteschön!
