landtag-niedersachsen.de ↗

Christoph Willeke

SPD 18.11.2025 2:39 min Tagungsabschnitte 19/29

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (Gesetz zur Förderung von Paludikulturen auf Moorflächen)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal: Als letzter Redner schaffe ich es vielleicht, nicht allzu viel zu wiederholen und uns allen ein paar Minuten zu schenken. So viel soll gesagt sein: Paludikulturen sind Pflanzen, die auf Moorböden, also auf nassen Flächen, wachsen. Wozu das Ganze? Moore sind starke Kohlenstoffspeicher. Wenn sie trockenfallen oder trockengelegt werden, entweicht dieser gespeicherte Kohlenstoff als CO2. Was können diese Paludikulturen? Wir haben schon einiges gehört. Ein paar möchte ich noch nennen. Wir alle kennen Reetdächer. Man kann daraus auch Baustoffe machen, Dämmstoffe, Platten, also alles Mögliche, natürlich auch den Torfersatz, der von Herrn Schmädeke schon angesprochen wurde. Man kann sie sogar energetisch nutzen. Das alles hört sich ziemlich gut an. Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass sich Paludikulturen noch nicht mit der Dynamik am Markt durchgesetzt haben, wie es das genannte Potenzial vielleicht vermuten lässt. Auch wenn das so ist, werden wir uns natürlich dafür einsetzen, dass das nicht an rechtlichen Hindernissen liegt, sondern dass es die freie Entscheidung der Bewirtschafter ist, was sie anbauen oder was auch nicht. Rechtliche Hemmnisse abzubauen, um Paludikulturen zu ermöglichen, ist Ihre Kernforderung, sehr geehrte Damen und Herren von der CDU. Dieser können wir uns auch so anschließen. Ich möchte auch sagen: Eine tatsächliche Folgenabschätzung müssen wir noch vornehmen, wie es bei jedem Gesetz zu Recht gängige Praxis ist. Es geht hier schließlich um einen Gesetzentwurf. Eines vielleicht schon vorab: Eine generelle und pauschale Genehmigung für den Umbruch von Grünland- und Waldflächen auf Moorböden muss auch rechtlich funktionieren und wasserdicht sein. Das müssen wir mindestens berücksichtigen. Auch das Bundesnaturschutzgesetz wurde genannt. Wir sind nicht Bundesgesetzgeber, sondern Landesgesetzgeber. Das müssen wir uns zumindest genau anschauen und dann entsprechend handeln. Gesetzlich geschützte Biotope, wie zum Beispiel Seggen, Binsen oder hochstaudenreiche Nasswiesen oder sonstiges artenreiches Feucht- und Nassgrünland, können auch auf entwässerten Moorstandorten natürlich vorkommen. Wie gesagt, sind diese gesetzlich geschützt. So oder so: Danke für den Sachbeitrag der CDU! Es geht ja tatsächlich um Inhalte. Das überrascht mich schon. Aber ich möchte genau das besonders loben. Vielen Dank dafür, Herr Schmädeke! Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Vielen Dank und schönen Abend!

Alle Reden von Christoph Willeke Rede ansehen ↗