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Gerald Heere

18.11.2025 3:58 min Tagungsabschnitte 19/29

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2025 (Nachtragshaushaltsgesetz 2025) und der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Nachtragshaushalt 2025 bildet den ersten Baustein für das historische Investitionsprogramm von 14,5 Milliarden Euro, das diese Landesregierung im Sommer beschlossen hat. Mit diesem Investitionsprogramm tragen wir einen über Jahrzehnte aufgelaufenen Investitionsstau ab, investieren in Krankenhäuser, Straßen und Brücken, öffentlichen Nahverkehr, Hochschulen, die Digitalisierung der Verwaltung, den Klimaschutz und die Zukunftsfähigkeit der ländlichen Räume. Wir erhöhen die Investitionsquote auf über 9 % und schaffen es, sie im Laufe dieser Legislaturperiode zu verdoppeln. Das ist eine Leistung, die wir heute mit diesem Nachtragshaushalt schaffen. Dieser Nachtragshaushalt ist der Startschuss. Damit machen wir zunächst Maßnahmen aus diesem Programm in der Größenordnung von knapp 1,2 Milliarden Euro möglich, die natürlich noch im laufenden Haushaltsjahr kassenmäßig umgesetzt werden können. Nichts anderes ist im Haushaltsausschuss behauptet worden. Hierunter fällt insbesondere eine erste Zahlung in Höhe von 400 Millionen Euro aus dem niedersächsischen Pakt für Kommunalinvestitionen, die unmittelbar zur Refinanzierung kommunaler Investitionsmaßnahmen bereitgestellt werden. Dort werden sie dringend gebraucht. Sie wissen, wir machen das ohne weitere Vorgaben an die Kommunen. Das ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung unserer niedersächsischen Kommunen. Ferner umfasst der Nachtrag Investitionen in die Energie- und Hafeninfrastruktur, in den öffentlichen Nahverkehr, in den sozialen Wohnungsbau sowie in die Sanierung von Landesliegenschaften. Ich betone, dass diese Einzelmaßnahmen nicht für sich stehen, sondern in einem Zusammenhang mit den weiteren Maßnahmen unseres Investitionsprogramms „Niedersachsen kann Zukunft", die wiederum unter anderem mit dem Haushalt 2026, der im Dezember zur Beschlussfassung anstehen wird, in Verbindung stehen. Mit diesem Programm steht Niedersachsen bundesweit in der Poleposition. Rot-Grün wird damit den Sanierungsstau aus Jahrzehnten zügig angehen und Niedersachsens Infrastruktur endlich fit für die Zukunft machen. Und das ist gut so. Sehr geehrte Damen und Herren, zur Finanzierung des Nachtragshaushalts nutzen wir den zusätzlichen Kreditfinanzierungsspielraum, den der Bundesgesetzgeber inklusive der CDU, sehr geehrter Herr Thümler den Ländern mit der Änderung des Grundgesetzes im Frühjahr zugebilligt hat. Wir nutzen das anders als andere. Anders als zum Beispiel der Bund dort werden auch Mittel umgewidmet nutzen wir diesen Spielraum vollständig investiv, um die Zukunft des Landes zu gestalten. Bei der Nutzung des Kreditaufnahmespielraums handelt es sich um eine sehr bewusste Entscheidung. Angesichts der Größe der Bedarfe wäre es den Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen kaum zu erklären, diesen Spielraum nicht für dringend erforderliche Maßnahmen zu nutzen. Jetzt gilt es, den Standort fit und noch attraktiver zu machen, um damit auch neue wirtschaftliche Dynamik zu erzeugen. Und obwohl wir das machen, bleiben die wichtigsten Verschuldungsparameter des Landes stabil. Der Schuldenstand in Prozent des Bruttoinlandsprodukts bleibt bei rund 15 %. Die Zinssteuerquote steigt kaum merklich im Bereich von 3 %. Beide Indikatoren sind unkritisch, und sie bleiben vor allem weiterhin historisch niedrig. Kommende Generationen werden daher die Lasten dieser Kredite kaum spüren, sondern ganz im Gegenteil massiv von einer zukunftsfähigen Infrastruktur profitieren. Genau deshalb nutzen wir jetzt diese Spielräume für die Zukunft unseres Landes. Ich bitte um Zustimmung zum Nachtragshaushalt. Lassen Sie uns schnellstmöglich mit der Umsetzung beginnen! Vielen Dank.

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