Sebastian Zinke
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung disziplinarrechtlicher und beamtenrechtlicher Vorschriften
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Butter, Sie haben hier wieder den Beweis erbracht, dass auch die CDU im Bereich Populismus ganz vorne mitspielt. Die Regelungen im Disziplinarrecht, die wir hier heute Abend diskutieren, hat das Land Baden-Württemberg bereits im Jahr 2008 eingeführt. Wenn ich das gerade richtig recherchiert habe, regierte zu der damaligen Zeit in Baden-Württemberg die CDU, dann irgendwann nicht mehr. Aber damals war Herr Oettinger Ministerpräsident. Ihre eigenen Leute haben vor langer Zeit das gemacht, was wir Ihnen hier heute Abend vorschlagen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Stellen Sie sich vor, meine Damen und Herren: eine Richterin, die sich für einen Kalifatstaat in Deutschland ausspricht das kann man sich kaum vorstellen; einen Polizeibeamten, der sich als Rassist herausstellt und glaubt, es gäbe Menschenrassen, Menschen mit Wert und Menschen mit weniger Wert nicht denkbar in unserem Land; eine Lehrerin beispielsweise, die sich als Anteilseignerin der Deutschland GmbH fühlt und den eigenen Dienstherrn ablehnt das würde ich als untragbar bezeichnen, oder einen Soldaten an der Waffe, der sich aktiv für die Abschaffung der Republik und für ein Königreich Deutschland einsetzt - das, meine Damen und Herren, fände ich unmöglich. Alle diese Haltungen sind mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar. Alle diese Haltungen wenden sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Menschen, die Kommunismus, Kalifat oder Führerstaat wollen, sind Extremisten, und sie haben im öffentlichen Dienst unseres Landes nichts zu suchen. Deshalb ist das, was hier heute von der Landesregierung vorgeschlagen wird, keinesfalls eine Schikanierung, wie es Herr Bothe sagt, und auch kein Generalverdacht, wie es Frau Butter hier gerade darzustellen versucht hat. Es kann doch nicht sein, dass die Feinde unseres Staates auch noch aus öffentlichen Mitteln finanziert werden und an entscheidenden Stellen dieses Staates eingesetzt werden. Das kann es nicht sein, und das wollen wir mit diesem Gesetz beenden. Daher gibt es das Disziplinarrecht, also die Möglichkeit, dienstliche Verfehlungen von Beamten, Richtern und Soldaten zu sanktionieren. Dabei ist nicht immer sofort die Dienstenthebung die Folge, sondern es gibt auch den Verweis, die Kürzung von Dienstbezügen und die Zurückstufung. All das ist möglich. Meine Damen und Herren, ganz ausdrücklich treffen diese Sanktionen nicht Beamtinnen und Beamten, die eine von der Landesregierung oder vom Mainstream abweichende Meinung vertreten. Es wurde hier versucht, es so darzustellen, als ob alles einer links-grün versifften Ideologie unterläge. Das ist nicht der Fall. Man darf auch als Beamtin oder Beamter eine abweichende Meinung vertreten, nur nicht solche, die nicht auf dem Boden unseres Grundgesetzes stehen, die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Man darf also für Atomenergie sein. Man darf gegen die E‑Mobilität sein. Man darf auch für die Einführung einer Vermögensteuer sein. All das darf man als Beamtin oder Beamter tun - aber eben keine Meinung vertreten, die gegen die Grundfesten unseres Landes gerichtet ist. Das ist der Unterschied. Darum geht es und um nichts anderes. All das, was Sie hier vorgetragen haben, ist unwahr. Mit der heute vorgelegten Neufassung des Disziplinarrechtes will unsere Landesregierung Verfassungsfeinde und niemand anderen künftig schneller aus dem öffentlichen Dienst entfernen; es geht hier nur um Verfahrensfragen und nicht um Inhalte. Bei den Beispielen, die ich gerade genannt habe, muss man einfach sagen: Das ist auch gut so. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Disziplinarklage wird zukünftig nicht mehr erforderlich sein. Aber der Rechtsweg die Überprüfung durch unabhängige Gerichte, die Sie, Frau Butter, gefordert haben ist weiterhin gegeben. Wenn Sie hier so tun, als wäre das nicht der Fall, ist das schlichtweg falsch. Auch die Einholung einer Auskunft vom Verfassungsschutz ist richtig, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass es verfassungsuntreue Personen unter den Beamtinnen und Beamten gibt. Meine Damen und Herren, auf den ersten Blick ist dieses Gesetz also aus unserer Sicht dafür geeignet, Maßnahmen zu ergreifen, um Verfassungsfeinde zügiger als bisher aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen - und das Ganze für einen handlungsfähigen demokratischen Rechtsstaat und für einen öffentlichen Dienst, dem die Menschen in unserem Land uneingeschränkt vertrauen können. Herzliche Grüße auch an dieser Stelle an Johann Kühme! Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
