Alfred Dannenberg
Regulierung von Tierhandel und Tierbörsen - Tierwohl stärken, illegalen Handel eindämmen
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Rot-Grün möchte Tierhandel und Tierbörsen regulieren - dem Tierwohl zuliebe, heißt es. Im Grundsatz begrüßt die AfD das. Aber Ihr Antrag ist kritikwürdig. „Tierwohl" ist ein nebulöser Begriff: subjektiv, schwer messbar, individuell. Dagegen ist „Tierschutz" anhand gesetzlicher Mindeststandards objektiv messbar und über den Grundsatz „Leiden verhindern" klar definiert. Aber Sie führen das schwammige Tierwohl zu Felde. Mich springen aus diesem Antrag schon wieder die grünen Lieblingsbegriffe an: eindämmen, kontrollieren, verbieten. Sie schießen weit über das Ziel hinaus! Einige Beispiele: Die Recherchestelle für Onlinehandel mit Tieren wurde gerade erst eingerichtet. Sollte man diese nicht erst einmal richtig in Gang bringen, bevor man weitere Beschränkungen fordert? Bedenken Sie bitte auch: Was die Recherchestelle herausfindet, müssen dann die Ämter vor Ort abarbeiten. Gibt es dafür genug Personal und Sachkunde? Sie wollen eine bundesweit einheitliche Tierbörsenverordnung. Wie ausufernd soll die denn werden? Denn es gibt Märkte für Kleintiere, Reptilien, Fische, Pferde, Rinder, Vögel usw. Wollten wir nicht Bürokratie sparen? Wirklich anmaßend ist Ihre Behauptung aus der Antragsbegründung, dass Tierbörsen häufig unzureichende Standards für Haltung, Transport und Präsentation der Tiere hätten. Wie bitte? Diese Standards gibt es doch! Es existiert eine gut 50‑seitige Leitlinie der Bundesregierung zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten. 54 Seiten! Reicht Ihnen das nicht? Tierärzte müssen vor Ort oder rufbereit sein, sonst darf solch eine Tierbörse gar nicht stattfinden. Es wird noch anmaßender unter Punkt 5 Ihres Antrags: Rot-Grün will den Verkauf von Wildfänden und besonders geschützten oder gefährdeten Tierarten mit Ausnahme von Zoos verbieten. Gut gebrüllt, Löwe! Jedoch ist das längst reguliert, und zwar auf internationaler Ebene durch das Washingtoner Artenschutzabkommen 11 Seiten, auf EU-Ebene durch die EU-Artenschutzverordnung 130 Seiten und auf nationaler Ebene durch das Bundesnaturschutzgesetz 81 Seiten. Das wäre solch ein Stapel, wie ich ihn gerade hochhalte. Reicht das nicht? Und noch mehr: Sie wollen eine Positivliste für zum Handel zugelassene Heimtierarten. Wie übergriffig, unnötig und zudem rechtswidrig! Ich empfehle Ihnen hierzu das Buch des Verwaltungs-, Verfassungs- und Europarechtlers Professor Dr. Tade Matthias Spranger. Immer dieser rot-grüne Furor! Kontrollieren, überregulieren und verbieten, und verdächtig sei schon mal alles, sogar das Legale! Man, man, man! Aber eines hat dem Fass wirklich den Boden ausgeschlagen. Sie schreiben: Der illegale Handel mit Tieren habe ein „alarmierendes Ausmaß" erreicht 700 Fälle pro Jahr. Zwar ist jeder einzelne Fall schon einer zu viel. Aber bitte: Das entspricht knapp 2 Fällen pro Tag - auf 84 Millionen Einwohner! Und das nennen Sie „alarmierendes Ausmaß"? Ich sage Ihnen mal, was ein alarmierendes Ausmaß ist: pro Tag in Deutschland 80 Messerdelikte. So sieht es aus! Vielleicht wollen Sie da endlich mal regulieren! Schönen Feierabend! Feierabend haben wir noch nicht. Es kommt jetzt noch der Kollege Domeier von der
