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Olaf Lies

SPD 18.11.2025 5:22 min Tagungsabschnitte 19/29

Entwurf eines Gesetzes zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge - Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages

ist wichtig. Ich bin mir sicher, dass das erfolgen wird. Das bringt mich zu dem Punkt, über den Achten Medienänderungsstaatsvertrag zu sprechen. Er reformiert das ist einer der Punkte das Verfahren zur Beitragsfestsetzung. Ziel ist ein fairer, nachvollziehbarer Mechanismus, der Unabhängigkeit sichert und, ehrlich gesagt, auch politische Blockaden erschwert. Zugleich wissen wir leider schon jetzt: Der Staatsvertrag wird mangels Zustimmung aller Länder so nicht in Kraft treten. Das ist für mich das Problem. Das ist kein gutes Signal. Es stimmt mich sehr sorgenvoll, wenn es unter Demokraten nicht gelingt, hier zu einer Position zu gelangen, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine auskömmliche Finanzierung sichert und ihm damit auch die verfassungsgemäßen Möglichkeiten eröffnet. Das muss doch der Anspruch der Länder sein, wenn es darum geht, sich zu verständigen. Machen wir uns nichts vor, liebe Kolleginnen und Kollegen: Die politischen Mehrheitsverhältnisse in den Ländern können sich ändern. Sie können sich sogar hinein in eine schwierige Situation bewegen, was noch deutlicher macht, in welch schwieriger Situation der öffentlich-rechtliche Rundfunk steckt. Deswegen ist es umso wichtiger, dass wir als Niedersächsischer Landtag deutlich machen: Wir stehen zu einem auskömmlich finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Niedersachsen war und ist bereit, sich seiner Verantwortung zu stellen und das System der Beitragsfestsetzung zu reformieren, um die funktionsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dauerhaft zu gewährleisten. Denn das wissen wir doch auch ohne eine auskömmliche Finanzierung kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine wichtigen Aufgaben zukünftig nicht ausreichend wahrnehmen. Um auch das klar zu sagen: Alle Verantwortlichen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind gefordert, mehr Mut und mehr Tempo bei den notwendigen Reformen an den Tag zu legen. Daran werden sie auch weiterhin von uns gemessen, und sie werden auch in die Pflicht genommen. Meiner Überzeugung nach ist es ein enorm wichtiges Zeichen, dass wir mit dem heutigen Beschluss in diesem Parlament deutlich machen: Niedersachsen will den öffentlich-rechtlichen Rundfunk modernisieren und für die Zukunft strukturell und finanziell gut aufstellen. Denn wir brauchen eben auch ein starkes öffentlich-rechtliches Medienangebot in unserem Land, liebe Kolleginnen und Kollegen. Aber auch das will ich sagen: Das ist nur ein Teil der Lösung. Wir brauchen auch starke private Medienhäuser. Wir brauchen auch Rundfunkanbieter, die privat sind. Und beides ist längst kein Gegensatz mehr. Auch Verlage und private Rundfunkanbieter haben erkannt, dass es um weit mehr als diese alte Konkurrenzformel „privat gegen öffentlich-rechtlich" geht. Öffentlich-rechtliche und private Anbieter stehen doch vor derselben Herausforderung. Es sind vor allem große, überwiegend ausländische Plattformkonzerne, die Aufmerksamkeit und Werbeeinnahmen absaugen und dabei wenig Rücksicht auf unsere liberale Demokratie nehmen und das dürfen wir nicht unterschätzen sie damit auch bewusst schwächen. Konzerne bestimmen mit ihren Geschäftsmodellen, welche Inhalte sichtbar werden. Konflikte, Hass, Häme, Polarisierung versprechen längere Nutzungszeiten und werden deshalb von den Algorithmen nach oben gespielt. Ich habe gerade gesagt: Der alte Gegensatz „öffentlich-rechtlich gegen privat" ist längst aus der Zeit gefallen. Beide sitzen mit Blick auf die Tech-Konzerne in einem Boot. Mit beiden habe ich in den letzten Monaten zahlreiche Gespräche geführt. Dabei ist deutlich geworden: Die Sorgen um die Meinungsbeeinflussung und die Schwächung unserer Demokratie nehmen selbstverständlich auch in den Verlagen und Medienhäusern weiter zu. Unser Ziel ist eine vielfältige Medienlandschaft. Dazu gehören eben beide: die öffentlich-rechtlichen und die privaten Angebote. Mit den Staatsverträgen schaffen wir auch mehr Raum für eine Kooperation zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Anbietern. Ich werde diesen Prozess aktiv begleiten und die niedersächsischen Akteure beider Seiten zusammenbringen. Dazu werde ich nach einer Reihe von Vorgesprächen zu Beginn des kommenden Jahres zu einem medienpolitischen Dialog einladen. Gemeinsam können wir besser ausloten, wo Synergien liegen und wie wir die Qualität sichern und damit unsere demokratische Gesellschaft stärken. Eingangs, liebe Kolleginnen und Kollegen, habe ich gesagt, es gehe um viel mehr. Deshalb rate ich uns allen dazu, wieder ein bisschen mehr das Große und Ganze in den Blick zu nehmen gerade in der Medienpolitik und uns nicht im Klein-Klein zu verkämpfen. Diese Reformen gelingen nur, wenn Demokratinnen und Demokraten miteinander kompromissfähig bleiben. Wenn wir uns in der Medienpolitik blockieren, stärkt das genau diejenigen, die die seriösen Medien verächtlich machen wollen. Wer dauerhaft in Richtung der unabhängigen Medien Zweifel sät, arbeitet bewusst oder unbewusst an der Aushöhlung unserer Demokratie. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Jugendschutz, Auftrag, Struktur und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehören zusammen. Es geht darum, dass die Menschen in unserem Land auch morgen noch zuverlässige und vielfältige Informationen erhalten, auf deren Grundlage sie sich eine Meinung bilden können und gut informiert entscheiden können - im Betrieb, im Netz und an der Wahlurne. Das ist die zentrale Grundlage unserer Demokratie. Dafür brauchen wir vielfältige Medien mit starken Journalistinnen und Journalisten. Eine wesentliche Säule ist eben der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Die drei vorliegenden Gesetzentwürfe leisten dazu aus meiner Sicht einen wichtigen Beitrag. Ich bitte darum, dass wir Sie demokratisch breit unterstützen. Vielen Dank. Vielen Dank,

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