Nadja Weippert
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (Bürokratierückbaugesetz zur Erleichterung kommunaler Vergaben)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Zum Tariftreue- und Vergabegesetz hat eben der Kollege Julius Schneider schon alles gesagt. Bei der Einbringung durch die Union habe ich mich eben aber schon gefragt, wo Sie die letzten Tage waren. Denn gestern haben wir hier das Niedersächsische Kommunalfördergesetz kurz: NKomFöG auf den Weg gebracht und damit einen historischen Gamechanger verabschiedet: weg von überbürokratisierten komplizierten Verfahren bei der Fördermittelbeantragung hin zur vereinfachten Auszahlung investiver Mittel, die unsere Kommunen so dringend brauchen. Wir haben damit einen ganz wichtigen Punkt unseres Koalitionsvertrags umgesetzt und ein positives Signal des Vertrauens an unsere Kommunen gesendet. Unser Ziel als rot-grüne Koalition und Landesregierung ist klar: starke, resiliente Kommunen durch mehr Investitionen und weniger bürokratische Fesseln. Der Gesetzentwurf zum Kommunalfördergesetz, der noch einstimmig im zuständigen Fachausschuss, dem Innenausschuss, verabschiedet wurde, fand gestern hier aber überraschenderweise keine Einstimmigkeit mehr; denn Sie, liebe CDU-Fraktion, haben sich enthalten. Ist auch das ein politischer Offenbarungseid? Stattdessen bringen Sie heute einen eigenen Gesetzentwurf ein, mit dem Sie, ehrlich gesagt, der Lage wieder einmal nur hinterherlaufen. Sie tun das wohl, weil Sie festgestellt haben, dass der im Innenausschuss einstimmig und von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände ebenfalls sehr positiv begrüßte rot-grüne Gesetzentwurf zum NKomFöG ein historischer und bundesweit bisher einmaliger Schritt in Richtung Entbürokratisierung ist. Das ist einfach ein gutes Gesetz, das nicht die Union, sondern Rot-Grün auf den Weg gebracht hat. Aber nicht nur mit dem Kommunalfördergesetz hat die rot-grüne Koalition proaktiv neue Maßstäbe gesetzt. Denn unser grüner Finanzminister Gerald Heere hat bereits vor ein paar Tagen eine groß angelegte, historische Entbürokratisierungsoffensive angekündigt, von der vor allem unsere Kommunen ab dem 1. Januar 2026 profitieren. Ein paar Punkte möchte ich kurz anreißen: Zum einen werden zukünftig Prüfungen und Nachweispflichten reduziert und somit Verfahren beschleunigt. Zum anderen können kleine und mittlere Vorhaben künftig früher begonnen werden, also bereits vor der Bewilligung der Projektförderung. Des Weiteren soll das Vergabe- und Zuwendungsrecht entkoppelt werden und sollen Fördermittel zukünftig länger verwendet werden können, auch um Verzögerungen im Projektablauf seitens der ZuwendungsempfängerInnen künftig besser auffangen zu können. Liebe KollegInnen, Sie sehen: Wir als rot-grüne Koalition etablieren mit all diesen Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Entlastung bereits proaktiv eine neue Vertrauenskultur, insbesondere gegenüber unseren niedersächsischen Kommunen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der CDU-Fraktion wird meines Erachtens hingegen lediglich versucht, auf einen schon lange abgefahrenen Zug aufzuspringen. Liebe Union, da kann ich nur sagen: Eine bessere Opposition ist machbar! Ich freue mich auf die Beratung im Innenausschuss. Vielen Dank.
