Rüdiger Kauroff
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Helferregistergesetz)
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Helferregister möchte die CDU-Fraktion das Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz verändern. Meine Damen und Herren, grundsätzlich ist das Helferregister eine gute Idee. Aber es ist wie so oft: Der Teufel steckt allerdings im Detail. Ein landesweites Helferregister soll entstehen, das künftig das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz, NLBK, zu führen hat. Meine Damen und Herren, Sie können sich vorstellen, dass ein solches Helferregister eine riesige Sammlung an personenbezogenen Daten ist. Um das Helferregister zu erstellen, müsste zuerst eine organisationsübergreifende Datenbank erstellt werden. Mit dieser ließe sich dann die Einsatzverfügbarkeit von Helferinnen und Helfern im Katastrophen- bzw. Zivilschutz bewerten. Um darüber urteilen zu können, welche Personen wann für welche Einsätze zur Verfügung stehen, müsste dieses Register engmaschig gewartet und fortlaufend aktuell gehalten werden. Ich spreche hier von personenbezogenen Daten im umfassendsten Sinne. Dazu gehören auch die Angaben: Wo ist meine Arbeitsstätte? Wo ist mein Arbeitgeber? Welchen Beruf habe ich? Es müsste kontinuierlich erfasst werden, wer wann wie verfügbar ist. Auch Krankheit und Abwesenheit müssten ja mitgeteilt werden. Damit das Register funktioniert, müssten Registerdaten in Dauerschleife gepflegt und Änderungen sofort eingearbeitet werden. Dabei sprechen wir von alltäglichen und immer wiederkehrenden Szenarien wie Urlaub oder kurzfristige Arbeitsunfähigkeit. Zudem müsste die Kommunikation zwischen den Katastrophenschutzbehörden für ein funktionierendes Helferregister flüssig und kontinuierlich laufen, und Informationen müssten sofort eingepflegt werden. Meine Damen und Herren, das führt zu ausuferndem bürokratischen Aufwand auf regionaler und auch auf Landesebene. Über die Ermächtigung zu dieser umfassenden Datenerfassung und die Verarbeitung fange ich in dieser Rede gar nicht erst an nachzudenken. Das würde meine Redezeit sprengen. Ein aktualisiertes Register durch gute Kommunikation alleine reicht jedoch nicht aus. Auch müssten „Registerfehler" wie eine eventuelle doppelte bzw. Mehrfachverplanung derselben Personen rechtzeitig erkannt sein, um eine gezielte und koordinierte Einsatzplanung im Bedarfsfall zur Verfügung zu stellen. Anderenfalls macht das Register schlichtweg keinen Sinn, sondern nur Arbeit. Liebe CDU-Fraktion, Sie haben das Problem ebenfalls erkannt und schreiben in Ihrem Gesetzentwurf ich zitiere: „Die Einsatzfähigkeit des Katastrophenschutzes in Niedersachsen hängt maßgeblich vom Engagement ehrenamtlich tätiger Einsatzkräfte ab. Nach aktuellen Untersuchungen sind jedoch weniger als die Hälfte der registrierten Einsatzkräfte im Krisenfall tatsächlich verfügbar. Ursache sind insbesondere Doppelrollen - etwa Beschäftigte in kritischen Infrastrukturen (KRITIS), die zusätzlich Ehrenämter im Katastrophenschutz ausüben." An dieser von mir zitierten Stelle des Gesetzentwurfs zeigt sich ansatzweise das Ausmaß der Problematik. Schauen wir in die Realität: Bei zurückliegenden Katastrophen, beispielsweise bei dem Weihnachtshochwasser von 2023, gab es keine personelle Knappheit aufgrund von Doppelmitgliedschaften bzw. mehrfachem Engagement von Ehrenamtlichen im Katastrophenschutz. Es konnten stets ausreichend Einsatzkräfte kreis- und länderübergreifend wie auch international zugeführt werden. Sollte sich die Sicherheitslage verändern und der Bedarf für ein zentrales, in diesem Fall bundesweites Helferregister erkennbar werden, müsste es mit dem Bund und allen Bundesländern einheitlich erstellt und abgestimmt werden. Zusammenfassend und aus den zahlreichen aufgeführten Gründen ist ein praktischer Bedarf an einem zentralen landesweiten Helferregister aus unserer Sicht aktuell nicht zu erwarten. Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir noch einen kleinen Hinweis auf die Kosten für die Einrichtung und Pflege des Helferregisters. Liebe CDU-Fraktion, Sie schreiben in Ihrem Gesetzentwurf: „Es ist mit überschaubaren Kosten für die Einrichtung und Pflege des Helferregisters durch die Registerbehörde zu rechnen." Das mag alleine für die Registerbehörde stimmen. Aber was ist mit den vielen Kosten der zahlreichen Hilfsorganisationen, die die Daten erfassen, aufarbeiten, ständig auf dem Laufenden halten und mit der Behörde kommunizieren müssen? Unsere ehrenamtlichen Einsatzkräfte haben durchaus Wichtigeres als die Datenpflege zu tun. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, wie stellen Sie sich diese Umsetzung vor? Möchten nicht wir alle den Bürokratieaufwand abbauen? Mit Ihrem Antrag, liebe CDU-Fraktion, erreichen Sie genau das Gegenteil. Ihre Auflistung der zu erhebenden Daten ist sehr umfangreich. Ich freue mich, dass wir das gemeinsam im Ausschuss besprechen können. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
