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Evrim Camuz

GRÜNE 20.11.2025 5:24 min Tagungsabschnitte 19/29

Gerichtliche Verfahren kindgerecht gestalten - Einsetzung einer koordinierenden Stelle für kindgerechte Justiz in Niedersachsen

wir sind bei der ersten Beratung. Ich glaube, es wird noch viele Möglichkeiten geben, sich zu diesem Thema auszutauschen. Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Es gibt bestimmte Punkte, die uns alle bewegen, die uns zum Wahlkampf motiviert haben, die uns zu dem Entschluss gebracht haben, sich um ein Landtagsmandat zu bewerben. Meine Motivation war immer, dass ich Kinder und Familien in den Mittelpunkt unserer Politik stellen wollte. Ich bin froh, dass wir genau das im rechtspolitischen Bereich tun: Wir stellen Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt, und zwar nicht irgendwann, sondern heute, am Tag der Kinderrechte. Das ist genau richtig so. Denn Kinder und Jugendliche gehören einer besonderen Bevölkerungsgruppe an, die keine wirtschaftsstarke Lobby hat und im politischen Diskurs leider viel zu selten Gehör findet. Heute, am Tag der Kinderrechte, gehen wir in diesem Hohen Hause einen entscheidenden Schritt, um die Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Justiz in den Vordergrund zu stellen. Wenn ich mir vorstelle, Beteiligter an einem Gerichtsverfahren zu sein, finde ich das schon ganz schön einschüchternd Ihnen geht es vielleicht auch so: ungewohnte Räume, eine gewisse Fremdbestimmung durch die vom Gericht vorzunehmenden Prozesshandlungen und für viele Menschen fremde Begriffe. Es ist eben keine leichte Situation. Und jetzt stellen Sie sich vor, das als Kind zu erleben - vielleicht sogar als Kind, das emotionale Ausnahmesituationen und Traumata mit dem vor Gericht zu behandelnden Sachverhalt verbindet! Das ist schon für sich genommen eine enorme emotionale Herausforderung. Es liegt in unserer Verantwortung, alles dafür zu tun, dass die Justiz nicht zu einer zusätzlichen Belastung wird. Denn Kinder, sehr geehrte Abgeordnete, sind eben keine kleinen Erwachsenen. Wir haben in Sachen Kinderschutz in dieser Wahlperiode schon viel erreicht: Die Landesregierung hat sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative für eine Änderung des § 247 a StPO eingesetzt, um die Hürden für eine simultane audiovisuelle Vernehmung von Opferzeuginnen in der laufenden strafrechtlichen Hauptverhandlung zu senken. Niedersachsen nimmt bundesweit schon heute eine Vorreiterrolle auf dem Gebiet der psychosozialen Prozessbegleitung ein. Vielfach wird auch auf das Instrument der ersetzenden richterlichen Videovernehmung nach § 58 a StPO zurückgegriffen. Wir in Niedersachsen sind also auf einem guten Weg. Aber das reicht noch nicht. Wir sind noch nicht am Ziel. Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte und die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerks haben Handlungsbedarf identifiziert. Das nehmen wir ernst und greifen ihre Handlungsempfehlungen heute auf. Im Vordergrund steht dabei die Einrichtung einer koordinierenden Stelle für Kinderschutz. Genau das sieht unser Antrag vor: Wir richten eine Koordinierungsstelle „kindgerechte Justiz" innerhalb des Justizministeriums ein. Zugleich geben wir dieser Stelle konkrete Prüfaufträge an die Hand. Es soll nicht nur der Status quo der kindgerechten Justiz erhoben werden, sondern es sollen auch Konzepte zur weiteren Stärkung einer kindgerechten Justiz entwickelt werden. All das soll nicht mehr Bürokratie schaffen, wie hier eben behauptet wurde, sondern bündeln, was heute leider oft nebeneinanderher läuft. Niedersachsen als Flächenland steht vor besonderen Herausforderungen, wenn es darum geht, für das Sicherheitsgefühl von Kindern und Jugendlichen im Gerichtsverfahren zu sorgen. Hier bestehen verschiedene Ansatzpunkte: von der kindgerechten Raumgestaltung in Justizgebäuden bis hin zur Ausweitung der Möglichkeit der audiovisuellen Vernehmung. Ja, das Amtsgericht Hannover ist bereits sehr weit fortgeschritten. Ich danke allen, die sich dafür engagiert haben, besonders der Gerichtspräsidentin, Frau Hölscher, die sich hier sehr eingebracht hat. Aber leider ist das nicht der Standard in ganz Niedersachsen. Das wollen wir mit diesem Antrag ändern. Sehr geehrte Abgeordnete, besonders wichtig ist auch, dass sichergestellt wird, dass alle Beteiligten hinreichend für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen in Gerichtsverfahren, vor allem in Straf- und Familienverfahren, qualifiziert werden. Daher wollen wir prüfen, ob eine entsprechende Sensibilisierung nicht bereits im Studium und vor allem im juristischen Vorbereitungsdienst erfolgen kann. All das braucht eine hinreichende Datengrundlage, die durch eine kinderrechtsbasierte Datenerhebung im Sinne eines Kinderrechte-Monitorings geschaffen werden kann. Wie Sie sehen, sehr geehrte Abgeordnete, gehen wir einen entscheidenden Schritt hin zu einer kindgerechten Justiz. Eine Justiz, die sich tagtäglich für Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit einsetzt, muss auch in der Lage sein, sich in die Schwächsten der Gesellschaft hineinzuversetzen und sie zu berücksichtigen. Das wollen wir mit diesem Antrag angehen. Daher freue ich mich auf die Beratung. Vielen Dank. Vielen Dank. - Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor.

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