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Heiko Sachtleben

GRÜNE 20.11.2025 4:17 min Tagungsabschnitte 19/29

Für ein faires Erbbaurecht als Grundlage bezahlbaren Wohnens

Ich bitte darum, das einzustellen, sodass man der Sitzung gut folgen kann. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Tagesordnungspunkt ist ein Herzensanliegen von mir geworden. In meiner Funktion als bau- und wohnungspolitischer Sprecher meiner Fraktion ist in den letzten Monaten und Wochen wirklich eine ganze Reihe von Anrufen bei mir gelandet, die sich wie konnte es anders sein um auslaufende Erbpachtverträge gedreht haben. Ein Telefonat ist mir besonders im Gedächtnis geblieben. Mich rief eine alte Dame, sie ist 76 Jahre alt, aus Hildesheim an. Sie lebt auf einem Erbpachtgrundstück, das der Klosterkammer gehört, und hat sich Sorgen gemacht, weil der Vertrag auszulaufen droht. Und mit bebender Stimme sagte sie mir, sie könne nachts schon nicht mehr schlafen, weil die Angst um ihr Zuhause ihr die Ruhe nimmt. Und wir die Politik; sie hat gesagt, sie habe auch mit anderen wohnungspolitischen Sprechern gesprochen seien die letzte Hoffnung. Auf meine Nachfrage, wann ihr Vertrag denn auslaufe, sagte sie mir: in 14 Jahren. Das hat mich erst einmal baff zurückgelassen. Als zweiten Gedanken habe ich mir aber die Frage gestellt: Wenn es dieser Frau schon so schlecht geht, dass sie sich solche Sorgen macht, wie geht es dann den Menschen, bei denen die Vertragsverlängerung wirklich jetzt ins Haus steht? Das hat mich alarmiert. Wir müssen uns mal vor Augen halten, wessen Zuhause sich in der Regel auf Erbpachtgrundstücken befindet. Das sind Menschen, die sich dieses Zuhause vor vielen Jahren mit wenig Geld und oft mit viel Eigenleistung geschaffen haben. Für genau solche Menschen wie ArbeiterInnen, kleine Angestellte, BeamtInnen der unteren Laufbahn die es tatsächlich vor 16 Jahren noch gab ist diese Art von Besitzmodell geschaffen worden. Für diese Menschen, die jetzt Angst um ihr Zuhause haben, müssen wir eine Lösung finden - und im Übrigen auch für die vielen sozialen Einrichtungen Studierendenwerke, Pflegeheime, Kindergärten und ähnliche Einrichtungen, die auf Erbpachtgrundstücken stehen. Nun könnte man sagen: Das ist ja nur für einige wenige ein Problem und betrifft auch nicht ganz Niedersachsen. Ja, das ist richtig. Das Land Niedersachsen hat sogar nur noch 159 Grundstücke unter Erbpacht, die zu Wohnzwecken genutzt werden. Und dann gibt es noch eine nicht genau zu beziffernde Anzahl von Erbpachtgrundstücken in kommunaler Hand. Für all diese Grundstücke könnte man aufgrund unserer Landeshaushaltsordnung jetzt schon Sonderregelungen finden. Und das wird ja auch gemacht, siehe zum Beispiel die Lex Borkum. Aber es wurde schon angesprochen die Klosterkammer besitzt ca. 17 000 Erbbaurechte. Sie werden sowohl wohnraumtechnisch genutzt als auch von besagten sozialen Einrichtungen. Davon stehen rund 2 600 Verträge bis ins Jahr 2048 an, um neu verhandelt zu werden. Das ist in der Masse nicht viel, aber hinter jedem dieser Fälle stehen menschliche Schicksale. Zum Beispiel ist schon das Studierendenwerk Göttingen angesprochen worden. Dort würden mehrere Dutzend Wohnheimplätze wegfallen - genau für die Menschen, die eh schon Schwierigkeiten haben, das Geld aufzubringen, um studieren zu können. Deshalb bin ich sehr froh, dass mit diesem vorliegenden Entschließungsantrag eine Kompromisslinie vorliegt, die die Interessen beider Seiten berücksichtigt. Wir fassen sowohl den Bodenwert als auch den Prozentsatz an; denn das sind die Punkte, die für die Berechnung neuer Erbpachtverträge wichtig sind. Und natürlich müssen sich beide Seiten bewegen. Es ist klar, dass die Pachtnehmer nicht mehr die günstigen Preise der Vergangenheit zahlen werden. Genauso ist es aber auch nicht statthaft, dass der Pachtgeber nur deshalb, weil Bodenwerte und Zinsen unermesslich gestiegen sind, ohne wirklichen Mehraufwand Gewinne einfährt, wie man sie sonst nur in der Manier der Couponschneider von Aktiengesellschaften findet. Wir wissen, dass wir die Klosterkammer nicht anweisen können. Aber unser Antrag zeigt Kompromisslinien auf. Ich appelliere schon jetzt an die Klosterkammer, ihre soziale Verantwortung wahrzunehmen und sich bei den anstehenden Verhandlungen auf diese aufgezeigten Kompromisslinien einzulassen. Danke schön.

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