Wiard Siebels
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung und zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes sowie zur Stärkung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst vorweg es fällt mir ein kleines bisschen schwer, aber ich will es doch sagen: Ganz ehrlich, Frau Herrmann, ein Lob für die CDU-Fraktion! Ich bin ein kleines bisschen beeindruckt von dem, was Sie hier vorgelegt haben, von Ihrem Bekenntnis und von Ihrer Linie der Niedersachsen-CDU in Bezug auf Brandmauern und andere Dinge. Ich finde das richtig gut. Vielen, vielen herzlichen Dank für dieses klare Signal. Meine Damen und Herren, es besteht Einigkeit zwischen den demokratischen Fraktionen darüber, dass Extremisten, Verfassungsfeinde, besonders übrigens Antisemiten, Nazis, Neonazis und sonstiges Gelumpe nicht auch noch gefördert werden dürfen. Ich sage das in aller Deutlichkeit: In Wahrheit gehören solche Organisationen verboten! Da versuchen Organisationen, unsere Demokratie verächtlich zu machen, unsere staatlichen Institutionen verächtlich zu machen, unsere Organisationen und staatlichen Institutionen zu unterwandern. Sie versuchen, unseren Staat im Kern zu zersetzen. Dagegen darf sich eine wehrhafte Demokratie ganz ausdrücklich auch zur Wehr setzen, meine Damen und Herren. Zum Regelungsgehalt ich mache das mal in umgekehrter Reihenfolge, als Sie es in den Gesetzentwurf reingeschrieben haben: Erstens. In Bezug auf den Landtag, also in Bezug auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Abgeordneten hier, aber auch in Bezug auf die Mitarbeiter der Landtagsfraktionen besteht, glaube ich, ganz allgemein wohl eine Übereinstimmung darin, dass besonders hohe Anforderungen gelten müssen. Deshalb finde ich es ausdrücklich richtig, dass Sie in Ihrem Gesetzentwurf an diese Personengruppe sehr hohe Anforderungen in Bezug auf Antisemitismus, auf Extremismus, auf Verfassungstreue usw. stellen. Ich finde das richtig. Ich glaube, das ist in diesem Fall im Kern auch unzweifelhaft, da es sich um eine relativ überschaubare Personengruppe handelt und es daher auch möglich ist, diese hohen Hürden unter einem vertretbaren bürokratischen Aufwand vernünftig umzusetzen und wirkliche Kontrollen auch einzuführen, um sicherzustellen, dass das, was im Gesetzentwurf steht, auch in der Wirklichkeit ankommt. Vielen herzlichen Dank für diese deutliche Formulierung. Zweitens bei Ihnen steht das an Nummer eins, aber das ist nur die Reihenfolge die Frage, wie man mit allen Zuwendungsempfängern und ‑empfängerinnen im Land Niedersachsen umgeht: Dazu hat Herr Bajus, glaube ich, schon das Richtige gesagt: Es darf tatsächlich keinen Generalverdacht und keine überbordenden bürokratischen Anforderungen geben. Trotzdem darf im Kern niemand Zuwendungsempfänger von Steuermitteln des Landes Niedersachsen werden, der nicht auf dem Boden unserer Verfassung steht, um das etwas verkürzt darzustellen. Darüber besteht Einigkeit. Meine Damen und Herren, klar ist erstens, dass diese Regelungen rechtssicher sein müssen. Wir würden denjenigen in die Hände spielen, die nicht auf dem Boden unserer Verfassung stehen, wenn wir wegen möglicher rechtlicher Unklarheiten Spielräume ließen, die einen Anhaltspunkt bieten könnten, dagegen Klage zu erheben. Deswegen muss das, was wir tun, rechtssicher sein. Zweitens und ich glaube, auch darüber besteht Einigkeit, zumindest in Bezug auf die allgemeinen Zuwendungsempfänger, über die ich gerade gesprochen habe müssen unsere Regelungen unbürokratisch, einfach, verständlich und umsetzbar sein. Deshalb will ich ganz ausdrücklich für meine Fraktion sagen, dass wir gern mit Ihnen in Gespräche darüber eintreten, wie wir das rechtssicher und unbürokratisch gestalten können. Im Ziel da bin ich mir absolut sicher, und das hat auch Ihre Rede nochmal belegt sind wir uns absolut einig. Wir halten es für richtig, eine solche Regelung zu treffen. Es ist erstaunlich, dass, wann immer man über Extremisten, Verfassungsfeinde, Nazis und andere derartige Gruppierungen redet, sich eine Fraktion in diesem Haus ganz besonders angesprochen und bemüßigt fühlt, direkt eine Zwischenfrage zu stellen. - Ich weiß doch, dass Sie sich getroffen fühlen! Sie belegen das gerade ja wieder! Vielen herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
