Pascal Leddin
Drohnen über Niedersachsen: Aufklären, Abwehren, Schützen
Wie kommen Sie darauf, dass wir das mit § 11 machen können? Bitte, Herr Kollege! Ich spreche direkt zu dieser Frage. Vielleicht kann ich das dadurch ein bisschen aufklären. § 11 ist ja eine Ermächtigung für die Polizei, zu handeln, die Gefahr abzuwehren. Sie tun hier so, als wäre die Polizei erst dann handlungsfähig und als könnte sie erst dann handeln, wenn das Stichwort „Drohne" dort eingefügt wäre. Das haben Sie vorhin gesagt. Das ist schlichtweg falsch, weil Sie das jetzt schon können. Ich stimme Ihnen zu, natürlich brauchen wir Material zur Drohnenabwehr. Ich nehme mal ein Beispiel aus Bayern. Dort wurde das nämlich in das Polizeigesetz reingeschrieben. Vielleicht können Sie mir sagen: Wie viele Drohnen wurden seitdem dort abgewehrt? - Keine einzige. Man kann sie nicht einfach so abschießen. Die Polizei hat jetzt die Möglichkeit, den Drohnenpiloten, also die Person, die die Drohne steuert, ausfindig zu machen und dann die Drohne zu Boden zu bringen. Das ist gerade die einzige Handlungsoption, die wirklich systematisch umgesetzt werden kann. Deswegen dieser Antrag, weil wir darin alles bündeln, was wir an Informationen haben, damit wir dann in diese Richtung kommen, damit wir sie besser abwehren können. Das ist die Zielrichtung des Antrags, den Sie hoffentlich gelesen haben. Der Antrag, ich habe es gerade erklärt, nimmt dabei zentrale Elemente einer modernen Drohnenabwehr auf. Er reagiert auf den deutlichen Anstieg von Drohnensichtungen.
