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Michael Lühmann

GRÜNE 19.11.2025 4:03 min Tagungsabschnitte 19/29

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes und des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Die Landesregierung legt heute eine umfassende Novelle des niedersächsischen Polizei- und Ordnungsrechts vor, mit der die Polizei auf die Höhe der aktuellen Herausforderungen gebracht werden soll. Vorliegend haben wir eine, wie ich finde, gute und klare Reaktion auf gesellschaftliche Herausforderungen Stichwort „Femizide", auf polizeiliche Herausforderungen Stichwort „Datenmengen" und auch auf veränderte Bedrohungslagen: hybride Bedrohung, Kriminalität im digitalen Raum. Zudem finden sich neue technische Möglichkeiten zur Unterstützung von Polizeiarbeit, etwa Bodycams und intelligente Videokameras. So dynamisch die Veränderungen, so statisch oder gar enger umgrenzt sind dabei ausweislich Karlsruher Urteilen die zu beachtenden Freiheitsrechte von BürgerInnen, und so wichtig bleibt auch Prävention. In diesem Setting bleibt es immer eine Gratwanderung, Polizeirecht zu modernisieren. Das ist, glaube ich, ganz gut gelungen. Deshalb dies vorab ist es auch gut und richtig, dass die eingriffsintensiven neuen Mittel parallel wissenschaftlich evaluiert, Algorithmen kontrolliert und richterliche Vorbehalte installiert werden. Ich will wenige Punkte herausgreifen wir steigen ja erst ein und zuerst einen im Vorfeld kritisierten Punkt ansprechen: die biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung - das ist ein echtes Scrabble-Word. Das ist natürlich ein tiefer Eingriff. Umso klarer definiert sind hier die Hürden: hohe Eingriffsschwelle, gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben oder Terrorismus, RichterInnenvorbehalt. Wir reden hier hoffentlich über wenige Anwendungsfälle, die dann aber hohe Dringlichkeit haben. Bei alledem müssen wir uns fragen, wie stark hier die Einschränkung der Bürgerrechte ist, aber auch, wo eigentlich der bürgerrechtliche Gewinn liegt, wenn man einen Terroristen in einer großen Menschenmenge zehn Minuten später findet, weil Zielfahnder langsamer gefahndet haben als die KI, die selbst nur Hinweise gibt, sodass am Ende die Beurteilung wieder bei Menschen bleibt. Ich glaube, das ist der richtige Weg. Zum Zweiten: Wir bekämpfen Gewalt gegen Frauen. Die Einführung der elektronischen Fußfessel nach dem spanischen Modell die CDU ist ganz kurz vorm Ziel dann doch endlich unserer Regelung gefolgt ist ein wichtiger Schritt. Potenzielle Opfer können frühzeitig gewarnt und Daten der Täter auch gegen ihren Willen an die Täterarbeit übermittelt werden. Das ist nur ein Baustein, aber ein wichtiger. Ein Gewaltschutzkonzept im Bund muss folgen; Frauenhäuser müssen gestärkt werden und in der Debatte über Femizide müssen auch die frauenfeindlichen Motive dahinter benannt werden. Wir als Gesetzgeber können manches bewegen. Aber noch wichtiger ist, dass wir antifeministische Einstellungen bekämpfen und unsere Söhne zu Feministen erziehen. Zum Dritten: Ich blicke nach Oldenburg auf den tragischen, tödlichen Einsatz das irritiert Sie mit Sicherheit, an dessen Ende ein junger Mensch aus dem Leben gerissen wurde. Mein großes Mitgefühl weiterhin! Die Verhandlungen bleiben natürlich abzuwarten. Zugleich haben wir die Hinweise zu Bodycams ernst genommen. Diese müssen künftig automatisiert auslösen bei Waffeneinsatz, bei Einsatz unmittelbaren Zwangs und ein bürgerrechtlicher Gewinn und präventiver Ansatz zugleich auch auf Verlangen Betroffener. Wir wissen längst um das deeskalative Potenzial von Bodycams. Die Polizei schätzt die Rechtssicherheit, die Bodycams schaffen. Da haben wir alle, glaube ich, dazugelernt. Klar bleibt aber auch: Bodycams entfalten vor allen Dingen dann ihren Wert, wenn sie kommunikativ gut begleitet werden, und das Wort bleibt auch nach dieser NPOG-Novelle das wichtigste Mittel unserer Polizei. Zum Vierten: Wir leben im hybriden Krieg, auch wenn das in Teilen der Bundes-CDU nicht angekommen sein will. Aber in Niedersachsen ist das angekommen. Wir schaffen Rechtsgrundlagen und reden ja morgen noch darüber. Längst nicht alles, was wir im Bereich Polizei tun, steht hier im Gesetz. Taktische Einsatzkennzeichnung, die Schaffung eines Bürgerbeauftragten, auch zuständig für die Polizei, die Stärkung von Supervision im Polizeialltag und auch die Frage, wo ermittelt wird - alles wichtige Punkte, die wir noch bewegen werden. Bleibt zum Schluss: Wenn Rot-Grün es hinbekommt hat, das zu einen, dann wird es auch klappen, dass die CDU da mitmachen kann. Meine ganz herzliche Einladung! Wir haben das jetzt vorgelegt; Sie haben das ja in der letzten Regierung lange nicht hinbekommen. Wir freuen uns auf die Debatten.

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