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Detlev Schulz-Hendel

GRÜNE 18.11.2025 8:00 min Tagungsabschnitte 19/29

Entwurf eines Gesetzes zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge - Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich vorab ein paar Anmerkungen machen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk war, ist und bleibt eine unverzichtbare Säule in der Medienlandschaft. Genau deshalb braucht es Raum und Finanzen für die Weiterentwicklung, für Innovation und Unabhängigkeit. Deswegen müssen wir uns in aller Deutlichkeit gegen rechte Stimmungsmache und Misstrauenskampagnen wehren. Hier, Herr Nacke, sollten alle demokratischen Parteien an einem Strang ziehen und sich dieser Verantwortung auch bewusst sein. Sie, liebe CDU-Fraktion, sollten mal in sich gehen und sich fragen, ob Sie mit Ihrer Verweigerungshaltung nicht ungewollt die Stimmung gegen den Öffentlich-Rechtlichen mit anheizen. Selbst in Sachsen das vielleicht noch als Ergänzung, wo die Mehrheit auf der Kippe stand, hat die CDU mit SPD, Grünen und Linken gesprochen und dem Reformstaatsvertrag zugestimmt. Es geht gar nicht darum, nicht kritisch mit der einen oder anderen Neuregelung umzugehen. Das tun auch wir, und dennoch werden wir unserer Gesamtverantwortung gerecht und stimmen den Änderungsstaatsverträgen zu. Zu den einzelnen Staatsverträgen: Mit dem Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag gehen wir einen wichtigen Schritt, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen auch im digitalen Raum zeitgemäß auszugestalten. Denn eines ist klar: Kinder und Jugendliche leben heute selbstverständlich in beiden Welten - der analogen und der digitalen. Deshalb begegnen sie natürlich auch sehr frühzeitig den digitalen Chancen, aber auch den Risiken einer digitalen Realität. So wie wir sie im analogen Raum schützen, müssen wir das auch konsequent im digitalen Raum tun. Diesem Umstand trägt der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag Rechnung. Gleichzeitig werden auch die Landesmedienanstalten gestärkt. Sie erhalten neue Möglichkeiten, Verstöße effektiv zu verfolgen - auch gegenüber den Anbietern, die ihren Sitz im Ausland haben. Ich komme zum Reformstaatsvertrag. Wir alle wissen: ARD, ZDF und Deutschlandradio stehen zunehmend unter Druck. Sie müssen digitaler und effizienter werden und zugleich ihrem Funktionsauftrag gerecht werden und auch weiterhin gerecht bleiben. Information, Bildung, Kultur und Meinungsvielfalt müssen sichergestellt werden. Diese Anforderungen werden zunehmend durch verfassungsrechtliche und unionsrechtliche Rechtsprechung präzisiert. Genau das leistet der Reformstaatsvertrag und passt den Funktionsauftrag an diese verfassungs- und unionsrechtlichen Anforderungen an. Ich will an dieser Stelle einmal auf die wesentlichen Punkte eingehen: Das ist die intensivere Zusammenarbeit von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Das sind die Einführung von Maßstäben für Haushaltsführung, Kostensteuerung und Compliance-Regeln sowie neue Organisationsstrukturen, die Transparenz und die Verantwortung entsprechend stärken. Diese Zielsetzung begrüßen wir als Grüne ausdrücklich. Dennoch müssen wir die Umsetzung dieser Änderungen auch kritisch begleiten. Dabei geht es mir vor allem um zwei Punkte: Der Staatsvertrag legt Kultur-, Bildungs- und Informationsangebote zusammen. Das ist in einer angespannten Haushaltslage erst einmal komplett verständlich, darf aber nicht zu einem Einschnitt in der Informationsvielfalt führen. Das werden wir uns in der Umsetzung alle gemeinsam sehr genau angucken müssen. Dabei beleuchten wir mit einem kritischen Blick auch die Verschärfung des Verbots der Presseähnlichkeit. Auch hier ist die Zielsetzung, eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber privatwirtschaftlichen Presseverlagen zu verhindern, erst einmal verständlich. Das darf aber eben nicht dazu führen, dass aufgrund des weitgehenden zwingenden Sendebezugs investigativer Journalismus im digitalen Raum weitgehend unmöglich wird. Auch das wäre eine Gefahr für die Informationsvielfalt, obwohl NutzerInnen Nachrichten zunehmend online lesen wollen. Diese beiden Punkte hindern uns aber nicht daran, der Reform grundsätzlich zuzustimmen. Sie sind aber eben auch ein klarer Auftrag, die Umsetzung kritisch zu begleiten. Uns ist es wichtig, dass regelmäßig überprüft wird, ob die Reformen ihren ursprünglichen Zielen am Ende auch gerecht werden und dass gegebenenfalls auch Korrekturen vorgenommen werden, wenn sich Fehlentwicklungen zeigen. So, Herr Nacke, geht man bei 16 Bundesländern, die natürlich unterschiedliche Interessen und Themen haben, im Föderalismus verantwortlich miteinander um und lehnt nicht alles einfach ab, weil einem das eine oder andere nicht in den Kram passt. Kommen wir nun zum letzten Staatsvertrag, der einen Systemwechsel bei der Rundfunkbeitragssatzung vorsieht. Künftig soll der Vorschlag der unabhängigen KEF automatisch Bestandskraft erlangen, wenn kein Land mit einem qualifizierten Quorum widerspricht. Dieses neue Verfahren zur Beitragsfestsetzung ist ein echter Fortschritt, denn es schafft Transparenz und Verlässlichkeit. Statt dass jede Beitragsanpassung zum politischen Streitfall wird, wie wir es in der jüngeren Vergangenheit nun auch oft genug erlebt haben, orientiert sich die Festsetzung nunmehr an objektiven Kriterien und unterliegt zunächst allein der fachlichen Prüfung durch die KEF. Das, meine Damen und Herren, stärkt die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Zugleich sichert das Widerspruchsrecht die Mitwirkungspflicht der Landesparlamente. Gleichzeitig wissen wir auch, dass zwei unionsgeführte Landesregierungen genau diese Reformen derzeit verhindern. Statt sich der Verantwortung für eine zukunftsgerichtete und nachhaltige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu stellen, wird hier Blockadepolitik oder, noch besser ausgedrückt, reiner Beitragspopulismus betrieben wie in Sachsen-Anhalt und in Bayern. Das alles, meine Damen und Herren, ändert nichts an unserer Position. Niedersachsen spricht sich ausdrücklich für diese Reform aus und wird hier, Herr Nacke, nicht passiv am Spielrand stehen, sondern eine aktive Rolle einnehmen. Genau deshalb beraten und beschließen wir heute hier über die Medienstaatsverträge. Lassen Sie mich abschließend sehr deutlich sagen: Wir dürfen die Zukunft der Medien nicht den Tech-Milliardären überlassen. Das wäre eine Gefahr für unsere Demokratie. Unser Ziel bleibt ein starker, unabhängiger, zukunftsfähiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der Qualität, Bildung, Kultur und Demokratie in den Mittelpunkt stellt. Vielen herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Schulz-Hendel. Es gibt den Bedarf einer Kurzintervention durch den Kollegen

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