landtag-niedersachsen.de ↗

Dr. Andreas Philippi

19.11.2025 3:48 min Tagungsabschnitte 19/29

Bürokratieabbau in Zahnarztpraxen

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wer sie schon einmal hatte, der weiß: Zahnschmerzen sind ein echter Albtraum. Schon aus persönlichem Interesse liegt mir sehr viel daran, dass wir unsere gute zahnärztliche Versorgung aufrechterhalten und den Zahnärztinnen und Zahnärzten im Land gute Rahmenbedingungen bieten. Das Ziel ist doch völlig klar: Weniger Zeit für Formulare, mehr Zeit für Patientinnen und Patienten. Daher ist es wichtig, Zahnärztinnen und Zahnärzten unnötige Lasten abzunehmen. Das Thema Bürokratie das können Sie mir glauben kenne ich gut aus meiner ärztlichen Tätigkeit. Ich habe mich gegenüber dem Bund stets dafür eingesetzt, dass bürokratischer Aufwand in allen medizinischen Bereichen abgebaut wird. Wir stehen dazu in engem Kontakt mit den Selbstverwaltungskörperschaften. Vorschläge gibt es reichlich. Nun liegt es aber an der Bundesebene, diese Vorschläge umzusetzen. Wir als Land Niedersachsen haben im Bereich der zahnärztlichen Versorgung selbst möglicherweise: leider keine Regelungskompetenz. So wichtig es ist, Bürokratie auf den Prüfstand zu stellen, so hat sie doch oft auch ihre Berechtigung, besonders wenn sie dem Schutz der Patientinnen und Patienten dient. Dokumentationen dienen der Nachvollziehbarkeit und der Transparenz und helfen, Risiken für die Patientinnen und Patienten zu vermeiden. Wir müssen also auch bei diesem Thema ganz genau differenzieren: Welche Pflichten sind verzichtbar, und welche brauchen wir für eine sichere Patientenversorgung? Das gilt ganz besonders für die Einhaltung des Medizinprodukterechtes. Im Antrag wird gefordert, die Überwachung von den Gewerbeaufsichtsämtern auf die Zahnärztekammer zu übertragen. Das können wir leider nicht unterstützen. Wir erkennen die hohe fachliche Kompetenz von Zahnärztinnen und Zahnärzten an. Doch die Einhaltung des Medizinprodukterechtes ist primär eine staatliche Vollzugsaufgabe. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gewerbeaufsichtsämter verfügen über die dafür zwingend notwendigen Qualifikationen. Sie haben Erfahrungen und Kenntnisse auf aktuellstem Stand. Sie können die Sicherheit und Gesundheit von Patientinnen und Patienten, Anwenderinnen und Anwendern sowie Dritten gewährleisten. Die Überwachung erfolgt dabei nach einem bundeseinheitlich abgestimmten Rahmenüberwachungsprogramm. Hinzu kommen weitere Zuständigkeiten der Gewerbeaufsicht für die zahnärztlichen Praxen, beispielsweise in Belangen des Strahlenschutzes und des Arbeitsschutzes, wodurch weitere Inspektionen anfallen und Synergien genutzt werden können. Es ist nicht sinnvoll, unterschiedliche Betreiber, zum Beispiel Arztpraxen, Heime und Krankenhäuser, durch unterschiedliche Institutionen überwachen zu lassen, da dies die einheitliche Vollzugspraxis im Medizinproduktebereich gefährden würde. Aus der Sicht der Landesregierung müssen die Aufgaben nach dem Medizinprodukterecht gebündelt bei den zuständigen Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern verbleiben. Auch das, meine Damen und Herren, ist im Sinne der Bürokratievermeidung. Vielen Dank. Glück auf! Vielen Dank,

Rede ansehen ↗