landtag-niedersachsen.de ↗

Eva Viehoff

GRÜNE 18.11.2025 4:26 min Tagungsabschnitte 19/29

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesundheitsfachberufegesetzes

vielleicht widmen auch Sie der Kollegin Viehoff Ihre Aufmerksamkeit. - Bitteschön! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Und täglich grüßt das Murmeltier. Die AfD will wieder zurück zur „guten alten Zeit". Wir hier wollen aber nach vorne schauen, und, ich glaube, das ist auch richtig so. Ja, die generalistische Pflegeausbildung ist noch nicht dort angekommen, wohin sie eigentlich sein müsste, damit sie gut funktioniert. Aber das heißt ja nicht, dass man das alles gleich wieder in den Mülleimer schmeißen und wieder von vorne beginnen muss, sondern man muss das weiterentwickeln. Hierfür bietet die Ombudsstelle eine Möglichkeit. Wir haben tatsächlich eine hohe Abbrecherquote im Bereich der Pflegeausbildung und den Fachkräftemangel, der auch heute schon die Pflege sehr stark belastet. Die Landesregierung bringt nun diesen Gesetzentwurf zur Einrichtung einer Ombudsstelle als einen essenziellen Pfeiler zur Stärkung der generalistischen Pflegeausbildung hier in Niedersachsen ein. Das zentrale Ziel wurde schon mehrfach betont und liegt in der unbürokratischen und zeitnahen Einrichtung, aber auch in der Unterstützung von Auszubildenden, Pflegeeinrichtungen und Ausbildern. Ziel ist es zudem, die Zahl der Ausbildungsabbrüche deutlich zu verringern und damit auch zu zeigen, dass jeder nicht erfolgte Abbruch, jede beendete Ausbildung ein Gewinn für die Fachkräftesicherung in der Pflege ist. Die Kernaufgabe liegt, das sagte ich schon, in der Beilegung von Streitigkeiten. Es ist ein niederschwelliges Verfahren und legt sehr viel Wert auf Qualität und Integrität. Die Ombudspersonen werden ehrenamtlich tätig sein, und hier aufgepasst! sie verfügen „über berufliche Erfahrung in der Pflegeausbildung sowie über Kenntnisse über die maßgeblichen Rechtsvorschriften". So steht es in dem Gesetzentwurf. Und erst dann, nämlich nach der Qualifikation, kommt die Quote. Das mit der Quotierung verstehen Sie von der AfD immer nicht. Erst die Qualifikation, dann die Quote! Jetzt sagen Sie mir doch bitte mal: Wieso sollen in dem eigentlich weiblich konnotierten Berufsfeld der Pflege Frauen nicht zu 50 % in einer solchen Ombudsstelle vertreten sein? Das erschließt sich mir überhaupt nicht! Selbstverständlich bin ich keine Männerhasserin, wenn ich sage, dass auch Pfleger dort vertreten sein müssen. Es steht dort, es soll mindestens ein Mann vertreten sein. Ich würde mich auch über 50 % Männer freuen - vor allem, weil es um die Tatsache geht, dass sie pflegen sollen. Das haben wir ja auch noch nicht erreicht. Von daher ist es ganz wichtig, dass genau diese Quotierung im Gesetz vorgesehen ist. Und daher, glaube ich, ist das der richtige Weg, zumal für Transparenz und Qualitätssicherung gesorgt ist. Denn es soll einen öffentlichen Tätigkeitsbericht geben, der wertvolle Informationen gegebenenfalls für die Weiterentwicklung der Ombudsstelle oder aber für die Weiterentwicklung der Pflegeausbildung liefern kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sehe, dass der Gesetzentwurf bei den demokratischen Parteien auf große Zustimmung stößt. - Nein, möchte ich nicht! Ich muss aber Eike Holsten noch einmal sagen: Sehr schön, dass Sie festgestellt haben, dass Nordrhein-Westfalen schon 2020 eine solche Ombudsstelle eingeführt hat. Meine vage Erinnerung ist, dass von 2017 bis Oktober 2022 die CDU mit der SPD regiert hat. Selbstverständlich bringen auch wir Ideen in rote Ministerien ein. Das kann man ja tun. Also: Auch Sie hätten das umsetzen können. Die Kritik setzt hier falsch an. Es ist gut, dass wir jetzt mit der Ombudsstelle beginnen. In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss.

Alle Reden von Eva Viehoff Rede ansehen ↗