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Britta Kellermann

GRÜNE 18.11.2025 3:05 min Tagungsabschnitte 19/29

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (Gesetz zur Förderung von Paludikulturen auf Moorflächen)

Britta Kellermann. Bitteschön! Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Zunächst einmal muss ich mich ein bisschen wundern über den Schwerpunkt der Rede von Ihnen, Herr Schmädeke, wo es um Enteignung, Stilllegung, Gängelung der LandwirtInnen geht. Ich halte das für Nebelkerzen der CDU, weil die Wiedervernässung von Moorböden überall nur auf Basis von freiwilligen Vereinbarungen passieren wird. Also lassen Sie doch mal diese Nebelkerzen, und lassen Sie uns mal zur Sache kommen! Die CDU liegt einen Gesetzentwurf vor, der von der Zielrichtung her sicherlich das Richtige will, handwerklich aber leider nicht besonders gelungen ist. Ich habe es bereits in meiner Rede zur abschließenden Beratung unseres Moor-Antrags im Juni-Plenum gesagt: Wenn wir Moore großflächig wieder vernässen wollen, dann müssen wir Alternativen schaffen, die für LandwirtInnen wirtschaftlich funktionieren. Paludikulturen sind dabei ein zentrales Element. Der Anbau von Pflanzen wie Schilf, Rohrkolben oder Torfmoos auf nassen Moorböden ist ein echter Gamechanger, denn sie geben LandwirtInnen wirtschaftliche Perspektiven nach der Wiedervernässung. Sie liefern der Erdenindustrie und vielleicht auch den Pilzanbauern für ihre Deckerden einen dringend benötigten Ersatz für Torf. Sie bringen einen großen Mehrwert für Klima und Artenvielfalt. So weit so gut, und so weit stimmen wir auch überein. Aber jetzt kommen Sie mit einem Gesetzentwurf um die Ecke, der leider das eine gegen das andere ausspielt: Biotopschutz versus Paludikultur, Artenvielfalt versus Landwirtschaft, Natur gegen Wirtschaft. Liebe KollegInnen der CDU, Naturschutz ist nicht Ihr Feind. Naturschutz ist überlebenswichtig. Ohne Natur ist alles nichts. Deshalb kann es eine Öffnung gesetzlich geschützter Biotope für den Anbau von Paludikulturen auch nur im Einzelfall geben - nach Prüfung durch die Naturschutzbehörden. Es muss klar sein, dass so eine Ausnahme im Einklang mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege steht. Von einer allgemeingültigen Freistellung, die dann auch noch allgemein auf entwässerten, landwirtschaftlich genutzten Moorböden gelten soll, ganz ohne dass dort Paludikultur angebaut werden soll, halten wir nichts. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob Sie das in Ihrer Gesetzesinitiative tatsächlich so meinen, wie es da zu lesen ist, aber so eine allgemeingültige Freistellung, ohne dass Paludikulturen angebaut werden, kann es mit uns nicht geben. Das vorangestellt, freuen wir uns auf die Beratungen in den Ausschüssen und werden die Option natürlich intensiv prüfen. Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung: aus der Fraktion der AfD der

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