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Jan Schröder

SPD 20.11.2025 6:42 min Tagungsabschnitte 19/29

Möglichkeiten der Einziehung bei Strafverfahren optimieren - Zentralstelle zur Vermögensabschöpfung in Niedersachsen einrichten

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema Vermögensabschöpfung ist zweifellos wichtig und verdient eine gründliche parlamentarische Debatte. Der Antrag der CDU wirkt auch auf den ersten Blick entschlossen. In Wahrheit aber werden jedenfalls in Teilen Entwicklungen eingefordert, die längst auf Bundes‑ und Europaebene angestoßen, teils bereits beschlossen sind und teils aus guten Gründen noch einer sorgfältigen Abstimmung bedürfen. Der Handlungsbedarf ist also bekannt, er ist anerkannt, und er wird längst abgearbeitet. Zunächst möchte ich festhalten: Die Beschreibung der Ausgangslage in den ersten Abschnitten des Antrags ist korrekt. Die Zahlen aus den BKA-Lagebildern stimmen. Auch die Relationen der vorläufig gesicherten Vermögenswerte zu den ermittelten Erträgen krimineller Organisationen werden zutreffend dargestellt. Was allerdings fehlt und das ist entscheidend, ist die Einordnung dieser Zahlen in den bundesweiten Kontext. Denn Niedersachsen weist im Bereich der Organisierten Kriminalität eine durchweg überdurchschnittliche Sicherungsquote auf. Diese Quote, also das Verhältnis von gesicherten Vermögenswerten zu kriminellen Erträgen, ist der reale Erfolgsindikator - nicht die absolute Summe, nicht der isolierte Jahreswert, sondern die Effizienz der Vermögensabschöpfung gemessen am kriminellen Gewinn. Unsere Ermittlungsbehörden arbeiten also erfolgreich. Das gilt nicht nur punktuell, sondern strukturell. Wer das in seinem Antrag unterschlägt, zeichnet kein vollständiges Bild. Wenn wir über Vermögensabschöpfung sprechen, dann sprechen wir über ein Instrument, das nicht nur die wirtschaftliche Grundlage der Organisierten Kriminalität angreift, sondern auch das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat stärkt. Denn für die Menschen ist es nicht akzeptabel, wenn Täter auf der einen Seite verurteilt werden, aber auf der anderen Seite ihre kriminell erlangten Werte behalten dürfen. Auch deshalb ist Vermögensabschöpfung ein hochsensibles politisches Feld, in dem mit Augenmaß und Sorgfalt gehandelt werden muss. Ich komme nunmehr zu den Forderungen des Antrags. Die CDU verlangt eine Bundesratsinitiative zur Optimierung des Rechts der Vermögensabschöpfung. Das klingt nach Tatkraft, ist aber in dieser Phase unnötig und möglicherweise sogar kontraproduktiv. Denn wenn man hierzu googelt, wird man schnell fündig: Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit längst aufgenommen und im Juni 2024 umfassende Reformvorschläge vorgelegt. Die Justizministerkonferenz hat das zuständige Bundesministerium aufgefordert, diese zu prüfen und umzusetzen, und auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist dies klar vereinbart. Damit liegt der Ball beim Bund. Ich habe größtes Vertrauen darin, dass die Bundesregierung, insbesondere unsere Bundesjustizministerin, der Bitte der Justizministerinnen und Justizminister nachkommt und zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegen wird. Dies gilt umso mehr, als die EU-Richtlinie 2024/1260, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, das europäische Mindestniveau der Vermögensabschöpfung anzuheben, gerade in nationales Recht umgesetzt wird. Der nationale Gesetzgebungsprozess läuft bereits, und wir alle wissen, dass europäische Vorgaben Vorrang haben. Eine Landesinitiative zum jetzigen Zeitpunkt wäre also reine Symbolpolitik, und Symbolpolitik ersetzt nun mal keine gute Gesetzgebung. Eine weitere Forderung die vollständige Beweislastumkehr bei Vermögen unklarer Herkunft ist aus meiner Sicht der weitestreichende und zugleich vielleicht auch problematischste Punkt. Natürlich ist es ein legitimes kriminalpolitisches Ziel, kriminelle Vermögenswerte leichter einziehen zu können. Aber eine vollständige Beweislastumkehr bedeutet einen erheblichen Eingriff in die Eigentumsgarantie. Darüber hinaus eröffnet eine solche Regelung erhebliche Missbrauchs- und Fehlerrisiken. Denn es kann nicht Ziel einer rechtsstaatlichen Ordnung sein, legal erworbenes Vermögen einzuziehen, nur weil jemand es nicht dokumentieren kann. Auch europarechtlich sind uns Grenzen gesetzt. Die EU-Richtlinie kennt eine Beweislastumkehr gerade nicht. Sie bleibt bei der richterlichen Überzeugungsbildung und den in Deutschland bereits bestehenden Beweiserleichterungen. Ich sehe hier den Ausschussberatungen mit Interesse entgegen, inwieweit eine Beweislastumkehr oder vielleicht auch nur ‑erleichterung verfassungskonform und europakonform ausgestaltet werden könnte. Schließlich fordert der Antrag zusätzliche Stellen bei Staatsanwaltschaften und Polizei. Wir kennen das. Auch hier lautet die Frage nicht, ob mehr Personal hilft. Natürlich hilft es. Die Frage ist, ob ein belegbarer Bedarf besteht. Was jedenfalls zum heutigen Zeitpunkt gesagt werden kann, ist: Die Landesregierung und dieses Haus haben bereits große Anstrengungen unternommen, um insbesondere die Staatsanwaltschaften zu stärken. Darüber hinaus hat das MJ einen Prozess mit allen beteiligten Playern gestartet, um den Beruf der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger durch eine Reform der HR Nord noch attraktiver zu machen. Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag enthält unter anderem den Vorschlag einer gemeinsamen Datenbank für Polizei und Justiz. Das hört sich zunächst einmal sinnvoll an. Auch hier werden die Beratungen zeigen, inwieweit dieser Vorschlag umsetzbar ist. Bevor der Bund aber die EU-Richtlinie umgesetzt hat, scheint mir noch völlig offen zu sein, welche Datenstrukturen möglich sein werden. Lassen Sie mich abschließend zu einer weiteren Forderung kommen: der Forderung einer Zentralstelle mit Standort Celle. Ich sehe diese konkrete Vorabfestlegung kritisch. Warum? Weil strukturelle Entscheidungen das Ergebnis einer Analyse sein müssen und nicht deren Startpunkt. Wir sollten als Landtag nicht einen Organisationsentscheid fordern, bevor ein generelles Bedürfnis überhaupt festgestellt werden kann. Auch hier bin ich auf die Beratung gespannt, und zwar auch vor dem Hintergrund der europäischen Vorgaben in diesem Bereich. Meine Damen und Herren, der Antrag benennt zwar wichtige Themen, aber er zieht zumindest auf den ersten Blick an einigen Stellen zu schnelle, teils falsche Schlussfolgerungen. Einige Forderungen sind inhaltlich überholt, andere werfen verfassungsrechtliche und europarechtliche Fragen auf. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, wir sollten daher zunächst eine Unterrichtung im Ausschuss abwarten, die Entwicklung in Bund und EU eng begleiten und dann entscheiden, ob und, falls ja, welche Schritte für Niedersachsen sinnvoll und rechtssicher sind. Vielen Dank. Die

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