Pascal Leddin
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Helferregistergesetz)
Sicht gerade nicht sinnvoll ist. Aber wir können das ja im Ausschuss gerne noch vertiefen. Ich möchte gerne mal einen kurzen Praxischeck mit Ihrem Gesetzentwurf machen. Nehmen wir mal eine fiktive Person, die Günter heißt. Günter will der Freiwilligen Feuerwehr beitreten, weil ihm sein Dorf am Herzen liegt. Was alles muss Günter melden, wenn der CDU-Vorschlag so durchkommt? Erstens: Name, zweitens: Vorname, drittens: Geburtsdatum; logisch. Weiter geht's. Viertens: Geschlecht, fünftens: Anschrift, sechstens: Telefonnummern und andere Angaben über die Erreichbarkeit, siebtens: besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, achtens: Zugehörigkeit zu Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes, neuntens: Arbeitgeber und zehntens: Angaben über die Einheit oder Einrichtung des Katastrophenschutzes und ihre Träger sowie über konkurrierende Verpflichtungen im Zivilschutz oder in kritischen Infrastrukturen. Und diese Daten müssen regelmäßig aktualisiert und auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Viel Aufwand für erst mal wenig Nutzen! Ich glaube, Günter hätte jetzt schon keine Lust mehr. Aber nicht nur Günter hätte keine Lust mehr, denn die Daten müssten auch alle verwaltet werden. - Das muss der Bürokratieabbau sein, von dem die CDU immer spricht! Also neue Stellen für die Selbstverwaltung. Ich finde, das Geld kann man besser in Geräte investieren, mit denen die Kameradinnen und Kameraden wirklich arbeiten. Aber vielleicht überzeugen Sie mich noch im Ausschuss. Die Beratungen kommen ja noch. Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung: aus der Fraktion der AfD der
