Jörg Hillmer
Reform der Verfassten Studentenschaft zur Beförderung der Wissenschaftskompetenz unserer Hochschulen - Studentenrat (StuRa) statt AStA
für die Fraktion der CDU Herr Kollege Hillmer. Bitteschön! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte daran erinnern, dass wir immer noch in der ersten Beratung sind. Sie waren eben ja schon abstimmungsfähig. - Ja, das können wir auch. Aber ich meine: Das ist ein sachlicher Antrag, den wir dann doch auch im Ausschuss sachlich beraten wollen. In fast jeder Diskussion mit Studentinnen und Studenten kommt irgendwann die Frage nach den in jedem Semester zu leistenden, also regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen auf uns zu. Dass an der Gebührenhöhe unter anderem auch AStA und Studentenparlament beteiligt sind, ist vielen Studierenden gar nicht bewusst. Auch die studentischen Mitwirkungsmöglichkeiten und die automatische Mitgliedschaft in der verfassten Studentenschaft sind häufig nicht bekannt. Wie kann das sein? Wie können wir die Wertschätzung und Beteiligung für die verfasste Studentenschaft erhöhen? Meine Damen und Herren, unsere Rechtsordnung kennt an vielen Stellen die Pflichtmitgliedschaft, zum Beispiel bei Kammern. Unabhängig davon, ob man freiwilliges oder Pflichtmitglied ist, bleibt doch die Teilnahme an Wahlen immer freiwillig. Andererseits ist es auch nicht verboten, Pflichtmitgliedschaften von Studentinnen und Studenten einmal kritisch zu reflektieren. Wir jedenfalls werden uns in der Ausschussberatung von der Landesregierung unterrichten lassen: Wie hoch sind Beteiligungsquoten an den Stupawahlen in den niedersächsischen Hochschulen im Einzelnen? Wir werden auch mit Studierenden und ASten sprechen. Wenn man die Pflichtmitgliedschaft bejaht, dann findet alles in einem gesetzlichen Rahmen statt, den wir als Landtag beschließen. Dann gibt es eine Rechts- und Fachaufsicht durch die Landesregierung, gegebenenfalls auch mit Überprüfung durch den Landesrechnungshof und mit Rechenschaftspflicht gegenüber dem Landtag. Das nebenbei bemerkt ist übrigens das Demokratieprinzip. Alle Macht geht vom Volke aus, vom Souverän, und in der repräsentativen Demokratie der Bundesrepublik werden die Interessen der Bürgerinnen und Bürger durch die gewählten Vertreter in den Parlamenten, also durch uns, vertreten, und wir entscheiden nach dem Mehrheitsprinzip. Der Antragsteller hingegen stellt sich eine Eintritts- und Austrittsoption vor. Das ist doch de facto eine freiwillige Mitgliedschaft, die dann aber keine gesetzliche Grundlage mehr benötigt. Mit Blick auf das Grundrecht der Koalitionsfreiheit ist es sogar geboten, sich als Gesetzgeber herauszuhalten, wenn man dieser Meinung ist. Da finde ich es durchaus inkonsequent, gleichzeitig noch detaillierte Regelungen zum Beitrag, zur Haushaltsführung und zur Themenstellung einzufordern und in einem Gesetz festschreiben zu wollen. Das werden wir aber alles in der Ausschussberatung klären. Wir sehen das kritisch, aber wir sind neugierig. Danke schön. Vielen Dank,
