Nadja Weippert
Entwurf eines Gesetzes zur vereinfachten Bereitstellung und Auskehrung von Fördermitteln an kommunale Fördermittelempfänger (Niedersächsisches Kommunalfördergesetz - NKomFöG)
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe KollegInnen! Heute ist ein historischer Tag für unsere Kommunen in Niedersachsen. Denn heute verabschieden wir ein Gesetz, das nicht weniger als ein Gamechanger ist: weg von überbürokratisierten, komplizierten Verfahren bei der Fördermittelbeantragung hin zu vereinfachter Auszahlung investiver Mittel, die unsere Kommunen so dringend brauchen. Liebe KollegInnen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Niedersächsischen Kommunalfördergesetz ermöglichen wir, dass Fördermittel künftig einfacher und schneller in unseren niedersächsischen Kommunen ankommen, sodass Investitionen und damit reelle Vorhaben beschleunigt werden können. Wir setzen damit einen ganz wichtigen Punkt unseres rot-grünen Koalitionsvertrages um und senden ein positives Signal des Vertrauens für handlungsfähige, selbstbewusste und starke Kommunen in Niedersachsen. Unser Ziel als rot-grüne Landesregierung und Koalition ist klar: starke, resiliente Kommunen durch mehr Investitionen und weniger bürokratische Fesseln. Gerade in Zeiten großer finanzieller und struktureller Herausforderungen ist es entscheidend, dass unsere Städte, Gemeinden und Landkreise möglichst wenig Aufwand an bürokratische Verfahren verschwenden, sondern ihre Ressourcen zielgerichtet genau dort einsetzen, wo sie vor Ort jeweils am dringendsten benötigt werden. Uns Grünen ist dabei vor allem wichtig, dass die Vereinfachung der Nachweisverfahren die Verwaltung spürbar entlastet und die Umsetzung des im März beschlossenen 600‑Millionen-Euro-Paktes für Kommunalinvestitionen beschleunigt. Unsere Kommunen können dabei selbst entscheiden, in welche Vorhaben sie die Fördermittel investieren wollen oder müssen. Ob in Schulen, Kindergärten oder Straßensanierung - mit diesem Startschuss als erstem Baustein und Auftakt eines historischen Investitionsprogramms wird moderne Infrastruktur in unserem Land schneller als bisher Realität. Diese Investitionen kommen allen Menschen in Niedersachsen zugute und stärken die Zukunftsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden und damit den Zukunftsstandort Niedersachsen als Ganzes. Konkret werden den Kommunen noch in diesem Jahr 400 Millionen Euro über dieses Gesetz zur Verfügung gestellt, ungefähr je hälftig verteilt auf die Gemeinden und Landkreise. Den diesbezüglichen Nachtragshaushalt haben wir heute Morgen im Plenum bereits beschlossen. Aber nicht nur die Mittel aus dem Pakt für Kommunalinvestitionen sollen auf diese Weise vereinfacht ausgezahlt werden. Nein, auch die zu erwartenden Mittel für Investitionen des Bundes sollen mithilfe dieses Gesetzes einfach und bürokratiearm verteilt werden. Darüber hinaus hoffen wir sehr, dass zukünftig alle niedersächsischen Ministerien dieses Kommunalfördergesetz als Vehikel und Grundlage nutzen, um so die Auszahlung investiver Fördermittel an unsere Kommunen direkt, schnell und unbürokratisch vorzunehmen. Ich bitte daher um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf - für starke Kommunen in einem starken Niedersachsen. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Weippert. - Als Nächstes hat
