Stephan Bothe
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung disziplinarrechtlicher und beamtenrechtlicher Vorschriften
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf, man kann es nicht anders sagen, ist ein bunter Strauß von Misstrauensbekundungen gegenüber der Beamtenschaft und ein Sammelsurium von Maßnahmen und Werkzeugen, um die Beamten insbesondere politisch auf Linie zu bringen und gemäß der links-grünen Regierungsideologie zu disziplinieren. So sollen beispielsweise mit dem Totschlagargument einer behaupteten verfassungsfeindlichen Gesinnung Beamte schneller aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden können. Alle Disziplinarmaßnahmen sollen künftig einzig durch behördliche Verfügungen erlassen werden. Das bewährte Instrument der Disziplinarklage vor den Verwaltungsgerichten für schwerwiegende Disziplinarmaßnahmen soll abgeschafft und der einzelne Beamte dem Wohl und Wehe der Disziplinarbehörde und indirekt auch seines Vorgesetzten ausgesetzt werden. Ein Widerspruchsverfahren ist natürlich nicht vorgesehen, sodass Betroffene gegen eine Disziplinarverfügung gegebenenfalls direkt vor dem Verwaltungsgericht klagen müssen. Ein Irrsinn, meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, ich frage Sie: Welcher junge Mensch soll sich in Niedersachsen angesichts dieser Zumutungen noch auf den ehemals festen Sitz eines Beamtenverhältnisses wagen, den Sie zu einem Schleudersitz umbauen wollen, wenn er die Weichen für seine berufliche Zukunft stellt? Nun soll also ausgerechnet der weisungsgebundene Verfassungsschutz durch sogenannte anlassbezogene Kooperationen mit den Disziplinarbehörden ein gehöriges Wörtchen bei der Schikanierung von Beamten mitreden. Dass diese Behörde aktuell politisch instrumentalisiert arbeitet, ist hinreichend bewiesen. Meine Damen und Herren, die zukünftige Möglichkeit der Entlassung aus Beamtenverhältnissen durch einen Verwaltungsakt ist inakzeptabel und abzulehnen. Sie stellt das Bisherige einseitig zulasten des Beamten auf den Kopf, indem sie eine wichtige Hürde, nämlich die Erhebung der Disziplinarklage, aus dem Weg räumt. Während die Behörde ohne Einschaltung eines Gerichts seinen Beamten entlassen kann, ist der Beamte nicht nur gehalten, selbst Klage zu erheben, ihm wird gegebenenfalls auch noch eine gerichtliche Überprüfungsinstanz genommen, wenn die Berufung nicht zugelassen wird. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist ein Eigentor sondergleichen. Frau Ministerin, weil wir gerade bei Eigentoren sind: Nach dem wegweisenden Urteil des Oldenburger Verwaltungsgerichtes zu den unsäglichen Äußerungen des ehemaligen Polizeipräsidenten Kühme muss auch Ihnen bewusst werden, dass Sie hier in eine Sackgasse laufen. Ihr Ziel mag es sein, nur noch politisch einseitig orientierte, links-grüne Staatsdiener in Ihren Reihen zu haben und dabei bis in den privaten Bereich hineinzuschnüffeln. - Herr Lühmann, das ist Ihr Gesetz. Das Ergebnis wird aber sein, dass potenzielle Fachkräfte abgeschreckt werden, denn in der freien Wirtschaft erhalten sie ohnehin meistens bessere Konditionen und brauchen keine Angst zu haben, dass ihr Dienstherr den Verfassungsschutz auf ihn hetzt. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab. Vielen Dank, Herr Kollege Bothe. -
