Martina Machulla
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wir beraten heute abschließend über einen Gesetzentwurf der AfD, der vorgibt, die Sicherheit im Justizvollzug zu stärken, in Wirklichkeit aber leider mit Pauschalurteilen arbeitet, Grundrechte untergräbt und den Rechtsstaat auf ideologische Weise aushöhlen will. Mit der Drucksache 19/6273 will die AfD das sogenannte „bei der Geburt festgestellte biologische Geschlecht" als einziges Kriterium für die Unterbringung im Strafvollzug gesetzlich verankern. Das klingt für manche nach Ordnung, tatsächlich ist es das Gegenteil. Es ist ein rechtlich völlig ungeeigneter Begriff, der verfassungswidrige Diskriminierung zulasten von Transpersonen in Gesetzesform gießen will. Wir als CDU-Fraktion haben im Rechtsausschuss die Berichterstattung übernommen, und wir haben nach sorgfältiger Abwägung klar gesagt: Dieser Gesetzentwurf ist nicht tragfähig, nicht praktikabel und rechtlich nicht haltbar. Deshalb haben wir gemeinsam mit SPD und Grünen die Ablehnung empfohlen. Es gibt keinen Zweifel: Dieser Entwurf hat im Niedersächsischen Justizvollzugsgesetz nichts zu suchen. Denn was ist die rechtliche Realität? Das Justizministerium hat in seiner Unterrichtung an den Landtag ausführlich dargelegt: Der Begriff „biologisches Geschlecht bei Geburt" ist kein rechtsverbindlicher Begriff. Weder im Personenstandsrecht noch im Strafvollzugsrecht ist er eindeutig definiert. Was bei der Geburt festgestellt wird, ist kein medizinisches Urteil, es ist ein Eintrag durch die Eltern. Ihn zum Maßstab für die gesamte Unterbringungspraxis zu machen, ist schlicht nicht rechtskonform. Hinzu kommt, der Entwurf verstößt gegen die Artikel 1 und 3 des Grundgesetzes. Die geschlechtliche Identität eines Menschen ist geschützt, und der Staat darf niemanden auf ein Merkmal reduzieren, das ihrer selbstbestimmten Identität widerspricht. Diese verfassungsrechtliche Lage ist eindeutig. Was dieser Gesetzentwurf ignoriert und was wir als CDU ausdrücklich betonen, ist, dass es auch um den Schutz von transidenten Menschen geht. Es ist nicht zumutbar, dass eine Person, die seit vielen Jahren zum Beispiel als Frau lebt, rechtlich und sozial anerkannt ist, möglicherweise auch eine geschlechtsangleichende Operation durchlaufen hat, allein wegen ihres bei der Geburt eingetragenen Geschlechts in ein Männergefängnis eingewiesen wird. Ein solches Vorgehen wäre nicht nur menschenunwürdig, es wäre auch ein klarer Verstoß gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Staat hat die Pflicht, alle Menschen in ihrer geschlechtlichen Identität zu achten und sie in geschlossenen Systemen wie dem Strafvollzug vor Gewalt, Erniedrigung und Isolation zu schützen. Genau das tun wir nicht, wenn wir pauschalieren. Im Rechtsausschuss wurde zudem eine öffentliche Eingabe genau zu diesem Themenkomplex beraten. Die Eingabe wurde nach eingehender Prüfung für erledigt erklärt, einstimmig, von allen Fraktionen. Da hat die AfD zugestimmt. Was sagt uns das nun? Der Versuch, mit diesem Gesetz nachträgliche politische Symbolik zu betreiben, ist eben nicht aus der Sache heraus notwendig. Im Gegenteil, es gibt aus Sicht des Parlaments keinen Grund, auf diesem Weg gesetzgeberisch aktiv zu werden. Ein Beispiel, das häufig genannt wird, ist der Fall der JVA Vechta. Doch auch hier sind die Fakten eindeutig. Es handelte sich um eine transidente Frau mit weiblichem Geschlechtseintrag. Es wurde keine sexuelle Belästigung festgestellt. Die Unterbringung wurde sorgfältig abgewogen und rechtlich korrekt vorgenommen. Es gibt also keinen Skandal, aber eine klare Ablehnung gegenüber populistischer Verzerrung. Wir als CDU stehen für Rechtssicherheit, nicht für Schlagzeilen. Wir stehen für Schutz, nicht für Scheindebatten, und wir stehen für differenzierte Lösungen statt ideologischer Paragrafen. Wir haben bei der Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz schon frühzeitig darauf hingewiesen, dass der Justizvollzug ein besonders sensibler Bereich ist, dass hier Klarheit notwendig ist, dass es Standards braucht. Diese Kritik bleibt richtig, aber sie entbindet uns nicht von der Pflicht, rechtlich sauber zu arbeiten. Ich möchte an dieser Stelle ganz deutlich sagen: Wer, wie die AfD, den Schutz von Frauen im Strafvollzug instrumentalisiert, um pauschale Ausgrenzung zu betreiben, handelt nicht für die Sicherheit, er handelt gegen den Rechtsstaat. Was wir brauchen, ist vielmehr ein kluges und verfassungskonformes Konzept zur Unterbringung im Justizvollzug, wie es das Justizministerium bereits angekündigt, aber leider noch nicht beigebracht hat, ein Konzept, das auf individuellen Risikoabwägungen basiert, das die Würde aller Gefangenen schützt Frau Machulla, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Jahn zu? Nee! ‑ und das die Rechte aller Beteiligten auch des Personals verbindlich und transparent regelt. Es muss dabei sichergestellt sein, dass die Möglichkeit zur Änderung des Geschlechtseintrags nicht missbraucht wird, um Zugang zu Haftbereichen des anderen Geschlechts zu erhalten. Denn der Schutz von Frauen vor Gewalt oder Einschüchterung im Strafvollzug ist genauso unverzichtbar wie der Schutz transidenter Menschen vor Diskriminierung und Gefährdung. Da stimmen wir ja völlig überein. Gustav Radbruch, einer der bedeutendsten deutschen Rechtsphilosophen, SPD-Politiker und Justizminister der Weimarer Republik, hat einmal gesagt diesen Satz habe ich in meiner juristischen Laufbahn immer sehr zu schätzen gewusst: Gesetze sind nicht für den Einzelfall gemacht, sondern für die Allgemeinheit und auf Dauer. Dieser Satz bringt einen wesentlichen Grundgedanken bei Gesetzgebung und Rechtsanwendung auf den Punkt. Wir dürfen Recht nicht aus Momenten heraus, aus Angst oder Empörung machen, sondern wir müssen tragfähig und vorausschauend gestalten, im Bewusstsein dafür, dass es für alle Menschen gelten muss, nicht für die Mehrheit oder für den nächsten Wahltag. Genau deshalb ist dieser Gesetzentwurf abzulehnen. Er ist keine Lösung, er ist Symbolpolitik auf Kosten von Menschenwürde, Rechtsklarheit und Professionalität. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, der Ausschuss hat den Gesetzentwurf intensiv beraten und empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung. Die CDU-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf wie bereits im Ausschuss nicht zustimmen. Wir tun das mit klarem Kompass, mit Respekt vor der Verfassung und mit dem Anspruch, Recht zu gestalten und nicht zu missbrauchen.
