Dr. Marco Mohrmann
Regulierung von Tierhandel und Tierbörsen - Tierwohl stärken, illegalen Handel eindämmen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute über einen Antrag von SPD und Grünen, dessen grundsätzliches Anliegen, den illegalen Handel mit Tieren einzudämmen, selbstverständlich auch die CDU-Fraktion teilt. Tierschutz, meine Damen und Herren, ist in Niedersachsen Verfassungsauftrag und damit eine gemeinsame Aufgabe. Zudem findet sich im Koalitionsvertrag von Union und SPD auf der Bundesebene folgende Formulierung: „Wir ... verbieten den Handel mit Haus- und Heimtieren im öffentlichen Raum (unbeschadet Tierbörsen und ‑märkten) sowie anonym online." Das ist insoweit deckungsgleich mit der ersten Forderung in Ihrem Antrag. Ich will Ihnen allerdings sagen, dass Sie, wie im weiteren Verlauf Ihres Antrags deutlich wird, handwerklich unsauber gearbeitet haben. Er ist fachlich verbesserungswürdig und nach unserer Auffassung in Teilen schlicht und ergreifend rechtlich nicht umsetzbar. Das geht wieder eher in Richtung Symbolpolitik, die nach außen gut klingt, aber den Vollzug vor Ort nicht stärkt und dem Artenschutz teilweise sogar schaden kann, Herr Schroeder. Meine Damen und Herren, beginnen wir mit begrifflichen Unschärfen. „Tierwohl" ist kein tierschutzrechtlicher Begriff und daher in diesem Zusammenhang unpassend, subjektiv und vor allem nicht justiziabel. „Tierschutz" hingegen ist rechtlich definiert, messbar, kontrollierbar und sanktionierbar. Was wir in der Gesetzgebung stärken müssen, ist der Tierschutz und nicht ein politisch aufgeladener Wunschzustand, der sich nicht kontrollieren lässt, meine Damen und Herren. Wir sind Gesetzgeber und sollten daher in diesem Haus bitte auch auf der Grundlage klarer Rechtsbegriffe arbeiten. Meine Damen und Herren, des Weiteren verweisen Sie in Ihrem Antrag übrigens zu Recht auf die neue zentrale Recherchestelle für den Onlinehandel mit Wirbeltieren. Diese Stelle ist längst beschlossen, und zwar gemeinsam von Bund und Ländern, und das übrigens auch mit unserer Unterstützung. Nun gilt es, zu schauen, ob die neue Stelle wirkt, wie sie wirkt und welche Empfehlungen sie gibt. Zusammenfassend wäre es jetzt also wichtig, die Wirkung der Instrumente, die gerade erst geschaffen wurden, zu prüfen. Meine Damen und Herren, das wahre Problem ist übrigens nicht fehlendes Recht, sondern fehlender Vollzug. Dieses eigentliche Problem adressieren Sie in Ihrem Antrag nicht. Die Veterinärämter Niedersachsens sind personell am Limit und warten ganz sicher nicht auf zusätzliche Aufgaben, meine Damen und Herren. Es wäre gut, wenn Sie die immer weiter steigenden Belastungen ausführender Behörden nicht fortlaufend ausblenden bzw. durch ständigen Zuwachs an Regelwerk noch weiter forcieren würden. Hinzu kommt: Alles, was Sie zu Tierbörsen fordern, existiert längst. Sie erwecken den Eindruck, Tierbörsen seien rechtsfreie Räume. Das ist aber falsch. Jede Tierbörse benötigt eine Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz. Die Sachkunde ist Voraussetzung, und Tierärzte sind vor Ort oder in Rufbereitschaft. Es gibt eine Pflicht zur Dokumentation durch die Veranstalter der Börsen und Kontrollen durch das Veterinäramt, und es existieren bereits bundesweite Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen: 54 Seiten, detailliert ausgearbeitet, übrigens bereits 2006 veröffentlicht. Auch hierzu in Ihrem Antrag kein Wort! Ebenso wäre es der Erwähnung wert gewesen, dass der Bundesregierung Gutachten vorliegen, die aufzeigen, dass Positivlisten zugelassener Heimtierarten gegen europäisches Recht, gegen Wettbewerbsrecht und sogar gegen Grundrechte verstoßen und juristisch hochproblematisch sind. Des Weiteren fordern Sie, „den Verkauf von Wildfängen und ... gefährdeten Tierarten" außer durch Zoos zu verbieten. Meine Damen und Herren, diese Forderung ist artenpolitisch gefährlich. Erstens benötigen Erhaltungszuchten in Zoos wie in privaten Netzwerken gelegentlich frisches Blut für die genetische Vielfalt; das ist Standardwissen in der Zoologie. Zweitens stützt sich die moderne Artenschutzarbeit längst nicht mehr nur auf Zoos. Auch private und ebenso fachkundige Halter züchten gefährdete Arten, die in Zoos nicht ausreichend Platz finden, beispielsweise über die Initiative „Citizen Conservation". Sonst würden viele Ex-situ-Populationen, also Populationen außerhalb der ursprünglichen Verbreitungsgebiete, in Menschenhand schlicht verschwinden. Drittens verweise ich auf das Washingtoner Artenschutzabkommen, mit dem bereits ein sehr strenges internationales Instrument existiert. Es reguliert und überwacht den internationalen Handel mit Tieren und wildlebenden Arten mit sehr genauen Regeln und Kontrollmechanismen. Warum also nationale Einzelgängerregelungen, die voraussichtlich direkt mit EU-Recht in Konflikt stehen und vermutlich sogar dem Völkerrecht widersprechen? Meine Damen und Herren, wir sagen klar Ja, dem illegalen Handel beizukommen. Wir sagen Ja zur vollen personellen Ausstattung der neuen zentralen Recherchestelle. Wir sagen Ja zu mehr Aufklärung über schwarze Schafe im Internet und Ja zu einem starken Vollzug des Tierschutzgesetzes. Allerdings lehnen wir ab: eine Verbotskultur statt Vollzugspolitik, rechtlich nicht umsetzbare Positivlisten und fachlich falsche Wildfangverbote. Schwierig ist insbesondere die Vermischung von Hunde- und Katzen-Verordnung, Wildtierhandel, CITES, Tierbörsen und Online-Plattformen. Genau diese Vermischung in Ihrem Antrag zeigt, dass Sie sich scheinbar selbst noch nicht ganz sicher sind, welche Materie Sie gerade genau regeln wollen. Meine Damen und Herren, Tierschutz braucht Fachlichkeit und weniger Schlagwörter. Uns geht es um rechtskonform vollziehbaren Tierschutz. Insofern haben wir noch einiges im Ausschuss zu diskutieren. Herzlichen Dank. Da ich meine Redezeit ja nutzen kann,
