Delia Klages
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesundheitsfachberufegesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schauen wir doch mal auf den Beginn der Problemlage und darauf, wer sie verursacht hat! Das war die Große Koalition 2017, indem sie das Pflegeberufegesetz angefasst hat. Liebe SPD, ich frage mich, ob Sie mit Ihren Kollegen in Berlin sprechen. Sie präsentieren uns heute hier einen Gesetzentwurf für eine Ombudsstelle, als ließe sich damit kaschieren, was wirklich schiefläuft. Denn das Kernproblem ist und bleibt die generalistische Pflegeausbildung selbst. Sie überfordert Betriebe, verunsichert Auszubildende und produziert genau die Konflikte, für die nun eine neue Landesstruktur mit zusätzlichen Kosten und noch mehr Bürokratie geschaffen werden soll. Statt die Ursache zu beheben, wird eine teure Symbolpolitik aufgesetzt, und die eigentlichen Missstände bleiben unangetastet. Seit der Einführung der generalistischen Ausbildung wurden drei eigenständige, fachlich klar ausgerichtete Ausbildungsgänge zu einem einzigen zusammengeführt. Altenpflege, Kinderkrankenpflege und Krankenpflege wurden miteinander verschmolzen. Die Folge ist eine Ausbildung, die zwar breiter geworden ist, aber fachlich an Tiefe verloren hat. Viele Träger sind überfordert, die Praxisanleitung ist uneinheitlich, und gerade junge Auszubildende fühlen sich am Anfang oft alleingelassen. Wenn eine Ausbildung fachlich stark sowie pädagogisch gut begleitet und praktisch sauber strukturiert wäre, bräuchte es möglicherweise gar keine Ombudsstelle. Gute Ausbildung verhindert Probleme im Vorfeld, sie verwaltet sie nicht im Nachhinein. Eine Ombudsstelle ist deshalb kein Zeichen von Qualität, sondern ein Hinweis darauf, dass Qualität fehlt. Auch bei diesem Gesetzentwurf setzt die Landesregierung wieder mal auf ideologische Vorgaben statt auf Fachlichkeit. Die Ombudsstelle soll mit mindestens 50 % Frauen und mindestens einem Mann besetzt sein. Diese Geschlechterquote ist politisch motiviert, fachlich überhaupt nicht begründbar, und sie erschwert sogar die Besetzung. Warum soll das Geschlecht entscheidend sein und nicht die Qualifikation? Das gilt im Übrigen auch für Ihre Reihen. Wenn schon eine Ombudsstelle gebraucht wird, dann braucht es keine Quote, zumindest nicht nach einem Geschlecht, aber vielleicht nach der Qualifikation. Praxisanleiter zu sein, wäre eine gute Voraussetzung. Das Verfahren der Ombudsstelle bleibt zudem freiwillig und unverbindlich. Träger können jederzeit ablehnen, und die Vorschläge der Ombudspersonen sind rechtlich nicht bindend. Gleichzeitig schaffen wir aber eine weitere Struktur. Und das eigentliche Problem wird immer noch nicht angefasst. Wir als AfD stehen für eine starke, fachlich klare Pflegeausbildung. Dafür braucht es keine neuen Bürokratieeinheiten, sondern eine Rückkehr zur Spezialisierung, zu klaren Verantwortlichkeiten und zu echter Ausbildungsqualität. Ich freue mich sehr auf die Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank, Frau Kollegin Klages. -
