Jens-Christoph Brockmann
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung und zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes sowie zur Stärkung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bajus, ich hatte bereits eine Sicherheitsüberprüfung bei der Bundeswehr, und meine Sicherheitsfreigabe ist durchgegangen. Das nur am Rande. Ich weiß nicht, ob Sie so etwas auch schon mal gemacht haben. Der Gesetzentwurf der Union möchte verhindern, dass Steuergeld an Verfassungsfeinde geht. Das ist ein nachvollziehbarer Gedanke. Aber leider vermischt die CDU-Fraktion hier Richtiges mit Falschem. Natürlich wird es höchste Zeit, staatliche Stellen zu verpflichten, genau hinzuschauen, an wen sie eigentlich unsere Steuergelder überweisen. Jahr für Jahr wandern Millionenbeträge an Gruppierungen, die sich mehr oder weniger offen zu Gewalt, Antisemitismus, Einschränkungen der Meinungsfreiheit und anderen verfassungsfeindlichen Positionen bekennen. Doch was die CDU für Abgeordnete und Fraktionen vorschlägt, ist weder klar noch rechtssicher noch grundrechtssensibel - entgegen der Behauptung von Frau Hermann. Schon die zentralen Begriffe im Entwurf sind hochproblematisch. Was soll zum Beispiel „eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane ... eines Landes" sein? Reicht eine Sitzblockade vor dem Landtag? Reicht die Teilnahme an einer Demonstration, die die Anreise eines Ministers verzögert und damit theoretisch die Arbeit der Landesregierung beeinträchtigt? Und warum soll ein verbeamteter Lehrer, der an derselben Demo teilnimmt, selbstverständlich weiter aus Steuergeldern bezahlt werden, während ein persönlicher Mitarbeiter eines Abgeordneten aufgrund identischen Verhaltens plötzlich als Gefährdung gilt und dessen Finanzierung durch das Präsidium gestrichen werden kann? Entweder ist die CDU an dieser Stelle handwerklich überfordert oder es geht ihr gar nicht um das vorgebliche Ziel. Ja, Extremisten haben im Landtag nichts zu suchen, das steht außer Frage. Aber im CDU-Gesetzentwurf laden schwammige Formulierungen und breite Ermessensspielräume geradezu zum Missbrauch ein. Ein besonders absurder Punkt ist der Fragebogen. Die Betroffenen sollen politische Mitgliedschaften offenlegen, aber im ganzen Gesetz steht nicht, wer die Angaben überprüft, wie sie überprüft werden sollen oder welche Kriterien genau gelten. Man schafft also keinen Schutz, sondern ein bürokratisches Scheininstrument, das tief in die Persönlichkeitsrechte eingreift und im Übrigen auch in die Rechte der Abgeordneten, ohne irgendeine echte Kontrolle zu ermöglichen. Wie gefährlich das werden kann, zeigen aktuelle Beispiele. In Potsdam wurde kürzlich ein Beigeordneter öffentlich in die Nähe des Extremismus gerückt, weil er bei einer Buchlesung war. - Übrigens hat dort ein Sieger des Deutschen Buchpreises gelesen. - Die bloße Teilnahme an einer Kulturveranstaltung macht einen plötzlich des Extremismus verdächtig. Genau solche Mechanismen dürfen wir nicht in Gesetzesform gießen. Und deshalb drängt sich hier der Verdacht auf: Dieser Entwurf schützt nicht den Staat vor Extremisten, er verschafft einer Partei ein Instrument, um politische Konkurrenz zu disziplinieren. Wieder einmal zeigt sich eine CDU, die zwischen vernünftigen Positionen und einem zweifelhaften linken Politikverständnis hin- und her laviert, und am Ende ein Gesetz vorlegt, das zugleich unausgereift, unscharf und gefährlich ist. Wir werden den Entwurf kritisch in der Ausschussberatung begleiten, und wir erwarten von der CDU-Fraktion sehr konkrete Antworten darauf, wie sie dieses gesetzgeberische Flickwerk rechtssicher, nachvollziehbar und missbrauchsresistent gestalten will und wie sie ausschließen will, dass hier ein politisches Kampfinstrument entsteht. Denn Demokratien schützt man nicht mit schwammigen Formulierungen und politischen Ermessensspielräumen, sondern mit klaren Regeln und mit einem starken Rechtsstaat. Vielen Dank.
