Jens Nacke
Entwurf eines Gesetzes zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge - Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Wook, Sie haben in Ihrer Rede an den wesentlichen Problemen vorbeigeredet. Ich will Ihnen das noch einmal darlegen. Wir reden heute über drei Medienänderungsstaatsverträge. Nehmen wir den Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag: Er ändert den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, Interaktionsrisiken werden abgestellt ein ganz wichtiges Thema, die Alterskennzeichnung wird aufgenommen. Diesem Staatsvertrag werden wir als CDU natürlich zustimmen. Es würde sich lohnen, über dieses Thema etwas intensiver zu sprechen. Das machen wir in diesem Haus auch an anderer Stelle. Jetzt ist es, glaube ich, aber wichtiger, über den Siebten und den Achten Medienänderungsstaatsvertrag zu sprechen. Bei den Medien diskutiert man immer über zwei Bereiche. Das erste Thema ist natürlich das Programm der öffentlich-rechtlichen Medien, über das schon immer im Hinblick auf die Fragen der Akzeptanz, der Vielfalt des Programms, der Ausgewogenheit der Angebote und der Qualität diskutiert worden war. Das zweite Thema, um das es hier auch ganz wesentlich geht, ist allerdings die Frage der Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. An der Stelle möchte ich Sie einmal kurz mitnehmen. Wir haben zwei Sender, den WDR und den Bayerischen Rundfunk, die jeweils nur für ein Bundesland, aber für sehr große Bundesländer, zuständig sind, den Rundfunk Berlin-Brandenburg und den SWR, die jeweils für zwei Länder zuständig sind, den MDR für drei Länder und den NDR, de r auch für Niedersachsen zuständig ist, als Vierländeranstalt. Und dann haben wir mit dem Hessischen Rundfunk, dem Saarländischen Rundfunk und Radio Bremen Sender, die jeweils für ein so kleines Bundesland zuständig sind, dass die Gelder, die in diesem Bundesland aus den Beiträgen generiert werden, für die Finanzierung dieser Sender nicht ausreichen. Meine Damen und Herren, es gibt in der Medienlandschaft niemanden niemanden!, den ich kenne, der das für eine richtige Struktur hält. Was wir nicht haben, ist eine Zuständigkeit für das wichtige erste Programm. Diese Zuständigkeit wird in einem echten Wirrwarr zwischen diesen neun völlig unterschiedlichen Rundfunkanstalten aufgeteilt. Wir haben aber eine parallele Struktur, die bundesweit zuständig ist: das ZDF für das zweite Fernsehprogramm in Deutschland und Deutschlandradio für nationale Radioangebote. Das alles haben wir. Und obwohl es niemanden gibt, der das tatsächlich für eine sinnvolle, effektive und kostensparende Struktur hält, wird es nicht geändert. Der ehemalige niedersächsische Ministerpräsident Weil leider ist er heute nicht bei der Debatte dabei; er hat aber ja ganz wesentlich die Verhandlungen, die zu diesem Thema geführt worden sind, mitgetragen nimmt mit einem Schulterzucken zur Kenntnis: Ja, das ist zwar alles Unsinn; aber ändern kann man das nicht; also lohnt es nicht, sich damit weiter zu befassen. - So haben seinerzeit Herr Weil und auch sein Chef der Staatskanzlei in dieser Frage agiert. Wohin hat uns das geführt? Es hat uns dahin geführt, dass die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten 2021 den Vorschlag gemacht hat, die Beiträge zur Deckung der Kosten, die dieses ganze ineffektive System mit sich bringt, zu erhöhen. Dieser Vorschlag hat nicht die Zustimmung aller Bundesländer gefunden. Sachsen-Anhalt hat seinerzeit dem dafür notwendigen Änderungsstaatsvertrag nicht zugestimmt. Das Ergebnis war, dass die Anstalten vor das Bundesverfassungsgericht gezogen sind und das Bundesverfassungsgericht im Juli 2021 mit einer Entscheidung diesen ausgebliebenen Staatsvertrag quasi ersetzt hat. Das heißt: Wir haben zurzeit einen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, der nicht der aktuellen Lage entspricht; vielmehr ist der Rundfunkbeitrag aufgrund eines Gerichtsurteils erhöht worden. Dass das nicht so bleiben kann, war eigentlich allen klar. Also wurde im März 2023 ein Zukunftsrat eingesetzt. Dieser Zukunftsrat hat seine Vorschläge zu Januar 2024 vorgelegt. Warum zu Januar 2024? Weil Ende 2024 die Phase ausläuft und Ende 2024 zu Anfang 2025 die KEF einen erneuten Vorschlag zur Finanzierung des Rundfunks vorlegen sollte. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben aber diesen Umstand schlicht und einfach ignoriert. Sie haben sich im Laufe des Jahres 2024 nicht einigen können, obwohl die Beschlussempfehlungen vorlagen. Wer einmal in diese seinerzeitigen Empfehlungen des Zukunftsrat schaut, sieht: Er hat schon von Anfang an gesagt: Wir empfehlen nicht die Abschaffung einzelner Sender, weil wir genau wissen, dass das auf gar keinen Fall kommen wird, weil sich die Ministerpräsidenten nie darauf einigen werden; denn das Saarland und Bremen haben die Blockademöglichkeit und werden es auf jeden Fall blockieren. Deswegen schlagen wir vor: Baut wenigstens für das Programm Das Erste eine zentrale Organisation auf, die das alles dann etwas günstiger und kostensparender schaffen kann, und belasst es bei dieser Struktur der einzelnen Sender was schon falsch ist, damit die Versorgung auf regionaler Ebene stattfinden kann. - Das alles ist aber ignoriert worden. Das Ergebnis liegt uns hier jetzt vor. Ich habe es mal das „kleinste gemeinsame Versagen" genannt, weil es ein Minimalkompromiss ist, der ganz sicher nicht zu einem vernünftigen Ergebnis führen wird. Worum man sich in dieser Medienlandschaft wirklich kümmern müsste ein bisschen hat Herr Wook das ja gerade mit angesprochen, sind der Aufbau von gemeinsamen Mediatheken und öffentlich-rechtliche Angebote in den sozialen Medien, deren Auffindbarkeit zurzeit ein großes Problem ist. Der NDR hat vorgetragen, dass seine Angebote nicht mehr richtig angezeigt werden, weil die KI bei Google diese Angebote aussondert. Außerdem ist es wichtig, regionale Berichterstattung zu stärken, ohne mit den Verlagshäusern in Konkurrenz zu treten. Es geht um sichere und geprüfte Quellen für Informationen und die Sicherstellung einer Angebotsvielfalt jenseits des Mainstreams. Das alles ist die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Da sind wir uns völlig einig. Aber das wird mit diesen Verträgen nicht erreicht. Herr Kollege Nacke, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Schulz-Hendel zu? Bitteschön! Bitte sehr!
