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Verena Kämmerling

CDU 18.11.2025 6:41 min Tagungsabschnitte 19/29

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich muss jetzt nicht noch einmal wiederholen, was die anderen schon gesagt haben, sondern kann direkt zu den Inhalten kommen. Auch wir finden es erfreulich, dass mit dieser Novelle des Klimagesetzes die Kosten sowohl für die Wärmeplanung als auch für die Erstellung von Klimaanpassungskonzepten ausnahmsweise mal nicht bei den Kommunen hängen bleiben, sondern im Rahmen der Konnexität vollständig ersetzt werden. Ich finde, das darf man an der Stelle positiv erwähnen. Es ist auch ganz nett, dass man sieht, dass sich das Land bemüht hat, die Bundesvorgaben relativ pragmatisch umzusetzen, wobei beim vereinfachten Verfahren der Wärmeplanung für die Kommunen sicherlich noch Spielraum für weitere Vereinfachungen gewesen wäre. Positiv ist auch das ist angesprochen worden der Bonus für die Kommunen, die sich bereits früher auf den Weg der Wärmeplanung gemacht haben und so eben nicht benachteiligt und bestraft werden. Absolut bedauerlich ist allerdings, dass bei dieser Novelle die Chance vertan wurde, einige Fehler im geltenden Gesetzesrahmen zu korrigieren. Wir haben dazu in der Beratung einen Vorschlag gemacht und legen diesen auch heute noch einmal auf den Tisch. Denn wirksamen Klimaschutz und Treibhausgasneutralität erreicht man nicht durch die Festschreibung utopischer Ziele. Wir fordern deshalb, das niedersächsische Klimaziel - Treibhausgasneutralität bis 2040 - an das Bundesziel anzugleichen und auf das Jahr 2045 festzulegen. Warum? - Es bleibt einfach Augenwischerei, sich ein Ziel zu setzen, von dem man schon heute weiß, dass es nicht erreichbar ist. Ja, es schadet sogar. Die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände und der Unternehmerverbände Niedersachsen zeigen deutlich, dass diese Position eben nicht von der Hand zu weisen ist. Herr Kollege Pott, Sie haben diese Stellungnahmen offenbar nicht ganz vollständig gelesen, denn Sie haben hier eben das Gegenteil vorgetragen. Die Unternehmerverbände schätzen die vollständige Dekarbonisierung bis 2040 als zunehmend schwierig ein. Zitat: Hohe Investitionskosten und unsichere Rahmenbedingungen, beispielsweise bei der Verfügbarkeit erneuerbarer Energien, geben weder Planungssicherheit, noch sind sie wirtschaftlich darstellbar. Das führt zu Wettbewerbsnachteilen für niedersächsische Unternehmen. SPD und Grüne wollen also in einer Zeit, in der sich Deutschland in einer der längsten Rezessionen seiner Geschichte befindet, die niedersächsische Wirtschaft noch schlechter stellen. Herzlichen Glückwunsch! Das hilft dem Klima nicht, und es ist kontraproduktiv - für das Klima und auch für die Wirtschaft. Aus unserer Sicht brauchen wir ein realistisches und ökonomisch vertretbares Ziel. Auch bei den vielen Berichtspflichten im Klimagesetz ließe sich im Sinne des Bürokratieabbaus vieles entschlacken. Die Prämisse darf doch nicht sein: Wer schreibt, der bleibt. Sie muss lauten: Wer umsetzt, der profitiert. Ein Beispiel ist die Energieberichterstattung der Kommunen: Die ursprüngliche Begründung dafür ist doch spätestens mit dem Ukraine-Krieg entfallen. Auch die Installation von Klimaschutzbeauftragten in sämtlichen Landesbehörden ist eine Fata Morgana. Wofür braucht ein Landgericht einen Klimaschutzbeauftragten - um Licht auszuschalten? Wir sind der Auffassung, dass diese Positionen nur Kosten und Bürokratie verursachen, dem Klimaschutz aber gar nichts bringen. Und auch der Klimarat, der bis heute nicht getagt hat, obwohl für dieses wichtige Gremium das Klimagesetz im Jahr 2023 extra geändert werden musste, ist überflüssig. Sie schaffen ein Gremium, das beratend tätig sein soll. Sie richten diesem Gremium eine Geschäftsstelle ein, für die der Steuerzahler jedes Jahr fast 400 000 Euro zahlt. Sie schaffen zusätzlich einen willkürlich besetzten Bürgerrat. Mit welchem Ergebnis? Es soll ein regelmäßiger Bericht geschrieben werden, den der Landtag dann zur Kenntnis nimmt. Nichts davon ist verbindlich! Meine Damen und Herren, damit wird erstens nur ein Anschein von mehr Beteiligung erweckt und zweitens der Sinn unserer parlamentarischen Demokratie ausgehöhlt. Wir sollten uns als gewähltes Parlament durchaus zutrauen, mit den Instrumenten, die wir haben, Politik wirksam zu gestalten. Wenn wir Bewertungen der Klimastrategie haben wollen, dann können wir festschreiben, dass die Verbände dabei regelmäßig zu beteiligen sind. Wenn wir alle Stakeholder an einem Tisch haben wollen, dann können wir ein Dialogformat wie beim „Niedersächsischen Weg" etablieren. Wenn wir wissenschaftliche Expertise brauchen, dann können wir Gutachten in Auftrag geben. Einen Stuhlkreis für 400 000 Euro im Jahr brauchen wir dagegen nicht! Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu guter Letzt wollen wir auch das Torfabbauverbot im aktuellen Gesetz aufheben. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es nach wie vor nicht ausreichend Ersatzstoffe gibt. Torf mit einer wesentlich schlechteren Treibhausgasbilanz muss importiert werden. Das ist für den Erwerbsgartenbau eine Katastrophe, vernichtet einen heimischen Wirtschaftszweig, verteuert die heimische Gemüseproduktion und verteuert auch die Lebensmittelpreise für die Verbraucher. Dies kann man einfach nicht ignorieren. Deshalb sprechen wir uns dafür aus, den Torfabbau in Niedersachsen unter strengen Bedingungen und unter hohen Naturschutzauflagen weiterhin zuzulassen. Sehr geehrte Damen und Herren, wir wollen einen wirksamen und ökologisch sinnvollen Klimaschutz. Wir stehen auch zum Ziel der Treibhausgasneutralität, aber eben nicht 2040, sondern 2045. Wofür wir aber nicht stehen, sind Bürokratieaufbau und eine Schwächung der niedersächsischen Wirtschaft. Ein besserer Klimaschutz in Niedersachsen ist machbar. Vielen Dank.

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