Dr. Frank Schmädeke
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (Gesetz zur Förderung von Paludikulturen auf Moorflächen)
Dieses Mal nicht. Ich komme nicht mit einer Moorleiche. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass ich heute zum wiederholten Male zu einem Thema sprechen darf, welches mir wirklich sehr am Herzen liegt - diesmal ohne Gegenstände auf dem Redepult zu drapieren. Ich spreche heute über die Zukunft unserer Moorregionen und über die Frage, ob wir Politik mit den Menschen machen oder gegen sie. Ich sage es ganz deutlich: Die CDU macht Politik mit den Menschen - Punkt und Ende. Mit der Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes wollen wir endlich Rahmenbedingungen schaffen, die den Menschen in den Moorregionen neue Wertschöpfung ermöglichen und gleichzeitig einen wirksamen Beitrag zum Moorschutz und zur CO2-Reduktion leisten. Es ist unbestritten, meine Damen und Herren: Paludikultur also die landwirtschaftliche Nutzung nasser Moorflächen eröffnet neue wirtschaftliche Chancen und dient zugleich Klima und Natur. Gerade der Anbau von Torfmoos verdient hier besondere Erwähnung. Denn der Bedarf an homogenen und keimfreien Torfen, insbesondere in Anzuchterden für Weihnachtssterne und Ähnliches, kann derzeit noch nicht vollständig durch Alternativen ersetzt werden. Torfmooskulturen bieten hier einen frisch geernteten, nachwachsenden Rohstoff, der genau diese Lücke nachhaltig schließen kann. Der Markt ist vorhanden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Frage nach Henne und Ei ist beantwortet. Die Henne existiert Torfmoos, und wir als Gesetzgeber müssen nur noch dafür sorgen, dass genug Eier gelegt werden. Wir müssen endlich die Rahmenbedingungen schaffen, damit Torfmoos in ausreichenden Mengen produziert werden kann. Worum geht es uns dabei? Es wird oft so getan, als seien die Moore riesige staatliche Flächen, die man nach Belieben umwidmen könne. Aber die Wahrheit ist: Die Moorflächen gehören Bürgerinnen und Bürgern. Sie gehören Familien, die seit Generationen dort leben, wirtschaften und Verantwortung tragen. Diese Menschen haben zunehmend das Gefühl, dass die Moorpolitik Stilllegungen, Verbote oder sogar Enteignungen durch die Hintertür bedeuten könnte. Ich sage es klar: Das wird es mit der CDU nicht geben. Meine Kolleginnen und Kollegen, Niedersachsen trägt eine besondere Verantwortung. Wir haben rund 400 000 ha Moorflächen. Das entspricht 8 % der gesamten Landesflächen. Gleichzeitig verursachen diese Flächen, wenn sie denn entwässert sind, 18 % der niedersächsischen Treibhausgasemissionen. Das zeigt: Nirgendwo sonst können wir mit so wenig Fläche so viel für den Klimaschutz erreichen. Aber daraus folgt nicht, dass wir diejenigen bestrafen, die dort leben und arbeiten. Daraus folgt, dass wir gemeinsam Lösungen schaffen müssen, die Klima und Betriebe schützen. Jetzt komme ich zum Kernthema: Warum müssen wir das Naturschutzgesetz jetzt ändern? Warum wollen wir das? Die bisherigen Regelungen haben ausgerechnet diejenigen benachteiligt, die Teil der Lösung sein wollen. Ein Landwirt, der sein Grünland auf Moor wiedervernässen möchte, wird aktuell genauso behandelt wie jemand, der Grünland in einen Maisacker umbrechen will. Das ist absurd, und das wollen wir beenden. Zugleich schaffen wir dringend notwendige Bürokratieentlastungen. Unsere Landwirte verbringen heute mehr Zeit mit Formularen, Kartierungen und Kompensationsprüfungen als mit der eigentlichen Arbeit. Wer Wiedervernässung betreibt, muss sich durch Genehmigungsketten arbeiten, in denen unterschiedliche Behörden teilweise unterschiedliche Maßstäbe ansetzen. Mit den Änderungen sorgen wir dafür, dass diese Menschen endlich Planungssicherheit bekommen und nicht länger an bürokratischen Hürden scheitern. Ich komme jetzt zu den einzelnen Änderungen. Das erste Änderungsvorhaben: § 2 a Niedersächsisches Naturschutzgesetz, Stichwort „Ende der Ersatzgrünlandpflicht bei Wiedervernässung". Wir fügen ein: Eine Nutzungsänderung von Grünland auf organischen Böden zum Anbau von Paludikultur unterliegt nicht in Regelungen nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 Bundesnaturschutzgesetz. Damit beenden wir die rechtliche Schizophrenie, dass Wiedervernässung wie Naturzerstörung behandelt wird. Künftig soll gelten: Wer das Moor schützt, wird nicht bestraft, sondern unterstützt. Zugleich reduzieren wir den erheblichen bürokratischen Aufwand. Es müssen keine Ersatzflächen gesucht werden. Es gibt keine langwierigen Kompensationsverfahren, keine teuren Gutachten - stattdessen klare Regeln und schnelle Entscheidungen. Zweites Änderungsvorhaben: § 24 Niedersächsisches Naturschutzgesetz, Stichwort „praxistaugliche Biotopkartierung". Wir stellen klar, dass § 30 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz, also die Verpflichtung zur Kompensation, nicht für Biotope gilt, die auf trockengelegten Moorflächen entstanden sind und land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Damit verhindern wir, dass ich nenne es mal „Notvegetation" wie Pfeifengras oder Flatterbinse jede Wiedervernässung blockiert. Wir schützen nicht den Schaden, sondern wir ermöglichen seine Heilung. Auch hier reduzieren wir Bürokratie. Bei jeder Wiedervernässung entfällt künftig die Prüfung, ob die auf den trockengefallenen Moorstandorten entstandenen Pflanzenbestände ich nannte sie eben „Notvegetation" als Biotop einzustufen sind. Das schafft Planbarkeit, reduziert die Verfahrensdauer und verhindert jahrelange Stillstände. Das dritte Änderungsvorhaben: § 8 Niedersächsisches Wald- und Landschaftsordnungsgesetz, Stichwort „standardisierte Regeln für Waldumwandlung zugunsten von Moor". Auch Birken- oder Fichtenwälder auf Moor verschlechtern Wasserhaushalt und Klima, meine Kolleginnen und Kollegen. Für die Renaturierung gibt es bereits Ausnahmeregelungen, für Paludikultur nach Moorwald aber bisher nicht. Wir ergänzen daher § 8 Abs. 4 und 8, sodass Paludikultur gleichgestellt wird. Das bedeutet: keine Ersatzaufforstung bei Anbau von Paludikultur, keine Ausgleichsflächen und schnellere Genehmigungen. Wir streichen bürokratische Vorgaben, die Verfahren bisher ausgebremst haben. Künftig warten Landwirte nicht mehr jahrelang auf Entscheidungen. Warum setzt die CDU auf Paludikultur? Paludikultur, meine Kolleginnen und Kollegen, kann dort, wo sie hinpasst, wirtschaftlich, klimaschonend und praxistauglich sein. Studien und aktuelle Praxisdaten bestätigen das enorme Potenzial der Paludikultur. Nach Auswertungen des „ZukunftMoor"-Projekts, basierend auf wissenschaftlichen Untersuchungen, und anderem von Caroline Daun im Jahre 2023 dargestellt, spart Paludikultur auf wiedervernässten Moorflächen pro Hektar rund 20 t CO2-Äquivalente gegenüber der herkömmlichen Nutzung ein. Hinzu kommt ein weiterer Effekt: 1 ha Torfmoosanbau ersetzt im Durchschnitt etwa 100 m³ Weißtorf im Jahr und vermeidet dadurch zusätzlich rund 19,5 t CO2-Emissionen pro Jahr. Zusammen ergibt das man höre und staune eine Klimawirkung von rund 40 t CO2-Einsparung pro Hektar und Jahr. Wir sprechen also nicht über theoretische Modellrechnungen, sondern über belastbare Daten aus der Praxis. Wir sprechen über ein Klimaschutzpotenzial, das sich unmittelbar aus der Arbeit unserer Landwirtinnen und Landwirte ergibt, wenn man ihnen die richtigen Rahmenbedingungen gibt. Wir reden nicht über Stilllegung, wir reden über innovative Landwirtschaft im Eigentum der Menschen. Genau das will die CDU: Die CDU schützt Eigentum und gestaltet Zukunft. Mit dieser Gesetzesänderung sagen wir klar: Keine Enteignung, keine Gängelung, keine Stillungspolitik, sondern Klimaschutz durch die Menschen, nicht gegen sie. Mehr Planungssicherheit, weniger Bürokratie, mehr Wertschätzung, Landwirtschaft und Naturschutz gemeinsam! Diese Gesetzesänderung soll ein starkes Signal setzen. Letzter Satz, Kollege Schmädeke! Er schützt Eigentum und treibt Klimaschutz mit Vernunft voran. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Niedersachsen kann als Deutschlands Hochmoorland zu Europas Torfmoorzentrum werden. Bitte kommen Sie zum Schluss, Kollege Schmädeke! Lassen Sie uns das gemeinsam angehen! - Herr Präsident! Ich freue mich Sie sehen es jetzt schon auf die Beratungen im Umweltausschuss. Herr Kollege Schmädeke, Sie hatten zehn Minuten. Ich habe Ihnen noch eine Minute mehr gewährt.
