Eike Holsten
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesundheitsfachberufegesetzes
Bitteschön! Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen über die Einrichtung einer Ombudsstelle für Streitigkeiten zwischen Auszubildenden in der Pflege und Trägern der praktischen Ausbildung. Die Anforderungen im Pflegealltag sind gestiegen, die Praxis ist herausfordernd, und Konflikte zwischen Auszubildenden und Trägern treten häufiger auf. Gerade in einem so herausfordernden Berufsfeld und wenn junge Menschen am Beginn ihres Arbeitslebens stehen ist Unterstützung wichtig. Denn Konflikte führen nicht selten zu einem Ausbildungsabbruch, was aktuelle Abbruchszahlen im Pflegebereich von je nach Zahlen etwa rund 30 % unterstreichen. In Zeiten des Fachkräftemangels können wir es uns aber nicht leisten, junge Menschen auf diesem Weg zu verlieren. Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen haben uns bereits gezeigt, dass Ombudsstellen wirken. Sie schaffen Klarheit, vermitteln bei Streitigkeiten und geben Auszubildenden und Trägern Sicherheit. Darauf können wir aufbauen. Mit der Einrichtung einer Ombudsstelle entsteht also eine Anlaufstelle, die Konflikte frühzeitig aufnimmt, bevor sie eskalieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir begrüßen ausdrücklich die Einrichtung dieser Ombudsstelle am Beispiel CDU-geführter Länder wie NRW und werden ihre Arbeit in den kommenden Jahren gerne begleiten. Doch, liebe Kolleginnen und Kollegen, machen wir uns nichts vor! Den hohen Abbruchzahlen begegnen wir nicht allein mit dieser Ombudsstelle. Wir brauchen eine Weiterentwicklung der generalistischen Ausbildung und Korrekturen da, wo sie eben nicht rund läuft. Wir alle kennen die Beispiele aus der Praxis. Die Pflege braucht Entbürokratisierung. Schon in der Ausbildung lernen junge Menschen, dass Dokumentation und Bürokratie inzwischen fundamentale Säulen des Berufes geworden sind. Ich kenne wirklich niemanden, der sich das mal angeschaut hat und darüber nicht den Kopf schüttelt. Diese Berufsgruppe steht wie keine zweite den ganzen Tag auf der Arbeit neben sich, um zu dokumentieren, dass sie ihre Arbeit macht. Völlig kurios! Wir wissen: Die Pflege ist körperlich wie geistig gleichermaßen herausfordernd, dazu Schichtdienst mit Wochenend-, Nacht- und Feiertagsdiensten. Und Personalmangel führt nicht selten dazu, dass Auszubildende zusätzlich beansprucht werden. Liebe Kollegen, Ursachen für den Ausbildungsabbruch sind Überlastung, mangelnde Anleitung, eine Theorie-Praxis-Lücke, teils auch unattraktive Arbeitsbedingungen und nicht selten leider auch falsche Erwartungen an den Beruf. Nur einen ganz kleinen Teil davon adressieren wir hier heute mit der Ombudsstelle. Die Herausforderungen sind ersichtlich größer. Der Bund fängt zwar an, die Hausaufgaben abzuarbeiten, der Block ist aber noch hinreichend dick. Liebe Kolleginnen und Kollegen, man fragt sich auch, warum das hier erst jetzt kommt. Das hätten Sie auch früher mal im Nachbarland abschreiben können. NRW macht das bereits seit 2020. Protest ernten Sie hier ersichtlich nicht, weder von den Verbänden noch von uns an dieser Stelle. Am Geld scheiterte es bislang nicht. Ich ahne, dass es Ihre Behäbigkeit ist, weshalb wir das erst heute hier beraten. Behäbigkeit ist das Hauptleitmotiv der Landesregierung, das sich seit Beginn der Legislaturperiode durchzieht und dem Sie auch nach dem Ausscheiden des ehemaligen MP unter neuer Führung leider treu bleiben. Im Ausschuss vergangene Woche, als wir seitens der CDU die Einrichtung eines Landespflegeportals eingebracht haben, sprach ich das bereits an. Vollmundig spricht Ihr Koalitionsvertrag das Thema Pflege an. Schöne Versprechen! Dabei ist bis heute nichts passiert. Während wir der Kollege Bauer redet sich im Ausschuss den Mund fusselig ein halbes Dutzend Anträge der CDU allein zur Pflege im Ausschuss liegen haben, kommen Sie nun erstmalig mit einem Lebenszeichen: ein paar Tausend Euro für eine Ombudsstelle - nach drei Jahren, die die Tinte unter Ihrem Koalitionsvertrag trocken ist. Drei Jahre am Ruder - still ruht der See. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zurück zum Gesetzentwurf. Vorausgesetzt, der GBD hat keine Einwände und der Gesetzentwurf deshalb, ohne dass wir ihn noch mal anfassen müssen, so durch, können wir ihn unseretwegen gleich im Dezember-Plenum abschließend beraten. Ich bitte schon hier die beteiligten Ausschüsse um schnelle Mitberatung. Helfen wir dieser Landesregierung beim Arbeiten - auch wenn es nur die allerkleinsten Bausteine sind, die sie aufeinanderbekommt. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Herr Kollege Holsten. -
