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Stefan Marzischewski-Drewes

AfD 18.11.2025 2:49 min Tagungsabschnitte 19/29

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Helferregistergesetz)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Mitglieder! Sehr geehrter Herr Wille, beim ersten Überfliegen des vorliegenden Gesetzentwurfs habe ich im ersten Moment gedacht, dass die CDU hier mal einen guten Gesetzentwurf einbringt. Denn um im Katastrophenfall die richtigen Entscheidungen treffen zu können, muss man die einsetzbaren Ressourcen, die zur Verfügung stehenden Kräfte, Mittel und Personen, kennen. Bei der weiteren Beschäftigung mit dem Thema habe ich mir dann folgende Fragen gestellt. Erstens: Was bringt solch ein Helferregister? Entspricht es dem Katastrophenschutzgesetz? Zweitens: Ist die Umsetzung dieses Gesetzentwurfs in der Praxis überhaupt möglich? Laut § 2 Abs. 1 des Katastrophenschutzgesetzes obliegt der Katastrophenschutz den unteren Katastrophenschutzbehörden. Sie treffen laut § 5 „die für die Bekämpfung von Katastrophen und außergewöhnlichen Ereignissen in ihrem Bezirk erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen". Laut § 8 erfassen sie „die in ihrem Bezirk für die Bekämpfung von Katastrophen und außergewöhnlichen Ereignissen vorhandenen Einsatzkräfte und -mittel". Das Weihnachtshochwasser vor zwei Jahren hat gezeigt, wie gut das hier in Niedersachsen funktioniert. Laut § 27 unterstützt die obere Katastrophenschutzbehörde die unteren Katastrophenschutzbehörden bei der Bekämpfung in außergewöhnlichen Fällen. - So weit die Gesetzeslage. Was bringt also ein Helferregister, wenn die Verantwortung für Planung, Vorbereitung, Einsatz und Registrierung bei der unteren Katastrophenschutzbehörde liegt? - Mein Resümee: Wenig. Zur Frage 2, zur praktikablen Umsetzbarkeit: Sehr geehrte CDU, wo sollen wir mit der Erfassung von personenbezogenen Daten anfangen? Was ist mit den Einsatzkräften, die krank sind, sich im Urlaub befinden oder den Ort gewechselt haben? Wer soll die Daten melden und einpflegen? Wer soll das machen und wann: wöchentlich, monatlich, einmal am Ende des Jahres? Wer schon einmal in Vorständen von Vereinen gearbeitet hat, wird wissen, dass die Pflege allein der Kontaktdaten des Vereinsregisters eine immense Arbeit beinhaltet. In Niedersachsen gibt es allein 130 000 ehrenamtliche Feuerwehrkräfte. Dazu kommen noch die ganzen anderen Organisationen. Die ehrenamtlichen Kreisbrandmeister stöhnen bereits jetzt über einen riesigen Bürokratieaufwand. Und Sie wollen jetzt noch weitere Bürokratie schaffen. Zusammenfassend mein Resümee, ohne den Ausschussberatungen vorzugreifen: Viel Wind, ganz viel Arbeit und ganz wenig Nutzen. Dieses Helferregistergesetz ist wahrscheinlich nur ein riesiges Bürokratiemonster und bringt den Personen- und den Katastrophenschutz nicht weiter. Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung: aus der Fraktion der SPD der

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