Dr. Andreas Philippi
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesundheitsfachberufegesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung in Niedersachsen ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung. Erfolgreich sind wir dabei allerdings nur, wenn die Nachwuchsgewinnung in der Pflege gut funktioniert. Erfreulicherweise steigt die Anzahl der Pflegeauszubildenden in Niedersachsen kontinuierlich an. Seit 2022 konnten in jedem Jahr rund 350 zusätzliche Ausbildungsplätze besetzt werden das ist eine wirklich gute Tendenz, leider aber schließen nicht alle ihre Ausbildung ab - sie fehlen später in den Krankenhäusern und in Pflegeeinrichtungen. Die Senkung der Abbruchquote in der Pflegeausbildung ist deshalb ein wirklich wichtiges Ziel der konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen. Viele Ausbildungsabbrüche wären vermeidbar, wenn es gelänge, Probleme zwischen den Auszubildenden und den Trägern der praktischen Ausbildung auszuräumen. Dieses Ziel soll nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgt werden. Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir haben dabei bewusst ein vereinfachtes Verfahren und eine bürokratiearme Umsetzung vorgesehen. Zur neuen Ombudsstelle: Nur ganz kurz: Das Wort „Ombud" kommt aus dem Nordischen und bedeutet so viel wie Auftrag oder Vollmacht. Es ist ja ganz interessant zu wissen, woher der Ausdruck „Ombud" kommt. Das als kleiner Fortbildungsteil der Rede. Erstens. Die neue Ombudsstelle wird bei der Pflegeausbildungsfonds Niedersachsen GmbH angesiedelt. Dadurch können die entstehenden Kosten aus der Verwaltungskostenpauschale finanziert werden, die im Rahmen der Umlagefinanzierung der Pflegeausbildung erhoben wird. Zweitens. Es werden so viele Ombudspersonen bestellt, dass die Ombudsverfahren zügig durchgeführt werden können. Sie sollen über eine einschlägige berufliche Vorerfahrung im Bereich der Pflegeausbildung verfügen. Drittens. Die Ombudspersonen üben ihre Tätigkeit unabhängig und ehrenamtlich aus. Sie erhalten hierfür eine Aufwandsentschädigung. Viertens. Alle Auszubildenden und alle Träger der praktischen Ausbildung können die Einleitung eines Ombudsverfahrens beantragen. Dieses Verfahren ist kostenlos und die Teilnahme natürlich freiwillig. Fünftens. Das Ombudsverfahren endet mit der Abgabe eines Vorschlags zur Beilegung der Streitigkeit durch die Ombudsperson, die das Ombudsverfahren durchgeführt hat. Mit einer unbürokratischen Errichtung, einer zeitnahen Tätigkeitsaufnahme und einem niedrigschwelligen Verfahren der Ombudsstelle ergänzen wir einen weiteren Baustein zur Fachkräftesicherung in der Pflege in Niedersachsen. Vielen Dank. Glück auf! Vielen Dank, Herr Minister Dr. Philippi. -
