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Alexander Wille

CDU 18.11.2025 9:24 min Tagungsabschnitte 19/29

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Helferregistergesetz)

Herr Wille! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man so wie ich in den vergangenen Jahren quer durch Niedersachsen unterwegs war, wenn man die Feuerwehren trifft und mit der DLRG, dem DRK, den Johannitern, den Maltesern, dem THW sowie vielen weiteren ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern spricht, begegnet einem überall im Land die gleiche Haltung, nämlich eine große Bereitschaft zu helfen, eine hohe Motivation und ein beeindruckendes Verantwortungsbewusstsein. Wir erleben, dass die Bedrohungslagen komplexer werden und uns immer dichter auf den Fersen sind: zunehmende Extremwetterereignisse, häufigere Starkregen- und Hochwasserlagen, lang anhaltende Trockenperioden mit Waldbränden, die Gefahr von Cyberangriffen auf unsere kritischen Infrastrukturen und nicht zuletzt die wachsenden Anforderungen durch internationale Krisen und geopolitische Spannungen. All das führt dazu, dass unsere Einsatzkräfte immer häufiger, immer schneller und in unterschiedlichen Bereichen mitunter gleichzeitig gefordert sind. Katastrophenschutz oder, besser gesagt, Bevölkerungsschutz ist längst keine theoretische Vorsorge mehr. Bevölkerungsschutz ist gelebte Realität fast das ganze Jahr über. In vielen Gesprächen mit Helferinnen und Helfern höre ich aber auch immer wieder denselben Satz in ganz unterschiedlichen Varianten: Wir wollen helfen, aber wir können nicht überall gleichzeitig sein. - Viele dieser engagierten Menschen tragen mehr als nur eine Verantwortung. Sie engagieren sich beispielsweise bei der Feuerwehr und zusätzlich bei der DLRG. Sie sind im Technischen Hilfswerk aktiv und zugleich in einem Beruf tätig, der selbst zu den kritischen Infrastrukturen gehört, beispielsweise in der Pflege, in der Energieversorgung oder im Gesundheitswesen. Das alles, meine Damen und Herren, sind großartige Menschen. Sie sind die Heldinnen und Helden unseres Alltags, auf die unser Land wirklich stolz sein kann. Aber im Krisenfall zeigt sich eben auch, dass auch das größte Engagement an Grenzen stoßen kann. Denn die Realität zeigt, dass niemand an zwei Orten gleichzeitig helfen kann. Genau hier liegt die Herausforderung. Unsere Katastrophenschutzbehörden wissen bisher nicht ausreichend und vollumfänglich, wie viele dieser Menschen im Ernstfall wirklich verfügbar sind. Gerade deshalb müssen wir sicherstellen, dass wir im Ernstfall wissen, wer tatsächlich wo verfügbar ist. Denn nur wer die Stärke seiner Kräfte kennt, kann sie auch zielgerichtet einsetzen und unterstützen, und nur wer die Stärke seiner Kräfte kennt, kann fehlende oder nicht ausreichende Strukturen neu schaffen oder ergänzen. Um diese Lücke zu schließen, bringen wir heute diesen Gesetzentwurf ein. Mit dem Helferregistergesetz schaffen wir erstmals eine landesweite, organisationsübergreifende Übersicht über die tatsächliche Einsatzverfügbarkeit aller Einsatzkräfte in Niedersachsen. Das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz soll künftig eine zentrale elektronische Datei führen das Helferregister, in dem die unteren Katastrophenschutzbehörden die wichtigsten Daten zu den Einsatzkräften erfassen und aktuell halten. Worum geht es dabei? Es geht nicht um Kontrolle, und es geht auch nicht darum, neue Bürokratie zu schaffen. Es geht darum, denjenigen, die helfen, ihre Arbeit zu erleichtern und den Behörden die Möglichkeit zu geben, vor einem Krisenfall realistisch und effizient zu planen und vor allem bestmöglich auf Einsatzszenarien vorbereitet zu sein. Wozu brauchen wir das? Bisher fehlt eine einheitliche Grundlage, um organisationsübergreifend zu sehen, wer im Einsatzfall tatsächlich zur Verfügung steht. Die Zahl der bisher registrierten Kräfte sagt wenig darüber aus, wie viele von ihnen im Moment der Krise wirklich abrufbar sind. Das führt zu Planungsunsicherheit, zu Doppelbelastungen und manchmal auch zu unnötiger Überforderung einzelner Einsatzkräfte. Das Helferregister wird helfen, diese Lücke zu schließen. Es wird dafür sorgen, meine Damen und Herren, dass Katastrophenschutzbehörden verlässliche, aktuelle und belastbare Daten haben, und es wird dazu beitragen, dass die vorhandenen Ressourcen gezielter und effizienter eingesetzt werden können. Diese Stärkung unserer Strukturen im Bevölkerungsschutz hilft uns aber auch auf Landesebene, um bei überregionalen Einsatzlagen zu wissen und entscheiden zu können, welche Einsatzkräfte aus nicht betroffenen Regionen an Einsätze herangeführt werden können, um den Menschen vor Ort zu helfen. Was steht im Helferregister? Erfasst werden nur die Daten, die im Einsatzfall wirklich notwendig sind: der Name, die Erreichbarkeit, die Zugehörigkeit zu einer Organisation, besondere Qualifikationen sowie Hinweise auf Mehrfachbindungen oder Tätigkeiten in kritischen Infrastrukturen. Meine Damen und Herren, diese Informationen sind wirklich entscheidend, um zu erkennen, wo mögliche Überschneidungen und Abhängigkeiten bestehen. Denn wer im Krankenhaus, in der Rettungsleitstelle oder im Energieversorgerdienst gebraucht wird, kann nicht gleichzeitig an einem Deich stehen oder mit einem Einsatzfahrzeugausrücken. Das Helferregister soll genau diese Zusammenhänge sichtbar machen - nicht um Menschen zu kontrollieren, sondern um die Einsatzplanung und ‑vorbereitung zu verbessern. Was bringt das für Niedersachsen? Erstens: Wir schaffen mehr Verlässlichkeit und Transparenz. Die Katastrophenschutzbehörden erhalten erstmals eine klare und belastbare Grundlage dafür, mit welchen Einsatzkräften sie im Ernstfall tatsächlich rechnen können. Dadurch wird die Einsatzplanung sicherer und präziser. Niemand muss sich auf Schätzwerte verlassen, sondern man kann auf aktuelle und belastbare Informationen zugreifen. Zweitens: Wir entlasten die Helferinnen und Helfer. Viele engagieren sich gleichzeitig in mehreren Organisationen oder arbeiten in Bereichen, die selbst systemrelevant sind. Das Register sorgt dafür, dass wir diese Situation erkennen und berücksichtigen können, ohne dass die betroffenen Personen ständig selbst koordinieren oder sich erklären müssen, wo sie im Ernstfall zuerst gebraucht werden. Drittens: Wir erhöhen die Sicherheit für die Bevölkerung. Eine realistische, gut abgestimmte Einsatzplanung führt im Krisenfall zu schnelleren Entscheidungen und besser abgestimmten Maßnahmen. Meine Damen und Herren, am Ende kann das konkret dazu beitragen, Menschenleben zu schützen und Schäden zu begrenzen. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken: bei den Tausenden ehrenamtlichen und hauptberuflichen Einsatzkräften in unserem Land, bei den Menschen, die nachts aus dem Bett springen und jederzeit bereit sind, um anderen zu Hilfe zu eilen. Sie sind das Fundament unseres Katastrophenschutzes. Ohne sie geht es nicht. Deshalb sorgen wir dafür, dass ihre Einsatzfähigkeit planbar, realistisch und respektvoll abgebildet wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute bringen wir unseren Gesetzentwurf für ein Helferregister ein. Ich will und muss heute aber auch noch einmal an unseren Gesetzentwurf zur Helfergleichstellung in Niedersachsen erinnern, den die rot-grüne Mehrheit hier im Hohen Hause zuletzt abgelehnt hat, womit sie die Ungleichbehandlung aller ehrenamtlichen Einsatz- und Rettungskräfte in Niedersachsen zumindest bis auf Weiteres zementiert hat. ‑ Hören Sie zu, Kollege Watermann! Gleich wird es noch spannend. Mit großer Überraschung und auch mit großer Freude habe ich zur Kenntnis genommen, dass der Niedersächsische Ministerpräsident Olaf Lies vor kurzer Zeit bei der Landesverbandsversammlung des Deutschen Roten Kreuzes in Niedersachsen auf Nachfrage erklärt hat, dass die endgültige Helfergleichstellung in Niedersachsen bisher fehlt und dass er dieses Fehlen in Zukunft beenden will, Herr Wartermann. Donnerwetter! Ich kann Olaf Lies zu dieser Erkenntnis und zu dieser Aussage nur beglückwünschen. Herr Ministerpräsident auch wenn Sie jetzt gerade nicht im Saal sind, wenn Sie zu Ihrer Aussage zur Helfergleichstellung stehen, dann legen wir sofort und sehr gerne unseren Gesetzentwurf hier im Hohen Hause wieder vor, den Ihre rot-grüne Mehrheit in diesem Landtag noch am 24. Juni dieses Jahres abgelehnt hat. Über Ihre Ablehnung, liebe Kolleginnen und Kollegen der roten und der grünen Fraktion, sollten Sie vielleicht nochmals länger nachdenken. Die CDU-Fraktion steht unverändert zu unseren ehrenamtlichen Einsatz- und Rettungskräften. Wir helfen dieser Landesregierung sehr gerne, die bestehende Ungerechtigkeit im Ehrenamt zu beseitigen und unseren ehrenamtlichen Einsatz- und Rettungskräften die Wertschätzung und den Respekt entgegenzubringen, die sie längst verdienen. Und nun zurück zum Helferregistergesetz. Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz stärken wir diejenigen, die unser Land im Ernstfall schützen. Das ist eine der wichtigsten Aufgaben staatlicher Verantwortung. Wenn wir diesen Gesetzentwurf gemeinsam auf den Weg bringen und beschließen, bringen wir unser Niedersachsen damit auch in eine führende Rolle im Vergleich zu anderen Bundesländern, und wir stärken unseren Bevölkerungsschutz und die Sicherheit für die Menschen, die hier leben. Ich freue mich auf die kommende Beratung im Ausschuss und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Herzlichen Dank.

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