Daniela Behrens
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes und des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes
Sie haben das Wort. Herzlichen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir leben in anstrengenden Zeiten. Gerade unsere Sicherheitsbehörden sind mit großen Herausforderungen konfrontiert. Hybride Bedrohungen, eine bedenklich steigende Gewaltbereitschaft und zugleich rasante digitale und technologische Entwicklungen fordern unsere Polizei. Daher ist es unsere Aufgabe, die Polizei Niedersachsen in die Lage versetzen, auf all diese Gefahren mit modernster Technik auf einer guten rechtlichen Grundlage reagieren zu können. Das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz kurz: NPOG ist dabei die wichtige rechtliche Grundlage für die Arbeit der Polizei Niedersachsen. Mit der Ihnen vorliegenden Novelle schaffen wir ein modernes, technologieoffenes und vorausblickendes Regelwerk. Damit können die fast 25 000 Menschen in der Polizei Niedersachsen bestmöglich für unsere Sicherheit sorgen. Lassen Sie mich kurz auf die zentralen Neuerungen der Novelle eingehen: Erstens. Wir verbessern den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt. Um vor allem Frauen vor Übergriffen gewalttätiger Personen aus ihrem häuslichen Umfeld zu schützen, weiten wir die Möglichkeiten für eine elektronische Aufenthaltsüberwachung aus. Durch die Einführung des sogenannten spanischen Modells können Opfer über ein technisches Mittel bei Annäherung des Gefährders frühzeitig gewarnt und Gefahrensituationen vermieden werden. Zweitens. Um häusliche Gewalt besser zu bekämpfen, müssen wir mehr den Täter in den Fokus nehmen, nämlich denjenigen, der Gewalt ausübt. Deshalb schaffen wir eine Rechtsgrundlage zur Verbesserung der Täterberatung, indem wir die Übermittlung von personenbezogenen Daten von Tätern an geeignete Beratungsstellen ermöglichen. Drittens. Nicht selten kommt es innerhalb von Wohnräumen zu dynamischen Einsatzsituationen, nicht nur im Kontext häuslicher Gewalt. Deshalb brauchen wir eine Rechtsgrundlage, um den Einsatz von Bodycams künftig auch in Wohnungen zu ermöglichen. Ziel ist hier, einen verbesserten Schutz sowohl für Einsatzkräfte als auch für Dritte zu organisieren. Zudem konkretisieren und schaffen wir Regelungen zum Einsatz von Bodycams, unter anderem zur automatisierten Auslösung beim Schusswaffengebrauch. Viertens. Für den Einsatz weiterer neuer technischer Mittel durch die Polizei schaffen wir die notwendige rechtliche Basis. Durch Nutzung intelligenter Videoüberwachung soll es der Polizei künftig möglich sein, gefahrenkritische Muster zu erkennen. Hier geht es darum, Bildmaterial automatisch auswerten zu können. So können zum Beispiel typische Verhaltensmuster, die auf die Begehung von Straftaten hindeuten, oder auch bestimmte verdächtig erscheinende Objekte, zum Beispiel zurückgelassene Koffer, erkannt werden. So kann die Polizei künftig Gefahrensituationen im öffentlichen Raum viel besser erkennen und durch schnelles Handeln unterbinden. Fünftens. Wir wollen die Polizei in die Lage versetzen, das Mittel der biometrischen Echtzeit-Fernidentifizierung, also der Gesichtserkennung, zu nutzen. Die Polizei soll ermächtigt werden, zur Abwehr von Terrorgefahren, bei der Suche nach Entführungsopfern oder vermissten Personen oder auch bei einem Verdacht auf Menschenhandel durch den Abgleich biometrischer Daten Gefahren schneller und effektiver abwehren zu können. Sechstens. Angesichts der technischen Entwicklung und der aktuellen Bedrohungslage haben auch die Detektion und Abwehr von Drohnen stark an Bedeutung gewonnen. Deswegen sieht der Gesetzentwurf eine Rechtsgrundlage für die Detektion und Abwehr von Drohnen und weiteren unbemannten Fahrzeugen vor, die unberechtigt oder mit unklarem Auftrag etwa im Bereich kritischer Infrastruktur festgestellt werden. Sie wissen, dass die Polizei Niedersachsen schon jetzt Drohnen einsetzt, zum Beispiel an komplexen Unfallorten oder bei besonderen Veranstaltungen. Hierzu sieht der Gesetzentwurf eine klarstellende Regelung vor, um mehr Rechtssicherheit beim Einsatz von Drohnen zu schaffen. Siebtens. Schließlich enthält der Gesetzentwurf umfangreiche Änderungen der Vorschriften über die Datenverarbeitung durch die Polizei. Wir schaffen eine Rechtsgrundlage für automatisierte Datenanalysen, passen unser NPOG an die JI‑Datenschutzrichtlinie der EU an und nehmen Angleichungen an entsprechende Regelungen des BKA-Gesetzes vor, um die Zusammenarbeit zwischen Landes- und Bundespolizei zu verbessern und einen Datenaustausch zu ermöglichen. Auch das ist in diesen Zeiten wichtig. Meine Damen und Herren, Sie sehen: Der Gesetzentwurf ist ein Rundumpaket. Er ist sehr sorgfältig und seriös erarbeitet worden. Er versetzt unsere Polizei in die Lage, mit modernsten Mitteln in diesen anstrengenden Zeiten zu agieren. Er gibt der Polizei zeitgemäße und rechtsstaatlich präzise Instrumente an die Hand, und auch das möchte ich an dieser Stelle betonen er wahrt den Spagat zwischen Gefahrenabwehr und Bürgerrechten. Sie werden sehen, dass bei allen wesentlichen Eingriffen ein Richtervorbehalt vorgesehen ist. Meine Damen und Herren, mit dieser Novellierung wird Niedersachsen über das modernste Polizeigesetz in Deutschland verfügen. Ich wünsche Ihnen eine sehr konstruktive und intensive Debatte im Fachausschuss und bedanke mich sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. Danke schön. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Für die Fraktion der
