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Gerald Heere

18.11.2025 2:48 min Tagungsabschnitte 19/29

Entwurf eines Gesetzes über die Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben kurz: NIA soll zukünftig Neubauprojekte und große Sanierungsprojekte des Landes durchführen und die Gebäude gegen eine kostendeckende Miete den nutzenden Landesbehörden zur Verfügung stellen. Teil dieser kostendeckenden Miete sind insbesondere der Wertverzehr der Gebäude und ein angemessener Beitrag für die Bauunterhaltung. Darum geht es im Kern. Durch dieses System werden im Vergleich zum aktuellen Vorgehen erstens Kostentransparenz und Kostenbewusstsein deutlich verbessert. Zweitens wird ein langfristig guter Zustand der Gebäude finanziell abgesichert. Dies sind die beiden wichtigsten Zwecke des Gesetzentwurfs. Allein dafür lohnt es sich bereits, dieses Gesetz heute zu beschließen. Sehr geehrte Damen und Herren, in den letzten Wochen konnte gelegentlich der Eindruck aufkommen, manche Wortmeldungen setzten sich weniger mit unserem konkreten Gesetzentwurf auseinander als mit den Debatten aus dem letzten Landtagswahlkampf. Worum geht es? Zur Finanzierung ihrer Projekte soll die NIA Kredite aufnehmen dürfen. Vor allem hieran entzündet sich die Diskussion. Dass Bauprojekte zunächst durch Kredite finanziert werden, stellt in der Wirtschaft, bei öffentlichen und kommunalen Gesellschaften und bei vielen von uns auch im Privaten den Normalfall dar. In allen diesen Fällen werden die Kredite im Laufe der Nutzungsdauer zurückgezahlt, und genau dies ist auch bei der NIA vorgesehen. Ein Aufbau struktureller, dauerhafter Verschuldung findet mit der NIA ausdrücklich nicht statt. Herr Thiele, mit meinem Amtseid ist das ganz hervorragend vereinbar. Wenn Sie die Stellungnahme des GBD richtig gelesen haben, bleibt von Ihrem großen Vorwurf des Verfassungsbruchs durch das Gesetz nichts übrig. Offen geblieben ist die Frage, ob die Kredite der NIA in Zukunft dem Land zuzurechnen sein werden oder nicht. Aber inwieweit ein mögliches Kreditvolumen der NIA überhaupt außerhalb der neuen strukturellen Kreditmöglichkeiten des Landes liegen würde, bleibt offen. Auch der Vorwurf mangelnder Wirtschaftlichkeit ist bis heute nicht nachvollziehbar begründet worden. Im Gegenteil: Die Landesregierung hat dargestellt, dass eine Eigenerrichtung über die NIA auch in einem Worst Case mit privaten Anmietungen mithalten kann. Auch die hier geäußerte Kritik, dass sich die Anstalt zur Erledigung ihrer Aufgaben des Staatlichen Baumanagements bedienen soll, ist im Laufe der Beratung nicht plausibler geworden. Kritik wäre doch nur dann angemessen, wenn wir anlässlich dieser Gründung jetzt eine große Struktur parallel zum Baumanagement aufbauen würden. Das haben wir ausdrücklich nicht vor, sondern wir werden an dieser Stelle die Effizienz mit dem Baumanagement nutzen. Herr Heere, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Hilbers zu? Sehr gerne. Herr Hilbers, bitteschön! ‑ Ich bitte noch einmal um

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