Carina Hermann
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung und zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes sowie zur Stärkung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
Verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Menschen in Niedersachsen wollen wissen, für was ihre Steuermittel ausgegeben werden, und sie wollen, dass sie sinnvoll eingesetzt werden: für mehr Polizistinnen und Polizisten auf den Straßen, für mehr Sprachförderung in der Schule, für mehr Personal in den Kitas, für Straßen und für Radwege. Was die Menschen aber ganz sicher nicht wollen, ist, dass mit ihrem Steuergeld Extremisten und Antisemiten finanziert werden. Wir beraten deshalb heute in erster Lesung unseren Gesetzentwurf, der eine klare, einfache und zugleich grundlegende Regel enthält: Keine Steuermittel des Landes Niedersachsen an Extremisten oder Antisemiten, meine Damen und Herren! Diese Aussage sollte so selbstverständlich sein, dass sie auf den ersten Blick banal erscheint. Das ist sie aber nicht. Denn viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich angesichts der aktuellen Situation: Ist unser Staat überhaupt noch in der Lage, sich selbst und uns zu schützen? Wir Christdemokratinnen und Christdemokraten sind von unserem wehrhaften Rechtsstaat überzeugt. Aber er kann nur dann wehrhaft sein, wenn die Politik die richtigen Rahmenbedingungen dafür schafft. Wir schützen Niedersachsen und seine Institutionen, indem wir den Umgang mit öffentlichen Mitteln so regeln, dass diese niemals indirekt oder direkt an Personen oder Organisationen gehen, die unseren demokratischen Staat ablehnen, seine Institutionen verächtlich machen, die freiheitliche Ordnung bekämpfen oder antisemitische Hetze verbreiten, meine Damen und Herren. Und wir handeln, weil Extremismus und Antisemitismus auf unseren Straßen präsent sind: an unseren Universitäten, an unseren Schulen, in den Büros, in unserem Alltag. Extremisten und Antisemiten gefährden unser Zusammenleben, sie bedrohen Jüdinnen und Juden in Deutschland, und sie untergraben Vertrauen in staatliche Institutionen. Der aktuelle Jahresbericht der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus in Niedersachsen Herr Prange hat gestern darauf Bezug genommen listet für das Jahr 2024 650 antisemitische Vorfälle in Niedersachsen auf - so viele wie nie zuvor. Nie seit dem Ende der NS-Diktatur war es für Jüdinnen und Juden in Deutschland so bedrohlich wie heute. Wir wollen, dass unsere jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger sicher in die Synagoge gehen können, ihre Kippa ohne Angst tragen können und ihren Glauben frei leben können. Was für eine Schande für unser Land, dass dies keine Selbstverständlichkeit mehr ist, meine Damen und Herren! Wir werden mit diesem Gesetzentwurf allen Antisemiten und Extremisten die Stirn bieten - aus Solidarität gegenüber unseren jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, aus Verantwortung gegenüber unserer Geschichte und aus Verpflichtung unserer liberalen Demokratie gegenüber. Es ist mir deshalb eine besondere Freude, die erste Vorsitzende der liberalen jüdischen Gemeinde, Rebecca Seidler, und den Präsidenten des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen, Michael Fürst, heute auf Einladung meiner Fraktion hier begrüßen zu dürfen. Seien Sie uns ganz herzlich willkommen! Wir haben im Vorfeld der heutigen Debatte noch einmal mit Ihnen gesprochen, und wir haben Sie vor einigen Monaten anlässlich der Verfassungsänderung hier im Niedersächsischen Landtag zu Gast gehabt. Darüber hinaus habe ich in den vergangenen Wochen viele Gespräche mit weiteren Vertreterinnen und Vertretern jüdischer Gemeinden und Einrichtungen geführt, und die Berichte, die mich dabei erreichten, waren von Anfeindungen geprägt, von Angst, von Verunsicherung im Alltag. Sie waren erschütternd und bewegen mich persönlich bis heute. Eines kam in all diesen Gesprächen klar zum Ausdruck: Klare Worte gegen Antisemitismus sind richtig, aber sie reichen nicht mehr aus. Deswegen hat sich meine Fraktion dieses Anliegen zu Herzen genommen und Initiativen eingebracht. Gestern haben wir über den Gesetzentwurf zur Einführung eines hochschulischen Ordnungsrechts debattiert - ein Instrument, das antisemitische Vorfälle an Universitäten in Niedersachsen wirksam bekämpfen könnte. Leider hat Rot-Grün diesen Entwurf gestern abgelehnt. Wir legen heute einen weiteren Gesetzentwurf vor und hoffen, dass wir hier Zustimmung finden, um als Rechtsstaat gegen extremistische und antisemitische Vorfälle klar handlungsfähig zu sein. Meine Damen und Herren, wir würden uns wünschen, dass die Fraktionen von SPD und Grünen sich heute, anders als gestern, unserer Initiative anschließen. Das wäre doch ein starkes gemeinsames Signal aus dem Niedersächsischen Landtag heraus. Das Ziel unseres Gesetzes ist klar: Kein Steuergeld an Extremisten und Antisemiten! Warum aber braucht es überhaupt dieses Gesetz? Weil Eingriffe in bestehende Rechte, wenn der Staat Zuwendungen versagen will auch rückwirkend, nicht einfach sind. Solche Maßnahmen berühren grundlegende Freiheitsrechte: Eigentumsrecht, Berufsfreiheit, Meinungsfreiheit. Hier schafft unser Gesetz jetzt Klarheit und Sicherheit. Es ist ein Instrument, um Extremismus und Antisemitismus entgegenzutreten, ohne dabei das will ich ganz ausdrücklich sagen überzuregulieren, ohne Grundrechte zu überdehnen und ohne Generalverdächtigung. Unser Vorschlag orientiert sich an einem umfassenden verfassungsrechtlichen Gutachten, das ein Rechtsprofessor im Auftrag der Präsidentin des Bayerischen Landtages im Sommer 2024 vorgelegt hat. Diese Systematik haben wir auf das niedersächsische Recht übertragen. Eins ist uns dabei besonders wichtig: Wir stärken die wehrhafte Demokratie, aber wir tun es rechtsstaatlich. Meine Damen und Herren, die erste Gesetzesänderung betrifft die Landeshaushaltsordnung. Zuwendungen sollen nur an Empfänger gehen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung achten. Sie sollen deshalb dann versagt werden, wenn Empfänger extremistische Bestrebungen verfolgen oder innerhalb der letzten fünf Jahre verfolgt haben oder antisemitische Handlungen vornehmen, unterstützen oder verharmlosen. Für antisemitische Handlungen haben wir dann eine präzise, genaue Definition gebildet: Wer Israel das Existenzrecht abspricht, wer jüdische Menschen in an die NS-Verfolgung anknüpfender Weise herabwürdigt, oder wer die Shoa leugnet oder gröblich verharmlost, kann nicht gleichzeitig Empfänger von Landesmitteln, Empfänger von Steuermitteln sein. Das ist rechtstaatlich geboten, und es ist politisch ein notwendiges Signal. Für den Fall, dass solche Tatsachen der zuständigen Behörde erst später bekannt werden, wollen wir auch die Rückforderung vergangener Zahlungen regeln. Folgender Punkt ist mir ganz besonders wichtig: Es gibt keine anlasslosen Ermittlungen, es gibt keine Screening-Verfahren, und es gibt auch keinen Generalverdacht, es gibt keine Demokratieerklärung oder Ähnliches. Behörden, die Landesmittel in Form von Zuwendungen auskehren, sollen auch erst dann tätig werden, wenn es konkrete Anhaltspunkte bei einem Verein, zum Beispiel bei einem Kulturverein, gibt. Wir schaffen also keine zusätzliche Bürokratie. Wir fördern auch kein Misstrauen, sondern wir schaffen eine klare staatliche Handlungsbefugnis, die bisher fehlt, wenn Behörden von Extremismus oder Antisemitismus Kenntnis erlangen, meine Damen und Herren. Der zweite Teil unseres Gesetzentwurfs betrifft die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von uns Abgeordneten und von unseren Fraktionen. Über die Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann weiterhin frei entschieden werden. Nur darf Steuergeld dann nicht verwendet werden, wenn belastbare Hinweise auf extremistische oder antisemitische Aktivitäten vorliegen. Das ist eine Frage der Verantwortung gegenüber unserem Parlament und auch gegenüber den Menschen in Niedersachsen. Weil jeder Fall anders ist, tritt die Kürzung dann nicht automatisch ein, sondern das Präsidium prüft anhand klarer gesetzlicher Kriterien die konkreten Umstände im Einzelfall und trifft eine Abwägungsentscheidung, bevor eine Kostenerstattung versagt werden kann. Am Ende muss doch eines klar sein: Unser Parlament darf kein Arbeitsplatz für diejenigen sein, die unsere Demokratie verachten, meine Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich sagen: Niemand wird unter Generalverdacht gestellt. Niemand muss befürchten, aufgrund seiner politischen Meinung überprüft zu werden. Niemand muss befürchten, wegen kritischer Äußerungen oder engagierter Debatten ausgeschlossen zu werden. Der Maßstab ist klar und eng. Es geht um Personen oder Organisationen, die den Boden unserer Verfassung verlassen. Wir sprechen über extremistische Strukturen gleich welcher Art Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus oder sonstige verfassungsfeindliche Gruppen, und wir sprechen über Antisemitismus in allen Formen. Gerade hier braucht es eine klare politische Haltung. Es reicht nicht, Antisemitismus zu beklagen. Der Staat muss auch entsprechende Konsequenzen ziehen können. Genau das wollen wir mit diesem Gesetz tun. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf stärkt die Freiheit, indem er diejenigen ausschließt, die die Freiheit bekämpfen. Wir stärken die institutionelle Widerstandskraft unseres Landes, wir schützen öffentliche Mittel vor Missbrauch, wir sichern die Integrität parlamentarischer Arbeit, und wir senden auch ein klares Signal an unsere jüdischen Gemeinden in Niedersachsen. Wir handeln, wir schützen sie und wir stehen an ihrer Seite. Die freiheitliche demokratische Grundordnung ist das Fundament, auf dem unser Zusammenleben beruht. Sie zu schützen, ist unsere gemeinsame Aufgabe - parteiübergreifend, verantwortungsvoll und entschlossen! Vielen Dank.
