Volker Bajus
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung und zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes sowie zur Stärkung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gerne schließe ich mich der Begrüßung an und freue mich, dass wir hier heute zu einem doch sehr wichtigen und auch nicht einfachen Thema besondere Gäste empfangen dürfen. Um es gleich vorwegzustellen und auch klar zu sagen: Das Ziel, Demokratiefeinden und Antisemiten den Zugang zu öffentlichen Mitteln zu verbauen, teilen wir ausdrücklich. Da passt kein Blatt Papier zwischen uns. Das gebietet unser Selbstverständnis als Demokratinnen und Demokraten, das gebietet auch das Grundgesetz, das ergibt sich als Auftrag. So weit: Vielen Dank an die CDU für ihre Initiative hier! Bei dem Teil Ihres Entwurfes, in dem es um die Landeshaushaltsordnung geht, kann man jedoch den Eindruck kriegen, dass Organisationen, die extremistisch oder gar antisemitisch unterwegs sind, heute problemlos an öffentliche Gelder kommen könnten. Meine Damen und Herren, das ist schlichtweg falsch. Schon jetzt greift eine ganze Menge von Schutzmechanismen: der § 44 der Landeshaushaltsordnung, die Verwaltungsvorschriften, aber auch die Prüfung der Zuverlässigkeit der ZuwendungsempfängerInnen und natürlich alle strafrechtlichen und verfassungsschutzrechtlichen Vorgaben. Deswegen ist bisher auch kein konkreter Fall bekannt. Wir reden also nicht über ein bestehendes Regelungsvakuum, sondern über diese Fragen: Gibt es womöglich in dem einen oder anderen Fall Regelungslücken und Präzisierungsbedarf? Was ist sinnvoll? Was ist verhältnismäßig? Jedenfalls wäre es ein Riesenfehler, wenn wir hier den Eindruck erwecken würden, wir hätten ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber der Zivilgesellschaft. Das darf auf keinen Fall sein. Wenn also Ortsfeuerwehren, Sportvereine, Repair-Cafés oder auch Demokratieinitiativen meinten, sie müssten jetzt zusätzliche Prüfungen vornehmen und unklare oder bürokratische Hürden befürchten: Das hielten wir für grundfalsch, ja für schädlich für das Ehrenamt und dessen Initiativen. Die wollen wir eben nicht belasten, die müssen wir ja entlasten. Darin sind wir uns hoffentlich einig. Aber, meine Damen und Herren, gut gedacht ist eben nicht immer gut gemacht. Der Entwurf, den Sie hier vorlegen, ist leider an vielen Stellen unscharf und erzeugt Rechtsunsicherheiten. Sie verweisen auf die FDGO, aber nicht in der aktuellen Definition, wie sie das Bundesverfassungsgericht 2017 festgelegt hat, um nur ein Beispiel zu nennen. Im Grunde erinnert das an die Extremismusklausel, die die Bundesregierung für Demokratieprogramme Anfang der 2010er-Jahre schon einmal eingeführt hatte. Sie musste wieder einkassiert werden, weil ExpertInnen davon abgeraten und Gerichte sie für unpraktikabel, unangemessen und viel zu unbestimmt gehalten haben. Ähnlich verhielt es sich in Sachsen: Da wurde die Klausel 2015 wieder einkassiert. In Schleswig-Holstein ringt der Landtag seit über einem Jahr über vernünftige Formulierungen an der Stelle. Also: Einfach ist das Ganze nicht! Sie gehen mit Ihrem Vorschlag sogar viel, viel weiter als Schleswig-Holstein. Ich glaube, da muss noch viel miteinander diskutiert werden. Am Ende muss das eine Verwaltung umsetzen und vollziehen. Sie wissen doch, wie Verwaltung arbeitet: streng nach dem Gesetz. Noch steht nur in der Begründung Ihres Gesetzentwurfs, dass nicht anlasslos geprüft wird und dass keine Gewissensprüfung stattfindet. Das reicht aber nicht aus. Wenn man so was will, dann muss man es auch im Gesetzestext haben. So erweckt Ihre Initiative leider auch den Eindruck, dass das Teil der Kampagne ist, die die Union und auch das halte ich für einen grundsätzlichen Fehler gegen die NGOs, gegen die Zivilgesellschaft, gegen Demokratieinitiativen auf Bundesebene fährt. Davon kann ich Ihnen nur abraten. Diesen Eindruck sollten Sie auf jeden Fall korrigieren. So, wie es jetzt formuliert wird, ist es jedenfalls nicht handhabbar. Lassen Sie mich aber nun zum zweiten Teil kommen, bei dem wir, wie ich glaube, sehr eng beieinander sind. Es kann überhaupt nicht sein, dass wir Rechtsextremen, dass wir Demokratiefeinden, dass wir Antisemitinnen und Antisemiten Zugang zum parlamentarischen Betrieb, zur Herzkammer der Demokratie, gewähren. Das müssen wir auf jeden Fall vermeiden. Hier gibt es dringenden Handlungsbedarf. Ich darf daran erinnern, dass der Bayerische Rundfunk recherchiert hat, dass über 100 Rechtsextreme für eine Fraktion im Bundestag gearbeitet haben. Und auch hier im Niedersächsischen Landtag sind ja bei einer Fraktion schon Auffälligkeiten festgestellt worden. Das dürfen wir eben nicht zulassen. Hierfür brauchen wir einen konkreten Vorschlag. Den gucken wir uns gerne im Detail genauer an und diskutieren den mit Ihnen. Natürlich müssen wir auf der einen Seite die Autonomie der Fraktionen bewahren und auf der anderen Seite aber das Parlament vor seinen Feinden schützen. Zu dieser Abwägung sind wir gerne konstruktiv bereit. Auch über den anderen Teil reden wir gerne mit Ihnen. Herr Bajus, lassen Sie eine Zwischenfrage Darf ich zum Ende kommen? Keine Zwischenfrage? Ach so, eine Zwischenfrage! Doch, selbstverständlich! Herr Brockmann, bitte! - Genau! Vielen Dank, Herr Ba
