Olaf Lies
Entwurf eines Gesetzes zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge - Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten, wie wir gerade gehört haben, den 6., 7. und 8. Medienänderungsstaatsvertrag. Es geht um Jugendschutz, umfassende Reformen des Auftrags, der Struktur und auch der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Aber seien wir ehrlich, es geht doch eigentlich um viel mehr! Niemand kann doch die Augen davor verschließen, dass bei allen wichtigen medienpolitischen Entscheidungen es auch um die Zukunft unserer demokratischen Öffentlichkeit geht. Wer heute Medienpolitik macht, entscheidet mit darüber, wie informierte Meinungsbildung morgen noch gelingen kann. Es geht um intransparente Algorithmen, die den öffentlichen Diskurs und die politische Meinungsbildung bestimmen, oder um ein vielfältiges, unabhängiges und transparentes Medienangebot mit Medienschaffenden, die zu ihren Recherchen und Berichten stehen und die Verantwortung übernehmen und auch in die Verantwortung genommen werden können. Es geht um die Stärke unserer Demokratie durch Medien, die helfen, Wahrheit von Lüge und Fakten von gefälschten Bildern zu unterscheiden, was ehrlicherweise in Zeiten von KI immer schwieriger wird. Bei all den detaillierten und notwendigen Regelungen: Unsere Demokratie braucht wieder mehr Journalistinnen und Journalisten und nicht noch mehr Influencerinnen und Influencer, mehr Rechte, mehr Recherche, mehr Einordnung, mehr Widerspruch und weniger Algorithmen, die nur auf Reichweite optimiert sind und nicht unterscheiden können, ob am Ende der Bundespräsident spricht oder eine Katze tanzt und das vielleicht die viel größere Verbreitung hat. Für diese Aufgaben, liebe Kolleginnen und Kollegen, brauchen wir Redaktionen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wie im Übrigen auch bei privaten Rundfunkanstalten und auch bei Verlagen. Für mich steht fest: Wir brauchen einen starken und gut aufgestellten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Deswegen sind die Reformen wichtig, um ihn digitaler, schlanker und auch moderner zu machen. Lassen Sie mich kurz auf die einzelnen Werke ein Stück weit eingehen. Dieser heute vorliegende 6. Medienänderungsstaatsvertrag stärkt den Schutz von Kindern und Jugendlichen in digitalen Räumen. Das ist notwendig. Denn auf der einen Seite schaffen digitale Medien Chancen, von denen sich die früheren Generationen nicht hätten vorstellen können, dass sie möglich sind. Aber sie bergen eben auch Risiken, auf die wir Antworten geben müssen, zum Beispiel wenn Heranwachsende auf Inhalte stoßen, die für ihr Alter und ihre Entwicklung nicht geeignet sind. Wir schaffen Rahmenbedingungen, damit junge Menschen teilhaben können, aber nicht schutzlos ausgeliefert sind. Vor allem die technischen Möglichkeiten zum Jugendmedienschutz sollen mit Blick auf die Betriebssysteme mobiler Endgeräte verbessert werden. Eltern bekommen damit Werkzeuge an die Hand, um ihre Verantwortung übernehmen zu können. Lassen Sie mich losgelöst davon sagen: Ich halte es für richtig, dass wir auch die Debatte über eine Altersbeschränkung für soziale Medien führen. Die politischen Lösungen liegen vor allem in Brüssel. Es braucht ein gemeinsames europäisches Vorgehen gegenüber den großen Plattformen. Diese Landesregierung wird diese Debatte weiter aktiv voranbringen. Hinter den sogenannten sozialen Medien und Plattformen stehen machtvolle Distributoren von Meinung und Beeinflussung dieser, die nahezu ohne inhaltliche Checks und Balances agieren, was für junge Menschen, ehrlich gesagt, hoch problematisch sein kann. Ein weiterer wichtiger Teil der heutigen Agenda ist die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Mit dem Reformstaatsvertrag gehen wir einen ersten Schritt auf dem Weg hin zur notwendigen Neustrukturierung der Öffentlich-Rechtlichen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist und bleibt Kernstück unserer demokratischen Infrastruktur. Unabhängi-ge, vielfältige, verlässliche Berichterstattung - das ist für uns keine Kür, das ist Verfassungsauftrag. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade deshalb müssen wir ihn auch verändern, deswegen müssen wir ihn anpassen, deswegen müssen wir ihn verschlanken und sicherlich auch transparenter machen. Aber wir müssen das mit den Beschäftigten machen, die Verantwortung übernehmen und mitten in der Gesellschaft verankert sind und nicht irgendwo im virtuellen Nirgendwo. Der sogenannte Reformstaatsvertrag, der 7. Medienänderungsstaatsvertrag, setzt dafür wichtige Leitplanken: weniger Doppelstrukturen, mehr Kooperation, klare Prioritäten für Information, Bildung und Kultur. Klar ist auch: Auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss seine Rolle in Zeiten von künstlicher Intelligenz, Desinformation und vielfältiger Medienkompetenz neu definieren. Wer Glaubwürdigkeit einfordert, muss jeden Tag aufs Neue zeigen, dass er diese auch verdient. Fälle wie die Debatte um Julia Ruhs und das Format „Klar" beim NDR machen deutlich, wie sensibel Vertrauen ist. Sie zeigen, wie schmal der Weg zwischen notwendiger Programmverantwortung und der Wahrnehmung politischer und gesellschaftlicher Einflussnahme ist. Die Antwort darauf darf nicht sein, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu schwächen. Die Antwort muss sein: Mehr Transparenz, mehr innere Debattenkultur, klare Regeln und gelebte Meinungsvielfalt. Herr Ministerpräsident, es gibt den Wunsch des Kollegen Nacke nach einer Zwischenfrage. Ja, sehr gerne. Bitteschön!
