Birgit Butter
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung disziplinarrechtlicher und beamtenrechtlicher Vorschriften
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wir sprechen heute über einen Gesetzentwurf, der in der politischen Kommunikation der Landesregierung als Modernisierung verkauft wird, tatsächlich aber eines tut: Er stellt unsere Beamtinnen und Beamten pauschal unter Generalverdacht. Und das, meine Damen und Herren, ist eine Ungebührlichkeit! Innenministerin Behrens möchte ermöglichen, dass Behörden künftig eigenständig, ohne vorherige gerichtliche Prüfung, Beamte aus dem Dienst entfernen dürfen - ohne Verwaltungsgericht, ohne neutrale Instanz, ohne rechtsstaatliches Gleichgewicht. Was heißt das? Das heißt, eine Behördenleitung könnte künftig per Verwaltungsakt entscheiden, ob jemand seinen Beamtenstatus, seine berufliche Existenz, seine Versorgung, seine Pensionsansprüche verliert. Wer aber so tief in die Grundrechte eingreift, darf nicht gleichzeitig die neutrale Kontrolle abschaffen. Vertrauen in den Staat entsteht nicht, indem man seine Diener diskreditiert. Schauen wir uns die Realität an, meine Damen und Herren. Der Niedersächsische Beamtenbund und Tarifunion (NBB) sagt ganz klar: Dieses Gesetz stellt die Integrität der Beamtenschaft infrage. Wissen Sie, wie viele Fälle schwerwiegender verfassungsfeindlicher Verfehlungen wir in Niedersachsen laut NBB in zehn Jahren hatten? 15. In Worten: fünfzehn. Das entspricht 0,01 % der Beamtinnen und Beamten. Und ja, ganz klar: Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst nichts verloren. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Aber aus 0,01 % eine angebliche Systemkrise zu konstruieren, das dient nicht der Sicherheit, das dient der Stimmungsmache. Welches Bild vom öffentlichen Dienst wollen Sie hier eigentlich zeichnen? Eines, in dem jeder Beamte potenziell verdächtig ist? Eines, in dem kritische Stimmen mundtot gemacht werden könnten? Das ist kein modernes Disziplinarrecht! Meine Damen und Herren, die geplante Neuregelung ist nicht schneller, sie ist nur riskanter. Die Landesregierung argumentiert, die Verfahren vor Verwaltungsgerichten seien zu lang. Das stimmt, sie sind lang. Aber sie sind lang, weil sie gründlich sind, weil sie rechtssicher sind, weil sie Menschen, die ein Berufsleben lang unserem Staat dienen, nicht ohne rechtsstaatliches Verfahren verurteilen. Selbst Gewerkschaften, die bekanntlich der Landesregierung gewiss nicht fernstehen, warnen hinter den Kulissen eindringlich. Ein internes Papier von ver.di sagt klar: In Baden-Württemberg die Ministerin hat es eben als positives Beispiel angesprochen, dort gibt es diese Regel nämlich schon ist keine spürbare Verfahrensbeschleunigung eingetreten. Viele Disziplinarbehörden sind personell und fachlich nicht in der Lage, solche massiven Entscheidungen richterlich sauber abzuwägen. Und, meine Damen und Herren, es besteht die Gefahr, dass unbequeme oder kritische Beamte unter Druck gesetzt werden können. Das ist doch der Kern des Problems: Der Staat darf niemals Richter und Partei zugleich sein. Rechtsstaat heißt: Erst prüfen, dann strafen - nicht umgekehrt. Der Entwurf der Ministerin dreht das Prinzip um. Bislang gilt: Das Gericht entscheidet, dann erfolgt die Entfernung aus dem Dienst. Künftig soll gelten: Der Dienstherr entscheidet, der Beamte muss anschließend klagen - mit eigenem Geld, auf eigenes Risiko, während er seinen Status bereits verloren hat. So behandelt man keine Menschen, die diesem Land dienen. Man behandelt sie fair, man schützt sie vor Willkür, man schützt sie vor vorschnellen Vorverurteilungen, man schützt sie durch ein unabhängiges Gericht und nicht durch die „Laune" oder den politischen Druck in einer Behörde. Meine Damen und Herren, wir sprechen über ein Gesetz, das eigentlich für Extremfälle gedacht ist, im Alltag aber gefährlich wird, und damit sprechen wir über die zweite große Sorge: Dieses Gesetz würde nicht bei Reichsbürgern oder Extremisten angewendet werden - dafür braucht es nämlich keine neuen Regelungen, dafür reichen die bestehenden Befugnisse vollkommen aus. Es würde im Alltag angewendet werden, bei Konflikten zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern, bei Fehlverhalten, das kein Extremismus ist, bei Beamten, die unbequem sind, die sich wehren, die Missstände melden. Wenn künftig schon bei leichten Verstößen Geldbußen ohne klare Kriterien, ohne neutrale Kontrolle verhängt werden können, dann öffnet das Tür und Tor für Ungerechtigkeiten. Das, meine Damen und Herren, ist ein Eingriff in das Rechtsstaatsprinzip. Artikel 19 Abs. 4 GG garantiert nicht nur einen formalen Rechtsweg. Die Rechtsprechung verlangt auch eine effektive, umfassende gerichtliche Prüfung. Ein Gesetz, das diese gerichtliche Kontrolle faktisch abschafft, ist in den Augen der CDU-Fraktion verfassungsrechtlich hoch problematisch. Meine Damen und Herren, wir müssen die Probleme lösen und dürfen nicht die Beamten schwächen. Was wäre denn die richtige Lösung? Die Lösung wäre, die Verantwortung nicht in die Behörden zu verlagern, sondern die Verwaltungsgerichte so auszustatten, dass sie ihre Arbeit schneller erledigen können - mehr Personal, bessere Abläufe, Digitalisierung. Aber was macht die Landesregierung? Sie greift die Beamten an, statt die Gerichte zu stärken. Das ist politisch bequem und rechtsstaatlich verdammt gefährlich. Unser öffentlicher Dienst verdient Respekt, kein Misstrauenssignal. Denn Beamtinnen und Beamten in diesem Land halten unseren Staat am Laufen. Sie sorgen für Sicherheit, Bildung, Recht, Infrastruktur, soziale Stabilität. Sie sind diejenigen, die den Staat repräsentieren, die das Gesicht des Staates für den Bürger sind. Denn der erste Berührungspunkt eines Bürgers mit dem Staat im Rathaus, im Kreishaus, auf der Straße sind zumeist die Beamtinnen und Beamten. Ihr Verhalten, ihre Freundlichkeit, ihre Integrität prägen das Bild des Bürgers von unserem Staat vom ersten Moment an. Und wie dankt ihnen das die Landesregierung? Sie legt ein Gesetz vor, das ihre Integrität infrage stellt, ein Gesetz, das ihnen die Beweislast aufbürdet, ein Gesetz, das ihnen weniger Rechtsstaat als jedem x-beliebigen Verkehrssünder zugesteht. Das ist weder modern noch gerecht oder rechtsstaatlich, und das ist vor allem eines nicht: respektvoll. Wir als CDU stehen ganz klar gegen Extremisten im Staatsdienst, ganz klar für schnelle und effektive Verfahren, ganz klar aber auch für Rechtssicherheit, Fairness und die Würde derer, die diesem Land dienen. Meine Damen und Herren, ganz klar: Wir brauchen kein Misstrauensgesetz gegenüber unseren Beamten. Wir brauchen ein starkes, faires, rechtsstaatliches Disziplinarrecht. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Butter. - Die nächste Wortmeldung:
